LR Protokoll 19. September 1996 (Teil 4)
Protokoll der Landratssitzung vom 19. September 1996
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Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)
5 96/164
Berichte des Regierungsrates vom 9. Juli 1996 und der Erziehungs- und Kulturkommission vom 2. September 1996: Erfahrungen mit der Einführung des Informatikunterrichtes an der Oberstufe der Volksschule
Fortsetzung der Eintretensdebatte
Andrea Von Bidder: Die Erziehungs- und Kulturkommission bitte um Zustimmung der definitiven Einführung des Informatikunterrichts an der Sekundarstufe 1. Die Schulen sind im Umgang mit den Medienformen nicht auf dem neusten Stand; Aussage in der NZZ. Mit der definitiven Aufnahme des Informatikunterrichts setzten sich die Lehrkräfte mit der Materie auseinander und können diesem Bericht widersprechen.
Ernst Thöni: Die FDP-Fraktion nimmt mit Genugtuung vom Erfolg des Informatikunterrichts Kenntnis.
Ideal ist, dass der Informatikunterricht fächerübergreifend erteilt wird. Mehr als die Hälfte der Lehrerinnen und Lehrer haben das Lehrmittel bereits in den Unterricht aufgenommen. Der Grundkurs benötigt nur noch eine 1/2 Jahreslektion. Auf die Kosten wirkt sich aus, dass das Amt für Informatik nicht mehr miteinbezogen werden muss. Begrüsst wird, dass dieses Thema in der Lehrerfortbildung voll integriert ist.
Die FDP-Fraktion stimmt der Vorlage einstimmig zu.
Emil Schilt: Informatik gilt als Grundlage an der Oberstufe. Bis nächsten Sommer muss die ganze Lehrerschaft die Informatik beherrschen, damit im ganzen Oberstufenbereich den Schülerinnen und Schülern von der 6. bis 9. Klasse Informatik geboten werden kann. Es darf nicht sein, dass die Kinder auf diesem Gebiet klüger als die Lehrer sind. Über das Amt für Informatik sollte die Möglichkeit geschaffen werden, für weniger begüterte Familien, Computer günstig zu erwerben. Die Gemeinden sollten die Informatikzimmer den Schülerinnen und Schülern zugängig machen. Wichtig ist, dass die Informatik über die ganze Schuljugend verteilt wird.
Fritz Graf: Die SVP/EVP-Fraktion ist zufrieden mit dem Bericht über die Einführung des Informatikunterrichts an der Oberstufe. Rückblickend kann gesagt werden, dass der vom Landrat gesprochene Kredit von 3,4 Millionen Franken im Jahre 1991 gut investiert wurde. Die Sekundarstufe 1 hat mit der Einführung der Informatik auch den Berufsschulen etwas gebracht, sind doch bereits Kenntnisse der Informatik vorhanden und können nun umgesetzt werden.
Uwe Klein: Am 17. Oktober 1991 hat der Landrat dem Vepflichtungskredit für die Einführung der Informatik zugestimmt. Weiter wurde beschlossen, auf die Ergebnisse eines Erfahrungsberichtes abzuwarten; welcher nun vorliegt. Man kann feststellen, dass die Erfahrungen welche gemacht wurden positiv ausgefallen sind. Gegenüber der Höhe des Verpflichtungskredites von 2,35 Mio Franken pro Jahr können die jährlichen Kosten mit Fr. 1'650'000.- wesentlich reduziert werden. Allerdings wird dieser Betrag im nächsten Budget auf die verschiedenen Bereiche aufgeteilt sein, also nicht mehr als ein Posten aufgeführt werden. Die CVP-Fraktion nimmt Kenntnis vom Bericht über die Erfahrungen mit der Einführung des Informatikunterrichts und dem beigelegten Fachübergreifenden Lehrplan.
Ludwig Mohler: Die Fraktion der Schweizer Demokraten nimmt zustimmend vom Bericht Kenntnis. Wichtig ist, dass nicht zuletzt wegen der schwierigen Wirtschaftslage, unsere Kinder, eine gute Schulbildung erhalten. Auf neue Technologien sprich der Informatik muss Wert gelegt werden, damit Schulabgänger in der späteren Berufswelt eine reelle Chance haben.
