1 97/46 Bericht der Landeskanzlei vom 17. März 1997: Anlobung von Daniel Wyss, Arlesheim, als Mitglied des Landrates
Daniel Wyss, Arlesheim, wird als Mitglied des Landrates angelobt.
2 97/51 Bericht der Landeskanzlei vom 19. März 1997: Anlobung von Heinz Vogt, Reigoldswil, als Friedensrichter des Kreises Reigoldswil-Bretzwil-Lauwil-Titterten-Arboldswil
Heinz Vogt, Reigoldswil, wird als Friedensrichter des Kreises Reigoldswil-Bretzwil-Lauwil-Titterten-Arboldswil angelobt.
3 97/52 Bericht der Landeskanzlei vom 19. März 1997: Anlobung von Caroline Fux, Nenzlingen, und Gerold Fischer, Röschenz, als Mitglieder des Bezirksrats Laufental
Caroline Fux, Nenzlingen, und Gerold Fischer, Röschenz, werden als Mitglieder des Bezirksrates Laufental angelobt.
4 Ersatzwahl eines Mitgliedes der Bau- und Planungskommission anstelle des zurückgetretenen Daniel Müller
Daniel Wyss wird in stiller Wahl als Mitglied der Bau- und Planungskommission anstelle des zurückgetretenen Daniel Müller gewählt.
5 Ersatzwahl eines Mitgliedes der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission anstelle von Paul Dalcher
Hanspeter Frey wird in stiller Wahl als Mitglied der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission anstelle von Paul Dalcher gewählt.
6 96/254 Berichte des Regierungsrates vom 26. November 1996 und der Erziehungs- und Kulturkommission vom 27. Februar 1997: Genehmigung des Vertrages zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die Fachhochschule (Fachhochschulvertrag). Partnerschaftliches Geschäft
Andrea Von Bidder erläutert den Kommissionsbericht ausführlich.
Sie möchte nochmals kurz den Unterschied zum Universitätsvertrag festhalten. Die Universität vermittelt vor allem Wissensvermehrung, an der Fachhochschule wird Wissensnutzung gelehrt. Die Voraussetzung, zur Universität zu gelangen, ist der Abschluss am Gymnasium; zu den Fachhochschulen gelangt man in erster Linie nach der Berufsmatur, die man nach den Sekundarschulen erlangen kann. Der Abschluss an der Universität beinhaltet einen akademischen Titel; bei den FHS erhält der Absolvent ein Fachhochschuldiplom: Ing. FH vermutlich, der auch in der EU seine Anerkennung finden wird.
Im Mai von einem Jahr haben sich die baselstädtische Grossratskommission und unsre Erziehungs- und Kulturkommission zum ersten Mal getroffen und einen Entwurf des vorliegenden Fachhochschulvertrages gemeinsam beraten können. Beide Parlamente konnten die gemeinsame Arbeit beider Regierungen mitverfolgen. A. v. Bidder kann H.P. Wessels Ausführungen im Grossen Rat von gestern nur beipflichten: es war eine gute, angenehme Zusammenarbeit.
Darum bittet A.v. Bidder mit voller Überzeugung, den Vertrag gutzuheissen, damit die FHS beider Basel diesen Sommer auch wirklich starten kann.
Der Vertrag ist in einigen Punkten parallel zum Universitätsvertrag gestaltet. Durch die organisatorische Zusammenführung werden die beiden bestehenden Schulen HWV und IBB eine einheitliche Rechtsform erhalten. Es wird einen Fachhochschulrat und eine Fachhochschuldirektion geben.
Nicht gleich wie der Universitätsvertrag ist hingegen, dass der FHS-Vertrag an sich einheitlicher geregelt werden konnte. Unsere FHS startet mit zwei Richtungen in Wirtschaft und Technik . Weiteres ist bis jetzt nicht festgelegt.
Der Bund hat den Leistungsauftrag für Fachhochschulen konkreter formuliert als dies für Universitäten im Eidg. Hochschulgesetz festgelegt ist.
