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Mitteilungen
Landratspräsident
Erich Straumann
gratuliert
Hans Schäublin
namens des Rates zum 50. Geburtstag, den er am 29. November begangen habe, und verliest folgendes Rücktrittsschreiben von
Dominic Speiser
:
Seit zweieinhalb Jahren versuche ich nun mich - mit meinen Fähigkeiten und meinen Fertigkeiten - den Anforderungen an ein Landratsmandat anzupassen.
Trotz Geduld und Ausdauer habe ich es aber nicht geschafft, mich an die Arbeitsweise des Landrats zu gewöhnen. Zu stark unterscheidet sich meine Vorstellung von ziel- und massnahmeorientierter Konsensfindung vom ordentlichen Ratsbetrieb.
Nehmen Sie deshalb bitte meinen Rücktritt aus dem Landrat per 31.12.1996 zur Kenntnis, und freuen Sie sich auf die Zusammenarbeit mit der erstnachrückenden Frau Esther Bucher aus Muttenz.
Dominic Speiser
verdankt die positiven Begegnungen, die ihm sein Mandat gebracht habe, kann aber andererseits nicht verhehlen, dass ihm die Anpassung an den Ratsbetrieb nicht gelungen sei, weil ihn, der den einzigen Weg nur in einem
Miteinander
sehen könne, das ständige
Gegeneinander
frustriert und die Schwerfälligkeit der Abläufe je länger desto mehr gestört habe.
Landratspräsident
Erich Straumann
wünscht dem ausscheidenden Mitglied für die private und berufliche Zukunft gleichwohl alles Gute.
1 96/248
Bericht der Landeskanzlei vom 6. November 1996: Anlobung von Jürg Mesmer, Hölstein, als Mitglied des Bezirksgerichtes Waldenburg
://: Jürg Mesmer, Hölstein, wird als Mitglied des Bezirksgerichtes Waldenburg angelobt.
2 96/255
Bericht der Landeskanzlei vom 28. November 1996: Anlobung von Klaus Aeschlimann, Seltisberg, als Mitglied der Steuerrekurskommission
://: Klaus Aeschlimann, Seltisberg, wird als Mitglied der Steuerrekurskommission angelobt.
3 96/269
Bericht des Regierungsrates vom 3. Dezember 1996: Änderung von § 34 Absatz 1 der Statuten der Basellandschaftlichen Beamtenversicherungskasse. Direkte Beratung
Bruno Krähenbühl
erinnert daran, dass der Bundesgesetzgeber mit Art. 51 BVG eine möglichst eigenverantwortliche Führung der Pensionskassen habe erreichen wollen. Eigenverantwortung setze aber - besonders in den Bereichen
Rechnungsführung, Vermögensanlage und Vermögensverwaltung
- qualifizierte Führung voraus und diese ihrerseits kompetente Fachleute. Bezogen auf das vorliegende Geschäft könne von einer Lappalie nicht die Rede sein, verfüge doch die Basellandschaftliche Beamtenversicherungskasse immerhin über ein Anlagevermögen von mehr als 2,5 Mrd. Franken, für das in erster Linie die
Verwaltungskommission
, im Speziellen die
Subkommission für Anlagefragen
, die Verantwortung trage.
Es leuchte ein, dass für eine derart hochqualifizierte Aufgabe nur Personen in Frage kämen, die über vertiefte finanztechnische Kenntnisse verfügten. Die SP-Fraktion begrüsse den Vorschlag des Regierungsrates, weil damit das Auswahlverfahren auf eine breitere Basis gestellt werde.
Heute schon möchte er aber anmerken, dass das Problem der Wahlen in Führungs- und Aufsichtskommissionen öffentlich-rechtlicher Anstalten und Institutionen auch aus Sicht der
parlamentarischen Oberaufsicht
generell neu überdacht werden müsse. Weil das Parlament mit diesen Wahlen ein Stück der Verantwortung übernehme und niemand verantwortlich sein und gleichzeitig auch die Oberaufsicht wahrnehmen könne, werde sich die Geschäftsprüfungskommission in nächster Zeit mit dieser Frage befassen müssen.
