LR Protokoll 19. September 1996 (Teil 2)
Protokoll der Landratssitzung vom 19. September 1996
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Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)
2 96/92
Berichte des Regierungsrates vom 2. April 1996 und der Justiz- und Polizeikommission vom 7. Juni 1996: Gesetz über die Einführung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (EG SchKG). 2. Lesung
Keine Wortbegehren.
://: In der Schlussabstimmung wird dem Gesetz über die Einführung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs in der 2. Lesung mit 73:0 Stimmen zugestimmt.
Landratsbeschluss: EG SchKG
Für das Protokoll:
Marianne Knecht, Protokollsekretärin
3 96/16
Berichte des Regierungsrates vom 23. Januar 1996 und der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission vom 15. Juli 1996: Veränderungen im Bereich der Schulzahnpflege; neues Kinder- und Jugendzahnpflegegesetz; Aufhebung des Amtes für Schulzahnpflege. 2. Lesung
Keine Wortbegehren.
://: In der Schlussabstimmung wird dem neuen Kinder- und Jugendzahnpflegegesetz in der 2. Lesung mit 62:0 Stimmen zugestimmt.
Landratsbeschluss: Kinder- und Jugendzahnpflegegesetz
Dekret zum Verwaltungsorganisationsgesetz
Regierungsrat Eduard Belser: Das Dekret zum Verwaltungsorganisationsgesetz bezieht sich nicht allein auf das Gesetz betreffend Schulzahnpflege. Gleichzeitig werden zwei Namensänderungen, die bereits früher vollzogen wurde, aufgenommen: sie betreffen das neue Forstamt beider Basel sowie neu die Kantonalen Psychiatrischen Dienste.
Über diese drei Namensänderungen wird heute abgestimmt.
://: Dem Dekret zum Verwaltungsorganisationsgesetz wird mit grossem Mehr ohne Gegenstimme zugestimmt.
Landratsbeschluss
betreffend Dekret zum Verwaltungsorganisationsgesetz
Änderung vom 19. September 1996
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
I.
Das Dekret vom 6. Juni 1983 zum Verwaltungsorganisationsgesetz wird wie folgt geändert:
§ 4 Absatz 1
Amt für Schulzahnpflege wird aufgehoben.
Anstelle von Forstamt: Forstamt beider Basel.
Anstelle von Kantonale Psychiatrische Klinik: Kantonale Psychiatrische Dienste.
§ 12b (neu)
Bei der Aufhebung des Amtes für Schulzahnpflege regelt der Regierungsrat, wo erforderlich, mit den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen das berufliche Fortkommen.
II.
Der Regierungsrat bestimmt das Inkrafttreten dieser Änderung.
Dekret über die Unterstellung der nicht mehr schulpflichtigen Schüler und Lehrlinge unter den gesundheitlichen Dienst
://: Diesem Dekret über die Unterstellung der nicht mehr schulpflichtigen Schüler und Lehrlinge unter den gesundheitlichen Dienst wird mit grossem Mehr ohne Gegenstimme zugestimmt.
Landratsbeschluss
betreffend Dekret über die Unterstellung der nicht mehr schulpflichtigen Schüler und Lehrlinge unter den gesundheitlichen Dienst
Änderung vom 19. September 1996
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
I.
Das Dekret vom 5. Juni 1989 über die Unterstellung der nicht mehr schulpflichtigen Schüler und Lehrlinge unter den gesundheitlichen Dienst wird wie folgt geändert:
§ 1
Aufgehoben
II.
Der Regierungsrat bestimmt das Inkrafttreten dieser Änderung.
Für das Protokoll:
Marianne Knecht, Protokollsekretärin
4 95/151
Berichte des Regierungsrates vom 29. August 1995 und der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission vom 23. August 1996: Gesetz über die spitalexterne Haus- und Krankenpflege (Spitex-Gesetz); Gegenvorschlag zur "Kantonalen Volksinitiative für den gleichmässigen Ausbau der spitalexternen Kranken- und Hauspflege - Das Alter pflegen". 2. Lesung
Marcel Metzger: Nachdem die erste Lesung des Spitex-Gesetzes abgeschlossen ist, möchte M. Metzger heute hauptsächlich einige Bemerkungen zum Landratsbeschluss anbringen.
