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Mitteilungen
Landratspräsident
Erich Straumann
begrüsst alle Anwesenden und wüscht ein gutes 1997, vor allem Gesundheit.
Weitere Glückwünsche richten sich an Ursula Jäggi-Baumann, welche am 14. Dezember 1996 ihren 50 Geburtstag feiern konnte. Folgender Ratschlag sei ihr auf ihrem weiteren Lebensweg mitgegeben: "Man lerne von den Pflanzen: Aus Unsichtbarem Kräfte schöpfen und sich dem Licht zuwenden."
Auf diesem Wege seien auch Emil Schilt, der sich zur Zeit leider im Spital befindet die besten Genesungswünsche des gesamten Landrates übermittelt.
Peter Tobler
schlägt als Ersatz für das Büromitglied Rita Kohlermann, welches nachmittags abwesend ist, Ernst Thöni vor.
://: Ernst Thöni wird als Ersatz-Büromitglied für die Nachmittagssitzung gewählt.
Zur Traktandenliste
Landratspräsident Erich Straumann:
Regierungsrat Peter Schmid wünscht, dass das Traktandum 26 "Interpellation von Maya Graf vom 31. Oktober 1996: Zukunft der Behindertentransporte? (96/245)" abgesetzt wird, da die in Aussicht gestellte schriftliche Antwort des Regierungsrates erst abgewartet werden sollte.
://: Traktandum 26 "Interpellation von Maya Graf vom 31. Oktober 1996: Zukunft der Behindertentransporte? (96/245)" wird abgesetzt.
1 96/273
Bericht der Landeskanzlei vom 10. Dezember 1996: Anlobung von Esther Bucher Helfenstein, Muttenz, als Mitglied des Landrates
://: Esther Bucher Helfenstein wird als Mitglied des Landrates angelobt.
2
Wahl eines Mitgliedes der Bau- und Planungskommission anstelle des zurückgetretenen Dominic Speiser
Claude Janiak
schlägt im Namen der SP-Fraktion Emil Schilt als Mitglied der Bau- und Planungskommission vor.
://: Emil Schilt wird als Mitglied der Bau- und Planungskommission gewählt.
3
Wahl eines Mitgliedes der Erziehungs- und Kulturkommission anstelle von Emil Schilt
Claude Janiak:
Die SP-Fraktion schlägt als Mitglied der Erziehungs- und Kulturkommission Elisabeth Nussbaumer vor.
://: Elisabeth Nussbaumer wird als Mitglied der Erziehungs- und Kulturkommission gewählt.
4
Wahl eines Mitgliedes der Justiz- und Polizeikommission anstelle von Elisabeth Nussbaumer
Claude Janiak:
Als Mitglied der Justiz- und Polizeikommission schlägt Ihnen die SP-Fraktion Esther Bucher vor.
://: Esther Bucher wird als Mitglied der Justiz- und Polizeikommission gewählt.
5 96/278
Bericht der Petitionskommission vom 20. Dezember 1996: Begnadigungsgesuch des M.S.
Kommissionspräsident
Christoph Rudin
geht auf den Kommissionsbericht ein und bittet um Zustimmung zum Antrag der Kommission. Hervor zu heben ist: Da es sich bei dem hier zur Diskussion stehenden Fehler der Verwaltung um einen Einzelfall handelt, muss sich die Geschäftsprüfungskommission nicht damit beschäftigen. Die Dauer der bedingten Entlassung wird bei Annahme des Kommissionsantrags nur kurz sein, da die früher gesprochene bedingte Entlassung auch auf diesen Zeitpunkt lautet. Zudem wäre ein grosser Teil der von S. begangenen Delikte bis zu diesem Zeitpunkt schon verjährt. Eine Verlängerung der Probezeit würde also keinen Sinn machen.
Thomas Hügli:
Der Fall würde unter üblichen Umständen keinen Begnadigungsgrund beinhalten, doch sind S. die hier vorgekommenen Fehler nicht anzulasten. Zudem hat S. die Auflagen bisher erfüllt. Die FDP-Fraktion unterstützt daher die Anträge der Kommission.
Andrea Von Bidder:
Die SVP/EVP-Fraktion spricht sich ebenfalls für eine bedingte Begnadigung aus, da S. die vorgekommenen Fehler nicht angelastet werden können, beantragt aber, die 3jährige Probezeit ab heute gelten zu lassen.
