LR Protokoll 16.10.97 (Teil 2)


Protokoll der Landratssitzung vom 16. Oktober




Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)


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Berichte des Regierungsrates vom 12. September 1995 und der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission vom 9. September 1997: Sucht- und Drogenarbeit im Kanton Basel-Landschaft




Marcel Metzger , Präsident der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission, stellt der Zusammenfassung des Kommissionsberichts folgendes Zitat von Urs Mühle, GeKom (Gesundheit & Kommunikation), voran:




Ein Bundesjahr entspricht etwa zwei Lebensjahren und ein Drogenjahr dauert ungefähr drei bis vier Monate!




und weist darauf hin, dass es im Drogenbericht klar um illegale Suchtmittel gehe und nur bei der Prävention legale Suchmittel in die Betrachtungen einbezogen worden seien. Die Kommission vertrete daher die Meinung, dass Drogenarbeit im Kanton Basel-Landschaft der zutreffendere Titel der Vorlage wäre.




Er bitte den Rat, den einstimmig verabschiedeten Anträgen der Kommission zu folgen.




Rita Kohlermann gibt bekannt, dass die FDP-Fraktion auf die Vorlage eintrete, vom Bericht Sucht- und Drogenarbeit im Kanton Basel-Landschaft zustimmend Kenntnis nehme sowie die pragmatische Drogenpolitik des Kantons unterstütze, und nimmt in der Folge zum Bericht materiell Stellung.




Zu Kapitel 10 : Gerade im Hinblick auf Traktandum 8 der heutigen Sitzung erachte es ihre Fraktion als richtig, dass die Justiz-, Polizei- und Militärdirektion die Kräfte und Mittel der Polizei primär auf die Bekämpfung des Drogenhandels und insbesondere des organisierten Verbrechens konzentrieren und den gesetzlichen Spielraum gegenüber den Konsumenten-Delinquenten in dem Sinne ausnützen wolle, sie in erster Linie einer Therapie zuzuführen, statt sie in ein Gefängnis zu stecken. Auf diese Art könne ihrer Ansicht nach der Teufelskreis der Abhängigkeit eher durchbrochen werden als durch eine Kriminalisierung; oberstes Ziel müsse immer der Entzug sein.




Zu Kapitel 11 : Die FDP-Fraktion unterstütze die 9 Prioritäten. In der primären Suchtprävention , die mit der Gesundheitsförderung verknüpft sei und intensiviert werden müsse, sehe sie eine Voraussetzung für eine drogenfreie Jugend. Allerdings halte sie es für notwendig, nicht nur die alten Konzepte aus den achtziger Jahren, sondern auch neuere Erkenntnisse heranzuziehen. In einem Bereich mit derart vielen Akteuren sei die Definition von Leistungsaufträgen unerlässlich. Ein wichtiges Anliegen ihrer Fraktion laute, dass bei der Nutzung therapeutischer Möglichkeiten dem Entzug erste Priorität zugeordnet werden müsse. Gerade in dem raschen Veränderungen unterworfenen Drogenbereich seien rollende Planung und laufende Überprüfung von Zielsetzungen und Leistungsaufträgen , kurz: wiederkehrendes Controlling , eben so absolute Notwendigkeiten wie bessere Kostentransparenz an Stelle vorsichtiger Schätzungen.




Die FDP-Fraktion begrüsse es, dass die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission unter Ziffer 4.1. vom Regierungsrat regelmässige Berichterstattung verlange.




Sie beantrage dem Rat, vom Drogenbericht zustimmend Kenntnis zu nehmen, die aufgeführten Postulate als erfüllt bzw. als teilweise erfüllt abzuschreiben und die Empfehlungen der Kommission an den Regierungsrat zu unterstützen.




Sabine Stöcklin erklärt, auch die SP-Fraktion trete auf die Vorlage ein. Sie nehme vom Drogenbericht zustimmend Kenntnis und begrüsse grundsätzlich die auf dem Viersäulenkonzept des Bundes und der grossen Parteien basierende kantonale Drogenpolitik. Einzig bei der Drogenfahndung habe sie sich des Eindrucks einer Kriegs- und Jagdstimmung nicht erwehren können; gerade in Konsumentinnen und Konsumenten illegaler Betäubungsmittel sollte man nicht einfach Delinquenten sehen, sondern Menschen, die ihre Probleme mit Drogenkonsum zu bewältigen versuchten.




