LR Protokoll 15. Oktober 1998
Protokoll der Landratssitzung vom 15. Oktober 1998
Zur Traktandenliste dieser Sitzung
Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)
Begrüssung, Mitteilungen
Landratspräsident Claude Janiak begrüsst die Parlamentarierinnen und Parlamentarier, die Damen und Herren der Presse, die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne und dort ganz speziell Ruedi Keller, der offenbar bereits unter Heimweh leidet.
Mitteilungen:
- Ganz herzlich gratuliert der Landratspräsident Paul Rohrbach, der am 10. Oktober seinen fünfzigsten Geburtstag feiern durfte.
- Auch RR Andreas Koellreuter gelangt in den Genuss präsidialer Glückwünsche; er feiert heute seinen Geburtstag, wenn auch nicht einen runden.
- Den Landrätinnen und Landräten wird in den nächsten Tagen ein Fragebogen der eidgenössichen Kommission für Jugendfragen zum Thema "Prügeljugend" zugestellt. Der Präsident ruft dazu auf, den Bogen auszufüllen und einzuschicken, damit die Meinungsäusserungen der Politikerinnen und Politiker einfliesssen können.
Entschuldigungen:
- Für den ganzen Tag: RR Elsbeth Schneider, Andrea von Bidder, Ruedi Zimmermann sowie Louis Mohler, der operationsbedingt bis Ende Jahr fehlen wird. Claude Janiak bittet Peter Brunner, Louis Mohler die besten Wünsche für die Genesung zu überbringen.
- Für den Vormittag: RR Hans Fünfschilling, Karl Rudin und Beatrice Geier.
- Für den Nachmittag: Sabine Pegoraro.
Stimmenzähler:
Hans Schäublin, Kurt Schaub, Ernst Thöni.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Zur Traktandenliste
Traktandum 10 wird auf den Nachmittag vertagt, da RR Hans Fünfschilling am Morgen nicht anwesend ist.
Die Traktanden 6 und 7 sollen zusammen behandelt werden.
Der Präsident der Petitionskommission wünscht, Traktandum 4 abzusetzen, da die Akten noch nicht ganz vollständig vorliegen. Die Kommission möchte nach der Aktualisierung der Akten noch einmal darüber beraten.
://: Der Rat ist mit dem Vorschlag stillschweigend einverstanden.
Esther Maag schlägt vor, auch die inhaltlich zusammenhängenden Traktanden 11 und 12 gemeinsam zu beraten.
Claude Janiak weist darauf hin, dass über die beiden Vorlagen trotzdem getrennt abgestimmt werden muss.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Persönliche Erklärung
Rolf Rück bespricht einen Artikel aus der bz vom 18. September 1998, der unter dem Titel "Ablöscher" seine Ausführungen über die 17 Abrechnungen zu Bauprojekten mit dem folgenden Schlusssatz parodiert: "Vor fier Jaren wuste ich noch nicht einmahl, wie man Enscheniör schreibt, und heute bin ich selber einen."
Eine solche Art des Journalismus zielt unter die Gürtelinie. In mehreren Telefonaten wurde darüber Unmut geäussert und viele Anfrager rieten ihm, sich solches nicht gefallen zu lassen. Zum Ausdruck kam auch, dass der Ingenieurberuf durch eine solche Darstellungsweise verunglimpft wird. Damit sich alle einen realistischen Eindruck über seine beruflichen Qualitäten machen können, listet Rolf Rück seinen beruflichen Werdegang auf:
- Ausbildung als Maschineningenieur
- Jahrelange Tätigkeit als Projektingenieur, Projektleiter und Betriebsleiter
- Bauleitung einer Fabrik in Indien mit dem Know-how der Firma Rohner, delegiert von der CIBA, mit einem indischen Investor und der Weltbank
- Realisation eines eigenen Anbaus im Zusammenhang mit einem Explosionsunglück in Lokal 9 bei der Firma Rohner
- Während der letzten 25 Jahre Leiter der zentralen Werkstätten der Weltfirma ROCHE und nicht Maschinist bei der Redaktion einer Provinzzeitung
- Dabei Sicherstellung des Werkunterhaltes von Fabrikation und Forschung mit einem Budget zwischen 40 und 50 Millionen Franken
- Während der letzten drei Jahre Projektleiter für die Anpassung der Grossfeuerungsanlagen an die Luftreinhalteverordnung
Das Publikum kann diesen Ausführungen entnehmen, dass Rolf Rück als Ingenieur mehr als nur Durchschnittliches geleistet hat. Der bz-Redaktion gibt der Landrat zu bedenken, dass sie weder im Stande ist, seine berufliche Qualifikation zu beurteilen noch dafür zuständig ist und besser daran täte, ihre eigene Überheblichkeit im "Ablöscher" an den Pranger zu stellen.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
1 98/165
Bericht der Landeskanzlei vom 17. September 1998: Anlobung von Heinz Mattmüller, Pratteln, als Mitglied des Landrates
://: Heinz Mattmüller, Pratteln, wird als Mitglied des Landrates angelobt.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
2
Ersatzwahl eines Mitgliedes der Finanzkommission anstelle des zurückgetretenen Rudolf Keller
Peter Brunner schlägt im Namen der SD-Fraktion Heinz Mattmüller vor.
