LR Protokoll 19. März 1998 (Teil 2)

Protokoll der Landratssitzung vom 19. März 1998



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Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)





Roland Meury: Einige Menschen stellen offenbar mit Verunsicherung fest, dass Jugendlich im Kanton Basel-Landschaft im Durchschnitt rund ein halbes Jahr länger benötigen bis zum akademischen Erstabschluss als in den USA. Wird mit England und Japan verglichen, könnte festgestellt werden, dass die Jugend im Kanton Basel-Landschaft verschlafen wird. Wir vergeuden offenbar zu viel Zeit mit Spielen, Sport, Diskutieren, Nachdenken und Hobbys. Wir müssten endlich lernen, zielstrebig zu sein, damit wir nach der lästigen Jugendzeit so schnell wie möglich mit dem wirklichen Leben beginnen können. Wir müssten endlich die Konsequenzen ziehen: verkürzen, vorverlegen, begradigen. Die Vision könnte lauten: Mit 3 Jahren in den Kindergarten, die Pubertät wird abgeschafft, mit 15 erfolgt die Matur und mit 20 wird der erste Managerposten eingenommen, oder es folgt - wie es heute mehrheitlich ist - die erste Stempelkarte. Aber mindestens der Durchlauf zum akademischen Erstabschluss war gut, effizient, reibungslos und zielstrebig. Ein so opitimierter "Universitätsmenschwerdungsprozess" kann sich in der Welt sehen lassen. Man würde vom Erreichen der "Hochschullimite" und nicht mehr von "Hochschulreife" reden, da das Wort "Reife" schon etwas verpönt Behäbiges in sich birgt, ist es doch Ausdruck langsamen Wachsens.
Ich möchte der Langsamkeit, der Selbstbestimmung, dem Recht auf Irrtum und Korrektur einen Stellenwert beibehalten. Ich bin überzeugt, dass ein übersprungenes Jahr in der Jugend kein gewonnenes Jahr im Leben bildet. Wie und wann sollen angehende Berufsleute - Akademikerinnen, Akademiker und "Normalsterbliche" - den verantwortungsvollen Umgang mit den anderen und mit sich selbst lernen, wo und wann sollen sie die Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung - eine Option der Verkürzungsanhängerinnen und -anhänger - und das Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten gestärkt werden, wenn nicht in der Jugendzeit, in der Schule und in grosszügig bemessenen Freiräumen. Lernbereitschaft, Mut zu kreativen Denkansätzen, Eigeninitiative, Sozialkompetenz sind auch in der Wirtschaft gefragt und können im Erwachsenenalter nicht nachgeholt werden.
Die Fraktion der Grünen beantragt, auf den Gegenvorschlag nicht einzutreten. Wird dem gefolgt, kann auf die Diskussion über dessen Inhalte verzichtet werden. Es ist ihr auch klar, dass es nicht um den Untergang unseres Schulsystems geht, betrifft es doch lediglich wenige Monate. Warum wehrt sich die Fraktion der Grünen aber so vehement gegen diese Verkürzung.
Die Argumente, die für eine Verkürzung der Gymnasialzeit auf 3 Jahre angeführt wurden, sind im wesentlichen: der direkte Anschluss an die Universität, es muss Geld gespart werden, und unsere Akademikerinnen und Akademiker sehen alt aus, wenn sie ins Erwerbsleben eintreten. Dazu ist folgendes zu sagen: Der direkte Anschluss ist gar nicht so stark erwünscht. Geld wir weniger gespart, als wenn eine Verkleinerung der Regierung ohne Qualitätsabbau beschlossen würde. Und wodurch die Berufschancen eines ganz Jungen gegenüber jenen eines sehr Jungen besser sein sollen, ist mir ein Rätsel. Zudem hat man sich offenbar eine Reduktion der Maturandinnen- und Maturandenquote erhofft. Vor einiger Zeit konnte man in den Zeitungen viele Stellungnahmen von Gymnasiallehrkräften zu dieser Frage lesen. Offenbar ist diese Quote vor allem im unteren Kantonsteil zu hoch. Ich kann nicht verstehen, dass die entsprechenden Befürworterinnen und Befürworter die Matur einzig als ein Eintrittsbillett an die Universität ansehen, als eine Art Quicktest als erstes Tor zur höheren beruflichen Glückseligkeit.
