LR Protokoll 12.06.1997 (Teil 2)
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Protokoll der Landratssitzung vom
12. Juni 1997
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Übersicht Landratssitzungen
(Traktanden und Protokolle)
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Bruno Krähenbühl:
Es ist davon auszugehen, dass ein Kinderspital mit
zwei
Standorten im Aufbau und im Betrieb teurer ist, als ein regionales Kinderspital an
einem
Standort. Die Weichen zu dem "Zweistandortmodell" wurden durch die Volksentscheide in den Jahren 1992 und 1995 gestellt. Der Regierungsrat ist an diese Volksentscheide gebunden. Daran gibt es nichts zu rütteln. Auf 1. Januar 1996 trat aber das neue Krankenversicherungsgesetz (KVG) in Kraft und bildet einen Wendepunkt im nationalen und kantonalen Gesundheitswesen. Alle Quellen sind in diesem Bereich verpflichtet, ihre Kosten zu überdenken, neue Modelle zu suchen, Spitäler zu schliessen usw. Unsere Regierungen sind durch ein Bundesgesetz beauftragt worden eine bedarfsgerechte und kostengünstige Spitalplanung zu betreiben. Beide Kantone haben die kostengünstigste Variante gemeinsam zu suchen und zu realisieren. Dies wäre m. E. aber ein Kinderspital an
einem
Standort.
Da sich die Sensibilität des Volkes in bezug auf die Kosten des Gesundheitswesens verstärkt hat, würden Stimmbürgerinnen und Stimmbürger heute allenfalls anders entscheiden, wenn ihnen diese Standortfrage erneut unterbreitet würde. Wenn wir mit der Eindämmung der Gesundheitskosten Ernst machen wollen, müssten wir heute ein anderes Zeichen setzen und demonstrativ auf das "Zweistandortmodell" verzichten. Als Realist muss ich aber einsehen, dass es dafür zu spät ist. Der berühmte Sachzwang verhindert einmal mehr, die Kosten im Gesundheitswesen einzudämmen. Mit meinem Votum möchte ich auf das Missbehagen einzelner Menschen hinweisen, die unter den hohen Krankenkassenprämien leiden. Gerold Lusser: Tatsache ist, dass die Zeit drängt. Die bestehenden Verhältnisse sind kurzfristig unhaltbar in bezug auf die Kosten und die qualitativen universitären Leistungen. Die Zielvorgaben der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft unterscheiden sich voneinander. Diese beiden Tatsachen zwingen, den schwierigen Bogen zu spannen, der es erlaubt, eine universitäre Kindermedizin zu behalten. Mit Hilfe einer sinnvollen Planung, einer Absichtsformulierung, betrieblicher Koordination und der fachlichen Leitung sollte es möglich sein, den Kostenfaktor soweit in den Vordergrund zu rücken, dass er verantwortbar ist. Gewisse Optionen müssen für die nächsten 20 Jahre offen bleiben. Allenfalls lässt sich dann doch noch ein Kinderspital unter einem Dach realisieren. Die Situation bedarf einer dringenden Lösung, was mit dem zusprechenden Kredit ermöglicht werden sollte. Mit der von mir eingereichten dringlichen Interpellation- für deren gleichzeitige Behandlung ich dankbar wäre - soll eine Ergänzung der Vorlage erreicht werden. Alfred Zimmermann: In der bisherigen Debatte war viel von Realpolitik die Rede und davon, dass nur noch diese eine Lösung möglich sei. Ich bin überzeugt, dass die Wiederholung der beiden früheren Abstimmungen basierend auf den heutigen Kenntnissen mindestens zu einem anderen Resultat führen würden. Der Projektierungskredit sollte auch dazu genutzt werden abzuklären, welche konkreten Folgen ein Kinderspital an einem Standort hätte. Regierungsrat Eduard Belser: Die Debatte zeigt, wie tief die Fragen noch gehen, dass Utopien noch existieren, aber auch klar ist, dass etwas getan werden muss. Es müssen nicht einfach bauliche Fragen überwunden werden. Mentalitäten und Traditionen sind einander anzunähern. Die Offerte des Kantons Basel-Landschaft bestand, wurde vom Kanton Basel-Stadt aber nicht angenommen. Heute sollte der Weg zu einer Entwicklung mutig aufgetan werden, ohne sich an Projekten der weiteren Zukunft zu messen. Das Projekt gemeinsames Universitäts-Kinderspital BS/BL an zwei Standorten war der Bevölkerung schon vor der Abstimmung über die Initiativen vorgestellt worden. Dennoch wurden die bekannten Volksentscheide gefällt. Viele der heute angesprochenen Fragen können zur Zeit nicht beantwortet werden. Dies lässt sich nur mit Hilfe des