Wir müssen heute über die Initiative der Grünen und über das Spitex-Gesetz entscheiden.
Die Initiative ist nicht formuliert; sie enthält mehrere Forderungen: kantonale Vorschriften für den Spitex-Dienst in den Gemeinden, eine zeitliche Ausdehnung des Spitex-Angebotes, Entlöhnung der betreuenden Angehörigen und das Bereitstellen von Ferienbetten in Alters- und Pflegeheimen der Spitäler.
Die Initiative wurde mit Ausnahme der Initianten von allen anderen TeilnehmerInnen bei den Anhörungen abgelehnt.
Es stimmt, dass wir bei den Anhörungen die Behinderten und Senioren nicht eingeladen haben. Die meisten von uns haben aber in ihrem Bekannten- und Verwandtenkreis Erfahrung auf diesem Gebiet. Wir wissen, dass die Betreuung individuell sehr unterschiedlich notwendig ist. Dies ist mit ein Grund, warum diese Aufgabe den Gemeinden übertragen wurde. Das Problem können wir mit kantonalen Vorschriften nicht lösen. Wir müssen aber Sorge tragen, dass die Einsatzbereitschaft der vielen freiwilligen und ehrenamtlichen HelferInnen im Spitexbereich weiterhin erhalten bleibt.
Die Gemeinden und der Spitex-Dienst haben bei dieser Aufgabe schon seit vielen Jahren gute Arbeit geleistet.
Auf der finanziellen Seite ist der Spielraum klein. Wenn die Aufgabe bei den Gemeinden angesiedelt ist, fallen auch dort die Kosten an. Wenn wir die Trennung zwischen Kanton und Gemeinden verwischen, erweisen wir niemandem einen guten Dienst. Für den Steuerzahler ist es wichtig, dass die Aufgaben dort angesiedelt werden, wo sie am besten gelöst werden können, und dass die finanziellen Auswirkungen klar ausgewiesen werden.
Die soeben aufgeführten Aspekte müssen auch im Spitex-Gesetz beachtet werden. Darum wurden hauptsächlich die Aufgaben des Kantons festgeschrieben, die er besser wahrnehmen kann als eine Gemeinde oder ein Gemeindeverband.
In § 10 des Spitex-Gesetzes wird zudem eine Änderung des Spitalgesetzes vorgeschlagen, die eine klare Aufwertung der Spitex darstellt, indem bei der Abklärung des Bedürfnisses für einen Alters- oder Pflegeheimplatz die Spitex-Organisationen angehört werden.
Im Namen der Kommissionsmehrheit beantragt M. Metzger, dem Spitex-Gesetz, wie es nach der 1. Lesung vorliegt, zuzustimmen und auch dem Entwurf des LRB zuzustimmen, das heisst, die Initiative der Volksabstimmung mit der Empfehlung auf Ablehnung zu unterstellen, und als Gegenvorschlag zur Initiative das Spitex-Gesetz gegenüber zu stellen.
Esther Aeschlimann teilt die Meinung der SP-Fraktion zum Landratsbeschluss mit: Es kann davon ausgegangen werden, dass niemand die Initiative bekämpfen wird. Es wurde Stimmfreigabe beschlossen. Den Gegenvorschlag unterstützen wir im Sinne der 2. Lesung, wie er nun vorliegt.
Rita Kohlermann: Die FDP-Fraktion lehnt die Initiative ab. Sie wird in der Beratung des Gesetzes nochmals einen Antrag stellen.
Rosy Frutiger: Im Zeichen von New public management und Effizienzsteigerung im Rat führt R. Frutiger nicht nochmals alle Argumente auf; die Grünen lehnen das Gesetz ab.
DETAILBERATUNG / 2. LESUNG
§ 4 Betreuende Angehörige
Paul Schär: Die Kommission hatte vorgeschlagen "Die Gemeinden bzw. die Spitexorganisationen sollten vorsehen, dass betreuende Angehörige ...." Dieser Vorschlag wurde aus der Überzeugung heraus gemacht, dass damit die Verbindlichkeit auf Stufe Gemeinde genommen wird. P. Schär beantragt darum eine Wiedererwägung dieses Paragraphen.
://: Der Antrag von P. Schär wird mit 38:19 Stimmen abgelehnt.
