LR Protokoll 19. September 1996 (Teil 3)
Protokoll der Landratssitzung vom 19. September 1996
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Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)
8 96/201
Fragestunde
Die Fragen 5 bis 14 werden von Regierungsrat Andreas Koellreuter in Vertretung von Regierungsrätin Elsbeth Schneider- Kenel beantwortet.
5. Willi Grollimund: Garagenbau an der Rheinstrasse, Füllinsdorf
Auf dem Areal der Liegenschaft Rheinstrasse 20 in Füllinsdorf, wird zur Zeit eine gemauerte Doppel-Autogarage erstellt. Bei einem allfälligen Ausbau der Rheinstrasse würde dieser Neubau genau im geplantem Abschnitt stehen. Mit Streitigkeiten sowie zusätzliche Kosten für den Kanton Basel-Landschaft und die Bauherrschaft sind mit grosser Wahrscheinlichkeit zu rechnen.
Fragen:
1. Wann wird die Initiative Ausbau Rheinstrasse zur Abstimmung kommen?
Regierungsrat Andreas Koellreuter: Das Verwaltungsgericht wird voraussichtlich im November 1996 entscheiden, ob die Initiative Ausbau der Rheinstrasse gültig ist. Sollte das Gericht zum Schluss kommen, dass die Initiative gültig ist, wird der Regierungsrat die Abstimmung auf den nächst möglichen Abstimmungstermin ansetzen, d.h. frühestens auf Frühjahr 1997.
2. Wurde bei der Erteilung der Baubewilligung die Bauherrschaft über die Situation informiert?
3. Konnte mit dem Baubeginn nicht bis zur Abstimmung zugewartet werden?
Regierungsrat Andreas Koellreuter: Nein. Es gibt keine Rechtsgrundlage, Baugesuche an der Rheinstrasse abzulehnen, wenn sie im Widerspruch zur Variante "Ausbau der Rheinstrasse" stehen.
4. Wie hoch würden die Abgeltungsbeiträge - bei einem nötigen Abbruch der Garage - für den Kanton ausfallen?
Regierungsrat Andreas Koellreuter: Der Kanton würde dem Eigentümer den vollen Wert von Land und Gebäude zum dannzumal geltenden Marktwert und eventuell Inkonvenienzen abgelten; Betrag heute unbekannt.
6. Hildy Haas-Graf: "Gutsmatte" mit Kantine?
Frage:
Ist im Verwaltungsbau "Gutsmatte" auch eine Kantine vorgesehen und welche Überlegungen sprechen dafür oder dagegen?
Regierungsrat Andreas Koellreuter: Im Verwaltungsbau "Gutsmatte" wird lediglich für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Cafeteria eingerichtet. Auf eine Kantine wurde verzichtet, weil man das umliegende Gastgewerbe nicht konkurrenzieren möchte. Im weiteren wird der Platz welcher, innerhalb des Neubaus "Gutsmatte" zur Verfügung steht, von der Polizei, dem Statthalteramt, Untersuchungsgefängnis und dem Vermessungs- und Meliorationsamt gebraucht, für eine Kantine würde der Platz nicht ausreichen. Ein grösseres Volumen des Neubaues wäre notwendig gewesen. Bereits während der Debatte "Gutsmatte" im Landrat wurde über dieses Thema eingehend diskutiert.
7. Esther Maag Zimmer: Standplätze für Fahrende
Im Juli weilten rund 50 Jenische auf der Gitterliwiese in Liestal. Durch Regierungsrätin Elsbeth Schneider wurde ihnen zugesagt, dass der Kanton bei der Suche nach Stand- und Durchgangsplätzen behilflich sei und so seinem Verfassungsauftrag nachkommt.