beantragten Kredites tun. Ich werde dennoch versuchen, möglichst viele davon sowie die dringliche Interpellation von Gerold Lusser zu beantworten. Ich bitte Sie, sich den ganzen Prozess der letzten 3 Jahre vor Augen zu halten. Nun ist eine Verdichtungsphase nötig, damit die Realisierung ab 1. Januar 1999 möglich wird. Zu den Kosten: Die Kosten der Kliniken in Zürich, Bern, Genf usw. wurden als Vergleichsgrössen herangezogen. In der heutigen Situation ist der basler Teil des universitären Kinderspitals mit einem universitären Zentrum Zürich oder Bern nicht konkurrenzfähig. Unsere Zielsetzung besteht darin, auch mit zwei Standorten, möglichst eine Reduktion der Kosten zu erreichen. Eine gemeinsame Lösung wird sicher günstiger sein als die heutige. Für den Kanton Basel-Landschaft wird sie aber Mehrkosten zur Folge haben. Daraus hat der Regierungsrat nie ein Hehl gemacht. Die Einsparungen werden primär der basler Staatskasse zugute kommen. Wenn wir diesen Schritt nicht machen, haben wir keine universitäre Kindermedizin mehr in dieser Region. Sicher könnte auf eine medizinische Fakultät verzichtet werden - das Durchschnitssalter der Menschen wird sich dadurch nicht entscheidend verändern - an der medizinischen Ausbildung hängen aber noch viele andere Faktoren betreffend die Qualität unserer Einrichtungen. Die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft sind überzeugt, dass die medizinische Ausbildung eine enorme Ausstrahlung über den eigentlichen Gesundheitsbereich hinaus hat und deshalb alles unternommen werden soll, sie zu erhalten. Auch wenn dies in Zukunft zu weiteren Kooperationsmodellen über unsere Region hinaus und zu Spezialisierungen führen sollte. Ein universitäres Kinderspital wird bezüglich Spezialisierungen auf Absprachen mit den anderen Kinderspitälern angewiesen sein. Ein Personalabbau findet schon statt, da in Zukunft weniger Personal nötig sein wird. Darum müssen sozialverträgliche Lösungen gesucht werden. Seit einem Jahr wird im Vergleich zu früher in der Ausbildung nicht mehr so stark spezialisiert. Eine gewisse Mobilität des Personals ist aber ebenfalls nötig, was sich heute auch in den Anstellungsverträgen niederschlägt. Das Projekt Anstellungsverhältnisse wird vordringlich behandelt. Die Besoldungsrevision im Kanton Basel-Landschaft läuft in eine ähnliche Richtung wie das basler System, so dass gegenseitig Anleihen übernommen werden können. Wir sind uns der Kostenunterschiede bewusst, doch wird es später Gesamtkosten geben, die für die Leistungsbezüger erträglich sein müssen (Mischrechnung). Da im jetzigen Kinderspital Basel-Stadt auch andere Behandlungen vorgenommen werden als im Kantonsspital Bruderholz, können die Kosten nicht einfach einander gleichgesetzt werden. Schwierige Fälle werden immer noch in das Kinderspital Basel-Stadt gegeben. Wir partizipieren heute durch das Spitalabkommen an den Kosten der Zentrumsmedizin im Kanton Basel-Stadt. Zur Kostentransparenz der Vorlage: Es wurden die Beträge einzeln aufgelistet, die zur Zeit der Erstellung der Vorlage konkret bekannt waren. Das Projekt einer solchen Fusion benötigt ein vollprofessionelles Projektmanagement. Ein gewisser Mitteleinsatz ist daher unumgänglich. Wir rechnen mit dem Einsatz von zwei Mitarbeiterinnen resp. Mitarbeitern während eineinhalb Jahren (600'000 Franken). Die Lohnsystementwicklungen dürften auf 200'000 Franken zu stehen kommen, die gemeinsame Betriebs- und Finanzbuchhaltung auf ca. 200'000 Franken, die Personal- und die Patientenadministration werden sich etwa in der gleichen Grössenordnung bewegen. Auch die baulichen Fragen müssen noch geklärt werden, doch benötigen wir dafür ebenfalls gewisse Mittel. Es freut mich, dass mich der Kanton Basel-Stadt für sparsam hält, doch bin ich kein Schotte. Wenn die Kosten mit den Umsätzen der Institutionen und dem angestrebten Ziel verglichen werden, wird ersichtlich, dass die Proportionen stimmen. Zu den Gefahren zweier Standorte : Das Kantonsspital Bruderholz bleibt ein Zentrum für Mutter und Kind. Die intensiv Neonatologie wird weiterhin dort bleiben. Geburtshilfe im Kantonsspital Bruderholz darf nicht geschwächt werden. Der Kanton Basel-Landschaft ist eine Anlehnung der Kindermedizin an die Erwachsenenmedizin