LR Protokoll 12. November 1998 (Teil 2)

Protokoll der Landratssitzung vom 12. November 1998



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Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)





8 98/163
Berichte des Regierungsrates vom 15. September 1998 und der Finanzkommission vom 24. Oktober 1998: Änderung des Kirchendekrets: Zusammensetzung und Wahl der Verwaltungskommission der Stiftung Kirchen- und Schulgut

Roland Laube erklärt, dass die Stiftung Kirchen- und Schulgut von einer fünfköpfigen Verwaltungskommission geleitet wird. Diese Kommission wird vom Landrat gewählt und gehört dem Kirchendirektor von Amtes wegen an. Die politische Bedeutung dieser Kommission sei unterdessen nicht mehr so gross wie früher, soll gemäss der Vorlage neu der Regierungsrat als Wahlbehörde fungieren. Die zwingende Einsitznahme des Kirchendirektors soll fallengelassen werden. Gleichzeitig würde auf Nennung von Wahlvoraussetzungen verzichtet werden, weil dies aus verfassungsrechtlichen Überlegungen nicht mehr haltbar sei.
Die Finanzkommission schliesst sich den Überlegungen des Regierungsrates vollumfänglich an und beantragt einstimmig Zustimmung zu der vorgeschlagenen Dekretsänderung.

Kurt Schaub gibt die Zustimmung der FDP-Fraktion bekannt. Sie geht davon aus, dass der Regierungsrat die richtigen und fähigen Personen in diese Verwaltungskommission delegiert. Ebenfalls ist die Fraktion davon überzeugt, dass der Regierungsrat nicht zwingend in dieser Kommission Einsitz nehmen muss.

Peter Meschberger äussert sich, dass die SP-Fraktion der Vorlage beistimmt.

Paul Rohrbach entgegnet, dass die EVP-Fraktion sich länger über dieses Geschäft unterhalten hat. An der Fraktionssitzung sei aus der Überlegung heraus, dass nicht die Regierung, sondern die Kirche die Wahl der Kommissionsmitglieder bestimmen würde, die Vorlage eher auf Ablehnung gestossen.
Das Geschäft sei mit der Kirche vorbereitet worden und die Fraktion habe sich versichern lassen, das die Chemie zwischen der Regierung und der Kirche stimme. Damit weise die EVP-Fraktion die Vorlage nicht zurück.
Eine Frage sei noch aufgekommen: Gibt es eine Möglichkeit, dass die Kirche ein Vorschlagsrecht zuhanden des Regierungsrat hat? Wenn das nicht der Fall ist: Ist der Regierungsrat bereit, auch in Zukunft Wahlvorschläge der Kirche wohlwollend zu behandeln?

RR Hans Fünfschillig dankt für die gute Aufnahme der Vorlage. Er gibt seinem Vorredner recht, dass das Kirchen- und Schulgut in der heutigen Zeit eigentlich nicht mehr in die staatliche Obhut hinein gehört. Als das neue Kirchengesetz gemacht wurde, sei der Mut für diesen Schritt nicht vorhanden gewesen. Auf die neue Amtsperiode hin sei es nun darum gegangen, diese Wahlvoraussetzungen anzupassen. Das andere würde eine Änderung des Kirchengesetzes bedingen. Da momentan alles gut laufe, wurde im Einvernehmen mit der Kirche darauf verzichtet, den weiteren Schritt zu machen.
Wenn diese Kommission nicht mehr der Regierung unterstehen würde, würde daraus eine unabhängige Stiftung mit einem Stiftungsreglement gemacht werden. Es gehe darum, alle diese Kulturgüter, die das Kirchen- und Schulgut enthält, zu erhalten.
Es sei selbstverständlich, dass die Regierung nur Mitglieder der evangelisch-reformierten Kirche in diese Kommission wählt und dass die Regierung sich mit dem Kirchenrat abspricht, wie die Besetzung der Kommission aussehen soll. Der Präsident des Kirchenrates sei immer als beratendes Mitglied in dieser Kommission darin, dass die gute Zusammenarbeit zwischen Kirchen- und Schulgut und der evangelisch-reformierten Kirche erhalten bleibe. Der neue Verwalter des Kirchen- und Schulgut und Sekretär der Kommission ist gleichzeitig der neue Finanzchef der evangelischen-reformierten Kirche, damit sei die Zusammenarbeit garantiert.

