LR Protokoll 11. Juni 1998 (Teil 1)

Protokoll der Landratssitzung vom 11. Juni 1998



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Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)





Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 11. Juni 1998

Begrüssung, Mitteilungen


Landratspräsidentin Heidi Tschopp begrüsst alle Anwesenden und macht darauf aufmerksam, dass das Filmteam des Projekts "Simland" die heutige Landratssitzung filmen wird, was zu etwas Unruhe führen kann.


Für das Protokoll:
Maritta Zimmerli-Machatsch, Protokollsekretärin




1 98/104


Bericht der Landeskanzlei vom 25. Mai 1998: Anlobung von Eugen Tanner, Pfeffingen, und von Ruedi Moser, Pratteln, als Mitglieder des Landrates


Eugen Tanner und Ruedi Moser werden als Mitglieder des Landrates angelobt.


Für das Protokoll:
Maritta Zimmerli-Machatsch, Protokollsekretärin




2 Wahl eines Mitgliedes der Finanzkommission anstelle des zurückgetretenen Paul Dalcher


Landratspräsidentin Heidi Tschopp: Die FDP-Fraktion schlägt dem Landrat Kurt Schaub als neues Mitglied der Finanzkommission vor.


://: Kurt Schaub wird in stiller Wahl als Mitglied der Finanzkommission gewählt.


Verteiler:
- Gewählter durch Wahlanzeige
- Roland Laube, Kommissionspräsident, Allmendstrasse 4, 4460 Gelterkinden
- Finanz- und Kirchendirektion
- Finanzverwaltung
- Finanzkontrolle
- Landeskanzlei (bu, rg)


Für das Protokoll:
Maritta Zimmerli-Machatsch, Protokollsekretärin




3 Wahl eines Mitgliedes der Personalkommission anstelle des zurückgetretenen Adrian Meury


Uwe Klein: Die CVP-Fraktion schlägt Eugen Tanner als Mitglied der Personalkommission vor.


://: Eugen Tanner wird in stiller Wahl als Mitglied der Personalkommission gewählt.


Verteiler:
- Gewählter durch Wahlanzeige
- Dölf Brodbeck, Kommissionspräsident, Steinweg 14, 4142 Münchenstein
- Finanz- und Kirchendirektion
- Finanzverwaltung
- Finanzkontrolle
- Landeskanzlei (tr, rg)


Für das Protokoll:
Maritta Zimmerli-Machatsch, Protokollsekretärin




4 Wahl eines Mitgliedes der Umweltschutz- und Energiekommission anstelle des zurückgetretenen Adrian Meury


Uwe Klein beantragt namens der CVP-Fraktion die Wahl von Eugen Tanner als Mitglied der Umweltschutz- und Energiekommission.


://: Eugen Tanner wird in stiller Wahl als Mitglied der Umweltschutz- und Energiekommission gewählt.


Verteiler:
- Gewählter durch Wahlanzeige
- Jacqueline Halder-Perrenoud, Kommissionspräsidentin, Rebgässli 20, 4123 Allschwil
- Bau- und Umweltschutzdirektion
- Finanzverwaltung
- Finanzkontrolle
- Landeskanzlei (hb, rg)


Für das Protokoll:
Maritta Zimmerli-Machatsch, Protokollsekretärin




5 97/45 97/45a


Berichte des Regierungsrates vom 11. März 1997 sowie der Spezialkommission vom 19. März 1998 und vom 26 Mai 1998: Kantonales Waldgesetz. 2. Lesung


Kommissionspräsidentin Rita Kohlermann: Den Landratsmitgliedern wurde vor der Sitzung das kantonale Waldgesetz mit den Änderungen gemäss 1. Lesung verteilt. Es handelt sich hier nur um die Änderungen, die sich durch die zwischenzeitlich erfolgte Annahme des Raumplanungs- und Baugesetz ergeben haben (Streichungen ab § 38 des Gesetzes).


