LR Protokoll 15. Dezember 1999 (Teil 2)

Protokoll der Landratssitzung vom 15. Dezember 1999



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Nr. 234

3 1999/194
Berichte des Regierungsrates vom 21. September 1999 und der Personalkommission vom 1. Dezember 1999: Teilrevision der Statuten der Basellandschaftlichen Pensionskasse sowie Finanzierung der vorzeitigen Pensionierung für die Angestellten, welche dem Personalgesetz unterstehen

Dölf Brodbeck
hält einleitend fest, dass es bei der Teilrevision im Wesentlichen um die Leistungen der Kasse, um organisatorische und verschiedene andere Anpassungen geht, wobei die Beiträge unangetastet bleiben sollen. Losgelöst von der Statutenrevision geht es um die Frage, was der Arbeitgeber Kanton an den Wegkauf der Rentenkürzung beisteuern soll.
Folgende Revisionsziele sollen erreicht werden:
1. Gleiches Rentenalter für Frauen und Männer.
2. Eine Vorpension soll weiterhin möglich sein.
3. Die Finanzierung soll langfristig technisch richtig gestaltet werden. Für die Kasse der Zukunft müssen die Voraussetzungen für mehr Autonomie und Flexibilität geschaffen werden.
Bezüglich der Gleichstellung schlägt der Regierungsrat Alter 64 für Frauen und Männer vor. Dieser Vorschlag kann als optimaler Kompromiss zwischen Frauenbenachteiligung und bedeutend höheren Finanzierungskosten gesehen werden. Der Wunsch der Kommission, Pensionierungsalter 63, wäre nur mit Beitragserhöhungen oder Leistungskürzungen realisierbar.
Eine ungekürzte Vorpension wird künftig nicht mehr möglich nach 20 bzw. 25 Dienstjahren, sondern wird neu nach versicherungstechnischen Grundlagen festgelegt. Generell werden durch die Vorpension nicht nur zusätzliche Renten fällig, sondern es entfallen auch die Beitragsleistungen während der Vorpensionsjahre. Dies bedeutet entweder Rentenkürzung oder Zusatzfinanzierung. Um die Vorpension zu verbessern und sozial abzufedern, bietet die Kasse zwei Sonderleistungen: Eine Überbrückungsrente bis zum Rentenalter und eine Übergangsregelung zwischen den Jahren 2001 und 2008. Beiden Lösungen stimmte die Kommission zu.
Der Regierungsrat möchte die unvermeidliche Rentenkürzung mit einem Wegkaufsbeitrag mildern. Diesen Vorschlag unterstützt eine Kommissionsminderheit. Abgelehnt wird die Lösung von den Gemeinden, die sich vom Kanton unter Druck gesetzt fühlen und den Vorschlag als unbezahlbar erachten. Eine Mehrheit der Kommission ist zwar nicht gegen einen Wegkauf, bemängelt aber, die Regierungsvariante gehe im Vergleich zum Umfeld zu weit und schlägt deshalb eine reduzierte Variante vor.
Der Zielsetzung eines Deckungsgrades von 100 Prozent, die das Bereitstellen entsprechender finanzieller Mittel bedingt, stimmt die Kommission zu.
Rentenalter 64 kostet rund 50 Millionen, die Übergangsregelung 80 Millionen Franken, zusätzlich sind Finanzierungskosten zur Erreichung des Deckungsgrades von 100 Prozent zu veranschlagen. Der Kommissionspräsident bittet, auf die Vorlage einzutreten.