Rita Bachmann:
Die CVP-Fraktion ist grossmehrheitlich der Auffassung, dass dem Antrag der Kommission gefolgt werden sollte. Es wäre sehr schwierig, S. die Strafe nach 2 Jahren in Freiheit noch auferlegen zu müssen. Immerhin unterzieht er sich den verordneten Massnahmen und würde wohl den Halt verlieren, wenn keine Begnadigung erfolgt. Zudem sind sein Arbeitgeber und sein Zimmervermieter sehr mit seinem Verhalten zufrieden. Auch der Polizei ist nichts Nachteiliges über ihn bekannt.
Bruno Steiger:
Ein Teil der SD-Fraktion ist der Meinung, dass solche chronischen Wiederholungstäter beim besten Willen nicht resozialisiert werden können und lehnt daher eine Begnadigung ab, die auf dem Versagen der zuständigen Justizbehörde beruht.
Ursula Jäggi:
S. hat seit 2 Jahren bewiesen, dass er sich resozialisieren kann. Die SP-Fraktion unterstützt daher den Antrag der Petitionskommission. Wir sollten ihm diese Chance geben. Es kann ihm nicht angelastet werden, dass er zu früh entlassen wurde, und es müsste als unbillige Härte angesehen werden, wenn die bedingte Entlassung erst ab heute beginnen würde.
Christoph Rudin:
Sicher hat S. bis zur verfrühten Entlasung 1995 zwar einige Delikte begangen, wäre also nicht begnadigungswürdig, doch ist der Vorgang ausserordentlich. Ausserdem hat sich S. seit 2 Jahren bewährt. Schliesslich ist nochmals auf die baldige Verjährung einiger Delikte hinzuweisen. Der Antrag der SVP/EVP-Fraktion ist daher abzulehnen.
://: Der Antrag der SVP-EVP-Fraktion (Verlängerung der Probezeit) wird mehrheitlich abgelehnt.
://: Die Anträge der Petitionskommission werden mehrheitlich angenommen.
Landratsbeschluss
betreffend Begnadigungsgesuch des M.S.
Vom 9. Januar 1997
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
Das Begnadigungsgesuch des M.S. wird gutgeheissen und die mit Urteil des Strafgerichts Baselland vom 21. September 1990 auferlegte Gefängnisstrafe von 100 Tagen und Fr. 200.-- Busse sowie die mit Verfügung der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion vom 6. November 1990 als vollstreckbar erklärte Gefängnisstrafe von 475 Tagen werden gnadenhalber bedingt erlassen, mit einer Probezeit bis 15. Februar 1998 und mit der Weisung, sich längstens für die Dauer der Probezeit auf eigene Kosten weiterhin einer ambulanten psychiatrischen Behandlung zu unterziehen.
6 96/235
Bericht der Petitionskommission vom 29. Oktober 1996: Petition des Nordwestschweizer Aktionskomitees gegen Atomkraftwerke (NWA) betreffend Stillegung des Superphénix in Creys-Malville (F), Ausbau des Kernkraftwerks Fessenheim (F) sowie Errichtung eines Atommüll-Endlagers Malsburg-Marzell (D)
Kommissionspräsident
Christoph Rudin
geht auf den Kommissionsbericht ein und hebt insbesondere hervor: Als in den 70er-Jahren in Kaiseraugst ein AKW geplant wurde, schlug sich die ablehnende Stimmung der Bevölkerung gegenüber der Kernenergie auch in den Parlamenten der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft nieder. Einerseits wurde das Gesetz über den Schutz der Bevölkerung vor Atomkraftwerken erlassen, welches noch in kraft ist und Parlament und Behörden verpflichtet, gegen den Bau von Atomkraftwerken zu intervenieren, andererseits verankerte der Kanton Basel-Landschaft diese Haltung in § 115 seiner Kantonsverfassung. Die Petentinnen und Petenten berufen sich bei ihren Forderungen also berechtigterweise auf das Atomschutzgesetz. Im Kanton Basel-Stadt wurde eine gleichlautende Petition in bezug auf Creys-Malville und ein Anzug von Ruedi Rechsteiner überwiesen. Nach Auskunft des Sekretärs des Sanitätsdepartementes will der Kanton Basel-Stadt unseren Entscheid abwarten, um gemeinsam im Sinne der Kommissionsanträge vorgehen zu können.
Zu den Anträgen: Die Petition richtet sich einerseits gegen das Atommüll-Endlager in Malsburg-Marzell. Da das Projekt im Verlauf der Diskussion nicht mehr weiterverfolgt wurde, nehmen wir diese Entwicklung zur Kenntnis (Antrag I.). Andererseits betrifft die Petition die Erneuerung des Kernkraftwerkes in Fessenheim. In Antrag II.1. übernimmt die Kommission den Vorschlag des Regierungsrates.
