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11 96/192
Interpellation von Jacqueline Halder vom 5. September 1996: Zunahme der Flugbewegungen zwischen 24.00 - 05.00 Uhr. Schriftliche Antwort vom 15. Oktober 1996
://: Auf Antrag der Motionärin wird stillschweigend Diskussion bewilligt.
Jacqueline Halder
findet es schade, dass der einzige Verwaltungsrat des Kantons Basel-Landschaft im Flughafen Basel-Mülhausen nicht anwesend sei. Die Antwort der baselstädtischen Regierung auf eine ähnliche Interpellation sei wesentlich knapper ausgefallen, obwohl dieser Kanton mit drei Regierungsräten im Flughafen vertreten werde.
Die anerkennenswerten Bemühungen der Flughafenverwaltung um eine Verbesserung der Lärmimmissionen könnten nicht über die Tatsache hinwegtäuschen, dass der Flugverkehr stark zunehme, der Fluglärm von der betroffenen Bevölkerung trotz Einsatz leiserer Maschinen subjektiv nicht als geringer empfunden werde als vorher und das in dieser Beziehung relevante Nachtflugverbot weder von den Verantwortlichen des Flughafens noch von den Luftfahrtgesellschaften im wünschenswerten Ausmass ernst genommen werde. Sie hätten dies in ihrer Antwort auch offen zugegeben und geltend gemacht, dass sie gegenüber den anderen Flughäfen insbesondere im Partnerland Frankreich, denen weniger restriktive Auflagen gemacht würden, im Nachteil wären.
Das Nachtflugverbot sei, wie sie in der Interpellation nachgewiesen habe, immer wieder erheblich verletzt worden, was den betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern vor allem in den Sommermonaten relativ unruhige Nächte bereitet habe.
Der Argumentation, dass eine einzige Baselbieter Stimme im dreizehnköpfigen Verwaltungsrat nicht viel ausrichten könne, halte sie entgegen, dass die beiden Basler Kantone zusammen immerhin über vier Stimmen und damit in diesem Gremium bei einem gemeinsamen Vorgehen über bedeutend mehr Gewicht verfügten.
Dazu komme noch, dass die französische Seite, auf deren Dominanz immer wieder hingewiesen werde, bei den im Raum stehenden Ausbauplänen auf Gelder aus der Schweiz angewiesen und auf diesem Wege durchaus beeinflussbar sei.
Die betroffene Bevölkerung habe manchmal schon den Eindruck, dass ihre Beschwerden auf dem Flughafen nicht mehr ernst genommen würden und der Einfluss des Schutzverbandes leider zusehends schwinde. Umso mehr Hoffnungen sollte man eigentlich in die schweizerischen Verwaltungsräte setzen können.
Positiv sei zu vermerken, dass sich der Regierungsrat in der Interpellationsbeantwortung immerhin bereit erklärt habe, die Berichte über den Stand der Bemühungen um die Verminderung der Fluglärmbelastung den interessierten Landrätinnen und Landräten abzugeben.
Alfred Zimmermann
stellt fest, dass Leute, die nicht in der Umgebung eines Flughafens wohnten, sich eigentlich nicht vorstellen könnten, was Fluglärm bedeute. Er könne ihnen aber aus eigener Anschauung bestätigen, dass die Situation in Allschwil wirklich sehr schlimm sei. Der Kanton Basel-Landschaft habe mit seinen beiden Vertretern Regierungsrat Eduard Belser und Paul Nyffeler, Generaldirektor der Basellandschaftlichen Kantonalbank, im Verwaltungsrat des Flughafens eine sehr grosse Einflussmöglichkeit.
In Basel-Stadt ruhe eine vor Jahren eingereichte Initiative für
einen rücksichtsvollen Flugverkehr
in den Schubladen des Regierungsrates, dem sie überhaupt nicht genehm sei; um die Gültigkeit der Initiative zu erwirken, hätten die Initianten an das Bundesgericht gelangen müssen. Ein Begehren sei die
strikte Einhaltung des Nachtflugverbots
.
