LR Protokoll 15. Oktober 1998

Protokoll der Landratssitzung vom 15. Oktober 1998



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Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)





11 98/81
Postulat von Esther Maag Zimmer vom 23. April 1998: Fürsorgekosten-Lastenausgleich

12 98/113
Postulat von Uwe Klein vom 28. Mai 1998: Neues Sozialgesetz - Materielle Solidarisierung der Fürsorgeaufwendungen unter den Gemeinden

RR Eduard Belser erinnert daran, dass das Thema des Fürsorgekosten-Lastenausgleichs in diesem Rat nicht zum ersten Mal angeschnitten wird. Bei einer ersten Betrachtung könne man der Idee etwas abgewinnen, bei näherem Hinsehen aber zeige sich, dass das Postulat aus folgenden Gründen nicht übernommen werden soll:
Bei den Gemeinden werden die Fürsorgekosten bis anhin unterschiedlich verbucht, weshalb die Zahlen der Gemeinde-Fürsorgerechnung nicht direkt miteinander verglichen werden dürfen. Mit dem neuen Sozialhilfegesetz soll dieser Punkt so geklärt werden, dass in den Gemeiderechnungen überall gleich verbucht wird.
Wenn sich die Fürsorgekosten auch unterschiedlich entwickelt haben, so machen sie anteilsmässig doch weniger als 5 Prozent der Gemeindehaushalte aus. Den grössten Anteil an den Gemeindeausgaben stellen die Schulausgaben dar.
Der Finanzausgleich kann nicht darauf basieren, jede Unterschiedlichkeit in den Gemeinden am einzelnen Parameter auszugleichen. Der Kanton schaut aber dafür, dass die Gemeinden bis zu 10 Prozent in etwa die gleichen Mittel erhalten. Im Kanton Bern beträgt die Differenz der verfügbaren Mittel über 30 Prozent, genauso im Nachbarkanton. Somit ergibt es keinen Sinn, die Fürsorgekosten über den Finanzausgleich solidarisieren zu wollen. Ansonsten müssten andere Parameter wie Alter, Jugend, Spitäler oder Hallenbäder ebenfalls solidarisiert werden.
Der Volkswirtschaftsdirektor fragt den Rat, ob er die Fürsorgekosten allenfalls nicht aus finanziellen Gründen solidarisieren möchte, zum Beispiel mit dem Ziel, die Kosten nicht mehr sichtbar werden zu lassen.
Wenn eine Gemeinde mit ihrer Fürsorgekasse tatsächlich in existenzielle Schwierigkeiten geraten sollte, so hat der Kanton, wie bereits bewiesen, die Möglichkeit, über einen Ausgleichsfonds gezielt zu helfen.
Den Punkt der Kantonalisierung im Postulat Uwe Klein lehnt der Regierungsrat entschieden ab, da eine Anonymisierung das ganze System zum Scheitern bringen würde, denn die Fürsorge sei auf das persönliche Engagement in den Gemeinden angewiesen.

Esther Maag bringt grundsätzlich Verständnis für die gesamtkantonale Sichtweise des Regierungsrates auf; trotzdem möchte sie das Thema nicht nur aus finanzieller, sondern auch aus psychologischer Sicht beleuchten: Die Landrätin befürchtet, dass sich in Gemeinden, wo eine hohe Fürsorgebelastung herrscht, eine Art Negativreflex gegen die FürsorgeempfängerInnen entwickeln könnte. Dieser Gedanke war letztlich der Grund für die Einreichung des Postulates; sie plädiert deshalb dafür, eine gerechtere, ausgleichendere Lösung zu suchen.
Problematisch fände sie indes eine stärkere Kantonalisierung, die nur bedeuten könnte, dass man noch weiter von den Betroffenen entfernt wäre. Gerade in der Fürsorge weiss man, dass es sich sehr ausbezahlt, wenn die Betroffenen eine konkrete Bezugsperson in der Gemeinde ansprechen können und nicht darauf angewiesen sind, irgend ein anonymes Amt aufzusuchen.

