LR Protokoll 19. September 1996 (Teil 1)
Protokoll der Landratssitzung vom 19. September 1996
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Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)
Begrüssung, Mitteilungen
Landratspräsident Erich Straumann begrüsst herzlich zur heutigen 23. Sitzung. Um die vielen Arbeiten speditiv erledigen zu können, bittet der Präsident um Ruhe und Aufmerksamkeit.
- Das Büro bittet, die Meldungen betreffend Mitglieder für die Spezialkommission "Landwirtschaftsgesetz" bei der Vizepräsidentin abzugeben.
Für das Protokoll:
Marianne Knecht, Protokollsekretärin
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Erich Straumann teilt mit, dass die Fragen 1-4 der Fragestunde noch Vormittag beantwortet werden, da Edi Belser und Hans Fünfschilling am Nachmittag abwesend sein werden.
Hans Rudi Tschopp hat an der letzten Sitzung eine Interpellation (96/194) betreffend offene Fragen zum KVA-Geschäft eingereicht. Da H.R. Tschopp gerne eine Antwort vor der Abstimmung hätte, beantragt er, dass die Interpellation heute nach den Sachgeschäften behandelt wird.
Regierungsrat Andreas Koellreuter: Die Baudirektorin E. Schneider wird heute den ganzen Tag abwesend sein; A. Koellreuter ist Stellvertreter. Die Interpellation enthält sehr viele detaillierte Fragen, die zuerst aufgearbeitet werden müssen. Die Regierung erklärt sich zur Beantwortung an der übernächsten Sitzung bereit.
A. Koellreuter bittet, dem Antrag, das Geschäft heute zu behandeln, nicht stattzugeben.
Hans Rudi Tschopp versteht die Argumentation von A. Koellreuter, macht aber darauf aufmerksam, dass die Interpellation an der letzten Sitzung eingereicht wurde, sodass die Regierung zur Vorbereitung einer Antwort 10 Tage Zeit hatte.
Erich Straumann: Zur Aufnahme in die Traktandenliste ist eine Zweidrittels-Mehrheit notwendig.
Anwesende: 76
Quorum: 51
://: Das Quorum wird nicht erreicht. Die Interpellation gelangt heute nicht auf die Traktandenliste.
Regierungsrat Peter Schmid beantragt, Traktandum 12 abzusetzen: Es handelt sich um die Interpellation von Fritz Graf betreffend Kürzungen durch das Bundesamt für Sozialversicherung im Bereich von Logopädie/ Legasthenie. Zu unserer Überraschung hat die jüngste Nachricht aus Bern gezeigt, dass nicht nur der Bereich Logopädie/Legasthenie von Kürzungen betroffen sein könnte, sondern der gesamte Sonderschulbereich überhaupt. Dies führt dazu, dass qualifizierte Auskünfte zu den Fragen heute noch nicht möglich sind. Im besonderen möchte P. Schmid eine Aussage, was dies für die Gemeinden bedeuten könnte, unter dieser neuen Prämisse heute nicht wagen.
://: Stillschweigend wird der Absetzung des Traktandums 12 zugestimmt.
Für das Protokoll:
Marianne Knecht, Protokollsekretärin
1 96/40-1 bis 10
Berichte des Regierungsrates vom 5. März 1996 und der Geschäftsprüfungskommission vom 22. August 1996: Amtsberichte 1995 und Schwerpunkte der Tätigkeit der Geschäftsprüfungskommission vom Juli 1995 bis Juni 1996
Heidi Tschopp: Alle haben den Bericht der GPK vom 22. August 1996 über die Schwerpunkte ihrer Tätigkeit vom Juli 1995 bis Juni 1996 erhalten. H. Tschopp geht auch in diesem Jahr wieder davon aus, dass unser Bericht von allen gelesen wurde.