Fragen:
1. Was hat der Kanton in der Zwischenzeit unternommen?
Regierungsrat Andreas Koellreuter: Die Bau- und Umweltschutzdirektion verfolgt im wesentlichen jene Ziele weiter, die sie sich aufgrund eines internen Berichtes zum Thema Fahrende vom 29. März 1996 gesetzt hatte. Eine hierzu gebildete Arbeitsgruppe nimmt sich dieser Aufgabe in drei Phasen an: 1. werden die Wünsche der Fahrenden aufgelistet, 2. wird ein Konzept erarbeitet und festgelegt, welche Aufgaben der Kanton, welche die Gemeinden übernehmen sollen, 3. werden konkrete Massnahmen erarbeitet. Diese Anstrengungen sind ungeachtet des Auftritts der Fahrenden auf dem Gitterli in Liestal schon eingeleitet worden. Kontaktnahmen mit Gemeinden und der Radgenossenschaft als der Interessengemeinschaft des Fahrenden Volkes in der Schweiz sind bereits erfolgt.
2. Sind bereits Standplätze bezeichnet worden?
Wenn ja, wo sind sie?
Regierungsrat Andreas Koellreuter: Seit Anfang 1995 steht den Fahrenden an der Hauensteinstrasse in Wittinsburg, ein offizieller Durchgangsplatz zur Benutzung offen. Aus der Sicht der Bau- und Umweltschutzdirektion wie auch der Fahrenden besteht Bedarf an weiteren Plätzen, vor allem im unteren Kantonsteil. Der interne BUD-Bericht bezeichnete mögliche Standorte für Standplätze auf kantonseigenem Areal im Unterbaselbiet. Genauere Angaben werden erfolgen, sobald konkrete Projekte vorliegen und die Standortgemeinden kontaktiert worden sind. Der Regierungsrat hat nichts dagegen, wenn sich ein paar der 86 Gemeinden freiwillig melden. Sie wohnen alle in solchen Gemeinden, bitte bemühen sie sich selber und helfen uns dabei.
8. Esther Maag Zimmer: Verkehrssituation auf der Kantonsstrasse bei der Bushaltestelle Hardwasser
Die Verkehrssituation auf der Kantonsstrasse bei der 70-er Busstation Hardwasser in Pratteln ist sowohl für FussgängerInnen als auch für Zweirad- und AutofahrerInnen unbefriedigend und zudem höchst gefährlich.
Die angrenzende Gewerbezone im Industriequartier Nord in Pratteln (zwischen Autobahn und Kantonsstrasse) wurde in den letzten Jahren stark ausgebaut. Wo ehemals fast nur Kläranlage-MitarbeiterInnen ein- und ausgingen, sind Gewerbe-, Büro- und Ladenkomplexe entstanden mit regem Pendelverkehr und Kundschaft.
Die verkehrstechnische Infrastruktur wird dieser neuen Situation nicht mehr gerecht.
Die inzwischen zahlreichen in Richtung Basel fahrenden Bus-Fahrgäste, die bei der Haltestelle Hardwasser ein- oder aussteigen, müssen die vierspurige Kantonsstrasse - auf der theoretisch mit 80 Km/h gefahren werden darf, de facto aber oft mit 100 Km/h und mehr gefahren wird - ohne Zebrastreifen und Lichtsignalanlage überqueren. Eine Art russisches Roulette, wenn man's überhaupt wagt...
Vor einem ähnlichen Problem stehen die AutofahrerInnen, die etwa hundert Meter weiter vorn, aus der Netzibodenstrasse kommend, versuchen, Richtung Basel einzuspuren. Auch bei dieser Ausfahrt gibt es keine Lichtsignalanlage, was vor allem während Stosszeiten ein Einspuren fast unmöglich macht.
Und schliesslich vermissen die ZweiradfahrerInnen grundsätzlich einen durchgehenden Veloweg entlang des Rheins zwischen Augst und Basel.
Regierungsrat Andreas Koellreuter: Der Regierungsrat ist sich der geschilderten Situation bewusst. Im Regionalplan Radrouten ist auf der Nordseite der Rheinstrasse ein durchgehender Radweg vorgesehen. Da es sich dabei aber um eine aufwendige Anlage (mindestens 6 Mio. Franken) handelt, soll der erforderliche Kredit dem Landrat separat zum Beschluss vorgelegt werden. Um die Situation für die Bushaltestelle Hardwasser zu verbessern, wurden bereits 1994 Vorschläge für provisorische Verbesserungen und einer Verschiebung der Haltestelle in den Bereich der Einmündung Lohhagstrasse ausgearbeitet. Die vorgeschlagenen Lösungen wurden aber von der Gemeinde Pratteln als für ein Provisorium zu teuer abgelehnt.