://: Der folgenden Änderung wird einstimmig zugestimmt:


Änderung des Kirchendekrets

Vom 12. November 1998

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

I.
Das Kirchendekret vom 9. März 1989 wird wie folgt geändert:

§ 3 Abs. 2

Die Mitglieder werden vom Regierungsrat gewählt.

II.
Diese Änderung tritt am 1. Januar 1999 in Kraft.

Für das Protokoll
Colette Schneider, Landeskanzlei




9 98/186
Berichte des Regierungsrates vom 22. September 1998 und der Finanzkommission vom 24. Oktober 1998: Änderung des Vertrags zwischen dem Kanton Basel-Landschaft und den Vereinigten Schweizerischen Rheinsalinen über die Rechte an den Salzlagern und Solen im Kanton Basel-Landschaft (Konzessionsvertrag) vom 30. Oktober 1962/29. März 1963

Roland Laube erklärt, dass die Rheinsalinen für das Recht, Salz abzubauen, seit Jahrzehnten dem Kanton BL Konzessionsgebühren bezahlt. Das seien erfreuliche Einnahmen für den Kanton. Je länger je mehr könnten sich diese Gebühren aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung als Nachteil entwickeln. Vor allem die Konkurrenzfähigkeit der Rheinsalinen könnte gefährdet sein, wenn das Salzmonopol demnächst einmal fallen sollte. Aus diesem Grund soll die Konzessionsgebühr ab anfangs 1999 auf einen Franken pro Tonne gesenkt werden. Als Entschädigung für den Einnahmenausfall, die der Kanton dadurch erleidet, bekommt der Kanton eine einmalige Abgeltungszahlung von 4,6 Millionen Franken. Die Finanzkommission erhofft sich, dass durch diese Massnahme die über 100 Arbeitsplätze im Baselbiet und auch die Steuereinnahmen der Rheinsalinen längerfristig gesichert werden können.
Zu den Änderungen der Finanzkommission gegenüber der Regierungsvorlage: Es handle sich hier nur um Änderungen formeller Natur. Der Landratsbeschluss wurde klarer gegliedert und besser formuliert. Namens der Landeskanzlei entschuldigt sich Roland Laube, dass diese Änderungen nicht schon dem Kommissionsbericht beigeheftet worden ist.
Die Finanzkommission beantragt einstimmig die Zustimmung zu dieser Vertragsänderung.

Adrian Ballmer stellt fest, dass das Salz früher und auch heute noch eine grosse Bedeutung für das Baselbiet hat. Die Vorlage findet der Landrat sehr gut und illustrativ, vor allem auch mit dem historischen Bezug. Die Entwicklung in diesem Bereich sei sicher schmerzlich, aber unaufhaltsam. Es bestehe Handlungsbedarf.
Für den Kanton sei es wichtig, dass diese Unternehmung konkurrenzfähig bleibt und dass auch die Arbeitsplätze und die Steuereinnahmen erhalten bleiben. Der Abbau des Salzes des Salzes soll weiter geschehen, das Salz soll künftig nicht nur vom Ausland bezogen werden. Darum unterstütze die FDP-Fraktion diesen Antrag.

Peter Meschberger ist der Meinung, dass sich auch das Baselbiet den wirtschaflichen Begebenheiten nicht entziehen kann. Die SP-Fraktion sagt ein klares Ja zu der Vorlage.
Persönlich bedeuten die Rheinsalinen dem Landrat sehr viel, weil er in der Nähe aufgewachsen ist. Peter Meschberger hofft, dass wenn es den Rheinsalinen in Zukunft einmal schlecht gehen würde, dass sich dann die Regierung an die geplanten 4,6 Millionen Franken erinnern würde, dass man dann damit die geschichtsträchtigen Rheinsalinen erhalte könne.

Hildy Haas sagt, dass das Salz fest mit der Selbständigkeit des Baselbiets zusammenhängt. Wenn das Salz damals nicht gefunden worden wäre, hätte vielleicht der Freiheitswille nicht ausgereicht, weil es zum einen Staatsaufbau auch Geld brauche. Die Konzession sei dem jungen Kanton sehr willkommen gewesen.
In der Schweiz gibt es nur an drei Fundorten Salz - in der Schweizerhalle, in Rhyburg AG und im Kanton Waadt.
Die Überlegungen der Regierung findet die SVP richtig. Darum stimmt sie der Vorlage zu.