Anlässlich der 1. Lesung des Waldgesetzes wurde die Spezialkommission beauftragt, vier Anträge zur Überprüfung zurückzunehmen.


Am 6. Juni 1998 hielt diese eine entsprechende Sitzung ab und kam zum Schluss, dass sie alle vier Anträge ablehnen und die Paragraphen so belassen will, wie sie im Entwurf unterbreitet worden waren. Ich werde diesen Entscheid, bei den jeweiligen Paragraphen begründen. Die Spezialkommission hat zudem ein Anliegen des Waldwirtschaftsverbandes aufgenommen, auf das ich am Schluss der Beratungen zurückkommen werden.


Landratspräsidentin Heidi Tschopp stellt den Entwurf des Kantonalen Waldgesetzes gemäss 1. Lesung (grüne Ausgabe) paragraphenweise zur Diskussion.


Im folgenden werden nur jene Paragraphen aufgeführt, die zu Anträgen oder Diskussionen geführt haben.


§ 8 Veranstaltungen (Artikel 14 Absatz 2 Buchstabe b WaG)


Absatz 1


Max Ribi beantragt, § 8 Absatz 1 zu streichen und begründet dies wie folgt: In der Praxis werden derartige Veranstaltungen vermutlich von den Anständigen gemeldet, den Unwissenden ist diese Pflicht hingegen nicht bekannt und jene, die sich über die Vorschriften hinwegsetzen, verzichten ebenfalls auf eine Anmeldung. In einem solchen Fall passiert aber nichts, da § 8 Absatz 1 nicht durchgesetzt werden kann. Es ist bekannt, dass wenige Personen im Wald allenfalls viel Dreck hinterlassen, 100 Personen den Wald hingegen sauber verlassen können. Um einen sauberen Wald zu haben, sind Kontrollen der Flurpolizei und entsprechende Strafen nötig. Ich glaube nicht, dass wir dieses Ziel mit dem in § 8 Absatz 1 verankerten Instrument erreichen können und beantrage daher dessen Streichung.


Regierungsrat Eduard Belser: Ich bitte Sie dennoch, § 8 Absatz 1 nicht zu streichen. Auch wenn er nicht rigoros ist, bildet er für die Gemeinde doch eine Handhabung, eine grössere Gruppe darauf hinzuweisen, dass eine Meldung nötig ist. Ausserdem erhält sie damit einen Hinweis auf die Belastung des Waldes. Ich gehe davon aus, dass eine grössere Zahl an Waldbesuchern, in der Regel eher zu Schäden führt. Ich glaube, dass diese Bestimmung ein gutes Instrument sein kann, nicht rigoroser vorgehen zu müssen. Insofern konnte m. E. ein Kompromiss gefunden werden.


://: Der Antrag von Max Ribi wird mehrheitlich abgelehnt.


§ 11 Signalisation und Unterhalt (Artikel 15 Absatz 3 WaG)


Absatz 2


Adolf Brodbeck: Ich bin nach wie vor überzeugt, dass der von mir anlässlich der 1. Lesung des Gesetzes gestellte Antrag die bessere Lösung bilden würde, da er vom Grundsatz der Unteilbarkeit der Verantwortung ausgeht, zu mehr Klarheit, zu effizienteren Prozessen, zur Ressourcenschonung und zur Kosteneinsparung führen würde.


Das Argument der Kommission gegen meinen Antrag ist für mich nicht besonders stichhaltig, zumal die Fassung des Obligationenrechts in einzelnen neueren Gesetzen klar übernommen wurde. Da ich bezüglich meines Antrags aber keine Mehrheit finden werde, ziehe ich diesen zurück.


§ 30 a neu


Willi Müller beantragt erneut die Aufnahme folgenden zusätzlichen Paragraphens:


"Der Kanton fördert die Verwendung einheimischen Holzes als Bau- und Werkstoff sowie als Energieträger."


Er begründet dies damit, dass auch andere Kantone ähnliche Bestimmungen in ihre entsprechenden Gesetze aufgenommen haben.


