LR Protokoll 19. September 1996 (Teil 5)
Protokoll der Landratssitzung vom 19. September 1996
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Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)
12 96/138
Interpellation von Fritz Graf vom 20. Mai 1996: Kürzungen des Bundesamtes für Sozialversicherungen: Betroffen sind die Bereiche Logopädie und Legasthenie. Antwort des Regierungsrates
://: Wurde von der Traktandenliste gestrichen.
Für das Protokoll:
Erich Buser, Protokollsekretär
13 96/151
Postulat von Claudia Roche vom 10. Juni 1996: Anerkennung des Instrumental-Unterrichts als Wahlfach an der Sekundarstufe 1
Regierungsrat Peter Schmid erklärt namens der Regierung die Bereitschaft, das Postulat in dem Sinne entgegenzunehmen, dass die Integration des Musikunterrichts in den zufolge Einführung der Fünftagewoche verdichteten Stundenplan, beispielsweise durch Dispensation von einem anderen Wahlpflichtfach, geprüft werden solle. Ein Herausbrechen dieser Musikstunden aus dem Jugendmusikschulsystem und dessen Finanzierungssystem komme für sie aber nicht in Frage.
Beatrice Geier stellt im Forderungskatalog Widersprüche fest und gibt bekannt, dass die FDP-Fraktion der Überweisung nur zustimmen könne, wenn sie im Sinne der Ausführungen von Regierungsrat Peter Schmid erfolge.
Andrea Von Bidder erklärt, dass die Mehrheit der SVP/EVP-Fraktion dem Vorstoss skeptisch gegenüberstehe. Da für sie der Musikunterricht einen hohen Stellenwert habe, sei sie persönlich bereit, ihn im Sinne des regierungsrätlichen Vorbehalts zu unterstützen.
Claudia Roche gibt bekannt, dass sie selbstverständlich einen Gratisunterricht wünsche, aber die finanzielle Frage bewusst ausgeklammert habe, weil es ihr mit diesem Postulat nur um die Integration des Musikunterrichts gehe. Sie sei der Regierung sehr dankbar, dass sie es im Sinne der Ausführungen von Regierungsrat Peter Schmid entgegennehmen wolle.
Barbara Fünfschilling lehnt eine Gratislösung ab. Die FDP-Fraktion stimme der Überweisung des Postulats nur zu, wenn von der Regierung eine kostenneutrale Lösung verlangt werde.
Röbi Ziegler macht darauf aufmerksam, dass die Realpolitikerin Claudia Roch den finanziellen Aspekt bewusst weggelassen habe. Ihm scheine eine Aufwertung des Musikunterrichts wichtig und sinnvoll zu sein.
Regierungsrat Peter Schmid stellt klar, dass hier kein direkter Zusammenhang mit dem Bildungsgesetz bestehe. Vielmehr gehe es schlicht um die Frage der Ausgestaltung des Wahlpflichtfächerkataloges, die jederzeit ohne Gesetzesänderung geändert werden könne. Der indirekte Zusammenhang ergebe sich daraus, dass die Gemeinden von den Aufwendungen für die Realschule entlastet und mit dieser sauberen Aufgabenteilung in die Lage versetzt würden, die freiwerdenden Mittel beispielsweise im Jugendmusikschulbereich aufzuwenden.
://: Das Postulat wird mit 35:28 Stimmen überwiesen.
Für das Protokoll:
Erich Buser, Protokollsekretär
14 96/133
Postulat von Hans Rudi Tschopp vom 20. Mai 1996: Systematische Gesetzes-Sammlung auf CD-ROM
Regierungsrat Eduard Belser beantragt namens der Regierung, das Postulat zu überweisen und als erfüllt abzuschreiben, da die Landeskanzlei in dieser Sache bereits aktiv geworden sei und eine Zusammenarbeit mit der Orell-Füssli-Navigator AG vereinbart habe. Das dem Postulanten vorschwebende Angebot bestehe bereits oder werde in einigen Wochen bestehen. Die Systematische Gesetzessammlung des Kantons Basel-Landschaft werde auf einer CD-ROM 450 Franken kosten; wenn die Bundesgesetzgebung hinzukomme, klettere der Preis auf 1'500 Franken. Zweimalige jährlich Nachführung schlage noch mit je 250 Franken zu Buche.
Der Kanton als Lieferant des Produkts habe Anspruch auf eine gewisse Vergünstigung für eine limitierte Zahl von Exemplaren. Über das Angebot an die Landratsmitglieder und die Preisgestaltung werde das Büro zu entscheiden haben.