Uwe Klein gibt die Zustimmung der CVP bekannt.

Heinz Mattmüller äussert, dass auch die SD mit dem Vorgehen einverstanden ist. Die Änderungen würden sich in der heutigen Zeit aufdrängen.

Alfred Zimmermann findet es gut, dass mit der Vorlage nicht gewartet wurde, bis der erste Kanton aus dem Salzkonkordat ausgetreten ist. In weiser Voraussicht wurde eine künftige Entwicklung vorausgesehen und jetzt schon reagiert. Mit dieser Abfindungssumme, die der Kanton bekommt, komme er nicht schlecht weg.
Den Grünen liegen die mehr als 100 Arbeitsplätze am Herzen, die hoffentlich gesichert werden können. Die Änderungen dieses Vertrags seien vernünftig, darum würden die Grünen diese Vorlage unterstützen.

RR Hans Fünfschilling dankt für die gute Aufnahme der Vorlage. Es liege in dieser Vorlage mehr als nur der materielle Inhalt, die ganze Geschichte des Baselbiets sei darin enthalten. Mit diesen historischen Einstreuungen sollte dies berücksichtigt werden.
Mit dem Abschluss des neuen Vertrages wird ein geschichtlicher Abschnitt abgeschlossen und es wird auch in die Zukunft geschaut.

://: Dem folgenden Landratsbeschluss wird einstimmig zugestimmt:

Landratsbeschluss
betreffend Änderung des Vertrags zwischen dem Kanton Basel-Landschaft und den Vereinigten Schweizerischen Rheinsalinen über die Rechte an den Salzlagern und Solen im Kanton Basel-Landschaft (Konzessionsvertrag) vom 30. Oktober 1962/29. März 1963

Vom 12. November 1998

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

I.
§ 7 des Vertrags zwischen dem Kanton Basel-Landschaft und den Vereinigten Schweizerischen Rheinsalinen über die Rechte an den Salzlagern und Solen im Kanton Basel-Landschaft (Konzessionsvertrag) vom 30. Oktober 1962/29. März 1963(8) wird wie folgt geändert:

§ 7 Konzessionsleistung an den Kanton

1 Für das Recht, aus den Salzlagern des Kantons Basel-Landschaft Salz auszubeuten, hat die Saline dem Kanton Basel-Landschaft per 1. Januar 1999 eine einmalige Kapitalzahlung von 4.6 Millionen Franken zu leisten.

2 Zusätzlich hat die Saline dem Kanton für jede Tonne von ihr im Laufe des Jahres verkauftes, aus den basellandschaftlichen Salzlagern erzeugtes Salz eine Entschädigung von Fr. 1.-- zu leisten.

§ 7a (neu) Wegfall oder Bedeutungslosigkeit des Salzhandelsmonopols

1 Die Entschädigungspflicht gemäss § 7 Abs. 2 entfällt, wenn das auf die kantonalen Salzregale abgestützte Recht der Saline auf Einfuhr und Verkauf von Salz sowie
Salzgemischen mit einem Gehalt von 30 % oder mehr an Natriumchlorid und Sole aus rechtlichen Gründen weggefallen ist.

2 Die Entschädigung wird gemäss § 7 b reduziert, wenn das Salzhandelsmonopol durch den Austritt von Kantonen aus der interkantonalen Vereinbarung über den Salzverkauf in der Schweiz inhaltlich bedeutungslos wird.

3 Die massgebende Feststellung dieser Bedeutungslosigkeit erfolgt durch Beschluss eine Zweidrittelmehrheit der Konkordatskantone. Vom Stimmrecht ausgeschlossen sind diejenigen Kantone, welche im Zeitpunkt des Beschlusses den Austritt aus der interkantonalen Vereinbarung erklärt haben.

§ 7b (neu) Reduktion der Konzessionsgebühr

Im Fall von § 7a Abs. 2 wird die Entschädigung von Fr. 1.-- auf Fr. --.10 pro Tonne gefördertes Salz reduziert. Sie entfällt im Zeitpunkt, da das kantonale Salzhandelsmonopol förmlich aufgehoben wird.