Den ganzen Bericht durchwehe ein Geist relativ umfassenden Problemverständnisses. Trotzdem sei ihre Fraktion der Auffassung, dass in finanzieller Hinsicht künftig gewisse Kurskorrekturen vorgenommen werden müssten, um bei der Umsetzung des Viersäulenkonzepts die Schwerpunkte besser setzen zu können. Ungefähr die Hälfte der zur Verfügung stehenden Mittel seien immer noch für Repression und nur rund 1 Mio Franken für Prävention , etwa 6 Mio Franken für Beratung und Therapie sowie ca. eine halbe Mio Franken für Überlebenshilfe und Schadensverminderung vorgesehen. Sie erwarte von der Revision des eidgenössischen Betäubungsmittelgesetzes, dass sie einen effizienteren Einsatz der Mittel ermöglichen und vor allem eine Abkehr von der Strafverfolgung des Drogenkonsums bringen werde. Darüber hinaus sei noch einige Aufklärungsarbeit erforderlich, bis die dringende Kurskorrektur mehrheitsfähig sein werde, nachdem es beispielsweise für viele Leute heutzutage immer noch verblüffend sei zu erfahren, dass reiner Heroinkonsum gar keine Organschäden verursache und die langjährig Süchtigen nicht am Stoff, sondern eigentlich an der Repression zugrunde gingen. Im Jahre 1995 seien hier 15 Menschen Drogen zum Opfer gefallen.




Die SP-Fraktion stimme dem Landratsbeschluss zu und erhoffe sich von den Empfehlungen der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission, dass die zweite Ausgangspunkt für die Unterstützung der Präventionsarbeit im Frühbereich durch den Kanton sein werde, z.B. der Mütter- und Väterberatungsstellen der Gemeinden.




Paul Rohrbach gibt bekannt, dass die SVP/EVP-Fraktion der Vorlage und den Anträgen der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission mehrheitlich zustimmen könne, obwohl beide über die wichtige Thematik Kinder in Suchtfamilien nichts aussagten. Sie werde in Zukunft darauf achten, dass dieses schwerwiegende gesellschaftspolitische Problem nicht in Vergessenheit gerate.




Oskar Stöcklin schickt voraus, dass man sich nicht die Illusion machen dürfe, die Drogenproblematik im Griff zu haben.


Dies entbinde den Rat aber nicht von der Pflicht, sich sehr eingehend damit zu befassen und zu versuchen, ihre Folgen zumindest zu mildern. Die CVP-Fraktion sei einverstanden mit den Grundsätzen der Baselbieter Drogenpolitik und dem Viersäulenkonzept, zu dem sich das Schweizer Volk dieser Tage sehr eindrücklich bekannt habe. Sie sei auch einverstanden mit den Anträgen der Kommission und insbesondere mit der Empfehlung an den Regierungsrat, in der Regel alle 3 Jahre dem Landrat über die Aktivitäten und Entwicklungen in der Drogenpolitik Bericht zu erstatten.




Einigermassen unklar, ja unübersichtlich erschienen seiner Fraktion allerdings die im Drogenbereich des Kantons herrschenden Strukturen, und das dem Kommissionsbericht beigefügte Organigramm helfe ihr auch nicht weiter. Ähnliches habe schon die Subkommission 2 der Geschäftsprüfungskommission festgestellt. Er bitte den Sanitätsdirektor um Beantwortung folgender Fragen:




1. Wer koordiniert auf welche Weise die Tätigkeiten im Drogenbereich?


2. Hat der Drogendelegierte die nötigen Weisungskompetenzen, um diese Aufgabe wahrzunehmen?


3. Was geschieht konkret in Bezug auf die Zusammenarbeit mit den Nachbarkantonen ausser Basel-Stadt?


4. Hat man schon daran gedacht, gewisse Strukturen mit Basel-Stadt zu koordinieren, beispielsweise die Fachkommissionen "Drogen" zu einer gemeinsamen zusammenzufassen?


5. Wie steht es mit der Übernahme der JuDro Laufen, und welche Folgen hat diese auf die dort Beschäftigten und Betreuten sowie auf den Trägerverein?




