LR Protokoll 19. März 1998 (Teil 1)

Protokoll der Landratssitzung vom 19. März 1998



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Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)





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Berichte des Regierungsrates vom 12. August 1997 und der Erziehungs- und Kulturkommission vom 18. Februar 1998: Änderung des Schulgesetzes zur Verkürzung der Schuldauer am Gymnasium bis zur Matur auf 3 Jahre als Gegenvorschlag zur Volksinitiative "für eine Maturität ohne Qualitätsabbau". 1. Lesung des Gegenvorschlages (Behandlung am 19. März 1998)

Kommissionspräsidentin Andrea Von Bidder: Ich habe mein Eingangsreferat in die vier Abschnitte Bildungsqualität, Gliederung des gymnasialen Bildungsganges, Abstimmungsprozedere und Antrag der Kommission eingeteilt.
Zur Bildungsqualität: Bei seiner Abschiedsrede letzte Woche vor der Bundesversammlung attestierte Bundesrat Jean Pascale Delamuraz der Schweizer Bevölkerung eine überdurchschnittliche Dichte an guter Bildung und Kreativität. Er wünschte der Schweiz für die Zukunft noch mehr Solidarität und ein ausgeprägteres Verantwortungsbewusstsein. Darauf ist eine Gesellschaft angewiesen, die sich in der Vielfalt der Völkergemeinschaft behaupten will.
Ich kann Ihnen versichern, dass sich sämtliche Mitglieder der Erziehungs- und Kulturkommission (EKK) intensiv um den Erhalt der Qualität unserer Gymnasien bemüht und um die optimale Lösung gerungen haben, weshalb die Beratung auch ein halbes Jahr und 6 Sitzungen beansprucht haben.
Die EKK war sich einig, dass das letzte halbe Gymnasialjahr nicht einfach ohne Konsequenzen abgeschnitten werden könne. Der gymnasiale Bildungsgang muss als Ganzes der zukünftigen Elite unserer Bevölkerung jene Kenntnisse und Einsichten vermitteln, die sie zur sachgerechten Bewältigung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Probleme von morgen braucht.
Zur Gliederung des gymnasialen Bildungsganges: Die EKK stellt sich einen siebenjährigen gebrochenen Bildungsgang vor. "Gebrochen" bedeutet, dass zwischen der Sekundarstufe I und dem "Obergymnasium" ein Ortswechsel stattfindet. Die Einführung einer Orientierungsschule, wie sie der Kanton Basel-Stadt kennt, stand in der EKK nicht als Alternative zur Diskussion. Es blieb unbestritten, dass an die fünf Jahre Primarschule die Sekundarstufe I mit drei Leistungsniveaux anschliesst. Das Leistungsniveau progymnasiale Abteilung wird aufgeteilt in die ersten zwei Jahre mit erhöhter Leistungsanforderung und anschliessenden zwei Jahren, in denen die zusätzlichen Fächer im Hinblick auf die Schwerpunktfächer gemäss Maturitätsanerkennungsreglement (MAR) angeboten werden. Darauf folgt das Gymnasium. Die EKK beantragt Ihnen fast einstimmig einen prüfungsfreien Übertritt.
Der Landrat beschliesst heute, wie lange das Gymnasium dauern soll. Sollen dies 3, 4 oder doch 3 1/2 Jahre sein? Dass die Schülerinnen und Schüler zwischen 3 oder 4 Jahren Gymnasialzeit wählen können sollen, hat kein Kommissionsmitglied überzeugt, da es der Kommission schwer durchführbar erschien, die fünf Maturitätsprofile je in zwei Ausbildungszeiten anzubieten und dies theoretisch an fünf Standorten.
Zum Abstimmungsprozedere: Ich bitte Sie heute, auf die Vorlage einzutreten, damit die Dauer der Baselbieter Gymnasien aufgrund dieser Vorlage festgelegt werden kann. Sollte auch Eintreten auf den Gegenvorschlag des Regierungsrates und eine dreijährige Dauer der Gymnasialzeit beschlossen werden, findet im September 1998 eine Volksabstimmung statt, in der der Gegenvorschlag des Regierungsrates der Maturitätsinitiative gegenübergestellt wird. Dann können die Stimmberechtigten den Gegenvorschlag oder die Maturitätsinitiative annehmen. Wird beides abgelehnt, bleibt die Gymnasialdauer bei 3 1/2 Jahren.