Fragen:
1. Kann eine Verbesserung für FussgängerInnen und AutofahrerInnen in einem Zug angegangen werden?
Regierungsrat Andreas Koellreuter: Mit dem Projekt für den Radweg können Verbesserungen für sämtliche Verkehrsteilnehmer (Fussgänger, Velo, Bus, Auto) realisiert werden.
2. Kann die Busstation um etwa hundert Meter vorverschoben werden?
Regierungsrat Andreas Koellreuter: Ja, zusammen mit dem Bau des Radwegs.
3. Ist das Problem mit einer Lichtsignalanlage zu lösen?
Regierungsrat Andreas Koellreuter: Das Einmünden aus der Lohhagstrasse in die Rheinstrasse mit einer Verkehrsbelastung von ca. 14'000 Fz/Tag ist möglich, wenn auch mit etwas Wartezeit in den Spitzenzeiten. Die Einmündung ist kein Unfallschwerpunkt. Es drängen sich keine Massnahmen wie z.B. eine Lichtsignalanlage auf.
4. Wie kann man die Geschwindigkeitsübertretungen in den Griff bekommen?
Regierungsrat Andreas Koellreuter: Die Fahrgeschwindigkeiten werden von der Kantonspolizei im Rahmen der normalen Kontrolltätigkeit überwacht. Die Polizei hat mit dieser Strecke bis heute keine Probleme gehabt und auch nicht vermehrt Unfälle verzeichnet.
5. Ist ein durchgehender Veloweg zwischen Augst und Birsfelden/Basel vorgesehen.
Regierungsrat Andreas Koellreuter: Ja.
9. Franz Ammann: Tarifverbund Abonnementskosten
Der Tarifverbund des öffentlichen Verkehrs in der Region Basel darf als grosser Erfolg gewertet werden, dies vor allem aufgrund des sehr guten Preis/Leistungsverhält-nisses. Trotz der sehr schlechten BVB-Rechnung verzichtet nun aber Basel-Stadt auf eine Tariferhöhung im TNW, während von Seiten der BLT eine Tariferhöhung befürwortet wurde. Dies erstaunt umso mehr, als dass die BLT-Rechnung für den Kanton und viele Gemeinden des Kantons Basel-Landschaft sich zunehmend positiver präsentieren und daher zur Zeit auch kein finanzieller Handlungszwang besteht. Zudem steht die BLT-Forderung nach einer Tariferhöhung quer zu den politischen Vorgaben der Luftreinhalteverordnung.
Fragen:
1. Wieweit trifft dies zu, dass trotz sehr gutem Rechnungsabschluss der BLT, aus Verwaltungskreisen der BLT eine Tariferhöhung gefordert wurde?
Wenn ja, in welcher Höhe, für welche Kategorien und aus welchen Gründen?
Regierungsrat Andreas Koellreuter: Es trifft zu, dass der BLT-Verwaltungsrat der Tariferhöhung zugestimmt hat. Die Tariferhöhung hätte durchschnittlich 3,5% betragen. Mit Ausnahme des Kurzstreckentarifs wären alle Kategorien betroffen gewesen.
Die Tariferhöhung ist durch die Teuerung begründet. Die aufgelaufene Teuerung seit der letzten Tariferhöhung vom 1. Mai 1994 beträgt 4%. Die per 1. Januar 1995 vorgenommene Tariferhöhung (+5,3%) deckte nur die Mehrbelastung durch die Mehrwertsteuer.
2. Ist man auf Regierungsseite bereit, aufgrund der sehr verbesserten Ertragslage der BLT und bezugnehmend auf die politischen Ziele der Luftreinhalteverordnung, die BLT anzuhalten, ihre Tariferhöhungspolitik zurückhaltend wahrzunehmen und für die U-Abo-Besitzer des Kantons Basel-Landschaft auf eine Erhöhung per 1998 zu verzichten?