Vorläufiger weniger konkret sind die Zusicherungen des Bundes, welche Studiengänge definitiv anerkannt und mit wieviel Subventionen bedacht werden. Trotzdem hängt die Vorlage nicht im luftleeren Raum; nach der definitiven Anmeldung im letzten November sind Rückmeldungen aus Bern eingetroffen, dass unser ausgearbeitetes Projekt sehr konkret sei und vom Eidg. Fachhochschulrat gut aufgenommen worden sei. Es wurden Rahmenbedingungen erstellt, unter denen mit einer Bundesbeteiligung ursprünglich von einem Drittel gerechnet werden konnte. Die Vorlage rechnet mit 16%, damit liegt eine vorsichtige finanzielle Schätzung vor. Wir hoffen aber immer noch auf eine grössere Beteiligung. Andererseits wissen wir aber, dass der Bund namentlich Schwerpunktrichtungen unterstützen will. Es ist darum wichtig, dass in Muttenz das Angebot der Chemie entsprechend dem wirtschaftlichen Umfeld und das Vermessungswesen gesamtschweizerisch führend sind. Auch das Nachdiplomstudium CIM (computer integrated manufacturing) ist in Muttenz gut zu studieren.
Die Schwerpunkte und die solide und transparente Regelung in einem Staatsvertrag machen uns zuversichtlich, im Januar 1998 die Anerkennung zugesprochen zu erhalten. Sie wird dann rückwirkend auf das Schuljahr 97/98 gelten.
Abschliessend noch zum finanziellen Teil: Im grossen und ganzen bleibt der finanzielle Rahmen für beide Schulen gesamthaft etwa gleich gross, allerdings werden die finanziellen Beteiligungen neu verteilt, entsprechend dem Wohnsitz der Studierenden, wie sie 1996 galten.
Nach Abzug der wirtschaftlichen Drittmittel und den Bundessubventionen bleiben 32 Mio Franken, die sich die Vertragskantone teilen, wobei die beiden Parlamente jedes Jahr Globalbudgets zu bewilligen haben werden.
Beide Kommissionen hoffen, dass auch beide Parlamente weiterhin in diesem guten Einvernehmen zusammenarbeiten, wie es in der Behandlung dieser Vorlage geklappt hat.
A. v. Bidder bittet, dem Fachhochschulvertrag heute zuzustimmen.
Dieter Schenk: Der Fachhochschulvertrag bedeutet für junge Berufsleute das, was der Universitätsvertrag für Gymnasiasten darstellt. Der Kanton sichert in der Region die berufliche Aus- und Weiterbildung zu Kaderleuten in Gewerbe, Industrie und Dienstleistungsbetrieben.
Durch das Bundesgesetz, das seit anfangs 1996 in Kraft ist, sollen in der Schweiz FH-Schulen entstehen, die den Anschluss an Europa sicherstellen. Jungen Leuten soll die Chance geboten werden, mit ihren Abschlussdiplomen im Ausland anerkannt zu werden, oder dass sie Teilstudien oder Nachdiplomstudien im Ausland absolvieren können.
Kernzellen dazu sind in erster Linie Ingenieurschulen und Höhere Wirtschafts- und Verwaltungsschulen. Der Bund signalisiert aber auch Bereitschaft, FHS in weiteren Bereichen zu fördern, z.B. im sozialen oder pädagogischen Bereich.
Im Gegensatz zur wissenschaftlich universitären Ausbildung soll hier eine anwendungsorientierte Ausbildung auf Hochschulstufe stattfinden. Es geht um die Anwendung und Umsetzung wissenschaftlicher Erkenntnisse für die Praxis. Die Schule richtet sich vor allem an erfolgreiche Absolventen einer Berufslehre mit Berufsmaturität. Die Anforderungen an eine FHS gehen über das hinaus, was die heutigen Institutionen anbieten.