Sollte der Landrat heute nicht auf den Gegenvorschlag eintreten, findet keine Gesetzesberatung statt, es bleibt bei 3 1/2 Jahren Gymnasialdauer, und es erfolgt direkt eine Beratung der Maturitätsinitiative gemäss Entwurf des beiliegenden Landratsbeschlusses. Dann wird die Initiative ohne Gegenvorschlag zur Abstimmung unterbreitet. Es gibt Signale, dass die Initiantinnen und Initianten die Maturitätsinitiative bei einer Bestätigung des Ist-Zustandes zurückziehen. Der Präsident des Initiativkomitees hat mir zugesichert, "dass die Kerngruppe ... die Absicht hegt, im Falle einer Status quo-Entscheidung des Landrates ... dem Initiativkomitee den Rückzug der Initiative zu beantragen."
Zum Antrag der Kommission: Die EKK beantragt dem Landrat mit 7 zu 6 Stimmen, die seit 1991 eingereichten Verkürzungsvorstösse zu realisieren, d. h. auf den Gegenvorschlag des Regierungsrates einzutreten und die Gymnasialzeit auf drei Jahre zu verkürzen. Damit kann für eine Mehrheit der Kommission die Benachteiligung ausgeräumt werden, die unsere Studentinnen und Studenten gegenüber ihren jüngeren Kommilitonen aus der EU gegenwärtig in Kauf nehmen müssen.
Für eine starke Minderheit ist der Unterschied von 0,3 Jahren, welche die Studierenden aus unserem Kanton bei Studienbeginn älter sind als die Studierenden aus dem Kanton Basel-Stadt, zu klein, als dass mit einer Verkürzung der Gymnasialzeit die Qualität gefährdet werden dürfte. Eine hohe Qualität der Gymnasien des Kantons Basel-Landschaft ist unbestrittenermassen mit der vor 5 Jahren erfolgreich durchgeführten Gymnasialreform erreicht worden, in der bereits Stoff reduziert wurde.

Barbara Fünfschilling: Es ist genau 1 Tag und 7 Jahre her, als ich die Motion für eine Verkürzung der Schulzeit bis zur Matur einreichte. Ich hätte nicht gedacht, dass es so lange dauern wird, bis der Landrat das Thema beraten wird. In all diesen 7 Jahren habe ich nicht einmal an der Richtigkeit meines Vorstosses gezweifelt, immerhin hat der Landrat die Motion damals mehrheitlich überwiesen. Dies tat er auch mit der Motion von Dorothee Widmer, die eine 3jährige Dauer des Gymnasiums fordert, und mit einem Postulat, das ein stufenübergreifendes Gesamtkonzept verlangte. Zudem fordert eine Volksinitiative eine Verlängerung der Gesamtschuldauer auf 13 Jahre.
All diese Vorstösse und die Vorschriften des MAR musste der Regierungsrat in die Ausarbeitung dieser Vorlage einbeziehen. Inzwischen erfolgte eine äusführliche Diskussion über Verkürzung, Verlängerung oder Status quo. Alle Diskussionsteilnehmer berufen sich darauf, nur das Wohl der Kinder im Auge zu haben. Um dies zu untermauern, wurden zahlreiche pädagogische und andere Gründe angeführt. Einig sind sich eigentlich alle Landrätinnen und Landräte, welche diese Vorstösse vor Jahren überwiesen haben, sowie die Initiantinnen und Initianten der Initiative, dass der heutige Zustand für Schüler- und Schülerinnen, Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, Pensenplanerinnen und -planer usw. unbefriedigend ist. Wir wissen, dass es am leichtesten ist, im jugendlichen Alter zu lernen und man sich deshalb immer wieder überlegen muss, ob das der Jugend offerierte Bildungsangebot richtig ist. Es ist wichtig, dass wir zu unseren Schulen, den Schülerinnen und Schülern, den Lehrerinnen und Lehrern Sorge tragen, dass uns aber auch klar ist, dass die gymnasiale Ausbildung nicht losgelöst von den anderen Ausbildungen betrachtet werden kann. Die gymnasiale Ausbildung ist eine Ausbildungsart, die für Schülerinnen und Schüler gedacht ist, die später an einer Hochschule studieren wollen.
