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Frage der Dringlichkeit:
97/65
Interpellation der SP-Fraktion vom 10. April 1997: Rettung von Arbeitsplätzen im Laufental.
Landratspräsident
Erich Straumann:
Betreffend die dringliche Interpellation der SP-Fraktion teilt der Präsident mit, dass RR E. Belser bereit ist, die Antwort am Nachmittag zu geben.
Peter Tobler:
Wenn die Regierung nicht handeln würde, bestünde Anlass für eine dringliche Interpellation. P. Tobler erachtet es als selbstverständlich, dass bei einem Konkurs, bei dem 300 Arbeitsplätze auf dem Spiel stehen, sich die Regierung angesprochen fühlt und handelt. In diesem Sinne kann die FDP-Fraktion der Diskussion am Nachmittag zustimment.
://: Stillschweigend wird der Beantwortung der dringlichen Interpellation am Nachmittag zugestimmt.
Überweisungen des Büros
Landratspräsident
Erich Straumann
gibt Kenntnis von folgenden Überweisungen:
97/61 Bericht des Regierungsrates vom 8. April 1997: Verpflichtungskredit zur Subventionierung der Stiftung Basler Orchester für die Jahre 1996 - 2000;
an die Erziehungs- und Kulturkommission.
97/62 Bericht des Regierungsrates vom 8. April 1997: Übergangssubvention 1. Spielzeithälfte 1996/97 an das Theater Basel;
an die Erziehungs- und Kulturkommission.
97/63 Bericht des Regierungsrates vom 8. April 1997: Vertrag mit dem Kanton Basel-Stadt "über die partnerschaftliche Finanzierung von im Kanton Basel-Stadt domizilierten Kulturinstitutionen mit regionalem Angebot" vom 28. Januar 1997 (Kulturvertrag);
an die Erziehungs- und Kulturkommission.
97/64 Bericht des Regierungsrates vom 8. April 1997: Beteiligung des Kantons Basel-Landschaft an der Stiftung Archiv des ehemaligen Fürstbistums Basel, Pruntrut;
an die Erziehungs- und Kulturkommission.
Mitteilungen
Landratspräsident
Erich Straumann
gibt Kenntnis von folgender Wahl durch das Büro: Anstelle von
Rita Kohlermann
wurde
Röbi Ziegler
in die Redaktionskommission gewählt.
8 95/181
Berichte des Regierungsrates vom 17. Oktober 1995 und der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission vom 15. Januar 1997 und vom 21. März 1997: Ladenschlussgesetz. 2. Lesung
Fortsetzung der Detailberatung
Urs Baumann
korrigiert die Peinlichkeiten des SP-Sprechers vom Vormittag: Die CVP hat den Vorstoss unternommen, auf das Ladenschlussgesetz überhaupt nicht einzutreten, als der Gewerbeverband noch meinte, man müsse ein solches Gesetz haben. Die CVP geht nicht auf Druckversuche ein, die Herr Krähenbühl offenbar sieht.
Das Gewerbe selber kann begründen, dass wir kein Ladenschlussgesetz benötigen. In den Gemeinden des Kantons bestehen Gewerbevereine, die sich sehr wohl selber organisieren können. Die Oeffnungszeiten werden sich übrigens automatisch korrigieren. Ohne Umsatz ist kein Laden geöffnet. Ich bitte daher um Unterstützung des Antrages der CVP. Es muss aber festgenagelt werden, wann dieser Beschluss in Kraft gesetzt wird. Das muss relativ rasch erfolgen.
Ruedi Zimmermann
plädierte lange für Leitplanken, die der Kanton mit dem Ladenschlussgesetz errichten sollte. Dass man nun aber zwölf Ausnahmen postuliert, ist unsinnig. Unverständlich sind auch die vorgesehenen hohen Gebühren und Bussen. Zu solchen Bestimmungen kann man nun wirklich nicht ja sagen. Die Vorlage ist darum abzulehnen.
Roland Meury
fragt sich, ob es nicht möglich wäre, dem Volk alle drei Varianten auf irgend eine Weise vorzulegen.
Fritz Graf
stimmt für einmal mit seiner Tochter überein: In unserer Familie ist das Einkaufen rund um die Uhr nicht das höchste aller Gefühle. Die völlige Liberalisierung be- nachteiligt die Kleinen gegenüber den Grossen immer mehr. Die kleinen Geschäfte sind vor allem wichtig für die alten Leute. - Ihr könnt schon den Kopf schütteln, Ihr kauft ja nicht ein, das überlasst Ihr ja Euren Frauen. - Die grossen Geschäfte können ihr Personal besser einteilen. In allen umliegenden Kantonen hat das Volk eine Ausdehnung der Liberalisierung abgelehnt. Die Kommission hat sich bemüht, eine Lösung vorzuschlagen, mit welcher jedermann leben kann. Nun kommt man im nachhinein mit den Ausnahmen. Man hat plötzlich Angst, der Bauer könnte am Sonntag Brot verkaufen, der Kiosk könnte irgendwie noch Geschäfte machen etc. Die Ausnahmen sind im Rahmen und gerechtfertigt. Am Schluss läuft es nun wieder auf das alte Ladenschlussgesetz hinaus.