Peter Degen stellt vorab fest, dass gemäss Antwort auf eine Anfrage der Fraktion der Schweizer Demokraten aus dem Jahre 1994 die Drogensucht den Staat und die Gemeinden des Kantons Basel-Landschaft jährlich rund 20 Mio Franken koste, und dies ohne Berücksichtigung der Folgekosten bei Justiz und Polizei sowie der volkswirtschaftlichen Schäden durch Arbeitsausfall und Tod. Dieser Aspekt dürfe neben dem menschlichen nicht vernachlässigt werden, weil er direkte Auswirkungen auf die SteuerzahlerInnen habe; diesen könne also nicht gleichgültig sein, welche Strategien im Drogenbereich verfolgt würden.




Der vorliegende Bericht biete dem Rat Gelegenheit, die in den vergangenen Jahren praktizierte Drogenpolitik kritisch zu hinterfragen. Auch im Baselbiet habe sich diese als eine heikle Gratwanderung zwischen repressiver, präventiver und liberaler Drogen- und Suchthilfe erwiesen. Man komme auch nicht darum herum, sich zu fragen, ob Gesellschaft und Staat nicht durch Zwangstherapien und vermehrte Anordnung des fürsorgerischen Freiheitsentzugs, durch aktivere Prävention und Repression einzuschreiten oder Schwerstsüchtigen durch medizinisch kontrollierte Heroinabgabe zu einem Tod auf Raten zu verhelfen hätten, ob der Staat die Pflicht und das moralische Recht habe, Einzelne im Interesse der Allgemeinheit daran zu hindern, sich selbst zu schädigen.




Seine Fraktion sei sich darüber im Klaren, dass es keine suchtfreie Gesellschaft und somit auch keine einfachen Patentrezepte geben könne.


Nachdem sich die schweizerische Drogenpolitik der letzten Jahre zum Teil als Fiasko erwiesen und in Ländern wie Holland und Schweden eine liberale Drogenpolitik zu mehr Kriminalität und Verelendung geführt habe, sei aber das Parlament verpflichtet, im Sinne des im Jahre 1989 vom Landrat überwiesenen Postulats "für eine integrale kantonale Suchthilfepolitik" der Schweizer Demokraten für eine aktivere Prävention und Wahrnehmung des fürsorgerischen Freiheitsentzugs sowie die Entwöhnung und Reintegration der Süchtigen in die Gesellschaft und in den Arbeitsmarkt zu sorgen.




Die Repression als solche habe in den letzten Jahren keineswegs versagt; wo sie nicht zum erwünschten Erfolg geführt habe, sei dies nur auf die halbherzige Handhabung dieses Instruments zurückzuführen gewesen. Der "Platzspitz" in Zürich sei ein repräsentatives Beispiel dafür, dass eine aktivere repressive Drogenpolitik durchaus Erfolg haben könne. Prävention und Repression, vereint mit einer umfassenden Therapie und Rehabilitation, seien das Mittel, das die SD-Fraktion als Ausweg aus dem Teufelskreis der Drogensucht sehe. Sie könne dem Landratsbeschluss und den Empfehlungen der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission zustimmen.




Rosy Frutiger sieht das Problem in der Unfähigkeit, generell mit Sucht umzugehen. Drogenpolitik müsse daher in erster Linie den Umgang mit illegaler Sucht zum Inhalt haben. Das geltende Recht behandle verschiedende Drogen- und Suchtmittel ungleich; während beim Alkohol fast von einem Zwang zum Konsum gesprochen werden müsse, zwinge das Gesetz bei harten Drogen, aber auch bei Cannabis - mehr oder weniger erfolglos - zur Abstinenz. Unter dem Gesichtspunkt der Gesundheit lasse sich diese widersprüchliche Wertung überhaupt nicht rechtfertigen. Dem Grundsatz der Prävention könne jedermann zustimmen, doch komme es darauf an, was darunter verstanden werde. Selbst Drogenfachleute verstrickten sich immer wieder in Widersprüche, dazu kommen, dass man in guten Treuen unterschiedlicher Auffassung sein könne, was die Drogenarbeit keineswegs vereinfache. Das wichtigste Element der kantonalen Drogenpolitik sei die Drogenhilfe , die sich aber an der eidgenössischen Gesetzgebung messen lassen müsse, wobei der Kanton unbedingt seinen ganzen Spielraum zu nutzen habe. Gleichzeitig sei es auch seine Aufgabe, das Therapieangebot so zu verstärken, dass möglichst viele Süchtige freiwillig davon Gebrauch machen könnten, denn Zwangstherapien brächten, wie die Erfahrungen zeigten, nichts ausser hohe Kosten, endlose Wiederholungen und schwerwiegende Folgen für die Betroffenen.