Die FDP-Fraktion ist froh, dass der Regierungsrat geschlossen hinter dieser Vorlage steht. Es handelt sich hier also weder um eine "linke" noch um eine "rechte" Vorlage, sondern um eine Sachvorlage, die alle etwas angeht, die sich für eine gute gymnasiale Ausbildung einsetzen. Die FDP-Fraktion steht grossmehrheitlich hinter der Vorlage des Regierungsrates und dies aus folgenden Gründen:
Die FDP-Fraktion will keine Sparvorlage, aber auch im Bildungswesen darf über den vernünftigen Einsatz der Finanzen nachgedacht werden.
Die FDP-Fraktion will keinen Qualitätsabbau, sondern sorgfältig abgestimmte Stundentafeln und Lehrpläne von Progymnasium (PG) und Gymnasium. Dies soll den Lehrkräften ermöglichen, ihre Schülerinnen und Schüler zur angestrebten allgemeinen Hochschulreife zu führen. Der Stoffdruck im PG oder im Gymnasium soll nicht einfach erhöht werden, sondern der Stoff soll neu überdacht und allenfalls sinnvoll neu geordnet werden, so dass eine Kontinuität in der Stoffabfolge in der siebenjährigen gymnasialen Ausbildungszeit stattfinden kann. Die FDP-Fraktion will einen 7jährigen gymnasialen Bildungsgang, d. h. ein 4jähriges PG mit einem anschliessenden 3jährigen Gymnasium. Sie ist der Meinung, dies verantworten zu können.
Sie ist auch der Ansicht, dass eine öffentliche Schule den Auftrag hat, einen nahtlosen Übergang an die anschliessende Bildungsstätte anzubieten. Selbstverständlich soll jede Schulabgängerin und jeder Schulabgänger ihre oder seine Lebensplanung individuell gestalten können, es ist aber ungerecht, vom Staat gezwungen zu werden, beinahe 11 Monate auf die Fortsetzung der Ausbildung warten zu müssen. Es gibt nämlich viele Maturandinnen und Maturanden, die ihr Studium zielstrebig angehen wollen. Sie wollen dies auch rechtzeitig abschliessen, damit nicht schon alle Berufsplätze von denen besetzt sind, die eine kürzere Schulzeit durchlaufen konnten. Gleichaltrige Hochschulabsolventen und -absolventinnen aus anderen Kantonen oder Ländern haben bereits Berufserfahrung, wenn jene aus dem Kanton Basel-Landschaft gerade die Hochschule abschliessen können. Dies führt zu einer Bevorzugung der Erstgenannten. (Die FDP-Fraktion hat auch gegen einen früheren Schuleintritt nichts einzuwenden.)
Die Verkürzung der Schulzeit ist in der Schweiz nichts Neues, sondern entspricht einem Trend. Im angrenzenden Kanton Basel-Stadt genügen bekanntlich auch 12 Jahre bis zur Matur, um an der gleichen Universität studieren zu können. Auch ein viel längerdauerndes Gymnasium würde nicht ausreichen, ein ganzes Berufsleben von diesem Unterricht zehren zu können. Deshalb sieht die FDP-Fraktion eine Verkürzung der Schulzeit bis zur Matur immer in Zusammenhang mit der "éducation permanente". Es ist klar, dass eine längere Schulzeit nicht unbedingt mit einer höheren Schulqualität identisch sein muss.
Die FDP-Fraktion visiert eine allgemeine Hochschulreife an. Die Matur bildet keine spezifische Vorbildung auf ein bestimmtes Studium, sondern eine grosse Allgemeinbildung, die es den Maturandinnen und Maturanden ermöglicht, mit entsprechender Begabung an der Universität zu studieren. Sie ist überzeugt, dass der Erziehungsrat in seiner neuen Zusammensetzung vernünftige Stundentafeln und Lehrpläne erlässt, die MAR-konform sind. Anlässlich der entsprechenden Vernehmlassung können allenfalls notwendige Korrekturen angebracht werden.
