LR Protokoll 16.10.97 (Teil 1)


Protokoll der Landratssitzung vom 16. Oktober




Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)


Begrüssung, Mitteilungen




Landratspräsidentin Heidi Tschopp begrüsst die TeilnehmerInnen, die Gäste auf der Tribüne sowie die Presseleute und gratuliert Regierungsrat Andreas Koellreuter herzlich zum gestrigen 50. Geburtstag.




://: Die Traktandenliste ist unbestritten.








1 97/183


Bericht der Landeskanzlei vom 16. September 1997: Anlobung von Franz Bloch, Aesch, als Mitglied des Landrates




Franz Bloch, Aesch, wird als Mitglied des Landrates angelobt.








2 Ersatzwahl eines Mitgliedes der Geschäftsprüfungskommission anstelle der zurückgetretenen Liselotte Schelble




://: Claude Janiak wird auf Antrag der SP-Fraktion einstimmig als Mitglied der Geschäftsprüfungskommission gewählt.






3 Ersatzwahl eines Mitgliedes der Justiz- und Polizeikommission anstelle von Claude Janiak




://: Franz Bloch wird auf Antrag der SP-Fraktion in stiller Wahl als Mitglied der Justiz- und Polizeikommission gewählt.






4 97/154


Berichte des Regierungsrates vom 26. August 1997 und der Petitionskommission vom 9. September 1997: 45 Einbürgerungen




5 97/155


Berichte des Regierungsrates vom 26. August 1997 und der Petitionskommission vom 9. September 1997: 18 Einbürgerungen




Christoph Rudin , Präsident der Petitionskommission, gibt bekannt, dass Paul Schär sämtliche Einbürgerungsakten beider Vorlagen bis in alle Details geprüft und als in Ordnung befunden habe. Die Kommission sei ihm in der Feststellung, dass in den wenigen Fällen, wo die GesuchstellerInnen das Wohnsitzerfordernis nicht erfüllt hätten, dafür achtenswerte Gründe angeführt worden seien, und auch hinsichtlich seines Antrages einstimmig gefolgt, dem Rat zu empfehlen, sämtlichen Gesuchen stattzugeben.




Im Gesuch Nr. 10 der Vorlage 97/154 sei es zufolge Verheiratung der Gesuchstellerin in der letzten Phase des Einbürgerungsverfahrens zu einer Namensänderung gekommen.




Achtung neuer Name: Di Vincenzo geb. Pirelli, Giuseppina, geb. 21. Dezember 1975 in Laufen BL, verheiratet, italienische Staatsangehörige, wohnhaft in Reinach.




Rosy Frutiger regt an, im Interesse der Transparenz in den Einbürgerungsvorlagen von der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion künftig die hierzulande nicht geläufigen fremdländischen Vornamen, bei denen eine Geschlechtszuweisung unmöglich sei, mit einem Hinweis auf das Geschlecht - (F) oder (M) - versehen zu lassen.




Bruno Steiger bemängelt den saloppen Umgang mit den sogenannten achtenswerten Gründen und § 10 des Einbürgerungsgesetzes und führt dafür die Gesuche Nr. 15 und Nr. 25 der Vorlage 97/154 sowie die Gesuche Nr. 16 und Nr. 17 der Vorlage 97/155 als Beispiele an. Einmal mehr habe die Gemeinde Niederdorf ablehnende Entscheide der Wohnortsgemeinden, hier Muttenz und Pratteln, desavouiert. Er verlange Aufschluss über die Gründe und beantrage, diese Bürgergemeinde einmal zur Rechenschaft zu ziehen.




Anlässlich einer früheren Einbürgerungsdebatte habe er von Christoph Rudin auf die Frage, wie viele Fürsorgefälle in letzter Zeit eingebürgert worden seien, die Antwort erhalten, dass Fürsorgeabhängigkeit kein Kriterium für die Verweigerung des Bürgerrechts mehr sei. Die Fraktion der Schweizer Demokraten empfinde dies als stossend, beharre auf einer Beantwortung der Fragen und lehne beide Vorlagen ab.




Christoph Rudin antwortet, dass die Gesuchstellerin Nr.15 (Vorlage 97/154) das Wohnsitzerfordernis nicht erfülle, weil sie sich trotz ihres Wohnortswechsels in jener Gemeinde habe einbürgern lassen wollen, wo sie aufgewachsen und auch ihre Familie inzwischen eingebürgert worden sei. Der Gesuchsteller Nr. 25 (Vorlage 97/154) habe kurz vor Abschluss des drei Jahre dauernden Einbürgerungsverfahrens seinen Wohnsitz nach Basel verlegt, sich aber in Birsfelden, wo er während 10 Jahren gelebt habe, einbürgern lassen wollen. In beiden Fällen habe die Kommission achtenswerte Gründe im Sinne des Gesetzes als gegeben erachtet.