Marcel Metzger, Kommissionspräsident:
Der Antrag der CVP entspricht weitgehend den Vorstellungen der Motion Tobler. Mehrere Kantone beweisen, dass es auch ohne Ladenschlussgesetz geht. Beim Studium aller Aspekte gelangte ich aber zur Ueberzeugung, dass es besser sei, ein neues Ladenschlussgesetz vorzulegen, um eine gewisse Oeffnung zu erreichen.
Wie immer heute entschieden wird, müssen sich vor allem jene voll für die Sache einsetzen, deren Meinung obsiegt. Es muss Ueberzeugungs- und Aufklärungsarbeit geleistet werden. Am schlechtesten wäre es, wenn schliesslich das alte Gesetzt übrig bliebe.
Zu Roland Meury ist zu sagen, dass eine Variantenabstimmung über ‘Gesetz oder kein Gesetz’ aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist. Es wäre hingegen möglich, umstrittene Punkte als Varianten vorzulegen.
Zitat aus einem entsprechenden juristischen Gutachten:
"Nicht von ungefähr hat daher Peter Heer, Präsident der Sachkommissin 2 des Verfassungsrates des Kantons Basel-Landschaft, seiner Skepsis gegenüber der Variantenabstimmung Ausdruck verliehen: Den Landrat wählen wir nicht dazu, dass er sich nicht einigen kann." Es kann nicht sein, dass wir einfach sagen, der Landrat wisse nicht wie weiter, also soll das Volk selber irgendwie ein Paket schnüren.
Regierungspräsident Eduard Belser:
Es ist ausserordentlich erfreulich, dass in einem Gesetzgebungsprozess der Anfang nicht auch schon das Ende vorgibt, dass Leute aus voller Einsicht gescheiter werden.
In diesem Kanton wurden schon mehrere Versuche unternommen, das Ladenschlussgesetz anzupassen. Der neue Versuch hat zu Gesprächen geführt mit Gewerkschaftsvertretungen, Gewerbeverband, Detailhandel usw. Die Konsumentenwünsche wurden erforscht. Der Kanton hat zusammen mit dem Gewerbe an diese Studie bezahlt.
Die Regierung hatte die Tendenz zu einer grösseren Liberalisierung. Die Kommission strebte eine saubere Abtrennung gegenüber dem Arbeitsgesetz an. Die Kommission hat den Gesetzesentwurf in verschiedener Hinsicht verbessert. In den letzten Wochen kamen nun die Argumente, die Vorlage gehe zu weit oder zu wenig weit. Nun kündigt sich der Befreiungsschlag an. In seltenen Fällen können Befreiungsschläge erfolgreich sein. Es ist daher vor solchen Schlägen zu warnen.
Ich traue der Sache nicht, ich vermute, dass sich hinter den Kulissen einige verbünden und eine Liberalisierung propagieren, weil sie gar keine solche wollen. Einige sind mir allzu rasch von der einen auf die andere Seite gehüpft.
Die Regierung hat versucht, im Gesamtinteresse eine Lösung zu finden zwischen den verschiedenen Interessen. Die Regierung steht hinter dem Vorschlag der Kommission. Der Entscheid ist aber hier im Landrat zu fällen und dann auch zu vertreten.
Erich Straumann, Landratspräsident,
erläutert das Abstimmungsvorgehen: Der Antrag der CVP wird dem Kommissionsantrag gegenübergestellt. Je nach Ausgang dieser Abstimmung geht es dann um den Entwurf zum Landratsbeschluss über die Aufhebung des bestehenden Ladenschlussgesetzes oder um die Detailberatung in 2. Lesung. Abschliessend stimmen wir noch über die Motion Tobler (93/5) ab.
Alfred Zimmermann
hat juristische Bedenken. Er fragt sich, ob hier über das bestehende Gesetz befunden werden kann, obwohl es gar nicht traktandiert ist.
Regierungspräsident Eduard Belser:
Das Thema Ladenschlussgesetz ist traktandiert, also kann auch darüber abgestimmt werden.
Peter Tobler:
Egal was beschlossen wird, am Schluss fällt das alte Gesetz dahin, ohne dass wir etwas Neues beschliessen. Juristisch ist die Sache klar.
Hans Rudi Tschopp
präzisiert: In der Vorlage haben wir § 12. Demzufolge ist der Vorschlag der CVP Gegenstand der Beratung.
