LR Protokoll 10.04.97 (Teil 2)
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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom
10. April 1997
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Übersicht Landratssitzungen
(Traktanden und Protokolle)
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7 96/171
Berichte des Regierungsrates vom 13. August 1996 sowie der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission vom 5. Februar 1997 und vom 21. März 1997: Gesetz und Dekret über die Änderung der Gemeindebeiträge. 2. Lesung des Gesetzes, Beschlussfassung über das Gesetz und das Dekret Marcel Metzger erläutert den Kommissionsbericht vom 21. März 1997. Die Kostenaufteilung der Alters- und Pflegeheime wurde bei der 1. Lesung in Frage gestellt. Bei der vorgeschlagenen Aufteilung würde zu wenig Anreiz geschaffen, um die Heime gut und kostengünstig zu führen. Die Kostenaufteilung nach Alters- und Pflegeheimregion würde dem Aspekt besser Rechnung tragen. Im Kanton gibt es im Bereich von Alters- und Pflegeheimen keine Lücken, alle Gemeinden sind in einer Alters- und Pflegeheimregion erfasst, und grössere Gemeinden bilden teilweise direkt eine Region. Bei der Kostenaufteilung nach Regionen muss berücksichtigt werden, dass Betagte in einem Alters- und Pflegeheim ausserhalb der Region ihrer Wohngemeinde oder in einem kantonalen Heim leben können. Es ging also darum, einen Weg zu finden, der nicht drei verschiedene Abrechnungen benötigt, sondern dass nach einem einheitlichen Modell vorgegangen werden kann. Somit können auch die entsprechenden Kosten von betagten Personen, die nicht im regionalen Alters- und Pflegeheim oder in einem kantonalen Heim leben, auf die Alters- und Pflegeheimregion der Wohngemeinde übertragen werden. Es ist klar, dass der Aufwand für die Kostenaufteilung für alle Gemeinden kleiner ist, der Mehraufwand für die Aufteilung auf die Alters- und Pflegeheimeregion ist mit dem vorgeschlagenen Vorgehen aber durchaus im Rahmen und vertretbar. Bei der Frage nach der Kostenaufteilung auf alle Gemeinden oder auf die Alters- und Pflegeheimregionen sind letztlich zwei Themenkreise entscheidend: – Es geht um die Solidarität, um das unternehmerische Verhalten. Bei der Aufteilung nach Gemeinden steht die Solidarität an erster Stelle, und der Anreiz für ein kostenbewusstes unternehmerisches Verhalten ist nicht sehr gross. – Bei der Aufteilung nach Alters- und Pflegeheimregionen steht das kostenbewusste unternehmerische Handeln an erster Stelle; es gibt auch Anreiz für Vorleistungen von Gemeinden, z.B. in Form zinslosen Darlehen. Sie kann aber auch Schlupflöcher bilden, sodass die Gefahr besteht, dass versucht wird, Betagte möglichst in einem "billigen" Altersheim zu plazieren. Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission beantragt dem Landrat mit 6:5 Stimmen und 1 Enthaltung, der Kostenaufteilung auf Alters- und Pflegeheimregionen zuzustimmen. Rosy Frutiger gehört zur beachtlichen Minderheit, die die Meinung vertreten hat, dass die erste Variante – so wie sie die Regierung vorschlägt – a) kostengünstiger ist, b) die Solidarisierung zwischen den Gemeinden besser spielen lässt und c) auch keinen Druck auf die Betagten ausgeübt werden kann. R. Frutiger bittet, ihrem Antrag, d.h. dem regierungsrätlichen Vorschlag, zuzustimmen. Rita Bachmann: Im Gegensatz zur Kommission unterstützt die CVP-Fraktion einstimmig die Variante der Kostenaufteilung von Alters- und Pflegeheimregionen. Wir sind der Auffassung, dass dieser Vorschlag tatsächlich einen Anreiz für verschiedene Gemeinden darstellt, Kosten einzusparen. Wir sehen die Gefahr als nicht allzu gross an, dass die Gemeinden einen Druck auf die Insassen ausüben würden. Wir sind auch der Ansicht, dass mit unserem Entscheid den Gemeindeinitiativen Rechnung getragen wird. Rita Kohlermann: Auch die FDP-Fraktion ist