LR Protokoll 15. Dezember 1999 (Teil 3)
Protokoll der Landratssitzung vom 15. Dezember 1999
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Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)
Abstimmung über die neue Formulierung von § 17
Die BLPK schafft für die Versicherten die Voraussetzung dafür, dass diese Einmaleinlagenzuschläge auf die Beiträge angespart werden können.
://: Der Antrag wird abgelehnt.
§ 18 Anspruch auf eine ordentliche Altersrente
Eva Chappuis beantragt in Abs. 1 des obigen Paragrafen das 64. Altersjahr durch das 63. zu ersetzen.Zur vorangegangenen Bemerkung von RR Hans Fünfschilling, dass von Eva Chappuis die Beitragsseite unterschlagen wurde, bezeichnet sie dies nicht als Absicht, da jedoch das Thema BLPK anlässlich der nächsten Revision ausführlich geprüft wird, ist sie auf diesen Punkt bewusst nicht näher eingetreten. Als unbestritten erkennt sie jedoch die Anpassung der Beitragssätze.
Roland Meury unterstützt als Sprecher der Grüne Fraktion zwar den Antrag der SP, im Sinne eines Rückkommens,
allerdings unter der Voraussetzung der Annahme des Dekrets.
Sabine Pegoraro kommt auf ihr Eintretensvotum zurück und beantragt die Ablehnung des Antrags. Sie begründet dies damit, dass die FDP zum Schluss gekommen ist, dass das Alter 63 aus finanziellen Gründen nicht realisierbar sei. Die dafür anfallenden Kosten von 100 Mio. Fr. stehen ihrer Meinung nach in keinem Verhältnis zur Wegkaufbeteiligung des Kantons.
Dölf Brodbeck verweist auf die Revisionsziele und hinterfragt die Zielerreichung. Er bemerkt, dass der Pensionskasse nicht mehr entnommen werden soll, als diese über Einnahmen verfügt, auch nicht via ein langfristige Korrektur. Er weist darauf hin, dass die vorliegende, seriös ausgearbeitete, realisierbare Vorlage nicht mit unrealisierbaren, neuen Vorschlägen torpediert werden sollte.
Regierungspräsident Hans Fünfschilling unterstützt die Aussage von Eva Chappuis, nach welcher sowohl die Beitragsstruktur als auch die Beitragssituation anlässlich der nächsten Revision zu überprüfen sind. Diese darf jedoch nicht mit einer nochmaligen Anpassung verbunden sein.
Nachdem man allen Mitarbeitern bereits vor zehn Jahren eine Vorpensionierung mit 60 versprochen hat, musste man nun nachträglich zugeben, dass dafür die Finanzierung fehlt. Nun den Beschluss zu fassen, das Pensionsalter auf 63 festzulegen, was ein neuerliches Finanzierungsproblem auslösen würde, dass schlussendlich nur über eine Beitragserhöhung abgedeckt werden könnte, wäre eine den Mitarbeitern gegenüber unverantwortliche Massnahme.
Eva Chappuis erachtet es als unbestritten, dass die Strukturen überprüft werden müssen. Der erste Schritt wurde jedoch gemacht, indem die 1,5 Beitragsprozente für die Finanzierung der Uebergangsrente der Freizügigkeit entzogen wurden.
Bei einem Rentenalter von 63 Jahren wäre eine Einsparung der Uebergangsrente von einem Jahr gegeben, dies bedeute einen besseren Finanzierungsgrad der Uebergangsrenten, resp. einen grösseren Ueberschuss in der Kasse. Die 1,5% wären im Falle des Rentenalters 63 neu zu berechnen.
Abstimmung über die neue Formulierung von § 18
Das Mitglied hat Anspruch auf eine ordentliche Altersrente, wenn es das 63 Altersjahr vollendet hat.
://: Der Antrag wird abgelehnt .
§§ 19 - 26 kein Wortbegehren
§ 27 Abfindungen
Eva Chappuis beantragt namens der SP Fraktion in Abs. 1 von § 27 den Nebensatz
"sofern diese nachweislich unterhalten oder in erheblichem Masse unterstützt worden ist"
zu streichen.
Dies mit der Begründung, dass damit der status quo beibehalten wird.