Rita Kohlermann: Da Willi Müller an der Sitzung der Spezialkommmission nicht teilnehmen konnte, als sein Antrag beraten wurde, habe ich ein gewisses Verständnis dafür, dass er seinen Antrag noch einmal unterbreitet.


Die Spezialkommission hat über diese Ergänzung intensiv diskutiert, hielt die Förderung von Holz aber mehrheitlich mit anderen Gesetzen abgedeckt. Der Verwaltung sollte ausreichend Spielraum gelassen werden zu entscheiden, wann Holz eingesetzt werden soll. Zudem ist die entsprechende Sensibilisierung sicher gross genug, um auf diese Ergänzung verzichten zu können. Die Kommission lehnte den Antrag von Willi Müller mit 5 zu 2 Stimmen bei 4 Enthaltungen ab.


Regierungsrat Eduard Belser: Der Kanton setzt das Anliegen von Willi Müller schon heute um. Für den Holzinnenausbau des Kaserneprojektes hat er sogar einen Preis erhalten. Verhalten, das schon umgesetzt wird, sollte nicht noch in einem Gesetz vorgeschrieben werden. Solche Vorschriften haben nur eine Wirkung, wenn die Ausführenden auch die entsprechende politische Überzeugung haben.


://: Der Antrag von Willi Müller auf Ergänzung des Gesetzes durch einen § 30a wird mehrheitlich abgelehnt.


§ 35 Revierförsterin, Revierförster (Artikel 51 WaG) (= § 34 Regierungsvorlage)


Peter Holinger bittet den Regierungsrat, der speziellen Situation der Stadt Liestal mit dem grössten Waldanteil des Kantons und einer technischen Forstverwaltung mit einem Forstingenieur an der Spitze gerecht zu werden und ihr die heutigen Möglichkeiten zu belassen.


Auf ein Rückkommen wird verzichtet.


Schlussabstimmung


://: Dem Waldgesetz wird mit 70 zu 0 Stimmen zugestimmt.


Änderung der Kantonsverfassung


Kein Wortbegehren.


://: Die Änderung der Kantonsverfassung wird mit 72 zu 0 Stimmen gutgeheissen.


Dekret über die Bewilligung für Veranstaltungen im Wald


Kein Wortbegehren.


://: Das Dekret über die Bewilligung für Veranstaltungen im Wald wird einstimmig gutgeheissen.


Abschreibung der Postulate


://: Die Abschreibung des Postulates 92/215 von Fritz Graf wird einstimmig beschlossen.


://: Das Postulat 89/195 von Rudolf Keller wird einstimmig abgeschrieben.


Rita Kohlermann: Der Waldwirtschaftsverband machte die Spezialkommission darauf aufmerksam, dass die Waldentwicklungspläne wohl nicht sehr rasch vorliegen werden und befürchtet, dass es zu einer Phase der Rechtsunsicherheit betreffend Kostenübernahme von gemeinwirtschaftlichen Leistungen kommen könnte. Die Spezialkommission hat dieses Thema unkonventionell und schnell aufgenommen. Dies führte zu einer vom Regierungsrat in der Verordnung aufgenommenen Übergangsregelung, dass bis zum Erlass der Waldentwicklungspläne die bestehenden Wirtschaftpläne und raumplanerischen Abmachungen zwischen Einwohner- und Bürgergemeinden die Basis für Abgeltungen bilden.