Zu den anderen Vorwürfen von Bruno Steiger habe er schon mehrfach Stellung genommen, und daher könne er sich auf den Hinweis beschränken, dass die Petitionskommission unlängst anlässlich einer Aussprache mit dem gesamten Bürgerrat der Gemeinde Niederdorf keine Unrechtmässigkeiten bei der Verfahrensabwicklung habe feststellen müssen. Er schlage dem Sprecher der SD-Fraktion vor, sich einmal direkt an den Präsidenten des Bürgerrats, Willi Buser, zu wenden, der regelmässig jene Landratssitzungen zu besuchen pflege, an denen Einbürgerungsgesuche der Gemeinde Niederdorf traktandiert seien.




://: Mit grosser Mehrheit gegen einige Stimme wird den Anträgen der Petitionskommission in der Vorlage 97/154 zugestimmt (s. Beilage).






://: Mit grosser Mehrheit gegen einige Stimme wird den Anträgen der Petitionskommission in der Vorlage 97/155 zugestimmt (s. Beilage).








6 97/153


Berichte des Regierungsrates vom 19. August 1997 und der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission vom 25. September 1997: Prämienverbilligung in der Krankenversicherung für 1998/1999; Festlegen der Subventionsgrenze des massgebenden steuerbaren Einkommens




Marcel Metzger , Präsident der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission, fasst den Kommissionsbericht zusammen und hebt hervor, dass im Baselbiet die Belastung der EinwohnerInnen durch die Krankenkassenbeiträge nach der Prämienverbilligung etwa gleich sei wie im Kanton Basel-Stadt, obwohl dort die Subventionen voll ausgeschöpft würden. Dieser Unterschied sei auf die höheren Krankenkassenprämien im Stadtgebiet zurückzuführen.




Er bitte den Rat, auf die Vorlage einzutreten und den Landratsbeschluss gemäss Entwurf zu verabschieden.




Rita Kohlermann lobt namens der FDP-Fraktion den Kanton, dass er es verstanden habe, in die Unlogik des KVG-Systems eine gewisse Logik, administrative Effizienz und gleichzeitig auch soziale Gerechtigkeit hinein zu bringen. Die WWZ-Studie bestätige, dass sich das Baselbiet mit seinem Prämienverbilligungssystem auf dem richtigen Weg befinde, und versetze damit all jene ins Unrecht, die dem Kanton immer wieder vorgeworfen hätten, nicht die maximalen Bundesbeiträge ausgelöst zu haben. Ihre Fraktion unterstütze den weisen Entscheid des Regierungsrates, dies auch in Zukunft so zu halten und mit den im Voranschlag 1998 eingestellten 69 Mio Franken etwa 65% der Maximalmittel auszuschöpfen; es stehe ja keineswegs fest, ob und wieviel Beiträge der Bund nach dem Jahre 1999 tatsächlich leisten werde.




Die FDP-Fraktion unterstütze ebenfalls den Antrag des Regierungsrats, die Subventionsgrenze von 4,5% auf 4,25% zu senken und damit den Kreis der Bezugsberechtigten etwas auszuweiten. Allfällige Anträge aus der Ratsmitte, die über diese komfortable Lösung hinausgingen, werde sie hingegen konsequent ablehnen. Ferner erwarte sie von der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission im Sommer 1998 einen Bericht über ein Modell mit progressiver Subventionsgrenze und Einbezug des Vermögens .




Esther Aeschlimann stellt fest, dass das Baselbieter Prämienverbilligungssystem effizient sei, die Beiträge sozialgerecht auf einen relativ grossen Kreis von Berechtigten verteile und vor allem alleinerziehende Leute und Familien mit Kindern begünstige. Mit dem Antrag des Regierungsrates, die Subventionsgrenze von 4,5% auf 4,25% zu senken, könne sich die SP-Fraktion in Anbetracht der weiterhin steigenden Prämien und der Erhöhung des Selbstbehalts um 80 Franken einverstanden erklären. Die Idee einer Senkung auf 4,1% habe sie zwar diskutiert, aber nicht weiter verfolgt, obwohl damit der Budgetrahmen nicht gesprengt worden wäre. Sie lege besonders im Hinblick auf die Überalterung der Bevölkerung Wert auf die Erhaltung eines gewissen Spielraumes.