Der FDP-Fraktion ist es auch klar, dass die Fünftagewoche an den Gymnasien kein Thema ist. Der Schulraum müsste andernfalls massiv erhöht werden, was unrealistische Kostenfolgen hätte.
Die Verkürzung bringt eine moderate Reform am PG, die eine Homogenisierung des PG mit dem Gymnasium ermöglicht. Dass eine Verkürzung der Gymnasialdauer eine Konkurrenz zur anspruchsvollen Berufslehre bilde, ist nicht richtig, da die Matur nur einen Zwischenschritt in einer weitergehenden Berufsbildung darstellt.
Für ein erfolgreiches Berufsleben ist es nicht bedeutend, am Anfang einen Wissensrucksack von 17 oder 18 kg mitzutragen, wichtig sind Lernbereitschaft und Lernfähigkeit während des ganzen Berufslebens. Gerade die erfolgreichen Firmen haben dies schon lange gemerkt. Angesichts der kurzen Halbwertszeit des Wissens bieten sie ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern viele Weiterbildungsmöglichkeiten verbunden mit praktischer Tätigkeit an. Wir sollten uns von der antiquierten Vorstellung lösen, nur eine lange Anfangsausbildungszeit bilde den Grundstein für beruflichen Erfolg. Wir sollten uns auf qualitative Werte beschränken. Wichtig ist auch, dass der Kanton Basel-Landschaft über ein Schulsystem verfügt, das einen reibungslosen Übertritt an Schulen anderer Kantone und Länder ermöglicht. Der Kanton Basel-Landschaft kann nicht einfach eine Insel bilden. Immerhin sind unsere Kinder weder dümmer noch gescheiter als jene anderer Kantone. Schaffen wir ein System, das unseren Kindern Mobilität und Anschlussmöglichkeiten nach aussen bietet. Die FDP-Fraktion spricht sich also für Eintreten auf die Gesamtvorlage und grossmehrheitlich für Eintreten auf den Gegenvorschlag aus. Ein Fraktionsmitglied wird Rückweisung des Gegenvorschlags beantragen. Für die Initiative konnten keine Anhängerinnen oder Anhänger in der FDP-Fraktion gefunden werden.

Elisabeth Nussbaumer: Wahrscheinlich gibt es in der Lebensplanung eines Menschen wesentlichere Tatsachen als die Frage, ob die gymnasiale Ausbildung ein halbes Jahr länger oder kürzer gedauert hat. Angesichts der Tatsache, dass die Maturandinnen und Maturanden des Kantons Basel-Landschaft zwischen 18,5 und 22,5 Jahre alt sind, ist die Frage nach dem Alter der Studienabgängerinnen und Studienabgänger eher eine marginale.
Ein gutes Bildungswesen ist ein reformfreudiges und anpassungsfähiges Bildungswesen, das sich primär auf Inhalte besinnt und sich erst in zweiter Linie mit Strukturen und Organisationen beschäftigt.
Die SP-Baselland darf von sich behaupten, in Bildungsfragen eine fortschrittliche und reformfreudige Haltung bekundet zu haben. Es geht ihr dabei um eine ganzheitliche Schau der Ausbildungsdauer (Kindergarten bis zum Tod). Ich selbst bin in den letzten Jahren Neuerungen im Bildungswesen offen und interessiert gegenübergestanden, bin also keine Widerstandskämpferin gegen alles Neue im Schulwesen. Es liegt mir fern, bei Reformvorschlägen primär beweisen zu müssen, was alles nicht umsetzbar ist. Vor diesem Hintergrund möchte ich meinen Einsatz und jenen des Grossteils der SP-Fraktion für die Beibehaltung des Erreichten, d. h. den Status quo in bezug auf die Dauer der Gymnasien, erklären. Die parlamentarischen Vorstösse, die den Auslöser für die zur Diskussion stehende Vorlage bilden, haben es möglich gemacht, dass wir uns intensiv, seriös und über lange Zeit mit grundsätzlichen Gedanken bezüglich der gymnasialen Bildung befassten. Auf den verschiedensten Ebenen wurde geprüft, überlegt und evaluiert. Es wurden Berichte über die Qualität des Bestehenden erstellt, über Mängel, Vorzüge, den Bildungsstandard unserer Maturandinnen und Maturanden im Vergleich zu anderen usw. Es wurde aufgezeigt, wo eine Verkürzung welche Auswirkungen könnte und welche Folgemassnahmen zu treffen wären, so dass ich an dieser Stelle auf deren Aufzählung verzichten möchte.