Die Absicht der Kommission, damit den unverheirateten Partner, die Partnerin oder Geschwister im Todesfalle begünstigen zu können, wird von der BLKP in Härtefällen bereits heute praktiziert. Es ist dabei zu erwähnen, dass es sich bei der Abfindung nur um die vom Mitglied geleisteten unverzinsten Beiträge handelt.
Da im materiellen Sinne keine Aenderung erfolgt, bittet Eva Chappuis um Annahme des Antrags.
Abstimmung über die Streichung des nachfolgenden Textes von § 27, Abs. 1
"sofern diese nachweislich unterhalten oder in erheblichem Masse unterstützt worden ist"
://: Der Antrag wird abgelehnt.
§§ 28 - 36 keine Wortbegehren
Anhang 1und 2 keine Wortbegehren
II. keine Wortbegehren
Dekret zum Personalgesetz (Personaldekret)
Roland Meury beantragt die Unterstützung der Regierungsvorlage.
Regierungspräsident Hans Fünfschilling bittet die Fraktionen, im Namen der Regierung der Regierungsfassung den Vorzug zu geben. Als Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen der Verwaltungsangestellten sind sie verantwortlich für deren Wohlergehen. Es ist zu bedenken, dass sich die anfallenden Kosten im Promille-Bereich bewegen, zudem in spezifischen Fällen sogar Kosteneinsparungen möglich sind. Andererseits steigert der Kanton als Arbeitgeber seine Attraktivität auf dem Arbeitsmarkt.
Zu dem Problem der Gemeinden ist zu bemerken, dass bereits heute Gemeinden existieren, welche bessere Arbeitsbedingungen anbieten, als dies der Kanton vermag. Eine weitere Anzahl Gemeinden hat analoge Arbeitsbedingungen.
Bei den restlichen, finanziell schwächeren Gemeinden, fallen vor allem die Gehälter der Lehrer ins Gewicht. Diese werden jedoch vom Kanton via Finanzausgleich subventioniert, sodass der Kanton bis zu 80% der Kosten trägt.
RR Hans Fünfschilling warnt davor, den Massstab derart zu verschieben, dass die Bedürfnisse von ca. 200 Mitarbeitern höher gewichtet werden, als diejenigen von 7000. Er verweist ausserdem auf die freien Arbeitgeber, wie beispielsweise die Kantonalbank oder die Motorfahrzeugkontrolle, die auf jeden Fall die Regierungsvariante wählen werden.
Er appelliert nochmals an die Verantwortung der Anwesenden als Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.
Der Präsident weist darauf hin, dass die Schweizer Demokraten denselben Antrag parallel zu dem der Grünen Fraktion gestellt haben.
Sabine Pegoraro weist nochmals auf die einstimmige Unterstützung der FDP für die Kommissionsvariante hin. Die Kommission versuche mit diesem Kompromiss die Schaffung eines Ausgleichs zwischen den Gemeinden und dem Kanton zu erreichen.
Negative Auswirkungen dieser Variante betreffen zudem nur die Rücktrittsalter 60 und 61. Bereits ab 62 sei der Ausgleich wiederhergestellt.
Urs Baumann bemängelt, dass zwar verschiedene Quervergleiche erfolgt sind, jedoch niemals mit den KMU's, welche mittelfristig keine Chance haben, analoge Bedingungen anzubieten.
Er kommt auf die Aussage von RR Hans Fünfschilling zurück, wonach die anfallenden Ausgaben im Promille-Bereich liegen und weist darauf hin, dass in der Vorlage S. 10 im Jahre 2006 mit einem Satz von 5-10 Promille gerechnet wird, was ca. 3,5 - 7 Mio. Fr. entspricht. Da dieser Betrag weder den Teuerungsausgleich, damit zusammenhängende Einkäufe in die Pensionskasse noch die DAZ beinhaltet, ist eine beachtliche Steigerung im Personalsektor zu erwarten.
Urs Baumann verweist darauf, dass den Mitarbeitern des Kantons nichts weggenommen wird, sondern dass sie weniger erhalten, ausserdem bestehe in der Schweiz ein Dreisäulenprinzip, welches jedem Mitarbeiter zusätzlich den Aufbau einer dritten Säule ermögliche.