Die Forderungen der Petitionskommission bezüglich Superphénix in Creys-Malville sind sehr moderat. Vor allem soll Solidarität mit der Westschweiz ausgedrückt werden. Eine Delegation der Petentinnen und Petenten unterbreitete den Vorschlag, dass sich der Kanton an dem laufenden Rechtsverfahren in Frankreich beteiligen solle, welches eine endgültige Stilllegung des Kraftwerkes beabsichtigt. Die Kommission kam zum Schluss, dass sich der Kanton Basel-Landschaft an diesem Beschwerdeverfahren nicht direkt beteiligen, die Gemeinden aber animieren soll, sich dem Verfahren anzuschliessen. Dies ist mit den hohen Kosten und der Problematik der Legitimation des Kantons zu begründen. Dazu ist auf Art. 10 der Bundesverfassung zu verweisen, der es den Kantonen versagt, ausserhalb des kleinen Grenzverkehrs Aussenpolitik zu betreiben. Zeitungsartikel wiesen kurz vor Weihnachten darauf hin, dass Creys-Malville stillgelegt und nur noch als Versuchsanlage verwendet werden soll, doch ändert sich dadurch nicht sehr viel. Das Gefahrenpotential bleibt unverändert erhalten, wie uns verschiedene Fachleute innerhalb und ausserhalb der Verwaltung bestätigten. Die Kühlung erfolgt durch Natrium, das eine hochreaktive Substanz bildet und schwer zu löschen ist. Zudem wird als Spaltmaterial vor allem Plutonium verwendet, das sehr viel Energie bei der Spaltung abgibt, was eine effiziente Kühlung erfordert. Erfahrungen mit dem Betrieb solcher Kraftwerke sind bisher gering. Die Petitionskommission ist der Ansicht, dass der Betrieb eines Schnellen Brüters um einiges gefährlicher ist als jener eines herkömmlichen Kraftwerkes, was sich auch durch seine Leistung (1'250 MW) ausdrückt.
Die Petitionskommission bittet darum, ihre sehr moderaten Anträge zu unterstützen.
Thomas Hügli:
Bei der Anhörung von Vertretern der Petentinnen und Petenten wurde der Wunsch geäussert, den Verband zur Beschwerde gegen die Weiterführung des Superphénix zu unterstützen. Dieser Verband weist ca. 20 Mitglieder (u. a. Genf und Lausanne) aus. Zudem wurde eine Intervention auf Bundesebene gefordert. Diese Zielrichtung unterscheidet sich markant vom eigentlichen Text der Petition. Formell müsste aufgrund dieser Diskrepanz eigentlich der Schluss gezogen werden, die Petition nicht weiterzuverfolgen. Da der Superphénix ein grösseres Risiko darstellt als ein übliches mit Wasser gekühltes AKW, unterstützt die FDP-Fraktion Ziffer II. 2.a. des Kommissionsantrags. Ziffer II.2.b. des Antrages lehnt die FDP-Fraktion hingegen ab. Der Kanton Basel-Landschaft verstrickt sich in einen Widerspruch, wenn er sich selbst nicht dem Verband anschliessen will, andere hingegen zum Beitritt animiert. Auch die Forderungen bezüglich des Kernkraftwerkes Fessenheim sind eigentlich nicht Bestandteil der Petition.
Ursula Jäggi:
Die SP-Fraktion schliesst sich bezüglich der Anträge zu Malsburg-Marzell und Fessenheim den Ausführungen des Kommissionspräsidenten und den Forderungen der Petitionskommission an. In bezug auf den Superphénix in Creys-Malville wird jeweils auf die 300 km Distanz zu unserer Region hingewiesen und angeführt, er werde nur noch für Forschungszwecke und zur Vernichtung von Plutonium betrieben. Seit Tschernobyl ist uns jedoch bewusst, dass 300 km keine grosse Entfernung bilden. Das sollten wir uns bei unseren Entscheidungen klar vor Augen halten. Die direkte Beteiligung des Kantons am Beschwerdeverfahren gestaltet sich wegen der umstrittenen Aktivlegitimation als schwer (Art. 10 BV). Die Gemeinde Arlesheim ist aber mit gutem Beispiel vorangegangen und hat pro Einwohner 50 Rappen zur finanziellen Unterstützung des Beschwerdeverfahrens bewilligt. Dieses Vorgehen kann den anderen Gemeinden durchaus auch empfohlen werden. Wichtig ist aber auch, dass wir Solidarität mit der Westschweiz ausdrücken. Die SP-Fraktion beantragt, dem Bericht und den Anträgen der Kommission zuzustimmen.