Wenn die Verkürzungsbefürworterinnen und -befürworter meinen, dass die Quote allenfalls mit der Komprimierung von Zeit gesenkt werden könnte, indem einige Schülerinnen und Schüler auf der Strecke bleiben, so halte ich dies für keinen guten Gedanken, und die Wirkung ist umstritten.
Gesamthaft stelle ich fest, dass die Baselbieter Gymnasiastinnen und Gymnasiasten sowie die Studentinnen und Studenten in sämtlichen Berichten und Analysen, die ich gelesen habe, mit gut bis sehr gut abschneiden. Es besteht also weder für die Quoten noch für den Zeitrahmen Handlungsbedarf. Mindestens kann dies heute nicht bekräftigt werden. Das Vorgehen muss primär die Definition der Bildungsziele und der notwendigen Qualität beinhalten. Dann werden die notwendigen Mittel zur Verfügung gestellt, d. h. Bildungsinhalte formulieren. Erst dann wird der Zeitrahmen festgelegt. Die Forderung des Parlaments, die ich damals mit meiner Unterschrift ebenfalls unterstützt habe, ist aus heutiger Sicht betrachtet falsch.
Eine Verkürzung wird mit Sicherheit nicht ohne Qualitätsabbau möglich sein. Wobei ich mir bewusst bin, dass sich diese Qualität kaum definieren lässt. Leistungs- und Schuldruck werden auf allen Schulstufen, ja längerfristig sogar im Kindergarten, sicher zunehmen. Schon heute ist aus den entworfenen Stundentafeln eine Verengung des Angebotes zu ersehen. Eine Verengung des Angebotes bedeutet für mich aber eine Reduktion der sog. Chancengleichheit. Wenn das MAR aber eine relativ grosse Palette von Möglichkeiten zur Verfügung stellt, sollte der Kanton Basel-Landschaft dies nicht einengen. Zudem führt dies zu einer Verengung der Freiräume, die zur Weiterentwicklung neuer Unterrichtsformen beitragen könnten. Schliesslich wird damit alles auf wenige Ziele komprimiert. Die Bereitschaft zum lebenslangen Lernen und zur Eigeninitiative wird damit eher verringert.
Aus diesen Überlegungen heraus beantragt die Fraktion der Grünen, auf den Gegenvorschlag nicht einzutreten.
Sie hat lange diskutiert, welche Stellungnahme hinsichtlich der Initiative abgegeben werden soll. Diese ist i. E. eine gute Sache, allerdings kann auch auf die Initiative ein Teil der Kritik angewandt werden, die hinsichtlich der Verkürzung gilt (Folgen hinsichtlich der Qualität sind nicht bekannt). Deshalb lehnt die Grüne Fraktion die Initiative ab. Sollte der Gegenvorschlag aber eine Mehrheit erhalten, wird sie für die Initiative stimmen, da es nicht angeht, dass bei den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern der Eindruck erweckt wird, die Initiative werde gegenüber einem knappen Entscheid für den Gegenvorschlag extrem eindeutig abgelehnt.
Ich bitte Sie darum, den Status quo zu unterstützen. Ich bin der Meinung, dass eine solch wichtige Frage nicht in die wahlpolitischen, taktischen Manöver gelangen sollte. Zudem haben die Initiantinnen und Initianten signalisiert, die Initiative allenfalls zurückzuziehen.
Abschliessend möchte ich festhalten, dass die Diskussion sinnvoll war. Wir wissen jetzt, welche weiteren Schritte nötig sind. Beispielsweise besteht über den Begriff "Qualität" noch immer Unklarheit.
Es ist wirklich nicht entscheidend, ob der "Bildungsrucksack" 17 oder 18kg schwer ist, entscheidend ist aber, was in einem solchen Rucksack enthalten ist und wie fit der Träger oder die Trägerin des Rucksackes ist.
Treten Sie bitte auf den Gegenvorschlag nicht ein.