einstimmig für die neue Variante, Kostenaufteilung nach Altersheimregionen. Dies war auch der Grund, warum wir in der 1. Lesung diesen Artikel zurück in die Kommission geschickt haben. Wir sind der Auffassung, dass mit der vorliegenden Lösung der Abrechnungsmechanismus zwar etwas komplizierter wird, aber doch zufriedenstellend gelöst werden kann. R. Kohlermann ist überzeugt, dass mit der Einflussnahme auf die Kostenträger ein kostenbewussteres Handeln gefördert wird. Die Befürchtungen, dass Druck auf Betagte entstehen könnte, beurteilen wir nicht als sehr gravierend, weil die Taxunterschiede im Kanton nicht sehr gross sind. Die FDP-Fraktion stimmt einstimmig für die neue Variante. Fritz Graf: Auch die SVP-EVP-Fraktion spricht sich einstimmig für die Fassung, wie sie die Kommission heute vorschlägt, aus. Das kostenbewusste Verhalten wird in den Vordergrund gestellt, aber nicht nur das, auch die Trägergemeinden müssen sich nun bewusst solidarisieren. Wir finden die nun vorgeschlagene Lösung gut und bitten den Rat um Zustimmung. Philipp Bollinger teilt mit, dass die SP der Ansicht ist, dass an der ursprünglichen Lösung festgehalten wird, ganz einfach darum, weil wir das Gefühl haben, dass sich der Zusatzaufwand, der sich nicht nur in einem längeren Gesetz, sondern auch in komplizierteren Verrechnungsmechanismen äusserst, nicht lohnen wird. Es ist uns auch nicht ganz klar, wie das Kostenbewusstsein zum Ausdruck kommen soll, weil – wenn mehrere Gemeinden ein Altersheim zusammen betreiben – eine einzelne Gemeinde dann auch nur bedingt Einfluss nehmen kann. DETAILBERATUNG Titel und Ingress, A. Alkoholfürsorge, § 1 Keine Bemerkungen. B. Betäubungsmittelsucht, § 2 Keine Bemerkungen. § 3 Änderung des Fürsorgegesetzes Paul Rohrbach: Aufgrund der alten gesetzlichen Regelung haben sich die Gemeinden im Bereich von Beratung und Therapie substantiell beteiligt. Gleichzeitig konnte man feststellen, dass sich die Gemeinden im Präventions– oder im Nachsorgebereich mehrheitlich stark auf den Kanton verlassen. Bei Suchtfachleuten bestehen nun gewisse Bedenken, die P. Rohrbach hier anmelden möchte, dass aufgrund der neuen gesetzlichen Regelung sich die Gemeinden der Verantwortung noch mehr entziehen werden, als sie dies bisher schon getan haben. Dabei sollte es darum gehen, dass sich die Gemeinden – auch mit der neuen gesetzlichen Regelung – selber stärken engagieren, beispielsweise im Bereich der Suchtprävention im örtlichen Bereich. Die Gemeinden sollten sich aktiver bemühen, sich in Zukunft weniger auf den Kanton zu verlassen. C. Alimentenbevorschussung, § 4 Keine Bemerkungen. D. Alters- und Pflegeheime, § 5 Landratspräsident Erich Straumann: Hiezu liegt ein Antrag von Rosy Frutiger vor, die Variante der Regierung zu beschliessen, die wie folgt lautet: Beiträge an Heim- und Pflegekosten .... Die Kostenaufteilung auf die Gemeinden erfolgt aufgrund der Einwohnerinnenzahl. ://: Mit 30:41Stimmen wird der Antrag von R. Frutiger, die regierungsrätliche Variante zu beschliessen, abgelehnt und die Kommissionsfassung beschlossen. § 6, E. Ergänzungsleistungen zu AHV und IV Keine Bemerkungen. ://: In der Schlussabstimmung wir dem Gesetz über die Änderung der Gemeindebeiträge mit 72:0 Stimmen zugestimmt. Gesetz über die Änderung der Gemeindebeiträge s. Beilage Dekret über die Änderung der Gemeindebeiträge Keine Bemerkungen. ://: In der Schlussabstimmung wird dem Dekret einstimmig zugestimmt. Dekret über die Änderung der Gemeindebeiträge s. Beilage
