LR Protokoll 14. Januar 1999 (Teil 1)
Protokoll der Landratssitzung vom 14. Januar 1999
Zur Traktandenliste dieser Sitzung
Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)
Begrüssung, Mitteilungen
Landratspräsident Claude Janiak begrüsst alle Anwesenden herzlich zur 1. Landratssitzung im neuen Jahr.
Er weist auf das Merkblatt, eine Anleitung zum Gebrauch des Internet hin, dass ab sofort allen Landräten zur Verfügung steht. Im 3. Stock können nähere Erklärungen eingeholt werden.
Für das Protokoll:
Marianne Knecht, Protokollsekretärin
Zur Traktandenliste
Keine Bemerkungen.
Für das Protokoll:
Marianne Knecht, Protokollsekretärin
1 98/255
Bericht der Petitionskommission vom 23. November 1998: Begnadigungsgesuch
Ruedi Moser: Die Petitionskommission hat das Begnadigungsgesuch von C.H. einstimmig abgelehnt. Sie beantragt dem Landrat ebenfalls Ablehnung.
://: Das Begnadigungsgesuch des C.H. wird einstimmig abgelehnt.
Für das Protokoll:
Marianne Knecht, Protokollsekretärin
2 98/145
Berichte des Regierungsrates vom 18. August 1998 und der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission vom 21. Dezember 1998: Investitionsbeitrag an den binationalen Flughafen Basel-Mülhausen (Investitionsvorhaben 1997-2004) (Partnerschaftliches Geschäft)
Marcel Metzger erläutert den Kommissionsbericht. Der Flughafen Basel-Mülhausen hat eine sehr grosse wirtschaftliche Bedeutung, die auf zwei Faktoren beruht, die weitgehend voneinander abhängig sind:
- Zum einen hat der Flughafen als bedeutender Standortfaktor bei der regionalen Verkehrsinfrastruktur Einfluss auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von international tätigen Unternehmungen und auf die Ansiedlung von neuen Unternehmungen.
- Im weiteren gilt der Flughafen als Unternehmer und als Anziehungspunkt für andere Unternehmungen. Im Flughafen sind 133 verschiedene Unternehmungen mit fast 5'000 Arbeitsplätzen angesiedelt.
Damit der Flughafen Basel-Mülhausen wettbewerbsfähig bleibt, muss er seine Kapazität ausbauen, und die Infrastruktur besser nach den Bedürfnissen und den Ansprüchen seiner Kunden ausrichten. Der Ausbau sieht bis im Jahr 2004 Investitionen von rund 380 Mio Franken vor. Der Flughafen will für 246 Mio Franken aufkommen, die öffentliche Hand soll 133 Mio Franken beitragen. Dieser Betrag soll je zur Hälfte von Frankreich und der Schweiz übernommen werden.
Der Kanton Basel-Landschaft profitiert in zunehmendem Masse von den vielfältigen Wachstumsimpulsen des Flughafenausbaus. Mit der finanziellen Beteiligung erhält der Kanton mehr Einflussmöglichkeiten und kann darauf hinwirken, dass bei der Entwicklung des Flughafens die damit verbundenen Umweltbelastungen und Sicherheitsaspekte angemessen beachtet und behandelt werden. In der Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen der Eidgenossenschaft und den Kantonen Basel-Stadt und Baselland, der der Landrat am 11. Juni des letzten Jahres zugestimmt hat, wird festgehalten, dass die Kantone Basel-Stadt und Baselland je die Hälfte der schweizerischen öffentlichen Investitionskosten übernehmen sollen. Das bedeutet, dass der Kanton Baselland maximal 33,35 Mio Franken an den Flughafenausbau leisten soll.
Der Ausbau wird von der Kommission mehrheitlich als notwendig und zweckmässig erachtet. Es geht nun darum zu überlegen, wie weit die Anliegen der Bevölkerung, die vom Lärm besonders stark betroffen ist, und die auch gewisse Ängste bezüglich Sicherheit beinhalten, in diesem Geschäft berücksichtigt wurden. Dazu bestehen klar unterschiedliche Auffassungen. Die Kommission hat beschlossen, die Auflagen in den Landratsbeschluss aufzunehmen und verlangt, dass der Regierungsrat jährlich im Amtsbericht über den Stand der Erfüllung dieser Auflagen berichtet. Im weiteren hat die Kommission in einer neuen Ziffer das Thema der Risikoanalyse in den Landratsbeschluss aufgenommen.
Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission hat mit 9:3 Stimmen dem bereinigten Entwurf des Landratsbeschlusses zugestimmt. Eine Minderheit kann dem Geschäft nicht zustimmen, weil die Auflagen zu wenig konkret und einige Anliegen nicht aufgenommen wurden.
Bei der Beurteilung dieses Geschäftes müssen wir berücksichtigen, dass zwei Staaten Träger des Flughafens sind, und dass der Flughafen in Frankreich liegt. Es geht nicht, dass auf einer Seite Bedingungen diktiert werden. Eine Mehrheit muss jeweils für das entsprechende Anliegen gewonnen werden.
Es gibt auch unterschiedliche rechtliche Regelungen, und zwischen den Anliegergemeinden in Frankreich und der Schweiz gibt es teilweise unterschiedliche Zielvorstellungen.
Ein Ja zu diesem Investitionsbeitrag ist kein Blankocheck für den Flughafen. Es sind Auflagen damit verbunden und wir werden jährlich darüber informiert, was zur Erfüllung dieser Auflagen unternommen wurde, und wie weit sie erfüllt sind.
Ein Nein zu diesem Investitionsbeitrag führt nicht dazu, dass die Anliegen der AnwohnerInnen besser berücksichtigt werden. Wenn der Bund zur Finanzierung einspringen muss, kann er laut Zusammenarbeitsvereinbarung die Mitsprache des Kantons sogar einschränken, was sich spätestens bei der weiteren Entwicklung des Flughafens negativ auswirken würde.
Im Namen einer grossen Mehrheit der VGK darf M. Metzger beantragen, auf die Vorlage einzutreten und dem Entwurf des Landratsbeschlusses zuzustimmen.
Zum Entwurf des Landratsbeschlusses: der letzte Satz betreffend fak. Volksabstimmung muss eine eigene Ziffer besitzen, also 7.
Rita Kohlermann: Mit der Unterstützung des Investitionsbeitrages an den Flughafen Basel-Mulhouse kommen wir zum Ziel eines Prozesses, den wir mit dem Wirtschaftsbericht von 1997 eingeleitet haben.
Wir waren damals alle einig, dass wir unsere Baselbieter Wirtschaftsförderungs-Politik vermehrt nach regionalen Gesichtspunkten ausrichten sollten, und dass wir uns deshalb an wichtigen regionalen Infrastrukturanlagen beteiligen wollen.
Schon damals hat der Landrat grossmehrheitlich bestätigt, dass einer der wichtigen Faktoren für eine hohe Standortattraktivität der Flughafen ist, und dass wir uns dort beteiligen, aber auch Mitsprache wollen.
Der Landrat hat dann - im Frühjahr 98 - mit der Zusammenarbeits-Vereinbarung der Kernfrage zugestimmt, dass wir beim Flughafen mitwirken und mitreden wollen.
Der Kanton Baselland kommt in dieser Vereinbarung nicht schlecht weg: R. Kohlermann denkt dabei etwa
- an die drittelparitätische Mitsprache bei der Weiterentwicklung des Flughafens und
- an die Mitsprache bei der Genehmigung von Planungsvorhaben.
Das sind grundlegende Fragen, bei denen unser Kanton jetzt mitreden kann. Nicht zu vergessen sind die zwei Verwaltungsratssitze, die BL hat.
R. Kohlermann nennt diese Punkte bewusst, weil wir uns gut überlegen müssen, ob wir diese Chance zur Mitsprache - der ein langer, nicht einfacher Verhandlungsprozess vorausgegangen ist - mit einem Nein aufs Spiel setzen wollen.
Es geht jetzt darum, definitiv Farbe zu bekennen, wie ernst es uns beim Flughafen, bei seiner Erweiterung und bei unserer Mitsprache ist.