Andrea Von Bidder:
Die SVP/EVP-Fraktion hat die grosse Gefahr erkannt, die vom Schnellen Brüter ausgeht. Auch die Verseuchung des Landes nach dem Unfall im viel weiter entfernten Tschernobyl, hat sie nicht vergessen. Es melden sich aber auch Bedenken, als Schweiz nicht Mitglied des EWR und der EU zu sein, aber im Ausland Reklamationen anzubringen.
Die SVP/EVP-Fraktion unterstützt grossmehrheitlich das auf der Petition basierende Postulat der Petitionskommission, folgendes Vorgehen zu prüfen: Betreffend das Kernkraftwerk Fessenheim, sollte unsere Sorge als Nachbarkanton ausgedrückt werden, indem gemäss den Anträgen II.1.a - c. vorgegangen wird. Eine Mehrheit der Fraktion kann sich auch damit einverstanden erklären, dass der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft in bezug auf Creys-Malville beim Bundesrat vorstellig wird und diesen auffordert, unsere Bedenken an Frankreich weiterzuleiten. Hälftig geteilt sind die Meinungen der Fraktion aber, ob der Kanton die Gemeinden auffordern soll, ihre Solidarität mit den Gemeinden unseres Partnerkantons Genf zu bekunden. Ich persönlich bin der Ansicht, dass ausgedrückt werden sollte, dass wir die Sorgen und Nöte der westschweizer Kantone kennen und teilen können.
Rita Bachmann:
Die CVP-Fraktion ist grossmehrheitlich der Ansicht, den vorliegenden Antrag der Petitionskommission zweiteilen zu müssen.
Der Petitionstext ist ausschliesslich auf Creys-Malville ausgerichtet. Lediglich in ein Schreiben an den Regierungsrat wurde Fessenheim und Malsburg-Marzell einbezogen. Der Antrag I. (Malsburg-Marzell) der Petitionskommission hat sich bereits erledigt. Betreffend Antrag II.2.a. kann sich die CVP-Fraktion grossmehrheitlich einer Überweisung der Petition als Postulat anschliessen. Antrag II.1. hingegen, sollte als Empfehlung an den Regierungsrat formuliert und überwiesen werden. Der Regierungsrat sollte im Rahmen des ordentlichen Vernehmlassungsverfahrens tätig werden, das im Zusammenhang mit der vorgesehenen Umrüstung des Reaktors von Fessenheim durchgeführt werden wird. CVP-Fraktion legt grossen Wert darauf, auf unsere enorme Verantwortung für Mensch und Natur hinzuweisen. Entsprechend müssen tarifliche Diskussionen in Zukunft geführt werden. Zudem sind uns technisch optimal betriebene Kraftwerke lieber als solche a la Tschernobyl. Antrag II.2. der Petitonskommission wird von der CVP-Fraktion unterstützt, da die Gefährlichkeit des Superphénix für unsere Region auch ohne enge Nachbarschaft besteht. Wenn die in einzelnen Quellen angegebenen 3'000 t Natrium, die als Kühlmittel verwendet werden, explodieren, ergibt dies eine Sprengkraft von 10kgt, was fast mit der Sprengkraft der Atombombe von Hiroshima verglichen werden kann. Das Gefahrenpotential, das sich je nach den Windverhältnissen für unsere Region noch verstärkt, ist also enorm und berechtigt den Regierungsrat verbunden mit den Bestimmungen der Kantonsverfassung sicher zu den von der Petitionskommission beantragten Schritten. Auch der Gedanke der Solidarität mit den westschweizer Kantonen ist hervorzuheben.
Franz Ammann:
Die SD-Fraktion spricht sich einstimmig für die Anträge der Petitionskommission aus, auch wenn redaktionelle Aenderungen daran sinnvoll wären. Wir sollten aber das Gesamtpaket im Auge behalten und ein Zeichen setzen.
Maya Graf:
Die Fraktion der Grünen unterstützt die Anträge der Petitionskommission und möchte sie sogar verstärken und ergänzen.