Über den Produktentscheid könnte man sich streiten. In der Privatwirtschaft arbeitet heute nur noch das Graphische Gewerbe mit dem System Macintosh, die anderen Branchen mit DOS - Windows, dies zeigt doch, dass die Umstellung in den Schulen auf Microsoft - Produkte sinnvoller gewesen wäre.
Landratspräsident Erich Straumann: Eintreten ist unbestritten.
Detailberatung des Landratsbeschlusses
Titel und Ingress
Kein Wortbegehren.
Ziffer 1
Kein Wortbegehren.
Ziffer 2
Karl Rudin: Die meisten Schulen sind mit einem Informatikzimmer für eine Klasse ausgerüstet, welche sich gut eignen für den Unterricht in der 6. und 7. Klasse. Für den integrierten Unterricht im 8. und 9. Schuljahr ist dies weniger geeignet und wird auch so nicht praktiziert. Es müssten weitere Computer in den Klassenzimmer vorhanden sein. Sind im Posten Unterhalt, der Erneuerung Hardware, Gelder vorgesehen für Neuanschaffungen von Computern? Oder ist der Regierungsrat der Meinung, dass der integrierte Unterricht auch im Informatikzimmer stattfinden solle.
Regierungsrat Peter Schmid: Die Zuständigkeit ist vorläufig noch unterschiedlich. Bei den Realschulen sind dies die Gemeinden. Auch in einem Informatikzimmer kann integriert gearbeitet werden. Absprachen untereinander sind nötig. Die Schulen entscheiden ob ein Informatikzimmer eingerichtet wird oder die Computer im Klassenzimmer installiert werden. Beide Varianten haben Vor- und Nachteile.
Die Mittel beziehen sich auf den heutigen Bestand, je nachdem wie es in den einzelnen Schulen aussieht. Auch in der Realschule müssen die Grundausstattungen so konzipiert werden, dass genügend Apparate vorhanden sind und eine ganze Klasse arbeiten kann, sonst wird das Integrieren des Informatikunterrichtes sehr schwierig.
://: Dem folgenden Landratsbeschluss wird einstimmig zugestimmt.
Landratsbeschluss
betreffend Einführung des Informatikunterrichtes an der Oberstufe der Volksschule
Vom 19. September 1996
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. Vom Bericht des Regierungsrates vom 9. Juli 1996 über die Erfahrungen mit der Einführung des Informatikunterrichtes an der Oberstufe der Volksschule wird Kenntnis genommen. Der Auftrag gemäss Landratsbeschluss vom 17. Oktober 1991 (Vorlage 91/114) wird als erfüllt abgeschrieben.
2. Der Landrat nimmt von der definitiven Einführung des fächerübergreifenden Lehrplanes "Informatik für die Realschule und die Allgemeine und Progymnasiale Abteilung der Sekundarschule (Sekundarstufe 1)" vom 17. April 1996 auf Schuljahresbeginn 1997/98 Kenntnis.
3. Der Regierungsrat wird beauftragt, die erforderlichen Kredite im Rahmen des Budgets zu beantragen.
Für das Protokoll:
Martin Brack, Landeskanzlei
9 96/71
Interpellation von Heinz Giger vom 14. März 1996: Bevorstehende Rechtschreibereform. Antwort des Regierungsrates
Regierungsrat Peter Schmid stellt den neuen Duden vor.
Die entscheidende Stunde fand am 15. Juni 1902 statt, dann entschied der Bundesrat, im Anschluss an die Ber-liner - Rechtsschreibekonferenz von 1901, sich der Orographie des Dudens anzuschliessen. Dieser Beschluss hatte zur Folge, dass die Schweiz im Gegensatz zu Deutschland und Österreich kein nationales Spracheninstitut und kein eigenständiges schweizerisches Wörterbuch hat. In der Ausgabe des Dudens in der Schweiz kann man "Helvetismen" finden, so darf man weiterhin auch in der Einzahl die Gämse schreiben: "Nur wenn Sie Österreicher sind, muss man der Gams schreiben". Lokale Ausdrucksformen wurden in den Duden aufgenommen.