II.
Die Änderung tritt auf den 1. Januar 1999 in Kraft.

Für das Protokoll
Colette Schneider, Landeskanzlei




10 98/119
Berichte des Regierungsrates vom 2. Juni 1998 und der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission vom 29. Oktober 1998: Totalrevision des Fischereigesetzes. 1. Lesung

Marcel Metzger bemerkt, dass in der Kommission die Frage gestellt worden sei, ob überhaupt ein Fischereigesetz gebraucht würde, ob man die notwendigen Regelungen nicht in die anderen Gesetze einfügen könnte. Mit einem eigenständigen Fischereigesetz werde zum Ausdruck gebracht, dass die Fischerei mehr als nur eine Freizeitbeschäftigung sei. Es gehe darum, die natürliche Artenvielfalt und ein gesunder Fischbestand zu erhalten, zu verbessern oder dort, wo das System gestörrt sei, dieses wieder in Ordnung zu bringen. Es geht nicht nur um Fische, es gehe um die Qualität des Wassers und um die Gestaltung der Flussläufe.
Im neuen Bundesgesetz über die Fischerei, dass seit dem Januar 1994 in Kraft ist, wird diesen Aufgaben ein grosses Gewicht beigemessen. Das sei der Hauptgrund für die Revision des kantonalen Fischereigesetzes. Gesetzestechnische Überlegungen haben den Ausschlag gegeben, dass man den Weg der Totalrevision gewählt hat.
Der Kanton Baselland gehört zu der Gruppe der Kantone, die Pachtfischerei betreiben. Innerhalb dieser Gruppe nimmt er eine besondere Stellung ein, indem er als einziger die Pachtvergabe den Gemeinden übertragen hat. Diese zwei Grundprinzipien, die Pachtvergabe durch die Gemeinden, sind im neuen Fischereigesetz beibehalten worden.
Bei der Pacht sind zwei wesentliche Neuerungen vorgeschlagen:
Die Pacht soll zum Schätzungswert vergeben werden. Damit soll verhindert werden, dass mit viel Geld ein Bach versteigert werden kann und dadurch möglicherweise viele Fischer leer ausgehen. Die Pachtdauer wird von sechs auf acht Jahre erhöht, das erlaubt den Pachtenden eine längerfristige Planung und der Anreiz, sich für einen gesunden Fischbestand einzusetzen, vergrössert sich.
Der Landrat hält fest, dass es im Gesetz Punkte gibt, die aus Kreisen der Fischerei und dem Naturschutz als nicht gut gelöst betrachtet werden. Alle diese Punkte wurden in der Kommissionsberatung diskutiert, welche Regelungen davon betroffen sind, seien im Kommissionsbericht aufgeführt.
Als Beispiel erläutert Marcel Metzger dieses der Fischereiprüfung. Der Stand der Fischerei im Kanton sei gut. Die Anzahl Fischer, die nicht in einer Fischereivereinigung seien und kein Fischerprevet besitzen sei relativ klein. Der Rechtsdienst der Regierung hat klar ausgesagt, dass der Landrat diese Entscheidung fällen muss und sie nicht dem Regierungsrat delegieren kann. Nachdem die Fischereivereine ganz klar diese Fischerprüfung wollen, sehe er den Sinn dieser "Kann"-Formulierung nicht ein, meinte der Landrat, denn diese sei im bisherigen Gesetz schon vorhanden gewesen, ohne dass der Regierungsrat diese Fischereiprüfung eingeführt hat. Der Landrat soll bei der Beratung den Entscheid fällen, ob diese Prüfung notwendig ist oder nicht.
In der Kommission hat sich eine grosse Mehrheit gegen eine gesetzliche Verankerung der Fischereiprüfung ausgesprochen. Die Volkswirschafts- und Gesundheitskommission hat dem Entwurf des Fischereigesetzes mit 8:0 Stimmen und zwei Enthaltungen zugestimmt. Darum beantragt Marcel Metzger im Namen der Kommission auf diesen Gesetzesentwurf einzutreten und zuzustimmen.

Marcel Metzger beantragt im übrigen, den ersten Satz des § 1 wie folgt zu ändern:
Dieses Gesetz regelt den Fang und die Hege von Fischen.
("und Krebsen" wird gestrichen, weil sonst der darauf folgende Satz keinen Sinn machen würde.)