://: In der Schlussabstimmung wird dem Gesetz über die spitalexterne Haus- und Krankenpflege (Spitex-Gesetz) in der 2. Lesung mit 52:11 Stimmen zugestimmt.
Landratsbeschluss: Spitexgesetz
Kantonale Volksinitiative für den gleichmässigen Ausbau der spitalexternen Kranken- und Hauspflege - Das Alter pflegen
Ziffer 1
://: Mit 41:8 Stimmen wird die Initiative abgelehnt.
Ziffer 2
://: Mit 41:9 Stimmen wird die Initiative der Volksabstimmung mit der Empfehlung auf Ablehnung unterstellt.
Ziffer 3
://: Mit 57:10 Stimmen wird das Spitalgesetz vom 19. September 1996 als Gegenvorschlag der Initiative gegenübergestellt.
Landratsbeschluss
betreffend nichtformulierte "Kantonale Volksinitiative für den gleichmässigen Ausbau der spitalexternen Kranken- und Hauspflege - Das Alter pflegen"
Vom 19. September 1996
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. Die Initiative wird abgelehnt.
2. Die Initiative wird der Volksabstimmung mit der Empfehlung auf Ablehnung unterstellt.
3. Als Gegenvorschlag wird die Initiative das Spitalgesetz vom 19. September 1996 gegenübergestellt.
Für das Protokoll:
Marianne Knecht, Protokollsekretärin
5 96/164
Berichte des Regierungsrates vom 9. Juli 1996 und der Erziehungs- und Kulturkommission vom 2. September 1996: Erfahrungen mit der Einführung des Informatikunterrichtes an der Oberstufe der Volksschule
Andrea Von Bidder erläutert den Kommissionsbericht. Zur Einführung des Informatikunterrichtes in der zweiten Hälfte der obligatorischen Schulzeit hat der Landrat 1991 einen Verpflichtungskredit bewilligt. Auf Grund der positiven Reaktionen von Lehrkräften, Schulleitungen, Schüler/-innen und Eltern hat der Erziehungsrat die definitive Einführung des Informatikunterrichts ab Sommer 1997 beschlossen.
Es ist heute an uns, den Bericht des Regierungsrates zur Kenntnis zu nehmen und den Auftrag von 1991 als erfüllt abzuschreiben.
Die Kommission beantragt dem Landrat einstimmig, dem Landratsbeschluss betreffend Einführung des Informatikunterrichtes an der Oberstufe der Volksschule zuzustimmen.
Landratspräsident Erich Straumann: Wir brechen die Beratung dieses Geschäftes an dieser Stelle ab, um noch die vier ersten Fragen der Fragestunde behandeln zu können.
Fortsetzung der Beratung
Für das Protokoll:
Marianne Knecht, Protokollsekretärin
8 96/201
Fragestunde
1. Rosy Frutiger: Punktesystem im Altersheim?
Aus den Medien war zu entnehmen, dass gegenwärtig in vielen Altersheimen wegen der Kostentransparenz statt pauschalen Tarifen ein Punktesystem verwirklicht wird oder werden soll. Gewisse Leistungen werden dabei einzeln in Rechnung gestellt, etwa das Aufräumen des Zimmers, das Eingeben von Essen bei vermehrter Pflegebedürftigkeit. Die Kostentransparenz kann aber nicht soweit gehen, dass man hilfsbedürftigen Menschen ständig vorrechnet, welche Kosten sie verursachen. Viele Betagte haben ohnehin ein schlechtes Gewissen, wenn sie medizinische und pflegerische Leistungen beanspruchen.
Verunsicherung bei den Betroffenen macht sich breit, Unwahrheiten werden herumgereicht, rechtspopulistische Kreise haben ein neuesTummelfeld entdeckt. Um etwas Licht in diese Dunkelheit zu bringen, bitte ich den Regierungsrat um Beantwortung folgender
Regierungsrat Eduard Belser kann verstehen, dass die in den Medien publizierten Punkte zu Fragen Anlass geben. Es sieht sehr unmenschlich aus, wenn jede einzelne Handhabung einzeln verrechnet wird.
