LR Protokoll 17. September 1998

Protokoll der Landratssitzung vom 17. September 1998



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Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)





Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 17. September 1998

Begrüssung, Mitteilungen

Landratspräsident Claude Janiak begrüsst alle Anwesenden, insbesondere eine Klasse der Gewerbeschule Liestal mit ihrem Lehrer, Herrn Kropf, herzlich zur heutigen Sitzung.

- Folgendes Rücktrittsschreiben ist eingegangen:

"Sehr geehrter Herr Landratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren

Ich habe mich entschlossen, nach etwas mehr als 11-jähriger Zugehörigkeit zum Kantonsparlament, auf den 30. September 1998 aus dem Landrat zurückzutreten. Dies tue ich aus rein parteipolitischen Erwägungen, wollte ich doch verhindern, dass gegen Ende oder nach Ablauf der nächsten Legislaturperiode - wegen der Amtszeitbeschränkung - gleich mehrere Landräte unserer Partei miteinander ihr Mandat aufgeben müssen. Für eine kleine Partei ist die personelle Kontinuität wichtig, weshalb ich nun diesen für viele überraschenden Schritt getan habe.

Der Baselbieter Landrat ist eines der wenigen Parlamente, wo man noch die Argumente der politischen Gegner ernst nimmt und sehr oft auch auf diese eingeht. Sie, liebe Landratsmitglieder, dürfen stolz sein, in einem Parlament zu arbeiten, wo eine gute Sitzungsdisziplin herrscht, in einem Parlament, das keine Schwatzbude ist, in einem Parlament, das - verglichen mit vielen anderen Parlamenten - auch eine sehr hohe Präsenz seiner Mitglieder hat, in einem Parlament, das wohl eines der kostengünstigsten überhaupt ist!

Ich war gerne Landrat, weiss aber auch, dass ich für viele in diesem Saal dann und wann ein sehr unbequemer Politiker war, doch war dies meine ureigenste Aufgabe als Oppositionspolitiker. Und diese Aufgabe werde ich nun auf anderer Ebene, mit etwas mehr zeitlichem Einsatz, weiterführen.

Mein Nachfolger wird Heinz Mattmüller, Einwohnerrat aus Pratteln, sein. Er war schon in früheren Jahren Landratsmitglied, kennt also dieses Parlament bereits und wird mich mit seiner Sachkenntnis und Debattierfreudigkeit vom ersten Tage an voll ersetzen können.

Allen Landratsmitgliedern sowie den Leuten der Landeskanzlei und aus der kantonalen Verwaltung, wie auch den Regierungsratsmitgliedern, danke ich für die stets angenehme Zusammenarbeit. Ihnen allen, meine Damen und Herr-en, wünsche ich alles Gute auf Ihrem weiteren Lebensweg.

Mit freundlichen Grüssen, gez. Rudolf Keller"


Für das Protokoll:
Marianne Knecht, Protokollsekretärin



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Marcel Metzger bittet, da Danilo Assolari für heute entschuldigt ist, Traktandum 18, Nr. 98/92, Interpellation von D. Assolari, Rettung des Ponyhofes in Reinach, abzusetzen.

://: Der Absetzung von Traktandum 18 wird stillschweigend zugestimmt.

Für das Protokoll:
Marianne Knecht, Protokollsekretärin



1 98/87
Berichte des Regierungsrates vom 12. Mai 1998 und der Justiz- und Polizeikommission vom 5. August 1998: Aufhebung des Schiessgesetzes vom 26. April 1852. 2. Lesung

Franz Bloch hat heute eine relativ einfache Aufgabe: Es geht um die 2. Lesung des Gesetzes zur Abschaffung des Schiessgesetzes. Die Kommission hat aus der 1. Lesung keine weiteren Aufträge erhalten.

Esther Maag möchte nachträglich noch zwei Anträge stellen. Es gilt für die Grüne Fraktion, in der Verordnung noch zwei weitere Punkte zu regeln. Die Anträge lauten wie folgt:

- Die Verordnung muss einen Hinweis auf Art 8a des Sprengstoffgesetzes beinhalten: Die Veranstalter müssen auf ihre Haftbarkeit hingewiesen werden.