Der Kanton Basel-Landschaft wurde von der Bevölkerung mit zwei deutlichen Aufträgen zum Schutz vor Atomkraftwerken betraut. Seit Tschernobyl wissen wir, dass der Begriff Nachbarschaft eine neue Dimension erhalten hat. 350km bilden bezüglich der Kernkraftwerke schon eine engere Nachbarschaft. Solidarität mit der Westscheiz ist auch für uns ein wichtiger Punkt. Im Streit um das früher geplante Kernkraftwerk in Kaiseraugst waren wir auch um deren Unterstützung dankbar. Daher sollten wir ein Zeichen setzen und die Petition nicht nur als Postulat, sondern als Motion überweisen. Damit wird dem Regierungsrat ein verbindlicher Auftrag erteilt, der sich nicht nur im Prüfen erschöpft. Die Fraktion der Grünen bittet um Unterstützung dieses Anliegens.
Der Kanton sollte zudem seine politischen und rechtlichen Kompetenzen voll ausschöpfen. Aus diesem Grunde sollte Antrag II. 2. ergänzt werden, indem der Kanton selbst beauftragt wird, sich dem Rechtsverfahren zur Stilllegung von Creys-Malville anzuschliessen. Eine Animation der Gemeinden durch den Kanton reicht der Grünen-Fraktion nicht aus. Sie beantragt Ihnen daher die Aufnahme folgenden Antrags II.2.c.:
"Der Kanton schliesst sich dem Rechtsverfahren zur Stilllegung von Creys-Malville an und unterstützt die Westschweiz mit einem finanziellen Beitrag an die Koordinationsstelle, den der Regierungsrat in eigener Kompetenz festlegt."
Die Überweisung eines ähnlichen Antrags ist im Kanton Basel-Stadt schon erfolgt. Ich bitte sie um Unterstützung dieses Antrags.
Regierungsrätin Elsbeth Schneider:
AKWs sind in der Schweiz eindeutig Sache des Bundes und nicht der Kantone. Wir sind in unserer Handlungsweise also stark eingeschränkt. Der Kanton will aber § 115 der Kantonsverfassung nachleben und die entsprechende Verantwortung übernehmen. Der Regierungsrat ist daher bereit, der Petition Rechnung zu tragen und gemeinsam mit dem Kanton Basel-Stadt beim Bundesrat vorstellig zu werden, einmal mehr auf die Problematik des Superphénix hinzuweisen und die Sorgen und Ängste der Bevölkerung zu unterstreichen. Etwas Mühe bereitet dem Regierungsrat die mit der Ueberweisung des Postulates verbundene Erwartung, auf Traktandierung einer Diskussion über das Kernkraftwerk Fessenheim an den verschiedenen internationalen Konferenzen, da seiner Meinng nach im Moment kein entsprechender Handlungsbedarf besteht. Unser Kanton wird automatisch in das Bewilligungsverfahren des Euroreaktors einbezogen. In diesem Rahmen kann diese Diskussion erfolgen. Zudem werden die Traktanden in Absprache mit allen Beteiligten zusammengestellt, Vorschläge sind also auf deren Unterstützung angewiesen. Antrag II.2.b. entspricht nicht der Überzeugung des Regierungsrates. Die heutige Diskussion rüttelt die Bevölkerung auf und weist auf die bestehenden Probleme hin, doch sollte die Gemeindeautonomie auch in solchen Fällen beachtet werden. Die Gemeinden können selbst entscheiden, ob sie sich in dieser Sache engagieren wollen. Der Antrag von Maja Graf, dass der Kanton verbindlich verpflichtet werden soll, sich in ein Beschwerdeverfahren eines anderen Kantons einzumischen und dieses noch finanziell zu unterstützen, geht mir zu weit und muss auch mit Blick auf andere AKWs abgelehnt werden.
Hans Rudi Tschopp:
Die Einleitung zu Antrag II. der Petitionskommission weist zwar auf eine Überweisung der Petition als Postulat hin, die Formulierung des Antrags selbst ("Massnahmen zu ergreifen") vermittelt aber den Eindruck einer Motion. Soll die Petition wirklich als Postulat überwiesen werden, müsste "folgende Massnahmen zu prüfen" verwendet werden. Wenn sich die Zustimmung aber auf den Antrag II. 2.a. beschränken soll, könnte dies meiner persönlichen Meinung nach auch in der Form einer Motion erfolgen. Regierungsrätin Elsbeth Schneider sollte dazu Stellung nehmen, in welcher Form sie allenfalls einer Überweisung des Antrags II.2.a. zustimmen könnte.