Adrian Ballmer: Ich glaube, dass wir uns im Landrat hinsichtlich der Lagebeurteilung und der Ziele praktisch einig sind. In den Wertungen und Schlussfolgerungen gehen die Ansichten aber etwas auseinander. Ich bin für eine Verkürzung der Regelschuldauer bis zur Maturität auf 12 Jahre und stelle mir idealer Weise eine Aufteilung in 4/4/4 Jahre vor. Die Rolle des Kindergartens muss auch noch definiert werden. Eine 4jährige Primarschule könnte allenfalls auch nur für spätere Gymnasiastinnen und Gymnasiasten gelten. Ferner sollte eine frühere Einschulung geprüft und eine flexiblere Einschulung ermöglicht werden, damit unsere Studentinnen und Studenten ihre Berufsausbildung im gleichen Alter wie ihre Kolleginnen und Kollegen aus den umliegenden Ländern beenden können. Dafür muss auch die Regelstudiendauer gestrafft werden. Ich halte es für sinnvoll, dass man sein Studium durch ein Nachdiplomstudium vertieft, wenn man bereits über gewisse Berufserfahrung verfügt, da diese sehr hilfreich sein kann. Die Ausbildung ist eine unserer wenigen Ressourcen, und ich erinnere in diesem Zusammenhang ebenfalls an die kürzlich erfolgte Wirtschaftsdebatte. Ich bin nicht der Meinung, dass wir unsere Wettbewerbsfähigkeit stärken, wenn wir unser Ausbildungsniveau senken. Eine Reduktion wird nur nicht erreicht, wenn entsprechende flankierende Massnahmen getroffen werden.
Eine Erhöhung der Gesamtschuldauer auf 13 Jahre lehne ich ab. Deshalb lehne ich auch die Volksinitiative ab, welche mit der Erhöhung der Gesamtschuldauer klar in die verkehrte Richtung zielt. Mir fehlt auch der Glaube daran, dass eine Verlängerung von 3 1/2 auf 4 Jahre wirklich kostenneutral zu realisieren ist. Diese in der Initiative enthaltene Auflage bildet m. E. einen Pferdefuss, den die Initianten noch bereuen könnten.
Eine Verkürzung des Obergymnasiums auf 3 Jahre bzw. eine Verkürzung der Gymnasialdauer auf 7 Jahre halte ich nur für die zweitbeste Lösung. Solange der Bildungsgang beim Gymnasium gebrochen ist, muss der Schnittstellenproblematik zwischen PG und Gymnasium die gebührende Beachtung geschenkt werden. Eine zeitliche Straffung muss das Ausbildungsniveau nicht senken, kann dies aber sehr wohl. Wenn die Ausbildungsqualität gesichert werden soll, ist es nicht damit getan, die Lehrpläne dieser Verkürzung anzupassen. Ein geeignetes Qualitätsmanagement mit Erfolgskontrolle ist unumgänglich (z. B. Abschlusstests nach dem PG). Solange ich nicht davon überzeugt bin, dass dies sichergestellt ist, kann ich einer Verkürzung des Obergymnasiums auf 3 Jahr nicht zustimmen. Da dies zur Zeit nicht gewährleistet ist, halte ich den Gegenvorschlag für nicht reif.
Die Variante 3+4 halte ich ebenfalls für praxisuntauglich.
Der Status quo mit 3 1/2 Jahren ist auch nicht "das Gelbe vom Ei". Die geltende Regelung (Matur im Dezember und Regelstudienbeginn im nächsten Oktober) würde niemand einführen, wenn keine Vorgaben bestünden. Bei den Anhängern dieser konservativen Lösung (im Sinne von bewahrend) wirkt offenbar die normative Kraft des Faktischen. Mit 3 1/2 Jahren ist das Gymnasium aber ein Saisonbetrieb mit all den entsprechenden Problemen für die Beschäftigten und die organisatorische Leitung. Das Gymnasium hat sich damit aber schon lange arrangiert, so dass kein akuter Handlungsbedarf besteht.
Wenn das Hochschulstudium nicht nahtlos ans Gymnasium anschliesst, so hat dies für einzelne Maturandinnen und Maturanden auch durchaus positive Aspekte (Sprachaufenthalte, Praktika, Musse usw.). Wer aber sofort studieren will, kann dies nicht tun. 1992/93 wurde das Gymnasium reformiert. Neben der Einführung von Wahlkursstufen und Semesterarbeiten wurde auch der Stoff zu Gunsten neuer Unterrichtsformen gestrafft. Selbständiges Lernen benötigt mehr Zeit als das "Pauken" im Frontalunterricht. Die Gymnasialreform wurde aber erst mit der ersten Matur des reformierten Gymnasiums (ca. Dezember 1995) wirksam. Bisher haben das reformierte Gymnasium also erst 3 Jahrgänge durchlaufen. Nun soll schon wieder alles auf den Kopf gestellt werden. Das Gymnasium braucht nicht nur Veränderung, sondern auch eine gewisse Kontinuität. Deshalb habe ich mich schon gegen die Überweisung der entsprechenden Vorstösse gewehrt. Die zur Zeit laufende Revision des MAR wird die Gymnasien mittelfristig auch betreffen.
Mein Fazit ist, dass am Status quo kurzfristig nicht gerüttelt werden sollte. Mittel- und längerfristig ist aber eine Regelschuldauer von 12 Jahren anzustreben.
Ich beantrage daher, auf das Gesamtpaket einzutreten, die Initiative abzulehnen und den Gegenvorschlag an den Regierungsrat mit dem Auftrag zurückzuweisen, eine Gesamtschau anzustellen, wie eine 12jährige Gesamtschuldauer (ohne Kindergarten) realisiert werden könnte. Deshalb sollte das Postulat 95/65 auch nicht abgeschrieben werden. Im Ergebnis kommt dieses Vorgehen zum gleichen Resultat, wie wenn der Gegenvorschlag abgelehnt würde. Die Gesamtfrage, das Bildungsgesetz, ist auf jeden Fall noch hängig, deshalb sollte zurückgewiesen und nicht abgelehnt werden.

