LR Protokoll 12. November 1998 (Teil 1)

Protokoll der Landratssitzung vom 12. November 1998



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Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)





Begrüssung, Mitteilungen
Landratspräsident Claude Janiak begrüsst alle Anwesenden, auch die Klasse M3a des KV Liestal. Er verdankt eine Karte, die der Landrat von der Erziehungs- und Kulturkommission erhalten hat. Die Kommission schreibt, dass sie in Weimar reiche Erfahrungen gemacht hat und dass sich bei ihnen gruppendynamische Prozesse in Gang gesetzt hätten, welche die Arbeit, wie sie hofft, im Landrat verändern werden.

Mitteilungen
Der Landratspräsident gratuliert Jacqueline Halder zu ihrem Geburtstag.
Dem Landratspräsidenten selber wird nachträglich zum Geburtstag gratuliert. Claude Janiak feierte am 30. Oktober seinen 50. Geburtstag.

Entschuldigungen:
- für den ganzen Tag: RR Peter Schmid, Urs Baumann, Esther Bucher, Peter Holinger und Rita Bachmann
- für den Nachmittag: Änderung im Büro: Dieter Völlmin, Robert Schneeberger und Rita Kohlermann und Andres Klein ab 15.00 Uhr.
Als Ersatz für den abwesenden Andres Klein wird Esther Aeschlimann als Mitglied
des Büros vorgeschlagen.

://: Esther Aeschlimann wird in stiller Wahl ab 15.00 Uhr des heutigen Tages ins Büro gewählt.

Stimmenzähler:
Hans Schäublin, Urs Steiner, Kurt Schaub.

Traktandenliste:
Keine Bemerkungen.

Für das Protokoll
Colette Schneider, Landeskanzlei




1 98/136
Bericht der Landeskanzlei vom 1. Juli 1998: Anlobung des Präsidenten des Verwaltungs- und Versicherungsgerichts, Dr. Peter Meier, Lupsingen

://: Dr. Peter Meier, Lupsingen, wird als Präsident des Verwaltungs- und Versicherungsgerichtes angelobt.

Für das Protokoll
Colette Schneider, Landeskanzlei




2 98/184
Berichte des Regierungsrates vom 22. September 1998 und der Petitionskommission vom 22. Oktober 1998: 41 Einbürgerungen

Christoph Rudin gibt bekannt, dass er die Akten der Einbürgerungen detailliert geprüft hat und der Petitionskommission über Besonderheiten bei einzelnen Gesuchen Bericht erstattet. Es konnte festgestellt werden, dass die gesetzlichen Voraussetzungen in allen Fällen erfüllt sind. Alle Bewerberinnen und Bewerber sind von einer Bürgergemeinde ins Bürgerrecht aufgenommen worden. Darum bittet der Präsident der Petitionskommission, den Anträgen der Kommission zuzustimmen und die 62 Personen, die von den 41 Gesuchen betroffen sind, im Baselbiet als Baselbieterinnen und Baselbieter willkommen zu heissen.

Bruno Steiger stellte fest, dass unter den Einbürgerungsgesuchen wieder viele Gesuche seien, die aus verschiedenen Gründen von Gemeinden eingebürgert worden seien, in welchen die Gesuchsteller nicht ursprünglich den Wohnsitz gehabt hätten. Bruno Steiger gibt bekannt, dass seine Partei die Einbürgerungsgesuche, wenn diese weiter so gehandhabt würden, immer ablehnen würden.

://: Dem Antrag wurde mit allen gegen 6 Stimmen zugestimmt.

Für das Protokoll
Colette Schneider, Landeskanzlei




3 98/216
Bericht der Petitionskommission vom 22. Oktober 1998: Begnadigungsgesuch des E.D.