- Eine Präzisierung der Schiessweisung muss vorgenommen werden: 1996 enthielt die Weisung, die Schützen seien hinter Abschrankungen einzuzäunen und von der Öffentlichkeit abzutrennen; 1997 wurde dann das gesamte Städtchen als Schiesszone erklärt. Die Grünen bitten um eine Festlegung und Klärung der Frage, welche Einzäunung effektiv Geltung haben soll.

Regierungsrat Andreas Koellreuter: Nicht der Landrat entscheidet über eine Verordnung, sondern der Regierungsrat. Allenfalls kann der Landrat Anregungen vorbringen. A. Koellreuter nimmt die Anträge von E. Maag also als Anregungen entgegen. Wir dürfen auch nicht vergessen, dass es nun an den Gemeinden ist, Regelungen zu treffen.

Esther Maag erklärt sich mit der Entgegennahme ihrer Anträge als Empfehlungen bereit.

Detailberatung
2. Lesung über das Gesetz betreffend das Schiessen


Keine Wortbegehren.

://: In der Schlussabstimmung wird in 2. Lesung die Aufhebung des Gesetzes betreffend das Schiessen mit 50:16 Stimmen beschlossen.

://: Die Abschreibung der Motion 96/131 von Peter Holinger betreffend Aufhebung des Schiessgesetzes wird einstimmig beschlossen.

Gesetz betreffend das Schiessen

Aufhebung vom 17. September 1998

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

I.
Das Gesetz vom 26. April 1852 betreffend das Schiessen wird aufgehoben.

II.
Der Regierungsrat bestimmt den Zeitpunkt der Aufhebung dieses Gesetzes.

Für das Protokoll:
Marianne Knecht, Protokollsekretärin



2 98/128
Berichte des Regierungsrates vom 23. Juni 1998 und der Finanzkommission vom 31. August 1998: Sammelvorlage betreffend 17 Abrechnungen von Bau- und weiteren Verpflichtungskrediten; Abrechnungsperiode Januar 1997 - Dezember 1997

Roland Laube: Vor ungefähr einem halben Jahr musste der Landrat die letzte Sammelvorlage betreffend Abrechnungen beraten. Die kurze Zeit zwischen den beiden Vorlagen zeigt, dass die Verwaltung in der Aufarbeitung der alten Kredite einen weiteren Schritt vorangekommen ist. Was zur Zeit noch an bekannten "Altlasten" vorhanden ist, wurde in der Vorlage aufgelistet und kurz begründet. Eine systematische Altlasten-Erkundung konnte allerdings noch nicht organisiert werden - sie soll allerdings in Vorbereitung sein.

Was die vorliegenden Abrechnungen betrifft, erläutert R. Laube in einer Feststellung: Von den Verantwortlichen wurde der Kommission gegenüber durchaus zugestanden, dass gewisse Projektabläufe nicht immer optimal verliefen; es wurde aber auch zugesichert, dass die Lehren daraus gezogen wurden und in Zukunft anders verfahren wird.

Die Finanzkommission beantragt einstimmig, den vorgelegten Abrechnungen zuzustimmen und sie zu genehmigen.

Kurt Schaub: In der Ausarbeitung der Kredite bzw. der Abrechnungen kommt die entsprechende landrätliche Kommission vorwärts!
Die Finanzkommission und auch wir als Landräte haben klare Ziele, dass nämlich Abrechnungen zwei Jahre nach Abschluss der Vorhaben vorliegen und abgeschlossen sein sollten. Der Trend zu diesem Ziel hin ist positiv.

Befremdet hat uns allerdings, dass eine Direktion noch nicht wusste, dass auf diese Art abgerechnet werden muss. Auch sie wurde aber in der Zwischenzeit darüber informiert.