Die FDP Fraktion heisst den vorliegenden Landratsbeschluss mehrheitlich gut. Die vorgesehenen Bauvorhaben sind unerlässlich, um überhaupt den baulichen Nachholbedarf zu decken und um den Flughafen funktions-und entwicklungsfähig zu halten. Wir wollen, dass der Flughafen sein Gewicht als moderner, leistungsfähiger RegionalFlughafen behalten kann
Aber:
Jeder Flughafen, jeder Flughafenausbau bringt der umliegenden Bevölkerung Probleme, vor allem Lärmprobleme. So auch bei uns: Der Protest wird immer deutlicher; das Referendums-Komitee ist bereits gegründet; auch die Bevölkerung von Binningen hat sich mit einer Resolution an uns gewandt; Allschwil hat ein 15-seitiges Dokument geschickt, aus dem die Besorgnis über die Entwicklung des Flughafens sehr deutlich spricht. Es geht aber auch sehr viel Misstrauen gegenüber dem Flughafen daraus hervor.
Auch wir von der FDP-Fraktion nehmen die Besorgnis der Bevölkerung ernst. Die FDP unterstützt denn auch alle Umweltauflagen, die die VGK in den Landrats-Beschluss aufgenommen hat.
Die Volkswirtschaftskommission hat bei diesen Umweltauflagen sehr sorgfältige Arbeit geleistet. Sie hat weitergehende Umwelt-Auflagen diskutiert und geprüft, sie hat sich kontinuierlich mit der Regiokommission des Basler Grossen Rates beraten, und sie hat die beiden Regierungsräte veranlasst, sich miteinander abzusprechen.
Aber R. Kohlermann möchte ganz klar hervorheben: weitergehende Forderungen liegen im vorliegenden Beschluss nicht drin. Diese Umweltauflagen sind mit den beiden Regierungen und mit dem Bundesamt für zivile Luftfahrt abgesprochen; sie sind im Flughafen-Verwaltungsrat diskutiert und werden unterstützt. Das weiss die Kommission ganz genau.
Man muss sicher zugeben, dass in der Vergangenheit einiges im Umgang mit der Bevölkerung nicht gut gelaufen ist, aber R. Kohlermann möchte an dieser Stelle einmal darauf hinweisen, dass am Flughafen in den letzten Monaten nicht einfach nichts geschehen ist in Bezug auf die Umwelt.
Bei aller Berechtigung, die weitergehende Auflagen haben mögen, dürfen wir die Zuständigkeit und die Verhältnismässigkeit nicht aus den Augen verlieren.
Wir kommen nicht darum herum zu akzeptieren, dass der Flughafen auf französischem Gebiet liegt, und dass französisches Recht zur Anwendung kommt. Wir können den Regierungsrat nicht zu etwas verpflichten, das nicht in seiner Zuständigkeit liegt! Im übrigen sind die Anwohner auf französischer Seite gar nicht begeistert, dass die Ost-West Piste ausgebaut werden soll.
Wir müssen uns immer wieder in Erinnerung rufen:
Basis für die Zusammenarbeit mit Frankreich ist der Staatsvertrag von 1949; er ist unterzeichnet von Frankreich und der Eidgenossenschaft und nicht von Frankreich und Basel-Stadt oder Baselland.
Damit ist der Bund nicht in einer rechtlich verpflichtenden Position gegenüber unseren Umweltauflagen.
Der Bund - als alleiniger Vertragspartner von Frankreich - hat sich ja auch bereits abgesichert für den Fall, dass BS und BL die Investition ablehnen: Die Eidg. Räte haben dem Verpflichtungskredit von 66.7 Mi Franken Anfang Dezember grossmehrheitlich zugestimmt.
Was muss nun vor diesem Hintergrund unsere Haltung sein als Parlamentarier und Parlamentarierinnen, die sowohl volkswirtschaftliche Verantwortung tragen als auch die Anliegen der Bevölkerung wahrnehmen müssen?
R. Kohlermann gibt zu, dass die Versuchung gross ist, einfach zu sagen: Der Bund bestimmt, er bezahlt sowieso, der Flughafen wird auch ohne unseren finanziellen Beitrag ausgebaut; die Umweltauflagen sind nicht erfüllt, wir lehnen die Vorlage ab. Das wäre das Unklugste, das wir tun könnten.
Wir müssen heute zu dieser Vorlage Ja sagen. Wir wollen unsere Mitsprache behalten. Wir müssen den Spielraum, den wir mit der Beteiligung gewonnen haben, voll ausnützen und dadurch unseren Einfluss geltend machen. Die Umweltanliegen, die wir heute mit dem Landratsbeschluss aufnehmen, sind realistische und realisierbare Vorgaben.