Regierungsrat Andreas Koellreuter: Der Anteil der BLT an der Abgeltung unseres Kantons beträgt lediglich 20%. Aufgrund des generellen Leistungsauftrages 1993 - 1997 des Landrates für den Bereich öffentlicher Verkehr erfolgten Tarifänderungen unter Berücksichtigung der Teuerungsentwicklung. Nicht die BLT, sondern der TNW stellt Anträge für Tarifänderungen an die Behörden. Für die Genehmigung von Tarifänderungen im TNW sind die beiden Regierungsräte Basel-Stadt und Basel-Landschaft (§ 13 ÖVG) zuständig. Ein Tarifentscheid zum heutigen Zeitpunkt für das Jahr 1998 wäre verfrüht.
10. Hans Rudi Tschopp: Abstimmungserläuterungen
Gemäss BaZ vom 12. September 1996, Seite 36, haben die Verfassungsrichter die eingereichten Beschwerden zwar abgewiesen, doch übten alle Richter Kritik an den zu viel versprechenden Formulierungen hinsichtlich der Mitsprache unseres Kantons oder an zu absoluten Aussagen hinsichtlich des behaupteten Subventionsverlusts bei einem Nein am 22. September 1996.
Der Präsident bezeichnete Ausdrücklich wie "maximale Mitwirkung" als "sackdumm" und eine Richterin beurteilte Ausdrücklich wie "umfassende" und "maximale" Mitwirkung als "schlicht und einfach" nicht zutreffe.
Frage:
Welche Schlüsse zieht der Regierungsrat für künftige Abstimmungszeitungen aus dieser massiven richterlichen Kritik?
Regierungsrat Andreas Koellreuter: In Zukunft muss der Regierungsrat offenbar seine Erläuterungen in den Abstimmungsunteralgen noch vorsichtiger und ausgewogener erarbeiten, nachdem das Verwaltungsgericht offensichtlich "gedonnert" hat. Die Regierung hat jedoch diesen Blitz überlebt. Der Regierungsrat wird aber auch in Zukunft seine Meinung und Facts in den Erläuterungen präsentieren. Zur Erinnerung, der Landrat hat dem Vertrag grossmehrheitlich zugestimmt. Der Regierungsrat sieht sich auch im Auftrag des Landrates legitimiert, die Erläuterungen der Öffentlichkeit zu präsentieren.
11. Hans Rudi Tschopp: Pressekonferenz der Baudirektorin vom 12. September 1996
Nach einer Äusserung in den Medien ist diese Pressekonferenz im Laufe des Abstimmungskampfes als ungewöhnlich einzustufen:
Fragen:
1. Teilt die Regierung diese Meinung?
Regierungsrat Andreas Koellreuter: Im laufe eines Abstimmungskampfes kann es immer wieder vorkommen, dass ein Mitglied des Regierungsrates an einer Medienorientierung gewisse Sachen richtig stellt; dies ist in diesem speziellen Fall geschehen.
2. Erfolgte diese Pressekonferenz im Auftrag des Gesamt-Regierungsrates?
Regierungsrat Andreas Koellreuter: Nein; war ein Entscheid der Baudirektorin.
3. Müssen wir auch künftig mit Pressekonferenzen des Regierungsrates, einer Direktion oder eines Amtes während des Abstimmungskampfes rechnen?
Regierungsrat Andreas Koellreuter: Ja, wenn dies der Regierungsrat als notwendig erachtet.
Hans Rudi Tschopp: Die Frage war nicht auf eine Person bezogen gestellt worden.
12. Hans Rudi Tschopp: Information in der BaZ vom 14. September 1996 auf Seite 33 über die neue KVA
Gewisse Angaben im genannten Artikel stimmen mit den Informationen der Vorlage nicht überein. So soll die KVA nur noch 220 Millionen kosten.
Frage:
Was stimmt nun? Kostet die KVA 270 oder nur 220 Millionen Franken?
Regierungsrat Andreas Koellreuter: Nach den jetzigen Berechnungen kostet die KVA 270 Millionen Franken. Momentan kann günstiger gebaut werden als im Voranschlag ausgewiesen ist, daher sind die genauen Endkosten zur Zeit nicht bekannt.
Hans Rudi Tschopp: Hat Regierungsrat Andreas Koellreuter in der BAZ von letzter Woche auch gelesen, dass die KVA 220 Millionen Franken koste? Nach Auskünften des BUWAL soll der Preis gar 256 Millionen Franken betragen.