gewöhnt. In Basel ist die Tendenz zu einem selbständigen Kinderspital viel grösser. Alle schwierigen Fälle (z. B. Herzoperationen) werden auch in Basel im Erwachsenenspital behandelt, was auch dort entsprechende Distanzüberwindungen zur Folge hat. Diese Zusammenarbeit wird auch einen Teil der Kostenersparnis bilden. Kindgerechtes Vorgehen ist natürlich selbstverständlich. Zu den Zwischeninformationen: Die Information des Personals ist erfolgt. Ich bin auch bereit, in der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission jeweils über den Stand zu berichten. Schon Ende dieses Jahres sollte die nächste Vorlage unterbreitet werden können. Ein Planungsprojekt in der Höhe von 1,8 Mio Franken spricht nicht für ein "Grossprojekt". Beinahe jede Strassenkorrektur führt zu einem höheren Projektierungskredit. Vom nötigen Prozess, den Mentalitätsfragen und den Möglichkeiten her gesehen, handelt es sich aber wirklich um ein Grossprojekt. Die Kosten werden im Auge behalten. Die Institution sollte ausreichend Autonomie haben, um die kostengünstigsten Lösungen finden zu können. Zu Peter Degen : Es besteht die Idee, die Immobilien in die Institution einzubringen. Wenn Vorgaben über die Kostenziele bestehen, wird sich die Institution auch kein zu kostenintensives Äusseres zulegen. Die Investitionskosten müssen nämlich ebenfalls in den Berechnungen berücksichtigt werden. Der Kanton Basel-Landschaft war Pionier in der Abgeltung der Investitionskosten gegenüber einem anderen Kanton. Zu den Fragen von Patricia Bognar : Ich habe versucht, die Kostentransparenz so deutlich wie möglich zu machen. Zur dringlichen Interpellation von Gerold Lusser: Sicher sind auch Überlegungen zu den baulichen Fragen nötig. Das Projekt der Notfallstation des Kantonsspital Bruderholz trägt den Überlegungen des gemeinsamen Kinderspitals schon Rechnung. Die beiden Achsen in der Notfallstation lassen getrennte Patientenwegen zu (einerseits in den Kinderspitalanbau, andererseits in das übrige Spital). Dank der Bau- und Planungskommission wurde eine andere Beleuchtung in gewissen Untergeschossräumen eingebaut, was zu grösserer Flexibilität führte. Die Grundausbaupläne sind zweifellos noch brauchbar, doch können sich im Detail gewisse Anpassungen ergeben. Diese Anpassungsplanungen macht aber keinen Sinn, bevor der Landrat ein Zeichen gesetzt hat. Wenn das Kantonsspital Basel heute schon Briefe zuhanden der Landratsmitglieder schickt, die sich nach der Planung erkundigen, hat dies einen unangenehmen Beigeschmack, da zuerst noch Volksabstimmungen nötig sind. Wir sind uns bewusst, dass solche Überlegungen noch erfolgen müssen, doch sind wir noch nicht in der Phase der feinsten Detailplanung. Zur Frage 5 der dringlichen Interpellation: Ein Ergänzungskredit könnte später für eine Anpassung zugunsten der Disziplinen, die im Kantonsspital Bruderholz untergebracht werden sollen, allenfalls nötig sein. Zur Frage 6 der dringlichen Interpellation: Wir sollten vom Bestehenden ausgehend schrittweise Entwicklungen vornehmen. Bisher wurden unsere Kinder auch versorgt. Der Landrat wird zu den Finanzierungsvarianten noch Stellungnehmen müssen. Die Freizügigkeit wird im Kinderspital eine vollkommene sein, da nicht an jedem Standort alles angeboten wird. Ich bitte den Landrat, heute für den in der Vorlage aufgezeigten Weg deutlich grünes Licht zu geben. Paul Schär: M. E. bergen die beiden Standorte die Gefahr in sich, dass das Kantonsspital Bruderholz zu einer Dependance des Kinderspitals Basel wird. Regierungsrat Eduard Belser: Wir wollen gleichberechtigte Partner in der Institution sein. Das ist auch aus der Aufteilung der Disziplinen ersichtlich. Chirurgie, Orthopädie und eine gewisse Grundversorgung in der Medizin werden im Kantonsspital Bruderholz bleiben. Die Flexibilität des Kantons Basel-Stadt ist ebenfalls beachtlich. Roland Meury: Wäre es nicht denkbar, die Freizügigkeit für die Kinder schon früher einzuführen, dies im Sinne einer vertrauensbildenden Massnahme für die gemeinsame Institution? Ist es richtig, dass die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft für die Erhaltung der medizinischen Fakultät inkl. universitärer Kindermedizin einstehen und dass es keine Pläne auf schweizerischer Ebene für eine