Kurt Eichenberger
behaupte in seinem Werk über die parlamentarische Oberaufsicht nicht ohne Grund, dass
Aufsicht Kontrolle und nicht Geschäftsführung
sei und die
Oberaufsicht eine spezifische Distanz des Parlamentes gegenüber den Kontrollierten und deren Tätigkeiten
voraussetze.
Diese Distanz fehle, wenn Parlamentsmitglieder in solchen Führungs- und Aufsichtskommissionen öffentlich-rechtlicher Anstalten und Institutionen direkt Einsitz nähmen, aber auch schon dann, wenn das Parlament Leute in diese Gremien wähle. Welche Probleme sich aus einer derartigen Interessenkollision ergeben könnten, habe der Kanton Solothurn kürzlich vordemonstriert.
Die SP-Fraktion sei mit der beantragten Änderung der Statuten einverstanden, verbinde damit jedoch den Wunsch, dass das von ihm angeschnittene generelle Problem später einmal diskutiert werde.
Peter Tobler
gibt bekannt, dass die einstimmige FDP-Fraktion der beantragten Statutenänderung zustimme und in diesem Geschäft eine Gelegenheit sehe, seitens des Parlamentes rasch und unbürokratisch die Lehren aus den Turbulenzen um die Bundespensionskasse und verschiedene Kantonalbanken zu ziehen. Die Verantwortung des Landrats bestehe primär darin, geeignete Leute in diese Gremien zu wählen.
Rosy Frutiger
erklärt namens der Grünen Fraktion Zustimmung zur Statutenänderung, weil sie der Meinung sei, dass für dieses Gremium nur bestausgewiesene Frauen und Männer in Frage kämen. Persönlich verbinde sie damit auch die Hoffnung, dass man ihrem Anliegen einer gerechteren Quotenverteilung etwas näher komme.
Oskar Stöcklin
schätzt die Anforderungen, die an die Mitglieder dieser Kommission zu stellen seien, als sehr hoch ein und sieht in der bisherigen Bestimmung der Statuten, dass es drei Mitglieder
aus der Mitte des Landrats
sein müssten, insofern ein Problem, als beides nicht in jedem Fall unter einen Hut gebracht werden könne, vor allem dann nicht, wenn auch noch der Parteienproporz eine gewisse Rolle spiele. Die CVP-Fraktion stimme der Statutenänderung zu.
Hildy Haas
erklärt namens der SVP/EVP-Fraktion Zustimmung zur Statutenänderung, weil es ihr wichtig erscheine, dass in dieser Kommission nur Leute Einsitz nehmen sollten, die wüssten, von was dort geredet werde.
Regierungsrat Hans Fünfschilling
ist Bruno Krähenbühl für seinen Hinweis auf die Problematik der Wahlen in Führungs- und Aufsichtskommissionen öffentlich-rechtlicher Anstalten und Institutionen unter dem Blickwinkel der
Oberaufsicht
dankbar und gibt das Versprechen ab, dass dem Landrat noch im Laufe des kommenden Jahres Gelegenheit geboten werde, zur Zusammensetzung dieser Kommission gemäss BVG und den BVV2-Richtlinien des Bundesrates Stellung zu nehmen.
://: Eintreten ist unbestritten.
Landratsbeschluss
Titel und Ingress:
Keine Wortbegehren
.II.:
Keine Wortbegehren
Rückkommen
wird nicht beantragt.
://: Der Landratsbeschluss wird einstimmig verabschiedet.
Landratsbeschluss
betreffend Änderung von § 34 Absatz 1 der Statuten der Basellandschaftlichen Beamtenversicherungskasse
Vom 11. Dezember 1996
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. Die Statuten der Basellandschaftlichen Beamtenversicherungskasse vom 20. Oktober 1994 werden wie folgt geändert:
§ 34 Absatz 1 Satz 1
Die Verwaltungskommission besteht aus 13 Mitgliedern, wovon drei vom Landrat, drei vom Regierungsrat und sieben von der Abgeordnetenversammlung bestimmt werden.
