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Bericht der Petitionskommission vom 23. Dezember 1996: Petition der Velo-Stadt Binningen "Für gedeckte Velo-Einstellplätze"
Christoph Rudin
geht auf den Kommissionsbericht ein und betont insbesondere: Der Titel der Petition weist zwar auf die Gemeinde Binningen hin, sie betrifft aber eigentlich den ganzen Kanton. Nicht nur das Abstellen der Velos bildet ein grosses Problem, sondern auch die Verkehrsführung. Diese Problematik wird im Rahmen der Interpellation von Gerold Lusser zu diskutieren sein.
Die Erhebungen der Petitionskommission haben gezeigt, dass man in den letzten Jahren für die Bedürfnisse der Velofahrer sensibler wurde. Der Kanton Basel-Landschaft verfügt über keine zwingenden Normen betreffend die Anzahl der Veloabstellplätze für Neubauten und bei der Umnutzung eines Baus. Die Verwaltung stützt sich aber streng auf Empfehlungen, was der Petitionskommission sehr positiv aufgefallen ist. Diese Empfehlungen des Amtes für Orts- und Regionalplanung enthalten eine Formel, die vom Benutzungszweck, der Grösse des Objektes und von der Distanz zu den öffentlichen Verkehrsmitteln abhängig ist. Die Praxis in den Gemeinden ist schwerer zu erfassen, doch spielt die Selbstregulierung eine wichtige Rolle. Die Gemeinden sind bei ihren Quartierplänen sehr flexibel geworden.
Es ist der Petitionskommission klar, dass Velofahrerinnen und Velofahrer den gleichen Komfort wie die Autofahrerinnen und Autofahrer beanspruchen können, sie verzichtet aber auf die Forderung nach zwingenden Normen, da die Gemeindeautonomie beachtet und die bisherige Praxis fortgesetzt werden sollte.
Thomas Hügli:
Die Abklärungen der Petitionskommission haben ergeben, dass im Kanton Basel-Landschaft genügend gedeckte Veloabstellplätze vorhanden sind. Allenfalls in Binningen besteht ein gewisser Nachholbedarf. Die Petition wurde daher sinnvollerweise ebenfalls beim Gemeinderat Binningen eingereicht. Die FDP-Fraktion stimmt dem Antrag der Petitionskommission zu. Die Anliegen der Petition sind aber schon weitgehend erfüllt. Die Kommission hat insbesondere darauf verzichtet, die kantonalen bau- und planungsrechtlichen Normen zu ändern. Private Grossverteiler haben ein eigenes Interesse daran, ihrer velofahrenden Kundschaft gedeckte Veloabstellplätze zur Verfügung zu stellen. Es darf aber keine Verpflichtung verankert werden, bei allen öffentlichen Gebäuden gedeckte Abstellplätze einzurichten. Auch Automobilisten müssen grössere Distanzen vom Parkplatz bis zum Gebäude zurücklegen.
Ursula Jäggi:
Auslöser dieser Petition war u. a. der Ausbau der BLT-Linie 10, der zur Zeit realisiert wird, und die wegen der Bauvorschriften abgelehnten 40 gedeckten Veloabstellplätze bei der Migros Gorenmatt in Binningen. Kantonale und kommunale Angelegenheiten sind also tangiert. Mir ist nicht bekannt, wieviele Veloabstellplätze in Zusammenhang mit dem Ausbau der BLT-Linie 10 vorgesehen sind.
Die SP-Fraktion bittet um Zustimmung zum Antrag der Kommission.
Andrea Von Bidder:
Als Einwohnerin der Gemeinde Binningen freut es mich, dass die vorliegende Petition dort bereits eine erste Wirkung erzielt hat. Die Petition fordert gedeckte Abstellplätze, was von der Kommision in dieser Form aber eigentlich nicht unterstützt wird. Die SVP/EVP-Fraktion weist daher darauf hin, dass die Petition aus diesem Grunde konsequenterweise abgelehnt werden müsste. In den heutigen Quartierplänen lassen sich gedeckte Veloabstellplätze nicht ohne grössere Probleme realisieren. Trotzdem stellt sich die SVP/EVP-Fraktion nicht gegen diese Entwicklung. Persönlich schätze ich es als Autofahrerin und als Velofahrerin, das Fahrzeug im Trockenen abstellen zu können. Auch Kleinkinder sind froh, in ein trockenes Sitzchen gesetzt zu werden. Ich bitte Sie, gemeinsam mit einer kleinen Mehrheit der Fraktion, den Antrag der Petitionskommission zu unterstützen.