://: Der Rat akzeptiert den Vorschlag stillschweigend, Heinz Mattmüller ist gewählt.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
3 98/146
Berichte des Regierungsrates vom 18. August 1998 und der Petitionskommission vom 14. September 1998: 24 Einbürgerungsgesuche
5 98/22a
Bericht der Petitionskommission vom 17. September 1998: Einbürgerungsgesuche
Christoph Rudin bespricht die Traktanden 3 und 5 zusammen, nachdem Traktandum 4 abgesetzt worden ist.
Zu Traktandum 3: Die Akten lagen wie immer zur Einsichtnahme auf. Ruedi Moser überprüfte die Einbürgerungsakten detailliert und stellte dabei fest, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Einbürgerungen bei allen Kandidatinnen und Kandidaten vorliegen und dass alle Bewerberinnen und Bewerber durch eine Bürgergemeinde - meistens einstimmig, ab und zu mit ein paar Enthaltungen - bereits aufgenommen worden sind. In Fällen, wo das Wohnsitzerfordernis nicht erfüllt ist, liegen achtenswerte Gründe vor.
Zu Traktandum 5: Nachdem der Landrat die beiden Einbürgerungsgesuche zurückgewiesen hatte, wurde ein Zusatzbericht eingefordert, der positiv ausgefallen ist.
Die Petitionskommission kann somit einstimmig beantragen, allen Einbürgerungsgesuchen stattzugeben und die Gebühren gemäss den Anträgen des Regierungsrates festzusetzen.
Information zur Revision des Bürgerrechtsgesetzes
Zur Zeit ist eine Revision im Gange, die vor allem die Beschleunigung der Verfahren zum Ziel hat. Im Durchschnitt dauern die Verfahren heute zu lange, etwa 20 Monate. Der Präsident der Petitionskommission betont aber, dass der Kanton Basel-Landschaft im interkantonalen Vergleich im Mittelfeld liegt, so dass nicht von einer Verschleppung geredet werden kann.
Geprüft wird mit der Revision auch die erleichterte Einbürgerung der zweiten Ausländergeneration, eine Absicht, die 1994 auf eidgenössischer Ebene zwar abgelehnt, vom Kanton Basel-Landschaft aber angenommen wurde. Es existieren dazu bereits zwei überwiesene Vorstösse von Roland Meury und Klaus Hiltmann. Die Justiz-, Polizei- und Militärdirektion arbeitet in dieser Frage eng mit den Bürgergemeinden zusammen.
Zu den von der SD am 17. 9. eingereichten 11 Vorstössen
Nachdem neun der elf Vorstösse das Einbürgerungswesen betreffen, ist es Christoph Rudin besonders wichtig zu betonen, dass sich die Petitionskommission immer wieder über die speditive, solide Arbeitsweise der JPMD im Einbürgerungswesen überzeugen kann. Und dies, obwohl zur Zeit eine hohe Arbeitslast anfällt. Missbräuche oder Einbürgerungstourismus stellte die Petitionskommission nicht fest, die Akten können von jeder Landrätin und jedem Landrat im Detail eingesehen werden.