Auch für die Mitglieder der GPK ist es nicht immer ganz leicht, die in diesem Bericht aufgeführten Ereignisse, Abklärungen, Empfehlungen und Entscheide zum heutigen Zeitpunkt wieder präsent zu haben. Dies gilt vor allem für Abklärungen welche schon ein Jahr zurückliegen. Hier müssen auch wir die entsprechenden Unterlagen wieder hervorzuholen. Aus diesem Grunde sind wir denn froh, wenn, wie in diesem Jahr, unsere Empfehlungen vom letzten Jahr und die eingeleiteten Massnahmen wieder von einzelnen Direktionen im Amtsbericht aufgeführt sind. Diese Auflistung hilft uns, unsere Arbeit schneller zu erledigen, um für weitere Aufgaben frei zu sein. Wir hoffen sehr, dass dieser Service in den kommenden Jahren von allen Direktionen übernommen wird und danken ihnen heute schon für dieses Entgegenkommen.
Die Arbeit der GPK-Mitglieder spielt sich oft im Hintergrund ab. Hunderte von Abklärungen und Rückfragen müssen durchgeführt und ausgewertet werden. Eine Arbeit, die viel Zeit in Anspruch nimmt. Zeit, die das einzelne Mitglied oft an den Rand seiner Möglichkeiten bringt. Für den Auftraggeber dauern unsere Abklärungen trotzdem fast immer zu lang. Er kann oft nicht verstehen, dass man für sein Anliegen so viel Zeit braucht. Vor allem, wenn der Fall aus seiner Sicht klar ist. Doch wir alle wissen, wie das ist, wenn man beginnt, einer Sache gründlich nachzugehen. Denn unser Ziel ist es ja, dem Auftraggeber eine korrekte Antwort zu geben und die für ihn offenen Fragen zu klären. Wir sind aber auch bestrebt, anfällig entdeckte Mängel zusammen mit den betroffenen Stellen zu beheben.
In letzter Zeit kam es immer wieder vor, dass hängige Fälle in der Presse aufgegriffen wurden. Auch ist es vorgekommen, dass Fälle, die an uns herangetragen gleichzeitig der Presse zugestellt wurden. Ein derartiges Vorgehen kann unsere Arbeit behindern. Es ist H. Tschopp klar, dass es in solchen Fällen Pflicht und journalistischer Eifer ist, der sie veranlasst, eigene Recherchen zu unternehmen. Die Mitglieder der GPK sind angehalten, in hängigen Fällen keine Auskunft zu erteilen, um die Ermittlungen nicht zu gefährden. Selbstverständlich steht es der Presse dann frei, auf eigene Faust Recherchen anzustellen; nur sollten die veröffentlichten Angaben dann auch stimmen. Wenn H. Tschopp z.B. im Dezember in einer Zeitung liest, dass die GPK die Unterlagen schon lange erhalten habe und man nicht begreift, dass diese Sache nicht schneller voran geht, staunt H. Tschopp doch über solche Angaben, weil man ihr bis zu diesem Zeitpunkt die angeforderten Unterlagen nicht zugestellt hatte und in mühsamer Kleinarbeit auf den verschiedenen Ämtern nochmals alle Einzelheiten eingeholt werden mussten. Die Unterlagen sind erst im Februar bei H. Tschopp aufgetaucht.
Deshalb bitte H. Tschopp die Presse, die Arbeitsweise der GPK zu respektieren und mit all den übrigen Betroffenen auf die abschliessenden Berichte der GPK zu warten.
In diesem Jahr haben wir sechs Berichte vollständig beigeheftet. Sie sollen die Arbeitsweise der GPK aufzeigen und helfen, ihre Empfehlungen zu verstehen.
Zu Detailfragen stehen wiederum die jeweiligen Subkommissions-Präsidenten Red und Antwort.
H. Tschopp möchte es nicht unterlassen, an dieser Stelle allen Mitgliedern des Regierungsrates, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aller Direktionen, der dem Kanton angegliederten Betriebe sowie der Landeskanzlei für die der GPK entgegengebrachte Offenheit und das Vertrauen zu danken. H. Tschopp weiss den Wert einer solchen Zusammenarbeit zu schätzen, vor allem auch dann, wenn wir als Mitglieder der GPK unangenehme Fragen stellen und etwas andere Vorstellungen haben.