Rita Bachmann:
Die CVP-Fraktion kann sich dem Antrag der Petitionskommission einstimmig anschliessen. Es freut uns, dass bereits heute bei jeder Projektierung oder Umnutzung von kantonalen Gebäuden die notwendigen Veloabstellplätze geplant werden, obwohl die rechtlichen Bestimmungen keine Verpflichtung, sondern lediglich Empfehlungen vorsehen. Es ist Aufgabe der Gemeinden, sich für die noch in Zusammenhang mit BLT-Linien fehlenden Abstellplätze einzusetzen. Mit der Überweisung der Petition an den Regierungsrat zur Kenntnisnahme betonen wir die Notwendigkeit einer konsequenten Handhabung bei der Schaffung von Veloabstellplätzen, wie sie heute schon praktiziert wird. Wir könnten uns aber auch eine verpflichtende Formulierung anstelle einer Empfehlung vorstellen. Letzteres wurde uns vom zuständigen kantonalen Amt auch in Aussicht gestellt.
Franz Ammann:
Der Kanton hat in diesem Bereich schon vieles geleistet. Er sollte auch weiterhin flexibel bleiben. Das gilt auch für die Gemeinden. Die SD-Fraktion unterstützt die Petition.
Alfred Zimmermann
dankt der Kommission für die Aufstellung über die vorhandenen Veloabstellplätze. Es ist daran zu erinnern, dass die Förderung des Velofahrens im Massnahmenplan Luftreinhaltung enthalten ist, was einen Auftrag an den Kanton beinhaltet. Abstellanlagen bilden zwar einen kleinen, aber wichtigen Beitrag dazu. Der Kanton steht aber auch ohne Richtplan gut da. Die Fraktion der Grünen hält die Überweisung der Petition zur Kenntnisnahme als für zu schwach und spricht sich für eine Überweisung als Postulat aus.
Hans Rudi Tschopp:
Die Forderung der Petition betrifft klar
gedeckte
Veloabstellplätze. Aus dem Antrag der Kommission ist aber nur die Förderung der Zahl der Veloabstellplätze zu entnehmen. Meiner Ansicht nach sollte der Antrag zuhanden des Regierungsrates konkretisiert werden. Sollen diese Plätze gedeckt sein oder nicht?
Christoph Rudin:
Sicher sind gedeckte Abstellplätze anzustreben, doch werden dazu oft Velokeller gebaut, die wiederum zu Problemen führen. Auch die häufig verwendeten gedeckten Häuschen sind nicht immer zufriedenstellend. Wir wollten die Formulierung des Antrags daher offenlassen.
Regierungsrätin Elsbeth Schneider
drückt ihre Freude darüber aus, dass auf Seite 3 des Kommissionsberichtes erwähnt wird, dass die Politik der Bau- und Umweltschutzdirektion zu begrüssen ist. Sie wird sich auch weiterhin darum bemühen, mit ausreichend Veloabstellplätzen zu erreichen, dass möglichst viele Besucher der Verwaltung dieses Verkehrsmittel benutzen.
://: Der Antrag der Fraktion der Grünen, die Petition als Postulat zu überweisen, wird mehrheitlich abgelehnt.
://: Dem Antrag der Petitionskommission wird mit grossem Mehr und einigen Enthaltungen zugestimmt .
Landratsbeschluss
betreffend Petition "Velo-Stadt Binningen" für gedeckte Velo-Einstellplätze
Vom 9. Januar 1997
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
Die Petition wird an die Regierung zur Kenntnisnahme überwiesen mit der Bitte, bei der Revision entsprechender Gesetze, Verordnungen und Wegleitungen die Anliegen der Petition zu berücksichtigen und mit der Empfehlung, weiterhin bei der Projektierung kantonaler Bauten und der Umnutzung bestehender Gebäude genügend Veloabstellplätze zu planen, entsprechend der gültigen Wegleitung des Amtes für Orts- und Regionalplanung.
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Berichte des Regierungsrates vom 10. September 1996 und der Bau- und Planungskommission vom 20. Dezember 1996: "Abänderung des Generellen Projektes und Abklärung des Baukredits betreffend Ausbau der Waldenburgerbahn/Korrektion der Hauptstrasse in der Gemeinde Hölstein
Rudolf Felber, Präsident der Bau- und Planungskommission:
Der Landrat hat das generelle Projekt 1987 genehmigt. 1990 bewilligte er den Baukredit. Anlässlich der letztjährigen Budgetdebatte wurde ein Postulat gutgeheissen, das verlangte, es sei auf den Versatz der Strasse bei der nördlichen Dorfeinfahrt zu verzichten und das Budget um eine halbe Mio. zu kürzen. Der Landrat kann aber ein generelles Projekt nicht durch ein Budgetpostulat abändern. Mit der jetzigen Vorlage wird somit nur der damaligen Landratsbeschluss nachvollzogen. Die Bau- und Planungskommission hat der Abänderung des generellen Projektes mit 11 zu 1 Stimme bei einer Enthaltung zugestimmt.
Peter Minder:
Es ist nicht so einfach, ein Stück aus einem Gesamtpaket herauszuschneiden. Das Budgetpostulat war die letzte Möglichkeit, das Unglück abzuwenden. Das Tiefbauamt hat schon viel Gescheites und auch Dummes gemacht. Im Fall Hölstein müsste man zur Verkehrsberuhigung mit der bergwärts fahrenden Spur eine Schlaufe machen, was aber nicht machbar wäre. Es gibt aber gar keinen Grund, den Verkehr abzubremsen, es hat noch nie einen Unfall gegeben. Hier würde Geld ausgegeben, das man an andern Orten sinnvoller verwenden könnte. Der Gemeinderat hat auch keine Sanierung verlangt.