Für mich wurde folgende Schlussfolgerung nach Abwägung der Güter klar:
Wir treffen den besten Entscheid, wenn wir die jetzige Dauer unserer Gymnasien beibehalten. Eine sorgfältig erstellte Bilanz über alle Vor- und Nachteile und alle absehbaren bzw. nichtabsehbaren Folgen auf allen Stufen führt zu diesem Schluss. Es besteht kein Handlungsbedarf. Vor nicht allzu langer Zeit wurde eine gymnasialreform durchgeführt, die sich offensichtlich bewährt hat. Wir befinden uns dort in einer Konsolidierungsphase, und die bisherigen Ergebnisse sind recht erfreulich und ermutigend. Es gibt keinen Grund, diese Übung jetzt abzubrechen und das Erreichte zu Gunsten einer ungewissen und risikoreichen Neuerung aufs Spiel zu setzen.
Man könnte sagen, dass die Diagnose für den "Patienten Gymnasium" nach einer gründlichen Untersuchung lautet: "gesund und in erfreulicher Entwicklung begriffen". Es besteht kein Grund, eine Notoperation oder ein Lifting vornehmen zu müssen. Es muss auch kein überflüssiges Fett abgesaugt werden. Der Patient kann auf eigenen Beinen stehen, und er wird sich unter den wachsamen und kritischen Augen aller Verwandten, zugewandten und hoffentlich zugeneigten Beobachter und Beobachterinnen bestens weiterentwickeln.
Für einen Grossteil der SP-Fraktion bedeutet dies einzig den Entscheid zur Ablehnung des Gegenvorschlags und der Änderung der entsprechenden Gesetzes- und Dekretsparagraphen.
Die direktbetroffenen Schülerinnen und Schülern haben klar gemacht, dass der Faktor Zeit für sie eine nicht unwesentliche Rolle spielt. M. E. haben sie mit ihren Aktionen ein erfreuliches politisches Interesse, Engagement und Bewusstsein bewiesen. Dies zeugt genau von der sozialen Kompetenz, die unbestrittenermassen als eine der Schlüsselqualifikationen von den Jugendlichen erwartet und verlangt wird. Offensichtlich ist die Förderung und Entwicklung dieser Kompetenz an den heutigen Gymnasien erfolgreich betrieben worden. Ich behaupte, dass dies auch aufgrund der ausreichenden Zeit möglich war. Ich bitte Sie daher erneut, den Gegenvorschlag des Regierungsrates abzulehnen. Die angekündigte Rückweisung macht aus unserer Sicht nicht viel Sinn, da eine ganzheitliche Schau über unser Schulwesen im Rahmen des neuen Bildungsgesetzes sowieso erfolgen wird.

Sylvia Liechti: Den Mitgliedern der SVP/EVP-Fraktion liegt die Bildung sehr am Herzen, denn auch sie haben Kinder, die in die Schule gehen. Als Mitglied der EKK freute es mich besonders, dass sich meine Fraktionskolleginnen und -kollegen so intensiv mit dieser Materie auseinandergesetzt haben. Sie haben sich ausführlich darüber informiert. Darauf ist es wohl zurückzuführen, dass die Grundstimmung in der Fraktion nicht mehr ganz jener am Anfang der Diskussion entspricht.