8 95/181 Marcel Metzger erläutert den Kommissionsbericht betreffend Ladenschlussgesetz vom 21. März 1997. Als Geltungsbereich zum Ladenschlussgesetz wird in den §§ 1 und 2 geregelt, wer dem Gesetz unterstellt und wer ausgenommen werden soll. In der 1. Lesung wurde diese Regelung als nicht wettbewerbsneutral und Ungleichbehandlung kritisiert und die §§ 1, 2 und 8 Abs. 2 an die Kommission zurückgewiesen. In der Beantwortung der Frage der Abgrenzung, wer dem Ladenschlussgesetz unterstellt werden soll, müssen folgende Rahmenbedingungen beachtet werden: – die eidg. Gesetzgebung. Kioske entlang von Bahnen, Tankstellen und Läden an Nationalstrassen sind von den kantonalen Regelungen ausgenommen. Für Tankstellen- und Kioskpersonal ist Sonntagsarbeit ohne arbeitsgesetzliche Bewilligung zugelassen. – Wettbewerbsfähigkeit in der Region: Wir dürfen unsere Geschäfte gegenüber den Geschäften in den Nachbarkantonen nicht benachteiligen. Wir dürfen auch nicht vergessen, dass wir direkt ans Elsass und an den süddeutschen Raum grenzen. – Es geht auch um die Verhältnismässigkeit: Wir haben es mit einer kleinen Anzahl von Kiosken und Tankstellen zu tun, die zudem nur ein beschränktes Sortiment anbieten und nicht zu den billigsten Anbietern gehören. Bei dieser Ausgangslage ist kaum eine Wettbewerbsverzerrung zu befürchten. Um zu verdeutlichen, dass bei den Tankstellen keine Läden angegliedert werden können, wird § 2 lit. b neu formuliert. Aufgrund dieser Überlegungen ist die Kommission mehrheitlich der Auffassung, dass die Abgrenzung der Unterstellung unter das Ladenschlussgesetz richtig gezogen ist. M. Metzger beantragt, dem Gesetz mit der Neuformulierung von § 2 lit b. zuzustimmen. Die Forderung der Motion Tobler ist sicher weitergehend zu verstehen als das vorliegende Ladenschlussgesetz. Die Kommission ist einstimmig der Auffassung, dass die Motion Tobler als teilweise erfüllt abgeschrieben werden kann. Sie stellt in diesem Sinne Antrag. Im Vorfeld der Beratungen zum Ladenschlussgesetz wurde öfters die Idee einer Variantenabstimmung vorgebracht. In 1. Lesung erteilte Th. Hügli der Kommission konkret den Auftrag, diese Frage abzuklären. Die Auskunft des Rechtsdienstes des Regierungsrates ist klar ausgefallen: Eine Variante oder Mehrfachabstimmung ist bei Gesetzesvorlagen möglich, um Detailfragen zu regeln. Es ist aber nicht möglich, ein neues Gesetz vorzulegen und gleichzeitig als Alternative die ersatzlose Streichung des alten Gesetzes zu verlangen. Wir müssen im Landrat also entscheiden, was wir wollen. Gregor Gschwind: Die CVP-Fraktion hat den Antrag auf ersatzlose Streichung des bestehenden Ladenschlussgesetzes in der 1. Lesung gestellt. An dieser Meinung hat sich nichts geändert. Die Abstimmung fiel sehr knapp aus, darum möchten wir den Antrag heute nochmals stellen. Die CVP ist der Auffassung, dass es richtig ist, das Ladenschlussgesetz ersatzlos zu streichen. Bei verschiedenen Gesprächen mit Detaillisten konnte man spüren, dass sie nicht die offizielle Meinung des Gewerbeverbandes teilen. Im Gewerbeverband ist der Meinungsbildungsprozess unterdessen auch so weit fortgeschritten, dass er für die Abschaffung einstehen kann. Dass die Arbeitnehmer geschützt werden müssen, ist auch der CVP klar; dafür ist aber kein Ladenschlussgesetz notwendig, dafür gibt es ein Arbeitsgesetz. Auch die Diskussionen um die Ausnahmen waren fast schon lächerlich. Die Ladenöffnungszeiten werden sich in einem vernünftigen Mass einpendeln, ohne Gesetz. Eventuelle Anpassungen an andere Gesetze – sofern notwendig – können auch später vorgenommen werden. Die CVP stellt den Antrag, wie in 1. Lesung, das Ladenschlussgesetz ersatzlos zu streichen. Paul Schär: Die FDP-Fraktion unterstützt den Antrag der CVP. Die Motion von P. Tobler verlangte damals schon eine volle Liberalisierung. Die Kantonalpartei der FDP hat in ihrer Vernehmlassung einer vollen Liberalisierung zugestimmt. Auch in der Fraktion war es eine Mehrheit, die dieser Liberalisierung zugestimmt hat. In der ersten Lesung konnte man spüren, dass P. Schär sich persönlich stark gemacht hat für dieses Gesetz, und damit hat er auch den Detailhandel etwas vertreten. Dass der Detailhandel mit immerhin 780 Mitgliedern und 4000 Beschäftigten in gewissen Ängsten