2007-155 (1)
Bericht Nr. 2007-155 an den Landrat |
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Bericht der:
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Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission
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vom:
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4. Oktober 2007
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zur Vorlage Nr.:
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Titel des Berichts:
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Standardvertrag mit dem Schweizerischen Gesundheitsobservatorium (OBSAN) für die Jahre 2007 bis 2010
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Bemerkungen:
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1. Ausgangslage
Die Planung, Entscheidfindung und Kontrolle der kantonalen Gesundheitsversorgung erfordert verlässliche Entscheidungsrundlagen, statistisches Grundlagenmaterial und aussagekräftige Vergleichszahlen. Das Schweizerische Gesundheitsobservatorium (OBSAN) ist diejenige Institution, welche die vorhandenen Gesundheitsinformationen in der Schweiz systematisch sammelt, aufbereitet und analysiert. Ursprünglich nur vom Bund finanziert, wird das OBSAN seit 2003 von Bund und Kantonen gemeinsam getragen. Auch der Kanton Baselland nutzt die Dienstleistungen des OBSAN, bisher im Rahmen einer jährlichen Leistungsvereinbarung.
Das OBSAN erbringt gegenüber seinen Trägern einerseits generelle Leistungen, z.B. die Beobachtung von über 100 Einzelindikatoren im Gesundheitsbereich, die dann jeweils auch kantonsweise aufbereitet und ausgewertet werden. Einzelne Schwerpunktthemen von allgemeinem Interesse werden im Rahmen der generellen Leistungen zudem vertieft. Darüber hinaus erarbeitet das OBSAN auch kantonsspezifische, individualisierte Berichte aus Datenmaterial, zu dem der Kanton Baselland keinen direkten Zugriff hat, als sog. Individualisierte Leistungen.
2. Zielsetzung der Vorlage
Der Regierungsrat will die bisher als Versuchsphase in jährlichen Leistungsvereinbarungen geregelte Zusammenarbeit aufgrund der positiven Erfahrungen in einen längerfristigen Vertrag überführen, was einen entsprechenden Verpflichtungskredit notwendig macht. Die jährlich wiederkehrenden Kosten reduzieren sich dabei leicht von bisher CHF 55'700 auf neu jährlich CHF 53'500, wovon mit CHF 21'400 die generellen Leistungen des OBSAN abgedeckt werden und CHF 32'100 (inkl. MWSt.) als Netto-Leitungskredit für individualisierte Leistungen zur Verfügung stehen sollen.
3. Kommissionsberatung
3.1. Organisation der Beratung
Die Vorlage wurde von der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission an der Sitzung vom 28. September 2007 beraten. An der Beratung waren Regierungsrat Peter Zwick, Rosmarie Furrer, Generalsekretär VSD, Urs Knecht, Leiter Bereich Gesundheitsrecht, Dominik Schorr, Kantonsarzt, sowie Hans-Martin Grünig, Kantonsapotheker, für die Erläuterung der Vorlage sowie zur Beantwortung von Fragen anwesend.
3.2. Beratung im Einzelnen
Regierungsrat Peter Zwick und Kantonsarzt Dominik Schorr erläutern die Vorlage. Die Zusammenarbeit mit dem OBSAN hat sich in der bisherigen Versuchsphase bewährt und als wertvolle und verlässliche Stützte in der Planung der kantonalen Gesundheitsversorgung erwiesen. Der Kanton Baselland wird auch in Zukunft auf das Grundlagenmaterial angewiesen sein, insbesondere im Hinblick auf die aktuellen Herausforderungen, zum Beispiel im Bereich der Spitalversorgung oder in der Alterspflege. In diesem Zusammenhang georderte individualisierte Leistungen des OBSAN können im Rahmen des Leistungskredites beansprucht werden. Sofern nicht der ganze Leistungskredit beansprucht wird, kann er im Rahmen der 4-Jährigen Laufzeit auf das nächste Jahr übertragen werden. Der Leistungskredit verfällt drei Monate nach Ablauf des Vertrages. Jedoch werden alle vor Ablauf des Vertrages schriftlich erteilten Aufträge noch diesem Leistungskredit belastet, auch wenn sie später erfüllt werden. Der vorliegende Vertrag tritt rückwirkend per 1. Januar 2007 in Kraft und dauert längstens bis zum 31. Dezember 2010. Er kann innert der vereinbarten Kündigungsfrist jeweils auf Ende Jahr gekündigt werden.
Der Kommission und dem Landrat liegen der Standardvertrag, der Leistungskatalog und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des OBSAN vor. Die Kommission erhielt auf alle Fragen zur Vorlage befriedigende Antworten. Eintreten war unbestritten. Auf eine Detailberatung konnte verzichtet werden.
Beschluss:
://: Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission stimmt dem vorgelegten Landratsbeschluss einstimmig zu.
4. Antrag
://: Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission beantragt dem Landrat Zustimmung zur Vorlage 2007/155 wonach:
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1.
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Die Regierung beauftragt wird, mit dem Gesundheitsobservatorium einen Standardvertrag für die Jahre 2007 - 2010 abzuschliessen.
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2.
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Der Verpflichtungskredit jeweils in jährlichen gleich bleibenden Tranchen von 53'500 Franken dem Konto 2200.361.50.100 belastet wird.
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3.
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Ziffer 2 dieses Beschlusses gemäss § 31 Abs. 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung unterliegt.
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Rünenberg, 4. Oktober 2007
Namens der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission
Der Präsident: Thomas de Courten
Beilage:
Entwurf des Landratsbeschlusses
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