Uwe Klein: Wir stehen vor einem schwierigen Entscheid. Von den 4 Möglichkeiten, die Gymnasialdauer zu ändern, kommt für mich die zukunftsorientierteste Lösung in Frage. Doch welche ist dies?
Bekanntlich wurde das MAR vor einiger Zeit den Bedürfnissen der Hochschulen angepasst. Ein Ziel der Revision war, dass die Grundlagen des Gymnasiums für eine "Mittlere Reife" ausreichen, der Übertritt an die Universität also möglich wird. Auf den ausdrücklichen Wunsch der Rektoren der Universitäten hin wurde die neue Gymnasialstruktur allgemein gehalten, wobei Schwergewichtsbildungen möglich sind und frei wählbar sein sollten. Bei einem Gymnasiasten sind heute Reife und Grundwissen gefragt. Darauf sollte aufgebaut werden. Ferner sollte ein Gymnasiast Lerntechnik, den Umgang mit den neuen Lernmedien und Selbständigkeit beherrschen. Wir nehmen zur Kenntnis, dass die Stundentafeln, welche der EKK vom Erziehungs- und Kulturdirektor vorgestellt wurden, in einem 3jährigen Gymnasium durchaus ohne Qualitätseinbusse realisierbar wären. Das Niveau unserer Gymnasien, das allgemein als hoch bis sehr hoch eingestuft wird, ist auf keinen Fall gefährdet. Flankierende Massnahmen sind im PG bereits vorgesehen, wobei Umstrukturierungen notwendig und vorzunehmen sind, um einen nahtlosen Übertritt an die 3jährige Gymnasialstufe zu ermöglichen. Ein Studium der Stundentafeln zeigt, dass keine Verschlechterung der Ausbildungsqualität erfolgt, sondern Schwergewichtsverschiebungen und Anpassungen an neue Lerntechniken.
Das Gymnasium, das einige von uns noch kennen, gibt es nicht mehr. Die Zeiten haben sich geändert. Es ergeben sich neue Arbeitsweisen, und eine Reduktion um 4 Monate mit einer Anpassung der Stundentafeln auf der Gymnasialstufe sollte realisierbar sein. Ein konzentriertes Arbeiten und weniger Ferien sollte künftigen Vertreterinnen und Vertretern einer Elite zugemutet werden können. Ein Lehrling hat beispielsweise 5 Wochen Ferien pro Jahr, arbeitet 8 Stunden pro Tag und geht 1 - 2 Tage pro Woche in die Schule. Zudem hat er abends Aufgaben zu erledigen.
Die Behauptung, dass eine Verkürzung der Gymnasialzeit auf 3 Jahre eine Qualitätseinbusse ergäbe, entbehrt eigentlich jeder Grundlage. Der Kanton Basel-Landschaft muss sich gerade in bezug auf die Bildung anpassen und darf nicht in alten Strukturen verharren. Eine Verkürzung der Gymnasialdauer auf 3 Jahre ist m. E. zukunftsorientiert und bezogen auf das veränderte Umfeld die richtige Lösung. Ich bitte Sie daher, dieser zuzustimmen.