Was in der Einleitung angesprochen wird, kennen wir im Kanton Baselland nicht. Hingegen besteht in unseren Alters- und Pflegeheimen explizit seit 1991 auch ein System einer Punktebeurteilung zur Einteilung in die drei Klassen, Stufen I, II und III.
Die Stufe I umfasst die Grundpflege, II den Teilpflegebereich und III den Vollpflegebereich. Diesen drei Kategorien entsprechend bestehen Verträge mit den Krankenversicherungen, die bis anhin freiwillig etwas bezahlt haben. Sie berücksichtigen Dort werden einzelne Kriterien, wie sie in der Einleitung aufgezählt sind. Sie stellen aber eine einmalige Einstufung dar und werden anschliessend nicht mehr einzeln verrechnet.
Ab 1996 ist dies obligatorisch, weil das Krankenversicherungsgesetz auch Kategorien kennt. Man ist daran, ein neues System auszuarbeiten.
Fragen:
1. Besteht in unseren Altersheimen ein solches Punktesystem?
Regierungsrat Eduard Belser: Ja, aber nicht in der in der Einleitung aufgeführten Art.
Wenn ja,
a) wie folgt die Umsetzung eines solchen Systems?
Eduard Belser: Um zu verhindern, dass einzelne Leistungen aufgeführt werden müssen, wurde mit den Krankenkassen der Dreistufen-Katalog vereinbart.
b) wer stuft die BewohnerInnen eines Altersheims ein?
Eduard Belser: Die Einstufung erfolgt durch die Leitung des Pflegedienstes mit dem für diese Person zuständigen Pflegedienstpersonal. Die Grundlage bildet auch das ärztliche Zeugnis. Die Einstufung kann auch in direkter Absprache mit dem behandelnden Arzt erfolgen.
c) werden die direkt Betroffenen miteinbezogen?
Eduard Belser: Falls der Gesundheitszustand und die Urteilsfähigkeit dies erlauben, ja. In der Praxis wird meistens mit den Angehörigen diskutiert, denn sie sind von der Kostenträgerschaft her betroffen.
d) in welchem Zeitraum nach vermehrter Pflegebedürftigkeit erfolgt die Einteilung in die nächste Stufe?
Eduard Belser: Wir haben Rücksprache mit den Verantwortlichen in den Heimen genommen: Es läuft eine Beobachtungszeit von ein, zwei Monaten, bis eine Neubeurteilung erfolgt, die eine allfällige Einteilung in die höhere Stufe ermöglicht.
e) sind Rückstufungen möglich?
Eduard Belser: Rückstufungen kommen nicht sehr häufig, aber doch gelegentlich, vor.
Wenn die BewohnerInnen mit der Einstufung nicht einverstanden sind, besteht die Möglichkeit zum Beizug eines Vertrauensarztes zu einer neutralen Beurteilung.
E. Belser betont, dass nicht im Einzelnen Dienstleistungen den Pflegebedürftigen täglich unter die Nase gerieben werden!
2. Hildy Haas-Graf: Landwirtschaftliche Schule in Sissach und Feste
Am 22. September 1996 wird in der Landwirtschaftlichen Schule in Sissach der grosse "Ebenraintag" stattfinden.
Vor einem Monat wurde fast am gleichen Ort im Park und Schloss ein Fest gefeiert. Beide Anlässe haben das Ziel, Einrichtungen des Kantons einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen.
Frage:
Können diese Anlässe in Zukunft nicht zusammen durchgeführt werden? Neben der Verringerung von Propaganda-Aufwand kann ich mir auch vorstellen, dass diese Durchlässigkeit eine Bereicherung sein könnte.
Regierungsrat Eduard Belser musste zu dieser Frage vorerst nachfragen, was eigentlich noch im Ebenrain stattfand: Es handelt sich um einen Anlass der Erziehungs- und Kulturdirektion.
Grundsätzlich bestehen keine Berührungsängste! Ob es sinnvoll ist, in Zukunft den "Ebenraintag", der letztes Jahr ein sehr grosses Publikum angezogen hat, mit einem kulturellen Anlass, der ja ein anderes Publikum anzieht, zu kombinieren; diese Frage möchte E. Belser offen lassen.