Unsere Chance dabei sind die direkten Verhandlungen mit dem Verwaltungsrat, in dem die Franzosen dabei sind. Mit ihnen zusammen - im Dialog - muss der Prozess der Umsetzung unserer Anliegen stattfinden, nur das ist realistisch. Alles andere ist proklamatorisch und kontraproduktiv und würde sich zum Nachteil der betroffenen Bevölkerung auswirken.
Wir wollen einen leistungsfähigen Flughafen, bei dem die Anliegen der umliegenden Bevölkerung ernst genommen werden. Dafür braucht es unsere aktive Teilnahme, mit Mitsprache, das muss uns der Preis wert sein!
Deshalb stimmt die FDP Fraktion dem vorliegenden Landratsbeschluss grossmehrheitlich zu.
Eric Nussbaumer: Die SP spricht sich ebenfalls mit einer grossen Mehrheit für Eintreten auf die Vorlage aus. Sie ist sich bewusst, dass der Flughafen in der heutigen Form an die Grenzen seiner Kapazität angelangt ist, um den Verkehr noch in vernünftiger Art bewältigen zu können.
E. Nussbaumer kommt auf die Fragestellung zurück, die auch bei der Zusammenarbeitsvereinbarung aufgebracht wurde: Wie können die Umweltauflagen verbindlich geregelt werden? Von SP-Seite her wurde immer wieder betont, dass die Zustimmung zum Investitionsbeitrag auch von der Erfüllung gewisser Auflagen abhängig gemacht würde.
Die Erfüllung dieser Auflagen ist heute nicht gegeben. Viele Forderungen sind nur Absichtserklärungen geblieben.
In der SP-Fraktion gibt es auch Befürworter, die die Mitsprache im Verwaltungsrat sehr viel höher gewichten, und darum soll dem Kredit zugestimmt werden.
Die Gegner sind eher der Meinung, ein staatlicher Investitionsbeitrag sollte in eine Wirtschaftsbranche für den ökologischen Umbau verwendet werden und nicht in einen Wirtschaftszweig, der weltweit boomt.
Die SP-Fraktion hat versucht, die Vorlage zu beurteilen und vor allem auch zu überprüfen, ob die berechtigten Anliegen von Umwelt und Anwohner berücksichtigt wurden. Viele Auflagen sind nicht erfüllt, was uns sehr nachdenklich stimmt. Ein Flughafenprojekt ist ja nicht ein Projekt, das in wenigen Monaten aus dem Boden gestampft wird, auch die Flughafendirektion weiss, dass es sich dabei um einen langen Prozess handelt. Es hätte also genügend Zeit zur Verfügung gestanden, um die Anliegen auch wirklich umzusetzen.
Da die Erfüllung nicht gegeben ist, wurde die Verbindlichkeit in dieser Vorlage geprüft. Diese Verbindlichkeit ist teilweise nur sehr vage geregelt, es fehlen Termine und es ist nicht klar, bis wann die Absichtserklärungen umgesetzt sein müssen.
Diese Überlegungen führen dazu, dass die SP beantragt, die Vorlage an die Regierung zurückzuweisen. Der Rückweisungsantrag beinhaltet, die Regierung zu beauftragen, die berechtigten Anliegen der Umwelt und der Anwohner in der Vorlage verbindlich zu regeln, insbesondere auch mit den nötigen terminlichen Vorgaben. Der Rückweisungsantrag wurde mit einer Mehrheit in der SP-Fraktion gutgeheissen. Wenn eine verbindlichere Regelung zustande kommt, könnte auch dem Referendum, das zu einer Volksabstimmung führt, besser begegnet werden.
Patrizia Bognar: Das Geschäft gab sehr viel zu reden, die Kommission wurde sehr gut dokumentiert.
Über die Nachteile eines Flughafens muss nicht viel gesprochen werden. Seit 50 Jahren lebt die Bevölkerung mit dem Flughafen, und offenbar hat sich die Situation so verschärft, dass sie ihn in dieser Form nicht mehr möchten. Die Bevölkerung wünscht keinen weiteren Ausbau. Diese Situation muss ernst genommen werden.