Christoph Rudin äussert, dass die Tat von Herr D. 1990 hohe Wellen geworfen hat und dass die Familientragödie im Gerichtssaal von Liestal behandelt worden ist. Vor allem die Justizbehörde hat anschliessend ihr Sicherheitspositiv sichtbar verstärkt. Der Landrat hat sich schon einmal in einem Begnadigungsgesuch im Jahr 1995 mit diesem Fall befasst und hat es abgelehnt. Das zweite Gesuch wurde durch die Petitionskommission eingehend geprüft. Seit der Tat sind bald acht Jahre vergangen, seither hat sich Herr D. beruflich und privat bewähren können, dass sei anzuerkennen. Die lange Zeit sei aber im Wesentlichen verstrichen wegen Rechtsmitteln, die Herr D. ergriffen hat. Zum Teil seien diese zu Recht ergriffen worden, einmal hat Herr D. vom Bundesgericht Recht bekommen, andere Rechtsmittel seien erfolglos geblieben.
Der Präsident der Petitionskommission weist darauf hin, dass es zunehmend schwierig ist, ein Platz im Strafvollzug zu finden. Es soll nicht der Verdacht aufkommen, dass die Strafvollzugsbehörden untätig gewesen seien oder den Vollzug dieser Strafe hinausgezögert hätten.
Die Petitionskommission konnte im Bericht lesen, dass die Verbüssung dieser Strafe auch nach dieser langen Zeit den Sinn nicht verloren hat. Der Gesuchsteller soll selber abgehalten werden, je wieder zur Selbsthilfe zu greifen oder ein Delikt zu begehen. Die Strafanstalt würde auch einen Rahmen für diese Therapie geben. Der Gesuchssteller habe bis heute diese Therapie, die ihm das Gericht auferlegt hat, nicht angefangen.
Die Eventualanträge, die gestellt wurden, wurde von der Petitionskommission als Überforderung angeschaut, es sei doch eine sehr grosse Rechtsstrafe, die hier verbüsst werden müsse. Das wäre zu viel auf einmal.
Aus diesen Gründen beantragt die Petitionskommission, das Gesuch abzulehnen.

Bruno Steiger gibt bekannt, dass seine Partei auch nicht für diese Begnadigung eintritt. Steiger bemängelt den Bericht der Petitionskommission, die Objektivität lasse zu wünschen übrig. Es gäbe eine Tendenz, die Ausländerkriminalität herunterzuspielen. Es sei bedenklich, dass es hier bei Herr E. D. unterlassen worden sei mitzuteilen, dass es sich um einen türkischer Staatsangehöriger handle.

Heinz Mattmüller moniert, dass was in dem Bericht an Informationen stände, äusserst dürftig sei. Er erwarte nicht einen 20seitigen Bericht, aber wenn man hier anhand der grammatikalischen Formulierungen nicht herausfinden würde, dass dies ein Mann sei, würde das nirgends stehen. Des Angeklagten Alter, woher er komme, wo er aufgewachsen sei und sein Beruf würden im Bericht nicht festgehalten. Mattmüller möchte gerne wissen, warum diese Details dem Landrat vorenthalten werden.

Emil Schilt verweist darauf, dass es in dieser Situation eine gewisse Anonymität gäbe. Es sei ein Vertreter der SD in der Petitionskommission, mit diesem solle die Fraktion diese Probleme besprechen, und nicht im Landrat.

Christoph Rudin weist auf den Beschluss des Büros hin, dass die Angeklagten einen Anspruch auf Anonymität hätten, damit nicht jeder, der diesen Bericht erhält, sie gleich erkennen kann. Sämtliche Landratsmitglieder haben das Recht, diese Akten detailliert zu prüfen. Von den Schweizer Demokraten sei niemand an ihn herangetreten.

://: Der Landrat beschliesst einstimmig wie folgt:

1. Das Begnadigungsgesuch des E.D. wird abgewiesen.
2. Der Entscheid ist zu senden an:
- den Vertreter des Gesuchstellers für ihn und den Gesuchsteller (eingeschrieben)
- Obergericht Basel-Landschaft
- Strafgericht Basel-Landschaft
- Justiz-, Polizei- und Militärdirektion Basel-Landschaft, Abteilung Strafvollzug
- Justiz-, Polizei- und Militärdirektion Basel-Landschaft, Abteilung Massnahmenvollzug (mit sämtlichen Originalakten).

Für das Protokoll
Colette Schneider, Landeskanzlei




4 98/224
Bericht der Petitionskommission vom 22. Oktober 1998: Begnadigungsgesuch des B.S.