3. Ruedi Zimmermann: Grossmetzgerei Buckten (ehemals Anderegg AG)
Vor kurzem ist dieser Betrieb wieder eröffnet worden, unter türkischer und schweizerischer Beteiligung. Da nur ein religiöser Teil des Moslem's nur Fleisch von geschächteten Tieren geniesst, aber eben dieses Schächten in der Schweiz verboten ist, ergeben sich für mich folgende Fragen.
Regierungsrat Eduard Belser: Die dicken Schlagzeilen der letzten Wochen haben sicher alle gehört und gelesen. Wahrscheinlich im Hinblick darauf wurde der Schlachthof in Buckten wieder reaktiviert.
Fragen:
1. Wird in diesem Betrieb nach Art. 35 a 3) der Eidgenössischen Fleischschauverordnung gearbeitet?
Eduard Belser: In diesem Schlachthof wird nach Art. 35 a der Eidg. Fleischschauverordnung gearbeitet. Es werden Kühe und vereinzelt Kälber geschlachtet, und dies mittels Bolzenschuss-Betäubung und anschliessender Entblutung. Schafe werden elektrisch betäubt und anschliessend entblutet.
Der Schlachthof Buckten erhielt vom Kantonstierarzt gemäss der Fleischhygiene-Verordnung eine Betriebsbewilligung.
2. Wird dieser Arbeitsgang stichprobenmässig oder systematisch kontrolliert? Notabene kostenneutral sollte sich ein Bedarf ergeben!
Eduard Belser: Das Betäuben und Töten wird in diesem Falle nicht nur stichprobenmässig, sondern lückenlos vom tierärztlichen Fleischschauer kontrolliert. Die Tätigkeiten der Kontrollorgane im Schlachthof Buckten sind für den Kanton kostenneutral. E. Belser möchte aber darauf hinweisen, dass gemäss Fleischhygiene-Verordnung nur Gebühren für Schlachtvieh und Fleischuntersuchungen erhoben werden dürfen. Die Kontrolltätigkeit im Rahmen des Tierschutzgesetzes ist eine hoheitliche Aufgabe und kann nicht belastet werden.
3. Ist die Gewähr gegeben, dass nicht mit türkischem Personal und Nachtarbeit das Gesetz umgangen wird?
Eduard Belser: Es stimmt, dass mit türkischem Personal gearbeitet wird. Allerdings wird der Schlachthof bei weitem nicht ausgelastet sein: vorerst ist vorgesehen, dass ein bis zwei Tage pro Woche geschlachtet wird.
Im übrigen wird sich auch der Schlachthof Buckten an die entsprechende Gesetzgebung halten wollen und halten müssen. Er wird auch vermehrt vom Kantonstierarzt überwacht werden. Auf der anderen Seite ist es E. Belser lieber, die Schlachtung zentral an einem Ort zu wissen, als immer die Augen offen halten zu müssen in verschiedenen Einzelschlachthöfen und Schlachtlokalen.
4. Ruth Heeb-Schlienger: Partialrevision des Finanzhaushaltgesetzes
Gemäss einem Interview in der "bz" vom 31. August 1996 mit dem basellandschaftlichen Finanzdirektor spart der Kanton aufgrund des im Rahmen der Partialrevision des Finanzhaushaltsgesetzes eingeführten Instituts der Kreditverschiebung (Aufhebung des Verbots von Virements) 20 Millionen Franken.
Regierungsrat Hans Fünfschilling möchte nochmals erklären, wie der Budgetprozess abläuft, damit die Problematik ersichtlich wird.
Wir arbeiten jetzt am Budget 97. Die Dienststellen mussten schon im Mai ihre Aufgaben für das Budget 97 eingeben. Die Ausgaben werden schliesslich von der Regierung gekürzt; anschliessend handelt es sich um bewilligte Ausgaben.
Im Mai 1997 wird das Budget 98 eingeleitet werden. Wenn beispielsweise bekannt ist, dass eine grössere Aufgabe im Budget 97 enthalten ist, sie aber in diesem Jahr nicht realisiert wird, kann so korrigiert werden, dass der Betrag ins nächste Budget aufgenommen wird. Wenn aber beispielsweise erst im Verlauf des Herbstes festgestellt wird, dass die Aufgabe im laufenden Jahr nicht erfüllt werden kann, entsteht die Situation, dass die Eingabefrist für das nächstjährige Budget bereits abgelaufen ist. Eine solche Ausgabe müsste dann über das Nachtragskreditbegehren beantragt werden. Da alle Dienststellen wissen, wie "gern" Regierung und Landrat Nachtragskredite behandeln, stehen die Verantwortlichen vor der Frage, ob sie die Aufgabe noch erfüllen, oder ob sie sich das Problem mit dem Nachtragskredit einhandeln sollen. Es besteht also ein falscher Anreiz für die Dienststellenleiter!