Patrizia Bognar: Ich spreche mich als "Konservative" eigentlich für den Status quo aus. Eine Minderheit der SVP/EVP-Fraktion unterstützt aber den Antrag von Adrian Ballmer. Die Diskussion in der EVP hat ergeben, dass ein Gesamtkonzept fehlt (4/4/4), kam aber zum Schluss, dass 3 1/2 Jahre Gymnasialzeit gar nicht so schlecht sind. Die Kinder lernen heute von der 1. Klasse bis zur Matur unablässig. Anschliessend stellen die Jugendlichen fest, bisher fremdbestimmt gewesen zu sein. Ich halte es daher nicht für schlimm, in der Phase zwischen Matur und Universität etwas Neues ausprobieren zu können und sein Leben selbst in die Hand nehmen zu müssen. Ich betrachte dies nicht als Nachteil, und es bedeutet für mich Lebensqualität. Nicht jede Maturandin oder jeder Maturand müssen m. E. anschliessend an die Universität gehen. Gegen die 3jährige Gymnasialzeit spricht auch, dass der Ruf nach der Fünftagewoche am Gymnasium sehr rasch laut werden wird. Dann wird weiter abgebaut. Ich glaube nicht, dass dies ohne Qualitätsabbau möglich ist. Die kreativen Fächer werden dann die ersten sein, die gestrichen werden.
Ich wehre mich gegen die "Schnelligkeit unserer Zeit". Deshalb ziehe ich einen "Bummelzug" durch die Jugendzeit einem "Schnellzug" vor, kann man die Umwelt dadurch doch viel besser erfassen und begreifen.

Sylvia Liechti: Die SVP kann im Moment mit einer 3 1/2 Jahre dauernden Gymnasialzeit leben, ist aber der Meinung, dass aufgeschoben nicht aufgehoben ist und unterstützt daher grossmehrheitlich den Antrag von Adrian Ballmer.

