2007-142 (1)
Bericht Nr. 2007-142 an den Landrat |
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Bericht der:
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Interparlamentarische Geschäftsprüfungskommission für das Universitäts-Kinderspital beider Basel (IGPK UKBB)
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vom:
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31. Oktober 2007
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zur Vorlage Nr.:
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Titel des Berichts:
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Bericht der Interparlamentarischen Geschäftsprüfungskommission für das Universitäts-Kinderspital beider Basel (IGPK UKBB) zum Bericht des Regierungsrates betreffend Jahresbericht und Jahresrechnung des Universitäts-Kinderspitals beider Basel (UKBB) für das Betriebsjahr 2006 (partnerschaftliches Geschäft)
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Bemerkungen:
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Verlauf dieses Geschäfts
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Entwurf Grossrats- resp. Landratsbeschluss
(von der Kommission ergänzte Fassung)
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A. Die IGPK UKBB
I. Zusammensetzung der Kommission
BL
Rita Bachmann, VGK, CVP
Ruedi Brassel, FKom, SP
Thomas de Courten, VGK, SVP
Ursula Jäggi, GPK, SP
Dieter Schenk, GPK, FDP
Georges Thüring, BKS, SVP
Jürg Wiedemann, FKom, Grüne
BS
Susanna Banderet-Richner, FKom, SP
Sebastian Frehner, FKom, SVP
Martin Hug, GPK, LDP
Philippe Pierre Macherel, GSK, SP
Annemarie Pfeifer, GSK, EVP
Urs Müller-Walz, GPK, GrB
Rolf Stürm, GSK, FDP
II. Konstituierung
In ihrer ersten Sitzung vom 24. April 2007 hat sich die Kommission unter dem Tagespräsidium von Philippe Pierre Macherel wie folgt konstituiert:
Martin Hug, GPK BS, Präsident
Ursula Jäggi, GPK BL, Vizepräsidentin.
Das Kommissionssekretariat wird von Barbara Schüpbach-Guggenbühl, Parlamentsdienst Basel-Stadt versehen.
III. Auftrag
Gemäss § 19a des Staatsvertrags der Trägerkantone des UKBB vom 16. Februar 1998 in der Fassung vom 4. Juli 2006 setzen die Trägerkantone eine interparlamentarische Geschäftsprüfungskommission ein.
Diese hat folgenden Auftrag:
§ 19a Ziff. 5
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a.
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Sie prüft den Vollzug des Staatsvertrages und erstattet den Parlamenten Bericht;
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b.
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Sie prüft die Berichterstattung zum Leistungsauftrag und nimmt den Geschäftsbericht und den Revisionsbericht zur Kenntnis;
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c.
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Sie lässt sich vom Kinderspitalrat im Rahmen ihrer Zuständigkeiten rechtzeitig und umfassend informieren;
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d.
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Sie kann die Regierungen ersuchen, den Parlamenten der Trägerkantone Änderungen dieses Vertrages oder besondere oberaufsichtsrechtliche Massnahmen zu beantragen;
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e.
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Sie kann den Finanzkontrollen der Trägerkantone Aufträge erteilen.
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Bis anhin waren die basellandschaftliche Geschäftsprüfungskommission und die baselstädtische Finanzkommission (FKom) mit der Prüfung des Jahresberichts und der Jahresrechnung des UKBB befasst. Nachdem sich die IGPK UKBB nun konstituiert hat, hat das Büro des Landrates den Geschäftsbericht und die Jahresrechnung 2006 erstmals an die IGPK UKBB überwiesen, der Grosse Rat musste das Geschäft wie bis anhin ihrer GSK übertragen; der Kinderspitalvertrag und die grossrätliche Geschäftsordnung haben dieses Vorgehen verlangt. Erst die GSK konnte das Geschäft an die IGPK UKBB weiterweisen, analog einer Weiterleitung an eine Subkommission.
IV. Arbeitsweise der Kommission
Die Kommission hat am 24. April 2007 ihre konstituierende Sitzung abgehalten, am 20. Juni 2007 ein Informationsgespräch mit der Präsidentin des Kinderspitalrates, Frau Rita Kohlermann und dem Verwaltungsdirektor, Herrn Dr. Konrad Widmer geführt. Gestützt auf die erhaltenen Informationen, den Geschäftsbericht und die Jahresrechnung des UKBB hat die Kommission einen Fragenkatalog zu Handen beider Regierung der Trägerkantone verfasst, welcher am 28. August 2007 von beiden Regierungen gemeinsam beantwortet worden ist. Eine „Kerngruppe" der Kommission, bestehend aus Martin Hug, Ursula Jäggi, Susanna Banderet und Dieter Schenk hat in einer separaten Sitzung vom 19. September 2007 einen Rohentwurf des Berichts erarbeitet. Nach Vernehmlassung in der Kommission wurde der Bericht anlässlich der abschliessenden Kommissionssitzung vom 17. Oktober 2007 verabschiedet.