2. Diese Änderung tritt am 11. Dezember 1996 in Kraft.
4 96/232
Bericht des Regierungsrates vom 22. Oktober 1996: Ersatzwahl eines Mitgliedes der Verwaltungskommission der Basellandschaftlichen Beamtenversicherungskasse
Hans Rudi Tschopp
nominiert namens der SVP/EVP-Fraktion
Rudolf Schaffner
zur Wahl. Der Kandidat erfülle die Anforderungen dieses Mandats bestens und verdiene das Vertrauen des Rates.
://: In Stiller Wahl wird Rudolf Schaffner, Sissach, als Mitglied der Verwaltungskommission der Basellandschaftlichen Beamtenversicherungskasse gewählt.
Landratspräsident
Erich Straumann
gratuliert Rudolf Schaffner herzlich zur Wahl.
5 96/250
Berichte des Regierungsrates vom 12. November 1996 und der Personalkommission vom 28. November 1996: Festsetzung des Teuerungsausgleichs
Adolf Brodbeck
, Präsident der Personalkommission, fasst den Kommissionsbericht kurz zusammen, bezeichnet die vorgeschlagene Lösung als massvoll, sozialverträglich und von degressiver Wirkung und bittet den Rat, auf die Vorlage einzutreten und dem Landratsbeschluss zuzustimmen.
Susanne Buholzer
vertritt namens der FDP-Fraktion die Meinung, dass der vorgeschlagene Teuerungsausgleich nicht in das heutige wirtschaftliche Umfeld passe, werde doch beim Bund und in einigen Kantonen sogar Reallohnabbau betrieben. Zudem gingen hier die Staatsbediensteten wegen der grosszügigen Dienstalterzulagen-Regelung nicht leer aus.
Die FDP-Fraktion lehne aus Solidarität mit der Mehrheit der Baselbieter Bevölkerung, die auf den Teuerungsausgleich verzichten müsse, die Vorlage ab.
Heinz Giger
zöge es vor, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kantons diesen Teuerungsausgleich zu gewähren als Geld für die J2 auszugeben. Die SP-Fraktion unterstütze die Vorlage, weil sie einerseits die unteren Einkommensklassen bevorzuge und andererseits gewisse Konsumanreize gebe. Vorsorglich stelle er zu Ziffer 4 des Landratsbeschlusses wie folgt Antrag:
Der durch den Verzicht auf einen vollen versicherten Teuerungsausgleich eingesparte Betrag von 5,6 Mio Franken (jährlich wiederkehrend) muss später bei der Umsetzung der Besoldungsrevision in Rechnung gestellt werden.
Peter Holinger
verweist auf das wirtschaftliche Umfeld, das durch zunehmende Arbeitslosen- und Kurzarbeitszahlen sowie Bemühungen von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden gekennzeichnet sei, durch Einfrieren oder Abbau der Löhne Arbeitsplätze zu erhalten. Die SVP/EVP-Fraktion trete auf die Vorlage lustlos ein und beantrage, den zweiten Satz von Ziffer 1 und die Ziffern 2 bis 5 zu streichen.
Adrian Meury
gibt bekannt, dass die CVP-Fraktion auf die Vorlage eintrete und dem Landratsbeschluss mehrheitlich zustimme, weil mit der vorgeschlagenen Lösung einerseits die flexible Teuerungsausgleichspolitik der vergangenen Jahre fortgesetzt und andererseits dem überbordenden Sparwillen der Bevölkerung ein gewisser Konsumanreiz entgegengesetzt werde.
Rosy Frutiger
unterstützt namens der Fraktion der Grünen die Vorlage, weil sie in schwieriger Zeit die Probleme der niedrigen Einkommensklassen ernst nehme.
Regierungsrat Hans Fünfschilling
nimmt für die Regierung in Anspruch, bei ihrem Vorschlag die gegenwärtige Wirtschaftslage berücksichtigt zu haben. Sie sei dabei in diesem Kanton auf unterschiedliche Voraussetzungen gestossen; während gewisse Branchen tatsächlich nicht in der Lage seien, die Teuerung auszugleichen, und sogar Löhne abbauen müssten, gehe es Unternehmungen des Banken-, Versicherungs- und Chemiebereichs immerhin so gut, dass sie nicht nur die Teuerung ausgleichen, sondern auch bescheidene Lohnerhöhungen gewähren könnten.