Regierungsrätin Elsbeth Schneider:
Es erscheint mir nicht nötig, ein Schreiben des Regierungsrates gemeinsam mit dem Kanton Basel-Stadt bezüglich Creys-Malville als Motion zu betrachtet. Eine gesetzliche Relevanz besteht hier nicht. Die Überweisung als Postulat reicht aus.
Heidi Portmann:
Arlesheim hat vor einem Jahr zugestimmt, dem Kollektiv beizutreten und 50 Rappen pro Einwohner daran beizusteuern. Es ist kein Problem, diesem Kollektiv beizutreten. Die finanziellen Beiträge haben eine grosse Bedeutung, da eine enorme Arbeit dahinter steckt, die zudem sehr teuer ist. Die Westschweiz fühlt sich vom Bundesamt für Energiewirtschaft und vom Bundesrat nicht ernstgenommen. Dabei handelt es sich um Bedenken, die aus meiner eigenen Erfahrung berechtigt sind. Unterstützung aus der deutschen Schweiz könnte mehr Erfolg bringen, was auch mit verschiedenen Zeitungsartikeln zu belegen ist. Ich hoffe, dass Sie bei der Abstimmung Sensibilität ausdrücken und den Anträgen zustimmen.
Gerold Lusser:
Dieses Papier spiegelt die grosse Unsicherheit wieder, die in dieser Thematik besteht. Seine Grundlage bildet ein ganzes Paket von Interessenformulierungen. Ich habe grosses Verständnis für die von der Kommission erarbeiteten Detailgrundlagen, das Grundproblem muss aber umfassend beurteilt werden und beinhaltet Europa in hochtechnisierter Art und Weise, insbesondere Osteuropa. Die Atomtechnologie hat verschiedene Entwicklungen durchgemacht. Die Entwicklung im Osten geht eher in Richtung Masse, was ein enormes Bedrohungspotential zur Folge hat. Beide Technologien liefern Energie, die Europa dringend braucht. Im Moment kann auf die Kernenergie nicht verzichtet werden. Das Ost/Westgefälle bzw. das Nord/Südgefälle spielt in diese Überlegungen hinein. Daneben sind unsere Umweltschutzvorstellungen einzubeziehen. Frankreich hat als hochentwickelter Staat eine entsprechende Umweltschutzgesetzgebung. Die Schweiz kann als kleiner Konsument keine kategorischen, imperativen Forderungen stellen. Wenn es das Anliegen dieses Papiers ist, die Bevölkerung spüren zu lassen, dass das Parlament ihre Sorgen an den Regierungsrat weitergibt, welcher diese Besorgnis wiederum auf den ihm möglichen Kanälen weiterträgt, ist das unterstützenswert. Es ist klar, dass wir die Erneuerung der aus den 60erJahren stammenden Technologie in Fessenheim unterstützen und begrüssen. Eine Forderung, das AKW Fessenheim abzustellen, ist aber höchst fragwürdig. Wir haben darauf auch fast keinen Einfluss. Wir müssen Frankreich und der EU signalisieren, dass wir interessiert und bereit sind, das Produkt teurer einzukaufen, wenn es qualitativ besser ist. Der Strompreis spielt eine Rolle. Es ist aber sinnlos, dort Strom abzunehmen, wo er viel gefährlicher produziert wird als in Europa. Hinsichtlich Superphénix in Creys-Malville bin ich noch unentschlossen, da uns diese Technologie allenfalls später auch besseren, sichereren Atomstrom bieten könnte. Um sich über die Gefährlichkeit genau bewusst werden zu können, wäre es notwendig über den physikalischen Zustand der einzelnen Stoffe nähere Kenntnis zu haben.
Ursula Jäggi:
Die Anträge der Petitionskommission haben sehr moderate Form, da ein Konsens angestrebt wird. Die defensive Haltung des Regierungsrates erstaunt mich. Die Kantonsverfassung beauftragt ihn nämlich in § 115 , alle ihm zur Verfügung stehenden rechtlichen und politischen Mittel bezüglich der Abwehr von Kernkraftwerken auszuschöpfen. Die angeführten Themen müssen rechtzeitig diskutiert und bereinigt werden. Ich bitte den Regierungsrat, die Anträge der Petitionskommission zu unterstützen.