Die Rolle der Schweiz bei dieser Reform ist relativ bescheiden gewesen, und noch bescheidener jene des Baselbiets. Im Kanton Basel-Landschaft muss für den Schulbereich formell der Erziehungsrat die entsprechenden Entscheide treffen. Der Erziehungsrat beschloss am 30. August 1996 die Empfehlungen der Schweizerischen Erziehungsdirektorenkonferenz zu übernehmen. An den Schulen im Baselbiet wird ab Schuljahr 1998/99 nach den neuen Rechtschreibenormen unterrichtet. Während der Einführungsphase die zu Beginn des Schuljahres 2004/05 endet, ist sowohl die neue als auch die alte Schreibweise gültig. Danach gelten ausschliesslich die neuen Regeln. Die Lehrpersonen sind berechtigt, ab sofort die neuen Rechtschreiberegeln anzuwenden, müssen sich jedoch an die Übergangsfrist bei der Bewertung und Korrekturen der Arbeiten halten. Alle Beteiligten müssen mit der nötigen Grosszügigkeit an die Arbeit gehen. Gesamtschweizerisch hat sich die Erziehungsdirektorenkonferenz als für zuständig erklärt und darum am 14. Juni 1996 in Wien die entsprechende Vereinbarung mit Deutschland, Österreich und der Schweiz unterzeichnet. Die inhaltlichen Arbeiten für die Reform sind einem internationalen Fachgremium übertragen worden. Die politische Beteiligung von der Schweiz hat sich darauf beschränkt, über das EDK die Ergebnisse von der Länderexpertenkommission auf die kulturpolitische Annehmbarkeit zu überprüfen und zu beurteilen. In diesem Zusammenhang reichte auch der Kanton Basel-Landschaft eine Stellungnahme ein. Die Erziehungs- und Kulturdirektion hat im Jahre 1992 zum Bericht und den Vorschlägen der Expertenkommission Stellung genommen. Die Veränderungen begrüsst, davon abgeraten, Orthographie an einer überwiegend funktionalen Systematik unterzuordnen und die kulturell gewachsene Vertrautheit im Schriftbild der deutschen Sprache nicht zu übergehen. Der Regierungsrat ist der Auffassung, dass das Verfahren rechtmässig ist. Rechtmässig darum, weil mangels Bildungsartikel in der Verfassung eine nicht ganz eindeutige Bundeskonpetenz vorhanden ist, aber zur Verhinderung eines totalen Durcheinanders es richtig war, dass die Schweizerische Erziehungsdirektorenkonferenz sich als verantwortlich erklärt hat. Der Regierungsrat begrüsst diese Reform.
In den Landesgrenzen überschreitenden Diskussionen ist die gemässigte Kleinschreibung nie ernsthaft zur Diskussion gestanden. Der Regierungsrat hat auch nicht Stellung dazu genommen. Der amtierende Erziehungsdirektor hat sich schon im Jahre 1961 in einem Schulaufsatz für die gemässigte Kleinschreibung ausgesprochen. Dies ist die einzige Stellungnahme aus Regierungskreisen.
Heinz Giger beantragt Diskussion, welche mehrheitlich bewilligt wird.
In der Sprachentwicklung hat, vieles was der Vereinheitlichung dient oder eine gewisse Orientierungshilfe sein sollte, sich zu einer starren Norm erhoben; jede Abweichung wurde mit dem Rotstift geandet. Diese Überbewertung der Rechtschreibung hat dazu geführt, dass die Rechtsschreibekunst mit Intelligenz verglichen wurde. Die weiterführenden Schulen wurden davon abhängig. Es ist unbefriedigend, dass man immer danach beurteilt wird, ob man Kommas setzt und die Gross- und Kleinschreibung richtig schreibt. Diese Überbewertung schlug sich auch ausserhalb der Schulen nieder. Das Nichtbeherrschen der Rechtsschreibung wird von vielen Menschen mit Unbildung gleichgesetzt. Die Ausgrenzungen von Menschen welche die Rechtschreibung nicht beherrschen, sollte in den Hintergrund gesetzt werden.
://: Damit ist die Interpellation erledigt.
Für das Protokoll:
Martin Brack, Landeskanzlei
10 96/125
Motion von Karl Rudin vom 9. Mai 1996: Einführung des 10. Schuljahres im Kanton Baselland
Landratspräsident Erich Straumann: Der Regierungsrat nimmt die Motion als Postulat entgegen.
Regierungsrat Peter Schmid: Es ist ein weites Feld und darum in der Kürze, schlagen wir vor, diese Ideen als Postulat entgegen zu nehmen. Sinn und Zweck eines 10. Schuljahres sind in einen grösseren Zusammenhang einzubetten.