Gleichzeitig habe die Regierung mit dem teilweisen Ausgleich der Teuerung der stellenstopbedingten Mehrbelastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rechnung tragen und einen gewissen Konsumanreiz geben wollen. Die moderate Lösung lasse sich insofern verantworten, als sie dank des positiven
Cash flow
im Gegensatz zu anderen Kantonen nicht mit einer Mehrverschuldung erkauft werden müsse.
Aus diesen Erwägungen bitte er den Rat, die Verantwortung als Arbeitgeber wahrzunehmen und dem mit der Arbeitsgemeinschaft Basellandschaftlicher Beamtenverbände ausgehandelten Kompromiss zuzustimmen.
Hansruedi Bieri
kann dem schon mit Rücksicht darauf nicht zustimmen, dass seine Unternehmung, die nicht etwa rote Zahlen schreibe, ihren Beschäftigten, die weniger verdienten als das vergleichbare Staatspersonal, wegen des ausserordentlich harten Marktes schon seit einiger Zeit "Nullrunden" zumuten müsse, ohne dass die Motivation der Leute darunter gelitten hätte.
Urs Baumann
warnt den Rat davor, das durch zunehmende Arbeitslosigkeit, Konkurse, Lohnabbau usw. geprägte wirtschaftliche Umfeld zu vergessen. Der Vergleich des Staates mit Brachen wie Chemie, Versicherung und Banken hinke insofern, als die letzteren durchwegs positive Bilanzen vorweisen könnten, während der erstere sich laufend weiter verschulde, und ein guter
Cash flow
sei - weil nicht gleichbedeutend mit
Gewinn
- auch kein gutes Argument. Was die Motivation angehe, müsse das Personal in der Privatwirtschaft die aus der Personalplafonierung und zunehmenden Automatisierung resultierende Mehrarbeit leisten. Von dieser einmaligen Auszahlung von 500 Franken eine deutliche Belebung des Konsums zu erwarten, sei eine Illusion.
Er beantrage aus diesen Gründen, auf einen Teuerungsausgleich zu verzichten.
Hans Ulrich Jourdan
erklärt, den an sich ausgeklügelten Antrag der Regierung aus Solidarität mit der Arbeitnehmerschaft in der Privatwirtschaft, insbesondere im Baugewerbe, wo man nur noch um die Erhaltung der Arbeitsplätze kämpfe, ablehnen zu müssen.
Bruno Krähenbühl
zeigt sich erstaunt darüber, dass die FDP-Votanten das wirtschaftspolitische Einmaleins offenbar verlernt und den Grundsatz vergessen hätten, dass die Krise verschärfe, wer gegen sie anspare.
Peter Tobler
erwidert, dass die Rechnung nicht so simpel sei, wie Bruno Krähenbühl meine, weil die Schweiz nicht in einem geschlossenen System wirtschafte. Andernfalls hätten die anderen Ländern, die es auf diesem Weg versucht hätten, Erfolg gehabt.
Susanne Buholzer
erklärt, die FDP-Fraktion unterstütze den Antrag der SVP/EVP-Fraktion.
://: Eintreten ist unbestritten.
Landratsbeschluss
Titel und Ingress:
Keine Wortbegehren
Ziffer 1
Hans Rudi Tschopp
stellt namens der SVP/EVP-Fraktion wie folgt Antrag:
Der Landratsbeschluss betr. Teuerungszulage ab 1. Januar 1997 sei auf folgenden Text zu reduzieren:
"Die Lohne bleiben für das Jahr 1997 unverändert. Vorbehalten bleiben die aus anderen Gründen als des Teuerungsausgleichs zu gewährenden Lohnerhöhungen."
Adolf Brodbeck
bittet den Rat im Namen der Personalkommission, den Antrag abzulehnen, da es sich beim Vorschlag der Regierung um eine kostengünstige Lösung ohne bleibende Folgen handle.
://: In der von 34 Mitgliedern beantragten namentlichen Abstimmung wird der Antrag der SVP/EVP-Fraktion bei 7 Enthaltungen mit 35:30 Stimmen angenommen.