Die Hauptaussage der WWZ-Studie laute, dass der Wechsel zu einer Krankenkasse mit tieferer Prämie die Belastung der Haushalte in einem hohen Masse senken könne. Leider hätten sich die BaselbieterInnen nicht als kassenwechselfreudig erwiesen, obwohl das Bundesamt für Sozialversicherung entsprechende Informationen an alle Privathaushalte versandt habe. Die Studie empfehle denn auch dem Kanton Basel-Landschaft, diesbezüglich mehr Aktivität zu entfalten. Ihres Erachtens sei es wichtig, den Leuten klar zu machen, dass es sich bei der Prämienverbilligung nicht um ein Instrument der Fürsorge handle.




Die SP-Fraktion beantrage dem Rat, dem Antrag der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission zuzustimmen.




Hans Schäublin erklärt namens der SVP/EVP-Fraktion Eintreten auf die Vorlage und dankt dem Regierungsrat und der Verwaltung für die ausgewogene Vorlage. Seine Fraktion erwarte, dass nun auch noch die Möglichkeit eines Vermögensabzuges geprüft und innert nützlicher Frist darüber Bericht erstattet werde. Im übrigen stimme sie dem Antrag der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission und der Regierung einstimmig zu, für die Berechtigungsperiode 1998/1999 die Subventionsgrenze des massgebenden steuerbaren Einkommens auf 4,25% festzulegen.




Urs Baumann gibt bekannt, dass die CVP-Fraktion hinter dieser Vorlage stehe und der Reduktion der Subventionsgrenze auf 4,25% zustimme. Sie vertrete die Auffassung, dass das Baselbieter System vernünftig sei und der Kreis der Subventionierten nicht allzu stark erweitert werden dürfe. Eine Familie mit 4 Kindern und Eigenheim komme in den Genuss der Prämienverbilligung, wenn ihr steuerbares Einkommen 115'000 Franken betrage; dies entspreche immerhin einem jährlichen Bruttoeinkommen von 150'000 Franken.




Der Aufruf zum Kassenwechsel sei im Falle der Grundversicherten, deren Kassen überdurchschnittlich hohe Prämie verlangten, durchaus zu begrüssen. Für Halb- und Privatversicherte könnte ein Kassenwechsel hingegen problematisch sein.




Die Frage des Vermögensabzugs müsse noch seriös geprüft werden.




Peter Degen bezeichnet es als undankbare und heikle Aufgabe des Landrates, in diesem Spannungsfeld zwischen jährlich über das Mass der Teuerung ansteigenden Krankenkassenprämien und einer noch immer unbefriedigenden Finanzlage des Kantons einen sinnvollen und allseits akzeptablen Kompromiss zu finden. Dass das an sich sinnvolle und praktikable Baselbieter System der indirekten Antragstellung noch mit Mängel behaftet sei, gehe daraus hervor, dass im Jahre 1997 immer noch rund 17% der Anspruchsberechtigten ihr Recht auf KVG-Subvention nicht in Anspruch genommen hätten. Dadurch werde natürlich auch die Finanzplanung erschwert.




Ein weiterer Unsicherheitsfaktor ergebe sich aus der Ungewissheit über die künftige Bereitschaft des Bundes, die KVG-Subventionen im jetzigen Rahmen zu alimentieren. Aus diesem Grund, aber auch im Hinblick auf den weiterhin unklaren Verlauf der wirtschaftlichen Entwicklung sei es berechtigt, sich einen gewissen finanziellen Spielraum offen zu halten. Dass in der geltenden kantonalen KVG-Subventionspraxis Einkommenseinbussen nur beschränkt durch Zwischentaxationen berücksichtigt würden, sei für viele Betroffene nicht nachvollziehbar. Die SD-Fraktion erwarte diesbezüglich vom Regierungsrat und der Ausgleichskasse mehr Flexibilität und soziales Verständnis. Sie frage sich auch, ob mit dieser Praxis nicht die einjährige Steuerveranlagung protegiert werden solle.




Ein grosses Problem seien die enormen Unterschiede bei den Grundversicherungsprämien, die zum Teil grösser seien als die monatlichen KVG-Subventionen. Seine Fraktion habe mit Befriedigung zur Kenntnis genommen, dass die Regierung in dieser Hinsicht einen Handlungsbedarf erkannt habe und zudem bereit sei, durch weitere Untersuchungen von degressiven Modellen und Vermögensabzügen die KVG-Subventionspraxis sozialverträglicher auszugestalten. In diesem Sinne könnten die Schweizer Demokraten dem Antrag der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission zustimmen.