Roland Meury
versteht als Nichtjurist nicht, warum dies nun gehen soll, hingegen sei die Variantenabstimmung nicht möglich.
Marcel Metzger:
Es ist nicht möglich, über ein neues Gesetz abzustimmen und gleichzeitig als Variante ‘gar kein Gesetz’ vorzulegen. Das Vorgehen muss gestaffelt abgewickelt werden. Es ist nicht ausgeschlossen, später auf die Sache zurückzukommen.
Claude Janiak:
Für mich handelt es sich hier nicht um eine juristische, sondern um eine politische Sache, also ist darüber zu befinden.
Willi Müller
hatte bei der ersten Lesung vorgeschlagen, bis 21.00 Uhr offen zu halten und einen Abendverkauf vorzusehen. Damit wir nun nicht wieder bei Null landen, sollte man diese Variante hereinnehmen.
Regierungspräsident Eduard Belser:
Sie kommen nun nicht darum herum, sich zu entscheiden. Es ist nach der Volksabstimmung aber jederzeit möglich, mit neuen Ideen zu kommen.
://: Die Abstimmung erfolgt unter Namensaufruf und ergibt folgendes Resultat:
Antrag CVP auf Aufhebung 48 Stimmen
Franz Ammann, Adrian Ballmer, Urs Baumann, Hansruedi Bieri, Patrizia Bognar, Adolf Brodbeck, Peter Brunner, Susanne Buholzer, Paul Dalcher:, Peter Degen, Rudolf Felber, Hanspeter Frey, Rosy Frutiger, Barbara Fünfschilling, Beatrice Geier, Willy Grollimund, Gregor Gschwind, Hildy Haas, Hans Herter, Peter Holinger, Walter Jermann, Hans Ulrich Jourdan, Rudolf Keller, Uwe Klein, Adrian Meury, Roland Meury, Peter Minder, Roger Moll, Willi Müller, Robert Piller, Max Ribi, Max Ritter, Paul Schär, Kurt Schaub, Hans Schäublin, Dieter Schenk, Bruno Steiger, Urs Steiner, Oskar Stöcklin, Erich Straumann, Peter Tobler, Hans Rudi Tschopp, Heidi Tschopp, Therese Umiker, Dieter Völlmin, Bruno Weishaupt, Ruedi Zimmermann und Matthias Zoller
Kommissionsantrag 24 Stimmen
Heinz Aebi, Esther Aeschlimann, Philipp Bollinger, Esther Bucher, Eva Chappuis, Heinz Giger, Fritz Graf, Maya Graf, Jacqueline Halder, Claude Janiak, Ursula Jäggi, Andres Klein, Bruno Krähenbühl, Roland Laube, Heidi Portmann, Claudia Roche, Christoph Rudin, Karl Rudin, Rolf Rück, Liselotte Schelble, Emil Schilt, Sabine Stöcklin, Röbi Ziegler und Alfred Zimmermann
Enthaltungen
8
Rita Bachmann, Rita Kohlermann, Peter Meschberger, Marcel Metzger, Paul Rohrbach, Andrea von Bidder, Theo Weller und Daniel Wyss
://: Der Entwurf zum Landratsbeschluss (rotes Blatt) betr. Aufhebung des Ladenschlussgesetzes etc. wird kommentarlos einstimmig gutgeheissen.
kein Rückkommen
://: Schlussabstimmung
Dem Landratsbeschluss wird mit 47 zu 23 Stimmen zugestimmt.
://: Die Motion Tobler (93/5) wird mit grosser Mehrheit ohne Gegenmehr abgeschrieben.
9 96/270
Berichte des Regierungsrates vom 3. Dezember 1996 und der Erziehungs- und Kulturkommission vom 17. März 1997: Archäologische Notgrabungen im Werkhof der Firma E. Frey AG in Augst
Andrea Von Bidder, Kommissionspräsidentin:
Aufgrund von Probebohrungen beim Werkhof der Firma Frey AG in Augst wird unter dem Betriebsareal ein dichtüberbautes, vornehmes Quartier vom römischen Augusta Raurika vermutet. Für die Erweiterung des Werkhofes sind Terrainveränderungen notwendig. Zur Inventarisierung römischer Reste werden für die notwendigen archäologischen Grabungsarbeiten etwa zwei Jahre vorgesehen. Mit der Genehmigung des vorliegenden Kreditbegehrens wird die archäologische Inventarisation des betroffenen Gebietes ermöglicht. Die Kommission hat anlässlich einer Besichtigung festgestellt, dass für die Ergänzung des Werkhofes kein anderes Ergänzungsareal zur Verfügung steht. Die Expansion einer Firma im Kanton wird begrüsst, trotzdem ist die Zerstörung römischer Funde nach deren Inventarisierung zu bedauern. Eine Verhinderung des Abtragung wäre nur möglich, wenn etwas Seltenes und aus eidg. Sicht sehr Wertvolles zum Vorschein kommen sollte.