Regierungsrat Andreas Koellreuter: Nein, in meinen Ferien war die BAZ nicht erhältlich!
13. Paul Schär: Ausbau der Schulanlage "Egerten", Reinach, für die Handelsschule KV Baselland; Verzögerung (="Trauerspiel oder höhere Gewalt?!")
1. Situation
Am 23. März 1995 hat der Landrat dem Ausbau der Schulanlage "Egerten", Reinach, für die Handelsschule KV Baselland zugestimmt und den erforderlichen Verpflichtungskredit von Fr. 15,9 Mio. bewilligt.
Nach der Fertigstellung im Jahr 1998 werden die Schulen in Münchenstein und Reinach vereinigt. Das 26jährige "Provisorium" in Münchenstein kann dann aufgehoben werden.
Die Werkverträge mit den verschiedenen Unternehmen sind weitgehend abgeschlossen.
Am 9. April 1996 hätte mit dem Abbruch und dem Aushub begonnen werden sollen.
Aufgrund von 2 noch verbleibenden Einsprachen liegt bis dato (31. August 1996) keine Baubewilligung vor.
Besonderes:
Die Einsprachen beziehen sich vor allem auf die Öffnungszeiten (grundbuchliche Sicherstellung) der Cafeteria und auf ein zu erreichendes Parkverbot auf der Westseite der Weihermattstrasse.
2. Problem
Aufgrund der Tatsache
- wird der Terminplan zur Fertigstellung um mehrere Monate verzögert,
- resultieren Mehrkosten in beträchtlicher Höhe,
- werden die mit der Ausführung beauftragten Unternehmer zeitlich "hingehalten".
Fragen:
1. Bis wann kann mit einer Baubewilligung gerechnet werden?
Regierungsrat Andreas Koellreuter: Nach rechtskräftiger Erledigung der hängigen Beschwerden. Momentan läuft ein Teilbaugesuch für die vordringliche Sanierung des Nordtraktes.
2. Hätte die Baubewilligung trotz der beiden Einsprachen, die sich auf die Öffnungszeiten der Cafeteria und das Parkverbot bezogen, erteilt werden können?
Regierungsrat Andreas Koellreuter: Nein, zumal noch andere Beschwerdepunkte geltend gemacht werden (Lärm, Verkehrszuwachs etc.).
3. Welche Mehrkosten resultieren aufgrund der Verzögerung (u.a. Mietkosten "Containerprovisorium pro Monat Fr. 22'000.-")?
Regierungsrat Andreas Koellreuter: Die Mietkosten für das Containerprovisorium betragen pro Monat 22'000.-- Franken. Ein aufwendigeres Provisorium könnte bedeuten, dass für die Heizzentrale mehr Geldmittel aufgewendet werden müsste und eine eventuelle Teuerung müsste in betracht gezogen werden.
4. Wie wirkt sich die Verzögerung auf den Schulbetrieb für die Handelsschule aus?
Regierungsrat Andreas Koellreuter: Es gibt eine längere Benutzung des Containerprovisoriums, sehr enge Platzverhältnisse (keine Bibliothek, keine Vorbereitungs- und Besprechungszimmer ) sind vorhanden. Im Sommer sind hohe Raumtemperaturen auszuhalten.
5. Wurden die betroffenen Unternehmer über das laufende Verfahren und die daraus resultierende Verzögerung orientiert?
Regierungsrat Andreas Koellreuter: Ja. Die Unternehmer wurden schriftlich über die vorliegenden Probleme informiert, um klar zu begründen, warum wir mit der Vertragsausarbeitung noch zuwarten.
Zusatzfrage Paul Schär: Was für Kosten stehen an, welche die Verzögerungen verursachen?
Diese Frage wird von der Bau- und Umweltschutzdirektion schriftlich beantwortet.
14. Maya Graf: Der Himmel als Werbefeld
Nicht nur in Sissach hatte man/frau diesen Sommer das Vergnügen jede Nacht die am Himmel kreisenden Lichtpunkte der Laseranlage des ortsansässigen Dancings zu bestaunen. Der Werbegag bestand ja gerade darin in weitem Umkreis die Leute auf sich aufmerksam zu machen. Doch viele Leute empfanden es als störend, dass nun auch noch der Himmel als Werbefläche herhalten muss. In Itingen und Sissach gingen beim Gemeinderat etliche Beschwerde ein.