Rosy Frutiger schickt voraus, dass die Fraktion der Grünen im Gegensatz zur FDP-Fraktion weniger über das KVG als über das Baselbieter Prämienverbilligungssystem unglücklich sei. Der erneute Prämienerhöhungsschub rechtfertige aber die Senkung der Subventionsgrenze auf 4,25% und die damit verbundene Erweiterung des Kreises der Anspruchsberechtigten. Sie bitte den Regierungsrat dringend, nötigenfalls die Richtprämien heraufzusetzen, um eine bessere soziale Abfederung gewährleisten zu können.




Als sehr störend empfinde ihre Fraktion am geltenden System den Umstand, dass Einkommen über 115'000 Franken noch in den Genuss von Prämienverbilligungen kämen, weil dies nicht der Sinn des Gesetzes sein könne. Aus diesem Grund fordere sie dringend ein degressives Modell.




Weil durch die zweijährige Berechtigungsperiode Härtefälle förmlich produziert würden, setze sie grosse Hoffnung in die Umstellung auf die einjährige Steuerveranlagung. Es sei erfreulich, wenn an der Aussage festgehalten werde, dass Personen, die im Kanton Basel-Landschaft Vermögen versteuerten, nicht subventionswürdig seien. Da es die Grünen nicht für ausreichend erachteten, nur 64% der Bundessubventionen auszuschöpfen, müssten sie sich bei der Verabschiedung des Landratsbeschlusses der Stimme enthalten.




Regierungsrat Eduard Belser zeigt sich erfreut über die im Grossen und Ganzen positiven Reaktionen der Fraktionen. Obwohl ein perfektes System selbstverständlich nicht erreichbar sei, dürfe man grundsätzlich der Auffassung sein, sich in diesem komplexen Neulandbereich nicht so schlecht bewegt zu haben.




Was die Problematik der Zwischentaxationen angehe, sei eine gewisse Trägheit nicht zu leugnen; die Regierung habe auch aus diesem Grund dem Landrat die Vorlage 97/160 betreffend Einführung der einjährigen Steuerveranlagungsperiode unterbreitet.




Nachdem das Bundesamt gesamtschweizerisch jedem Haushalt eine Anleitung zum Wechsel der Krankenkassen zukommen lassen habe, erübrige sich ein Nachdoppeln seitens des Kantons.




Die von Peter Degen angesprochenen Schwierigkeiten bei der Finanzplanung beständen tatsächlich, doch habe man bei der Budgetierung auch dieses Mal ein gewisses Risiko in Kauf genommen, indem man nicht von einer hundertprozentigen Beanspruchung ausgegangen sei. Wenn auch von einer höheren Ausschöpfungsquote als bisher ausgegangen werden müsse, gebe es für gewisse Leute doch gute Gründe - z.B. aus sozialem Verantwortungsbewusstsein -, freiwillig auf ihren Anspruch zu verzichten.




Die Anregungen betreffend Vermögensberücksichtigung und degressiver bzw. progressiver Modelle werde er aufgrund der neuen Steuerzahlen in nächster Zeit gerne nochmals prüfen lassen. Die Regierung werde im kommenden Jahr auch eine Anpassung der Richtprämien in Betracht ziehen müssen, wenn die Prämienentwicklung dies angezeigt erscheinen lassen sollte. Er hoffe diesbezüglich aber auf eine etwas bescheidenere Runde.




://: Eintreten ist unbestritten.




://: Der Landratsbeschluss wird bei einigen Enthaltungen grossmehrheitlich gemäss Entwurf im Kommissionsbericht verabschiedet.




Landratsbeschluss


betreffend Prämienverbilligung in der Krankenversicherung für 1998 / 1999; Festlegung der Subventionsgrenze des massgebenden steuerbaren Einkommens




Vom 16. Oktober 1997




Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:




Gestützt auf § 14 Absatz 1 des Einführungsgesetzes vom 25. März 1996 zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (EG KVG) wird für die Prämienverbilligung in der Krankenversicherung für die Berechtigungsperiode 1998 / 1999 die Subventionsgrenze des massgebenden steuerbaren Einkommens auf 4,25 % festgelegt.




Fortsetzung des Protokolls vom 16. Oktober 1997


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