Da ich im Kommissionsbericht vergessen habe, den Antrag auf Auflösung der Spezialkommission zu stellen, möchte ich dies hier nachholen. Eine derartige Spezialkommission ist im Landrat eigentlich eher "ungeliebt". Ich bin im Nachhinein aber überzeugt, dass sich die Spezialkommission Waldgesetz als gute Lösung erwiesen hat. Andernfalls wäre die Erarbeitung des Waldgesetzes der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission überwiesen worden, die zur Zeit sehr stark mit anderen Vorlagen belastet ist. Zudem bildete die Zusammensetzung der Spezialkommission die richtige Mischung zwischen neuen Mitgliedern und solchen, die schon bei der ersten Gesetzesberatung mitwirkten. Die Kommission hat mich beeindruckt, indem die Kommissionsmitglieder zu verschiedenen Punkten im Interesse der Sache über ihren eigenen Schatten sprangen. Sie hat zugunsten des vorliegenden Gesetzes, das von der Spezialkommission Konsens entworfen worden war, auf eigene Anträge verzichtet. Dafür möchte ich der Kommission herzlich danken. Unsere Spezialkommission ging zudem speditiv an die Arbeit und verzichtete darauf, vorweg Begehungen durchzuführen. Allerdings wird nach den Sommerferien unter der Leitung des Kantonsförsters Dr. Reinhard Eichrodt eine Begehung des Reviers unseres landrätlichen Försters stattfinden.


Im Namen der Kommission möchte ich mich bei den Vertretern der Verwaltung, Dr. Reinhard Eichrodt und Daniel Schwörer, für deren kompetente Begleitung bedanken.


Max Ribi erkundigt sich, ob die am letzten Wochenende in der Volksabstimmung angenommene Vorlage betreffend Lockerung des obligatorischen Gesetzesreferendums schon in diesem Falle wirksam wird.


Regierungsrat Eduard Belser: Beim Waldgesetz gilt noch das obligatorische Gesetzesreferendum, da der Entscheid des Volkes zuerst noch in Kraft gesetzt werden muss.


://: Die Spezialkommission Waldgesetz wird einstimmig aufgelöst.


Landratspräsidentin Heidi Tschopp dankt Rita Kohlermann für ihre Arbeit als Präsidentin der Spezialkommission.


Waldgesetz s. Anhang


Für das Protokoll:
Maritta Zimmerli-Machatsch, Protokollsekretärin




6 98/35


Berichte des Regierungsrates vom 17. Februar 1998 und der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission vom 8. Mai 1998: Universitäts-Kinderspital beider Basel: Änderung des Spitalgesetzes und des Spitaldekretes, 2. Lesung; Genehmigung des Kinderspitalvertrages (Partnerschaftliches Geschäft)


Kommissionspräsident Marcel Metzger: Die 1. Lesung der Änderung des Spitalgesetzes hat keine offenen Fragen ergeben. Inzwischen hat der Basler Grosse Rat der Vorlage über das Universitätskinderspital beider Basel zugestimmt. Für diese Gesetzesänderung benötigen wir die Zustimmung der Bevölkerung. Es ist deshalb wichtig, wie wir mit diesem Geschäft umgehen und welche Botschaft wir in die Bevölkerung tragen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der beiden Kinderspitäler brauchen nach drei Jahren wieder Sicherheit über ihre Zukunft, damit sie ihre Arbeit in der neuen Institution mit grosser Motivation aufnehmen können. Zudem wird in der Region Basel seit über 10 Jahren über die zweckmässige Organisation der Kindermedizin diskutiert, was sich auf die Möglichkeit, Spezialisten für die Kindermedizin der Region gewinnen zu können, nicht gerade förderlich auswirkt. Auch in dieser Hinsicht, ist ein klares Signal fällig. Für die bestmögliche medizinische Versorgung der Kinder in unserer Region werden motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ausgewiesene Spezialisten und Fachkräfte benötigt. Unser oberstes Ziel bei dieser Entscheidung muss doch die bestmögliche medizinische Versorgung der Kinder unserer Region sein. Diese Botschaft muss bei der Bevölkerung ankommen. Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission hat der Vorlage in allen drei Teilen einstimmig zugestimmt, und ich bitte um Zustimmung des Landrates.


Detailberatung des Spitalgesetzes


Kein Wortbegehren.


Schlussabstimmung


://: Die Änderung des Spitalgesetzes wird mit 56 zu 2 Stimmen gutgeheissen.


Detailberatung des Spitaldekretes


Kein Wortbegehren.