Zu zwei Abrechnungen möchte sich die FDP-Fraktion äussern:

- Objekt 2341.701.51-033
- Gewässerschutzmassnahmen
Hier wird ein Mehraufwand von 2'1 Mio Franken oder 45% ausgewiesen. Diejenigen, die die Verantwortung tragen, sind aufgefordert, im Falle starker Abweichungen rechtzeitig die entsprechenden Kommissionen zu orientieren.
- Objekt 2347.701.51-034
- Abwasserreinigungsanlage Ergolz 1

Hier ist die Überschreitung mit 12% nicht so gross, es handelt sich trotzdem um eine Summe von fast 7 Mio Franken. Wir konnten dem Bericht entnehmen, dass diese starke Überschreitung vor allem auf Honorare zurückzuführen ist.

Die FDP-Fraktion legt Wert darauf, dass bei Kostenüberschreitungen - auch bei Projektänderungen - die entsprechende landrätliche Kommission rechtzeitig informiert wird. Die FDP-Fraktion stimmt der Sammelvorlage zu.

Peter Meschberger: Auch die SP-Fraktion stimmt der Sammelvorlage zu - nicht ohne eine kleine Faust im Sack zu machen! Wir konnten aber auch feststellen, dass sich die Verwaltung "auf dem Wege der Besserung" befindet. Wir hoffen, dass auch in einer neuen Legislaturperiode mit der "Besserung" fortgefahren wird! P. Meschberger spricht deshalb die Bitte an die Regierung aus, diesen Managergeschäften weiterhin grösste Beachtung zu schenken.

Erich Straumann: Wenn wir feststellen, dass von den 17 Geschäften 12 mit Minderkosten abschneiden, ist dies sehr erfreulich - darum kann man gar nicht gegen diese Vorlage sein! E. Straumann möchte aber trotzdem darauf hinweisen, dass es in der heutigen Zeit klar ist, dass Minderkosten entstehen - dies stellt ein Spiegelbild unserer Wirtschaft in unserer Region dar.

Der Finanzkommission war klar, dass vor allem dem Bereich der Geschäfte mit den Nummern 234 AIB, die 6 Projekte abrechnen, von denen drei davon Mehrkosten ausweisen, mehr Beachtung geschenkt werden muss.

Die SVP-EVP-Fraktion stimmt der Vorlage einstimmig zu.

Bruno Steiger: Die Mehrheit der SD-Fraktion stimmt der Vorlage zu. Persönlich bemängelt B. Steiger, dass im Umgang mit unseren Steuergeldern haushälterischer umgegangen werden müsste.
Vor allem legt B. Steiger den Finger auf den wunden Punkt betreffend Werkhof Reinach. Es ist offenbar üblich, dass das Budget überschritten wird. Betreffend Werkhof Reinach werden Mehrkosten im Betrag von über 72'000 Franken einverlangt, was als überrisen zu bezeichnen ist.

B. Steiger ist der Meinung, dass in dieser Sammelvorlage vor allem die Budgetüberschreitungen nur ungenügend ausgewiesen sind, er verlangt einzelne Begründungen. Im weiteren stört es B. Steiger, dass beispielsweise Staatsangestellte - worunter auch gut verdienende Lehrer sind - verbilligtes Benzin beziehen können.

B. Steiger steht der Vorlage negativ gegenüber.

Alfred Zimmermann: Vor einem halben Jahr hat der Landrat die letzte Sammelvorlage beraten. Im Namen der Grünen Fraktion hat A. Zimmermann damals gewünscht, dass die Sammelvorlagen schneller erarbeitet werden - dieser Wunsch ist erfüllt worden. Wir stellen im weiteren mit Freude fest, dass vor allem die Baudirektion bemüht ist, den Pendenzenberg abzutragen.

Es besteht ein ungutes Gefühl, dass die Abrechnungen nicht mehr obligatorisch von der Finanzkontrolle geprüft werden. Für A. Zimmermann als Laie wäre es eine grosse Beruhigung, wenn er wüsste, dass Fachleute die Abrechnungen formell und materiell überprüfen. Die Finanzkommission muss sich überlegen, welche Abrechnungen durch die Finanzkontrolle überprüft werden sollen.

Betreffend Mehr- und Minderkosten konnte R. Winkler die Finanzkommissionsmitglieder überzeugen, dass es schwierig ist, bei gewissen Bauvorhaben genau zu budgetieren. Zudem möchten wir nicht eine Budgetierung mit grossen Polstern!