Was das letztere angehe, werde unterschieden zwischen
Linienflügen
und
Charterflügen
. Linienflüge dürften mehr nachts stattfinden als Charterflüge. Starts seien erlaubt in der Zeit von 6 Uhr bis 24 Uhr mit einer Toleranzfrist von einer halben Stunde, also praktisch bis 0.30 Uhr. Gelandet werden dürfe von 5 Uhr bis 24 Uhr, ebenfalls mit einer Toleranzfrist von einer halben Stunde. Das Nachtflugverbot gelte nicht für die französischen Post, deren Flugzeuge trotz ihrer geringen Grösse viel Lärm verursachten.
Nur während viereinhalb Stunden herrsche also Nachtruhe, die wegen der Ausnahmen nicht einmal eine absolute sei.
Der baselstädtischen Fluglärmkommission, der er einige Jahre angehört habe, sei es nach langen Bemühungen gelungen, die gleiche Nachtflugregelung wie in den Flughäfen Genf und Zürich durchzusetzen. In Basel-Mülhausen werde das Nachtflugverbot sehr large gehandhabt, so gestatte man beispielsweise Sportmannschaften, die in Südfrankreich einen Match ausgetragen hätten, oder einem Flugzeug, das in London zu spät abgeflogen und in Zürich abgewiesen worden sei, während der Zeit des Verbotes zu landen.
Zuständig für die Ausnahmebewilligungen sei der französische Flugleiter. In absoluten Zahlen habe der Flughafen Basel-Mühlhausen mehr Nachtflüge als der viel grössere Flughafen Zürich.
Er gebe an die Adresse von Eduard Belser die Bitte zu Protokoll, sich für eine strikte Nachtflugregelung einzusetzen, denn er wisse, dass im Verwaltungsrat sehr wohl auf die Schweizer Vertreter gehört werde.
Regierungsrätin Elsbeth Schneider
sichert beiden Votanten zu, Eduard Belser speziell auf diesen Teil des Protokolls aufmerksam zu machen. Ihr Kollege habe ihr im Vorgespräch zu dieser Interpellationsbeantwortung versichert, sich seit jeher für eine Verbesserung der Fluglärmsituation eingesetzt zu haben und dies auch in Zukunft zu tun.
://: Damit ist die Interpellation erledigt.
12 96/132
Motion von Jacqueline Halder vom 20. Mai 1996: Umweltschutz bei Drive In-Anlagen
Regierungsrätin Elsbeth Schneider
gibt zu, dass die bestehende Gesetzgebung das Problem der Drive-in nicht speziell regle. Hingegen sei in den Erlassen zum Umweltschutzgesetz bzw. zur Luftreinhalteverordnung sowie zur Lärmschutzverordnung des Bundesrats eine allgemeingültige Regelung vorhanden, d.h. eine, die auch auf alle verkehrserzeugenden Anlagen wie Drive-in angewendet werden könne. Der Kanton habe keine Kompetenz, zusätzliche Regelungen zu treffen, was nach Meinung der Regierung auch sachlich falsch wäre, weil die gravierenderen Verkehrsprobleme im Zusammenhang mit den vielen Einkaufszentren damit nicht erfasst werden könnten. Aus diesem Grund bitte er den Rat, die Motion abzulehnen.
Jacqueline Halder
erinnert an die Standortbestimmung, die der Landrat im Juni letzten Jahres bezüglich des
Massnahmenplans Luftreinhalteverordnung
und der
Nachfolgestrategie
vorgenommen und u.a. festgestellt habe, dass der Motorfahrzeugverkehr massgeblich verantwortlich sei für Erhöhung des Stickoxids, der flüchtigen Kohlenwasserstoffe und des CO2 in der Atmosphäre. Nachdem mit der Einführung des Katalysators noch eine signifikante Reduktion der Schadstoffe gelungen sei, werde es zunehmend schwieriger, die letzten Prozente der Luftverschmutzung unter die Grenzwerte zu senken, weil sich Massnahmen im Verkehrsbereich wie
Geschwindigkeitsbeschränkungen, Parkplatzmanagement, Umsteigen auf den Öffentlichen Verkehr
als kaum durchsetzbar erwiesen hätten.