Danken möchte H. Tschopp auch den Mitgliedern der Geschäftsprüfungskommission, die in ihrer Eigenschaft als Mitglied einer Subkommission und der Gesamtkommission mit grossem Einsatz und Zeitaufwand ihre Tätigkeit fast im Stillen vollziehen. Für Aussenstehende ist es oft schwierig abzuschätzen, wieviel Kleinarbeit dabei geleistet wird. Oft können Themen und Aufgaben auf ein Mitglied zukommen, die ihm völlig fremd erscheinen. Dann braucht es Geschick und Willen, sich in das entsprechende Thema zu vertiefen und so den gestellten Anforderungen gewachsen zu sein. Für H. Tschopp macht aber gerade diese Verschiedenheit der Aufgaben die Arbeit in der Geschäftsprüfungskommission interessant und lohnenswert.
Die Berichte der einzelnen Subkommissionen sind ab Kapitel 4 dieses Berichtes zu finden. In Kapitel 5 hat H. Tschopp die einzelnen Empfehlungen aus den Berichten zusammengefasst. In Kapitel 6 sind die Anträge der Geschäftsprüfungskommission zusammengefasst.
H. Tschopp bittet, diesen Anträgen zuzustimmen.
Bruno Krähenbühl: Die ritualhafte jährliche Behandlung der verschiedenen Amtsberichte könnte dazu verleiten, diese Traktanden als reine Routine- oder Pflichtübungen abzuhaken. Um dem entgegenzuwirken, muss man sich immer wieder in Erinnerung rufen, was Prof. Eichenberger in seiner lesenswerten Schrift über das parlamentarische Oberaufsichtsrecht im Kanton geschrieben hat. Er hat festgehalten, dass das Oberaufsichtsrecht neben der Gesetzgebung und der Finanzkompetenzen zu den drei Hauptaufgaben des Parlaments gehört.
Die Oberaufsicht erfolgt in der Regel in drei Phasen:
- Feststellen von Sachverhalten,
- Bewerten des Festgestellten,
- Aussprechen der Bewertung, verbunden mit Empfehlungen für die Zukunft.
Der Bericht der GPK ist nichts anderes als die schriftliche Zusammenfassung der drei Phasen. Es ist zu betonen, dass es sich beim Bericht der GPK nicht um ein Register über die Sünden der Regierung oder der Verwaltung handelt. Seit die GPK vermehrt dazu übergegangen ist, die sog. Wirkungskontrolle im Gesetzgebungsverfahren zu realisieren, beinhaltet die Kritik immer auch eine Prise Selbstkritik zuhanden des Landrates. Der Landrat - und nur der Landrat allein - ist für die Qualität der Gesetzgebung verantwortlich. Mängel allein der Regierung oder der Verwaltung anzulasten, wäre äusserst unfair!
Die Wirkungskontrolle im Gesetzgebungsverfahren hat zum Zweck, gesetzgeberische Mängel, die durch den Vollzug aufgedeckt worden sind, zu beheben. Solange wir aber unter dem Regime des obl. Gesetzesreferendums leben, bleibt die nötige Korrektur oft ein frommer Wunsch. Es ist darum dringender Handlungsbedarf gegeben, dass dies geändert wird!
Die SP-Fraktion verdankt die Berichterstattung und die Arbeit der GPK. Sie möchte den Dank auch verbinden mit einem Dank an die Präsidentin Heidi Tschopp. Sie hat eine immense Arbeit bei der Abfassung dieses Berichtes geleistet. Sie hat es in der Kommission auch immer wieder verstanden, für einen kooperativen Geist zu sorgen.
Die SP genehmigt die verschiedenen Amtsberichte und schliesst sich den Empfehlungen der GPK zuhanden der Regierung an. Einzig beim Bericht der Ingenieurschulen ist uns die barocke Form aufgefallen; wir sind der Meinung, eine Schlankheitskur wäre angebracht.
Hans Ulrich Jourdan: Auch die Fraktion der FDP empfiehlt, den Anträgen der GPK zu folgen und vom vorliegenden Kommissionsbericht Kenntnis zu nehmen und die verschiedenen Berichte zu genehmigen, auch den Amtsbericht des Regierungsrates.