P. Bognar kann dazu aber nur ihr Mitgefühl aussprechen. Sie ist weder in Paris noch in Bern direkter Verhandlungspartner. Enttäuscht ist P. Bognar auch über die Politik, die nur über die Nachteile spricht. Ein wesentlicher Vorteil müsste genannt werden: Wir haben das Mitspracherecht im Verwaltungsrat. Dieser Vorteil darf nicht unterschätzt werden. Es wird stark von der betreffenden Person abhängen, unsere Anliegen dort einzubringen. P. Bognar sieht eine Chance im Mitbestimmen und im Ernstnehmen der Partner.
Zuletzt stellt sich also nur eine Frage: Wollen wir mitreden oder draussen bleiben?
Rita Bachmann: Der Ausbau eines binationalen Flughafens ist schon verschiedentlich von CVP-Seite her befürwortet worden. Unser Flughafen Basel-Mülhausen hat unbestrittenermassen einen grossen Stellenwert in Bezug auf die Wirtschaftsförderung. Die Gewohnheit, sofort mit Arbeitsplätzen zu argumentieren, erachtet R. Bachmann nicht unbedingt als ideal. Trotzdem möchte sie hier zwei Zahlen nennen:
1985 waren in Basel-Mülhausen 1'500 Personen beschäftigt, 1998 waren es bereits 4'785 Personen!
Dass mit dem geplanten Ausbau keine Höhenflüge in Richtung Interkontinentalflughafen anvisiert werden, dazu fehlt uns das notwendige Einzugsgebiet von 10-12 Mio Menschen. Es wurde auch bei den Beratungen durch die beiden Kantonsregierungen und durch den Flughafendirektor betont, dass wir uns auf einen leistungsfähigen Europaflughafen positionieren wollen.
Die Kommission hat auch bei den Anhörungen die Bedenken und Ängste der Bevölkerung jederzeit sehr ernst genommen und sie im Landratsbeschluss separat explizit aufgenommen.
Dass die Auflagen nicht griffiger ausgefallen sind, ist jedoch ein Produkt der rechtlichen Situation. Der Flughafen untersteht dem französischen Recht. Die Bedeutung der am 11. Juni 1998 für den Landrat beschlossenen Zusammenarbeitsvereinbarung darf dabei nicht übersehen werden. Ohne diese Vereinbarung hätte unser Kanton Null Einfluss. Der Ausbau des Flughafens würde trotzdem realisiert.
R. Bachmann denkt, dass während der gesamten Vorbereitungsphase die Bedenken der Bevölkerung nicht ungehört geblieben sind. In Anbetracht der grossen Bedenken aus den Gemeinden Allschwil und Binningen, wie auch einem grossen Teil der übrigen Bevölkerung, geben wir dem Controlling einen ganz besonders grossen Stellenwert.
Es ist nicht nur zu hoffen, es sollte sogar selbstverständlich sein, dass die Anwohnerschaft in regelmässigen Abständen über die Einhaltung der Abmachungen dokumentiert würde. Eine Veröffentlichung halb- oder vierteljährlich über die Kontrollmöglichkeiten wäre durchaus angebracht und sicher strategisch nicht ungeschickt!
Die CVP-Fraktion befürwortet den Investitionsbeitrag einstimmig. Sie stösst sich aber daran, dass bei der Vergabe der Aufträge für den Ausbau des Flughafens die Schweiz nur sehr marginal berücksichtigt worden ist.
Je nachdem, wie die heutige Beratung ausfällt, behält sich die CVP-Fraktion vor, einen Antrag zu stellen.
Bruno Steiger: Mit Befremden nimmt die Mehrheit der Fraktion der Schweizer Demokraten zur Kenntnis, dass sich seit den Beratungen zur Vorlage 98/13, Zusammenarbeitsvereinbarung, betreffend verbindliche Umweltauflagen und Mitspracherecht der betroffenen Bevölkerung auch in der vorliegenden Investitionsvereinbarung nichts Wesentliches verändert hat.
Auch die landrätliche Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission hat es leider nicht fertig gebracht, rechtlich verbindliche Umwelt- und Bewohnerschutzmassnahmen mit dem vom Kanton Basellandschaft geforderten Investitionskredit von 33,5 Millionen Franken zu verknüpfen.