Er merkt an, dass bei den unteren Einkommensklassen der Verlust zwischen den Fr. 50'000.-- und Fr. 100'000.-- relativ geringfügig ausfällt und den oberen Einkommenskategorien zugemutet werden kann, eine allfällige Lücke mit eigenen Mitteln abzudecken.
Er macht zudem auf die siebenjährige Uebergangsregelung aufmerksam.
Da die Arbeitsbedingungen der Verwaltungsangestellten seiner Meinung nach bereits sehr gut abgefedert sind, beantragt er die Unterstützung der Kommissionsvariante.
Eva Chappuis vermeldet die Unterstützung der Regierungsvariante durch die SP und verlangt eine Abstimmung unter Namensaufruf. Sie macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter auch mit der Regierungsvariante teilweise massive Renteneinbussen in Kauf nehmen muss, mit Ausnahme der Angestellten mit wenig Dienstjahren, wo die Situation gleichbleibend ist. Daher erachtet sie die Regierungsvariante als Kompromisslösung.
Urs Steiner verweist auf die Anliegen der Gemeinden, die diese finanziellen Verpflichtungen nicht zu erfüllen vermögen. Er sieht in der Lösung der finanziellen Abgeltung eine Wegbeförderung der Mitarbeiter. Dabei werden die ethischen Aspekte vergessen. Mitarbeiter, die zwar ausgebrannt sind, aber weiterarbeiten möchten, werden einfach weggekauft. Dies bezeichnet er als Symptombekämpfung, nicht aber als Lösungsfindung.
Er plädiert daher für die Kommissionslösung.
Urs Wüthrich macht Urs Steiner darauf aufmerksam, dass es das Ziel ist, eine Kürzung wegzukaufen und keine Menschen. Der Unterschied der Neuregelung besteht darin, dass Menschen, die ausgebrannt sind, nicht mehr über die IV frühpensioniert werden müssen, sondern mit der Regierungsvariante in Würde in Pension gehen können.
Zu den unsozialen Gemeinden bemerkt er, dass nicht der Landrat mit seiner Regelung eine Zweiklassengesellschaft schafft, sondern dass die Gemeinden gefordert sind, in Zusammenarbeit mit der Pensionskasse eine intelligente Lösung zu finden.
Er erwehrt sich des Eindrucks, das sich die Regierung ausschliesslich aus Gewerkschafterinnen und Gewerkschaftern zusammensetzt. Dies hat vielleicht im Fall ADTRANZ noch Gültigkeit, ist jedoch nicht relevant im Falle der jetzigen Regelung.
Zum Vergleich mit den KMU's verweist er auf die Einseitigkeit des ausschliesslichen Vergleichs mit der Pensionskasse. Es ist zu beachten, dass vor allem das Lohngefüge in der öffentlichen Verwaltung wesentlich träger reagiert als in der Privatwirtschaft und darum der Pensionskasse einen umso höherer Stellenwert beigemessen wird.
Die Kernfrage lautet deshalb, ob wir allen eine attraktive Vorpensionierung ermöglichen oder ob wir eine Zweiklassengesellschaft schaffen wollen, nämlich diejenigen die sich die Vorpensionierung nicht leisten können und die anderen, welche sie sich nicht leisten wollen.
Bei Heinz Aebi hat das Votum von Urs Steiner Widerspruch ausgelöst. Am Beispiel der ausgebrannten Mitarbeiter, kann er den Ausdruck der "Wegbeförderung mit Geld" nicht nachvollziehen. Auch er plädiert für einen Abgang in Würde. Niemand wird gezwungen, vorzeitig in Pension zu gehen.
Hans Jermann fügt hinzu, dass die Lösung des Regierungsrates als moderate, vertretbare und finanzierbare Variante angesehen werden kann, die es ermöglicht, Härtefälle zu vemeiden.
Regierungspräsident Hans Fünfschilling berichtigt die Aussage von Urs Steiner, wobei er betont, dass es sich bei den erwähnten Kosten auf S. 10 um Bruttokosten und nicht um die erwähnten Nettokosten handelt.
Eugen Tanner macht darauf aufmerksam, dass nicht nur die Frühpensionierung, sondern auch LAZ und DAZ finanzierbar sein müssen.