Neben Aus- und Weiterbildung fordert der Bund auch anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung und Dienstleistungen für Dritte. Zudem sollen die FHS die Zusammenarbeit mit andern FHS und Universitäten im In- und Ausland pflegen.
Die Regierungen der Kantone Baselland und Basel-Stadt haben schon seit längerem beschlossen, die FHS-Planung gemeinsam anzugehen und in einem ersten Schritt die HWV und IBB zu einer FHBB zusammenzufügen. Daraus ergeben sich bereits gute Synergien. Die heutige Ingenieurausbildung muss u.a. durch Kenntnisse in Ökonomie, Management und Recht erweitert werden, aber auch die Wirtschaftsausbildung muss Kenntnisse im lngenieurwesen und in industrieller Fertigung vermitteln. Im EDV-Bereich arbeiten die HWV und das CIM-Zenter der IBB schon lange zusammen. Koordiniert durch einen Steuerungsausschuss mit den beiden Erziehungsdirektoren sind HWV und IBB daran gegangen, das Ausbildungsangebot zu definieren und die Studienpläne zu überarbeiten, Schwerpunkte in Forschung und Entwicklung zu definieren, Bereiche für Wissens- und Technologietransfer zu Gewerbe und Industrie zu erkunden und die vielen andern Bereiche so vorzubereiten, dass im Herbst 1996 das gesetzlich vorgeschriebene Genehmigungsgesuch zur Errichtung und Führung der FHBB beim Bund eingereicht werden konnte.
Die gesamtschweizerische Entwicklung ist offenbar nicht ganz so verlaufen, wie es sich der Bund vorgestellt hat. Statt wie vorgesehen, dieses Frühjahr die Anerkennungen auszusprechen, wird der Bundesrat dies erst im Januar 1998 vornehmen. Eine Übergangsregelung des eidg. Volkswirtschaftsdepartementes sieht vor, dass die Schulen trotzdem im Herbst 1997 starten können.
Unsere Fraktion hofft sehr, dass der Bundesrat die FHS beider Basel anerkennen wird und damit das bisherige hohe Niveau von HWV und IBB würdigt und dem Wirtschaftsstandort NW-Schweiz Rechnung trägt.
Der Fachhochschulvertrag enthält die kantonalen Ausführungsbestimmungen zum Bundesgesetz und regelt die Trägerschaft und Finanzierung der FHS beider Basel.
Die Erziehungs- und Kulturkommission konnte zusammen mit der baselstädtischen Kommission den Vertrag diskutieren, bevor er definitiv verabschiedet wurde. Einige Anregungen fanden Eingang in die definitive Fassung. Wie schon in den Vernehmlassungen wurde auch in den gemeinsamen Sitzungen die Führungsstruktur des ersten Vorschlages kritisiert. Sie lehnte sich zu stark an die bestehenden Strukturen der beiden Schulen an. Damit diese Schule eine Einheit wird, braucht sie eine starke FHS-Direktion. Dies garantiert die optimale Nutzung von Synergien und erleichtert auch die im Vertrag vorgesehene spätere Erweiterung. Der Vertrag regelt diesen Punkt nun nicht, sondern überlässt ihn dem Fachhochschulrat. Die FDP hofft sehr, dass der FHS-Rat sich zu Gunsten einer starken FHS-Direktion entscheidet.
Die Investitionskosten wollte man ursprünglich von den Betriebskosten trennen und je hälftig auf die beiden Kantone verteilen. Dagegen wehrte sich Basel-Stadt. Die heutige Regelung sieht nun vor, dass die Schule die Investitionen zu tragen hat, d.h. Zinsen und Amortisationen werden in die jährliche Betriebsrechnung aufgenommen. Dies entspricht den Grundsätzen einer Vollkostenrechnung, aber es ergibt Mehrkosten für den Kanton Baselland. Weil die Studienkosten des Bereiches Technik höher sind als im Bereich Wirtschaft , wird der Beitragsschlüssel nicht nur nach dem Verhältnis der Studierenden aus den beiden Kantonen errechnet, sondern mit den Studienkosten gewichtet.