Paul Schär erklärt, dass die FDP für das Eintreten dieser Vorlage ist. Grundsätzlich sei die Vorlage erfreulich. Sie wird den Zielsetzungen, die im Bericht festgehalten sind, gerecht. Die FDP unterstützt die Gemeindeautonomie, die mit dem neuen Gesetz gewährleistet ist.
Die Gespräche mit dem Kantonalen Fischereiverband und den Fischereivereinen seien sehr offen und konstruktiv gewesen und hätten die Wichtigkeit dieser Institutionen aufgezeigt.
Eine Mehrheit der Fraktion ist der Meinung bei § 9 (Verpachtung) der Kommission zu folgen. Eine Minderheit findet, dass sei etwas, was zumindest an die Kommission zurückzuweisen sei.
Nach einer intensiven Diskussion ist die Mehrheit der Fraktion der Meinung, dass die Fischereiprüfung nicht gesetzlich geregelt werden soll.
In Bezug auf den Schadenersatz § 25 ist eine deutliche Mehrheit der Meinung, dass sei nicht notwendig.

Sabine Stöcklin erklärt, dass auch die SP für das Eintreten dieses Gesetzes ist. Das Gesetz regle die Fragen der Hoheitlichkeit. Es sei ein Regelwerk, welches Streit vermeiden würde, weil es klare Reglen aufstelle. Auch der Ausbeutung der Natur in den Gewässern kommt es zuvor. Es sei eine edle Aufgabe, dieses Gesetz zu beschliessen.
Die SP-Mehrheit ist für die Fassung des Gesetz, wie sie bei der Kommissionsberatung herausgekommen ist.
Die Gemeindehoheit ist etwas Spezielles hier im Kanton. Die Verpachtung nach dem Schätzwert sei etwas Neues. Diese Lösung findet die SP-Fraktion gut und sozial.
Eine Art Zielparagraph sei derjenige, der die natürliche Artenvielfalt fördere. Mit Symphatie wurde der Vorschlag der Naturschutzorganisationen entgegengenommen, der lautet, dass 40 Prozent der Pachtzinsen, welche die Gemeinden einnehmen, nicht in die allgemeine Gemeindekasse fliesst, sondern zweckgebunden für diese Aufgabe - für die Revitalisierung der Gewässer - eingesetzt wird.
Wenn man sich aber vergegenwärtigt, um was für Finanzmittel es hier eigentliche gehe, ist die Fraktion zur Überzeugung gekommen, dass mit dem Fischereigesetz nicht die wirklich kräftige Revitalisierung der Gewässer im Kanton Baselland vollzogen werden kann. Diese Pachteinträge sind über den ganzen Kanton im Bereich von 200`000.--Franken pro Jahr anzusiedeln. 40 Prozent davon wären rund 80`000.--Franken. Der Kanton setzt aufgrund des Wasserbaugesetzes bedeutend mehr finanzielle Mittel in diese Aufgabe ein, und darum hat die SP-Fraktion schlussendlich davon abgesehen, diese Zweckbindung über das Fischereigesetz festzuschreiben. Die Fraktion erwartet aber, dass der Kanton weiter an der Politik von der naturnahen Gewässerverbauungen und Revitalisierung der Fliessgewässer festhaltet. Auch die Gemeinden sollen darauf aufmerksam gemacht werden, dass es aufgrund der Einnahmen vom Pachtzins angemessen wäre, diese Aufgaben finanziell zu unterstützen.
Die SP begrüsst, dass die Fischervereine ihre Mitglieder ausbildet und schult und diese Schulung anschliessend mit einer Prüfung abgeschlossen wird. Auch dass die Fischereivereine, welche die Pacht zur Verfügung bekommen, diese nur an Mitglieder mit Fischereiprüfung weitergegeben.
Die Fraktion nimmt jedoch davon Abstand, dass die Fischereiprüfung, die als sinnvoll erachtet wird, vom Kanton kontrolliert wird und als absolutes Obligatorium eingesetzt wird.
Die Altersschwelle, ab 12 Jahren, findet die Fraktion angemessen.
Zur Entschädigungsfrage, wenn es doch einmal zu einem Pachtwechsel kommen sollte, äussert sich die Landrätin, dass im Vordergrund die Fischzuchtanlage von der Fipal (Fischerei- und Pachtvereinigung Laufental) stehe. Dort wurden effektiv grosse Investitionen getätigt. Der Regierungsrat sei gewillt, diese Fischzuchtanlage der Fipal in der Verordnung, die es aufgrund des Fischereigesetzes geben wird, zu schützen. Damit schliesst sich die Mehrheit der SP der Regelung an, die die Kommission vorschlägt.
Auch tierschützerische Aspekte werden in der Verordnung geregelt und müssen nicht noch speziell im Gesetz festgehalten werden.