Die Grüne Fraktion stimmt der Sammelvorlage zu.

Rolf Rück nimmt aus der Sicht des Ingenieurs zur Vorlage Stellung. Erfreulicherweise konnte festgestellt werden, dass in der Baudirektion versucht wird, einen Einheitsbericht zu erstellen.

Verschiedentlich konnten wir hören, dass es schwierig sei, die Kosten zu ermitteln. Wenn man die Differenzen betrachtet, stellt man fest, dass sie durchschnittlich zu hoch sind, Kostendifferenzen in der Höhe von 20% sind nicht zu akzeptieren. Der Kostenvoranschlag, der dem Landrat unterbreitet wird, müsste mindestens auf der Stufe eines Vorprojektes errechnet sein. Aus den Abrechnungen sollte ersichtlich sein, was verbessert werden kann. Für jedes Projekt müsste also ein Vorprojektstandard vorgeschrieben sein.

Betreffend die ARA Sissach ist R. Rück nicht der Meinung, dass die Anlage durch einen "Zuckerguss" gelaufen ist. Ein Architekt oder Planer kann mit mehr oder weniger Intelligenz geplant werden, mit dem gleichen Geld kann oft etwas Schöneres oder weniger Schönes erstellt werden. Wenn man die Abrechnung betrachtet, ist es tatsächlich so, dass die Bauarbeiten besser abschliessen und hier keine Kostenüberschreitung stattgefunden hat.
Hingegen ist sehr erstaunlich, dass bei der Planung ganz offensichtlich "etwas nicht stimmt". Der Planungsanteil ist für dieses Projekt zu gross.

In diesem Zusammenhang möchte R. Rück wissen, ob im Spitalbau Liestal, der mehr als 120 Mio Franken kostet, überprüft wird, wie die Projekt- und Baukosten laufen? Bei so grossen Projekten, die lange Zeit in Anspruch nehmen, sollte eine dauernde Kostenüberprüfung stattfinden.

Regierungsrätin Elsbeth Schneider dankt für die mehrheitlich positive Aufnahme der Vorlage. Es wurde auch Zustimmung signalisiert. Selbstverständlich gab es einige berechtigte Kritiken. E. Schneider ruft in Erinnerung, wie solche Projekte ablaufen: es kann bis 10 Jahre dauern, bis ein Bau erstellt ist, z.B. der Ausbau der ARA Sissach. 1987 wurde das Vorhaben projektiert, heute sind wir im Jahr 1998 - in einer sol langen Zeit geschieht meist Vieles und oft auch viel Unvorhergesehenes.
B. Steiger bemerkt, er sei nicht einverstanden, er bemängele, dass soviel Steuergelder ausgegeben werden, beispielsweise für den Werkhof Reinach: Der Kredit dazu wurde vom Landrat beschlossen, die Bau- und Planungskommission hat die Vorlage überprüft und ihr zugestimmt.

Einen wichtigen Satz erwähnte A. Zimmermann, dass es besser sei, einen Nachtragskredit zu verlangen oder eine Kostenüberschreitung gutheissen zu müssen, als zu grosse "Fettpolster" anzulegen.

Bei der Projektierung wird seriös berechnet, im Ablauf eines mehrjährigen Projektes aber können sich Änderungen ergeben, die auch eine Kostenkorrektur nötig machen.

Das Projekt Kantonsspital Liestal wird laufend kontrolliert und die Projektanpassungen werden vorgenommen. E. Schneider betont im übrigen, dass sie den Landrat immer informiert hat, wenn Projektänderungen oder Mehrkosten ins Haus gestanden sind. Auch in Zukunft wird informiert werden, bevor eine Endabrechnung erstellt werden wird.

Betreffend die hohen Kosten für den Werkhof Reinach erwähnt E. Schneider, dass auch sie die Abrechnung als sehr hoch empfunden hat. Sie hat daraufhin mit den Verantwortlichen darüber diskutiert; es sind hier teilweise Fehler geschehen, die auch der Finanzkommission klar aufgezeigt worden sind. Wir gehen davon aus, dass es wieder zu Überschreitungen kommen kann, dass aber früher, mindestens mündlich in der Kommission, darüber informiert werden wird.