B. Das UKBB-Betriebsjahr 2006
V. Würdigung des Jahresberichts und der Jahresrechnung; Schwerpunkte der Berichterstattung durch die IGPK UKBB
1. Neubau UKBB
1.1. Bauvorhaben
Das Rückbauprojekt Frauenspital verläuft inhaltlich, terminlich und kostenmässig nach Plan. Für das Neubauprojekt UKBB sind die Projektierungsphase abgeschlossen und die Baubewilligung erteilt.
Die Investitionskosten wurden neu ermittelt und belaufen sich auf CHF 161.7 Mio. Als Basis wurden die Baupreise der Nordwestschweiz vom Oktober 2006 genommen, 111.3 Pkt. Der im Oktober 2005 genehmigte Baukredit von CHF 149.3 Mio basierte auf dem Preisstand von April 2004 mit 102.6 Pkt. Somit beträgt der um 12.4 Mio teuerungsbereinigte Kredit neu CHF 161.7 Mio. Es sind keine finanziellen Reserven für grössere Bauverzögerungen eingeplant.
Die regierungsrätliche Delegation als oberstes Organ der Projektorganisation hat der Firma Metron AG in Brugg das externe Controlling-Mandat vergeben.
Folgende Termine gelten als Eckwerte: Baubeginn November 2007, Grundsteinlegung März 2008, Submissionen Medizinaltechnik Sommer 2008, Abschluss Bauphase Sommer 2010, Einzug Herbst 2010.
1.2. „Fonds Neubau"
Die von beiden Parlamenten beschlossene Baukreditvorlage (BS:05.0724; BL: 2005/125) bietet die rechtliche Grundlage zur Bildung zweckgebundener Reserven für die Betriebseinrichtungen im Neubau. Mit der Zuweisung von CHF 2.6 Mio (2004) und CHF 3 Mio (2005) an dieses Konto ist die im Jahr 2005 definierte Zielgrösse bereits erreicht. Der Jahresgewinn 2006 von CHF 0.8 Mio wird nicht diesem Konto zugewiesen, sondern dem Eigenkapital UKBB.
1.3. Synergien USB-UKBB am neuen Standort
In manchen Bereichen werden Synergien erwartet, Abklärungen dazu und entsprechende Leistungsabgeltungen sind derzeit in Arbeit.
1.4. Personal
Es ist erklärte Absicht, die Anpassung des Personalbestandes ohne Kündigungen umzusetzen. Daher werden Neueinstellungen im Bereich Pflege nur mit befristeten Verträgen vorgenommen. Assistenz- und Oberärzte stehen ohnehin in befristeten Vertragsverhältnissen. In den übrigen Bereichen wird den betroffenen Mitarbeitenden entweder eine andere Stelle innerhalb des UKBB oder in einem Partnerunternehmen angeboten. Vakanzen in den Bereichen Reinigung und Küche werden nicht mehr besetzt, die fehlenden Leistungen werden extern eingekauft. Zudem besteht die Möglichkeit zur Frühpensionierung.
2. Lehre und Forschung
In § 12 des Vertrags zwischen den beiden Kantonen ist die Finanzierung - unter lit. b auch die Finanzierung von Lehre und Forschung - geregelt und in der Leistungsvereinbarung unter Grundsätze § 1 Abs. 4 sind Lehre und Forschung näher umschrieben.
In § 5 der Leistungsvereinbarung sind die Finanzierung der klinischen Lehre und Forschung und die Abgeltung durch die Universität Basel definiert.
Im Weiteren sind im Leistungsbeschrieb (Stand September 2006) unter 2. die Unterneh-mensziele des UKBB die Ziele als öffentlich-rechtlicher Spitalbetrieb mit universitärem Auftrag umschrieben.
Für die Ermittlung der Globalbeiträge für Lehre und Forschung wurde durch die beiden Trägerkantone im Jahr 2005 eine detaillierte Erhebung des Aufwands in allen Spitälern der Region mit Universitätskliniken durchgeführt. Basierend auf diesen Angaben wurde die Leistungsvereinbarung zwischen der Universität Basel und dem UKBB für die Jahre 2007 - 2009 abgeschlossen.
Das UKBB erstellt jährlich Bericht an die Universität Basel über die Bereiche Lehre und Forschung sowie über die Nachwuchsförderung.
Laut Jahresbericht wurden im Jahr 2006 112 Arbeiten von UKBB-Mitarbeitenden in medizinischen Büchern und Zeitschriften publiziert, davon 78 in peer-reviewed Journals, sowie drei Kongresse von UKBB-Mitarbeitenden in Basel organisiert. Auch werden am UKBB regelmässig Forschungsleistung und Forschungsaufwand erfasst und analysiert. Dies erlaubt, die thematischen Ausrichtungen abzustimmen, neue Forschungsthemen zu identifizieren und die Forschungstätigkeiten gemäss den zur Verfügung stehenden Mitteln adäquat zu unterstützen.