Nach Gesetz trägt der Bund 1/3 der Betriebskosten einer FHS. Weil nicht alle Kosten anrechenbar sind, rechnet die FHBB mit einem Bundesbeitrag von 16% der Betriebskosten. Dies ist rund das Doppelte des Betrages, den der Bund heute an HWV und IBB bezahlt. Dennoch steigen die Restkosten für die Kantone an. Einerseits wird die HWV um einen Klassenzug erweitert, anderseits erfordern die Bereiche Forschung und Entwicklung und Dienstleistungen für Dritte einen personellen Ausbau mit Assistenten und wissenschaftlichen Mitarbeitern. Aber gerade aus diesem Bereich dürften vor allem kleinere Betriebe profitieren, indem sie innovative Projekte, Evaluationen, Betriebsabläufe usw. zusammen mit der Hochschule erarbeiten können und so vom neuestem Wissen profitieren.
Der Fachhochschulvertrag ist eine optimale Ergänzung zum Universitätsvertrag und schafft für beide Kantone ein grosses Angebot im tertiären Bildungsbereich. Die berufliche Ausbildung erfährt mit der Schaffung von Fachhochschulen eine grosse Aufwertung. Diese Tatsache muss in die Bevölkerung getragen werden, damit dort zum Teil alte Wertvorstellungen korrigiert werden können. Eine solide Berufsausbildung mit Berufsmaturität ist in erster Linie der Weg zum Studium an der FHBB.
Am Vertrag können wir nichts mehr ändern, wir können zustimmen oder ablehnen. Die FDP hat zwar einige Details gefunden, hinter denen sie nicht voll stehen kann, aber im grossen und ganzen steht sie zum Vertrag und stimmt der Vorlage einstimmig zu. Wir anerkennen auch die Mehrkosten für unseren Kanton, weil in Ausbildung investiertes Kapital gut angelegt ist.
Claudia Roche Engler: Ungefähr vor einem Jahr haben wir unsere Arbeit am Fachhochschulvertrag begonnen, und gemeinsam mit der Kommission "Wessels" aus Basel-Stadt haben wir uns intensiv mit der Materie auseinandergesetzt. Die Zusammenarbeit war interessant und anregend.
Der vorliegende Vertrag ist das Ergebnis unserer Mitarbeit. Wir denken, er sei tauglich. Wir haben uns zu den Strukturen und den Finanzen geäussert, und einige unserer Ideen und Anliegen sind in den Vertrag eingearbeitet worden. Darum ist für die SP-Fraktion Eintreten auf die Vorlage und Zustimmung unbestritten.
Die Ziele der Fachhochschule entsprechen einem Bedürfnis der heutigen Zeit. Unsere Studierenden brauchen die Gewissheit, mit ihren Diplomen auf europäischem und internationalem Niveau zu stehen, um im Ausland erwünscht zu sein. Der Grundstein ist damit gelegt, dass die IBB und die HWV zu neuen Ufern aufbrechen können.
Die SP-Fraktion geht davon aus, dass der Bund unserer Region und dieser Fachhochschule die Genehmigung erteilen wird. Etwas anderes wäre für uns nicht nachvollziehbar.
Es liegt nun an der neuen Schule, die Strukturen aus diesem Vertrag zum Leben zu bringen. Spezialisten tun sich zusammen, um gemeinsam und projektorientiert über ihr Hauptgebiet hinaus neue Erkenntnisse zu gewinnen. Dies erfordert Toleranz und sehr viel Aufwand.
In der Kommission wurde gesagt – und C. Roche wiederholt es hier – dass die Gleichstellung von Mann und Frau gerade im Gebiet der Technik und Verwaltung nicht nur auf dem Papier bestehen darf; sie muss umgesetzt werden.