Philipp Bollinger: Aufhänger der ganzen Diskussion war das Anliegen, einen direkten Anschluss von der Matur zur Universität zu gewährleisten. Diese Pause bildet aber auch eine Chance, für die Maturandinnen und Maturanden - die ein gewisses Reifezeugnis abgelegt haben - diese 9 Monate sinnvoll zu nutzen. Schülerinnen und Schüler haben auch deutlich aufgezeigt, dass sie dieses Problem gar nicht als solches empfinden. Wie der Erziehungs- und Kulturdirektor in der EKK ausführte ist die Einführung eines schulfreien Samstags mit einer Verkürzung der Gymnasialzeit nicht kompatibel, so dass wir uns mit einer Verkürzung eine Möglichkeit verbauen würden, wird das Anliegen doch sicher auf uns zukommen. Ich glaube, dass das Alter der Studienabgängerinnen und
-abgänger ein Problem sein kann, doch sollte dies m. E. über die Einschulung gelöst werden, nicht aber über den Abbau der Schuldauer, der auch zu Abstrichen bei der Allgemeinbildung führen würde.

Roland Meury: Es klingt gut, wenn beschwört wird, dass mit "flankierenden Massnahmen" ohne Qualitätsabbau verkürzt werden kann. Was darunter zu verstehen ist, muss aber konkret genannt werden. Unter diesen "flankierenden Massnahmen" kann z. B. verstanden werden, dass das Bildungsangebot bereits auf PG-Stufe geschmälert werden soll oder eine frühere Einschulung erfolgen muss. Letzteres kann ich überhaupt nicht unterstützen. Bevor die "flankierenden Massnahmen" nicht offengelegt werden, kann ich einer Verkürzung nicht zustimmen.
Zum Antrag von Adrian Ballmer: Es handelt sich bei dieser Problematik um einen permanenten Auftrag der Bildungspolitik. Ein konkreter Auftrag des Parlamentes an den Regierungsrat ist daher nicht nötig. Dies würde zu einem unnötigen Druck führen, der die erforderliche Entwicklungszeit der MAR-Reform erschwert. Sollte sich aus den darauf basierenden Erfahrungen Erkenntnisse ergeben, können Landrat oder Regierungsrat wieder aktiv werden. Wenn wir auf den Gegenvorschlag nicht eintreten, sind wir in unseren zukünftigen Entscheidungen freier.

Für das Protokoll:
Maritta Zimmerli-Machatsch, Protokollsekretärin



Adrian Ballmer: Man sollte den Grundsatzentscheid sicher nicht zehn Jahre hinausschieben. Uebrigens wurden schon öfters Initiativen nicht in der vorgesehenen Zeit behandelt. Ich gehe davon aus, dass die Initianten alles vernünftige Leute sind, mit denen man reden kann.
Wenn wir vier Jahre PG haben, kommen zB Schüler dezentral aus allen möglichen Schulorten an das Gymnasium Liestal. Da muss man zuerst versuchen, alle auf ein Niveau zu bringen. Das wird eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Es gibt durchaus schon Möglichkeiten der Qualitätssicherung, wodurch gewisse Unproduktivitäten vermieden werden können.

Beatrice Geier: Ich befürchte, dass die Sache nun wieder in eine Grundsatzdebatte ausarten wird, in welcher wieder alles von vorne beginnt. Mit dem sich abzeichnenden Resultat bin ich persönlich politisch unglücklich. Wir haben von allem Anfang an klare Forderungen gestellt in diesem Parlament, der Auftrag an die Regierung war klar formuliert. Die sog. Gesamtschau stand von Anfang in diesem Raum. Persönlich habe ich das Gefühl, die EKD habe ihre Aufgaben nicht so erledigt, wie wir dies eigentlich gewünscht haben. Wir hätten gerne Inhalte und eine klare Ausgangsposition gehabt, nicht nur Schlagworte, damit wir die Sache auch in den Fraktionen vertreten können. Rückweisung bedeutet, dass wir nochmals über die Bücher gehen müssen. Als Oberthema sind wir an der Bildungsgesetzgebung; jetzt sind wir an den einzelnen Eckwerten. Ich bin aber überzeugt, dass wir im Rahmen der Bildungsgesetzgebung eine gute Lösung für den Kanton Basel-Landschaft finden werden. Wir dürfen aber nicht immer wieder nein sagen. Daher ist es wichtig, dass wir heute zu einem sauberen Zwischenschritt kommen, zu dem wir alle stehen können.