Hans Schäublin erklärt, dass die SVP/EVP-Fraktion ebenfalls für das Eintreten des Fischereigesetzes ist. Mit dieser Vorlage sei ein guter Konsens gefunden worden. Die Erhöhung auf acht Jahre findet die Fraktion gut, so hat der Fischende genug Zeit für eine richtige Bewirtschaftung. Auch dass die Pacht zum Schätzungswert vergeben werden soll unterstützt die Fraktion. Jeder der diese Freude und Passion verspüre, solle die Möglichkeit zum Fischen haben.
Der Landrat findet, dass eine solche Fischerprüfung eingeführt werden soll. Die Fischereiverbände würden dies anstreben. Aber es gäbe auch noch andere Gewässer, für welche Fischerkarten bezogen werden können. Das seien ausgerechnet diese, für welche keine Prüfung gebraucht werde, zBsp. der Rhein, der die grösste Artenvielfalt im Bereich der Fische hat. Aber auch hier sollten Kenntnisse vorhanden sein, die Pächter sollten über den Lebensraum Bach informiert sein.
In diesem Sinne ist die Fraktion für das Eintreten des Gesetzes.

Bruno Weishaupt, der selber aktiver Fischer ist, bezeichnet das Gesetz als gelungen, modern und fortschrittlich. Verschiedene Anliegen der CVP, die sie in der Vernehmlassung eingebracht hat, wurden in der Regierungsvorlage berücksichtigt.
Der Entwurf kommt den Forderungen nach einer natürliche Artenvielfalt und der Erhaltung, Verbesserung und Wiederherstellung der Lebensräume nach.
Die wesentlichen Neuerungen seien die Regelung der Pacht. Wichtig sei auch, dass die Pachtdauer von sechs auf acht Jahre erhöht würde. Wichtig ist der CVP auch das Anhörungs- und Informationsrecht der Betroffenen.
Die Pächter sollen ein gewisses Mitspracherecht haben. Die Fipal, ein grosser Verein, pflegt 21 Kilometer Gewässer. Der Verein betreibt in Zwingen eine Brutanlage, in welcher pro Jahr über 800`000 Fische ausgebrütet und gezüchtet würden. Die Mitglieder der Fipal arbeiten alle ehrenamtlich.
Die Leistungen der Vereine, die aktive Beiträge an die Natur leisten, sollen anerkannt werden und auch zum Teil, wenigstens idealistisch honoriert werden, indem man ihnen Anhörungsrecht und ein gewisses Mitspracherecht gibt.
Die Fischereiprüfung will die CVP obligatorisch machen.
Die CVP-Fraktion ist einstimmig für das Eintreten des Fischereigesetzes.

Peter Degen sagt, dass mit dem neuen Gesetz eine Anpassung an das neue Bundesgesetz stattfindet. Auch wenn das revidierte Gesetz volkswirtschaftlich nur marginal sei. Auch die Schweizer Demokraten sind der Meinung, dass letztendlich die Gemeinden die Pflicht für ihre Gewässer wahrnehmen müssen. Mit freiwilligem Einsatz hätten vor allem die Fischenden die Gewässer und angrenzenden Uferpartien kontrolliert, renaturiert und gepflegt.
Die SD stimmt der Kommissionsfassung zu, behalten sich aber das Recht vor, bei allfälligen Missbräuchen im Bereich der Pachtvergabe auf dieses Thema im Landrat wieder zurückzukommen.

Rosy Frutiger erzählt, dass sie in der Kommission noch nie eine Vorlage gehabt habe, die so viele Emotionen geweckt habe. Die Fischer leisten einen wichtigen Beitrag zur Revitalisierung der Baselbieter Gewässer. Die Grünen sind für das Eintreten des Fischereigesetzes.

RR Eduard Belser dankt für die grundsätzlich gute Aufnahme des Gesetzes. Auf die Detailberatung seien einige Anträge angemeldet worden, die doch sehr grundsätzlich seien.
Es sei eine Regalhoheit bei den Gemeinden vorhanden und das soll jetzt nicht geändert werden, dass am Schluss die Gemeinden keine Rolle mehr spielen.

Landratspräsident Claude Janiak schreitet zur Detailberatung des Gesetzes.

§§ 1 - 8
kein Wortbegehren

Änderung des § 1, Zweck

Dieses Gesetz regelt den Fang und die Hege von Fischen.