Mit Ja stimmten:
Assolari Danilo, Bachmann Rita, Ballmer Adrian, Baumann Urs, Bieri Hansruedi, Buholzer Susanne, Dalcher Paul, Felber Rudolf, Graf Fritz, Grollimund Willi, Haas Hildy, Herter Hans, Hügli Thomas, Jermann Walter, Jourdan Hans Ulrich, Keller Rudolf, Klein Uwe, Kohlermann Rita, Minder Peter, Müller Willi, Piller Robert, Ribi Max, Ritter Max, Schär Paul, Schaub Kurt, Schenk Dieter, Schneeberger Robert, Thöni Ernst, Tobler Peter, Tschopp Hans Rudi, Tschopp Heidi, Umiker Therese, Weller Theo, Zimmermann Ruedi, Zoller Matthias.
Mit Nein stimmten:
Aebi Heinz, Ammann Franz, Bognar Patrizia, Bollinger Philipp, Bunner Peter, Chappuis Eva, Frutiger Rosy, Giger Heinz, Graf Maya, Gschwind Gregor, Halder Jacqueline, Janiak Claude, Jäggi Ursula, Klein Andres, Krähenbühl Bruno, Laube Roland, Meschberger Peter, Metzger Marcel, Meury Adrian, Meury Roland, Müller Daniel, Portmann Heidi, Roche Claudia, Rudin Christoph, Rück Rolf, Schelble Liselotte, Schilt Emil, Speiser Dominic, Wüthrich Urs, Zimmermann Alfred.
Landratspräsident
Erich Straumann
stellt fest, dass nach diesem Abstimmungsergebnis die weiteren Ziffern des Landratsbeschlusses und der Antrag Giger zu Ziffer 4 obsolet geworden seien.
Rückkommen
wird nicht beantragt.
Schlussabstimmung
://: Der Landratsbeschluss wird mit 36:28 Stimmen wie folgt verabschiedet:
Landratsbeschluss
betreffend Teuerungszulage für das Staatspersonal ab 1. Januar 1997
Vom 11. Dezember 1996
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
Die Löhne bleiben für das Jahr 1997 unverändert. Vorbehalten bleiben die aus anderen Gründen als des Teuerungsausgleichs zu gewährenden Lohnerhöhungen.
6 96/205
Berichte des Regierungsrates vom 17. September 1996 und der Finanzkommission vom 27. November 1996: Pilotversuch mit Leistungsaufträgen
Roland Laube
, Präsident der Finanzkommission, fasst den Kommissionsbericht kurz zusammen und bittet den Rat, dem Landratsbeschluss gemäss Entwurf in der Regierungsvorlage zuzustimmen.
Adrian Ballmer
gibt bekannt, dass die FDP-Fraktion auf die Vorlage eintrete und dem Landratsbeschluss zustimme. Beim Leistungsauftrag handle es sich um ein wichtiges Führungsinstrument und eine für das Controlling sowie für Kreditverschiebungen unerlässliche Voraussetzung. Dieser Pilotversuch ermögliche es, mit den neuartigen Prozessen wichtige Erfahrungen zu sammeln. Für das Parlament sei eine
formale Standardisierung
wegen der Lesbarkeit und Transparenz bedeutungsvoll.
Seine Fraktion verzichte darauf, sich mit den Details des Pilotversuchs zu befassen, richte aber an die Regierung den Appell, die Leistungsaufträge im Interesse der Messbarkeit möglichst
operationell
und nicht wolkig-abstrakt zu formulieren.
Urs Wüthrich
begrüsst namens der SP-Fraktion, dass dem Rat noch vor Inkrafttreten des revidierten Finanzhaushaltsgesetzes erste Pilotprojekte unterbreitet worden seien. Kritische Stimmen hätten allerdings bemängelt, dass man mit der Festschreibung des Ist-Zustandes in die Formulierung von Leistungsaufträgen einsteige und nach wie vor kein Gesamtkonzept für eine "Verwaltungsreform im Kanton Basel-Landschaft" erkennbar sei.