Der vorliegende Drogenbericht sei zwar sehr ausführlich, aber überholt und lasse viele Fragen offen. Zum Beispiel erwähne er die Designer-Drogen und den Alkohol, den die Kids gerne und ausgiebig konsumierten, mit keinem Wort. Weil das Präventionsangebot im Früh- und Schulbereich mangelhaft sei, müsse man finanzielle Mittel aus dem Repressionsbereich dorthin transferieren.




Nachdem die "Zikade" den Laden dicht gemacht und Leute entlassen habe, fehlten Therapieplätze, weshalb die Fraktion der Grünen der Abschreibung des Postulats 92/48 von Elsbeth Schneider-Kenel vom 13.2.1992 nicht zustimmen könne. Vom Drogenbericht nehme sie zwar Kenntnis, gut finde sie ihn aber nicht.




Kurt Schaub erklärt, für ihn bestehe bei allen unterschiedlichen Vorstellungen von einer guten Drogenpolitik kein Zweifel daran, dass der Kanton präventiv tätig sein müsse und eine Politik des "laissez faire" nicht in Frage komme. Wie der Drogenbericht zeige, befinde man sich im Baselbiet auf gutem Wege. Ein Aspekt der Prävention komme aus seiner Sicht allerdings zu kurz, nämlich die Verantwortung der Gesellschaft und die Förderung der Familie . Was das Controlling angehe, finde er es gut, dass die Kostenseite überwacht werden solle. Gleichzeitig sollte auch die Entwicklung im Drogenbereich statistisch erfasst werden.




Persönlich sei er bereit, den Drogenbericht zur Kenntnis zu nehmen. Im übrigen wäre er froh, wenn in anderen Bereichen ebenfalls so effizient gearbeitet würde wie hier.




://: Eintreten auf die Vorlage ist unbestritten.




Detailberatung des Drogenberichts




1. Einleitung:




Keine Wortbegehren.




2. Entstehung des Berichts:




Keine Wortbegehren.




3. Begriffserklärungen:




Keine Wortbegehren.




4. Standortbestimmung und Perspektiven:




Keine Wortbegehren.




5. Leitidee zur Sucht und Drogenarbeit:




Keine Wortbegehren.




6. Prävention:




Karl Rudin befürchtet, dass die schönsten Programme nicht mehr als "Pflästerlipolitik" sein könnten, solange in einem einseitig konsumorientierten, von Gefühllosigkeit, seelischer Leere, Mobilitätssucht, Globalisierung und Zukunftsängsten geprägten gesellschaftlichen Umfeld sich der einzelne Mensch, vor allem der jugendliche, in den Hintergrund gedrängt und verlassen fühlen müsse. Dieser Problematik sei mit Programmen und gesetzlichen Massnahmen allein nicht beizukommen, sondern nur in Verbindung mit einem Umdenkprozess . In einer Wegwerfgesellschaft könne es doch nicht verwundern, dass Menschen nicht davor zurückschreckten, auch sich selbst wegzuwerfen.




Er nehme den Drogenbericht in der Hoffnung zur Kenntnis, dass man sich bis zum Vorliegen des nächsten Berichts in drei Jahren nicht zurücklehnen, sondern sich an die schönen Absichtserklärungen erinnern werde, wenn es um Familien-, Migrations- und Umweltpolitik und damit um Themen gehe, die sehr viel mit Prävention zu tun hätten.




7. Sekundäre Prävention und Früherfassung:




Keine Wortbegehren.




8. Beratung und Therapie:




Keine Wortbegehren.




9. Überlebenshilfe:




Keine Wortbegehren.




10. Bekämpfung des Handels und des Konsums:




Keine Wortbegehren.




