LR Protokoll 15. Oktober 1998
Protokoll der Landratssitzung vom 15. Oktober 1998
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Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)
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Berichte des Regierungsrates vom 7. Juli 1998 und der Finanzkommission vom 27. September 1998: Erneuerung der Bewilligung des Staatsbeitrages an die REGIO BASILIENSIS für die Jahre 1999-2002 (partnerschaftliches Geschäft)
Roland Laube weist einleitend auf den Landesgrenzen überschreitenden und zu Basel-Stadt partnerschaftlichen Charakter der beiden folgenden Traktanden hin.
Die Finanzkommission erachtet die Förderung und Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit grundsätzlich als positiv, auch im Wissen darum, dass der direkte Nutzen dieser Aktivitäten nur schwer sichtbar zu machen ist und schon gar nicht in Franken beziffert werden kann. Zu anerkennen aber gilt es, dass der finanzielle Aufwand - im Gegensatz zum Umfang der Vorlage - nicht grenzenlos ist. Das Kostenbewusstsein der Verantwortlichen Stellen kommt in beiden Vorlagen deutlich zum Ausdruck. Im Falle der REGIO BASILIENSIS wird für die Jahre 1999 bis 2002 ein jährlicher Staatsbeitrag von 420'000 Franken beantragt, was keine Erhöhung gegenüber dem bisherigen Stand bedeutet. Der Kanton Aargau hat beschlossen, seinen Beitrag zu verdoppeln, weshalb das Baselbiet gar 30'000 Franken weniger als bisher zu entrichten hätte.
Die Finanzkommission beantragt geschlossen Zustimmung zur Vorlage.
Adrian Ballmer stört die "Andacht" mit der Bemerkung, diese Vorlage beinhalte für ihn einen doppelten, systemimmanenten Frust, weshalb sich seine Begeisterung in engen Grenzen halte. Dies soll aber nicht als Kritik an den zuständigen Regierungsrat Edi Belser verstanden werden. Obwohl die Fraktion aus realpolitischen Gründen dem Geschäft zustimmt, entsteht Frust, weil es sich um ein partnerschaftliches Geschäft handelt, bei dem partnerschaftlich leider nicht heisst, dass die beiden Parlamente Partner sind, denn die Führung liegt bei der Verwaltung und möglicherweise auch noch ein bisschen bei der Regierung. Das Parlament soll also keinesfalls neue eigene Ideen einbringen, sondern bloss klatschen und ratifizieren. Somit heisst partnerschaftliches Geschäft auf Stufe Parlament nur: Gescheiter werden verboten! Trotzdem ist sich Adrian Ballmer der Schwierigkeit, ein solches Geschäft zu einem vernünftigen und zeitgerechten Abschluss zu bringen, durchaus bewusst.
Es handelt sich um ein Geschäft, dessen Strukturenkomplexität Skepsis bezüglich Effektivität und Effizienz weckt. Eine grafische Darstellung der Strukturen zu erstellen, ist kaum möglich und nach einer ersten Lektüre ist noch nichts verständlich, was die Frage aufwirft, ob auch wirklich alle Regierungsräte durchblicken.
Der Kopf sagt zweifelsohne Ja zum Ziel, das es zu verfolgen gilt, solange das wohl notwendige "Schmiermittel" für den grenzüberschreitenden Verkehr noch vernünftig ist. Trotzdem soll man sich die Frage stellen, wer denn eigenes Geld ausgeben würde, wenn er nicht wüsste, welche Wirkung er damit erzielen könnte.
Die organisch gewachsenen Strukturen dieser Einrichtung stellen sicher nicht das Werk eines Organisationsberaters dar. Der Landrat erwartet deshalb von der Regierung, dass sie diese Strukturen überprüft.
Schmunzeln muss Adrian Ballmer, wenn er auf Seite 15 die im Jahre 1991 entwickelten Leitgedanken liest, die von Unabhängigkeit reden, und auf Seite 5 feststellt, dass im Vorstand als geschäftsführendem Organ 5 Regierungsräte aus den Kantonen Baselstadt und Baselland sowie einem aus dem Aargau sitzen.
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit ist als strategisches Ziel wichtig. Positiv zu vermerken ist auch, dass die Trägerschaft verbreitert wird und dass der gleiche Gesamtaufwand auf mehr Schultern verteilt werden soll. Die Reduktion des Aufwandes für den Kanton Basel-Landschaft ist als Signal ebenfalls sehr positiv, wenn auch in den Auswirkungen bescheiden.
Die FDP-Fraktion beantragt im Sinne der Erwägungen dem Geschäft zuzustimmen.