Seine Fraktion erwarte, dass das Formulieren von Leistungsaufträgen nicht zu einem Ritual werde und mittels recht viel Eigenleistung Instrumente für die Wirkungsmessung geschaffen würden, weil auf dem Markt relativ wenig Taugliches angeboten werde. Dies dürfe aber nicht dahingehend missverstanden werden, dass überall das Rad neu erfunden werden müsse.
Für die Pilotphase erachte es die SP-Fraktion als zulässig, im Rat auf eine
materielle
Diskussion zu verzichten. Später jedoch werde sie auf eine intensive Beschäftigung mit den groben Linien der Leistungsaufträge wert legen, weil sie in den Leistungsaufträgen nicht nur ein internes, sondern auch ein externes Führungsinstrument zuhanden der politischen Instanzen sehe.
In diesem Sinne beantrage er im Auftrag der SP-Fraktion, auf die Vorlage einzutreten und dem Landratsbeschluss zuzustimmen.
Hildy Haas
sieht in diesem Prozess selbst, der ein Kernstück der Verwaltungsreform sei, schon einen positiven Effekt. Die Mehrheit der SVP/EVP-Fraktion sei bereit, der Regierung einen Vertrauensvorschuss zu schenken, auf die Vorlage einzutreten und dem Landratsbeschluss zuzustimmen.
Urs Baumann
macht die Geschwindigkeit und der Enthusiasmus Mut, mit der das neue Finanzhaushaltsgesetz in die Tat umgesetzt werde, und begrüsst, dass man sich dabei nicht nur auf die Beschreibung des Ist-Zustandes beschränke, sondern mit den vorliegenden Projekten bereits eine Kombination von Ist- und Soll-Zustand erprobe. Er möchte der Regierung beliebt machen, den klaren Aufbau der Leistungsaufträge in den anderen Direktionen ebenfalls durchzusetzen, um ein Schlamassel von Anfang an auszuschliessen.
Gerne habe er von den positiven, identitätsfördernden Auswirkungen dieses Prozesses Kenntnis genommen. Die CVP-Fraktion ermutige die Beteiligten zum Weitermachen und trete einstimmig auf die Vorlage ein.
Rudolf Keller
begrüsst namens der SD-Fraktion diesen Versuch, die Verwaltung zu rationalisieren und kundenfreundlicher zu gestalten. Von den Pilotversuchen erhoffe sie sich einen positiven Verlauf und insbesondere Aufschluss über das noch bestehende Sparpotential. Seine Fraktion trete auf die Vorlage ein und werde dem Landratsbeschluss zustimmen.
Roland Meury
stellt allgemeine Zustimmung zu dieser Vorlage fest, die wahrscheinlich auch darauf zurückzuführen sein dürfte, dass noch nicht viel Fleisch am Knochen sei. Die Fraktion der Grünen trete auf das Geschäft ein und werde dem Landratbeschluss zustimmen.
Die politischen Auseinandersetzungen würden allerdings erst später beginnen, wenn über die Leistungsstandards diskutiert werde. Er hoffe, dass danach die ganze Kundschaft immer noch zufrieden sein könne, auch weniger Bemittelte, die von staatlicher Hilfe abhängig seien. Die detaillierten Unterlagen zur Vorlage, die der Finanzkommission vorgelegt worden seien, hätten jedenfalls viel Zündstoff enthalten.
Bruno Krähenbühl
hat von den Leistungsaufträgen mehr erwartet als eine blosse Auflistung von Aufgaben, wie sie - beim Staat und in der Privatwirtschaft - schon vor 25 Jahren üblich gewesen sei. Er vermisse vor allem die quantitativen Vorgaben, so bei der Steuerverwaltung, wo die Aufträge doch wie folgt lauten müssten:
"Die Steuerverwaltung sorgt dafür, dass in unserem Kanton keine Millionäre mit 0 Franken Einkommenssteuer leben!"
oder:
"Die Steuerverwaltung sorgt dafür, dass im kommenden Jahr 10 Mio Franken mehr hinterzogene Steuern einkassiert werden können!"
Rolf Rück
sieht es ähnlich wie der Vorredner und fordert, dass betriebswirtschaftlichen Aspekten mehr Gewicht eingeräumt werde als der Produktion von Statistiken.
