2007-125 (1)


1. Ausgangslage

Der Landrat hat am 1. Februar 2007 vom Entscheid des Regierungsrates, das neue Kantonsspital Bruderholz (KSB) mit der Variante Um- und Teilneubau am bisherigen Standort zu realisieren, zustimmend Kenntnis genommen. Hingegen wurden die Vorschläge des Regierungsrates, hinsichtlich der Realisierungsgeschwindigkeit den Neubau des Bettenhauses und OP-Trakts mittels eines Totalunternehmerwettbewerbs auszuführen und zur Projektbeschleunigung den Verpflichtungskredit für den Neubauteil des neuen Spitals nur in einem einstufigen Verfahren zu beantragen, abgelehnt.


Auf der Basis


beantragt der Regierungsrat dem Landrat zur Planung der Sanierung und Erweiterung des KSB bis und mit Baukreditvorlage nun einen Projektierungskredit über 27 Millionen Franken.


Der Strategiebericht "Spitalversorgung Basel-Landschaft" vom November 2005 hält fest, dass der künftige Bedarf an Spitalleistungen des KSB gegeben ist. Ohne KSB würde der Eigenversorgungsgrad auf unter 40% sinken. Die entsprechenden Kapazitäten müssten ausserkantonal eingekauft werden. Die zentrumsmedizinische und die spitzenmedizinische Versorgung soll weiterhin auf der Basis der Zusammenarbeit mit dem Kanton Basel-Stadt erfolgen.


Bezüglich Geriatrieversorgung hält der Strategiebericht weiter fest, dass vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung der Bedarf von Spitalbetten im Bereich Geriatrie reevaluiert und ein Mehrbedarf von 59 Betten für die Spitalbehandlung von über 79-jährigen Personen (Geriatrie) ermittelt worden sei. Daraus wird abgeleitet, dass der Kanton Baselland auch in dieser Hinsicht auf das KSB angewiesen ist. Eine engere Kooperation von Baselland und Basel-Stadt im Bereich der Geriatrie stand im partnerschaftlichen Strategiebericht nicht im Vordergrund. Diese Möglichkeit würde aber weiter beobachtet und bewertet, heisst es im Strategiebericht. Die Regierung verfolgte deshalb im Strategiebericht noch zwei Szenarien mit mindestens 434 resp. 530 Betten (inkl. der zusätzlichen 59 Geriatriebetten) für das KSB.


Nachdem der Regierungsrat dem Landrat am 13. Januar 2005 noch klar kommuniziert hatte, dass es kein gemeinsames Geriatriezentrum geben würde, weder auf dem Bruderholz noch in Basel, wurde diese Option (am 25. Januar 2007) durch einen Vorentscheid des Regierungsrates kurz vor der Behandlung des Strategieberichtes durch den Landrat (am 1. Februar 2007) neu eröffnet. Demgemäss sollte das bis anhin 433 Betten umfassende Bruderholzspital nach seiner Gesamterneuerung nur noch 380 Betten betreiben. Die rund 50 Betten umfassende Akutgeriatrie würde ausgegliedert und in einem künftigen gemeinsamen Kompetenzzentrum für Geriatrie auf dem Areal des Bethesda-Spitals zusammengefasst. Das gemeinsame, bikantonale Geriatrie-Kompetenzzentrum sollte eine Kapazität von rund 300 Betten umfassen. Im Gegenzug sollte auf dem Bruderholz die Rheumatologie für beide Kantone konzentriert werden. Der im Rahmen der Spitaldebatte vom 1. Februar 2001 geforderte Bericht zu einem Geriatriezentrum beider Basel auf dem Bruderholz wurde unter dem Eindruck dieser Entwicklung vom Landrat verworfen.