E. Schneider bittet zu beachten, dass die BUD es vorzieht, ganz korrekt zu projektieren - ohne Fettpolster; dass wir aber davon ausgehen, künftig bei Kostenüberschreitungen von über 5% zu informieren.

In diesem Sinne dankt E. Schneider nochmals für das Verständnis und die Bereitschaft, den Abrechnungen zuzustimmen.
Regierungsrat Hans Fünfschilling ist etwas erschrocken über die Bemerkung von A. Zimmermann, dass nämlich künftig die Abrechnungen wieder von der Finanzkontrolle überprüft werden sollten. H. Fünfschilling erinnert daran, dass vor etwas mehr als einem Jahr hier im Landrat einstimmig das neue Finanzhaushaltgesetz beschlossen wurde. Ein wesentlicher Punkt in diesem Gesetz ist die Entflechtung der Aufgaben der Linie und der Finanzkontrolle. Es ist festgehalten, dass die Verantwortung für korrekte Abrechnungen in der Linie liegen; die Finanzkontrolle hat lediglich die Aufgabe zu überprüfen, ob alles korrekt gehandhabt wird. Wenn nun die Finanzkontrolle wieder alle Abrechnungen revidieren müsste, entstünde neu eine Verwischung von Verantwortungen.

Es besteht aber jederzeit die Möglichkeit für die Finanzkommission, dass ein bestimmter Verpflichtungskredit der Finanzkontrolle zur genauen Überprüfung überwiesen wird.

Alfred Zimmermann ist missverstanden worden; er hat nicht gemeint, dass alle Abrechnungen durch die Finanzkontrolle überprüft werden sollen.

://: Der Landratsbeschluss betreffend 17 Abrechnungen von Bau- und weiteren Verpflichtungskrediten; Abrechnungsperiode Januar 1997 - Dezember 1997 wird mit grossem Mehr gegen 2 Stimmen gutgeheissen.

Für das Protokoll:
Marianne Knecht, Protokollsekretärin



3 98/2
Berichte des Regierungsrates vom 6. Januar 1998 und der Umweltschutz- und Energiekommission vom 12. August 1998: Erweiterung der Fernwärme Liestal mit einem Netzausbau Nord und Netzverdichtung im bestehenden Fernwärmegebiet; Stand 31. Oktober 1997

Jacqueline Halder: Auf Seite 2 des Kommissionsberichtes bei Ziffer 1.3 muss es selbstverständlich Kantonsspital Liestal und nicht Kantonsspital Basel heissen.

Bei der Genehmigung von 15 Mio Franken am 10. Januar 1994 für die Erweiterung der Fernwärme mit einem Netzausbau Nord und Netzverdichtungen im bestehenden Fernwärmegebiet hiess es in Punkt 3 des Beschlusses, dass im Jahr 1996 über den Stand der Ausbauarbeiten der bisher getätigten Investitionen für die Netzausbauten, über die noch erforderlichen Investitionen für den Endausbau und über die Betriebsergebnis Bericht zu erstatten sei.

Dieser Bericht liegt nun also vor - er hat in der Kommission zu intensiven Diskussionen geführt. Wenn man die Vorlage liest, sieht alles sehr positiv aus: Man habe alles im Griff, sogar die Probleme, die mit dem Deponiegas in den Blockheizkraftwerken aufgetreten sind.
Im übrigen haben nicht die Motoren Schäden aufgewiesen, sondern Korrosionsschäden sind in der Umgebung aufgetreten.

Dass es zu grossen Diskussionen gekommen ist, hat weniger mit dem Betrieb als mit der Finanzierung zu tun. Zum besseren Verständnis hat J. Halder im Kommissionsbericht einen geschichtlichen Rückblick dargestellt.

Was also als Heizung für das Kantonsspital Liestal und als Dampf- und Heizwasseranlage für die Zentralwäscherei begann, ist heute ein grossflächiges Fernheizkraftwerk, das sowohl Wärme als auch Strom produziert und abgibt.