Alfred Zimmermann:
Die Fraktion der Grünen ist sich im Gegensatz zu Gerold Lusser sicher, die Atomkraft überall bekämpfen zu müssen, da das Risiko zu gross und die Beseitigung der Abfälle nicht gelöst ist. Mit einem Verzicht auf Antrag II.2.b. kann ich mich einverstanden erklären. Die Gemeinden können sich selbst einsetzen und tun dies auch. Ich bitte aber um die Unterstützung unseres Antrags II. 2. c. Der Regierungsrat sollte seinem Auftrag nachkommen und sich mit allen seinen zur Verfügung stehenden rechtlichen und politischen Mitteln gegen Creys-Malville einsetzen. Das Argument, dann auch gegen die AKWs im Osten vorgehen zu müssen, lasse ich nicht gelten, da Creys-Malville ein besonderes Ausmass an Gefahr in sich birgt, was die vielen Pannen auch beweisen. Ich verstehe auch nicht, warum sich der Regierungsrat nicht für die rechtliche Koordination einsetzen will. Auch ein symbolischer Beitrag würde schon ausdrücken, dass das Problem ernstgenommen wird. Ich bitte Sie, den Regierungsrat mit Hilfe einer Motion zum Handeln zu verpflichten.
Heidi Portmann:
Der Superphénix lag die letzten 6 Monate still. Nun ist vorgesehen, dass er ca. 300 kg Plutonium pro Jahr vernichten soll. Da pro Jahr und AKW etwa 300 kg Plutonium anfallen, müsste jedem AKW ein Brüter beigegeben werden. Der französische Rechnungshof errechnete, dass der Brüter jährlich 60 Mia. FF kostet (ohne staatliche Subventionen). Der Kanton Genf wehrt sich mit enormem Einsatz gegen diese grosse Gefahr.
Peter Tobler:
Der Verfassungsrat war sich bewusst, dass die Auswirkungen weitergehen können als der Begriff Nachbarschaft. Dennoch hat er den Begriff Nachbarschaft bewusst als Kompromiss gewählt. Dies muss uns aber nicht an weitergehenden Beschlüssen hindern.
Regierungsrätin Elsbeth Schneider:
Der Regierungsrat sträubt sich nicht und erfüllt den Petitionstext, der Fessenheim nicht erwähnt. Er überlegt sich einzig die genaue Formulierung eines Traktandums, das je nach Wahl auch kontraproduktiv sein könnte. Uns fehlen ausreichende Informationen über den Euroreaktor. Er wird als neue Baulinie von Kernkraftwerk-Druckwasserreaktoren bezeichnet, die von Deutschland und Frankreich entwickelt wird. Zur Zeit ist diese Entwicklung in der Engineeringphase, d. h. es bestehen keine Unterlagen zu einem solchen Typ. Bezüglich Sicherheit soll er eine Stufe besser sein als die bisher betriebenen KKWs. Zu gegebener Zeit werden wir mit unseren Partnern sicher die nötigen Diskussionen führen.
Christoph Rudin:
Ich nehme mit Genugtuung zur Kenntnis, dass die Risiken nicht herabgespielt werden. Die Solidarität mit der Westschweiz sollte aber verstärkt und ohne Vorbehalte ausgedrückt werden.
Das Petitionsrecht ist ein verfassungsmässiges Recht. Im Kanton Basel-Landschaft umfasst dies neben der Entgegennahme auch den Anspruch auf Behandlung und Beantwortung. Die Zahl der Petentinnen und Petenten spielt dabei keine Rolle. Beide Petitionen konnten gemeinsam beraten werden, da sie sich auf die gleichen gesetzlichen Grundlagen beziehen.
Regierungsrätin Elsbeth Schneider sträubt sich etwas gegen die Traktandierung der Erneuerung des AKWs Fessenheim, doch wurde von uns kein Zeitrahmen gesetzt. Der richtige Zeitpunkt kann vom Regierungsrat gewählt werden. Dieser Vorschlag stammt sogar vom Regierungsrat selbst, doch ist inzwischen ein Wechsel der für dieses Geschäft zuständigen Direktion erfolgt.
Die Animation der Gemeinden ist vielleicht etwas lächerlich, doch sollten diesie auf ihre Möglichkeiten aufmerksam gemacht werden.
Zu den Anträgen der Fraktion der Grünen: Eine Motion ist meines Erachtens ein Auftrag, ein Gesetz zu erlassen, was hier aber nicht beabsichtigt wird, da schon eines besteht.