Eine Verkürzung der Schulzeit ist nicht nur bildungspolitisch gerechtfertigt, sondern auch durchführbar, und sie liegt im Trend des In- und Auslandes. Eine verkürzte Ausbildung ist volkswirtschaftlich begründet, damit Jugendliche unseres Kantons im ähnlichen Alter mit jenen aus dem Ausland in Konkurrenz im Erwerbsleben treten können, was im europäischen Umfeld wichtig ist. Eine Matur bildet für die SVP/EVP-Fraktion keinen Abschluss, sondern eine Etappe in der Bildung. Grundausbildung und lebenslanges Lernen müssen in ein neues Verhältnis gesetzt werden. Die SVP/EVP-Fraktion hält es für ein weiters wichtiges Element, dass während der ganzen Schulzeit, auf allen Stufen, intensiv bei Eltern und Schülerschaft darauf aufmerksam gemacht wird, welche Möglichkeiten grundsätzlich bestehen (Berufslehre, Berufsmatur, Handelsschule usw.). Es ist nicht sinnvoll, dass Schülerinnen und Schüler die Matur ablegen sollen, obwohl sie nie ein Studium in Angriff nehmen wollen, nur weil die Eltern an dieser Ausbildung Interesse haben. Diese Frage darf m. E. kein gesellschaftspolitisches Problem mehr sein. Wir müssen die handwerklich Ausgebildeten gleich werten wie Akademikerinnen und Akademiker. Für mich gehören nur jene Jugendliche in ein Gymnasium, die zu ausserordentlichen Leistungen bereit sind. Dazu gehört auch das Arbeiten während der Ferien - selbstverständlich teilweise durch die Lehrer betreut.
Positiv ist m. E., die verankerte Bedingung anzusehen, dass nur definitiv beförderte Schülerinnen und Schüler vom PG ins Gymnasium übetreten können. Einige Fraktionsmitglieder betrachten die Pause zwischen Matur und Universitätseinstieg als sehr sinnvoll, andere halten sie für negativ. M. E. handelt es sich hier nicht für alle Betroffenen um den richtigen Zeitpunkt für eine Pause.
Klar ist für die SVP/EVP-Fraktion, dass kein Qualitätsabbau stattfinden darf. Für sie steht der Rahmen der Ausbildungsdauer von 12 Jahren im Vordergrund. Welche Aufteilung der einzelnen Schulstufen in diesem Rahmen erfolgt, ist für sie offen. Eine Verkürzung der Gymnasialzeit ist sicher eine Lösung, ob es die richtige ist, stellt die SVP/EVP-Fraktion in Frage. Für sie wäre auch eine Aufteilung in 4/4/4 Jahre denkbar. Deshalb sollte dies noch einmal grundsätzlich überdacht werden.

Matthias Zoller: Es gibt Menschen, die dumm geboren wurden, nicht viel dazu gelernt und inzwischen noch einiges vergessen haben. Stellen Sie sich vor, diese Menschen hätten nur eine 3jährige Gymnasialzeit genossen. In diesem Zusammenhang denke ich gern an die Stellungnahmen anlässlich der kürzlich erfolgten Wirtschaftsdebatte im Landrat zurück, in der immer wieder darauf hingewiesen wurde, dass Bildung unser einziges Kapital, unseren Rohstoff darstelle und uns wettbewerbsfähig mache. Heute erhalte ich den Eindruck, dass dies nur leere Worte waren. Es ist müssig, darüber zu diskutieren, dass eine Verkürzung der Gymnasialzeit um ein halbes Jahr einen Qualitätsabbau darstellt, da dies ganz klar ist. Dies ist auch in Zusammenhang mit der Diskussion über die Einführung der Fünftagewoche an den Gymnasien zu sehen. Es gibt aber immer noch Leute, die einen Leistungsabbau befürworten. Dann stellt sich die Frage, wo dies sein könnte. Aus meiner eigenen Erfahrung an der Universität und jener meiner Kollegen kann ich festhalten, dass wir im Wettbewerb mit anderen Jugendlichen hinsichtlich der von der Matur mitgebrachten Basis diesen gegenüber sicher nicht besser dastehen. Erfolgreiche Menschen der Zukunft weisen eine breite Allgemeinbildung auf. Das sollte mit dem Gymnasium auch erreicht werden. 12 oder 12 1/2 Jahre haben früher offenbar gereicht, viel Wissen für das Erwerbsleben zu erhalten. Heute sind aber viele Bereiche, z. B. Informatik, hinzugekommen. Ich frage mich, ob das gesteigerte Wissen in der gleichen, ja sogar in einer verkürzten Schuldauer, ausreichend vermittelt werden kann. Reduktionen der Stoffvermittlung sollten vor allem zu Gunsten neuer Fächer erfolgen.