In den 70er Jahren, Zeiten der Jugendarbeitslosigkeit hat der Landrat drei Spezialkommissionen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit eingesetzt. Schulische Massnahmen wurden gebildet um zu vermeiden, dass Jugendliche nach der obligatorischen Schulzeit auf der Strasse stehen. Diese Massnahmen erwiesen sich als sinnvoll. Jedoch auf dem Markt der Lehrstellen hatten jene Jugendliche eine bessere Chance, welche das 10. Schuljahr absolviert hatten. Das Anliegen der Regierung ist es, dass möglichst viele Jugendliche nach der obligatorischen Schulzeit direkt, wenn sie sich für eine Berufswahl entschieden haben, in eine Lehre gehen. Zu einem späteren Zeitpunkt, zur Spezialisierung oder einer Vertiefung, wäre ein Unterbruch für die Weiterbildung sinnvoller. Darum braucht es breitere Abklärungen.
Karl Rudin ist mit den Äusserungen von Regierungsrat Peter Schmid zufrieden und ist mit der Umwandlung in ein Postulat einverstanden.
Das 10. Schuljahr ist schon eine alte Forderung; daher die Eingabe als Motion. Vor zehn Jahren schon wurde an Sitzungen und Konferenzen dieses Thema behandelt. Die Erziehungs- und Kulturdirektion sollte herausgefordert werden, Nägel mit Köpfen zu machen, eine Entscheidung für oder gegen das 10. Schuljahr sollte getroffen werden.
Das 10. Schuljahr soll die Bedürfnisse von mehreren jungen Leuten abdecken, nicht nur der Schwächerern, für welche es ein Bedürfnis ist, ihre Chancen steigen. Die Einführung der Vorlehre zeigt, dass diese nur einen kleinen Teil der Probleme abdeckt. Die Kantonalen Berufsbildungsämter haben an ihrer Fachtagung ein besseres Ausbildungsangebot gefordert. Für die Berufsausbildung braucht ein grosser Anteil der Jugendlichen das 10. Schuljahr oder weil das nötige Alter noch nicht erreicht wurde. Aus den Berufswahlklassen gehen jedes Jahr über 50 Schülerinnen und Schüler hervor, welche das 10. Schuljahr in Basel beanspruchen.
Ein rechter Anteil der DMS 2 Schüler und Schülerinnen gehen nur in eine DMS 1, das heisst, sie absolvieren ein 10. Schuljahr in der DMS 2. Acht Klassen im ersten Jahr und fünf Klassen im zweiten Jahr oder in Zahlen ausgedrückt, 1994 waren im ersten Jahr 183 Schülerinnen und Schüler und 126 im zweiten Jahr, über 30% stiegen nach einem Jahr aus. Die Organisationsform der DMS 2 sollte überprüft werden und warum nicht ein attraktives 10. Schuljahr anbieten und eine DMS 2, an welcher wirklich zwei Jahre gelernt wird. Bereits über 100 Schülerinnen und Schüler absolvieren ein 10. Schuljahr.
Barbara Fünfschilling: Die FDP-Fraktion kann sich mit diesen Vorschlägen nicht befreunden. Bereits wird in Basel das 10. Schuljahr angeboten, viele Schülerinnen und Schüler machen bereits Gebrauch davon. Junge Leute, welche aus der Schule kommen, möchten eine Lehre absolvieren, daher die Idee einer Vorlehre eher angebracht. Die Fraktion lehnt die Motion und ein Postulat ab.
Landratspräsident Erich Straumann: Der Motionär hat bereits die Motion von sich aus in ein Postulat umgewandelt.
://: Mit 32:27 Stimmen wird das Postulat abgelehnt.
Für das Protokoll:
Martin Brack, Landeskanzlei
11 96/135
Postulat von Ludwig Mohler vom 20. Mai 1996: Eine gemeinsame Sportpolitik der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft
Landratspräsident Erich Straumann: Der Regierungsrat lehnt das Postulat ab.