Die im Landratsbeschluss von der Kommission aufgeführten Auflagen unter Ziffer 2, respektive 4, sind unverbindlich und reine Kannformulierungen. Es kann also nicht einmal garantiert werden, ob überhaupt und in welchem Umfang bei Nichterfüllen einzelner Auflagen der Investitionsbeitrag gekürzt werden kann. Schon aus diesem Gesichtspunkt kann die vorliegende Investitionsvereinbarung als Mogelpackung bezeichnet werden.
Die unlängst gemachte Aussage der Flughafenleitung, dass, verglichen mit der Zunahme des Flugverkehrs, der Fluglärm rückläufig sei, ist eine zynische Behauptung gegenüber der direkt betroffenen Bevölkerung und entspricht in keiner Weise der Wahrheit. Es zeigt aber auf, wie wenig ernst die Anliegen der direkt betroffenen Bevölkerung genommen werden.
Die betroffenen Wohngebiete liegen auf Schweizer Boden und werden heute mit durchschnittlich 100 Starts pro Tag /Nacht überflogen. 80% dieser Starts führen über Allschwil und haben sich zwischen 1994 und 1997 vervierfacht. In der Ferienzeit erfolgen zwischen 20 Starts am Morgen zwischen 6 und 7 Uhr. Einmal ausschlafen ist bei diesen Bedingungen nicht möglich!
Auch die sogenannte S- Schleife, über die zirka die Hälfte der Starts abgewickelt wird, wird in den meisten Fällen nicht eingehalten. Von daher ist es unverständlich, dass langfristig bereits schon eine zweite Nord/Südpiste vorgesehen wird.
Das darf nicht so weitergehen, denn sonst verlieren die vom rasant zunehmendem Fluglärm betroffenen Gemeinden an Attraktivität. Der Lärmempfindlichkeittsstufenplan in den Wohnzonen kann nicht mehr eingehalten werden und Schadenersatzforderungen erden folgen. Gute Steuerzahler werden abwandern und nur diejenigen, die man nicht unbedingt will, bleiben.
Eine namhafte Verlagerung der Starts Richtung Süd auf die Ostwestpiste dürfte sich anhand der ernüchternden Antwort des Bundesrats auf Leserbriefe hin als Illusion erweisen. Obwohl bis jetzt die meisten Starts und Landungen via Hauptflugroute Richtung Nord/Süd über bevölkerungsreiche Orte wie Allschwil, Binningen und Basel West, also über eidgenössischem Hoheitsgebiet, abgewickelt werden, meint der Bundesrat in seiner Antwort, dass wir das in Kauf nehmen müssen aus Rücksicht auf die elsässischen Wohngebiete, obwohl die Bevölkerungsdichte unter französischem Hoheitsgebiet viel geringer ist als bei uns.
Auch die Schweizer Demokraten anerkennen den bestehenden Euroairport als Verbindungsmittel für den Wirtschaftsstandort Basel und Umgebung.
Wir wollen aber keinen Interkontinentalflughafen im Umfeld von dichtbesiedeltem Wohngebiet und wehren uns gegen den von der Flughafenleitung angestrebten - rein auf Expansionskurs ausgerichtete - Wettbewerb mit anderen nichtschweizerischen Flughäfen.
Trotz Zusammenarbeitsvereinbarung und einer allfälligen finanziellen Beteiligung des Baselbiets, bestimmt aufgrund des Staatsvertrages Artikel 4 nach wie vor Frankreich über die umstrittenen Startrouten und Direktstarts, über die Nachtflugverbote bzw. -ausnahmebewilligungen, die ja vor allem ein Stein des Anstosses für viele lärmgeplagte Baselbieter sind.
Ohne eine finanzielle Beteiligung und Verpflichtung des Baselbiets könnte von Regierungsseite sogar unbefangener, ohne Rücksicht auf nationale und regionale Interessen, gegen die entsprechenden Entscheide am Flughafen Basel-Mülhausen opponiert und zum Beispiel auch eine Änderung des Staatsvertrages im Sinne einer paritätischen Mitsprache besser durchgesetzt werden.
Nach Meinung der Schweizer Demokraten überwiegen die Nachteile contra die wirtschaftliche Notwendigkeit, so dass wir auch nicht einsehen, wieso sich unser Kanton an diesen lnvestitionslärmkosten beteiligen soll.
Die Schweizer Demokraten lehnen daher grossmehrheitlich den Investitions-Beitrag ab.
Fortsetzung des Protokolls vom 14. Januar 1999