Namens der SVP/EVP-Fraktion bitte ich um Zustimmung zur Vorlage.
Hansruedi Bieri:
Auch die FDP-Fraktion ist einstimmig für die Aenderung des generellen Projektes. Das Geld soll dort eingesetzt werden, wo der Kosten-Nutzen-Effekt am grössten ist. In Hölstein würde ein relativ neues und gut funktionierendes Strassenstück umgepflügt. Das macht keinen Sinn. Die Bevölkerung, die zwar nicht immer Recht hat, würde es nicht verstehen, wenn wir einerseits immer vom Sparen reden und anderseits gut funktionierende Strassenabschnitte umackern.
Jacqueline Halder:
Eine respektable Mehrheit der SP-Fraktion unterstützt den Antrag der Regierung. Wir sind der Meinung, dass man am generellen Projekt festhalten sollte. Ende der achtziger Jahre hat man sehr lange über die Situation in Hölstein debattiert, es war also kein Schnellschuss. In der Zwischenzeit hat der Verkehr zugenommen. Die Argumentation, es sei dort noch nie ein Unfall passiert, macht mich "hässig". Wenn es dann irgendwann zum ersten Unfall kommt, gehen die Emotionen hoch. Man wird dann darüber diskutieren, was man falsch gemacht hat und was man anders hätte machen sollen.
Karl Rudin
hofft im Gegensatz zu Peter Minder, dass die Philosophie nicht geändert hat. Die Idee, den Verkehr in den Dörfern abzubremsen, erachtet die gesamte SP als richtig. Dorf ist aber nicht gleich Dorf, jede Situation muss für sich beurteilt werden. Man sollte aber vom Schwarz-Weiss-Denken wegkommen, indem man entweder für oder gegen die Autos ist. Die Beurteilung soll auf einer sachlichen Ebene erfolgen.
Eine Minderheit der SP ist gegen den Versatz, da 150 m nach dem Versatz eine unübersichtliche S-Kurve kommt, die eine grössere Bremswirkung hat. Man könnte auf die S-Kurve mit Rippen auf der Fahrbahn hinweisen wie man dies bei der J 2-Ausfahrt in Richtung Sissach gemacht hat.
Es sei auch erwähnt, dass die Gemeinde Hölstein gegen den Versatz ist. Künftig sollte die Strassengestaltung in den Dörfern nur in Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden erfolgen.
Danilo Assolari:
Die CVP-Fraktion stimmt der Vorlage ohne Begeisterung zu. Der Versatz hat 1987 im generellen Projekt schon große Diskussionen bewirkt. Wenn der Gemeinderat den Versatz nicht will, wollen wir nicht darauf beharren. Es ist aus unserer Sicht bedenklich, wenn man solche Projekte in der Budgetdebatte abändert, wir begrüssen deshalb das Vorgehen der Regierung.
Willi Müller:
Die Situation in Hölstein erfüllt die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer optimal, daher unterstützen die SD die Vorlage einstimmig und lehnen den Versatz ab.
Daniel Müller:
Die Grüne Fraktion
stellt den Antrag auf
Nichteintreten
. Inhaltlich halten wir die verkehrsberuhigende Massnahme, die nun für Hölstein zur Diskussion steht, nach wie vor für sinnvoll und notwendig. Sie erhöht die Verkehrssicherheit vor allem für die schwächsten Verkehrsteilnehmer. Der Versatz ist Bestandteil des beschlossenen generellen Projektes. Es handelt sich nicht um eine Schikane, sondern um eine notwendige Schutzmassnahme. Formell ist es ein Fehler, dass die Regierung das ungerechtfertigte Budgetpostulat als Auftrag zur Ausarbeitung dieser Vorlage verstanden hat. Dadurch würden der Praxis Tür und Tor geöffnet, dass man über solche Budgetpostulate neue gesetzliche Grundlagen schafft oder bestehende ändert.
Hans Rudi Tschopp
plädiert für Punkt 5 in der sauberen Fassung der Regierung. Die Formulierung der Kommission müsste nochmals überdacht werden.
Peter Tobler:
Es ist ein wohlbekannter Grundsatz, dass man das eigene Tun und Lassen konstant nach den gleichen Grundsätzen betreiben soll und nicht nur nach dem Grundsatz: Was kümmert mich mein dummes Geschwätz von gestern. Es war in diesem Rat immer etwa die Praxis, im Budget einem unbeliebten Projekt die Mittel zu streichen, in der Hoffnung, dass das Projekt selber zur Diskussion gestellt wird. Es wird von niemandem bestritten, dass durch die Budgetdebatte das Projekt selber nicht geändert werden kann. Daher kam ja die Vorlage nun vor den Rat.