Wie in der Volksstimme vom 23. August 1996 aber zu lesen war, ist diese Art Reklame scheinbar legal. Wie der Leiter der Abteilung Lärmschutz der Bau- und Umweltschutzdirektion, Herr Trauffer, in diesem Bericht bestätigt, liege eine Bewilligung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt vor, und, so sein Fazit dazu: "Gegen die Anlage spricht nichts. Die Leute sollen sich doch einfach daran erfreuen".
Der Gemeinderat Sissach hat in der Folge aber die Betreibung der Laseranlage vorläufig untersagt, damit die rechtlichen Grundlagen abgeklärt werden können.
Fragen:
1. Welche rechtlichen Grundlagen und Zuständigkeiten bestehen für obengenannte Angelegenheit?
Regierungsrat Andreas Koellreuter: Grundsätzlich gibt es keine direkten Bundesgesetze bzw. Verordnungen über Laser- und Scheinwerferreklamen am Himmel. Die neue Schall- und Laserverordnung vom 24. Januar 1996 enthält keine Bestimmungen dazu. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) wird nur dann Einfluss nehmen, wenn es die Flugsicherheit tangiert (Art. 15 Luftfahrtgesetz). In der Regel kommt dies nur im Nahbereich eines Flughafens vor.
a) Welches ist das massgebliche Bewilligungsverfahren?
b) Welche zusätzlichen Bewilligungen sind notwendig?
Regierungsrat Andreas Koellreuter: Es gibt darüber keine gesetzliche Grundlage für ein derartiges Bewilligungsverfahren.
2. Worin begründet sich die Zuständigkeit der Abteilung für Lärmschutz in solchen Fragen?
Regierungsrat Andreas Koellreuter: Die Abteilung Lärmschutz hat keine begründete Zuständigkeit in dieser speziellen Angelegenheit. Weil sich sonst niemand im Kanton angesprochen fühlt oder zuständig ist, hat sich die Abteilung Lärmschutz der Frage angenommen. Ich begrüsse diese Eigeninitiative des Leiters der Abteilung Lärmschutz.
3. Wenn der zuständige Abteilungsleiter zum Schluss kommt, dass die Astronomen den Himmel nicht für sich gepachtet hätten (Volksstimme vom 23. August 1996), stellt sich automatisch die Frage, ob dies nicht sinngemäss auch für DancingbetreiberInnen gilt?
Regierungsrat Andreas Koellreuter: Die Schlussfolgerung des Abteilungsleiters ist mehr persönlicher Natur und hat demnach keine verbindliche Wirkung.
4. Bestehen noch weitere solche Laseranlagen im Kanton?
Wenn ja, wieviele?
Regierungsrat Andreas Koellreuter: Weitere Anlagen sind uns nicht bekannt. Es könnte aber sein, dass in der Region mobile Anlagen sporadisch eingesetzt werden.
5. Wie gedenkt der Regierungsrat in Zukunft mit diesen Bewilligungen umzugehen?
Welches ist seine grundsätzliche Haltung gegenüber der Verwendung des Himmels als Werbefläche?
Regierungsrat Andreas Koellreuter: Wenn solche "optische Umweltverschmutzungen" weiterhin zunähmen und allgemein als unerträglich empfunden würden, müsste dieser Art von Reklame Einhalt geboten werden. In diesem Falle wäre eine gesetzliche Grundlage (Gesetzes- Dekrets oder Verordnungsweg) für ein Bewilligungsverfahren zu schaffen.
Zusatzfrage Emil Schilt: Wie weit sind die Nahzonen der Bündel der Strahlen?
Regierungsrat Andreas Koellreuter: Dies hängt von der Größe der Anlage ab. In der Regel geht man nicht breitgefächert sondern gerade in den Himmel hinauf; um weit hinauf eine Wirkung zu erzeugen. Das Problem liegt nicht in der Breitenwirkung sondern in der Höhenwirkung.
Zusatzfrage Urs Wüthrich: Sind öffentliche Stellungnahmen durch Chefbeamte ein Thema der Personalschulung des Kantons und besteht die Absicht, den Leiter der Abteilung Lärmschutz in einen solchen Kurs zu schicken?