Es sei widersprüchlich, einerseits für gute Luft zu kämpfen und andererseits neue Anlagen zu bewilligen, die diese Bemühungen wieder zunichte machten. Im Falle des Drive-in in Frenkendorf habe die Regierung Zeitungsmeldungen zufolge die Erteilung der Betriebsbewilligung an die Bedingung geknüpft, dass durch den Betrieb der NOX-Gehalt in der Umgebung nicht um mehr als 1% angehoben werden dürfe. Wenn man auf diese Weise weiterfahre (Bau grosser
Parkgaragen in St. Jakob und bei der Mustermesse
, Planung von
Einkaufs- und Vergnügungszentren neben der Autobahn
und eines
Drive-in Allschwil
usw.), erreiche man die gesteckten Ziele nie.
Während für Anlagen mit mehr als 700 Parkplätzen eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgeschrieben sei, fielen die Drive-in, die wohl weniger Parkplätze aufwiesen, aber trotzdem viel Verkehr anzögen, diesbezüglich durch die Maschen. Sie halte angesichts des Booms eine Gleichstellung und nachträgliche Aufnahme der Drive-in-Anlagen in die Liste der UVP-pflichtigen Anlagen für notwendig.
Anlässlich der eingangs erwähnten Landratssitzung im Juni 1995 habe sich der Landrat mit der Bewilligung des Kredites für das sogenannte
Dollair-Projekt
zur Strategie bekannt, vor allem die Jugend für die Verbesserung der Luftqualität zu sensibilisieren, und dabei sicher nicht den Bau immissionsträchtiger Drive-in-Anlagen, sondern genau das Gegenteil im Auge gehabt.
Sie bitte den Rat aus all diesen Gründen, mit der Überweisung der Motion ein Zeichen an die Adresse der Jugend zu setzen.
Hanspeter Frey
zweifelt an der Zweckmässigkeit und Notwendigkeit dieser Motion, da das Ergebnis der bisherigen Erhebungen und eigener Anschauung keine erhebliche Verkehrszunahme erwarten lasse. Daher beantrage er dem Rat, der Regierung zu folgen und die Motion abzulehnen.
Peter Minder
plädiert namens der einstimmigen SVP/EVP-Fraktion für Ablehnung der Motion. Die Verkehrsmenge könne einem schon zu denken geben, doch müsse man sich bewusst sein, dass sie eng mit dem Wohlstand in diesem Land zusammenhänge. Vom Drive-in Frenkendorf sei keine nennenswerte Zunahme zu erwarten. Die einzigen, die allenfalls Gründe gegen diese Anlage anführen könnten, wären die Wirte, doch die freie Marktwirtschaft basiere auf dem Grundsatz der freien Konkurrenz. Rechtlich habe man keine Handhabe gegen den Bau von Drive-in-Anlagen.
Willi Müller
lehnt die Motion namens der SD-Fraktion ab und erklärt, dass er für seine Person solche Anlagen angesichts der negativen Erfahrungen, die er mit jener in Münchenstein gemacht habe, auch nicht unterstützen könne, vor allem wenn sie am falschen Ort errichtet würden. Das Drive-in Frenkendorf sei sinnvollerweise in der Gewerbezone errichtet worden.
Regierungsrätin Elsbeth Schneider
erklärt, dass sie die von Willi Müller vorgebrachten Beanstandungen ernst genommen und seinerzeit an die Betreiber der Anlage in Münchenstein herangetragen habe. Nachdem der Gemeindeverwalter einer Zeitungsmeldung zufolge gesagt habe, dass bei der Gemeinde Münchenstein wegen des Drive-in keine Reklamationen eingegangen seien, gehe sie davon aus, dass McDonald's die Sache ebenfalls ernst genommen und für eine Verbesserung gesorgt habe.
Willi Müller
erwidert, dass er weder den Gemeindeverwalter, noch den Strassenmeister je an Ort und Stelle gesehen habe. Den enttäuschenden Brief, den er vom Geschäftsführer von McDonald's zum Neuen Jahr erhalten habe, werde er an die Hauptabteilung in Zürich weiterleiten.