völlige Abschaffung einzelner Kliniken gibt? Eduard Belser: Beim Spitalabkommen mit dem Kanton Basel-Stadt haben wir uns auf die zentrumsmedizinischen Leistungen konzentriert. Bei der Kindermedizin wurde der Begriff der Zentrumsmedizin in den vergangenen Jahren grosszügig ausgelegt. Im Moment sollte hier nichts geändert werden, da sehr viel in Bewegung ist. Beispielsweise wurden die Krankenversicherer beauftragt, ein Taxsystem für die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft auszuarbeiten. Eine vorherige Änderung ist nicht hilfreich. Die von mir aufgezeigte Absicht entspricht der Ansicht der beiden Regierungen. Es stellt sich jeweils die Frage, ob die Kosten für die Erhaltung der medizinischen Fakultät noch getragen werden können. Gerold Lusser: Ich danke Eduard Belser für die Beantwortung meiner dringlichen Motion. Mich hat kein Schreiben zu diesem Vorstoss bewogen, sondern meine Arbeit in einer privaten Planungsgruppe von Ärzten, die sich schon seit Jahren mit diesen Fragen befasst. Die dort entwickelten Ideen wollte ich zeitgerecht einbringen. Ich glaube, dass die in der Interpellation dargestellte Operationsproblematik den Rahmen der bewilligten Notfallstation sprengt. Drei Operationssäle sind eine conditio sine qua non für ein universitäres Zentrum. Eine Notfallversorgung muss neben der regulären stattfinden können. Die beiden Operationssäle im bestehenden Kinderspital in Basel sind zu eng und habe sich als nicht ausreichend erwiesen. Auch unter Berücksichtigung des Untergeschosses besteht nicht unbedingt eine Ausweichmöglichkeit im Kantonsspital Bruderholz, da eine solche Abteilung auf dem gleichen Stock untergebracht werden muss. Die Erkenntnisse der Vergangenheit dürfen nicht ausser acht gelassen werden. Es wäre sinnlos, die Notfallstation inzwischen konkretere Formen annehmen zu lassen und eine Minimalvariante aufzubauen. Auf dem Level Universitätsabteilung lässt sich dies mit dem schon gesprochenen Kredit nicht realisieren. Es ist mit einer Verlagerung von beachtlicher Grösse in das Kantonsspital Bruderholz zu rechnen. Emil Schilt: Viele Wege könnten wahrschein eingespart werden, wenn die Geburten in einem einzigen Spital erfolgen würden. Ich bin bereit, den Betrag heute zu sprechen, doch können viele Probleme des Gesundheitswesens in den nächsten drei Jahren nicht gelöst werden. Ich kann nicht verstehen, dass es nach Meinung von Gerold Lusser nicht möglich sein soll, auf zwei Geschossen zu operieren. Wir müssen die Kosten im Gesundheitswesen einschränken und die Einrichtungen dort realisieren, wo dies möglich ist. Es wäre sinnvoll, die heute von Maya Graf eingereichte Motion betreffend Notfallstation für Kinder im Kantonsspital Liestal (97/118) ebenfalls in die Beratungen einzubeziehen, um die Debatte über die Kindermedizin abschliessen zu können. Landratspräsident Erich Straumann: Die Motion von Maya Graf kann nicht in die heutige Beratung einbezogen werden. Kann die dringliche Interpellation von Gerold Lusser damit als erledigt betrachtet werden? Gerold Lusser ist damit einverstanden. Die dringliche Interpellation (97/115) ist damit erledigt. Eintreten auf die Vorlage ist unbestritten. Detailberatung des Landratsbeschlusses Kein Wortbegehren. ://: Dem unveränderten Landratsbeschluss wird mit grossem Mehr zugestimmt.
betreffend Gewährung eines Projektierungskredites für das Projekt "Gemeinsames Universitäts-Kinderspital BS/BL mit zwei Standorten" (partnerschaftliches Geschäft) Vom 12. Juni 1997 Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst: 1. Der Projektierungskredit von maximal 900'000 Franken wird, unter der Voraussetzung, dass der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt ebenfalls einen Kredit von maximal 900'000 Franken spricht, bewilligt. 2. Der Projektierungskredit wird als Verpflichtungskredit für die Jahre 1997 und 1998 freigegeben. Die Verbuchung erfolgt über das Konto 2705.361.30. 3. Der Betrag von 300'000 Franken wird zu Lasten der Laufenden Rechnung 1997 als Nachtrag im Budget 1997, Konto 2705.361.30, eingestellt. 4. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses untersteht gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung. |
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