Regierungsrat Andreas Koellreuter: Kennt die Planung der Baudirektorin im Zusammenhang mit dem Leiter der Abteilung Lärmschutz nicht. Zwischendurch sollte man nachsichtig sein, der Abteilungsleiter zeigte Initiative und hat sich diesem Problem angenommen. Die Regierung hat Vertrauen in seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, so dass auch diese eine Stellungnahme abgeben können, es muss nicht immer aus dem Munde eines Regierungsrates oder Regierungsrätin kommen.
15. Willi Müller: Mitarbeiterumfrage beim Polizeikorps
Um allfällige Schwachstellen beim Polizeikorps in Erfahrung zu bringen bzw. entsprechende Massnahmen zu deren Beseitigung einzuleiten, erfolgt zur Zeit eine telephonische Umfrage durch das Meinungsforschungsinstitut Konso bei den MitarbeiterInnen des Polizeikorps.
So positiv dieser Schritt zu werten ist, aufgrund der anonymen telefonischen Befragung bzw. dem latenden Misstrauen (und Angst), weigern sich nun aber einige der angefragten MitarbeiterInnen, am Telephon entsprechende Auskunft zu erteilen.
Die telephonische Umfrage scheint also nur mehr zum Teil repräsentativ zu sein.
Frage:
Ist man bereit, diese Umfrage beim Polizeikorps, sofern die telephonische Auskunft verweigert wird, auch durch eine schriftliche anonyme Umfrage bzw. persönliche Befragung zu ergänzen und zu vertiefen?
Regierungsrat Andreas Koellreuter: Der Umstand, dass sich einige Polizeiangehörige nicht an der Umfrage beteiligten, rechtfertigt nicht eine zweite, persönliche Umfrage. Aufgrund gemachter Erfahrungen pflegen nämlich genau diese Personen auch eine anonyme, schriftliche Befragung zu verweigern. Zudem teilt die Firma Konso der Polizeileitung die Namen der verweigerten Personen aus Datenschutzgründen nicht mit. Das Verfahren der telefonischen Umfrage garantiert eine unmittelbare, spontane Beantwortung und eine grösstmögliche Objektivierung des Umfrageresultates. Bei einer schriftlichen Befragung ist das weniger möglich, weil dann erfahrungsgemäss die Fragen und Antworten unter den Polizeiangehörigen vorbesprochen werden und damit das Resultat beeinflussen oder gar verfälschen können. Deshalb erfolgen gegen 70% der in der Schweiz durchgeführten Umfragen nur noch per Telefon.
Eine Umfrage ist dann nach wissenschaftlichen Kriterien repräsentativ, wenn eine Rücklaufquote von 60% erreicht wird (Hochrechnung der bis gestern getätigten Anrufen von 280 Polizeiangehörigen: Beteiligung von 70%, 40 Verweigerten). Dies wird bei der in Frage stehenden Umfrage bei der Polizei Basel-Landschaft der Fall sein. Generell ist die Rücklaufquote von Umfragen: 55 - 65%. In den verbleibenden 45 - 35% sind immer ca. 20% Verweigerer enthalten. Der Rest ist in den Ferien, krank etc. Es geht mit rechten Dingen zu, die ganze Sache ist abgesprochen zwischen der Polizeileitung, der Polizeidirektion, dem Polizeibeamtenverband und dem Datenschutzbeauftragten, damit ja nichts bekannt wird, wer was gesagt hat.
Zusatzfrage Ursula Jäggi: Wird die Auswertung auch für die Polizei 2000 gebraucht oder ist diese Umfrage ganz separat?
Regierungsrat Andreas Koellreuter: Diese Umfrage hat sehr viel mit der Polizei 2000 zu tun. Bei einer solchen Reorganisation, welche so weit geht und tiefe Eingriffe im Polizeikorps hat, ist eine Gewisse Unruhe verbunden mit Ängsten vorhanden. Man will, wissenschaftlich abgedeckt, wissen, wo sind Verbesserungen aus der Sicht der Polizisten notwendig. In der Öffentlichkeit ist im nächsten Jahr eine Umfrage geplant. Bereits im Jahre 1992 wurde eine solche Umfrage durchgeführt. Gerade solche Umfragen, bei denen man sich unter garantierter Wahrung der Anonymität äussern kann, bilden im Sinn des "New Public Management" den Betroffenen Gelegenheit, ihre Anliegen einzubringen.