Esther Maag
unterstützt die Motion namens der Fraktion der Grünen, weil Drive-in-Anlagen tatsächlich mehr Verkehr, Lärm und Abgase verursachten. Dies hätten gerade die Jungen in Frenkendorf erkannt und gegen die Bewilligung Unterschriften gesammelt. Jedenfalls dränge sich eine Prüfung der Frage auf, ob dieser neue Anlagentyp nicht ins Umweltschutzgesetz einbezogen werden müsste. Um die Chancen zu vergrössern, dass dies geschehe, empfehle sie der Motionärin, ihren Vorstoss in ein Postulat umzuwandeln.
Peter Tobler
plädiert dafür, die zufolge mangelnder Handlungskompetenz überflüssige Diskussion abzuschliessen, und empfiehlt der Motionärin, ihren Vorstoss zurückzuziehen, damit er nicht vom Rat abgelehnt werden müsse.
://: Die Motion wird mit deutlichem Mehr gegen einige Stimmen abgelehnt.
13 96/194
Interpellation von Hans Rudi Tschopp vom 5. September 1996: Offene Fragen zum KVA-Geschäft. Schriftliche Antwort vom 19. November 1996
://: Auf Antrag des Interpellanten wird Diskussion bewilligt.
Hans Rudi Tschopp
verdankt die klare, vorbehaltlose Beantwortung der meisten Fragen und stellt folgende Zusatzfragen:
zum Fragenbereich
16 bis 19
– Darf ich die Baudirektorin um Zustellung des mehrfach erwähnten Schreibens des Baudepartements Basel-Stadt vom 17. Juli 1996 bitten?
– Welche Ziele verfolgt die Baselbieter Regierung in bezug auf den zahlenmässigen Einsitz in diesen Gremien?
zum Fragenbereich
22 und 23
:
– Sind Offerten über die Zinskonditionen eingeholt worden?
– Wenn nicht, auf welcher Grundlage kann behauptet werden, dass das vorgeschlagene Konzept günstig sei?
Regierungsrätin Elsbeth Schneider
verspricht, dem Interpellanten das Schreiben des Baudepartements Basel-Stadt vom 17. Juli 1996 zukommen zu lassen, sofern dies in der Zwischenzeit nicht schon geschehen sei.
Was die basellandschaftliche Vertretung im Verwaltungsrat anbelange, hoffe man nach wie vor, dass sie der Beteiligung des Kantons Basel-Landschaft entsprechen werde; der Basler Regierungsrat Christoph Stutz habe sich in dieser Richtung bereits positiv geäussert.
Sie gehe davon aus, dass die zuständigen Leute sicher einmal die günstigste Lösung abgeklärt hätten und sie dann auch realisieren würden. Konkrete Angaben über Zinssätze könne sie im jetzigen Zeitpunkt nicht machen. Die städtischen Vertragspartner seien nicht bereit, sich bis in alle Details festlegen zu lassen, ehe feststehe, ob der Kanton Basel-Landschaft überhaupt mitmache.
://: Damit ist die Interpellation erledigt.
14 96/150
Postulat von Robert Piller vom 10. Juni 1996: Direkte Eisenbahnverbindung Suisse Romande - Region Basel gefährdet
Robert Piller
bezeichnet die Frage der Aufwertung der Eisenbahnlinie Basel-Laufen-Delsberg-Biel-Lausanne/Genf als nach wie vor sehr aktuell. Bevor er diese Behauptung begründen werde, möchte er von der Regierung wissen, weshalb sie zwar für Überweisung dieses Vorstosses sei, ihn aber unverständlicherweise als erfüllt abzuschreiben empfehle.
Regierungsrätin Elsbeth Schneider
stellt vorab fest, dass diese Linie für das Baselbiet und die ganze Region als eine der drei Bahnachsen in der Schweiz von grosser Bedeutung sei. Die Regierung sei darum ebenso enttäuscht wie der Postulant, dass die im Zusammenhang mit dem Projekt
Bahn 2000
von den SBB abgegebenen Ausbauversprechen aus Spargründen wieder zurückgenommen worden seien. Allerdings blieben die stündliche Verbindung Basel-Biel-Genf und die zwei Verbindungen pro Stunde über Olten bestehen. Möglich sei auch der Einsatz von
Pendolinos
vom Jahre 2001 an. So gesehen sei nach Meinung der Regierung die Verbindung in die Romandie nicht gefährdet.