Das Geschäft ging in unserer Fraktion nicht ganz diskussionslos über die Bühne. Speziell haben auch gewisse Empfehlungen zu Diskussionen Anlass gegeben. Einigen Leuten gingen sie zu weit; der Vorwurf wurde erhoben, die GPK gäbe Empfehlungen heraus, die ihr nicht zustünden.
Es schien für eine gewisse Zeit, als ob die Empfehlungen einen Stellenwert erhielten, den sie nach Meinung von H.U. Jourdan nicht haben.
Im Bericht unter Ziffer 5.2 ist erwähnt:
Es ist angenehm, feststellen zu können, dass unsere früheren Empfehlungen durch Regierung und Verwaltung bearbeitet und - im Rahmen der Möglichkeiten - einer Lösung nähergeführt worden sind.
Wenn künftig alle Direktionen in ihrem Amtsbericht zu den GPK-Empfehlungen Stellung nehmen, dann sind wir mit den Empfehlungen wieder an dem Stellenwert angelangt, der ihnen zukommt. Zu betonen ist, dass es sich trotzdem nicht einfach um "Floskeln" der GPK handelt, sondern es sind Gedankengänge dahinter, die aus den Visitationen stammen - von daher müssen sie ernst genommen werden.
H.U. Jourdan möchte sich dem Dank des Vorredners anschliessen: Dank an die Regierung und die Verwaltung für den ausführlichen und guten Amtsbericht; Dank auch an die KollegInnen der GPK für ihren Einsatz.
Hans Rudi Tschopp kann sich allem, was bereits gesagt wurde, anschliessen. Er kann mitteilen, dass die Fraktion der SVP-EVP allen Anträgen zustimmt.
H.R. Tschopp spricht ebenfalls den Dank an die Präsidentin aus, die die grösste Verantwortung trägt. Im übrigen schliesst er sich allen lobenden Worten an.
Oskar Stöcklin: Die CVP-Fraktion spricht sich ebenfalls für Eintreten auf den Bericht aus und unterstützt die Anträge der GPK. O. Stöcklin freut sich, im Namen der Fraktion den Mitgliedern der Kommission danken zu dürfen. Es handelt sich oft um eine mühsame "Knochenarbeit", mit der wir uns nicht immer beliebt machen! Unsere Arbeit geschieht meist im Stillen, ohne Medienwirksamkeit. Vielleicht ist dies auch einer der Grüne, warum der Andrang in diese Kommission nicht allzu gross ist!
Die Tätigkeit der GPK zeigt am häufigsten, wo die Grenzen eines Milizparlamentes liegen.
Als Mitglied dieser Kommission möchte O. Stöcklin inhaltlich auf zwei Punkte hinweisen:
- Wir haben uns in unserer Subkommission immer wieder versucht vorzustellen, wo in diesem Staat Baselland noch abgebaut werden könnte. Wir befinden uns im Zeitalter der "Schlankheitskuren"! Wir mussten feststellen, dass die Möglichkeiten nicht mehr gross sind. Wenn die Arbeit, die erledigt werden muss, richtig und gut getan werden soll, besteht kein grosser Spielraum mehr. Wenn von Abbau gesprochen wird - dies geschieht bei uns relativ häufig - muss man sich bewusst sein, dass Abbau auch Abbau von Dienstleistungen heisst. Wenn andererseits mehr Dienstleistungen verlangt werden, müssen auch die notwendigen Mittel dazu zur Verfügung gestellt werden!
- Zum Vollzug von Gesetzen: Wir haben festgestellt, dass es für die Bevölkerung nicht immer einfach ist, mit dem, was wir beschliessen, umzugehen. Wir sollten also bei Gesetzgebungsverfahren daran denken, dass sie auch vollzogen werden müssen.
Peter Brunner: Wenn alle positiv sprechen, erscheint dies oft als suspekt. P. Brunner kann sich aber auch als Oppositionspolitiker den Vorrednern anschliessen! Wir können dem Amtsbericht zustimmen. P. Brunner möchte danken: der Präsidentin für ihre grosse Arbeit, den Mitgliedern der GPK, die eine sehr wichtige Aufgabe wahrnehmen.