Im Rahmen einer Standortevaluation überprüfte der Regierungsrat zudem den Standort des neuen Spitals intensiv. Neben dem heutigen Standort Bruderholz kamen aus volkswirtschaftlicher Optik zwei weitere Möglichkeiten in Oberwil und Aesch in Betracht. Im Rahmen einer volkswirtschaftlichen und betriebswirtschaftlichen Gesamtbetrachtung entschied sich der Regierungsrat aber für die Beibehaltung des bisherigen Standortes Bruderholz. Dieser Entscheid wurde vom Landrat mit dem Strategiebericht ebenfalls zustimmend zur Kenntnis genommen.


Weitere Grundlagen für den Projektierungskredit des Regierungsrates waren eine Beurteilung der Megatrends im Gesundheitswesen, eine aktualisierte Zustandsanalyse des KSB, das für das neue Spital vorgesehene Raumprogramm, ein entsprechendes Nutzungskonzept und verschiedene Zusatzberichte, unter anderem zur Erdbebensicherheit.



2. Zielsetzung der Vorlage

Der Regierungsrat setzt den Auftrag des Parlamentes um, das neue KSB im zweistufigen Verfahren zu realisieren; zuerst der Projektierungskredit, danach erst die eigentliche Baukreditvorlage. Deshalb geht es jetzt nicht um einen definitiven Bau- oder Realisierungsentscheid, sondern darum, die notwendige Planung des neuen KSB bis zur Baureife möglichst rasch und effizient angehen zu können. Logischerweise kann das künftige KSB damit noch nicht bis ins letzte Detail bzw. bis zum letzten Bett endgültig definiert sein. Diese Projektschärfe zu realisieren ist gerade das Ziel der Projektierungsphase.


Im neuen KSB sollen aber alle künftigen Anforderungen seitens der Betreiber und der Nutzer optimal erfüllt werden. Neue Gebäude mit hoher Nutzungsflexibilität sollen auch künftige Anpassungen an neue Bedürfnisse zulassen. Das Spital soll dem aktuellen Stand der Technik entsprechend möglichst betriebssicher, energieeffizient und ökologisch ausgebaut werden.


Für das neue KSB ist ein erweiterter Leistungsauftrag (siehe Regierungsvorlage Seite 8 f.) vorgesehen. Als Planungsgrundlage sind 380 Betten im neuen KSB vorgesehen. Durch eine Erhöhung der Material- und Energieeffizienz soll es den Nachhaltigkeitszielsetzungen des Kantons (2000 Watt-Gesellschaft, Minergie-P-Standard) gerecht werden.


Der zeitlichen Dringlichkeit der Projektrealisierung misst der Regierungsrat grosse Bedeutung zu. Sie bestimmt massgeblich das gewählte Verfahren, bei dem in einem ersten Schritt mindestens 15 in einem Präqualifikationsverfahren ausgewählte Planerteams mit Spitalbauerfahrung einen Ideenwettbewerb austragen. In einem zweiten Schritt sollen drei Gewinner dieses Wettbewerbs in Konkurrenz einen Studienauftrag durchführen, aus dem schliesslich die definitive Projektentwicklung realisiert werden kann.


Aufgrund der Grösse und Komplexität des Projektes wird auch der Kostensicherheit besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Zu diesem Zweck will der Regierungsrat einen Kostengarantievertrag abschliessen. Der Kostengarant stellt das notwendige Controlling sicher, überwacht die Planer, Unternehmer und Lieferanten und sorgt für die Kongruenz von Bestellung und Lieferung bzw. erbrachter Leistung.


Der Projektierungskredit soll die Erarbeitung der Baukreditvorlage bis zum 2. Semester 2010 ermöglichen. Vorbehältlich einer reibungslosen Projektentwicklung könnte das neue KSB damit frühestens 2013 bezogen werden. Ein Abschluss der Arbeiten wäre bis 2015 möglich.



3. Kommissionsberatung

3.1. Organisation der Beratung


Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission hat die Vorlage an insgesamt vier Sitzungen, zuletzt am 8. November 2007 intensiv beraten. An der Beratung waren Regierungsrat Peter Zwick, Rosmarie Furrer, Generalsekretär VSD, André Hug, Direktor KSB und Jean-Luc Perrin, Mitglied der Geschäftsleitung KSB, für die Erläuterung der Vorlage sowie zur Beantwortung von Fragen anwesend.