Das gesamte Projekt beansprucht 2.2 Mio Franken, der Bund hat Subventionen in der Höhe von 600'000.- Franken zugesichert und damit auch dokumentiert, dass Augusta Raurika aus der Sicht des Bundesrates ein Objekt von nationaler Bedeutung darstellt. Die Kommission empfiehlt Zustimmung zum Kreditbegehren.
Uwe Klein:
In regelmässigen Abständen hat sich der Landrat mit Vorlagen zu befassen, bei welchen es darum geht, Ausgrabungen zu finanzieren oder Gebäude zu unterhalten. Die Sondierbohrungen lassen vermuten, dass da noch einiges zum Vorschein kommen wird. Die CVP-Fraktion ist für Eintreten und Zustimmung zum Begehren.
Christoph Rudin:
Nicht nur die Politik, sondern auch der Boden des Baselbiets birgt viele erkennbare und auch verborgene Schätze. Augusta Raurika wurde durch eine fast lückenlose Dokumentation zum Wahrzeichen des Baselbiets. Die Dokumentation des Stadtteils, für welchen der geforderte Kredit bewilligt werden muss, zeigt, dass es im Baselbiet schon vor 2000 Jahren Arme und Reiche gegeben hat. Die SP-Fraktion interessiert sich für die Erforschung des Lebens der armen Leute, trotzdem unterstützt sie die genaue Dokumentation des Gebietes, wo die Schickeria von Augst wohnte.
Fritz Graf:
Unsere Fraktion ist mehrheitlich für diese Grabungen. Wir müssen zu Augusta Raurika Sorge tragen, es ist einer der wenigen Orte, auf den wir stolz sein können. Der Firma Frey gebührt Dank für ihr Verständnis, zwei Jahre zu warten, bis die Grabungsarbeiten beendet sein werden.
Barbara Fünfschilling:
Es handelt sich ja nicht um irgend einen Platz, sondern um einen für uns wichtigen Ort. Es kann uns daher nicht egal sein, wenn in Augst gebaut wird. Es ist lobenswert, dass die Regierung mit dem Unternehmer eine gute Regelung treffen konnte.
Die Fundkonservierung ist nicht vorgesehen, eine Aufarbeitung der Funde kostet noch zusätzlich etwas. Die FDP steht aber einstimmig hinter der Vorlage.
Willi Müller:
Wir Schweizer Demokraten sind selbstverständlich auch für die Sache. Es muss aber darauf hingewiesen werden, dass der Landrat früher das betroffene Gebiet von der Industrie- in die Landwirtschaftszone umgezont hat. Da hätte man wahrscheinlich Geld sparen können, wenn man dies nicht getan hätte.
Peter Minder,
namens einer stärkeren Minderheit der Fraktion: Es mag interessant sein, dort zu graben. Man kann aber das besagte Gebiet nicht freilegen und der Nachwelt sichtbar erhalten. Nach der Inventarisation wird das Terrain abgetragen. Es fragt sich, ob man die Sache nicht in einem bescheideneren Rahmen machen könnte. Mit Fr. 200'000.- liesse sich dies bestimmt bewerkstelligen. Vor einigen Jahren wurden für Augusta Raurika 11 Mio bewilligt. Augusta Raurika ist erhaltenswert, dort kann man etwas präsentieren, im Areal Frey kann man hingegen nichts mehr zeigen. Unsere Geldmittel sind sinnvoll einzusetzen. Antrag auf Nichteintreten.
Regierungsrat Peter Schmid
freut sich, dass die Regierung wenigstens angesichts einer römischen Ruine eine gute Falle macht und ist noch mehr überzeugt, dass das Projekt realisiert werden muss.
Augusta Raurika ist nach wie vor der bedeutungsvollste Treffpunkt in unserem Kanton. Interessierte Leute in ganz Europa nehmen Augusta Raurika als kulturpolitischen Schwerpunkt in unserem Kanton wahr. Es macht daher auch Sinn, dass wir die römische Stadt mit der nötigen Sorgfalt bearbeiten. Das betroffene Areal befindet sich an einem wichtigen Punkt der Stadt.
Zum Votum Müller ist zu sagen, dass es zum Teil zutrifft, nur hätte man die archäologischen Grabungen, wenn auch nicht genau am vorgesehenen Ort, trotzdem durchführen müssen. Die Regierung dankt für die mehrheitlich gute Aufnahme der Vorlage im Landrat.
://: Eintreten unbestritten.
://: Dem Landratsbeschluss wird mit grosser Mehrheit bei einigen wenigen Gegenstimmen zugestimmt.
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