Christoph Rudin bemerkt, dass die Tat von Herr S., einem Schweizer Staatsbürger, grausam sei. Trotzdem bemühte sich die Kommission, dieses Gesuch unbefangen anzuschauen und hat die geltend gemachten Begnadigunggründe eingehend geprüft. Insbesondere beruft sich Herr S. auf seinen Gesundheitszustand, der im Bericht beschrieben ist. Der Kantonsarzt sowie Spezialärzte wurden darüber befragt, ob das möglich sei, geeignete Therapie zu bekommen. Die Beratung von ärztlicher Seite hat ergeben, dass dieser Vollzug durchaus möglich sei, dass diese Therapie auch im Vollzug gleich sichergestellt werden könne wie im Zivilleben. Herr S. habe Anspruch auf Betreuung und Behandlung, welche seiner Gesundheit angepasst sei. Bei der Psychotherapie sei es wie so oft, diese sei besser gewährleistet im Vollzug als in Freiheit. Bei guter Führung wird Herr S. im Jahre 2001 entlassen werden können und bis dann sei dieser Vollzug, wie die Petitionskommission befand, zumutbar. Darum kann die Kommission das Begnadigungsgesuch nicht gutheissen.

://: Der Landrat beschliesst einstimmig wie folgt:
1. Das Begnadigungsgesuch des B.S. wird abgewiesen.
2. Der Entscheid ist zu senden an:
- den Gesuchsteller (eingeschrieben)
- das Obergericht Basel-Landschaft
- das Strafgericht Basel-Landschaft
- die Direktion der Strafanstalt Oberschöngrün, Solothurn
- die Justiz-, Polizei- und Militärdirektion Basel-Landschaft, Abteilung Strafvollzug
- die Justiz-, Polizei- und Militärdirektion Basel-Landschaft, Abteilung Massnahmenvollzug (mit sämtlichen Originalakten)

Für das Protokoll
Colette Schneider, Landeskanzlei




5 98/225
Bericht der Petitionskommission vom 22. Oktober 1998: Begnadigungsgesuch des R.S.

Christoph Rudin bemerkt, dass Herr S. seine Strafe bereits abgesessen hat und dass sich das Gesuch nur noch auf die Landesverweisung beziehe. Diese sei eine Nebenstrafe, sie diene dem Sicherheitsbedürfnis. Eine 10jährige Landesverweisung ist nach der Praxis der Gerichte eine lange Dauer.
Das Umfeld der Drogenkonsumenten sei noch immer vorhanden. Dieses könnte Herr S. bei einer allfälligen Rückkehr durchaus gefährden. Darum sei es auch zu seiner eigenen Sicherheit besser, wenn er einstweilen nicht in der Schweiz sei. Zumal er hier auch keinen Aufenthaltstitel oder auch gar keine Arbeitsbewilligung habe. Es bestehe eine grosse Gefahr, dass Herr S. auch eine illegale Arbeit annehmen würde. Aus diesen Gründen beantragt die Petitionskommission auch in diesem Fall, dass Gesuch um Erlass der Landesverweisung abzuweisen.

://: Der Landrat beschliesst einstimmig wie folgt:
1. Das Begnadigungsgesuch des R.S. wird abgewiesen.
2. Der Entscheid ist zu senden an:
- den Vertreter des Gesuchstellers für ihn und den Gesuchsteller (eingeschrieben)
- das Strafgericht Basel-Landschaft
- die Fremdenpolizei Basel-Landschaft
- die Justiz-, Polizei- und Militärdirektion Basel-Landschaft, Abteilung Strafvollzug
- die Justiz-, Polizei- und Militärdirektion Basel-Landschaft, Abteilung Massnahmenvollzug (mit sämtlichen Originalakten)

Für das Protokoll
Colette Schneider, Landeskanzlei




6 98/103
Berichte des Regierungsrates vom 19. Mai 1998 und der Justiz- und Polizeikommission vom 5. Oktober 1998: Amtszeitbeschränkung für Gemeindebehörden. 2. Lesung

Franz Bloch denkt, dass er nur aus Dekorationszweck vorne sitzt, weil er davon aus geht, dass dieses Geschäft auch in der zweiten Lesung diskussionslos über die Bühne geht. Seines Wissens seien in der ersten Lesung keine Anträge gestellt worden, auf welche man zurückkommen müsse.

Urs Steiner möchte dem Regierungsrat in dieser Sitzung für die schnelle Reaktion hinsichtlich seiner Motion danken. Es gäbe wenige Gegner, die Angst hätten, dass sie mit einer solchen Amtszeitbeschränkung keine Chance mehr hätten in eine Exekutive hereinzukommen. Steiner ist der gegenteiligen Meinung. Kleine Parteien seien oft Bewegungen in den Ortschaften. Bei einer Rotation würden sich die Chancen langjährig für diese in der Exekutive erhöhen.