Peter Meschberger erklärt zu beiden Geschäften die Zustimmung der SP-Fraktion.
Hildy Haas begrüsst im Namen der SVP/EVP-Fraktion die Ausarbeitung des Vertrages und findet die Zusammenarbeit über die Grenzen hinaus sinnvoll und gut. Zusamenarbeit müsse ja nicht gerade heissen, man solle gleich heiraten. Leicht einzusehen sei auch, dass die Situation schwierig werde, wenn drei Länder beteiligt sind, was vielleicht erkläre, dass die Resultate etwas auf sich warten lassen. Grundsätzlich aber ist der Versuch zur Zusammenarbeit positiv, weshalb die SVP/EVP-Fraktion zustimmt.
Urs Baumann unterstützt namens der CVP-Fraktion das Geschäft, wenn er auch - nicht gerade wie Adrian Ballmer einen Frust - aber doch ein gewisses Unbehagen verspürt. Erfreulich ist immerhin, dass die Kosten nicht zunehmen.
Peter Brunner gibt bekannt, dass die Schweizer Demokraten die Vorlage - wenn auch nicht mit Begeisterung - unterstützen. In der Fraktion herrscht die Meinung vor, dass regionale Zusammenarbeit besser ist als der EU beizutreten.
Alfred Zimmermann erinnert den Rat daran, dass die Grüne Fraktion stets für Zusammenarbeit zu haben ist, nicht nur mit den Nachbarkantonen, sondern auch über die Landesgrenzen hinaus. Die REGIO BASILIENSIS gehört zudem zu den ältesten Versuchen in Europa, über die Landesgrenzen hinweg zusammenzuarbeiten.
Die Fraktion ist überzeugt, dass für die bescheidenen Beträge, die es zu bewilligen gilt, gute Arbeit geleistet wird und stimmt beiden Vorlagen zu.
RR Eduard Belser benützt, trotz allseits freundlicher Zustimmung, die Gelegenheit, über die Thematik nachzudenken: Engagiert ist der Kanton über die REGIO BASILIENSIS und die interkantonale Koordinationsstelle der REGIO BASILIENSIS, weiter über die INFOBEST PALMRAIN und über das Sekretariat der Oberrheinkonferenz.
Daneben gibt es die durch die EU-Initativen Interreg 1 und 2 ausgelösten Projekte, von denen zur Zeit Interreg 2 läuft. Gegen Ende Jahr wird das Parlament mit dem Bericht zu Interreg 1 und dem Zwischenbericht zu Interreg 2 bedient werden.
Die grosse Frage des Nutzens überlegt sich der Regierungsrat oft auch, wenn er die aufgewendete Zeit und Energie in Betracht zieht. Doch gibt er zu bedenken, dass der Rheinlinie entlang in diesem Jahrhundert zweimal ein Krieg wütete. EU und deutsch-französische Verträge hin oder her ist es noch heute wichtig, dass auch von Schweizer Seite her Hand geboten wird, die noch immer bestehenden Gegensätze abzubauen und gegenseitiges Verständnis aufzubauen. Der Kanton Basel-Landschaft ist ein kleiner, aber gleichberechtigt aufgenommener Partner.
Letztlich werden von einem spannungsarmen Oberrheinraum alle profitieren, wenn dieser Profit auch nicht einfach in Franken und Rappen zu messen ist.
Zur Frage des partnerschaftlichen Geschäftes hält der Regierungsrat fest, dass sich der mögliche Einfluss des Parlamentes auch bei andern Geschäften oft auf die Möglichkeit reduziert, bloss Ja oder Nein sagen zu können.
Nicht vergessen werden sollte auch, dass die REGIO BASILIENSIS als unabhängiger, mehrheitlich von privaten Geldern getragener Verein konstituiert ist.
Zum Schluss ruft der Regierungsrat die VolksvertreterInnen auf, sich im eigenen Bereich für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu engagieren und versichert, die Anregungen und Hinweise aufnehmen zu wollen, ohne aber dazu Versprechen abzugeben, da es bei dieser Zusammenarbeit gelte, unterschiedliche Mentalitäten zu berücksichtigen.
://: Der Rat beschliesst den folgenden Landratsbeschluss einstimmig.
Landratsbeschluss
betreffend Erneuerung der Bewilligung des Staatsbeitrages an die REGIO BASILIENSIS für die Jahre 1999 - 2002
Vom 15. Oktober 1998
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. Der REGIO BASILIENSIS wird für die Jahre 1999 - 2002 an die Personalkosten ein jährlicher Staatsbeitrag von maximal 420'000.- Franken zu Lasten Konto Nr. 2200 361.30 (Beitrag an REGIO BASILIENSIS) bewilligt.