Wir sind einstimmig für Eintreten und Zustimmung.
Alfred Zimmermann: Bei jedem Amtsbericht stellen wir uns die Frage, was gesagt und was nicht gesagt werden soll. Es könnte sehr viel auf den Tisch gelegt werden, dann würde die Debatte sehr lang!
A. Zimmermann möchte einige Zahlen aus dem Amtsbericht aufführen:
- Büromaterialverwaltung:
totaler Papierverbrauch, ohne Verpackungsmaterial 448,8 t
letztes Jahr 432,9 t
Fotokopien Verwaltung und Schule 29'235'277
Kosten 1'166'193.-
Das Kopienwachstum an Schulen beträgt 11,2%.
Der Amtsbericht der Regierung ist ein beachtlicher Leistungsausweis, der von uns anerkannt wird. Es handelt sich zudem um ein interessantes Lesebuch!
A. Zimmermann hat sich gefragt, wieviele Arbeitsstunden der Verwaltung hinter diesem Bericht stecken. Wieviel Aufwand die GPK betrieben hat, weiss A. Zimmermann. Ist der Aufwand nicht zu gross, müsste nicht auch hier abgespeckt werden?
Der Amtsbericht ist im grossen und ganzen ein Bericht über Positives, über Erreichtes. Es ist verständlich, dass Negatives und Kritisches eher unter den Tisch gewischt oder nicht erwähnt wird.
A. Zimmermann erwähnt zwei Punkte, die ihm im Verlauf dieses Jahres aufgestossen sind:
- Schiesskeller Gutsmatte: Es ist betrüblich, dass hier die Wahrheit nicht herausgefunden werden konnte. Die Subkommission der GPK konnte nicht feststellen, was falsch lief, und wer schliesslich verantwortlich war.
- Baumfällaktion neben dem Spital Liestal: Hier wurden Bäume für einen Parkplatz gefällt. Die Anwohner der Erzenbergstrasse wehrten sich. Wie sich verschiedene Amtsstellen zu diesem Thema verhalten haben, ist kein rühmliches Kapitel!
Als Landrat und im Namen seiner Kollegen möchte A. Zimmermann mehr hinter die Fassade sehen. Zum Beispiel:
- Wie teamorientiert arbeiten und gehen die Mitglieder der Regierung mit ihren Chefbeamten und anderen Beamten um?
- Wieviel Machtmissbrauch ist bei den Chefbeamten vorhanden?
Solche Fragen interessieren A. Zimmermann.
Die Grünen nehmen den Amtsbericht zur Kenntnis. Wir stimmen den Empfehlungen zu. Zur Kritik gewisser FDP-Mitglieder an den Empfehlungen möchte A. Zimmermann erwähnen, dass die GPK eine wichtige Kontrollfunktion wahrzunehmen hat. Sie hat soviele Kompetenzen, wie sie sich herausnimmt. Die Empfehlungen sind weiss Gott nicht sehr scharf formuliert!
Paul Rohrbach: A. Zimmermann hat erwähnt, dass es im menschlichen Naturell liege, Unangenehmes eher unter den Tisch zu wischen. Tatsächlich ist es so, dass die Gegenwart und Zukunft nicht loszulösen sind von der Vergangenheit. Was wir an Problemen - auch in der Verwaltung - nicht aufgearbeitet, aktiv angegangen und bewältig haben, erscheint früher oder später wieder. Darum ist es sinnvoll, dass die Arbeit der GPK in der Tendenz eher etwas die Vergangenheit betrachtet.
Das Ansehen der Behörden - dies merkt man als Mitglied der GPK - ist beim Bürger nicht immer sehr gut. So liegt es auch in der Aufgabe der GPK, Klagen aus der Bevölkerung ernst zu nehmen und Lösungsvorschläge auszuarbeiten. Das Resultat soll schliesslich der Verwaltung und dem Bürger zugute kommen.