Dölf Brodbeck merkt an, dass sich die Kommission die Mühe gemacht hat, die Zahlenbeispiele der Regierungsvariante zu ergänzen und die Leistungen zu vergleichen. Er zeigt anhand des Balkendiagramms auf, dass mit Rücktrittsalter 60 bei Lohnklasse 20 die Kommissionsvariante gegenüber der Regierungsvariante um 2,5% schlechter abschneidet, aber bereits mit Alter 62 beide Varianten gleichziehen.
Bei den Kaderlöhnen, Lohnklasse 9, beträgt die Differenz mit 60 Jahren 4,3% , mit 61 beträgt sie lediglich noch 1,8%.
Das bedeutet, dass die Kommissionsvariante eine Wirkung erzielt, welche über 95% der Regierungsvariante abdeckt.
Er plädiert für die Kommissionsvariante, um auch gegenüber Gemeinden und Umfeld ein Signal zu setzen.
Franz Bloch weist auf die Vernehmlassung in den Gemeinden hin, wonach 34 Gemeinden Stellung nahmen, die restlichen ca. 50 Gemeinden reagierten nicht auf die Vernehmlassung. Er stellt den Anwesenden die Frage, wie wohl der Entscheid dieser 50 Gemeinden aussieht und nach welchen Kriterien die Variantenwahl getroffen wurde.
Landratsbeschluss
betreffend Statuten der Basellandschaftlichen Pensionskasse vom 20. Oktober 1994
Vom 15. Dezember 1999
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
Statuten und Anhang werden einstimmig angenommen.
Statuten der Basellandschaftlichen Pensionskasse
Es erfolgt die geforderte namentliche Abstimmung betreffend Dekret zum Personalgesetz
Für den Antrag des Regierungsrates stimmten:
Aebi, Aeschlimann, Blatter, Bloch, Bognar, Bollinger, Brassel, Brunner, Bucher, Chappuis, Degen, Engel, Fuchs, Gallacchi, Geier, Gerber, Graf, Halder, Hilber, Jäggi, Jermann H., Joset, Krähenbühl B., Laube, Liechti, Maag, Meier, Meschberger, Meury, Moser, Nussbaumer, Plattner, Ribi, Ritter, Rohrbach, Rudin Ch., Rudin K., Schmied, Schneider, Stöcklin, Weller, Wüthrich, Wyss D., Wyss P., Zimmermann A
was einem Total von 45 Stimmen entspricht.
Für den Antrag der Kommission stimmten:
Bachmann, Baumann, Brodbeck, Frey, Fritschi, Grollimund, Haas, Holinger, Jermann W., Jourdan, Klein, Kohlermann, Lusser, Mangold, Moll, Nufer, Pegoraro, Ryser, Rytz, Schär, Schenk, Steiger, Steiner, Tanner, Thöni, Tobler, Tschopp, Van der Merwe, Völlmin, Wegmüller, Wullschleger, Zimmermann R., Zoller, Zwick.
Dies entspricht einem Total von 34 Stimmen
Es enthielt sich: Schäublin.
Dem Antrag der Regierungsvariante wird mit 45 : 34 Stimmen, bei einer Enthaltung, zugestimmt.
Landratsbeschluss
betreffend Dekret zum Personalgesetz (Personaldekret) vom 5. Februar 1998
Vom 15. Dezember 1999
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
I.
§ 40 bis
Beiträge des Kantons an den Wegkauf von Rentenkürzungen
1 Kündigt eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Kantons das Arbeitsverhältnis im Hinblick auf eine vorzeitige Pensionierung auf einen Zeitpunkt nach Vollendung des 60. Altersjahres, so leistet der Kanton an den Wegkauf gemäss § 17 Abs. 3 der Statuten der Basellandschaftlichen Pensionskasse einen Beitrag.
2 Diese Wegkaufsleistung des Kantons erfolgt unabhängig von einer Wegkaufsleistung der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters.
3 Der Beitrag des Kantons beläuft sich auf die Hälfte der notwendigen Einmaleinlage, maximal aber auf 25'000 Franken pro Jahr Differenz zwischen der vorzeitigen und der ordentlichen Pensionierung gemäss § 18 Abs. 1 der Statuten; bei angebrochenen Jahren reduziert sich der Beitrag anteilsmässig.
II.
Die Änderung tritt auf den 1. Januar 2000 in Kraft.
Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei
Fortsetzung des Protokolls vom 15. Dezember 1999