Bei jeder Kreditbewilligung und jedem Ausbauschritt wurde betont, dass dieses Anlage nicht in erster Linie wirtschaftlich sein soll, sondern sie soll dem Umweltschutz dienen.
Bis 1995 deckten somit die Einnahmen lediglich die Betriebkosten. Der Kapitaldienst wurde nicht berechnet. Bis zum Jahr 1995 waren übrigens nur kantonale Bauten angeschlossen. Ab 1995 wurde dann das Blockheizkraftwerk in Betrieb genommen, und es wurden auch Private angeschlossen. Ab diesem Zeitpunkt konnten dann auch die Einnahmen gegenüber den Ausgaben verbessert werden. Von Vollkostenrechnung kann aber keine Rede sein! Der Wärmepreis würde dann so hoch sein, dass sich niemand mehr anschliessen würde.

Ein weiterer Diskussionspunkt war der Stromrücknahmepreis. Der ausgemachte Preis zwischen ADEV und Elektra von 11,16 Rappen/kWh gilt für Anlagen bis 500 kWh-Leistungen, alles was darüber ist, wird gemäss § 13 Energiegesetz entschädigt. Somit kann der Rücknahmepreis von 9.05 Rappen/kWh gerechtfertigt werden.

Die UEK hat die Vorlage gründlich zur Kenntnis genommen. Sie hat auch interessante und aufschlussreiche Diskussionen geführt. Sie beantragt dem Landrat, vom Zwischenbericht zustimmend Kenntnis zu nehmen.

Urs Steiner: Die UEK hat viele Fragen über Investitionen, Aufwand, Personal, Betrieb, Abschreibungen, Zinsen usw. gestellt. An einer weiteren Sitzung wurde die Vorlage behandelt, die Fragen konnten allerdings nur unbefriedigend und lückenhaft beantwortet werden - was am Kostenrechnungssystem des Kantons Baselland liegt. Die effektiven Zahlen konnten nicht geliefert werden, da für die Fernwärme Liestal keine Vollkostenrechnung vorliegt. Die effektiven Gestehungskosten für den Wärmepreis sind unbekannt. Dies ist unbefriedigend - es gibt keine Kostenwahrheit.

Wir haben eine eigene Kostenrechnung aufgestellt und sind auf einen effektiven Wärmepreis von 8-9 Rappen gekommen. Der Marktpreis liegt bei ca. 5,8 Rappen pro kWh. Das heisst, dass die Fernwärme Liestal Wärme an die eigenen Liegenschaften und an Private liefert - was durch den Kanton subventioniert ist. Das heisst aber auch, dass Steuerzahler an die Wärmelieferung bezahlen, nicht einmalig, sondern jährlich. Die Subventionen entsprechen rund 1,1 Mio Franken Subvention pro Jahr.

Blockheizkraftwerke, die durch Private erstellt werden, müssen demnach so ausgelegt werden, dass sie im Markt bestehen können. Der Preis darf nicht höher sein. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass ein politischer Entscheid zur Subventionierung vorliegt. Der Landrat hat damals so entschieden - aus ökologischen Beweggründen.

Die FDP lehnt jegliche Subventionierung von Energieanlagen ab, in der Meinung, es sei nicht Aufgabe des Staates, hier regulierend einzuwirken.

Die FDP-Fraktion nimmt mit "Knurren" Kenntnis von dieser Vorlage.

Heidi Portmann: Das Projekt "Fernwärme Liestal" ist eine gute Sache, es dient der Resourcenschonung. H. Portmann erwähnt allerdings auch einige Kritikpunkte.

Es geht um die Rechnungsführung. Es hat H. Portmann sehr erstaunt, dass, als die Kommission das Projekt vorgelegt erhielt, die Kapitalkosten fehlten. Auch wenn der Landrat einen Subventionskredit spricht - ganz egal um was es geht - muss eine saubere Rechnung geführt werden. Ganz besonders, wenn der Kanton Subventionen bezahlt! Speziell in diesem Fall, wo der Kanton eine Vorbildfunktion übernehmen will!