C. Roche möchte hier ebenfalls nochmals betonen, dass nachhaltige Anstrengungen notwendig sind, damit die "Nicht-Biga-Bereiche" ebenfalls Fachhochschulen bilden oder sich bereits bestehenden FHS anschliessen können. Hier zeigt sich wieder mit aller Deutlichkeit, wie enorm schwierig es ist, alle kantonalen Regelungen und die gewachsenen Strukturen unter einen Hut zu bekommen. Hier haben Angehörige von pädagogischen und sozialen Berufen nach wie vor das Nachsehen. Es ist also dringend notwendig, dass wir uns jetzt nicht erschöpft zurücklegen und Pause machen!
Die SP sagt einstimmig Ja zu dieser Vorlage.
Fritz Graf: Wenn man die Geschichte etwas zurückverfolgt, mögen sich einige vielleicht noch an die Fachhochschultagung der interkantonalen parlamentarischen Union in Olten erinnern. Dort argumentierten die Vertreter der Kantone Aargau, Solothurn, Basel-Stadt und Baselland über die Fachhochschule. Es war ursprünglich vorgesehen, dass diese Kantone sich zu einem "Dach" zusammenschliessen würden. Es musste aber klar festgestellt werden, dass dies nie klappen würde!
Nun aber wurde gemeinsam bildungspolitisch und partnerschaftlich das wichtigste Werk seit dem Universitätsvertrag doch noch geschaffen.
F. Graf möchte nicht auf einzelne Paragraphen eingehen, an denen wir ohnehin nichts ändern können. Nach Meinung der SVP/EVP-Fraktion ist der Vertrag gut abgefasst, einzelne kleine Korrekturen könnten allerdings angebracht werden.
Die Fraktion der EVP-SVP spricht sich einstimmig für den Vertrag aus. Eine kleine Unstimmigkeit entstand in Bezug auf die Wahl des Fachhochschulrates; wir haben die Meinung vertreten, dass der Vermesser in den Technikumsrates gewählt werden soll, denn Muttenz besitzt die einzige Vermessungsschule in der Schweiz. Warum er nicht gewählt wurde, weiss F. Graf nicht – möglicherweise gehört er der falschen Partei an!
Es bleibt F. Graf noch zu danken, man weiss, wieviel Arbeit hinter einem solchen Werk steht.
Uwe Klein: Eigentlich wurde alles schon gesagt. Die Basler haben gestern dem Vertrag zugestimmt, auch wir werden ihm vermutlich zustimmen.
Trotzdem möchte U. Klein einige Bemerkungen anbringen. Der vorliegende Vertrag regelt den Übergang von der IBB und der HWV zur FHSBB. Es gab Meinungen in den beiden Kommissionen von "dürftigem Vertrag" bis zu "sehr detailliertem Vertrag". Interessant war, wie die Diskussionen zwischen den beiden Kommissionen liefen; schliesslich aber entstand ein gutes Werk. U. Klein möchte hier der Regierung und den Kommissionen für ihre grosse Arbeit danken.
Die CVP-Fraktion äussert einen Wunsch: In einem späteren Zeitpunkt sollte die Direktion verstärkt werden, denn es darf keine Zweispurigkeit geben.
Im Herbst wird die Schule beginnen, obwohl noch keine Bewilligung des Bundes vorliegt. Trotzdem ist U. Klein froh, dass der Beginn bereits festgelegt ist.
Auch die finanzielle Mehrbelastung ist für den Kanton Baselland zu verantworten, es werden für 97/98 22 Mio Franken zu bezahlen sein, das sind rund 2 Mio Franken mehr als bisher.
Die CVP-Fraktion stimmt dem Fachhochschulvertrag einstimmig zu und U. Klein bittet, den Vertrag zu genehmigen.
Peter Brunner: Auch er kann die Zustimmung der Schweizer Demokraten zum Fachhochschulvertrag bekannt geben. Dieser Vertrag stellt ein Stück weit Wirtschaftsförderung dar, die den Jungen eine gute Option und Alternative aufzeigt.