§ 9
Absatz 4: Es liegen zwei gleichlautende Anträge von Bruno Weishaupt/Danilo Assolari und Peter Meschberger vor.

Danilo Assolari äussert sich zum Antrag Weihaupt/Assolari. Gemäss § 9 werde jetzt die Pacht an den bisherigen oder an denjenigen Pächter vergeben, der die meisten ortsansässigen Fischer vorweisen kann. Es gäbe keine Favorisierung für die bisherige Pachtgesellschaft. Mit dem Antrag möchten die beiden Landräte dem entgegenwirken. Und zwar dass der bisherigen Pächter, wenn er mehr Investitionen und Aufwendungen als vom Gesetz verlangt wird, dass er dann entschädigt wird. Jede Pachtvereinigung hat die Auflage, gesetzliche, vorgeschriebene Pflichteinsätze zu machen, um den Bestand und die Artenvielfalt der Fische erhalten zu können. Es gäbe aber Pachtvereinigungen, die mehr machen würden. Diese seien nicht mehr motiviert, wenn sie ihre Investition bei der neuen Pachtvergabe nicht in einer Art rückvergütet kriegen oder wenn sie nicht favorisiert werden im neuen Pachtvertrag.
Darum schlagen Weishaupt und Assolari bei § 9 neu den Absatz 5, der wie folgt lautet, vor:
"Bisher Berechtigte, welche den Zuschlag zur Pacht nicht mehr erhalten, werden vom zukünftig Berechtigten für ausserordentliche Investitionen und Aufwendungen in Zusammenhang mit der Pacht entschädigt."
Das gäbe den bisherigen Pächtern eine Sicherheit, dass sie ihre ausserordentliche Investition und ihren Einsatz nicht umsonst gemacht haben. Der Landrat ist auch bereit, den Antrag soweit mit dem Satz zu ergänzen: Das Detail regelt die Verordnung.

Peter Meschberger und eine kleine Minderheit der SP unterstützt den Antrag von Weishaupt/Assolari. Er selber hatte den fast gleichlautenden Antrag, der vom Fischereiverband stammt, auch eingereicht.

RR Eduard Belser bittet, die Anträge abzulehnen. Es sei eine grosse Dankbarkeit den Fischern gegenüber vorhanden, die viel für die Gewässer leisten.
Was ist die ganze Fischerei heute? Der Regierungsrat stellt fest, das dies heute eine reine Freizeitbeschäftigung ist. Bei anderen Vereinen würde auch Fronarbeit für dies und jenes geleistet. Diese Menschen haben dieses Hobby nicht, um etwas Grosses zu verdienen, die Freude steht im Vordergrund. Dies ist eine Leistung, die nicht so einfach zu beziffern sei.
Im Gesetz soll diese Leistung honoriert werden, indem die Pachtdauer von sechs auf acht Jahre erhöht wird.
Wenn jetzt ein nein zu den Anträgen gesagt würde, dann habe dies folgenden Grund: In der Regel sind diese Einsätze sehr schwer bezifferbar. Als Beispiel nennt der Regierungsrat die Renaturierungen der Birs.
Ein Problem bestehe noch im Übergang von der bernischen in das baselbieterische Recht. Wenn der Antrag angenommen würde, wäre der Übergang noch komplizierter.
Die Fipal sei eine Investition. Die Regierung möchte die Verpflichtung von der Abnahme dieser Brutanlage sicherstellen. Das könne gut in der Verordnung gemacht werden.
Eduard Belser plädiert nochmals für die Ablehnung der Anträge.

Danilo Assolari konnten die Argumente von RR Eduard Belser nicht überzeugen. Die Fischerei wolle sich nicht bereichern. Aber sie wollen die Gelder, die sie aus der Vereinskasse einschiessen, zurückhaben. Es ginge um die Anspornung der Fischervereine nach dem Motto: Wenn ihr etwas für die Natur tut und ihr anschliessend nicht mehr davon profitieren könnt, werdet ihr im Grundsatz entschädigt.

://: Der Antrag zu § 9 Absatz 5 von Weishaupt/Assolari und Peter Meschberger wird mit 16 zu 48 Stimmen abgelehnt.

An dieser Stelle wird die 1. Lesung des Fischereigesetzes unterbrochen

Für das Protokoll
Colette Schneider, Landeskanzlei

Fortsetzung von 98/119


Fortsetzung des Protokolls vom 12. November 1998


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