Mit diesem Projekt hat die Regierung eine Vorbildfunktion im Umweltschutz übernommen. Sie wollte zeigen, dass mit Fernwärme etwas erreicht werden kann, und dass eine ganze Reihe von Unternehmen davon profitieren können. Aber dies kann nur deshalb erreicht werden, weil der Wärmepreis sehr tief ist - wenn der Preis tiefer als der Ölpreis ist!

Welche Lehren zieht das Amt für private Blockheizkraftwerke? Besonders in den letzten Jahren haben private BHKW beim AUE um Subventionen nachgesucht. Die Antwort des betroffenen Amtes war, dass bei guten Voraussetzungen in der Regel ein richtig dimensioniertes Erdgas-BHKW wirtschaftlich betrieben werden kann, oder wenn es nur um Fernwärme ging, müsse dieses nur langsam ausgebaut werden. Warum hat der Kanton dies nicht auch so getan? BHKW haben es also teilweise schwer.

H. Portmann bittet die Regierung, Gesuche um Subventionen für Wärmekraftkoppelung genau zu überprüfen. Die SP-Fraktion nimmt von der Vorlage zustimmend Kenntnis.

Hans Schäublin: Mit dieser Vorlage ist die Verwaltung dem Auftrag nachgekommen, einen Zwischenbericht zu erstellen. Ehemals als Fernheizkraftwerk für die öffentlichen Bauten bestimmt, bestand zusätzlich die Zielsetzung, zukünftig ein ganzes Quartier mit Wärme und Energie zu versorgen. Dabei zeigte sich bald, dass der Verkaufspreis der Wärme die meisten Diskussionen auslöste. Auf der einen Seite muss ausbalanciert werden, dass das Werk ausgebaut werden kann, andererseits darf der Preis nicht zu hoch sein, damit nicht auf andere Energieträger ausgewichen wird. Diese Balance dürfte auch in Zukunft schwierig sein! Wenn schliesslich eine Vollkostenrechnung vorliegen wird, können auch Verkaufspreis und Gestehungskosten einander gegenüber gestellt werden.

Die SVP-EVP-Fraktion nimmt vom Bericht zustimmend Kenntnis.

Eugen Tanner: Die CVP-Fraktion nimmt zustimmend vom Bericht Kenntnis. Die Hausaufgaben sind erfüllt, der Bericht liegt vor. Wir möchten positiv vermerken, dass die 15 Mio Franken, die 1994 gesprochen wurden, eingehalten, sogar unterschritten werden. Ein weiterer Punkt wurde bereits ausführlich behandelt: es handelt sich um die Preis-Thematik. Wir erwarten und gehen davon aus, dass darauf hin gearbeitet wird, dass der Vollkostenpreis errechnet werden kann, damit wir schliesslich wissen, welches unser Beitrag für die Umwelt effektiv ist.

Peter Brunner: Am Beispiel der Fernwärme Liestal hat die UEK die Subventionspolitik, Kostenstrukturen, Strategien usw. der letzten Jahre dank der neuen Rechnungstransparenz kritisch nachvollziehen können. So ist die Wirtschaftlichkeit in Bezug zu politischen Umweltschutzaufträgen kompetent durch die Verwaltung dargelegt worden. Aufgrund der offenen Bilanzdarstellungen war für die Kommission auch nachvollziehbar, welche Dienstleistungen zu welchen Konkurrenzpreisen angeboten wurden, und welche Investitionen zugunsten des Umweltschutzes zu bilanzieren sind. Dank dieser Transparenz kann künftig klar zwischen wirtschaftlichen und umweltpolitischen Massnahmen und Notwendigkeiten beurteilt werden.
Die Schweizer Demokraten nehmen vom Zwischenbericht zur Erweiterung der Fernwärme Liestal zustimmend Kenntnis und danken den Verantwortlichen für die sehr transparente Darstellung der finanziellen Entwicklungen am Beispiel der Fernwärme Liestal.

Maya Graf: Zwischenberichte sind wertvolle Standortbestimmungen und Informationsquellen für die Parlamentsarbeit und erlauben den Kommissionen kritische Hinterfragungen. Dies hat in der UEK anhand dieser Vorlage stattgefunden.