steckt, ist begreiflich. Bei einer Umfrage kam zum Ausdruck, was der Kunde wünscht, auch das Umfeld wurde beleuchtet; der Detailhandel selber wurde angesprochen. Der Schritt zur vollen Liberalisierung wurde als zu gross beurteilt. Es ist nun etwas Interessantes geschehen: Der Gewerbeverband und der Detailhandel haben in der gesamten Zeit, in der der Landrat über das Gesetz verhandelt – sogar schon vorher – ein enormes Engagement gezeigt, indem sie sich in diesem gesamten Prozess "mitgemausert" haben. Es wurde versucht, in der 1. Lesung gewisse Wünsche einzubringen. Es zeigte sich, dass es schwer ist, einen Konsens zu finden. Letztlich gelangte man soweit, dass man so nicht weiter machen wollte und lieber kein solches Gesetz wollte und eine volle Liberalisierung schliesslich befürwortete. Darum unterstützt die FDP und auch P. Schär den Antrag der CVP auf ersatzlose Streichung des Ladenschlussgesetzes. Sabine Stöcklin: Die SP-Fraktion konnte keine überraschende Wende vornehmen, wie sie von P. Schär für die FDP gezeichnet worden ist. Die SP-Fraktion bleibt ihrer Strategie treu und ist der Auffassung, dass das Ladenschlussgesetz, wie es aus der Kommissionsberatung zurückgekommen ist, ein gutes Gesetz darstellt, das wir dem Volk so vorlegen möchten. Bei den Tankstellen wurde eine leichte Kurskorrektur vorgenommen, in Richtung "gleiche Spiesse für alle im Detailhandel"; die stossende Ungleichbehandlung der Tankstellenbesitzer ist entfallen. Die SP-Fraktion spricht sich für ein Ladenschlussgesetz aus Gründen des Ruhebedürfnisses der Bevölkerung an Abenden und an den Wochenenden aus. Sie spricht sich auch aus sozial-kulturellen Überlegungen für das Gesetz aus; die Abende und Wochenenden sollten für andere Tätigkeiten als für das Konsumieren in Läden benutzt werden können. Schliesslich möchte die SP-Fraktion ein Ladenschlussgesetz auch für die Arbeitnehmerinnen aufrecht erhalten. Sie spricht sich für eine Liberalisierung des jetzigen Gesetzes nach Massgabe der Konsumentenbedürfnisse aus. Wir dürfen nicht aus den Augen verlieren, was das Volk eigentlich möchte. Die Einkaufsmöglichkeiten, die zusätzlich gewünscht werden, sind solche über den Mittag und am Abend. Liberalisierungsschritte, die darüber hinaus gehen, finden in der SP-Fraktion nur teilweise Unterstützung. Wenn nun der Verband, der den gewerblichen Detailhandel organisiert, signalisiert, dass er lieber kein Gesetz als dieses Gesetz möchte, ist dies aus Sicht von S. Stöcklin nicht verständlich, weil sich der Verband vorerst ja für den status quo ausgesprochen hatte. Diese Taktik erscheint gefährlich; die Wahrscheinlichkeit, dass unsere nächste politische Instanz – das Volk – eine gänzliche Abschaffung des Ladenschlussgesetzes nicht will, ist relativ gross. S. Stöcklin stellt im Namen einer Minderheit den Antrag, eine Variantenabstimmung vorzusehen und zwar im Bereich der Schlusszeiten am Abend. Wir sollten das Volk befragen, was es will: Schlusszeit um 19 oder um 20 Uhr. Peter Degen: Die Schweizer Demokraten können dem Antrag, wie er von der CVP geschildert wurde, zustimmen. Auch andere Kantone können auf dieses Gesetz verzichten, und im nahegelegenen Ausland besteht teilweise bereits eine totale Liberalisierung der Öffnungszeiten. Diese Liberalisierung wird eine Überlebenschance für das Kleingewerbe darstellen. P. Degen bittet, dem Antrag zuzustimmen. Claude Janiak stellt eine Frage zum Verfahren: Wir befinden uns heute in der 2. Lesung des Ladenschlussgesetzes, zu der eigentlich keine Eintretensdebatte mehr geführt werden kann. Die einzelnen Paragraphen sollten besprochen werden, und schliesslich kann man für oder gegen das Gesetz sein. So, wie die Debatte nun gelaufen ist, kann es allenfalls noch einen Rückweisungsantrag geben. Landratspräsident Erich Straumann: Es sind noch einige wenige Redner gemeldet, anschliessend soll über die