P. Rohrbach wünscht sich also, dass der politische Wille vorhanden ist, auch in Zukunft die Arbeit in der GPK seriös, wohlwollend kritisch und engagiert zu erledigen.
Landratspräsident Erich Straumann: Damit ist Eintreten beendet, wir beginnen mit der
DETAILBERATUNG
Amtsbericht des Regierungsrates
Zur Finanz- und Kirchendirektion (Seiten 43-50)
Keine Bemerkungen.
Zur Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion (Seiten 51-94)
Regierungsrat Eduard Belser benützt die Gelegenheit, etwas zu den Bemerkungen von A. Zimmermann zum Amtsbericht zu sagen - ob sich der Aufwand zur Berichterstellung lohne.
Es erscheint E. Belser sogar zwingend, dass ein Punkt im Jahr fixiert wird, an dem alle etwas "über die Bücher gehen" müssen, sich fragen, was gegangen ist. In diesem Sinne ist die Arbeit, die im Zusammenhang mit dem Amtsbericht steht, alles andere als übertrieben. Jedes Unternehmen und im Grunde genommen sollte auch jeder Betrieb, auch wenn er nur klein ist, dies tun. Der Ausführlichkeitsgrad der Berichterstattung kann diskutiert werden; eine Standortbestimmung pro Jahr ist aber zu unterstreichen!
Auch die Arbeit der GPK - dies spürt E. Belser - löst in den Dienststellen immer etwas aus. In diesem Sinne möchte E. Belser auch die Arbeit der GPK verdanken und nicht missen.
Zu den Empfehlungen betreffend VSD möchte E. Belser zwei Vorbehalte anbringen: Es handelt sich um die Empfehlungen im Drogenbereich:
- Es bestehen unterschiedliche Auffassungen, wie zentral und zentralistisch die Drogenpolitik im Kanton geführt werden soll: hier ist die Auffassung von E. Belser anders als diejenige der GPK.
Was die strukturelle Zusammenarbeit mit Basel-Stadt betrifft, betont E. Belser "Zusammenarbeit Ja, strukturell ein Fragezeichen".
E. Belser ist aber gerne bereit, diese Fragen im Rahmen des Drogenberichtes, der bei der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission liegt, auszudiskutieren.
Oskar Stöcklin dankt E. Belser für seine Stellungnahme. Es ist tatsächlich so, dass verschiedene Auffassungen möglich sind. Unsere Subkommission kam zu den geschilderten Feststellungen. Wir betrachten die Empfehlungen als Vorschläge, sich mindestens in dieser Richtung damit zu befassen.
Bau- und Umweltschutzdirektion (Seiten 95-124)
Hans Herter möchte sich als "real existierende Berner Altlast" zum Eggfluh-Tunnel äussern. H. Herter muss beim Durchlesen davon ausgehen, dass eigentlich noch weitere bernische Erbstücke lokalisiert worden sind. Im Bericht wird nur von der "teuersten" bernischen Altlast gesprochen. Gibt es eine Liste? Welche weiteren bernischen Erblasten sind vorhanden?
H. Herter stellt bei der Rückverfolgung der Geschichte fest, dass so getan wird, als ob man nichts dazu zu sagen gehabt hätte. H. Herter macht aber den Landrat darauf aufmerksam, dass er 1989 selber eine Vorlage beraten hat; eine Rückweisung wäre damals ohne weiteres möglich gewesen.
Nach Auskünften des Kantons Bern wurden sämtliche Baselbieter Fachstellen nicht nur informiert, sondern sie waren im Entscheidungsprozess involviert. Sie konnten also mitbestimmen, wie vorgegangen werden soll.
Andres Klein: Es existiert keine solche Liste. Vermutlich hat A. Klein etwas nonchalant von "Erblast" gesprochen.
Die GPK ist nicht der Meinung, dass eine Untersuchung gegen irgendwelche Berner BeamtInnen stattfinden soll. Es soll klar der Tatbestand abgeklärt werden, warum es geschehen konnte, dass so grosse Mehrkosten entstanden. Es handelt sich insbesondere um den geologischen Bereich, mit dem die GPK nicht ganz einverstanden ist.