Was den Regionalverkehr angehe, könne sie immerhin erklären, dass die Nichtbedienung der Station Aesch nach einer ganz klaren Auskunft der SBB nicht in Frage komme. In Grellingen solle aber von 1998 an die Bedienung aufgehoben werden. In bezug auf diesen Entscheid der SBB, der mit den laufenden Bemühungen um eine Reduktion der Bahndefizite stehe, befinde sich der Kanton am kürzeren Hebelarm, wie man habe feststellen müssen. Hier sei aber nicht etwa von einer Schliessung der Station Grellingen, sondern nur von einem Verzicht auf deren Bemannung bzw. Befrauung die Rede, wobei nach Aussage der SBB immer noch eine Lösung nach dem Modell
Tecknau
denkbar sei.
Den von den SBB vorgesehenen Sparmassnahmen bezüglich des Regionalverkehrs zwischen Laufen und Delsberg hätten die Kantone Bern, Jura und Basel-Landschaft damals zugestimmt. Aufgrund des geänderten Eisenbahngesetzes sei es jedoch möglich, diesen Entscheid rückgängig zu machen. Für die Wiedereinführung des SBB-Regionalverkehrs auf jener Strecke müsse aber mit ungedeckten Kosten in der Grössenordnung von 4 bis 5 Mio Franken gerechnet werden, und zudem würde sich die Frage stellen, ob dann auch die Kantone Jura und Solothurn bereit wären, einen entsprechenden Leistungsauftrag zu erteilen.
Schliesslich sei auch noch daran zu erinnern, dass der Regionalverkehr Basel-Laufen ab Fahrplanwechsel 1997 einmal mehr aufgewertet werde, und zwar so, dass die Züge wieder wie bis zum Jahre 1993 im Sinne einer Durchmesserlinie vom Laufental ins Ergolztal und umgekehrt verkehren würden. Darüber hinaus werde ein zusätzliches Zugspaar Basel-Laufen-Basel angeboten und ein weiteres Zugspaar Basel-Zwingen-Basel bis Laufen verlängert.
Was die konkreten Anliegen anbetreffe, finde die avisierte, engagierte Zusammenarbeit im Rahmen der Eisenbahnkonferenz der Jurakantone statt und werde von dieser auch gegenüber den Bundesbehörden entsprechend vertreten. Die beiden Basler Kantone teilten diese Aufgaben zum Teil untereinander auf. Auch die Zusammenarbeit zwischen dem Kanton und den Gemeinden sei gewährleistet. Im Rahmen des Fahrplanverkehrs könnten die letzteren ihre Wünsche einbringen. Zudem gebe es im Zuge der Vorbereitung der Leistungsaufträge regionale Verkehrskonferenzen, die sich miteinander absprechen würden.
Eine Parallele zwischen der Bahnreform und den aufgeworfenen Fragen sei nicht ersichtlich. Mit Ausnahme des
Läufelfingerli
sei keine Bahnstrecke im Baselbiet gefährdet. Eine weitere Nichtbedienung von Bahnhöfen in diesem Kanton sei seitens der SBB nicht geplant. Die Regierung sei sich bewusst, dass es hier um eine wichtige Sache gehe, und sie könne dem Rat versichern, dass sie wachsam bleiben und sich mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln gegen eine Verschlechterung der Situation zur Wehr setzen werde. Es bestehe im jetzigen Zeitpunkt allerdings kein direkter Handlungsbedarf, weshalb die Regierung bereit sei, das Postulat entgegenzunehmen, und beantrage, es als erfüllt abzuschreiben.
Robert Piller
erklärt, dass er kurz nach Einreichung dieses Postulats mit Freude den Medien habe entnehmen können, dass die Generaldirektion der SBB beabsichtige, auf dieser Strecke
Pendolinos
einzusetzen. Andererseits werde dadurch das Grundproblem der Kapazitätsengpässe zwischen Basel und Delsberg nicht gelöst, so dass im Gegensatz zur Ansicht des Regierungsrates ein kurz-, mittel- und langfristiger Handlungsbedarf bestehe und das von 50 Landräten unterzeichnete Postulat nach wie vor aktuell sei.