Roland Meury: Es ist sehr schwierig, noch etwas anzubringen, das nicht schon gesagt wurde. Die Fraktion der Grünen stimmt dem Vertrag selbstverständlich einstimmig zu. R. Meury bringt eine Bitte aus seiner Fraktion an: die Frauenförderung soll in dem Sinne angegangen werden, dass darauf hingewirkt wird, zwingende Rahmenbedingungen zu schaffen.
Beatrice Geier möchte über das Grundsätzliche hinaus noch einige Bemerkungen und Anliegen der FDP-Fraktion anbringen. Einerseits ist das Vertragswerk unbestritten, andererseits sind Erwartungen damit verknüpft, dass in dieser Region "etwas" entsteht.
Es ist sicher einer der wichtigsten Punkte, dass die Studienplätze für unsere Studierenden durch die gemeinsame FHS gesichert sind. Es handelt sich um eine Investition in die Zukunft und in die Jugend, und es handelt sich um eine Investition auch in den Wirtschaftsstandort. Wir müssen alles daran setzen, dass die notwendigen Lehrstellen für Lehrlinge auch zur Verfügung gestellt werden. Sonst ergäbe sich eine Situation, die wir nicht wollen: die überzähligen Maturanden machen ihre Ausbildung über die FHS!
Im weiteren wird erwünscht, dass es Synergien zwischen dem technischen und dem wirtschaftlichen Bereich gibt; dass mit der FHS also wirklich Ökologie und Ökonomie praktiziert wird. Es braucht einen guten Fachhochschulrat, der seine Führungsaufgabe wahrnimmt; es braucht eine gute zentrale FHS-Direktion, die auch strategische Überlegungen anstellt. Wir wünschen uns, dass die Schule möglichst rasch zusammenwächst.
Es ist wichtig, dass der Bund bald grünes Licht für die FHS erteilt. Wir hoffen, dass sich vor allem auch unsere Regierung dafür einsetzt. Wir würden es sehr bedauern, wenn eine Verzettelung im FHS-Bereich stattfände.
Wir haben nun innerhalb kurzer Zeit über drei Staatsverträge zu befinden. Dies ist sicher im Sinne der partnerschaftlichen Zusammenarbeit dieser Region richtig; wenn wir aber beginnen, die Gesetzgebung über Staatsverträge zu machen – es handelt sich beim FHS immerhin um ein Einführungsgesetz mit 52 Paragraphen – gelangen wir in einen Grenzbereich, "wer was macht". Im vorliegenden Fall gelang uns dies recht gut; wir wurden als Kommission in einem recht frühen Zeitpunkt miteinbezogen und konnten unsere Ideen einbringen. Aber es braucht auch für die Kommissionsmitglieder nachher sehr viel Überzeugungsarbeit in den Fraktionen; wir müssen ja als gesamtes Parlament zu einem gesamthaften Ja oder Nein stehen können. Darum ist B. Geier der Auffassung, dass wir uns grundsätzlich Gedanken machen müssen, wie die Verfahren ablaufen; ob nicht zweistufige Verfahren notwendig sind, sodass wir alle, die Regierung, das Parlament und die Verwaltung, ihre Aufgaben erledigen können und auch noch etwas zu sagen haben.
Regierungsrat Peter Schmid ist sehr positiv beeindruckt, dass gestern in der Stadt Basel die Bedeutung des partnerschaftlichen Aspektes dieses Geschäftes offensichtlich verstanden worden ist. Es ist auch wichtig, dass wir uns im Baselbiet bewusst sind, dass wir hier einen weiteren sinnvollen – von den Parlamentariern offenbar deutlich mitgetragenen – Schritt zur Weiterentwicklung der Partnerschaft machen und eindeutig und klar eine finanzielle Mehrbelastung bejahen. Der Kanton Baselland bejaht mit dem Vertrag eine zusätzliche finanzielle Belastung im Rahmen der Partnerschaft.