A. Klein möchte sich noch zur Empfehlung äussern, die mit der Arbeitsvergabe in der BUD zu tun hat: Kleinere oder grössere Ingenieur- und Architekturbüros beklagen sich immer wieder, dass ständig die gleichen Büros die Aufträge erhalten. Es fällt A. Klein auf, dass auch kein Kriterienkatalog besteht. Es ist erstaunlich, wenn zwei Firmen in 14 Bereichen mehr als die Hälfte der Planungsaufträge erhalten! Hier wäre eine Begründung anzubringen!
Emil Schilt: Eine weitere kleine Zugabe: wie verläuft die Submission?
Regierungsrat Eduard Belser: Die Fragen betreffend Ingenieuraufträge sind nicht neu. Sie entzünden sich immer wieder an dem einen: der Oberbauleitung beim Nationalstrassenbau.
Eine schwarz-weisse Antwort ist nicht möglich. Es gibt zweifellos Zusammenarbeitsformen, die etwas erleichtern können und gewisse Leute begünstigen. Gravierend war dies - mindestens in der Vergangenheit - nicht. Die Ingenieurbüros - es handelt sich um mehr als ein grosses - schauen einander sehr auf die Finger und intervenieren immer wieder.
Es ist aber auch entscheidend, dass eine gewisse Leistungsfähigkeit vorhanden ist. Hier liegen gewisse Grenzen. E. Belser glaubt nicht, dass die Baudirektion in letzter Zeit davon abgewichen ist.
Bei den Architekturaufträgen ist die Lage ähnlich. Es ist hier vielleicht etwas einfacher, bei kleinen Bauwerken zu streuen. Aber auch dort ist die gute (oder schlechte) Erfahrung in der Vergangenheit ein wichtiger Faktor! Bei Umbauten wird im übrigen sehr oft auf den Architekten zurückgegriffen, der das ursprüngliche Bauwerk erstellt hat - nicht immer zum Guten!
Es wird heute auch versucht, ein Stück weit in Wettbewerbsform Arbeiten zu vergeben. Auch dies ist nicht einfach, weil die Stellung des Architekten und Ingenieurs gleichzeitig den Treuhänder des Bauherrn beinhaltet. Hier den richtigen Weg zu finden, ist nicht immer einfach und benötigt viel mehr Grundlagenarbeit des Bauherrn selber.
Die Baudirektorin ist sich dieser Situation immer wieder bewusst; es sind nicht einmalige klare Lösungen möglich und ein gewisses Fingerspitzengefühl ist notwendig.
Maya Graf möchte wissen, wann der im Amtsbericht einmal mehr erwähnte Massnahmenplan zur Abfallvermeidung dem Landrat vorgelegt wird.
Regierungsrat Eduard Belser nimmt die Frage gerne entgegen, E. Schneider wird sie schriftlich beantworten.
Justiz-, Polizei- und Militärdirektion (Seiten 125-149)
Keine Wortbegehren.
Erziehungs- und Kulturdirektion (Seiten 150-183)
Andrea Von Bidder: Im Bericht der GPK ist auf Seite 18 zu lesen, dass eine Zusammenführung des Amtes für Berufsbildung und des Amtes für Berufsberatung vorbereitet wird. In der Fraktionssitzung heute morgen hat A. v. Bidder erfahren, dass dieses Geschäft nicht in Kommissionsberatung gehen, sondern direkt im Landrat beraten wird. Welcher Art sind die Konflikte? Oder ist die Zusammenführung inzwischen auf so klarem und gutem Weg, dass die Kommissionsberatung nicht mehr notwendig ist?
Regierungsrat Peter Schmid erinnert an die Diskussion, die hier im Landrat aufgrund eines parlamentarischen Vorstosses geführt wurde. P. Schmid konnte damals darlegen, dass die Regierung die Absicht hegt, die Bereiche "Berufsberatung", "Berufsbildung", "Ausbildungsbeiträge" und "Studienberatung" strukturell zusammenzuführen. Dies war auch Gegenstand der Beratungen der Arbeitsgruppe ZABAB.