Urs Steiner sieht im Postulat von Esther Maag Fragen, die man sich durchaus stellen darf, doch lehnt er es im Namen der FDP-Fraktion ab, da in den Gemeinden mehrheitlich kritisch, differenziert und kostenbewusst mit den Geldern umgegangen wird. Zudem ist es gemäss Verfassung die ureigenste Aufgabe der Gemeinden, für die Bedürftigen und Obdachlosen zu sorgen. Mit einem Fürsorgekosten-Lastenausgleich würden die Bestrebungen für die Aufgabeteilung zwischen Kanton und Gemeinden verwässert. Jene Gemeinden, die prophylaktische Ursachenbekämpfung im Sozialwesen betreiben, wären die geprellten, da sie aufgrund ihrer Präventionsarbeit weniger Mittel vom Kanton erhielten. Wo es Sinn macht, ist mit dem neuen Gemeindebeitragsgesetz eine Kantonalisierung bereits erfolgt.
Logischerweise müsste ein Lastenausgleich auch in den Bereichen Bildung, Verkehr oder Umweltschutz erfolgen, wo grössere Unterschiede in den Nettoaufwendungen pro Kopf anfallen.
Im Postulat von Uwe Klein lehnt die FDP-Fraktion den Punkt Kantonalisierung entschieden ab. Mit der Bearbeitung der 2500 Fürsorgefälle wäre der Kanton überlastet, eine Individualbetreuung könnte nicht gewährleistet werden, es käme zu Doppelspurigkeiten, zu einer Erhöhung der Missbrauchsgefahr und zu gravierenden Abgrenzungsproblemen zwischen Gemeinden und Kanton.
Trotzdem sieht Urs Steiner auch im Postulat Uwe Klein diskutable Punkte und beantragt deshalb, die Vorstösse Maag und und Klein der vorberatenden Kommission, die das neue Sozialhilfegesetz ausarbeiten wird, zuzuweisen.

Esther Aeschlimann kann zwar den Ausführungen von Regierungsrat Belser folgen, trotzdem sieht sie gute Gründe, warum es gerechtfertigt ist, beide Postulate zu überweisen: Die SP-Fraktion vertritt die Meinung, dass bei der Frage der Solidarisierung der Fürsorgekosten Handlungsbedarf angesagt ist. Eine vollständige Kantonalisierung strebt die Fraktion nicht an, aber mehr Transparenz würde eine Entspannung der oft polemischen Diskussion rund um die sensible Asylfrage bewirken.
Enorm störend findet es die Landrätin, dass sich viele Gemeinden nicht an die SKOS-Richtlinien (Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe) halten, was zu Verzerrungen des Gesamtbildes führt.
Die SP-Fraktion empfiehlt, den Vorstoss von Esther Maag zu überweisen. Persönlich sieht Esther Aeschlimann auch im Postulat Uwe Klein behandlungswürdige Ansätze.

Patrizia Bognar hegt, zusammen mit der EVP/SVP-Fraktion, aufgrund der offensichtlichen, sehr unterschiedlichen Belastungen in den Gemeinden, grosse Sympathien zum Postulat von Esther Maag. Den FDP-Vorschlag, das Postulat jener Kommission zu überweisen, welche das Sozialhilfegesetz beraten wird, unterstützt sie.
Nicht vorstellen kann sich die Fraktion allerdings die Idee der Kantonalisierung, weil die Kundennähe nicht mehr garantiert wäre, und die Gemeinden, wo die Betroffenen bekannt sind, sicher bessere Lösungsvorschläge anbieten können.
Die im Postulat von Uwe Klein geforderte generelle Professionalisierung des Fürsorgewesens lehnt Patrizia Bognar ab, da für diese Aufgabe primär soziale Intelligenz und Einfühlungsvermögen gefragt sind, Voraussetzungen also, die nicht angelernt werden können, sondern im Leben erworben werden müssen. Von der Annahme ausgehend, dass Uwe Klein bei seinem Vorschlag aber mehr an die Finanzen gedacht hat, bietet die Fraktion an, das Postulat unter der Voraussetzung zu überweisen, dass er die Kantonalisierung aus seinem Vorstoss streicht.