Hans Rudi Tschopp dankt für diese Ausführungen und erklärt sich mit der Abschreibung einverstanden. Über die angegebenen Preise sei er schon etwas erschrocken.
://: Das Postulat wird stillschweigend überwiesen und gleichzeitig abgeschrieben.
Für das Protokoll:
Erich Buser, Protokollsekretär
15 96/148
Motion von Barbara Fünfschilling-Gysin vom 10. Juni 1996: Versand von Medikamenten
Regierungsrat Eduard Belser lehnt die Motion namens des Regierungsrates ab. Bezüglich des Versandhandels teile er die Auffassung der Motionärin, dass ein Vollpumpen der Bevölkerung mit Medikamenten auch nicht das oberste Ziel eines Standortkantons der Pharmaindustrie sein dürfe. Wenn sie allerdings den Versand von Medikamenten durch Apotheken an ihre Patienten unter Versandhandel subsumiere und das Projekt "Qualipharm" verschiedener Krankenkassen ins Visier nehme, höre die Übereinstimmung auf, weil der Kanton an solchen Standorten und den damit verbundenen Mehrstellen interessiert sein müsse.
Unqualifizierter Medikamentenversand sei auch in diesem Kanton aufgrund der Apothekenverordnung nicht zulässig, und die Regierung habe den Interessenten unmissverständlich zu verstehen gegeben, dass für sie die gleichen Auflagen gelten würden wie zum Führen einer Apotheke.
Er bitte den Rat, die heutige Gesetzgebung nicht anzutasten und den Versuch zu unterlassen, neue Entwicklungen auf unliberale Weise zu behindern. Diese könnten so oder so nicht aufgehalten, sondern höchstens in die unmittelbare Nachbarschaft verbannt werden; daran habe er aber als Volkswirtschaftsdirektor keinerlei Interesse.
Barbara Fünfschilling kann dieser Argumentation nicht ganz folgen. Über die relativ sensible Problematik nachzudenken, würde sich i.E. schon lohnen. Für sie gehe Sicherheit der Bevölkerung im allgemeinen und Gesundheit der Patienten im besonderen vor Gewerbefreiheit. Die amerikanischen Verhältnisse zum Vergleich heranzuziehen, sei insofern fragwürdig, als dort die viel grösseren räumlichen Distanzen nach anderen Strukturen verlangten.
Um eine seriöse Prüfung aller heiklen Fragen zu ermöglichen, wandle sie die Motion in ein Postulat um und bitte den Rat, dieses zu überweisen.
Christoph Rudin gibt namens der SP-Fraktion dem Erstauen darüber Ausdruck, von einer Seite, die sich sonst immer für Deregulierung stark mache, einen Vorstoss vorgelegt zu bekommen, der in die Handels- und Gewerbefreiheit eingreife. Obwohl persönliche Betreuung und Beratung, ein grosses Sortiment, Sicherheit in der Lagerhaltung usw. gewichtige Argumente seien, die konventionelle Apotheken ins Feld führen könnten, wolle seine Fraktion die mit der Revision des Krankenversicherungsgesetzes angestrebte Kostendämpfung im Gesundheitswesen nicht unterlaufen. Sie lehne das Postulat grossmehrheitlich ab.
Alfred Zimmermann stimmt namens der Fraktion der Grünen mit der Motionärin und dem Regierungsrat darin überein, dass im Interesse der Volksgesundheit der Zugang zu Medikamenten nicht allzu leicht gemacht werden dürfe. Eduard Belser habe erklärt, dass der unqualifizierte Medikamentenversand heute schon verboten sei, aber zu den anderen Buchstaben des § 15 des baselstädtischen Heilmittelgesetzes nicht Stellung genommen; es wäre schon wichtig zu wissen, ob auch diese Aktivitäten aufgrund der basellandschaftlichen Gesetzgebung unstatthaft seien.
Fritz Graf gibt namens einer massiven Mehrheit der SVP/EVP-Fraktion bekannt, dass sie dem Vorstoss zustimme. Wer freie Marktwirtschaft und freien Warenverkehr am eigenen Leib erfahre, sei in dieser Hinsicht gar nicht mehr so euphorisch. Dass grosse Krankenkassen im Medikamentenhandel das grosse Geschäft machen wollten, gehe zu weit, und dass dem Medikamentenmissbrauch Einhalt geboten werden müsse, werde wohl niemand bestreiten.