11. Strategische Prioritäten:




Keine Wortbegehren.




12. Management der Sucht- und Drogenarbeit:




Keine Wortbegehren.




Regierungsrat Eduard Belser dankt dem Rat für die engagierte Debatte, die ruhiger verlaufen sei, als wenn sie vor zwei, drei Jahren stattgefunden hätte. Seit damals, als noch Themen wie "Letten" und "Platzspitz" die Titelseiten der Zeitungen beherrscht hätten, seien jedoch die Probleme grundsätzlich die gleichen geblieben und beschäftigten ihn und seine MitarbeiterInnen tagtäglich. Heute müsse man aufpassen, dass die Drogenproblematik nicht einfach aus dem Bewusstsein der Öffentlichkeit verdrängt, auf die Kostenfrage reduziert und losgelöst von der grossen Not der Betroffenen betrachtet werde. Drogenpolitik sei eine Gratwanderung über dem Untergrund einer konstanten gesellschaftlichen Entwicklung.




Karl Rudin danke er sehr für dessen Votum zum Thema Prävention , die auch sein grosses Anliegen sei. Er signalisiere hier ausdrücklich seine Bereitschaft, diesbezüglich noch mehr zu tun, wenn ihm der Landrat die notwendigen Mittel zur Verfügung stelle, und nötigenfalls auch die gesetzlichen Grundlagen zu erneuern.




Herstellung von Kostentransparenz sei im Wirkungsbereich der Öffentlichen Hand (EKD, VSD) wegen des New Public Managements kein Problem mehr, bei der Repression wegen der Kostenzuweisung in den Gerichtsverfahren schon etwas schwieriger, bei den Gemeinden noch mehr und bei den vielen ausserstaatlichen Aktivitäten im Drogenbereich ausgesprochen schwierig. Dazu komme noch, dass der Staat nicht über jede private Initiative, auf die er ja angewiesen sei, eine Kontrolle führen wolle.




Die Koordination in der Drogenpolitik werde von der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion nicht auf der Basis der Weisungsbefugnis, sondern des interdepartementalen Dialogs, der Einbindung aller - auch der privaten - Akteure in die Fachkommission Drogen wahrgenommen. Auf den unteren Stufen obliege die Koordination dem Beauftragten für Drogenfragen, Georges Krieg, im Therapiebereich und dem Beauftragten für Suchtprävention, Udo Kinzel, im Präventionsbereich .


Da es sich bei der Drogenarbeit um ein lebendiges Geschäft handle, lasse sich die Koordination nicht einfach statisch festschreiben. Trotzdem sei sie auch in den Beziehungen zu den Nachbarn von wesentlicher Bedeutung. Mit dem Kanton Basel-Stadt sei die Zusammenarbeit besonders eng und durch eine gegenseitige Einsitznahme der jeweiligen Exponenten in den Fachkommissionen institutionalisiert worden. Mit den Kantonen Aargau, Solothurn und Zürich werde ein regelmässiger Austausch gepflegt. Selbstverständlich wirke das Baselbiet auch in der Konferenz der kantonalen Beauftragten für Suchtfragen mit und schliesse gleichlautende Subventionsverträge mit Einrichtungen im Drogenbereich ab.




Was den aktuellen Stand der Übernahme der JuDro Laufen angehe, könne er nur sagen, dass die betreffende Fachperson in die Baselbieter Drogenberatung integriert werde und die regionale Präsenz erhalten bleiben solle.




Der Kanton konzentriere seine Kräfte mehr im Therapie- als im Präventionsbereich, den er grösstenteils den anderen Akteuren überlasse.




Die Zikade werde nicht dauernd, sondern nur vorübergehend und etwas länger als bei üblichen Ferien geschlossen, aber im Januar des kommenden Jahres mit neuem Team wieder eröffnet. Man sei in der Lage, während der verlängerten Unterbruchszeit Plazierungen in anderen Einrichtungen vorzunehmen. Wenn die Zikade nicht wieder eröffnet würde, hätte man zweifellos ein Problem, das gelöst werden müsste.