Es ist daher kein entsetzlicher Sündenfall, wenn wir jetzt formal richtig über die Materie entscheiden, daher ist der Rückweisungsantrag von Daniel Müller abzuweisen.
Regierungsrätin Elsbeth Schneider:
Die Regierung hält am Vorschlag fest, weil sie der Meinung ist, Verkehrsberuhigung sei Sicherheit und Schutz für den schwächeren Verkehrsteilnehmer.
Eine solche Vorlage stand bisher noch nie zur Debatte. Schon 1995 habe ich darauf hingewiesen, dass das Vorgehen nicht richtig sei. Formell aufgelegte Projekte können nicht materiell über ein Budgetpostulat abgeändert werden.
Wenn man den Versatz nicht will, ist hier nun die Gelegenheit geboten, das Projekt in diesem Sinne abzuändern. Es sei noch präzisiert, dass die effektiven Kosten des Versatzes Fr. 300'000.- und nicht, wie mehrmals erwähnt, Fr. 500'000.- betragen.
Daniel Müller
wehrt sich gegen die Aussage von Peter Tobler, dass es sich um ein übliches Verfahren handelt. Wie Frau Schneider gesagt hat, ist es das erstemal, dass eine solche Vorlage ansteht. Hier geht es um eine Praxisänderung, die Konsequenzen nach sich zieht.
Hildy Haas
wundert sich als Hölsteinerin, aus der Diskussion zu vernehmen, wie gut alle wissen, was den Hölsteinern alles gut tut.
Wie schon erwähnt, wird der betroffene Strassenabschnitt von Fussgängern überhaupt nicht benutzt. Es gibt genug andere Möglichkeiten. Dies gilt auch für die Radfahrer. Aus der Sicht des Schwerverkehrs werden auf dieser Strasse Schikanen keineswegs begrüsst.
Es ist nicht einzusehen, warum eine Strasse, die seit dreissig Jahren allen zur Zufriedenheit dient, abgeändert werden soll. In Hölstein gibt es niemanden, der für diesen Versatz wäre, daher ist der Kommissionsantrag zu unterstützen.
Alfred Zimmermann:
Wir haben von Hansruedi Bieri mit grosser Befriedigung gehört, die SP sei nicht allgemein gegen Versätze und Verengungen in Dorfeinfahrten. Gleiches hat Regierungsrätin Elsbeth Schneider bekräftigt, und ich hoffe, ich müsse nicht bei Gelegenheit an diese Aussagen erinnern.
Wer behauptet, verkehrsberuhigende Massnahmen seien nicht nötig, ist blauäugig. Der Strassenverkehr ist wilder geworden, man redet von Verkehrsverwilderung. Anfänglich erzielten die erhöhten Verkehrsbussen Wirkung, jetzt aber schon nicht mehr. Auf unsern Strassen wird gerast und es geschehen schreckliche Unfälle. Das Auto wurde zur schlimmsten Mordwaffe in unserem Land. Jeder ehrliche Autofahrer muss zugeben, dass das Tempo bei einer verengten Ortseinfahrt gedrosselt wird. Das ist ja der Zweck dieser Massnahme.
Wer behauptet, verkehrsberuhigende Massnahmen seien eine Schikane, handelt in böser Absicht.
Das Budgetpostulat von Peter Minder war ein Schnell- schuss.
Wir sind enttäuscht, dass sich die Regierung nicht auf den Standpunkt des Rechtsdienstes stellt, wonach ein generelles Projekt nicht abgeändert werden kann durch ein Budgetpostulat. Falls Eintreten beschlossen wird,
beantragen wir
Festhalten am generellen Projekt.
Willi Müller:
Ich war Lastwagenchauffeur und habe keine Bussen eingefangen. Ich halte mich an die Geschwin- digkeitsvorschriften, daher erachte ich jede Schikane als Aergernis. Man kann Bäume pflanzen soviel man will, die Raser finden immer wieder Möglichkeiten, die Vorschriften zu umgehen. Die Bevölkerung hat kein Verständnis für alle Inseli usw., die man baut. Hier sollte man sparen, hört man immer wieder.
Rudolf Felber:
Hans Rudi Tschopp mag formal Recht haben, ich bin nicht Jurist. Wir waren der Meinung, dass der Teil nicht mehr dem fakultativen Referendum unterstellt werden sollte, der schon realisiert ist. Wir wollten nur noch die Fr. 300'000.- erwähnen, damit sie, falls das Referendum doch ergriffen würde, auch enthalten wären. Die Bau- und Planungskommission hat nach bestem Wissen und Gewissen entschieden.
Hans Rudi Tschopp:
Die klaren Erläuterungen des Rechtsdienstes sagen, dass die Ergänzungen der Bau- und Planungskommission nicht nötig sind. Der Entwurf der Regierung ist daher zum Beschluss zu erheben.