Bruno Steiger äussert sich, dass es darum gehe, zugunsten einer Gemeindeautonomie die Volksrechte einzuschränken. Die SD ist der Meinung, dass man dies nicht machen soll.

://: Der Verfassungsänderung wird mit 64 : 6 Stimmen zugestimmt.
://: Die Motion 95/157 vom 11. 09. 1995 wird abgeschrieben.


Landratsbeschluss
betreffend Verfassung des Kantons Basel-Landschaft

Vom 12. November 1998

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

I.
Die Verfassung des Kantons Basel-Landschaft vom 17. Mai 1984 wird wie folgt geändert:
§ 26 Absatz 3
3 Die Gemeinden können in der Gemeindeordnung vorsehen, dass Mitglieder ihrer Behörden nach Ablauf einer bestimmten Amtszeit für die nächtsfolgende Amtsperiode nicht wiederwählbar sind.

II.
Diese Änderung bedarf der Gewährleistung durch den Bund.

III.
Der Regierungsrat beschliesst das Inkrafttreten dieser Änderung.

Für das Protokoll
Colette Schneider, Landeskanzlei



7 98/140
Berichte des Regierungsrates vom 28. Juli 1998 und der Finanzkommission vom 27. September 1998: Beiträge an die Basler Verkehrs-Betriebe für das Jahr 1996

Roland Laube erklärt, dass diese Vorlage jedes Jahr wieder an den Landrat gelangt. Die Beiträge an die BVB würden aufgrund einer komplizierten Abgeltungsrechnung ermittelt werden. Diese Kompliziertheit wird von den zuständigen Personen damit erklärt, das es ganz verschiedene Rechtsgrundlagen seien, die bei der ganzen Berechnung beachtet werden müssen. Nachdem die Berechnungsmethode gegenüber dem letzten Jahr ein bisschen verändert worden sei, hat die Finanzkommission noch deutlicher als bisher feststellen können, dass die ganze Methode nicht nur für Laien kaum nachvollziehbar ist. Aus diesem Grund hat die Kommission der Finanzkontrolle aufgetragen, die Zahlen zu überprüfen. Die Überprüfung hat, wie der Landrat feststellt, ergeben, dass die Rechnung in Ordnung ist. Das bedeute konkret das der Staatsbeitrag 1996 um rund 300`000.--Franken tiefer als für das Jahr 1995 gewesen ist.
Die Finanzkommission hat die Regierung beauftragt, die heutige komplizierte Berechnungsmethode und alle ihre zugrunde liegenden Vorgaben und Rechtsvorschriften in einer übersichtlichen Form der Finanzkommission darzulegen. Es wird erhofft, dass daraus Vereinfachungen entstehen. Die Finanzkommission beantragt einstimmig, dieser Vorlage zuzustimmen.

Kurt Schaub äussert sich, dass die FDP-Fraktion dieser Vorlage zustimmt. Das ÖV-Angebot in der Region sei gut. Die Kostenberechnung, wieviele Kosten der ganze öffentliche Verkehr verursache, sei ein Buch mit sieben Siegeln. Wenn in der Finanzkommission oder der Verwaltung nachgefragt würde, müsse festgestellt werden, dass in der ganzen Verwaltung nur eine Person zu finden sei, die diese Berechnungen durchführen kann und den Überblick über diese Ausgleichszahlungen hat.
Die Finanzkontrolle hat diese Zahlen auf Plausibilität überprüft. Mehr könne auch sie nicht machen. Was die FDP fordert, ist eine Vereinfachung und Transparenz in diesen Zahlen. Die FDP-Fraktion hat der Fiko den Auftrag gebracht und die Regierung hat diesen entgegen genommen. In übersichtlicher Form wird nun versucht werden dazustellen, wie diese Zahlungen funktionieren. In der Vorlage sei ein Beispiel vorhanden, aber auch dort seien noch Verständnisschwierigkeiten vorhanden.
Trotzdem müsse das Bewusstsein vorhanden sein, dass ein echter Vergleich von den Leistungen und Zahlen der BVB und BLT nicht gemacht werden könne, solange die BVB in der Staatsrechnung des Kantons Baselstadt enthalten sei. Kurt Schaub hofft, dass die BVB auch zu der Überzeugung kommen, Transparenz zu schaffen. Das würde heissen, dass diese Zahlen aus der Staatsrechnung genommen werden und separat ausgeführt werden. Dann würde eine Transparenz vorhanden sein.
Die FDP ist zuversichtlich, dass die Regierung einen Schritt in die richtige Richtung macht.