Die Grüne Fraktion wertet den Zwischenbericht positiv und steht nach wie vor hinter dem Wärmekraftprojekt. Es ging dem Landrat immer darum - auch in der Bewilligung der Kredite - dass der ökologische Auftrag höher als die marktwirtschaftlichen Überlegungen gewertet wird. Darum ist es auch aus der Sicht der Grünen gerechtfertigt, hier Subventionen zu sprechen und dazu zu stehen. Es ist ja nach wie vor so, dass nicht erneuerbare Energien zu billig sind. Es ist auch nach wie vor so, dass bei den nichterneuerbaren Energien die Folgekosten nicht ausgewiesen sind. Wenn also Kostenwahrheit gefordert wird, muss sie bei den nichterneuerbaren Energien auch zugelassen werden. Dann sähe der Preis auch hier ganz anders aus, und die erneuerbaren Energien wären konkurrenzfähig.

Die Grünen haben einen Kritikpunkt, den sie gerne an den Regierungsrat weitergeben möchte: Es handelt sich dabei um den Stromrücklieferungstarif an die Elektra. Er ist zu niedrig und auch die Regierung stellt ja fest, dass er eigentlich höher sein müsste. Wir bitten die Regierung, dass sie die Verhandlungen nochmals aufnimmt und einen höheren Rücklieferungstarif aushandelt.

Im übrigen nimmt die Grüne Fraktion zustimmend vom Bericht Kenntnis.

Regierungsrätin Elsbeth Schneider ruft abschliessend in Erinnerung, dass die Fernheizung dem Umweltschutz dient! Unsere Fernheizanlage ist keine gewinnorientierte Anlage, sondern sie ist ein Beitrag an den Umweltschutz. Dieser Beitrag wurde im übrigen ganz klar hier vom Parlament gesprochen. Man ging davon aus, künftig mit einem relativ günstigen Tarif auch für Private ein interessanter Partner zu werden. Die Fragen, die aufgebracht worden sind, wurden bereits in der Kommission eingehend beraten. Dort schon konnte E. Schneider bemerken, dass im Rahmen der Überführung des AIB in die IBBL AG diese Fragen klar auf dem Tisch sein müssen. Dannzumal wird auch der Landrat aufgrund der Anträge entscheiden, was künftig mit dem Blockheizkraftwerk Liestal geschehen soll.

Zur Subventionierungsfrage: Es wurde das Wort knauserig gebraucht, andere Anlagen würden nicht in gleicher Weise unterstützt. Diese Behauptung weist E. Schneider von sich, denn die Regierung arbeitet mit denjenigen Mitteln, die ihr zur Verfügung stehen, die ihr vom Parlament bewilligt werden.

Zur Anregung, nochmals mit der Elektra zu verhandeln: Ausser, dass RR E. Schneider unter Druck gesetzt würde, beispielsweise mit einer Motion, wird sie dies nicht mehr tun. Wir stehen mitten in einer Liberalisierung, bei der von einem kWh-Preis von 0,2 Rappen gesprochen wird! Der Zeitpunkt, wieder Verhandlungen aufzunehmen, ist also im Moment absolut nicht gegeben.

Im übrigen ist E. Schneider froh, wenn der Bericht zur Kenntnis genommen wird, die Debatte wird sicherlich wieder zu führen sein.

Alfred Zimmermann möchte der Baudirektorin eine Frage stellen: Gibt nicht das Energiegesetz der Regierung die Kompetenz, den Strompreis festzulegen?

Regierungsrätin Elsbeth Schneider: Ja, wir könnten verfügen. Aber die Regierung verfügt nicht einfach über die Köpfe von Beteiligten hinweg. Sie sucht immer eine einheitliche Vereinbarung und Lösung.

://: Vom Zwischenbericht zur Erweiterung der Fernwärme Liestal mit einem Netzausbau Nord und Netzverdichtungen im bestehenden Wärmegebiet wird einstimmig zustimmend Kenntnis genommen.

Für das Protokoll:
Marianne Knecht, Protokollsekretärin

Fortsetzung des Protokolls vom 17. September 1998


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