Zusatzfrage Remo Franz: Wie beurteilt der Polizeidirektor das Klima im Polizeicorps?
Regierungsrat Andreas Koellreuter: Darum macht die Firma Konso eine Umfrage, meine persönliche Meinung: die Grundstimmung im Corps kann als gut bezeichnet werden.
Zusatzfrage Emil Schilt: Hätten diese Umfragen nicht umgestaltet werden müssen?
Regierungsrat Andreas Koellreuter: Es gibt zwei Teile, die Umfrage bei den Polizisten und die Befragung bei der Bevölkerung. Es ist sinnvoll, nach Einführung von etwas neuem, nach zwei Jahren die Mitarbeiter um ihre Meinung zu fragen.
16. Walter Jermann: Internationaler Berufswettbewerb
Alle zwei Jahre findet der Internationale Berufswettbewerb statt, an dem die besten Berufsleute der Welt unter 22 Jahren von Handwerk und Gewerbe teilnehmen. Die Schweiz war in den vergangenen Jahren immer mit einer Grossen Delegation an diesem Wettbewerb vertreten und schloss stets mit sehr guten Resultaten ab.
Im Jahre 1997 wird der Internationale Berufswettbewerb in der Schweiz, genauer in St. Gallen, stattfinden. Schülerinnen und Schüler, die vor der Berufswahl stehen, können dabei zwischen 40 und 50 Berufsgattungen an der Arbeit sehen, was für unentschlossene Jugendliche eine Hilfestellung sein kann.
Fragen:
1. Können Anstrengungen unternommen werden, damit auch Kandidatinnen und Kandidaten aus unserem Kanton an diesem Wettbewerb teilnehmen können?
Regierungsrat Peter Schmid: Teilnahmeberechtigt sind sogenannte Spitzenberufsleute aus einer Liste von 40 festgelegten Berufen. Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen dürfen nicht älter als 22 Jahre sein. Es finden schweizerische und regionale Ausscheidungen statt, welche von den Berufsverbänden organisiert werden. Das Amt für Berufsbildung vermittelt den Verbandssekretariaten die Adressen der Frauen und Männer, welche die Lehrabschlüssprüfungen hervorragend abgeschlossen haben. Die Verbände sind für die Beschickung an den Wettbewerb zuständig. Dem Regierungsrat ist nicht bekannt, dass aus finanziellen Engpässen, Personen am Wettbewerb nicht teilnehmen konnten.
2. Können Berufswahlklassenlehrer freigestellt und ihnen ein Besuch in St. Gallen vorgeschrieben werden?
Regierungsrat Peter Schmid: Freistellungen von Lehrpersonen erfolgt über die Schulpflegen. Eine gemeinsame Delegation, unter der Leitung des Schulinspektorates, könnte erfolgen. Es ist auch sinnvoll, im Rahmen der Berufswahlfindung gezielt, mit einzelnen Klassen, dem Wettbewerb ein Besuch abzustatten. Leider findet der Wettbewerb in St. Gallen in den Schulferien im Kanton Basel-Landschaft statt. Bei einem internationalen Anlass ist dies leider nicht auszuschliessen.
3. Können die Gewerbeschulen angehalten werden ebenfalls diesen Wettbewerb zu besuchen?
Regierungsrat Peter Schmid: Es ist nicht sinnvoll, wenn ganze Klassen der Gewerbeschulen einen Besuch am Wettbewerb abstatten. Der Werbecharakter richtet sich nicht an Personen, welche einen gewerbliche Beruf ergriffen haben und bereits in einer Lehre sind. Lehrpersonen, welche für den Berufskundeunterricht verantwortlich sind, sollten von diesem Wettbewerb profitieren. Angesprochen sind Schülerinnen und Schüler, welche vor der Berufswahl stehen.
Somit ist die Fragestunde beendet.
Für das Protokoll:
Martin Brack, Landeskanzlei
Fortsetzung des Protokolls vom 19. September 1996