://: Die Änderung des Spitaldekretes wird mit grossem Mehr gegen 2 Stimmen gutgeheissen.


Staatsvertrag


://: Dem Staatsvertrag wird mit 57 zu 2 Stimmen zugestimmt.


Peter Degen: Für die SD-Fraktion ist es unbestritten, dass ein gemeinsames Kinderspital beider Basel langfristig im Interesse der Baselbieter und Basler Kinderpatientinnen und -patienten liegt. Die Mehrbelastung von 3,2 Mio Franken zu Lasten des Baselbiets muss aber im Interesse der hohen Krankenkassenprämien mindestens auch für die Baselbieter kostenneutral sein. Für viele betroffene Familien und Alleinerziehende wäre es sonst nicht mehr nachvollziehbar, dass aus der sinnvollen Zusammenarbeit eine direkte bzw. indirekte Mehrbelastung resultiert. Der Baselbieter Regierungsrat hat im Interesse der eigenen Bevölkerung auch hier eine klare Verpflichtung wahrzunehmen. Die SD-Fraktion wird dieser Vorlage nur zustimmen können, wenn die prognostizierten Mehrausgaben in anderen Bereichen der Baselbieter Kantonsspitälern eingespart und dem Landrat entsprechend ausgewiesen werden. Ich bitte den Landrat, um Zustimmung zu folgendem Antrag:


"Die prognostizierten Mehrausgaben zu Lasten der Baselbieter Versicherten von 3,2 Mio Franken, sind durch finanzielle Einsparungen im übrigen Spitalbereich des Kantons Basel-Landschaft einzusparen und speziell auszuweisen."


Paul Schär: Die FDP-Fraktion wird diesen Antrag nicht unterstützen, wobei sie Verständnis für das Anliegen hat, die Kosten im Griff behalten zu wollen. Ich glaube, dass es viel wichtiger ist, die Absichten der Vorlage selbst zu verfolgen, nämlich die Zielsetzung, in der Startphase zwischen 1999 und 2001 ein jährliches Einsparungspotential von rund 8,5 Mio Franken zu erreichen. Der Evaluation wird von der FDP-Fraktion eine grosse Bedeutung beigemessen. Zudem erwarten wir einen Zwischenbericht über das erste Betriebsjahr etwa im Jahr 2000.


Regierungsrat Eduard Belser: Ich bitte Sie, diesen Antrag abzulehnen, da ich dieses Ziel ohne "Rosskuren" nicht erreichen kann. Ich bin erstaunt, dass nicht zur Kenntnis genommen wird, dass den Krankenversicherungen im letzten Jahr rund 2 Mio Franken weniger als im Vorjahr verrechnet wurde. Die Tarife sind durch Einsprachen blockiert, die Personalordnung des Kantons Basel-Landschaft läuft hingegen mit allen Dienstalterszulagen weiter. Zudem weist der Kanton mehr Patientinnen und Patienten auf. Wir sind bereit, weiterhin zu sparen, haben aber beachtliche Schwierigkeiten, die Ziele erreichen zu können, da die hohen Spitalkosten grösstenteils von den Personalkosten herrühren.


Zur Zeit beschäftigen wir uns mit dem Budget des Universitäts-Kinderspitals beider Basel. Hinsichtlich des laufenden Budgets zeigt sich, dass es den in der Vorlage angeführten Voraussagen entspricht. Die Anpassungs- und Überführungskosten könnten allenfalls etwas höher werden. Ich bitte sie um Verständnis, dass wir diese Vorlagen dem Parlament vor der Volksabstimmung über die Gesetzesänderung werden unterbreiten müssen.


://: Der Landrat lehnt den Antrag der SD-Fraktion mehrheitlich ab.


Änderung Spitalgesetz, Änderung Spitaldekret und Staatsvertrag s. Anhang


Für das Protokoll:
Maritta Zimmerli-Machatsch, Protokollsekretärin


Fortsetzung des Protokolls vom 11. Juni 1998


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