Für die Bereitschaft, vom Drogenbericht zustimmend Kenntnis zu nehmen, sei er dem Rat sehr dankbar. Er sei auch bereit, nach einer gewissen Zeit einen neuen Bericht ausarbeiten zu lassen. Abschliessend bitte er alle Ratsmitglieder, in ihrem Wirkungsbereich und privaten Umfeld die Bestrebungen der kantonalen Drogenpolitik zu unterstützen und mitzuhelfen, das Drogenelend etwas zu mildern.




Landratsbeschluss




Ziffer 1




://: Der Rat nimmt bei einer Enthaltung ohne Gegenstimme vom Bericht "Drogenarbeit im Kanton Basel-Landschaft" Kenntnis.




Ziffer 2




Rosy Frutiger beantragt, das Postulat 92/48 nicht abzuschreiben.




://: Dieser Antrag wird abgelehnt und das Postulat 92/48 E. Schneider-Kenel vom 13. Februar 1992 grossmehrheitlich gegen vereinzelte Stimmen als erfüllt abgeschrieben.




://: Das Postulat 91/3 Ch. Baltzer-Bader vom 14.Januar 1991 wird grossmehrheitlich als erfüllt abgeschrieben.




://: Das Postulat 90/329 R. Gonseth-Egenter vom 13.Dezember 1990 wird grossmehrheitlich als erfüllt abgeschrieben.




://: Das Postulat 90/295 Peter Jenny vom 22.November 1990 wird grossmehrheitlich als erfüllt abgeschrieben.




Ziffer 3




://: Das Postulat 90/261 Peter Brunner vom 13.November 1989 wird grossmehrheitlich als teilweise erfüllt abgeschrieben.




Ziffer 4




://: Die Empfehlungen gemäss Ziffern 4.1 und 4.2 werden mit grossem Mehr und ohne Gegenstimme verabschiedet.




Landratsbeschluss


über die Kenntnisnahme vom Bericht "Sucht- und Drogenarbeit im Kanton Basel-Landschaft"




Vom 16. Oktober 1997




Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:




1. Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft nimmt vom Bericht "Sucht- und Drogenarbeit im Kanton Basel-Landschaft" zustimmend Kenntnis.


2. Die nachstehend aufgeführten Vorstösse werden als erfüllt abgeschrieben:


- Postulat zur Schaffung zusätzlicher Plätze für die stationäre Behandlung von Drogenabhängigen von E. Schneider-Kenel vom 13. Februar 1992 (92/48)


- Postulat betreffend regionale Zusammenarbeit und Harmonisierung der Konzepte in der Drogenpolitik von Ch. Baltzer-Bader vom 14. Januar 1991 (91/3)


- Postulat für die Schaffung einer Stelle für Suchtprävention von R. Gonseth-Egenter vom 13. Dezember 1990 (90/329)


- Postulat betreffend bürgernahe Drogen-Auskunfts- und Beratungsstellen in den Gemeinden von P. Jenny vom 22. November 1990 (90/295)


3. Der nachstehend aufgeführte Vorstoss wird als teilweise erfüllt abgeschrieben:


- Postulat für eine integrale kantonale Suchthilfepolitik von P. Brunner vom 13. November 1989 (89/261)


4. Empfehlungen an den Regierungsrat:


1. In der Regel alle 3 Jahre soll der Landrat einen Bericht über die Aktivitäten und Entwicklungen in der Drogenpolitik im Sinne einer rollenden Information zum Bericht "Sucht- und Drogenarbeit im Kanton Basel-Landschaft" erhalten. Dabei sollen auch Trends in der Kostenentwicklung aufgezeigt werden.


2. Im Rahmen der neusten Erkenntnisse und der finanziellen Mitteln soll die Prävention im Frühbereich gefördert bzw. verstärkt werden.








Überweisungen des Büros




Heidi Tschopp, Landratspräsidentin, gibt folgende Überweisungen bekannt:




97/199 Bericht des Regierungsrates vom 14. Oktober 1997 betr. Rechnungsstellung für Grundstückgewinn- und Handändeungssteuern durch die kantonale Steuerverwaltung statt wie bisher durch die Bezirksschreibereien; an Finanzkommision.


97/198 Bericht des Regierungsrates vom 14. Oktober 1997 betr. Investitionsbeitrag an die Stiftung Beschäftigungs- und Wohnheim Bottmingen: an Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission




Fortsetzung des Protokolls vom 16. Oktober 1997


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