Danilo Assolari:
Es macht keinen Sinn, ein Projekt, das schon ausgeführt ist, dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Es geht nur noch um die Fr. 300'000.- Ich bitte daher um Zustimmung zum Entwurf der Bau- und Planungskommission.
://: Der Nichteintretensantrag von Daniel Müller
wird mit klarer Mehrheit abgewiesen.
Landratsbeschluss
(Entwurf der BPK)
://: Titel und Ingress unbestritten
zu Ziffer 1
:
://: Die beiden Anträge von Jacqueline Halder und Alfred Zimmermann auf Beibehaltung des ursprünglichen Projektes werden
mit klarer Mehrheit abgewiesen
zu Gunsten des Kommissionsentwurfs
zu Ziffer 2
: keine Wortbegehren
zu Ziffer 3
: keine Wortbegehren
zu Ziffer 4
: keine Wortbegehren
zu Ziffer 5
:
://: Antrag von Hans Rudi Tschopp für Regierungsfassung
wird abgelehnt
zum Rückkommen
Daniel Müller beantragt als Ziffer 6 (neu):
Auf der Einfallsachse Hölstein wird eine fixe Radar-Geschwindigkeitskontrolle installiert
Ludwig Mohler
bittet um Ablehnung dieses Antrags, da es im ganzen Kanton auf Kantonsstrassen keine Blechpolizisten gibt, abgesehen von den anfallenden Kosten.
Regierungsrätin Elsbeth Schneider:
Bitte, keine Schnellschüsse. Da wäre mindestens noch der Justiz- und Polizeidirektor anzuhören. Die Regierung will im Moment von irgendwelchen Blechpolizisten absehen.
://: Der Antrag von Daniel Müller
wird abgelehnt
.
://: Der Entwurf zum Landratsbeschluss
ist somit genehmigt.
Landratsbeschluss
betreffend "Abänderung des Generellen Projekts und Abänderung des Baukredits betreffend Ausbau der Waldenburgerbahn/Korrektion der Hauptstrasse in der Gemeinde Hölstein"
Vom 9. Januar 1997
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. Das vom Landrat am 26. November 1987 genehmigte Generelle Projekt (Situationsplan 1:5000, Nr. 41.086-12, Juni 1987, Rapp AG Ingenieure+Planer) wird ausser Kraft gesetzt.
2. Gemäss Strassengesetz vom 24. März 1986, § 14, Absatz 5 wird das Generelle Projekt "Ausbau der Waldenburgerbahn/Korrektion Hauptstrasse/Korrektion Bennwilerstrasse" in der Gemeinde Hölstein (Situationsplan 1:5000, Nr. 41.086-12 A, Juli 1996, Rapp AG Ingenieure+Planer) genehmigt.
3. Der für den Ausbau der Waldenburgerbahn und der Hauptstrasse vom Landrat am 17. Mai 1990 mit Beschluss Nr. 1878 bewilligte Verpflichtungskredit von brutto Fr. 13'100'000.-- wird aufgehoben. Für den Ausbau der Waldenburgerbahn und der Hauptstrasse wird ein Verpflichtungskredit von brutto Fr. 12'800'000.-- bewilligt. Nachgewiesene Lohn- und Materialpreisänderungen gegenüber der Preisbasis 1. April 1989 werden bewilligt.
4. Der Bruttokredit setzt sich wie folgt zusammen:
– Waldenburgerbahn Fr. 6'900'000.--, zulasten Konto 2317.701.40-005
– Hauptstrasse Fr. 5'900'000.--, zulasten Konto 2312.701.20-101
5. Ziffer 2 dieses Beschlusses über die Abänderung des Generellen Projekts und Abänderung des Baukredits betreffend Ausbau der Waldenburgerbahn/Korrektion der Hauptstrasse in der Gemeinde Hölstein untersteht gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung.
9 96/249
Berichte des Regierungsrates vom 12. November 1996 und der Bau- und Planungskommission vom 20. Dezember 1996: Sanierung der Lüftungsanlagen in der Ingenieurschule beider Basel (IBB) in Muttenz; Baukreditvorlage
Rudolf Felber, Präsident der Bau- und Planungskommission (BPK):
Die Bau- und Planungskommission hat die Vorlage am 21. November 1996 nach einem Augenschein in der IBB verabschiedet. Die Kommission erkannte die Notwendigkeit des Ersatzes der Lüftungsanlage. Weitere Ausführungen sind wohl kaum mehr notwendig, wenn man bedenkt, dass die Anlage 25 Jahre alt ist. Eine natürliche Lüftung mittels Oeffnens der Fenster hätte einen beträchtlichen Anstieg der Heizkosten zur Folge. Die BPK begrüsst den Umstand, dass die Anlage in jedem Raum individuell gesteuert werden kann. So wird die Lüftung nicht einfach in jedem Raum den ganzen Tag im Betrieb sein, was gewisse Einsparungen bringen wird. Die innenliegenden Räume werden immer mehr genutzt, da wäre eine natürliche Lüftung gar nicht möglich. Die BPK hat der Vorlage mit 12 zu 0 Stimmen zugestimmt, tun Sie dies bitte auch.