Heinz Aebi
bereitet die Sprache der Vorlage Mühe, so beispielsweise, wenn auf Seite 1 der regierungsrätlichen Vorlage in Kapitel 2 die
Bürger und Bürgerinnen dieses Kantons
mit
Konsumenten und Konsumentinnen
gleichgestellt würden oder wenn es auf Seite 4 von der Steuerverwaltung heisse, dass sie einer
Strukturanalyse
unterworfen
worden sei
. Die Sprache verrate viel von der sich dahinter verbergenden Gesinnung.
Regierungsrat Hans Fünfschilling
dankt für die positive Aufnahme der Vorlage. Urs Wüthrich habe recht mit seiner Feststellung, dass in den vorliegenden Leistungsaufträgen mehr oder weniger nur der Ist-Zustand festgeschrieben worden sei. Es gehe bei diesem Pilotversuch tatsächlich darum, die Umsetzung auf das Budget zu beobachten; in diesem Sinne könne auch von einer
Finanzvorlage
gesprochen werden. Dies bedeute aber nicht, dass nicht schon im Verlaufe des Versuchsjahres im Detail über den Ist-Zustand diskutiert werden könne. Der Finanzkommission gegenüber habe man mit zusätzlichen Unterlagen zu dieser Vorlage durchaus nachgewiesen, dass am Knochen schon ziemlich viel Fleisch dran sei. Gerade solche Zielsetzungen, wie sie Bruno Krähenbühl formuliert habe, könnten nach der neuen Systematik auf einzelne Leistungsaufträge hinuntergebrochen und der Umsetzung zugeführt werden; im ersten Fall wäre eine Gesetzesänderung erforderlich, aber im zweiten eine entsprechende Massnahme während des Jahres 1997 zumindest diskutierbar. Diese Möglichkeit sei auch im Projekt der Externen Psychiatrischen Dienste gegeben, z.B. einen Einkauf gewisser Leistungen, während sie für die Steuerveranlagung, die man als eine hoheitliche Aufgabe ansehe, nicht in Frage komme.
Der Rat sei eingeladen, die vorliegenden Leistungsaufträge im kommenden Jahr kritisch unter die Lupe zu nehmen.
Andres Klein
fragt, was es bedeute, wenn ein Produkt mit 826'000 Franken im Budget figuriere, aber im Leistungsauftrag gar kein Ziel habe.
Regierungsrat Hans Fünfschilling
antwortet, dass die Kredite innerhalb einer Produktegruppe auf die einzelnen Produkte hinuntergebrochen würden; die Subkommissionen der Finanzkommission hätten diese Dossiers im einzelnen überprüft. Auch andere Landratsmitglieder könnten Einsicht nehmen.
://: Eintreten ist unbestritten.
Landratsbeschluss
Ziffer 1:
Keine Wortbegehren
Ziffer 2:
Keine Wortbegehren
Ziffer 3:
Keine Wortbegehren
Rückkommen
wird nicht beantragt.
Schlussabstimmung
://: Der Landratsbeschluss wird grossmehrheitlich gemäss regierungsrätlicher Vorlage verabschiedet.
Landratsbeschluss
betreffend Pilotversuch mit Leistungsaufträgen
Vom 11. Dezember 1996
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. Einem Versuch mit Leistungsaufträgen für die Dienststellen der Finanz- und Kirchendirektion sowie den Externen Psychiatrischen Diensten der Kantonalen Psychiatrischen Diensten wird zugestimmt.
2. Gestützt auf §§ 4, 5 des Dekrets zum Finanzhaushaltsgesetz wird folgenden Verwaltungsstellen der Finanz- und Kirchendirektion die Kompetenz zur Kreditverschiebung erteilt: Direktionssekretariat, Finanzverwaltung, Finanzkontrolle, Steuerverwaltung, Personalamt, Amt für Informatik, Fachstelle für die Gleichstellung von Frau und Mann.
3. Folgender Abteilung der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion wird die Kompetenz zur Kreditverschiebung erteilt: Externe Psychiatrische Dienste (Teil von Kantonale Psychiatrische Dienste).
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