Grundsätzlich kann ich den Zusatzantrag II.2.c. der Fraktion der Grünen unterstützen, dieser beinhaltet eine Vollmacht für eine Anwältin in Paris mit der Absicht, Beschwerde gegen den Betrieb dieses Reaktors zu führen. Bisher hat sich eine Verband von ca. 40 Gemeinden und Organisationen zu diesem Zweck zusammengeschlossen. In der Regel besteht die Beteiligung an diesem "Kostenausgeleichsfonds" in 1 Franken pro Einwohner, doch kann auch ein anderer Betrag vereinbart werden. Die Bundesverfassung beschränkt die Aussenpolitik aber auf den Bund. Nur im kleinen Grenzverkehr steht auch den Kantonen diese Möglichkeit zu. Ausser bezüglich des Kantons Genf ist die Aktivlegitimation also sehr umstritten. Die Gemeiden haben hier eine etwas grössere "Narrenfreiheit" als die Kantone. Ich bitte Sie um Zustimmung zu den Anträgen.
Rita Bachmann:
Die CVP- Fraktion kann sich mit dem vom Kommissionspräsidenten vorgeschlagenen Ablauf einverstanden erklären. Antrag II.2.b. erachtet sie als etwas problematisch, begrüsst aber alle von den Gemeinden selbst ausgehenden derartigen Bestrebungen.
Landratspräsident
Erich Straumann
schlägt basierend auf § 45 des Dekretes zum Landratsgesetz vor, über die verschiedenen Begehren des Vorstosses separat abstimmen zu lassen. Primär sollte aber entschieden werden, ob die Petition als Motion oder als Postulat überwiesen werden soll.
Alfred Zimmermann
würde es vorziehen zuerst über die einzelnen Begehren und dann über die Form des Vorstosses (Postulat oder Motion) zu entscheiden.
Landratspräsident
Erich Straumann
schliesst sich diesem Vorschlag an.
Aus dem Plenum erhebt sich kein Widerspruch.
://: Ziffer I. des Antrags der Petitionskommission wird einstimmig zur Kenntnis genommen.
://: Ziffer II. 1. Buchstaben a. - c. des Antrags der Petitionskommission werden mit 38 zu 35 Stimmen unterstützt.
://: Ziffer II.2.a. des Antrags der Petitionskommission wird mehrheitlich angenommen.
://: Ziffer II.2.b. wird mit 42 zu 31Stimmen abgelehnt.
://: Der Antrag der Fraktion der Grünen, Ziffer II. 2. durch einen weiteren Buchstaben mit folgendem Text zu ergänzen
"Der Kanton schliesst sich dem Rechtsverfahren zur Stilllegung von Creys-Malville an und unterstützt die Westschweiz mit einem finanziellen Beitrag an die Koordinationsstelle, den der Regierungsrat in eigener Kompetenz festlegt."
, wird mehrheitlich abgelehnt.
://: Mehrheitlich wird der Antrag der Fraktion der Grünen, die Petition als Motion zu überweisen, abgelehnt.
://: Mehrheitlich wird darauf verzichtet, in der Einleitung zu Antrag II. "zu ergreifen" durch "zu prüfen" zu ersetzen.
Landratsbeschluss
betreffend Petition des Nordwestschweizer Aktionskomitees gegen Atomkraftwerke (NWA) betreffend Stillegung des Superphénix in Creys-Malville (F), Ausbau des Kernkraftwerks Fessenheim (F) sowie Errichtung eines Atommüll-Endlagers Malsburg-Marzelle (D)
Vom 9. Januar 1997
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
I. Der Landrat nimmt zur Kenntnis, dass die projektierten Studien zur Errichtung eines Atommüll-Endlagers in Malsburg-Marzell nicht weiterverfolgt werden.
II. Die Petition wird als Postulat an die Regierung überwiesen, und der Regierungsrat wird eingeladen, folgende Massnahmen zu ergreifen und dem Landrat darüber zu berichten:
1. In Bezug auf die Erneuerung des Kernkraftwerkes Fessenheim (Einbau des "Euro-Reaktors"):
a. Traktandierung und Diskussion der Petition an der gemeinsamen Sitzung der Kantonsregierungen der Nordwestschweiz sowie
b. an der Oberrheinkonferenz zwischen Deutschland, Frankreich und der Schweiz.
c. Intervention gegen den Ausbau mit einem Schreiben an die zuständigen Vertreter des Conseil Général der Departemente Haut-Rhin, Alsace und Bas-Rhin, allenfalls zusammen mit dem Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt.
2. In Bezug auf den Superphénix in Creys-Malville:
a. Vorstellig werden beim Bundesrat und die Besorgnis unserer Region ausdrücken sowie den Bundesrat auffordern, alle geeigneten Massnahmen zu ergreifen, um die vom Superphénix in Creys-Malville ausgehende Gefährdung zu minimieren oder ganz auszuschalten, wenn möglich zusammen mit dem Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt.
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