Elisabeth Nussbaumer: Zu diesem sauberen Schritt kommen wir nicht, wenn wir heute alles wieder retour an die Regierung schicken. Ablehnung oder Nicht-Eintreten auf diesen Gegenvorschlag bewirkt ja nicht, dass dadurch im Bildungswesen etwas zementiert wird für die nächsten fünfzig Jahre. Es ist ja immer etwas in Bewegung, im Moment eher etwas zuviel. Wir möchten den Gegenvorschlag ablehnen.

Andrea von Bidder zum Rückweisungsantrag von Adrian Ballmer: Nächstes Jahr werden wir zur Behandlung des Bildungsgesetztes kommen. Es ist zu wünschen, dass diese Diskussion starten kann ohne das Mitnehmen verschiedener Vorstösse und einer hängigen Initiative betreffend Schulzeit. Ich bitte Sie daher, auf den Rückweisungsantrag nicht einzutreten, damit die hängigen Sachen heute erledigt werden können. Ich werde mich zusammen mit Elisabeth Nussbaumer dafür einsetzen, dass die Gesamtgliederung unseres Schulsystems dann im Bildungsgesetz diskutiert wird.

Regierungspräsident Peter Schmid: Eigentlich hat sich die Regierung heute hier versammelt, um den Dank dafür entgegennehmen zu können, dass sie sich seit 1951 in einer klaren Linie um die Erfüllung der Aufträge an das Parlament bemüht hat. Es blieb der Regierung aber auch nicht ganz unbekannt, dass die Fragen sehr kontrovers diskutiert werden. Ich hatte in den letzten neun Jahren sehr oft die Gelegenheit, in anderen europäischen Staaten genau diese Fragen und die Lösungen in diesen Staaten, kennenzulernen.
Einerseits wusste ich immer weniger, was wirklich richtig ist, und andererseits musste ich feststellen, dass man Berufs- und Studienziele auf ganz verschiedene Art und Weise erreichen kann. Wenn ich beispielsweise einer schwedischen Delegation unser Bildungssystem mit all seinen Stufen vorstellen würde, würde man wohl sagen, dass man es so auch machen könnte. Von aussen betrachtet, erscheint die Sache sehr viel logischer. Im Bildungswesen zählt das, was man kennt.
In den letzten Jahren haben wir das Haus "Bildung Baselland" immer weiter entwickelt und umgebaut. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, das Haus als Ganzes zu betrachten. Wir laufen nun Gefahr, einzelne Zimmer zu wichtig zu nehmen, indem wir behaupten, mit dem Umbau eines einzelnen Raumes werde das ganze Haus zerstört. Es stellte sich nun die Frage, ob man nicht da und dort etwas zurückgehen könnte. Ich habe Verständnis dafür, dass Leute, die sich nun in einem der Zimmer aufhalten, die Veränderung als fundamental wahrnehmen. Es stimmt aus der Optik dieser Leute: da wird ein Raum kleiner.
1991 hat der Landrat die Beschlüsse gefällt, weil man damals der Meinung war, der heutige Maturitätstermin sei eigentlich logisch-rational auch nicht ableitbar. Die philosophisch-naturwissenschaftliche Fakultät der Universität Basel trat mit einem hochinteressanten Dokument an die Oeffentlichkeit, worin sie feststellte, dass man eigentlich etwas zurückgehen könnte. Man war damals gesamtschweizerisch der Meinung, es sei wohl verträglich, die Zielsetzung "Zwölf Jahre bis zur Maturität" anzustreben. Der Vorstoss hat damals eine Mehrheit gefunden, weil man sich zusammen mit den andern Kantonen und im Einklang mit den nordwestschweizerischen Erziehungsdirektorenkonferenz auf ein gemeinsames Ziel einigen wollte.
Was immer heute beschlossen wird, ist auf jeden Fall willkürlich. Es gibt Grundwahrheiten, wonach man sagt, einigermassen in diesem Alter sei einzuschulen. Ein Durchschnittswert wird aber dem Einzelnen nicht unbedingt gerecht. Im Kanton Basel-Landschaft sollten wir mindestens die Gelegenheit schaffen, dass man freiwillig früher zur Schule gehen darf. Es ist in unserem Kanton und in der übrigen Schweiz eine Notwendigkeit, dass wir ein eindeutiges Verhältnis zum Kindergarten bekommen. Wir sind hier eine Insel in dieser Frage.
Der internationale Vergleich darf nicht unterschätzt werden. Ich habe in allen Diskussionen immer wieder gesagt, das Abschlussalter spiele nicht in allen Studienrichtungen und in allen wissenschaftlichen Disziplinen dieselbe Rolle. Es gibt Bereiche, in denen es keine Rolle spielt. Es kann nicht erstaunen, dass der ETH-Rat die Frage stellt, wann wir das Problem endlich berühren wollen. Schon bei meinem Antrittsbesuch 1989 bei der Universität Basel stellte das Rektorat dieselbe Frage.
Die Wahlmöglicheiten bleiben, es ist immer noch dem einzelnen jungen Menschen freigestellt, ob er nach der Maturität lieber irgend etwas Anderes machen möchte oder nicht. Diese Wahlmöglichkeit soll er haben.
Es stellt sich nun die Frage, ob das Parlament einen Schritt in die richtige Richtung tun will. Daher bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten im Sinne der Anträge der Regierung.
Wenn aber das Parlament der Meinung ist, alles müsse noch viel länger und fundamentaler angegangen werden, ist der Antrag von Adrian Ballmer eine Option.
Wenn Sie heute den Anträgen der Regierung folgen, werden die Baselbieter Schülerinnen und Schüler von der Primarschule bis zur Maturität 10'920 Std. a 60 Min. zur Verfügung haben. Im Kanton Basel-Stadt sind dies heute 10'560 Std. Im Kanton BS bietet der alte gymnasiale Bildungsgang bis zur Maturität weniger Stunden, als unser Vorschlag. Vergleiche sind sehr kompliziert. Es geht übrigens nicht um die Anzahl Stunden, sondern darum, was in diesen Stunden passiert.
Die Regierung hat die Aufträge des Parlamentes sehr ernst genommen und fundiert studiert.