B. Geier hat eine Reihe grundsätzlicher Fragen angesprochen, u.a. ob solche Staatsverträge taugliche Instrumente für die Lösung von Problemen sind, und was die Rolle des Parlamentes sein kann. P. Schmid denkt, dass es sich dabei um ein zukunftweisendes Modell handelt, weil wir immer komplexere Fragen angehen müssen und dabei immer deutlicher spüren, dass wir sie nicht allein lösen können. Wir werden auch in Zukunft, sei es in der Bildungspolitik oder in anderen Bereichen, immer wieder feststellen müssen, dass die Zeiten, in denen ein Kanton für sich etwas machen konnte, und darum auch das Kantonsparlament in einer höheren Autonomie zuständig war, in eine andere Phase übergehen. Darum stellt P. Schmid auch fest, dass trotz der Zustimmung, die der Fachhochschulvertrag vermutlich erhält, nicht "alles gelaufen ist".
Ein wesentliches Wort spricht der Bund mit. Es wird auch noch eine Runde eingeläutet werden zur überregionalen Zusammenarbeit. Es würde P. Schmid sehr verwundern, wenn nicht vom Bund her Hinweise kämen, dass auch die FHS beider Basel sich stärker in ein regionales Konzept einfinden müsse, das über die beiden Basel hinaus geht.
Von daher starten wir mit einer Grundausstattung, und wir starten mit einer völligen Offenheit gegenüber sinnvoller Kooperationsmodelle, die eine wirkliche Schwerpunktbildung ermöglichen.
Es ist für die Regierung ein Ziel, nicht in die gleichen Schwierigkeiten hineinzugeraten, wie wir sie heute im universitären Bereich haben. Es stellt eine Chance dar, wenn wir jetzt gesamtschweizerisch den Fachhochschulbereich aufbauen, die Schwerpunktbildung wirklich am Anfang schon vorsehen und nicht erst dann, wenn sich schon alle Schwerpünktchen gebildet haben!
Sehr erschwerend ist allerdings die ungeschickte Realität, dass das Bewilligungs- und Genehmigungsverfahren vom Bund her schlecht terminiert ist. Der erste "Unglücksfall" ist bereits geschehen: In der gesamten Schweiz werden nun FHS eingerichtet, Sachverhalte geschaffen und irgend wann einmal versucht der Bund – in seiner koordinierenden Weisheit – dies alles wieder leicht zu verändern! Diese Reihenfolge ist bildungspolitisch falsch. Auch für die Studierenden ist dies sehr unangenehm, denn sie beginnen im Herbst ihr Studium und können nicht sicher sein, ob irgend wann einmal die Meinung auftaucht, sie seien nun dummerweise an der falschen Schule! Möglicherweise haben sie sich nämlich in einen Studiengang eingeschrieben, der nicht anerkannt wird. P. Schmid bedauert, dass kein besserer Start geboten werden kann.
Eine Reihe von Fragen wurde angesprochen. P. Schmid möchte klar festhalten, dass nie und nimmer gesagt werden darf, der Bund würde seine Beteiligung von 33% auf 16% reduzieren. Es ist im Grunde genommen schlimmer: selbstverständlich wird bei einer Mitteilung des Bundes die Zahl 33% erscheinen, aber die Crux ist "33% wovon"? Die 100% wurden verändert. Wenn wir von 16% ausgehen, handelt es sich um eine realistische Einschätzung, nicht mit übertriebenen Erwartungen zu schaffen und schliesslich mit einer Finanzierungslücke dazustehen. Sollten unsere Erwartungen übertroffen werden, würde uns dies natürlich riesig freuen.