Kurzfristige Aspekte
Alarmierend sei, dass der Lokalverkehr zwischen Basel und Laufen wegen zahlreicher kleiner und grosser Verspätungen sehr zu wünschen übrig lasse, wie ihm von Fahrgästen und Behörden aus den meisten Gemeinden des Laufentals und des Birseck wiederholt gemeldet worden sei. Die kantonale Verwaltung stehe also vor der dringenden Aufgabe, sich um eine Verbesserung dieser Situation zu bemühen und insbesondere das im Regierungsprogramm 1995-1999 vorgesehene
ÖV-Konzept
für den Bezirk Laufen zu erarbeiten. Die Verkehrssituation der Gemeinden des Bezirks Birseck sei wegen der parallel geführten BLT-Verbindungen nach Basel weit weniger prekär.
Dass die Kapazität der Bahnstrecke Basel-Laufen-Delsberg ungenügend sei, bestätigten ihm nicht nur Eisenbahnfachleute jeglicher Provenienz, sondern dürfte auch aus den Akten des Amtes für öffentlichen Verkehr hervorgehen. Die SBB hätten im Vorfeld zur Volksabstimmung über die
Bahn 2000
eine doppelspurige Führung versprochen, aber die Einlösung dieses Versprechens - vermutlich aus finanziellen Gründen - danach leider auf den "St. Nimmerleinstag" verschoben, was einer Abwertung der Jura-Linie gegenüber anderen gleichkomme.
In dieser Situation stelle sich die Frage, ob man auf der Einlösung des Versprechens beharren, den Verzicht hinnehmen oder sich mit einer Kompromisslösung in Form einer Kreuzungsstelle zwischen Zwingen und Grellingen begnügen solle. Informationen aus Bahnkreisen zufolge habe die Baselbieter Regierung die letztgenannte Möglichkeit - verpackt in ein Multipaket von Fahrplanwünschen - den SBB als Vorschlag unterbreitet. Die Zweckmässigkeit und Wirksamkeit einer solchen Strategie wage er sehr zu bezweifeln. Diese Grundsatzfrage verdiene es vielmehr, in enger Zusammenarbeit mit den von dieser Linie betroffenen Kantonen geprüft zu werden, und zwar im Rahmen eines auf Regierungsebene zu schaffenden Gremiums. Mit der Überweisung seines Postulats könne die Regierung in diesem Sinne beauftragt werden.
Mittel- und langfristige Aspekte
Aufgrund der neuen Situation, die sich aus der Revision des Eidgenössischen Eisenbahngesetzes ergeben habe, müssten die betroffenen Kantone den regionalen Eisenbahnverkehr mitfinanzieren. Es bestehe also akuter Handlungsbedarf seitens dieser Kantone, die Sache gemeinsam an die Hand zu nehmen, d.h. das auf dieser Linie gewünschte Bahnangebot unter Einbezug unabhängiger Experten in wünschbarer kritischer Distanz zur General- und Kreisdirektion SBB gründlich zu evaluieren und zu formulieren sowie insbesondere auch den finanziellen Aufwand abzuklären. Im Hinblick auf den letzteren meine er, dass das Parlament je länger desto mehr eine federführende Funktion werde übernehmen müssen.
Aus all diesen Gründen beantrage er dem Rat namens der einstimmigen FDP-Fraktion, das Postulat zu überweisen und es
nicht
gleichzeitig abzuschreiben, weil es nicht erfüllt sei.
Esther Aeschlimann
gibt namens der SP-Fraktion bekannt, dass sie der Überweisung des Postulats, aber keinesfalls der gleichzeitigen Abschreibung zustimmen werde, weil die darin aufgeworfenen Fragen der Prüfung und Berichterstattung bedürften. Die Gründe habe Robert Piller eben ausführlich und gut dargelegt.