Eva Chappuis erläutert die verzwickte Situation: Einerseits will sich die SP nicht gegen ein gemeinsames Rentenalter von Frau und Mann stellen, gleichzeitig aber will sie für beide Geschlechter einen flexiblen Altersrücktritt erreichen.
Verflixt ist die Situation auch, weil die vor zehn Jahren beschlossene Vorruhestandsregelung - Vorpension ab Alter 60 bei einer bestimmten Anzahl von Dienstjahren - vom Versicherungsgericht als unzulässig taxiert wurde. Das Gericht argumentierte, die Vorpensionsregelung dürfe nicht in Abhängigkeit vom Dienstalter getroffen werden.
Die Fraktion der Sozialdemokraten hätte gerne das gesamte, von der Regierung vorgeschlagene und von den Sozialpartnern ausgehandelte Paket mitgetragen. Leider ging aber die Einheit der Materie in der Kommission mehr oder weniger verloren, so dass die SP nun im Plenum den Antrag auf Rentenalter 63 stellen wird.
Rentenalter 63 würde eine Erhöhung des Deckungskapitals von 110 Millionen Franken bedeuten. Das heisst, dass der jetzt bei rund 91 Prozent liegende Deckungsgrad der Kasse auf etwa 88 Prozent sinken würde, was nicht als dramatisch angesehen werden kann. Gleichzeitig wird mit diesem Vorschlag das Endziel eines Deckungsgrades von 100 Prozent nicht in Frage gestellt.
Die von der Personalkommission vorgenommene Verschlechterung bei der Wegkaufstleistung kann die SP so nicht akzeptieren. Akzeptabel könnte der Vorschlag allenfalls in Kombination mit einer Senkung des Rentenalters werden. Als stumpfsinnig und kontraproduktiv erachtet die SP die Verschlechterung bei der Wegkaufsleistung auch deshalb, weil sie vom Zeitpunkt des Rücktritts abgekoppelt ist. Der Handwerker oder die Pflegerin in Lohnklasse 20, welche beide lange und physisch hoch beansprucht gearbeitet haben, werden durch den Landrat bestraft, indem sie 17'000 Franken weniger erhalten, als der Regierungsrat vorgeschlagen hat. Andererseits werden - meist akademisch gebildete - Kaderleute, die weniger lange im Arbeitsprozess gestanden sind, belohnt, indem sie gemäss Landratsvariante mit Alter 63 21'000 Franken mehr erhalten; dies stellt, so die Fraktionssprecherin, die Verhältnisse tatsächlich auf den Kopf.
In keiner Art und Weise werden die Gemeinden durch die Dekretsänderung verpflichtet, dieselben Leistungen zu erbringen. Dass in den einzelnen Kommunen unterschiedliche Bedingungen herrschen, ist seit jeher so, neue Tatbestände werden damit nicht geschaffen.
Vergleiche mit der Privatwirtschaft hinken. Der Arbeitgeber Basel-Landschaft ist kein KMU, darf und soll also nicht rechnen wie ein KMU. Angeboten von Grossfirmen gegenübergestellt, erweist sich die basellandschaftliche Lösung als im üblichen Rahmen, keinesfalls als komfortabler, von einer Vorreiterrolle kann nicht gesprochen werden.
Die Landrätin bittet den Rat, den Anträgen der Sozialdemokraten zu folgen.

Sabine Pegoraro spricht sich namens der FDP-Fraktion für Eintreten auf die Vorlage aus.
Von der heute geltenden, äusserst komfortabeln Regelung der Vorpension Abschied nehmen zu müssen, ist verständlicherweise für viele schmerzlich. Trotzdem soll nicht übersehen werden, dass der Kanton in seinem Umfeld vergleichsweise noch immer gute bis sehr gute Bedingungen bietet.
Die Revision bringt zudem auch Verbesserungen, etwa für die Frauen, die Wiedereinsteigerinnen und die Teilzeitbeschäftigten; sie alle erfüllen neu die Voraussetzungen für die vorzeitige Pensionierung ebenfalls.
Die FDP-Fraktion unterstützt auch die Zielsetzung von Regierung und Kasse für ein möglichts baldiges Erreichen eines Deckungsgrades von 100 Prozent und damit den Wegfall der Staatsgarantie. Mit 91 Prozent Deckungsgrad liegt die BLPK heute gesamtschweizerisch etwa im Mittelfeld. Das Ziel der Volldeckung erscheint realistisch, zumal die Kasse innerhalb weniger Jahre eine Verbesserung von 10 Prozent erreicht hat. Wird diese Volldeckung einmal erreicht sein, so wird die Kasse unabhängiger, wovon die Versicherten profitieren werden. Wenn die Staatsgarantie einmal wegfällt, werden sich auch private Unternehmen anschliessen können.
Mit dem Rentenalter 64 für beide Geschlechter erklärt sich die FDP-Fraktion einverstanden. Ein höheres Rentenalter führte zu noch grösseren Belastungen für die Frauen und Rentenalter 63 wäre mit 110 Millionen Franken zu teuer und stände zu den Möglichkeiten des Wegkaufs in keiner vernünftigen Relation.
Klar ist, dass bezüglich der Vorpension die Statutenrevision insgesamt eine Verschlechterung bewirkt. Die Rentenkürzung bei vorzeitiger Pensionierung lässt sich aber nicht vermeiden, weil die Vorpension gemäss Bundesrecht nicht mehr von Beitragsjahren und Dienstalter abhängig gemacht werden darf. Eine Lösung auf bisheriger Basis wäre schlicht nicht finanzierbar. Die Pensionskasse federt aber die Auswirkungen der Rentenkürzung ab, indem sie allen, die mit 60 in Pension gehen wollen, die AHV-Überbrückungsrente zur Verfügung stellt. Diese Rente wird aus der Kasse finanziert, was heisst, dass keine Lohnprozente notwendig werden. Eine zweite soziale Abfederung ist in der grosszügigen, erst im Jahre 2008 auslaufenden Übergangsregelung zu sehen.
DasThema Wegkaufsregelung durch den Kanton schlug in den vergangenen Tagen hohe Wellen. Trotzdem darf nicht übersehen werden, dass der Vorschlag des Regierungsrates bereits in der Vernehmlassung seitens der Gemeinden arg kritisiert wurde. Der Kanton hat als grösster Arbeitgeber Schrittmacherfunktion und seine Entscheidungen somit Signalwirkung. Der Vorschlag des Regierungsrates mit maximal 100'000 Franken setzt die Gemeinden und andere angeschlossene Arbeitgeber, zum Beispiel die Heime, unter Druck. Man fürchtet, dass innerhalb der Gemeinden zwei verschiedene Kategorien von Angestellten geschaffen werden.