Peter Meschberger gibt die Zustimmung der SP zur Vorlage bekannt. Auch der SP sei es ein bisschen "unheimlich" in der Kompliziertheit dieser Gesetze. Solange es geringe Kosten verursache, sei dies nicht ganz so schlimm, vielmals würden Gesetze komplizierter, wenn es teurer werde. Der Landrat hofft, dass nicht durch die Vereinfachung ein finanzielles Loch hervorkommen würde. Ein Danke geht an die Regierung.

Hildy Haas lässt verlauten, dass die SVP/EVP-Fraktion ebenfalls der Vorlage zustimmt. Wie ihre Vorredner es gesagt hätten, sei es schwierig hier durchzublicken. Die Fraktion hofft, dass die nächste Abrechnung der Basler Verkehrs-Betriebe besser verständlich sei.

Auch Eugen Tanner kann die Zustimmung seiner Partei bekanntgeben. Die Frage, die in der CVP zur Diskussion stand, war, ob das in Zukunft so bleibe und ob nicht organisatorisch das gesamte Problem an der Wurzel angepackt werden könne. Grossräumiger und wirtschaftlicher sei zu denken, dann gäbe es vielleicht eine Lösung für die ganze Nordwestschweiz.

Heinz Mattmüller erklärt kurz und bündig, dass die SD-Fraktion der Vorlage einstimmig zustimmt.

Die Zustimmung der Grünen gibt Alfred Zimmermann bekannt. Sie hätten ein grosses Vertrauen in den einzigen Mann der Verwaltung, der den Überblick hat und ebenfalls in die Finanzkontrolle.

Regierungspräsidentin Elsbeth Schneider bedankt sich für die gute Aufnahme der Vorlage. Es ginge ihr nicht gleich wie ihrem Vorredner, der gesagt hat, dass das Vertrauen in diese einzige Person vorhanden sei. Selbstverständlich habe sie sehr viel Vertrauen in die einzelnen Personen, aber es wäre sicher nicht günstig, wenn künftig nur eine Person informiert sei und nur eine Person diese grosse Verantwortung tragen müsste.
Schon von dem Vorstoss der FDP-Fraktion hat die Regierungspräsidentin den Auftrag der Abteilung Wirtschafts- und Finanzfragen gegeben, Transparenz vorzulegen und künftig das beruhigendene Gefühl zu signalisieren, dass sowohl die Regierung wie auch die Finanzkommission den Überblick habe.
Das Schwierigste am ganzen sei an die Zahlen heranzukommen, das mache das ganze Geschäft so schwierig.

://: Dem folgenden Landratsbeschluss wird einstimmig zugestimmt:

Landratsbeschluss
betreffend Beiträge an die Basler Verkehrs-Betriebe für das Jahr 1996

Vom 12. November 1998

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf den Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt betreffend die Basler Verkehrs-Betriebe und die BLT Baselland Transport AG vom 26. Januar 1982 sowie auf das Gesetz zur Förderung des öffentlichen Verkehrs vom 18. April 1985 und auf einen Bericht des Regierungsrates vom 28. Juli 1998 beschliesst:

1. Den Basler Verkehrs-Betrieben wird für das Jahr 1996 ein Staatsbeitrag von Fr. 1'105'845.-- ausgerichtet.

2. Die Gemeinden werden verpflichtet, die gesetzlichen Mindestbeiträge zu leisten, bzw. erhalten diese gutgeschrieben, nämlich

- Aesch Fr . 33`349.--
- Allschwil ./. Fr. 101`990.--
- Binningen Fr. 442`915. --
- Birsfelden Fr. 65`905.--
- Bottmingen Fr. 180`292.--
- Münchenstein Fr. 25`696.--
- Muttenz ./. Fr. 135'927.--
- Pfeffingen Fr. 2'642. --
- Pratteln ./. Fr. 88'549.--
- Reinach Fr. 73'296.--

Total Fr. 497'629.--
(= 45% von Fr. 1'105'845.--)


Für das Protokoll
Colette Schneider, Landeskanzlei


Fortsetzung des Protokolls vom 12. November 1998


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