Marcel Metzger
erklärt namens der CVP-Fraktion, dass sie der Überweisung des Postulates, aber auch seiner gleichzeitigen Abschreibung mehrheitlich zustimmen werde. Dies bedeute nicht, dass sie mit dem Zustand dieser Bahnstrecke restlos zufrieden wäre. Sie meine aber, dass das Postulat kaum weiter helfen würde.
Als regelmässiger Pendler sehe er eine Schwierigkeit darin, dass sich mit einer Ausweichstelle zwischen Grellingen und Zwingen die Kreuzungsproblematik im Laufental bei den notorischen Verspätungen der Schnellzüge aus der Romandie und den seltsamen Abfahrtszeiten der Schnellzüge in umgekehrter Richtung nicht lösen lassen werde. Auch mit dem Einsatz des
Pendolino
werde sie kaum restlos gelöst werden können, so dass man wahrscheinlich um einen Ausbau auf Doppelspur nicht herumkommen werde.
Der wenig kundenfreundliche Umgang der SBB sei nicht dazu geeignet, vor allem junge Pendler zum Umsteigen auf den Öffentlichen Verkehr zu motivieren.
Fritz Graf
gibt bekannt, dass die SVP/EVP-Fraktion einstimmig für Überweisung des Postulats sei, aber nicht einsehen könne, dass es abgeschrieben werden solle, weil es offensichtlich nicht erfüllt sei.
Alfred Zimmermann
stellt sich namens der Fraktion der Grünen voll hinter das Postulat und lehnt die Abschreibung ab. Sie lege wert darauf, von Zeit zu Zeit wieder einmal darüber informiert zu werden, was gegangen sei.
Rudolf Keller
verweist auf die noch prekäreren Anschlussverhältnisse für im Mittelbaselbiet Ansässige im Bahnhof Basel-SBB und gibt bekannt, dass die SD-Fraktion die Überweisung des Postulats unterstützen und seine gleichzeitige Abschreibung ablehnen werde, da es mit nichten erfüllt sei.
Andres Klein
ist erstaunt und erfreut darüber, wie viele Ratsmitglieder sich plötzlich für den öffentlichen Verkehr einzusetzen bereit seien. Offenbar bedürfe es auch bei den SBB eines stetigen Tropfens, d.h. ständiger Klagen, um den Stein zu erweichen.
://: Das Postulat wird einstimmig überwiesen.
://: Der Rat lehnt es ohne Gegenstimme ab, das Postulat gleichzeitig abzuschreiben.
15 96/209
Interpellation von Emil Schilt vom 19. September 1996: Stellung des Regierungsrates zur NEAT - Netzvariante des Bundesrates. Schriftliche Antwort vom 15. Oktober 1996
Rolf Rück
gibt bekannt, dass ihn der Interpellant ermächtigt habe, dem Rat bekanntzugeben, dass er von der schriftlichen Antwort des Regierungsrates grösstenteils befriedigt sei und allen ein gutes Neues Jahr wünsche.
://: Damit ist die Interpellation erledigt.
16 96/197
Interpellation von Alfred Zimmermann vom 5. September 1996: Parkierordnung Bruderholzspital. Antwort des Regierungsrates
Regierungsrätin Elsbeth Schneider
schickt voraus, dass die Dienststellen des Kantons mit der Einführung des gebührenpflichtigen Parkierens auf Staatsareal im Jahre 1992 beauftragt worden seien, die Umsetzung der Verordnung in die Wege zu leiten und für die dafür erforderlichen Massnahmen zu sorgen. Das Kantonsspital Bruderholz habe deshalb in eigener Kompetenz nach umfangreichen Abklärungen ab 1. November 1993 eine neue Parkordnung mit geänderter Verkehrsführung in Kraft gesetzt und damit die Vorgaben der einschlägigen Regierungsratsverordnung erfüllt. Insbesondere die notfallmässigen Einweisungen hätten auf diese Weise sichergestellt werden können.