Hans Herter:
Die 25-jährigen Bauten der IBB weisen als typische Bauten der Hochkonjunktur dementsprechend bauliche und energetische Mängel auf. Weitere Sanierungsmassnahmen sind in den Gebäuden absehbar. Die vorgesehenen Sanierungsmassnahmen an der Lüftung sind in der Vorlage der Regierung sehr gut erläutert. Die FDP-Fraktion hat sich der vorberatenden Kommission anschlossen und empfiehlt ebenfalls Eintreten auf die Vorlage.
Rolf Rück:
Wir liessen uns auch überzeugen, dass die Sanierungsmassnahmen richtig sind. Besonders ist noch zu erwähnen, dass die Brandschutztechnik sehr wichtig ist. Bei der Detailplanung sollte der wirtschaftliche Aspekt der Rückgewinnung noch genauer studiert werden, ebenso die Luftbefeuchtung. Die SP-Fraktion unterstützt die Vorlage einstimmig.
Theo Weller:
Die Sanierung der Lüftungsanlage in der IBB ist notwendig. Vor allem die Aenderung der Luftführung in den Klassenzimmern darf nicht mehr hinausgeschoben werden. Zu begrüssen ist der Einbau der WRG, wodurch zusätzlich rund 20% Energie eingespart werden können. Unsere Fraktion kann der Vorlage zustimmen.
Danilo Assolari:
Aus der Sicht der CVP-Fraktion ist die Sanierung der 25-jährigen Anlage notwendig. Wir liessen uns davon überzeugen, dass das Projekt kostengünstig und energiesparend ist, daher erfolgte einstimmige Zustimmung zur Vorlage.
Willi Müller:
Die Schweizer Demokraten stimmen der Vorlage einstimmig zu, da sie die verschiedenen notwendigen Verbesserungen bringt.
Daniel Müller:
Auch die Grüne Fraktion unterstützt die Sanierung der Lüftungsanlage in der IBB. Wir fragen uns aber, ob der Kostenrahmen nicht etwas zu weit gesteckt sei.
Regierungsrätin Elsbeth Schneider
dankt für die zustimmenden Voten. Es bleibt noch darauf hinzuweisen, dass es sich um ein partnerschaftliches Geschäft zwischen Baselland und Basel-Stadt handelt. Die Kosten werden gemeinsam getragen.
://: Eintreten ist unbestritten
Landratsbeschluss
(Entwurf der BPK)
://: Titel und Ingress unbestritten
zu Ziffer 1
: keine Wortmeldung
zu Ziffer 2
: keine Wortmeldung
zu Ziffer 3
: keine Wortmeldung
kein Rückkommen
://: Dem Entwurf zum Landratsbeschluss
wird einstimmig zugestimmt.
Landratsbeschluss
betreffend Sanierung der Lüftungsanlage in der Ingenieurschule beider Basel in Muttenz; Baukredit
Vom 9. Januar 1997
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. Dem Projekt der Sanierung der Lüftungsanlage in der Ingenieurschule beider Basel in Muttenz mit einer Gesamtinvestitionssumme von Fr. 2'900'000.-- wird zugestimmt.
2. Der erforderliche Verpflichtungskredit von Fr. 1'450'000.--, Preisstand 1. April 1996, als Kostenanteil des Kantons Basel-Landschaft, wird zu Lasten des Kontos 2320.703.30-306 bewilligt.
3. Die durch die Teuerung ab 1. April 1996 verursachten Mehrkosten des Kredites unter Ziffer 2 werden mitbewilligt und sind in der Abrechnung nachzuweisen.
10 96/191
Interpellation von Karl Rudin vom 5. September 1996: AGR - die GenossenschafterInnen werden zur Kasse gebeten. Antwort des Regierungsrates
Regierungsrätin Elsbeth Schneider
ist froh, heute endlich zu dieser Sache Stellung nehmen zu können, nachdem sie schon einigemale traktandiert war. Die Bevölkerung wartet auf die Beantwortung.
Frage 1
: Was verlangt der Kanton von seinen Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen, die er in Verwaltungsräte delegiert?
Antwort
: Die Verwaltungsräte des Kantons geniessen keine Sonderstellung. Er kennt keine besonderen Vorschriften für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Er verlangt allerdings Sachkompetenz.
Frage 2
: Ist der Regierungsrat auch der Meinung, dass die Vertreter des Kantons und der Gemeinden im Verwaltungsrat ihre Aufgaben ungenügend gemacht haben und darum jetzt der Kanton und die Gemeinden im nachhinein ihre Verantwortung wahrnehmen müssen?
Antwort
: Der Verwaltungsrat der AGR umfasst dreizehn Personen, davon vertreten seit 1972 lediglich zwei den Kanton. Sie sind weder Präsident noch Vize-Präsident. Der Einfluss des Kantons kann somit nicht entscheidend gewesen sein. Im nachhinein ist es wahrscheinlich allen Beteiligten klar, dass bessere Entscheide hätten getroffen werden müssen. Dies gilt aus der Sicht der Regierung auch für die Vertreter des Kantons.