Aus diesem Grund wurde nun das Instrument der Kreditübertragung geschaffen, das im neuen Finanzhaushaltgesetz gelten wird.
Fragen:
1. Bedeutet diese Aussage, dass in den letzten Jahren aufgrund des "Dezemberfiebers" am Management vorbei unnötig 20 Millionen Franken verausgabt wurden?
Hans Fünfschilling: Bei den 20 Mio Franken handelt es sich um 10% der Gesamtausgaben. H. Fünfschillings Aussage war, dass er annimmt, dass automatisch die 10% verschoben und im Jahr 97 nicht ausgegeben werden. Es handelt sich um eine einmalige Einsparung bei diesen 10%. Wir gehen davon aus, dass alle Beamten, die Verantwortung zum Budget tragen, sich so verhalten, wie sie es auch privat tun: nämlich eine Anschaffung dann zu tätigen, wenn sie am günstigsten ist.
Es geht im übrigen nicht darum, dass unnötige Ausgaben vorgenommen werden. Was unnötig ist, hat auch im Budget nichts verloren!
2. Welche Sofortmassnahmen wurden ergriffen, um bereits im Rahmen des Budget 1997 Gegensteuer zu geben?
Hans Fünfschilling: Sofortmassnahmen sind nicht notwendig, weil wir annehmen, dass das Baselbieter Volk das Finanzhaushaltgesetz annimmt. Es wird 1997 bereits gelten.
3. Welche Ämter / Dienststellen / Abteilungen verhielten sich bezüglich Dezemberausgaben besonders auffällig (betragsmässig, Anzahl getätigter Einkäufe (Rangliste))?
Hans Fünfschilling: Eine Überprüfung ist schwierig. Sie wurde bei einem kleinen Posten vorgenommen, nämlich beim Bürobedarf.
4. Kann eine 4-Jahresstatistik präsentiert werden, die diese Auffälligkeiten aufzeigt und analysiert sowie der Nachweis von Korrekturbestrebungen erbracht werden?
Fortsetzung der Beratung
Für das Protokoll:
Marianne Knecht, Protokollsekretärin
Begründung der persönlichen Vorstösse
96/206
Motion von Hans Rudi Tschopp vom 19. September 1996: Partnerschaftliche Abfallbewirtschaftung
96/207
Postulat von Peter Brunner vom 19. September 1996: Minimalvorschriften für Mietwohnungen und Miethäuser bezüglich der Wohnqualität
96/208
Interpellation von Rudolf Keller vom 19. September 1996: Allschwiler Gemeinderat macht sich über Landhus-Volksabstimmung verächtlich und die Baselbieter Regierung macht mit!
96/209
Interpellation von Emil Schilt vom 19. September 1996: Stellung des Regierungsrates zur NEAT - Netzvariante des Bundesrates
Keine Wortbegehren.
Für das Protokoll:
Marianne Knecht, Protokollsekretärin
Überweisungen des Büros
Landratspräsident Erich Straumann gibt Kenntnis von folgenden Überweisungen:
96/200 Bericht des Regierungsrates vom 10. September 1996: "Abänderung des Generellen Projektes und Abklärung des Baukredits betreffend Ausbau der Waldenburgerbahn/Korrektion der Hauptstrasse in der Gemeinde Hölstein: an die Bau- und Planungskommission
96/204 Bericht des Regierungsrates vom 17. September 1996: Kantonale Beiträge an die Einwohnergemeinden für die freiwillige Einführung umfassender Blockzeiten mittels Unterricht an der Primarschule: an die Erziehungs- und Kulturkommission
96/205 Bericht des Regierungsrates vom 17. September 1996: Pilotversuch mit Leistungsaufträgen: an die Finanzkommission
Für das Protokoll:
Martin Brack, Landeskanzlei
Fortsetzung des Protokolls vom 19. September 1996