Sicher sind wir relativ alt, wenn wir das Studium absolviert haben, doch sollte m. E. eher über das Einstiegs- als über das Abgangsalter diskutiert werden. Im europäischen Umfeld fängt der Kanton Basel-Landschaft etwas spät mit der Schule an.
Dass die Matur vor Weihnachten abgeschlossen wird, sehen die Schülerinnen und Schüler nicht als so grosses Problem an, sonst hätten sie sich letzte Woche nicht mit Demonstrationen gegen eine Verkürzung gewehrt. Die Zeit bis zum Unibeginn kann sehr unterschiedlich und sinnvoll genutzt werden (Militärdienst, Praktika usw.). Zudem ist der Einstieg in einige Fakultäten schon im Frühling möglich.
M. E. könnte höchsten über eine Verlängerung der Gymnasialzeit, nicht aber über eine Verkürzung diskutiert werden. Letztere würde m. E. und nach Ansicht der Mehrheit der CVP-Fraktion nur Nachteile bringen. Die Bildung sollte nicht zu Grabe getragen, und auf schnelle Sparaktionen, die eigentlich keine sind, sollte verzichtet werden.
Die CVP-Fraktion will daher zwar auf die Vorschläge eintreten, aber den regierungsrätlichen Gegenvorschlag sowie die Verlängerung der Gymnasialzeit ablehnen.

Ludwig Mohler: Die Vorlage hat schon im Vorfeld hohe Wellen geworfen, habe ich doch selten zuvor eine derart grosse Menge an Informationsmaterial von verschiedensten Organisationen zugeschickt bekommen. Das grosse Echo zeigt, dass diese Vorlage nicht einfach für gut oder schlecht befunden werden kann. Deshalb können allen Varianten befürwortende oder ablehnende Gründe entgegengehalten werden. Die SD-Fraktion hat sich hauptsächlich mit dem Gegenvorschlag und dem Ist-Zustand befasst. Unrealistisch bezeichnet sie die Forderung nach einer 4jährigen Gymnasialdauer, und sie lehnt die Variante 3+4 als unrealisierbar ab.
Für die Variante 3 Jahre spricht die Anpassung an das schweizerische und europäische Umfeld. Zudem werden Maturandinnen und Maturanden früher an die Universitäten gelangen und den Studienabschluss rascher erreichen. Ob die im Kommissionsbericht aufgeführten Optimierungen in unserer Region mit einer 3jährigen Gymnasialzeit erreicht werden, bezweifele ich persönlich, da es wichtigere Faktoren gibt, mit denen das Umfeld optimiert werden könnte.
Gegen ein 3jähriges Gymnasium sprechen aber auch wichtige Gründe. Z. B. führt die Verkürzung zu keinem grundlegenden Vorteil gegenüber der geltenden Regelung, eine Reform der Sekundarstufe I müsste Folgen, was eine umfassende Neuorganisation nach sich ziehen würde und auch nicht kostenneutral realisiert werden könnte. Der Lernstoff muss reduziert und mit einem gleichzeitigen Ausbau des Angebots an Pflicht- bzw. Freifächern gekoppelt werden.
Aus diesen Gründen entscheidet sich eine Mehrheit der SD-Fraktion für den Status quo mit einer 3 1/2jährigen Gymnasialdauer. Folgende Gründe sprechen für diese Beibehaltung: Das System hat sich bewährt und die bisherige Lösung wird von fast allen Schülerinnen und Schülern bevorzugt. Nach dem Gymnasium bleibt eine Orientierungsphase zwischen Matur und Studium, die z. B. für Militärdienst, Sprachaufenthalte usw. genutzt werden kann. Die Kosten der bisherigen Variante sind bekannt, und man hat sie im Griff. Mit der Beibehaltung von 3 1/2 Jahren wird das Initiativkomitee die eine vierjährige Gymnasialdauer fordernde Initiative zurückziehen. Die SD-Fraktion wird 3 1/2 Jahre Gymnasium grossmehrheitlich unterstützen und die Initiative gemäss Kommissionsantrag ablehnen.


Fortsetzung des Protokolls vom 19. März 1998


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