Frage 3
: Ist der Kanton zusammen mit den betreffenden Gemeinden bereit, anstelle der GenossenschafterInnen für die finanziellen Verluste der AGR aufzukommen?
Antwort
: Bei Genossenschaften gilt grundsätzlich die solidarische Haftung. Eine besondere Schuld des Kantons ist nicht auszumachen.
Im Moment prüft der Regierungsrat zusammen mit dem Sachwalter, in welcher Form allfällige Härtefälle von GenossenschafterInnen vermieden werden können. Das Geschäft wurde dazu dem Finanzdirektor überwiesen.
Frage 4
: Wenn ja, wird er mit den Gemeinden Kontakt aufnehmen und die Federführung bei diesen Verhandlungen übernehmen?
Anwort
: Die Federführung liegt beim Sachwalter. Er erachtet die Planung weiterer Gespräche als seine Aufgabe. Erste Gespräche mit dem Finanzverwalter haben bereits stattgefunden.
://: Diskussion wird bewilligt
Karl Rudin
dankt Regierungsrätin Elsbeth Schneider für die Beantwortung der Fragen. Es freut ihn und die GenossenschafterInnen auf der Tribüne, dass die Sache heute endlich zur Behandlung gelangen konnte.
Ziel der Interpellation war, auf die Situation der GenossenschafterInnen hinzuweisen und zu ermöglichen, aus diesem Debakel die nötigen Lehren ziehen zu können. Es geht aber nicht darum, hier gegen einzelne Personen Anklagen zu erheben, sondern darum, dass man sich besser überlegt, wie man Verwaltungsratsmandate vergibt und die Aufgaben klar definiert. Die diesbezüglichen Fragen müssen sich auch die Gemeinden stellen. Es ist klar, dass man der Vertretern von Kanton und Gemeinden ein gewisses Vertrauen entgegenbringt, was aber die Genossenschafter nicht von jeder Verantwortung entbindet.
Die Mehrheit der GenossenschafterInnen sind Pensionierte, wobei nicht klar ist, wer überhaupt dazugehört. Man sprach anfänglich von 200 Mitgliedern, an der Liquidationssitzung noch von 160. Je weniger es sind, umsomehr müssen die einzelnen Personen bezahlen. Niemand hatte je einen persönlichen Nutzen aus dieser Genossenschaft. Der Kanton und die Gemeinden sollten in Anbetracht der verbleibenden Schuld von rund 1 Mio. über das hinaus, was sie beitragen müssen, zusätzlich etwas an die Finanzierung beisteuern, wenigstens bei den Härtefällen.
Peter Minder:
In unserer Umgebung ist das Debakel AGR schon ein gewisses Politikum, vor allem auch daher, weil man nicht weiss, wie stark es die Genossenschafter trifft.
Es sind zum Teil ältere und auch weniger bemittelte Leute, die nun von ihrem wenigen Ersparten etwas hergeben müssen an etwas, das sie einmal mit einem Fünfliber erkauft haben. Das Vergehen des Verwaltungsrates ist absolut schwerwiegend. Der Kanton ist immerhin schon 25 Jahre dabei. Typisch kaufmännisch weist man eine gute Bilanz aus, indem man wieder Geld aufs Haus aufnimmt. In der Meinung, die Aufsicht sei genügend, wurden die Leute schwer enttäuscht. Er wäre wünschenswert, dass der Kanton und die Gemeinden gemeinsam eine Lösung suchen.
Hansruedi Bieri:
Auch unsere Fraktion hat die Sache verfolgt. Besten Dank für die Antwort der Regierung. Man muss aber festhalten, dass der Kanton keine Glanzrolle gespielt hat. Dies gilt natürlich auch für die Gemeinden. Rechtlich haben die Kantonsvertreter den gleichen Status wie die übrigen Verwaltungsräte, der Sachverstand war aber bei den Leuten vom Kanton. Die "Bombe AGR" hat eine sehr lange Zündschnur. Schlimm wurde es, als das Unternehmen an den Kanton Land verkaufte. Da hätte man aufmerksam werden müssen. Es hätte im Lauf der Zeit durchaus Möglichkeiten gegeben, die Notbremse zu ziehen.
Die Fraktion ist der Meinung, dass der Kanton mindestens jetzt einen entgegenkommenden Schritt tun muss, denn ganz ohne finanzielle Konsequenzen kann man sich nicht aus der Sache hinausschleichen.