Uwe Klein erachtet die Kantonalisierung nur als Zielrichtung, als Eckpunkt. Es darf nicht passieren , dass Mitbürger durch das soziale Netz fallen und am Ende betteln gehen müssen. Das Postulat hat deshalb zum Ziel, die Fürsorge im Kanton mit dem neuen Sozialhilfegesetz moderner, professioneller zu gestalten und im ganzen Kanton nach gleichen Grundsätzen zu handhaben. Aus folgenden Gründen bestehen heute zwischen den grossen und den kleinen Gemeinden grosse Unterschiede: In den grossen Gemeinden werden die Fürsorgeklienten fast ausschliesslich von ausgebildeten SozialarbeiterInnen beraten und betreut. Die Fürsorgebehörden dieser Gemeinden fällen an sich nur noch die Beschlüsse, es wäre gar nicht möglich die einzelnen Fälle zu behandeln und zu kennen. In den kleinen Gemeinden obliegt die Aufgabe den Mitgliedern der Fürsorgehörde, die sich politisch zusammensetzt. Es ist leicht vorstellbar, dass ein Klient nicht immer gut wegkommt, wenn sein Fall auf diese Art mit den berühmten LaienfürsorgerInnen behandelt wird.
Weiter sieht Uwe Klein eine Schwierigkeit in den kleineren Gemeinden, das Gebot der Diskretion einzuhalten. Dies führt dazu, dass sich der Fürsorgeklient in den anonymeren Agglomerationsgemeinden wohler fühlt und deshalb die kleinen Landgemeinden meidet, dies mit den entsprechenden finanziellen Folgen für die grossen Gemeinden. Dieses Ungleichgewicht der finanziellen Belastung sollte im neuen Sozialhilfegesetz unbedingt beseitigt werden.
Zusammenfassend geht es Uwe Klein um die Professionalisierung der öffentlichen Fürsorge durch ausgebildete SozialarbeiterInnen und um eine gerechte Verteilung der Fürsorgekosten auf alle Gemeinden, um dem Fürsorgetourismus den Reiz zu nehmen und die städtischen Gemeinden solidarisch zu entlasten.

Peter Brunner lehnt das Postulat der Grünen ab; für jenes der CVP hat die Fraktion der Schweizer Demokraten Stimmfreigabe beschlossen.

Rita Kohlermann erinnert an die mit der nötigen Kritik versehene Stellungnahme von Urs Steiner und unterstützt den Vorschlag, das Postulat von Esther Maag zur Vorprüfung an die beratende Kommission zu überweisen. Wenn Regierungsrat Belser die Ausgleichsmechanismen auch gut dargestellt und mit dem Sozialhilfegesetz Abhilfe in Aussicht gestellt hat, so wird doch spürbar, dass die Anliegen sehr beschäftigen und deshalb die Diskussion angegangen werden soll.
Die SKOS- Richtlinien wurden nach Ansicht der Landrätin für verbindlich erklärt, so dass an sich die Gleichbehandlung gewährleistet sein müsste. An jährlich fünf bis sieben Weiterbildungsveranstaltungen können sich die Fürsorgerinnen bei SKOS weiterbilden und zeigen in der Folge, wenn sie auch weiterhin LaienfürsorgerInnen sind, nicht selten ganz gesunde Ansichten.
Die Kantonalisierung und Professionalisierung der Fürsorge lehnt Rita Kohlermann ab, bittet aber, den Punkt "materielle Solidarisierung" zur Vorprüfung an die vorberatende Kommission zu überweisen.

Rita Bachmann berichtet von intensiven Diskussionen über beide Postulate in der CVP-Fraktion.
Zum einen entsprechen die Postulate nicht unbedingt den aktuellen Bemühungen für die Gemeindeautonomie. Andererseits werden aber die grossen Unterschiede, welche die Hilfesuchenden antreffen, nicht übersehen. Richtig hat Uwe Klein dargelegt, dass Hilfesuchende in kleinen Gemeinden nicht davon ausgehen können, gleich kompetent beraten zu werden wie in einer grossen Gemeinde. Persönlich würde sie statt einer Kantonalisierung eher eine Regionalisierung in Betracht ziehen.
Wenn es sich auch nicht direkt um eine Fürsorgeangelegenheit handelt, so hat die Landrätin bei der familienergänzenden Kinderbetreuung doch eklatante Unterschiede zwischen grossen und kleinen Gemeinden feststellen können. Im Sinne besserer zukünftiger Lösungen haben somit beide Vorstösse grosse Berechtigung.

Peter Holinger teilt die Meinung, dass es sich bei den Fürsorgeaufwendungen tatsächlich um ein grosses Problem handelt. Die grossen Gemeinden bieten alle erforderlichen Einrichtungen und Anonymität an. Am Beispiel der Gemeinden Liestal und Seltisberg, die im Übrigen in einem sehr guten Verhältnis stehen, belegt Peter Holinger die Unterschiede: Liestal hat sehr hohe, in den letzten Jahren explosionsartig angestiegene Kosten, während in Seltisberg beinahe keine Kosten anfallen; aus diesem Grunde bittet er, die beiden Vorlagen, dem Vorschlag der FDP entsprechend, an die vorberatende Landratskommission zu überweisen.