Der Kommissionsvorschlag soll helfen, einen Ausgleich zwischen den Interessen des Kantons als grossem Arbeitgeber und den Gemeinden zu finden. Hinter diesem Vorschlag mit dem Maximalbeitrag von 50'000 Franken steht die FDP.
Der Vergleich mit den Grossfirmen der Privatwirtschaft erscheint unstatthaft, weil die Vorpensionierungsregelungen in diesen Firmen als Instrumente für Personalabbaumassnahmen eingesetzt werden.
Ein Vergleich der Kommissions- mit der Regierungsvariante zeigt, dass die Variante Kommission gegenüber jener des Regierungsrates eine Differenz von maximal 4,3 Prozent bei Rücktrittsalter 60 ergibt. Von einer faktischen Verhinderung der Vorpension kann somit, wie im Vorfeld behauptet wurde, nicht die Rede sein. Bei Rücktrittsalter 61 ergibt sich noch eine Differenz von 1,8 Prozent und bei Rücktrittsalter 62 besteht überhaupt keine Differenz mehr.
Als wichtige, unter den Tisch gewischte Neuerung wurde mit der Statutenrevision der versicherbare Mindestverdienst gesenkt. Durch diese Änderung erhalten vermehrt auch Teilzeitangestellte mit kleinen Pensen die Möglichkeit, sich in die Pensionskasse einzukaufen, ein grosser Vorteil nicht zuletzt für die Frauen.

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei



Peter Zwick bemerkt, dass auch seitens der CVP/EVP-Fraktion Eintreten unbestritten ist. Er ergänzt, dass es sich bei der erforderlichen Revision der heutigen Statuten, die sich aufgrund der Anpassung an den Versicherungsgerichtsentscheintscheid aufdrängt, um einen schwierigen Prozess handelt.
Das gemeinsame Rentenalter von 64 Jahren wird von der CVP/EVP-Fraktion bedingungslos unterstützt. Dies gilt ebenso für die Frühpensionierung mit Rücktrittsalter 60.
Aufgrund der Tatsache, dass eine Totalrevison der Pensionskassenstatuten in Sicht ist, stimmt die CVP/EVP-Fraktion der Teilrevision der Statuten einstimmig zu.
Das Dekret der Vorpensionierung löste innerhalb der Fraktion einige Diskussionen aus. Die Fraktion sieht vor allem finanzielle Probleme auf die Gemeinden zukommen. Da keine Verpflichtung zur Uebernahme des Dekrets besteht, wird eine mehrheitliche Ablehung durch die Gemeinden befürchtet. Daher beantragt die CVP/EVP, der Kommissionsvariante mit max. Fr. 50'000.-- zuzustimmen.