2. Jeder Beitrag des Kantons Aargau an die REGIO BASILIENSIS über jährlich 60'000.- Franken hinaus wird zur Hälfte auf die Subventionen nach Ziffer 1 angerechnet und dem Konto Nr. 2200 461.30 gutgeschrieben.
3. Dieser Beschluss wird unter der Bedingung gefasst, dass der Kanton Basel-Stadt der REGIO BASILIENSIS für die Subventionsperiode 1999 - 2002 die gleich hohen Beiträge bewilligt.
4. Dieser Beschluss untersteht gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
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Berichte des Regierungsrates vom 7. Juli 1998 und der Finanzkommission vom 27. September 1998: Bewilligung eines Staatsbeitrages an die INFOBEST PALMRAIN, trinationaler Informations- und Beratungsstelle für grenzüberschreitende Fragen in Village-Neuf (F) für die Jahre 1999-2001
Roland Laube erklärt die INFOBEST PALMRAIN als konkretes, im Rahmen der Interreg-Programme finanziell unterstütztes Projekt. Da die Finanzierung aber nur eine sogenannte Anschubfinanzierung darstellt, entfallen ab 1999 die Beiträge des Bundes und der EU. Für die regionalen Partner bedeutet der Wegfall der EU-Unterstützung höhere Beiträge. Weil es sich bei der INFOBEST unbestrittenermassen um eine Einrichtung handelt, welche Dienstleistungen anbietet, die dem Bedürfnis der Bevölkerung entsprechen, soll diese Beratungsstelle mit einem unveränderten Budget weiter betrieben werden.
Für den Kanton Basel-Landschaft würde der jährliche Beitrag von 44'000 auf 76'000 Franken ansteigen, allerdings werde sich dieser Beitrag nettomässig noch etwas reduzieren, da die Beiträge der weiteren Schweizer Partner in Abzug gebracht werden können.
Die Finanzkommission begrüsst es, dass die Trägerschaft dieser sehr kostengünstigen Einrichtung in der Schweiz weiter verbreitert werden soll und beantragt geschlossen Zustimmung.
Urs Steiner gibt im Namen der FDP-Fraktion bekannt, dass die INFOBEST PALMRAIN als eine der sinnvollsten grenzüberschreitenden Institutionen betrachtet wird, die bedürfnisgerecht und kostengünstig arbeitet und stimmt deshalb dem Staatsbeitrag zu. Die Fraktion gibt aber auch der Hoffnung Ausdruck, dass Dienstleistungen, die über das Normalmass hinausreichen, beispielsweise Rechtsberatungen für KMU, verrechnet werden sollen.
Urs Baumann sieht es namens der CVP ebenfalls als sinnvoll an, die INFOBEST PALMRAIN weiterhin zu unterstützen, betont aber, die Beratungstätigkeit sollte nicht weiter ausgebaut werden, es sei denn zu marktüblichen Preisen. Die Institution sollte vermitteln, nicht aber direkte Steuer- und Versicherungsberatung anbieten.
Peter Brunner stimmt der Vorlage im Namen der Schweizer Demokraten zu.
://: Der Landrat genehmigt den Beschluss über den Staatsbeitrag an INFOBEST PALMRAIN einstimmig.
Landratsbeschluss
betreffend Staatsbeitrag an die INFOBEST Palmrain für die Jahre 1999 - 2001
Vom 15. Oktober 1998
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. Der Kanton Basel-Landschaft beteiligt sich weiterhin an der Finanzierung von INFOBEST Palmrain.
2. Für die Beteiligung an INFOBEST Palmrain wird ein Verpflichtungskredit von maximal 228'000.- Franken für die Jahre 1999 - 2001 zu Lasten Konto Nr. 2200 361.30-1 bewilligt.
3. Dieser Beschluss erfolgt unter der Bedingung, dass der Kanton Basel-Stadt denselben Kredit wie der Kanton Basel-Landschaft bewilligt.
4. Die Beiträge der Kantone und Institutionen werden dem Konto 2200 461.30 und diejenigen der Gemeinden dem Konto 2200 462.11 gutgeschrieben.
5. Ziffer 2 dieses Beschlusses untersteht gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Mitteilung
Claude Janiak verweist noch einmal darauf, dass Traktandum 10 erst am Nachmittag behandelt wird.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Fortsetzung des Protokolls vom 15. Oktober 1998