://: Eintreten ist unbestritten

://: 1. Abstimmung: (eventualiter)
Antrag Roland Meury auf Nichteintreten (Schulgesetz und Dekret) 40 Stimmen ,
Antrag Adrian Ballmer auf Rückweisung 36 Stimmen.

://: 2. Abstimmung:
Nichteintretens-Antrag Roland Meury 46 Stimmen,
Kommissionsantrag 29 Stimmen.

Zum Landratsbeschluss

://: 1. Der im Titel angepasste Landratsbeschluss wird mit 76 zu 0 Stimmen gutgeheissen.
2. Die Motion Fünfschilling-Gisin (91/61) vom 18.3.1991 und die Motion Widmer (92/150) vom 18.6.1992 werden mit 35 zu 32 Stimmen abgeschrieben.
3. Das Postulat der FDP-Fraktion (95/65) vom 22.3.1995 wird mit 33 zu 30 Stimmen abgeschrieben.
4. Das Postulat Graf (95/158) vom 11.9.1995 wird mit grossem Mehr als nicht erfüllt abgeschrieben.

Landratsbeschluss
betreffend Volksinitiative für eine Maturität ohne Qualitätsabbau


Vom 19. März 1998

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

1. Die nichtformulierte Volksinitiative „ Für eine Maturität ohne Qualitätsabbau" wird abgelehnt.
2. Die Volksinitiative wird der Volksabstimmung mit der Empfehlung auf Ablehnung unterbreitet.

Für das Protokoll:
Heinz Buser, Protokollsekretär




Fortsetzung des Protokolls vom 19. März 1998


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