In der Aussprache mit der GPK-Delegation kam damals richtigerweise die Beurteilung zustande, dass viele Meinungsverschiedenheiten, vor allem in einem Punkt, bestanden: ob nämlich die Studienberatung voll und ganz in das neu konzipierte Amt einbezogen werden soll oder nicht. In der Zwischenzeit wurde dieser Entscheid getroffen, indem wirklich die beiden Berufsinformationszentren errichtet und die Zusammenführung der heutigen Bereiche an die Hand genommen werden sollen.
Das heisst, dass der Landrat eine Dekretsänderung vornehmen muss. Sie soll darum nicht Gegenstand einer Diskussion in einer Kommission werden, weil es lediglich um folgenden Vorgang geht:
- Dort, wo "Amt für Berufsbildung" erwähnt ist, erfolgt ein Strich
- Dort, wo "Amt für Berufsberatung " erwähnt ist, erfolgt ebenfalls ein Strich
- neu werden die beiden Begriffe ersetzt durch "Amt für Berufsbildung und Berufsberatung".
Von daher stammt der Gedanke, dass der schlichte Vorgang keine Kommissionsberatung notwendig macht.
Dahinter steckt jedoch eine konzeptionelle Erneuerung; es werden aber alle bisherigen Aufgabenbereiche weiter geführt, sie verschwinden nicht einfach, werden aber in einer anderen Struktur geboten.
Beatrice Geier vermisst eine Empfehlung der GPK im Bereich "Stipendien" und "Studiendarlehen". Vor nicht allzulanger Zeit wurde von uns das Stipendiengesetz verabschiedet. Es wurde damals lange darüber gestritten, ob die Leute, die später in wirtschaftlich guten Verhältnissen leben, nicht gedrängt werden sollen, Stipendien zurückzubezahlen.
B. Geier stellt nun fest, dass wiederum festgehalten wird,
Mahnungen werden als personalintensiv und wenig erfolgversprechend eingestuft.
Wenigstens ein moralischer Appell zur Rückzahlung sollte nach Erachten von B. Geier möglich sein!
Regierungsrat Peter Schmid: Nach einem Besuch einer Delegation der GPK war es für P. Schmid klar, dass vom Amt für Ausbildungsbeiträge aus eine Aktion gestartet werden soll.
Es ist vorgesehen, im Zeitraum 96/97 mit einer einmaligen Aktion den Anfang zu machen. Wir stellen uns eine öffentliche Aktion vor; ein Verzicht auf Vollständigkeit wird geleistet, in dem Sinn, dass vermutlich nicht alle erreicht werden können. Wir hoffen aber, in einer öffentlichen Aktion mindestens einen Teilerfolg zu erzielen.
Wenn die Bemerkung "sehr personalintensiv" gefallen ist, möchte P. Schmid orientieren, wo das Problem liegt: Es besteht darin, dass junge Menschen, wenn sie ihre Ausbildung abgeschlossen haben, häufig in die mobilste Phase ihres Lebens geraten. Es ist nun sehr aufwendig herauszufinden, wo sie sich dann aufhalten.
Andres Klein: Es ist heute das letzte Mal, dass Heidi Tschopp als GPK-Präsidentin vorne sitzt. Im Namen der GPK möchte A. Klein der Präsidentin ganz herzlich für ihre Arbeit danken. Er ist froh, dass sie uns als gewöhnliches Mitglied erhalten bleibt, sodass wir weiterhin von ihrer Erfahrung profitieren können. Herzlichen Dank!
://: Die Empfehlungen unter Ziffer 5.1 des Berichtes der GPK werden einstimmig gutgeheissen.
://: Die früheren Empfehlungen unter Ziffer 5.2 des Berichtes der GPK werden ebenfalls einstimmig gutgeheissen.
://: Die Anträge unter Ziffer 6.1 und 6.2 werden ebenfalls einstimmig gutgeheissen.
Für das Protokoll:
Marianne Knecht, Protokollsekretärin
Fortsetzung des Protokolls vom 19. September 1996