2008-5 (1)
Bericht Nr. 2008-005 an den Landrat |
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Bericht der:
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Bildungs-, Kultur- und Sportkommission
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vom:
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20. Februar 2008
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zur Vorlage Nr.:
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Titel des Berichts:
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Postulat der Petitionskommission: Schaffung eines Berufsbildungsfonds (Vorlage 2006/206)
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Bemerkungen:
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1. Ausgangslage
Am 7. September 2006 wurde das Postulat der Petitionskommission «Schaffung eines Berufsbildungsfonds» (Vorlage 2006/206 ) stillschweigend vom Landrat an die Regierung überwiesen. In der Antwort der Regierung vom 8. Januar 2008 wird die Abschreibung des Postulates beantragt, und zwar mit folgenden Begründungen:
Das neue Berufsbildungsgesetz ermöglicht den Branchenverbänden die Errichtung von Berufsbildungsfonds, die durch den Bund verbindlich erklärt werden können. Verschiedene Verbände machen von dieser Möglichkeit Gebrauch. Würde nun, wie im Postulat vorgeschlagen, ein kantonaler Berufsbildungsfonds errichtet, so könnte dies zu einem verminderten Mittelzufluss an die branchenbezogenen gesamtschweizerischen Berufsbildungsfonds führen und dadurch deren Zweckerfüllung stören; denn Betriebe könnten wohl kaum dazu verpflichtet werden, Beiträge in zwei verschiedene - also in einen kantonalen und in einen branchenbezogenen gesamtschweizerischen - Fonds einzubezahlen.
Grobe Schätzungen zeigen, dass die Verwaltung eines kantonalen Berufsbildungsfonds aufwändig ist. Zu bewältigen sind das Inkasso, die Ausscheidung/Anrechnung von Zahlungen an Branchenfonds, die Mittelverteilung an Lehrbetriebe, Berufsverbände oder Projekte und das Controlling. Der Kanton hat gemeinsam mit der Wirtschaft verschiedene Anstrengungen unternommen, um die Situation für die eher leistungsschwächeren Jugendlichen zu verbessern. Erinnert sei unter anderem an die Einsetzung eines Lehrstellenförderes bei der Wirtschaftskammer, die Schaffung der Jugendberatungsstelle «Wie weiter?», an die Förderung der Lehrbetriebs-Verbünde sowie der Attestausbildung bei Kanton und Wirtschaft, an die Schaffung von Brückenangeboten und Vorlehren, die Lancierung des Projekts «E Lehr mit Kick» oder an das Angebot «check-in aprentas». Dank dieser Massnahmen und der Ausbildungsbereitschaft der Wirtschaft ist die Situation im Kanton Basel-Landschaft weniger dramatisch als in anderen Kantonen und Regionen der Schweiz.
Im Weiteren wird die Nachfrage nach Lehrstellen in den nächsten Jahren aus demographischen Gründen zurückgehen und die Lage auf dem Lehrstellenmarkt sich daher voraussichtlich weiter entspannen.
2. Zielsetzung des Postulates
Das Postulat regt die Schaffung eines kantonalen Berufsbildungsfonds an, um folgende Zielsetzungen zu erreichen:
2.1. Anreiz zur Schaffung neuer Lehrstellen
Das Postulat geht davon aus, dass mit einem Berufsbildungsfonds Betriebe eher bereit sind, neue Lehrstellen zu schaffen, weil sie eine Abgabe in einen Berufsbildungsfonds entrichten müssten, wenn sie nicht ausbilden.
2.2. Verhinderung von "Trittbrettfahrern"
Das Postulat hält fest, dass es Betriebe gibt, die lieber ausbilden lassen und dann gewissermassen als Trittbrettfahrer gerne ausgebildetes Personal einstellen. Der Berufsbildungsfonds soll zumindest einen gewissen finanziellen Ausgleich zwischen ausbildenden und nichtausbildenden Betrieben schaffen.