Folgendes ist zu beachten: zwei existierende Schulen, HWV und IBB, beide mit Studierenden, die sich mitten in einem Ausbildungsgang befinden, sollen jetzt in ein neues Gebilde überführt werden. Darum ist es richtig, dass in der Startphase noch mit einem Departement "Wirtschaft" und einem Departement "Technik" gestartet wird. Eine Weiterentwicklung, die sehr wohl die heutigen Grenzen aufbrechen soll, liegt uns aber sehr am Herzen. Es besteht eine Chance, dass Ingenieur- und Betriebswissenschaften in derselben Fachhochschule gelehrt werden können. Es heisst auch im FHS-Vertrag, dass Departemente gebildet werden können. Es ist also durchaus vorstellbar, dass später eine andere Innenstruktur dieser FHS beider Basel eingerichtet wird. Alle jetzt schon Studierenden an diesen Schulen müssen aber auf jeden Fall einen ordnungsgemässen Weg zu einem Abschluss gehen können. Anschliessend werden wir frei sein, eine wirkliche FHS beider Basel mit einer wirkliche Fachhochschuldirektion bilden zu können. Die Festlegung des FHS-Rates auf 11 Mitglieder hat die Konsequenz, dass nicht jede Ausbildungsrichtung 1:1 im Fachhochschulrat vertreten sein kann. Die Regierung vertritt die Meinung, dass auch noch andere Kriterien spielen müssten:
– Es muss deutlich gespürt werden können, das die FHS etwas Neues darstellt und nicht einfach einen Wurmfortsatz des Bestehenden. Mit dieser Zäsur möchten wir klarstellen, dass der FHS-Rat weitgehend neu zusammengesetzt werden soll.
– Es war uns ein Anliegen, auch die Gleichstellungsfrage ein Stück weit zu exponieren und dafür zu sorgen, dass Frauen und Männer im FHS-Rat vertreten sind. Diese Überlegungen führten dazu, dass in der Baselbieter Delegation keine Mitglieder aus dem Technikumsrat – mit Ausnahme des Sprechers selbst – dem Fachhochschulrat angehören. Dies heisst in keiner Art und Weise, dass die heutigen Mitglieder des Technikumsrates ihre Arbeit nicht gut erledigt hätten! Wir sind überzeugt, dass im Umfeld der FHS beider Basel eine Menge von Aufgaben vorhanden sind, zu denen wir auf diese Leute angewiesen sind. Es gibt eine ganze Fülle von wichtigen Schnittstellen zwischen der Ausbildungsstätte und der Wirtschaft, die wir bewusst beleben möchten.
Zur Frauenförderung: P. Schmid hat mit Interesse festgestellt, dass wir auch von der städtischen Kommission ermahnt worden sind. Er möchte aber festhalten, dass im Urtext der Regierung eine umfassendere Version enthalten war. An der Sitzung der beiden Kommissionen vom 21. Juni wurde die jetzt vorgeschlagene Formulierung beschlossen. Daraus kann entnommen werden, dass die Kritik eine gewisse Selbstkritik beinhaltet. Es besteht allerdings ein Problem, dass wir in den Berufen nämlich, die zum Ingenieurstudium führen, also bei den Berufslehren, einen deutlich zu geringen Frauenanteil, der sich nachher noch verstärkt, verzeichnen müssen. Es sollten also schon im Feld der Berufsbildung Ideen entwickelt werden, damit sich dieses Verhältnis etwas ausgleicht. Wir haben allen Grund, bei den Fachhochschulen darauf zu achten, wo Felder in der Schulstruktur vorhanden sind, die allenfalls einer wirklichen Gleichstellung entgegen kommen könnten.
P. Schmid dankt für die positive Unterstützung; er ist auch dankbar für die vielen Anregungen, die in der Vorbereitung bereit geäussert worden sind. Er hofft, dass der Start gut gelingen wird. Das letzte Wort, was wirklich geschehen wird, ist allerdings noch nicht gesprochen und wird auch nicht auf kantonaler Ebene gesprochen.
Landratspräsident Erich Straumann: Eintreten ist unbestritten.
://: Dem Landratsbeschluss wird einstimmig zugestimmt.
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