Die vielen Vorstösse erscheinen dem Präsidenten als Rundumschlag gegen die Einbürgerungspolitik, insbesondere gegen die Einbürgerungspolitik der Bürgergemeinden. Die Vorstösse, welche Misstrauen und Verunsicherung schaffen, dazu einen hohen Bearbeitungsaufwand erfordern, erachtet er als Zumutung. Vermisst werden vor allem innovative Lösungsvorschläge für die anstehenden Integrationsprobleme. Den PolitikerInnen ist die Aufgabe gestellt, die Integration sicherzustellen. Die Einbürgerung ist ein Mittel, um Menschen, die hier leben, einzubinden, um Identität und Zugehörigkeit zu schaffen.
Christoph Rudin bittet den Rat, die offene und tolerante Haltung gegenüber Migrantinnen und Migranten im Kanton beizubehalten, die neuen Bürgerinnen und Bürger als BaselbieterInnen willkommen zu heissen.
Peter Brunner teilt mit, dass die Schweizer Demokraten die Traktanden 3 und 5 ablehnen müssen, da es sich um Einbürgerungsgesuche von Personen handelt, die nicht in ihrer Wohngemeinde leben. Dagegen hätten die Schweizer Demokraten Traktandum 4 unterstützen können, da alle Gesuchsteller in ihrer Wohngemeinde leben.
Bruno Steiger kritisiert das "eigenartige Demokratieverständnis" des Kommissionspräsidenten, der die Ablehnung der erleichterten Einbürgerung von jungen Ausländern auf eidgenössischer Ebene weniger gewichtet als die Annahme auf Stufe Kanton. Abgelehnt sollte immer noch abgelehnt bedeuten.
://: Vorlage 98/146: Der Landrat stimmt dem Antrag der Petitionskommission mit grossem Mehr gegen 5 Stimmen zu.
://: Vorlage 98/22a: Der Landrat folgt dem Antrag der Petitionskommission mit grossem Mehr gegen 4 Stimmen.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
6 98/142
Berichte des Obergerichts vom 12. August 1998 und der Justiz- und Polizeikommission vom 28. September 1998: Befristete Einsetzung eines ao. Strafgerichtspräsidiums mit einem Pensum von 100% ab 1. November 1998 bis 31. Mai 1999
7 98/151
Berichte des Obergerichts vom 27. August 1998 und der Justiz- und Polizeikommission vom 28. September 1998: Befristete Einsetzung von fünf ausserordentlichen Strafrichterinnen oder Strafrichtern für die Zeit vom Januar bis Ende Mai 1999
Dieter Völlmin weist darauf hin, dass es im vorliegenden Fall um die Sicherstellung der rechtsstaatlichen Glaubwürdigkeit geht. Der in der Überschrift gewählte Terminus "ausserordentliches" Strafgerichtspräsidium soll nicht zur Annahme verleiten, es handle sich um eine ausserordentliche Massnahme. Bereits in der Organisation ist diese Möglichkeit eingebaut. Die Justiz ist zwar auf einen ordentlichen Betrieb ausgerichtet, hat aber die Möglichkeit, bei abweichenden Arbeitsbelastungen oder Herausforderungen mit Massnahmen zu reagieren, die man als ausserordentlich bezeichnen kann.
Seit relativ langer Zeit sind die Strafuntersuchungsbehörden dabei, den Sachverhalt im Fall Cosco zu untersuchen. Das Bundesgericht hatte bis anhin zwar Verständnis für den hohen Zeitbedarf bei diesem nicht gerade alltäglichen Fall, wies aber darauf hin, bei der gerichtlichen Beurteilung im Sinne des Beschleunigungsgebotes vorwärts zu machen.
Um den Fall zügig und rechtsstaatlich korrekt behandeln zu können, ist nun vorgesehen, für den Zeitrahmen vom 1. 11. 98 bis 31. 5. 99 ein ausserordentliches Strafgerichtspräsidium einzusetzen und zwischen Januar 99 und Ende Mai 99 zusätzlich ausserordentliche Strafrichterinnen und Strafrichter zu berufen.
Geplant ist, dass der ordentliche Strafgerichtspräsident den anspruchsvollen Fall mit einer Kammer ordentlicher StrafrichterInnen übernimmt. Damit der übrige Betrieb nicht ins Stocken gerät, soll ein ausserordentlicher Präsident mit ausserordentlichen StrafrichterInnen den ordentlichen Betrieb bewältigen.