3. Kommissionsberatung
3.1. Organisation der Beratung
Die Vorlage wurde von der BKSK am 31. Januar 2008 beraten. An der Sitzung waren RR Urs Wüthrich, Martin Leuenberger, Generalsekretär BKSD und Niklaus Gruntz, Leiter AfBB für die Erläuterungen des Sachverhaltes sowie zur Beantwortung von Fragen anwesend.
3.2. Beratung im Einzelnen
Die Vertreter der Bildungsdirektion erläuterten einleitend die Gründe für die Haltung des Regierungsrates. So gut der Vorstoss gemeint sei, so müsse dessen Wirkung, nicht zuletzt aufgrund der in den Kantonen Genf und Neuenburg gemachten Erfahrungen mit einem solchen Berufsbildungsfonds kritisch hinterfragt werden. Dort habe keine Erhöhung der Lehrstellenangebote stattgefunden. Das Anliegen sei auch in der vom Schweizer Volk abgelehnten Lehrstelleninitiative enthalten gewesen. Probleme ergäben sich bei Firmen, die für ihre offenen Lehrstellen gar keine Lehrlinge finden oder bei Betrieben, die nicht ausbilden können. Doppelbelastungen der Betriebe seien absehbar. Zudem bestehe die Gefahr, dass sich grosse Firmen von der Lehrlingsausbildung freikaufen könnten. Mit dem Vorstoss könnten die gewünschten Anliegen erwiesenermassen nicht erreicht werden, daher wird die Abschreibung des Postulates beantragt. Mit dem Berufsbildungsgesetz haben National- und Ständerat die Voraussetzungen geschaffen, so genannte Branchen- Berufsbildungsfonds zu bilden. Bereits wurden diese für 12 Verbände vom Bundesrat für allgemeinverbindlich erklärt. Man hält dies für den gangbareren Weg.
In der Kommissionsberatung wurde die Frage nach der Stellungnahme der Initianten des Postulates gestellt. Dabei wurde nach erfolgter Rücksprache bei einzelnen Mitgliedern der damaligen Petitionskommission (PET) festgestellt, dass die PET eher die Funktion eines Briefträgers für das vom Jugendrat eingebrachte Anliegen der Schaffung eines kantonalen Berufsbildungsfonds eingenommen hat. Da eine Mehrheit der PET befand, das Anliegen solle von der zuständigen Kommission geprüft und in Form einer Vorlage dem Landrat vorgelegt werden, erklärte sich auch eine Mehrheit der BKSK damit einverstanden, das Geschäft ohne weitere Anhörung zu behandeln.
Die Vertreterinnen der linken Parteien bemängelten, dass in der Vorlage entsprechendes Zahlenmaterial zum Lehrstellenmarkt, zu Lehrstellenabbrüchen etc. in den letzten Jahren fehle. Zudem läge in Basel-Stadt eine ähnliche Initiative auf dem Tisch, nachdem ein parlamentarischer Vorstoss abgelehnt worden sei. Mehrheitlich war die Kommission aber mit der Argumentation des Regierungsrates einverstanden. Die Auffassung überwiegte, dass das Problem der Aufnahme von ganz schwachen oder schwierigen Lehrlingen mit der Einrichtung eines Berufsbildungsfonds nicht gelöst werden könne. SVP, FDP und CVP waren für Eintreten auf die Vorlage, SP und Grüne dagegen.
Mit 7:5 Stimmen ohne Enthaltung wurde Eintreten beschlossen. Ein seitens der linken Fraktionen gestellter Antrag auf Nichtabschreibung des Postulates wurde in der Abstimmung dem Antrag der Regierung auf Abschreibung gegenüber gestellt. Letzterer obsiegte.
Landratsbeschluss
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4. Antrag
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Die BKSK beantragt dem Landrat Zustimmung zur Vorlage
2008/005
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Füllinsdorf, 20. Februar 2008
Im Namen der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission
Der Präsident: Karl Willimann
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