Willi Grollimund, SVP, beantragt einstimmiges Eintreten auf die Statutenrevision der Beamtenversicherungskasse.
Das Dekret der Vorpensionierung hingegen wird von der Fraktion 50:50 abgelehnt, resp. angenommen. Als Befürworter der Variante Regierungsrat sieht W. Grollimund die Vorteile in der Möglichkeit, jungen, initiativen Bewerbern einen Arbeitsplatz zugunsten einer Frühpensionierung von älteren, ausgebrannten Mitarbeitern anbieten zu können.
Die Befürworter der Kommissionsfassung finden die Regierungsvorlage eine überrissene Luxuslösung. Auch die SVP be fürchtet vor allem für die Gemeinden finanzielle Probleme und eine negative Signalwirkung dieser grosszügigen Lösung für die Privatwirtschaft.

Pascal Wyss erklärt sich im Namen der Schweizer Demokraten für Eintreten auf die Statutenrevision im Sinne der Regierungsvariante einverstanden, mit der Begründung, durch die Flexibilisierung der Vorpensionierungsregelung eine fortschrittliche und flexible Lösung gefunden zu haben.

Roland Meury ist der Meinung, dass es nicht sinnvoll ist, die ältere Generation in einem immer längeren Arbeitsprozess einzubinden. Durch die Rationalisieriung, Flexibilisierung und Liberalisierung geht der Trend dahin, dass immer weniger Menschen immer mehr Arbeit verrrichten. Die Fraktion sieht daher in der Lösung der Regierungsvariante eine echte Chance für einen Schritt in die richtige Richtung.
Der Sprecher der Grüne Fraktion befürwortet daher die Möglichkeit der Vorpensionierung, mit Alter 60 ohne finanzielle Einbusse, dies vor allem im Hinblick auf die unteren Einkommensklassen. Jede Verschlechterung
würde eine Vorpensionsregelung als Makulatur erscheinen lassen und obwohl die Mindereinnahmen gegenüber der Kommissionsvariante, sowohl prozentual als auch nominal, als gering eingestuft werden, würden sie wieder die niedrigen Einkommen unverhältnismässig belasten. Er befürwortet die Regierungsvorlage als Minimalvariante.
Die Grüne Fraktion lässt verlauten, dass wenn der Kommissionsvorschlag angenommen würde, von der Fraktion das ganze Massnahmenpaket abgelehnt wird.

Regierungspräsident Hans Fünfschilling widerlegt die Behauptung Roland Meurys, dass andere Varianten, wie beispielsweise eine Frühpensionierung, nie in Betracht gezogen wurden. Dies gehe auch eindeutig aus der Vorlage hervor.
Aufgrund der Tatsache, dass durch die Einführung des Freizügigkeitsgesetzes eine Garantie der Vorpensionierung nicht mehr gewährleistet war, wurde nach einer Lösung gesucht.
Natürlich gäbe es die Variante der Pensionierung mit 60. Dies würde allerdings einen Fehlbetrag von 400 Mio. Fr. bedeuten und eine Beitragserhöhung von 7% auslösen, wovon die Hälfte zu Lasten der Mitarbeiter ginge.
Um der Beitragserhöhung entgegenzuwirken, wurde nach einer anderen Möglichkeit gesucht, welche nun mit der AHV-Ueberbrückungsrente, welche der Freizügigkeistsleistung entzogen werden darf und dem heute gängigen Modell entspricht, der heutigen Lösung sehr nahe kommt.
Es wurde zudem mittels Einkauf des Arbeitgebers eine verbesserte Lösung gegenüber der heutigen Variante erarbeitet, was vor allem wiederum den unteren Einkommensklassen zugute kommen wird.
Die Regierung bedauert daher, dass die Massnahme, welche den Kanton als sehr attraktiven Arbeitgeber auftreten lässt, von der Kommission nicht entsprechend gewürdigt wurde.
Auf die anderen Argumente wird Regierungspräsident Hans Fünfschilling vor Beschlussfassung nochmals eintreten.
Hans Fünfschilling macht nochmals ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die Senkung des Pensionsalters nicht nur eine Lücke des Deckungsbeitrages, sondern ausserdem eine Beitragserhöhung mit sich bringt.

Roland Meury ergänzt sein Votum mit der Aussage, dass es sich eventuell nur um eine Minderheit der Statsangestellten handelt, welche dann effektiv mit 60 in Pension gehen werden. Er wagt darum daran zu zweifeln, ob die Rechnung mit den 7% als Total dann wirklich noch stimmt.