Die Bau- und Planungskommission war parallel zum Verfassen eines Mitberichts hinsichtlich spezifischer Fragen zu Bau und Projektierung eingeladen.



3.2. Beratung im Einzelnen


In einem ersten Schritt machte sich die VGK mit der Vorlage im Einzelnen vertraut. Fragen der Kommissionsmitglieder wurden eingehend und über alle drei Sitzungen behandelt.


Eintreten war angesichts des Sanierungsbedarfs, des gefällten Standortentscheides und der zeitlichen engen Planung unbestritten.


Detaillierte Abklärungen traf die Kommission zu folgenden Aspekten:


Bedarfsplanung: Mit der Projektierungsvorlage kann die exakte Zahl der im KSB notwendigen Betten noch nicht beantwortet werden. Insofern ist das ganze Projekt einer rollenden Planung unterworfen. Dieser Fakt war für einige Kommissionsmitglieder sehr unbefriedigend. Die Kommission hat deshalb die bisherige Planung der Spitalversorgung Schritt für Schritt noch einmal nachvollzogen. Ursprünglich beruht die zur Spitalversorgung notwendige Anzahl Betten auf den Erwägungen und Beschlüssen zur Vorlage 2003/269 «Hausaufgaben BL». Diese Grundlage wurde mit dem Kanton Basel-Stadt abgeglichen und im Strategiebericht zur Spitalversorgung weiterentwickelt. Mit einbezogen wurden weitere Aspekte wie die künftige Aufenthaltsdauer im Spital nach Einführung von Fallpreispauschalen (DRG), die freie Spitalwahl (wobei entsprechende Nachfragen nicht für alle Kommissionsmitglieder befriedigend ausfielen) oder die demografische Entwicklung der Bevölkerung. Alle Zahlen wurden auf Antrag der Kommission von der Direktion noch einmal durchgerechnet und begründet. Insgesamt resultiert ein Bedarf von 280 Betten für die akutsomatische Versorgung und 100 Betten für die Akutgeriatrie (ohne Geriatriezentrum).


Raum- und Funktionsprogramm: Der in der Vorlage ausgewiesene Flächenmehrbedarf wurde von der Kommission hinterfragt. Zu Fragen Anlass gab unter anderem die Feststellung, dass im neuen KSB weiterhin mit einer eigenen Geburtsabteilung geplant wird, obwohl gleichzeitig ein gemeinsames Kinderspital beider Basel gebaut wird. Im Weiteren warf der relativ hohe Raumbedarf der geplanten Tagesklinik Fragen auf. Das gesamte Raumprogramm wurde deshalb nochmals im Detail überprüft.


Geriatriezentrum: Die Standorte für die künftigen Kompetenzzentren von Geriatrie- und Rheumatologie wurden von der Kommission noch einmal gründlich hinterfragt. Massgebend war für die Kommission der Umstand, dass die Zahl hochbetagter Menschen im Kanton Baselland in Zukunft stark steigen, im Kanton Basel-Stadt eher rückläufig sein wird. Entsprechend wird der Bedarf für eine geriatrische Spitalversorgung vor allem im Kanton Baselland anfallen. Mit einem Geriatriezentrum in Basel-Stadt würden die betagten kranken oder verunfallten Patienten künftig zudem im Rahmen des Behandlungsprozesses einer mehrfachen, fast unzumutbaren Transportkette unterworfen, zum Beispiel Einlieferung vom Alters- und Pflegeheim zuerst ins Bethesda, danach Akut-Behandlung im KSB, anschliessend zurück in die Rehabilitation und dann wieder zurück ins Alters- und Pflegeheim. Zudem wurde der Variantenentscheid des Regierungsrates, der zur Aufnahme von Verhandlungen für ein Geriatriezentrum beider Basel beim Bethesda führten, hinterfragt. Dieser Entscheid für die Ausgliederung der Geriatrie im Bruderholz fiel gegen die Varianten Fortschreibung des heutigen Ist-Zustandes bzw. eigenes Geriatriezentrum beider Basel auf dem Bruderholz aus. Die entsprechenden Entscheidungsgrundlagen sind nach Auffassung der Kommission nicht nachvollziehbar bzw. ungenügend. Sie standen weder im Landrat noch in der Kommission bisher zur Debatte, wären zu diesem Zweck aber noch zu erarbeiten und die einzelnen Varianten näher zu prüfen. Gleichzeitig darf der Projektierungskredit für das KSB durch diese zusätzlichen Abklärungen nicht verzögert werden.