Paul Rohrbach:
Es geht hier um eine Führungsfrage auf der operativen Ebene, laut Presse geht es auch um die strategische. Früher genügte es wohl, einfach jemanden in den Verwaltungsrat zu delegieren. Heute sind die Ansprüche an solche Mandatsträger sehr gestiegen. Anders kann man es ja nicht erklären, dass die Leute nicht gemerkt haben, was los ist, und dass sie nicht gehandelt haben. Als gutgläubige Bürger hat man sich auf die Gemeinde- und Kantonsvertreter verlassen. Man ist ein Stück weit enttäuscht. Der Sanierer, der vom Kanton eingesetzt wurde, hat einen desolaten Zustand vorgefunden. Man sollte ihm auch einmal dafür danken, dass er die höchst schwierige Aufgabe übernommen hat. Es ist begrüssenswert, dass bereits Gespräche stattgefunden haben, und es ist zu erwarten, dass für Härtefälle Lösungen gefunden werden können.
Urs Baumann
ist als Sachwalter in diese Geschichte involviert, eingesetzt vom Obergericht Basel-Landschaft. Im Moment amtiert er als Liquidator der AGR.
Heute sind alle gescheiter, und alle wissen, wie man hätte vorgehen sollen. Alles ist aber Schnee von gestern und bringt uns nicht weiter. Tatsache ist, dass jeweils nur recht wenige private Genossenschafter an den Generalversammlungen den Bericht angehört und akzeptiert haben. Tatsache ist, dass alle überfordert waren, man kann hier nicht einzelne mehr verantwortlich machen.
Vor einem Jahr stand die AGR vor dem Konkurs, der Schaden wäre bei drei bis vier Mio. Franken gelegen. Durch die Nachlasstundung konnte der Schaden um 800'000.- bis 900'000.- Franken reduziert werden. Dies geschah freiwillig.
Die Gemeinden haben mitgeholfen bei der Uebertragung der Verträge an einen neuen Betreiber. Den Gemeinden und Betreibern sei an dieser Stelle ein Kränzchen gewunden, namentlich der Firma Ernst Peter AG. Heute liegt der Schaden bei rund 1 Mio, den es nun zu decken gilt. Wenn die Gemeinden und der Kanton sich bemühen, für Härtefälle Lösungen zu finden, kommen alle mit einem blauen Auge weg. Schuldzuweisungen an Verantwortliche machen keinen Sinn. Vergehen sind aber keine auszumachen.
Peter Brunner:
Nach dem neuen Aktienrecht sind die Kontrollstelle und der Verwaltungsrat finanziell haftbar für Fehler, die begangen werden. Da stellt sich die Frage, wie weit man auf diese beiden Gremien zurückgreift. Wie hoch war die jährliche Abgeltung an die Verwaltungsratsmitglieder? Haben die Vertreter des Kantons diese Abgeltungen an den Kanton abgeliefert?
Regierungsrat Hans Fünfschilling:
Es geht nun darum, für die Zukunft zu lernen. Wir haben nun ein neues Aktienrecht mit neuen Verantwortlichkeitsregelungen. Wir haben im Kanton auch das neue Finanzhaushaltsgesetz, gültig seit anfangs Jahr. Im Zuge einer Risikoanalyse werden alle Mandate überprüft, wo der Staat Risiken eingeht. Die Vertreter des Kantons in der AGR waren Verkehrsspezialisten. Künftig wird man vermehrt abklären, welche Voraussetzungen für solche Mandate gefordert sind.
Zum Votum von Hansruedi Bieri ist zu sagen, dass in Gremien, in welchen Kantonsvertreter dabei sind, die Gemeinden jeweils stark auf ihre Rechte pochen. Im Rahmen der erwähnten Risikoanalyse muss vermehrt darauf geachtet werden, dass die Einheit der Verantwortung und Kompetenz gewahrt ist.
Im konkreten Fall ist die Regierung bereit, die soziale Verantwortung wahrzunehmen und Härtefälle zu vermeiden. Dies wird eine Vorlage an den Landrat zur Folge haben. Entsprechende Verhandlungen sind im Gange.
Roland Laube
stellt richtig, dass es sich bei der AGR nicht um eine Aktiengesellschaft, sondern um eine Genossenschaft handle. Er finde es angebracht, dass der Kanton dort, wo er über Verwaltungsratsmandate und Kontrollstellen Einfluss habe, die gleichen Anforderungen wie das Aktienrecht stelle.
://: Damit ist die Interpellation erledigt.
Überweisungen des Büros
96/276 Bericht des Regierungsrates vom 17. Dezember 1996: 29 Einbürgerungsgesuche von Ausländern;
an die Petitionskommission
96/277 Bericht des Regierungsrates vom 17. Dezember 1996: Bewilligung des Verpflichtungskredites und Erteilung des Enteignungsrechtes für den Bau des Mischwasserklärbeckens Reinach und die Sanierung des Zuleitungs- und Sammelkanals Dornach - ARA Birs 1;
an die Bau- und Planungskommission
97/1 Bericht des Regierungsrates vom 7. Januar 1997: Dachsanierung und Aussenrenovation Weiherschloss Bottmingen; Baukreditvorlage;
an die Bau- und Planungskommission
Petition vom 23. Dezember 1996 "Abbruch des Bauernhauses Schlossgasse 20, Kronenplatz Binningen";
an die Petitionskommission
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