Dölf Brodbeck bemerkt, dass 1988 von einer Planzahl von Vorpensionierungen ausgegangen wurde. Dafür wurden fiktiv 1% Arbeitgeberbeiträge und 0,5% Arbeitnehmerbeiträge eingesetzt. Die Finanzierung wurde nicht nur durch die fehlenden Mutationsgewinne unterlaufen, sondern ebenfalls durch die Ueberschreitung der Planzahl.


Statuten der Basellandschaftlichen Pensionskasse

§§ 1 und 2 kein Wortbegehren

§ 3 Mitgliedschaft

Eva Chappuis ist der Meinung, dass nicht der Verwaltungsrat der BLKP, sondern der Landrat massgeblich für die Beurteilung, wer zu versichern ist, verantwortlich sein sollte und stellt deshalb folgenden Antrag zu Abs. 4:

Von der Versicherungspflicht bei der BLPK ausgenommen sind Assistenzärztinnen und Assistenzärzte, sowie Personen, die im Rahmen von arbeitsmarktlichen Massnahmen und Integrationsprogrammen beschäftigt werden.


Diese Ausnahmeregelung rechtfertigt sich durch die mehrheitlich kurze Einsatzdauer, welche enorme Mutationsgewinne zu Lasten der übrigen Versicherten verursacht.

RR Hans Fünfschilling weist darauf hin, dass beispielsweise Leute, welche über die RAV für 6 Monate angestellt werden, der Pensionskasse in dieser Zeit einen Beitag von Fr. 2'000.-- leisten und die RAV mit einem Beitrag von Fr. 10'000.-- verlassen. Dies widerspricht den Interessen der Kasse und soll demnach in der Kompetenz der Kasse belassen werden.

Eva Chappuis bekräftigt die Worte von RR Hans Fünfschilling mit dem Hinweis, dass ihr Vorschlag die Kasse davon entbinde, diesen Personenkreis zu versichern.

Sabine Pergoraro bittet im Namen der FDP, den Antrag,
der in der Kommission ausführlich diskutiert wurde, abzulehnen.

Für Dölf Brodbeck gibt es zwei Gründe, diesen Antrag abzulehnen. Die Frage gilt der kompetenteren Beurteilung. Nach Meinung der FDP ist es die heutige Verwaltungskommission, die das Thema mit Sachverstand und Kontinuität angeht.
Die langfristigen Zielsetzung für die Kasse sieht er in einer grösseren Flexibilität und mehr Autonomie. Er beantragt deshalb Ablehung des Antrags.

Abstimmung über die neue Formulierung von
§ 3 Abs. 4

Von der Versicherungspflicht bei der BLPK ausgenommen sind Assistenzärztinnen und Assistenzärzte, sowie Personen, die im Rahmen von arbeitsmarktlichen Massnahmen und Integrationsprogrammenbeschäftigt werden.
Assistenzärztinnen und Aerzte werden auf ihren eigenen Antrag hin Mitglied der BLPK.

://: Der Antrag wird abgelehnt.


§§ 5 - 16 kein Wortbegehren

§ 17 Anspruch und Höhe der vorzeitigen Altersrente sowie der Ueberbrückungsrenten

Peter Tobler skizziert die heutige Situation, wie die heutige Rentenkürzung durch eine Einmaleinlage weggekauft werden kann. In der Versicherungsbranche besteht dafür die Möglichkeit einer kontinuierlichen Spareinlage, die bei Fälligkeit dem Sparkonto entnommen wird. Peter Tobler regt nun an, dass auch die BLPK ihren Versicherten diese Dienstleistung anbietet.

Regierungspräsident Hans Fünfschilling hält diesen Vorschlag nicht für durchdacht, da für die meisten Mitarbeiter beim Eintritt nicht klar ist, wann sie in Pension gehen und insofern die Wegkaufssume eine Unbekannte bleibt.
RR Fünfschilling empfiehlt für das Ansparen der Einkaufssumme z.B. die Kantonalbank.

Eva Chappuis bittet aus Sicht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer um Ablehung des Antrages.

Paul Schär findet den Vorschlag von Peter Tobler prüfenswert und weist ausdrücklich darauf hin, dass dieser weder mit der Säule 3a noch 3b verwechselt werden darf.

Fortsetzung des Protokolls vom 15. Dezember 1999


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