3. Klinisches Informationssystem
Im Juli 2005 wurde ein Modul des Klinischen Informationssystems Phoenix KIS eingeführt, welches die elektronische Erfassung der ärztlichen Patientenakte für den stationären Bereich ermöglicht. Seit der Einführung wurde diese Patientenkarte laufend ergänzt und erweitert. Wichtig war der Aufbau der Informationsgrundlagen für die interne Codierung, die nun weitgehend ohne Rückgriff auf die Patientendossiers in Papierform auskommt. Auch die Einführung der elektronischen patientenbezogenen Terminplanung war erfolgreich.
Bei der Einführung fand eine breit angelegte, stufengerechte Schulung aller Mitarbeitenden - auch der neu eintretenden - der Ärzteschaft, der Pflege und der Sekretariate statt.
4. Liegenschaften
Das UKBB ist Mieter der Einwohnergemeinde Basel (Standorte Römergasse und Universitäts-Frauenklinik), der Bau- Umweltdirektion des Kantons Basel-Landschaft (Standort Bruderholz) und der Stiftung für Kranke Kinder in Basel (Personalunterkünfte Basel-Stadt). Die gesamten Mietaufwendungen setzen sich im Jahr 2006 wie folgt zusammen:
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Spitalgebäude Römergasse 8
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CHF 607'824
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Personalunterkünfte BS
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CHF 88'530
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Neonatologie USB
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CHF 165'103
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Spitalgebäude Bruderholz
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CHF 2'170'051
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Notfallstation Bruderholz
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CHF 943'565
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Personalwohnhaus Bruderholz
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CHF 331'878
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übrige Mieten/Leasing
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CHF 184'559
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Total
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CHF 4'491'510
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Für das Spitalgebäude Römergasse 8 basiert die Miete auf der Verzinsung des Landwertes von CHF 12 Mio. Die Gebäude werden vom Kanton Basel-Stadt unentgeltlich zur Verfügung gestellt, Unterhalts- und Nebenkosten gehen zu Lasten des UKBB. Der Mietzins wird alle fünf Jahre dem LIKP angepasst.
Für das Bruderholzspital wurde im Vertrag vom 3. Juni1999 die Jahresmiete auf CHF 1'251'000 festgelegt. Die Verzinsung und Amortisation von zwischenzeitlich getätigten Investitionen, die Anpassung an veränderte Gegebenheiten und die jährliche Anpassung an den LIIKP ergeben die aktuelle Höhe des Mietzinses.
5. Gewinnverwendung
Das Betriebsergebnis beträgt CHF 0.78 Mio und wurde auf die neue Rechnung vorgetragen. Es ist um CHF 4.8 Mio kleiner als 2006. Dabei ist zu beachten, dass die Leistungen der Kantone gemäss § 12 lit. c Kinderspitalvertrag („gemeinwirtschaftliche Leistungen") gegenüber dem Budget um CHF 3 Mio, gegenüber dem Vorjahr um CHF 1.5 Mio reduziert wurden.
Die Bilanz des UKBB enthält Rückstellungen und Reserven im Umfang von CHF 7.9 Mio. Die Revisionsstelle bestätigt, dass mit diesen Rückstellungen bestehende Risiken, unter anderem für Haftpflicht-Selbstbehalte und Tarmed-Interpertationen, abgedeckt sind. Sie weist wiederum darauf hin, dass wegen der vorhandenen Unterdeckung der Pensionskassen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft für das UKBB potentielle Nachschusspflichten zu Lasten der Trägerkantone bestehen.
VI. Schlussbemerkungen
Die Arbeit der IGPK im ersten Jahr ihres Bestehens beschränkte sich naturgemäss auf die Rückschau auf Vergangenes und Abgeschlossenes.
Die IGPK erwartet für die Folgejahre einen regelmässigen, frühzeitigen Einbezug in die Planungsabläufe (wie Budget, Ergebnisverwendung, strategische Ausrichtung) im Sinne der Mitsprache.
Die IGPK wird sich im Rahmen ihrer Oberaufsicht auch frei gewählter Einzelthemen annehmen.
VII. Anträge der IGPK UKBB an die Parlamente der Trägerkantone
Die Kommission hat den vorliegenden Bericht anlässlich ihrer Sitzung vom 17. Oktober 2007mit 12 gegen 0 Stimmen ohne Enthaltungen zu Handen des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt und des Landrates des Kantons Basel-Landschaft verabschiedet.
Gestützt auf die obenstehenden Ausführungen beantragt die IGPK UKBB dem Grossen Rat und dem Landrat die Annahme des nachstehenden Beschlussentwurfes.
Im Namen Interparlamentarische Geschäftsprüfungskommission für das Universitätskinderspital beider Basel
Der Präsident: Martin Hug
Die Vizepräsidentin: Ursula Jäggi
Beilage
Entwurf Grossrats- resp. Landratsbeschluss
(von der Kommission ergänzte Fassung)
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