Hansruedi Bieri ist empört über die Vorwürfe an die Laienfürsorgebehörden. Er fragt sich, ob es eigentlich noch um die Fürsorge in den Gemeinden geht oder nicht eher um das Schaffen von Stellen für SozialarbeiterInnen. Was gegen die sogeannten LaienfürsorgerInnen gesagt wurde, von denen es Hunderte gibt im Kanton, ist eine Beleidigung gegen all jene, die bereit sind, sich ehrenamtlich in der Freizeit für diese Probleme zu engagieren. Hansruedi Bieri erhält den Eindruck, dass hier im Saal Personen über ein Problem diskutieren, von dem sie keine Ahnung haben.

Peter Tobler , der während acht Jahren das Ressort Fürsorge und Vormundschaft in Ettingen führte, erkennt im aktuellen System die Vorteile des Milizsystems. Beide Elemente, sowohl das Sachwissen wie engagierte Menschen sind unverzichtbar für ein effizientes Fürsorgewesen. Dieses bewährte System darf nicht gefährdet werden, weshalb es sinnvoller ist, die Grundsatzdebatte in der Kommission aufzunehmen, statt hier und jetzt im Landrat zu entscheiden.
Dezidiert stellt sich Peter Tobler gegen das Abqualifizieren der bisher guten Fürsorgearbeit in den Gemeinden.

RR Eduard Belser wehrt sich sehr emotional gegen das "grundfalsche" Votum von Uwe Klein. Der Regierungsrat kennt Oberbaselbieter Gemeinden, in denen engagierte Menschen mit dem Asyl- und Fürsorgewesen deutlich besser umgehen als grosse professionell organisierte Unterbaselbieter Gemeinden. Das Fürsorgesystem im Kanton ist seines Erachtens bei weitem nicht so schlecht, wie es nun hingestellt worden ist.

Uwe Klein anerkennt die Leistungen der Laienfürsorge und möchte sich entschuldigen, wenn er falsch verstanden worden sein sollte. Allerdings beharrt er auf der selbst erfahrenen Tatsache , dass oft das politische Moment ins Spiel kommt, was Regierungsrat Belser wegen der Schweigepflicht der Behörden wohl zu wenig höre und deshalb im Detail eben nicht kenne. Mit dem Vorschlag, die Thematik zur Vorberatung in eine landrätliche Kommission zu überweisen, erklärt er sich einverstanden.

Maya Graf kann Uwe Klein aus der Sicht einer stark betroffenen Agglomerationsgemeinde sehr gut die Stange halten. So wie er die Situation geschildert hat, erleben diese Gemeinden die Situation tatsächlich. Das Ausspielen der Laien gegen die Profis oder der grossen gegen die kleinen Gemeinden - wie von Regierungsrat Belser eben angefangen - führe nicht weiter.
Maya Graf möchte den Rat deshalb dazu bewegen, die beiden Vorstösse nicht der Kommission, sondern dem Regierungsrat zu Handen der Expertenkommission zu überweisen.

Claude Janiak weist, nachdem Rita Kohlermann namens der FDP-Fraktion einen konkreten Antrag eingereicht hat und um Klarheit über das anstehende Abstimmungsverfahren zu schaffen, darauf hin, dass der Landrat, gemäss § 45 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Landrates, vor dem Entscheid, ob ein Postulat überwiesen werden soll oder nicht, dieses zur Vorprüfung an eine Kommission des Landrates überweisen kann; im vorliegenden Falle würde es sich um die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission handeln.

Antrag von Rita Kohlermann, FDP-Fraktion:
Die FDP-Fraktion beantragt, Vorstoss 98/81 zur Vorprüfung an die vorbereitende Kommission des Sozialhilfegesetzes zu überweisen.

://: Der Landrat überweist das Postulat 98/81 gemäss Antrag Rita Kohlermann an die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission.

Antrag Rita Kohlermann namens der FDP-Fraktion:
Aus dem Postulat 98/113 bitten wir ebenfalls, die materielle Solidarisierung zur Vorprüfung an die vorbereitende Kommission des Sozialhilfegesetzes zu überweisen. Die Punkte Professionalisierung und Kantonalisierung sind abzulehnen.

://: Im Antrag des Postulates 98/113 wird gemässs Antrag der FDP-Fraktion und mit dem Einverständis des Postulanten Uwe Klein der Teilsatz ob eine Kantonalisierung der Fürsorgegesetzgebung gegenüber der heutigen Lösung vorzuziehen ist gestrichen. Das Postulat lautet demnach: Ich bitte den Regierungsrat zu prüfen und zu berichten, wie zwischen den Gemeinden eine materielle Solidarisierung erreicht werden kann und wird in dieser geänderten Fassung an die VGK überwiesen.

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei

Fortsetzung des Protokolls vom 15. Oktober 1998


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