Rheumatologie: Die Rheumatologie würde auch bei einem gemeinsamen Geriatriezentrum Bethesda nicht allein durch das KSB sichergestellt werden können. Baselland würde in diesem Fall zwar die Geriatrieversorgung im Bethesda ausserkantonal einkaufen. Der Kanton Basel-Stadt würde seine Rheumatologieversorgung im Gegenzug aber nur zum Teil über das KSB sicherstellen. Den Rheumatologie-Rückenbereich will das Bethesda weiter behalten. Die hochspezialisierte Rheumatologie wird ebenfalls an der Universitätsklinik Basel verbleiben.


Ambulante statt stationäre Behandlung: Aufgrund dieses Megatrends ist mit einer generellen Bettenreduktion von 12 bis 13 Prozent zu rechnen. Diese wird mit der Einrichtung einer Tagesklinik mit multidisziplinärem Ansatz erreicht.


Nachnutzung des bestehenden Bettenhauses: Die Kommission stellt fest, das für die Nachnutzung noch kein konkretes Projekt besteht. Lediglich der Rückbau des bestehenden Bettenhauses wurde grob mit Kosten von 7 Millionen Franken veranschlagt.


Investitionskosten: Die Kommission nimmt zur Kenntnis, dass Gesamtkosten von rund 444 Millionen mit einer Genauigkeit von plus/minus 15 Prozent deklariert werden. Diese Grössenordnung wird trotzdem mit grosser Skepsis bewertet, genauere Angaben wird die Baukreditvorlage darlegen müssen, insbesondere auch hinsichtlich des zu vereinbarenden Kostengarantievertrages.


Projektierungskosten: Es stellte sich die Frage, ob die Projektierungskosten von 27 Millionen Franken bereits aus dem bis ins Jahr 2006 mit 215 Millionen Franken dotierten Projekt-Spezialfonds finanziert werden oder nicht.


Anträge in der Kommission:


Der Antrag nach einer zusätzlichen Ziffer im Landratsbeschluss, wonach der künftige Leistungsauftrag und somit die definitive Bettenzahl des KSB in einer separaten Vorlage zu beschliessen sei, wurde mit 6 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen verworfen.


Betreffend Geriatriezentrum wird beantragt, den Regierungsrat zu beauftragen:




Dieser Antrag wird mit 11 gegen 1 Stimme bei einer Enthaltung gutgeheissen.


Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission beschloss, den Antrag der Kommission an den Landrat vorab in einer Medienmitteilung der Öffentlichkeit zu kommunizieren.


Rückkommen: Nach Vorliegen des Mitberichts der Bau- und Planungskommission (BPK) sollen die Ergänzungsanträge der BPK (neue Ziff. 2, Ergänzung Ziff. 3) und die zusätzliche Ziff. 5 (Bisher Ziff 4.), da inhaltlich mit den Beratungen der VGK kongruent, in einen einheitlichen Antrag beider Kommissionen übernommen werden. Dem entsprechende Antrag wird mit 11 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung zugestimmt.



4. Antrag an den Landrat

Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission beantragt dem Landrat mit 11 Stimmen ohne Gegenstimme und 1 Enthaltung Zustimmung zur Vorlage gemäss beiliegendem, von der VGK und der BPK abgeänderten Entwurf eines Landratsbeschlusses.



Rünenberg, 9. November 2007


Der Präsident: Thomas de Courten



Beilage:
Von der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission und der Bau- und Planungskommission abgeänderter Entwurf eines Landratsbeschlusses



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