2007-140 (1)
Bericht Nr. 2007-140 an den Landrat |
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Bericht der:
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Justiz- und Polizeikommission
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vom:
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5. September 2007
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zur Vorlage Nr.:
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Titel des Berichts:
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Befristete Massnahmen an der Abteilung Sozialversicherungsrecht des Kantonsgerichts aufgrund der Fallzunahme im Bereich der Invalidenversicherung
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Bemerkungen:
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1. Ausgangslage
Gemäss § 2 Abs. 3 des Gerichtsorganisationsdekrets vom 22. Februar 2001 ( SGS 170.1 ) besteht die Abteilung Sozialversicherungsrecht des Kantonsgerichts aus einer Gerichtskammer mit einem vollamtlichen Präsidium und vier Richterinnen und Richtern. Das vollamtliche Präsidium wird zurzeit zu je 50 % von Frau Eva Meuli Ziegler und Herrn Andreas Brunner ausgeübt. Gemäss § 5 des Gerichtsorganisationsgesetzes (GOG) vom 22. Februar 2001 ( SGS 170 ) kann der Landrat für eine beschränkte Dauer ausserordentliche Präsidien wählen, sofern es die Umstände erfordern.
Seit dem 4. Quartal 2006 ist eine massive Fallzunahme bei der erwähnten Kantonsgerichtsabteilung festzustellen (für Details vgl. Vorlage des Kantonsgerichts). Diese ist - neben der generellen Verschärfung der Praxis der IV-Stelle bei der Leistungszusprache - im Wesentlichen auf folgenden Grund zurückzuführen: Die Teilrevision des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG) vom 16. Dezember 2005 hat das Einspracheverfahren abgeschafft. Dies bedeutet, dass seit 1. Juli 2006 gegen Verfügungen der IV-Stelle nicht mehr bei der verfügenden Instanz Einsprache erhoben werden kann, sondern dass solche Verfügungen direkt beim Kantonsgericht mittels Beschwerde anzufechten sind.
Da aus der Zeit vor der erwähnten Teilrevision des IVG noch sehr viele Einspracheverfahren hängig sind und erfahrungsgemäss ca. die Hälfte davon ans Kantonsgericht weitergezogen wird, liegt beim Kantonsgericht derzeit eine «Doppelbeanspruchung» vor (Beschwerden gegen Einspracheenscheide der IV-Stelle sowie Beschwerden gegen Verfügungen der IV-Stellen). Bis die Fälle aus dem - seit dem 1. Juli 2006 abgeschafften - Einspracheverfahren auch beim Kantonsgericht erledigt sind, wird es nach Meinung des Kantonsgerichts noch bis zum Frühling 2009 dauern. Aus diesem Grund beantragt das Kantonsgericht für diese Dauer (bis 31. März 2009) eine Pensenerhöhung des Präsidiums um 40 %.
Die beiden Amtsinhaber des Präsidiums der Abteilung Sozialversicherungsrecht des Kantonsgerichts sind bereit, ihr derzeitiges Pensum von je 50 % auf je 70 % zu erhöhen. Das Kantonsgericht beantragt deshalb zudem, dass Frau Eva Meuli Ziegler und Herr Andreas Brunner wie bis anhin je zur Hälfte das befristete 140-%-Pensum übernehmen.
2. Beratung in der Kommission
Die Mitglieder der Justiz- und Polizeikommission liessen sich in den Sitzungen vom 20. und 27. August 2007 durch den Kantonsgerichtspräsidenten Peter Meier sowie durch Eva Meuli Ziegler, Präsidentin der Abteilung Sozialversicherungsrecht, über die Vorlage im Detail informieren.
Die Kommission ist überzeugt, dass die dargelegten Umstände, die zu der massiven Fallzunahme führten, gründlich und richtig eruiert wurden und dass ein Grund für eine befristete Massnahme gemäss § 5 GOG vorliegt. In der Kommission wurde auch über andere mögliche Massnahmen (Aushilfe von anderen Abteilungspräsidien, Wahl zusätzlicher Vizepräsidien) diskutiert. Die Kommission ist aber der Meinung, dass die beantragte Pensenerhöhung der Präsidien aufgrund der vorliegenden Umstände die einzige sinnvolle Massnahme ist.
Die Kommission nimmt im Weiteren zur Kenntnis, dass sich die Kosten für sämtliche befristeten Massnahmen in diesem Zusammenhang - neben der vom Landrat zu genehmigenden ausserordentlichen Pensenerhöhung ist zusätzlich ein Ausbau bei den Gerichtsschreiberstellen um 250 % und bei der Kanzlei um 50 % nötig - auf rund CHF 750'000.- belaufen werden.
Eintreten war in der Kommission unbestritten.
3. Antrag an den Landrat
Die Justiz- und Polizeikommission beantragt dem Landrat einstimmig, wie folgt zu beschliessen:
In Anwendung von § 5 GOG wird das Pensum der Präsidien der sozialversicherungsrechtlichen Abteilung am Kantonsgericht befristet für die Zeit vom 1. Oktober 2007 bis 31. März 2009 von 100% auf 140% erhöht. Die bisherigen Präsidien übernehmen das Pensum wie bis anhin je zur Hälfte.
Allschwil, 5. September 2007
Im Namen der Justiz- und Polizeikommission
Der Präsident: Ivo Corvini
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