Regierungsrat Peter Schmid: Dieser Vorstoss hat einen inneren Zusammenhang zu kulturpolitischen Bestrebungen. Es besteht im Kanton Basel-Landschaft ein Sportfördergesetz mit dem Ziel, möglichst viele Menschen für eine sinnvolle, eigene und sportliche Aktivität zu gewin-nen. Es ist nicht die Absicht im Sportkonzept die Kategorie der Zuschauer als spezielle Fördergruppe in das Auge zu fassen. Für die Atmosphäre und den Ansporn sind gewisse Personen wichtig. Es gibt keine Notwendigkeit, dass die Baselbieterinnen und Baselbieter nach Basel in Sportanlagen geschickt werden oder auch umgekehrt, sondern man ging bist jetzt davon aus, dass für die sportliche Grundversorgung jeder Kanton selber zuständig ist, es ist weitgehend eine kommunale Angelegenheit. Die meisten Sportanlagen gehören den Gemeinden. Aus diesem Blickwinkel liegt das Postulat quer, es ladet ein, dass der Kanton Basel-Landschaft mit der Stadtgemeinde Basel in diesem Sportförderungsbereich gemeinsame Sache macht. Man stelle sich vor, dass der Kanton Basel-Landschaft an ein Hallenbad in Basel finanzielle Beiträge leistet. Kann dies das Ziel oder die Idee sein?
Eine Sportanlage mit regionaler Bedeutung, das Fussballstadion St. Jakob, ist vorhanden. Der Regierungsrat ist sehr glücklich, dass sich für den Neubau eine private Lösung abzeichnet. Ein Gruppe ist willens, ein Projekt zu verwirklichen, wie man den Medien entnehmen konnte. Es wäre falsch, nun Beiträge in diese Richtung zu tätigen.
Ein möglicher partnerschaftlicher Gedanke wäre, wenn Sportler welche in der Stadt wohnen, im Kanton Basel-Landschaft die Sportanlagen mitbenutzen könnten. Im Rahmen des Jugendsportes wurden Erhebungen getroffen, wo die Sportlerinnen und Sportler wohnen. Aus der Sicht der Sportlerinnen und Sportler haben sich die Kantonsgrenzen zwischen den beiden Basel deutlich reduziert. Regionale, kantonsüberschreitende Anlässe, wie z.B. die Swiss Badminton, die Swiss Judo oder ein Turnfest beider Basel, können ohne weiteres stattfinden. Auf der Ebene der Sportverbände ist die Zusammenarbeit sehr gut. Der Regierungsrat erhofft sich nichts von weiteren Zusammenlegungen der Sportfördermechanismen. Ein spezieller Aspekt wäre die Idee, die Sport-Toto-Mittel zusammenzulegen. Wäre dies im Interesse des Sports im Baselbiet? Bereits heute geben Baselbieter Bürger ihre Sport-Toto-Zettel in Basel ab und gelten somit als Basler Sport-Toto-Mitwirkende. Allerdings berücksichtigt die Sport-Toto-Gesellschaft diese Umstände. Zusammenarbeiten in den beiden Kantonen sollte man dort, wo ein wirklicher Qualitätsgewinn erzielt werden kann. Der Regierungsrat beantragt das Postulat nicht zu überweisen.
Für das Protokoll:
Martin Brack, Landeskanzlei
Ludwig Mohler ist enttäuscht, dass der Regierungsrat seine Anliegen nicht prüfen wolle, obwohl sie nicht einmal finanzieller, sondern infrastruktureller Art seien. Im Gegensatz zur Kultur verfüge der Sport eben nicht über eine Lobby.
Kurt Schaub begründet die Ablehnung des Postulats durch die FDP-Fraktion einerseits mit den strukturellen Unterschieden zwischen Stadt und Land und andererseits mit dem Argument, dass die Zusammenarbeit in der Praxis gut funktioniere und nicht Sache des Staates, sondern privater Organisationen sei. Überdies dürfe die staatliche Unterstützung im Rahmen des Sportgesetzes als sehr gut bewertet werden.
Karl Rudin gibt bekannt, dass die SP-Fraktion das Postulat ablehne. Im Baselbiet seien vorwiegend die Gemeinden Träger von Sportanlagen, und die aktive Rolle sollte man lieber - wie bisher mit Erfolg - den Vereinen und Verbänden überlassen. Er werde den Verdacht nicht los, dass hier Sport und Kultur gegeneinander ausgespielt werden sollten; dazu biete sein Fraktion nicht Hand.
Beatrice Geier ist der Meinung, dass man ein solches Ausspielen gerade in diesen Bereichen, wo die Verknüpfung stattfinde, nicht zulassen dürfe.
://: Das Postulat wird grossmehrheitlich gegen vereinzelte Stimmen abgelehnt.
Für das Protokoll:
Erich Buser, Protokollsekretär
Fortsetzung des Protokolls vom 19. September 1996