Die Kommission kam einstimmig zur Überzeugung, dass die Notwendigkeit gegeben ist, um die Glaubwürdigkeit des Rechtsstaaates sicherzustellen und beantragt deshalb die befristete Einsetzung von 5 ausserordentlichen StrafrichterInnen sowie die befristete Einsetzung eines ausserordentlichen Strafgerichtspräsidiums mit einem Pensum von 100 Prozent.
Peter Tobler präzisiert, dass Verbrechen und deren Komplexität nicht vorausgeplant werden können und auch nicht gesteuert werden können. Treten sie ein, so ist der Staat gefordert und hat sicherzustellen, dass die Justiz funktioniert.
Er empfiehlt dem Rat im Namen der FDP-Fraktion, dem beschriebenen Vorgehen im Interesse einer glaubwürdigen Justiz zuzustimmen und ihr die notwendigen Kapazitätsreserven zu bewilligen.
Ursula Jäggi bemängelt, dass die Vorlage relativ kurzfristig eingegangen ist. Man hätte sich im Gerichtsgebäude früher überlegen können, was in die Wege zu leiten gewesen wäre.
Trotzdem stimmt die SP-Fraktion der Aufstockung des Gerichtes mit einem ausserordentlichen Strafgerichtspräsidium und ausserordentlichen StrafrichterInnen bis zum 31. Mai 1999 zu und fügt die Hoffnung bei, dass dannzumal keine Verlängerung eingegeben werden muss.
Willi Grollimund gibt bekannt, dass die SVP/EVP-Fraktion den Traktanden 6 und 7 zustimmt.
Gregor Gschwind unterstützt im Namen der CVP-Fraktion die befristete Einsetzung einer dritten Kammer, um den Fall Cosco so schnell wie möglich zu erledigen. Er hofft, dass das halbe Jahr dafür auch ausreichen wird.
Bruno Steiger zeigt einerseits Verständnis für die Einsetzung eines ao. Strafgerichtspräsidiums und fünf zusätzlichen StrafrichterInnen, um diesen im Bereich der Wirtschaftskriminalität angesiedelten Fall im Interesse von allfällig geschädigten Personen wegen Verjährungsgefahr in nützlicher Frist abzuschliessen. Weniger Verständnis bringt die SD-Fraktion für den vom Bundesgericht mit Hinweis auf das Beschleunigungsgebot ausgeübten Druck auf, zumal keine andere "Justizmühle" langsamer arbeitet als das Bundesgericht.
Grundsätzlich stimmen die Schweizer Demokraten den beiden Vorlagen ohne Begeisterung zu und machen gleichzeitig geltend, dass sämtliche Kosten für die ausserordentlichen Massnahmen nicht den SteuerzahlerInnen, sondern gemäss Verursacherprinzip den schuldig verurteilten Personen zu übertragen sind.
Esther Maag geht mit Ursula Jäggi einig, dass die längst bekannte Thematik zu kurzfristig angesetzt wurde, ist aber überzeugt worden, dass der Aufwand eines ao. Präsidiums und fünf ausserordentlicher RichterInnen gerechtfertigt ist, der Kostenmehraufwand im Rahmen bleibt und damit die bei der Wirtschaftskriminalität oft drohende Verjährung abgewendet werden kann. Die Grüne Fraktion stimmt den beiden Vorlagen zu.
Dieter Völlmin stellt klar, dass erst das Gericht entscheiden wird, ob die angeklagten Personen schuldig sind oder nicht, auch für sie gilt das Unschuldsprinzip.
Weiter entscheidet auch das Gericht, wer die Kosten zu tragen hat. Normalerweise werden die Kosten in einer Urteilsgebühr fetsgelegt. Allerdings wäre es gesetzeswidrig, im Falle einer Verurteilung sämtliche Kosten den Verurteilten aufzubürden.
://: Vorlage 98/142: Der Landrat stimmt der befristeten Einsetzung eines ao. Strafgerichtspräsidiums mit einem Pensum von 100 Prozent vom 1. November 1998 bis 31. Mai 1999 mit 1 Gegenstimme zu.
://: Vorlage 98/151: Der Landrat stimmt der befristeten Einsetzung von 5 ausserordentlichen Strafrichterinnen oder Strafrichtern für die Zeit vom Januar 1999 bis Ende Mai 1999 wiederum gegen eine Stimme zu.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Fortsetzung des Protokolls vom 15. Oktober 1998