Anträge abgestimmt werden. Patrizia Bognar unterstützt namens der EVP-Fraktion den Antrag der CVP. P. Bognar ist glücklich, dass wir es geschafft haben, die Angst, die das Gewerbe und die Detaillisten berechtigterweise hatten, abzubauen. Maya Graf spricht für die grosse Minderheit der Grünen Fraktion zum Antrag der CVP und zum Ladenschlussgesetz als Ganzes. Wir erachten ein Ladenschlussgesetz als wichtig. Es ist – dies muss nochmals betont werden – nicht notwendig und von den Konsumenten auch nicht erwünscht, dass rund um die Uhr konsumiert werden kann. Die Konsummöglichkeit ist nicht das ganze Leben! Für uns ist ein Ladenschlussgesetz auch wichtig, damit die Arbeitnehmer einen gewissen Schutz behalten. Wir lehnen den Antrag der CVP ab. Für das vorliegende Ladenschlussgesetz haben wir dieselben Anträge wie S. Stöcklin eingereicht. Wir möchten, dass das Volk entscheiden kann, ob es die Ladenschlusszeit um 19 oder 20 Uhr möchte; sollen an zwei Abenden Verkäufe möglich sein oder nur an einem Abend? Es soll eine Variantenabstimmung vorbereitet werden, und die Bevölkerung soll entscheiden können, was sie möchte. M. Graf bittet, den Antrag der CVP abzulehnen. Peter Tobler spricht zum Ordnungsantrag: Es gibt zwei Möglichkeiten: – es kann ein Rückkommensantrag gestellt werden – der Antrag kann beim ersten Paragraphen gestellt werden und – falls notwendig – bei den weiteren Paragraphen. P. Tobler persönlich hält die stattgefundene Diskussion für sinnvoll; er spricht sich aber nicht gegen einen Rückkommensantrag aus. Bruno Krähenbühl: Das Hin und Her um dieses Ladenschlussgesetz ist bald reif für eine Satire! Die CVP und die FDP verlangen die ersatzlose Streichung des bestehenden Ladenschlussgesetzes, sie wollen kein Reglement mehr. B. Krähenbühl hat recht viel für neoliberale Ideen übrig, aber in diesem Punkt kann er nicht mithalten. In Richtung FDP möchte B. Krähenbühl bemerken, "wer zuviel auf einmal will, erreicht überhaupt nichts". Selbstverständlich kann man sich fragen, ob es die Aufgabe des Staates sei, den Wettbewerb zu reglementieren. Selbstverständlich kann man sich auch fragen, ob es in einer Marktwirtschaft nicht Sache der Unternehmer sei, selber darüber zu entscheiden, mit welchen Geschäftszeiten sie ihre Marktchancen am besten nutzen. Aber wir müssen auch die Stimmung in unserem Volk sehen; sie konnte anlässlich der Abstimmung über das Arbeitszeitgesetz genau erkannt werden! Neoliberale Ideen haben momentan in unserem Volk keinen Platz, sie stehen nicht hoch im Kurs. Darum hegt B. Krähenbühl den Verdacht, dass diejenigen, die nun das Gesetz gänzlich kippen wollen, überhaupt keine Änderungen möchten. Denn alle, die die Ohren beim Volk haben, wissen, dass es keine Extremlösungen will. Zur Variantenabstimmung: Es scheint, als ob Verschiedene etwas Angst vor dem eigenen Mut bekommen haben. Man will sich nun rasch hinter einer Volksbefragung verstecken. Wo bleibt dann die vielgepriesene Verantwortung des Parlaments? B. Krähenbühl weiss, dass der Druck von links und von rechts enorm ist. Dies haben wir alle gespürt. Er glaubt aber auch, dass diejenigen im Landrat, die verantwortlich handeln, dem Druck standhalten müssen. Nur dies bringt uns einen Schritt weiter. In diesem Sinne appelliert B. Krähenbühl, dass jetzt mitgeholfen wird, die Kommissionsfassung zum Erfolg zu führen. Landratspräsident Erich Straumann unterbricht die Beratungen an dieser Stelle. Er gibt noch kurz das Abstimmungsprozedere für den Nachmittag bekannt: – ein Antrag auf Aufhebung des bisherigen Ladenschlussgesetzes liegt vor – wenn diesem Antrag zugestimmt wird, findet die Detailberatung anhand des rosaroten Blattes, das ausgeteilt worden ist, statt – wenn dem Kommissionsantrag zugestimmt wird, findet die Detailberatung anhand des Kommissionsberichtes vom 21. März statt. |
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