Die mit der Neuregelungen verbundenen Nachteile seien Gegenstand der Beanstandungen des Oeko-Forums Leimental, dem das Kantonsspital in der Folge mehrmals seine Argumente nahe zu bringen versucht habe. In der Zwischenzeit hätten die Verantwortlichen des Spitals ein Verbesserungsprojekt ausgearbeitet, wobei die Hinweise und Anregungen des Oeko-Forums Leimental gebührend berücksichtigt worden seien. Der Hauptbestandteil dieses Projektes, die getrennte Führung einer weiteren Fahrspur parallel zur Notfallverkehrsspur, dürfte schätzungsweise Investitionskosten von rund einer halben Mio Franken zur Folge haben.
Die heutige Situation sei sicher nicht optimal, aber sicher auch nicht unsinnig. Das Spital habe das Verbesserungsprojekt in seinen Fünfjahresplan aufgenommen. Die Realisierung sei jedoch nicht vor Fertigstellung der Notfallstation zu erwarten, denn die Notfallspur dürfe nicht mit dem Baustellenverkehr zusätzlich belastet werden.
Die Verantwortlichen des Kantonsspitals hätten ihr versichert, sich stundenlang bemüht zu haben, dem besorgten Bürger ihren Standpunkt und ihre Argumente in einem guten Klima darzulegen. Leider sei dieser Versuch nicht von Erfolg gekrönt gewesen. Der besagte Bürger habe im Gegenteil damit gedroht, an das Parlament zu gelangen, wenn man seinen Intentionen nicht entsprechen werde. Es könne aber nicht sein, dass die subjektive Ansicht eines Einzelnen wegleitend sein müsse für die Entscheide einer Unternehmensführung, die ja sämtliche Anforderungen zu berücksichtigen, entsprechende Prioritäten zu setzen und die Verantwortung zu tragen habe.
Alfred Zimmermann
beschränkt sich auf die Abgabe einer Erklärung. Was den zweiten Punkt seiner Interpellation angehe, stehe wohl Aussage gegen Aussage, doch könne er sich leider die Bemerkung nicht versagen, dass der Spitalverwalter für eine gewisse Arroganz bekannt sei. Aus diesem Grund habe die Aussage des Bürgers, die ihn zur Interpellation veranlasst habe, eine gewisse Glaubwürdigkeit. Dieser habe den für den Verkehr mit der Verwaltung massgebenden subjektiven Eindruck gewonnen, überhaupt nicht ernst genommen und bloss abgewimmelt zu werden.
Was die Kosten des Vorschlages dieses Bürgers angehe, sei er der Ansicht, dass sie keine 500'000 Franken betragen würden, weil es sich um eine ganz einfache Änderung mit einer kleinen baulichen Massnahme handle. Dazu komme, dass die im Jahre 1993 erfolgte Änderung durch die eingenommenen Parkiergebühren längst amortisiert worden sei und die Kosten einer erneuten Änderung der Verkehrsführung innert kurzer Zeit auf die gleiche Weise abgegolten werden könnten.
Abschliessend verlange er eine verbindliche Zusicherung, dass in den nächsten fünf Jahren etwas geschehe.
Regierungsrätin Elsbeth Schneider
kann und will sich nicht auf eine bestimmte Zeit festlegen, innerhalb der das bereits bestehende Projekt realisiert werden könne. Es könnten drei Jahre, aber gerade so gut auch sechs Jahre sein.
://: Damit ist die Interpellation erledigt.
17 96/265
Interpellation von Gerold Lusser vom 28. November 1996: Todesfall am Grabenring in Allschwil. Schriftliche Antwort vom 10. Dezember 1996
Gerold Lusser
beschränkt sich auf die Erklärung, dass es richtig sei, darauf zu reagieren, wenn durch irgend welche Umstände in der Bevölkerung Unsicherheit, Verbitterung oder sogar Auflehnung gegen Behörden entstehe. In diesem Sinne möchte er sich für die sehr umfassende Interpellationsbeantwortung und die s.E. zutreffende synoptische Darstellung der Situation bedanken, aus denen ersichtlich sei, dass die Regierung gewillt sei, das Problem gemeinsam mit den Allschwiler Behörden einer die Interessen und Emotionen der Bevölkerung berücksichtigenden Lösung zuzuführen.
://: Damit ist die Interpellation erledigt.
Die nächste Landratssitzung findet statt am Donnerstag, 23. Januar 1997, 10.00 Uhr
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