Rita Bachmann erklärt, dass die CVP-Fraktion das Postulat grossmehrheitlich ablehne. Da über den Versandhandel Medikamente nur aufgrund ärztlicher Rezepte in kindersicherer Verpackung und verplombt verschickt werden dürften, seien Befürchtungen hinsichtlich der Sicherheit nicht am Platz.
Rosy Frutiger unterstützt namens der Fraktion der Grünen das Postulat, weil die geplanten Grossapotheken kein ausreichendes Sortiment führten und der lange Bestellweg gesundheitsgefährdende Situationen zur Folge haben könne.
Regierungsrat Eduard Belser bittet den Rat, auch das Postulat abzulehnen, weil man mit einer Überweisung gegen die Interessen der ganzen Region ein falsches Signal setzen würde. Auch die Aktivitäten gemäss Buchstaben a) bis e) des § 15 des baselstädtischen Heilmittelgesetzes seien im Baselbiet nach heutigem Recht nicht statthaft.
Röbi Ziegler möchte wissen, ob die Bezugsfreiheit des Verbrauchers gewährleistet sei, auch wenn er sich die Medikamente von den Apotheken der Krankenkassen zustellen lasse.
Regierungsrat Eduard Belser antwortet, dass die Freiwilligkeit gewährleistet bleibe, sowohl für die Patientinnen und Patienten, als auch für die Ärzteschaft. Wahrscheinlich würden die Krankenkassen über die Prämiengestaltung versuchen, einen Anreiz für den Anschluss an ein solches System zu schaffen.
Peter Brunner erkundigt sich nach der Kontrollierbarkeit eines Verbotes.
Regierungsrat Eduard Belser kann diese Frage nicht genau beantworten. Es sei aber heute schon so, dass Apotheken Medikamente versenden würden, zum Teil per Boten.
Barbara Fünfschilling stellt aufgrund dieser Diskussion fest, dass viele Fragen offen geblieben seien und das Postulat schon aus diesem Grunde überwiesen werden sollte.
://: Die Überweisung der in ein Postulat umgewandelten Motion wird mit 39:27 Stimmen abgelehnt.
Für das Protokoll:
Erich Buser, Protokollsekretär
16 96/152
Interpellation von Esther Aeschlimann-Degen vom 10. Juni 1996: Wirksame Massnahmen um den Designer-Drogen-Boom zu begegnen. Antwort des Regierungsrates
Regierungsrat Eduard Belser nimmt zu den 4 Fragen wie folgt Stellung:
1. Designer-Drogen sind der Polizei auf dem Markt dieses Kantons ungefähr seit dem Frühjahr 1995 bekannt. Sie werden vornehmlich an sogenannten Techno-Partys gehandelt und konsumiert. Ab Sommer 1995 hat die Polizei mehrere Fälle von Extasy-Konsum registriert und beim kantonsärztlichen Dienst und beim zuständigen Statthalteramt Anzeige erstattet. Jugendliche Konsumenten sind dem Jugendanwalt gemeldet worden. In drei grösseren Fällen hat sie 2'300 Tabletten sichergestellt und Handel mit 4'200 Tabletten nachgewiesen.
2. Eine Umfrage in der Volksschule, die im Baselbiet im Jahre 1995 durchgeführt wurde, hat ergeben, dass die Jugendlichen im Volksschulalter kaum mit Designer-Drogen in Kontakt kommen. Anderweitige Erfahrungen, z.B. in Zürich und im Ausland, belegen u.a., dass diese Art Drogen vorab von jungen Erwachsenen konsumiert werden. Die eigentliche Szene ist geografisch nicht eingrenzbar, weil die Techno-Kultur auf Grossanlässe mit tausenden von Teilnehmern setzt, die aus allen Gegenden kommen. Im Kanton Basel-Landschaft haben nur wenige Veranstaltungen dieser Grössenordnung stattgefunden, wobei jene in der St. Jakobs-Sporthalle in Münchenstein von der Polizei mitverfolgt worden ist. Dabei hat sie mehrere Personen wegen Extasy und LSD verzeigt. Für gegenseitige Hilfestellung bestehen folgende Kontakte:
- Stabsgruppe Prävention
- Abteilung Drogenkoordination Basel-Stadt
- Koordinierte Aktivitäten in bestimmen Fragen
- Expertenausschuss Prävention der tri-nationalen Arbeitsgruppe Drogen der Oberrheinkonferenz.
3. Der Beauftragte für Jugend- und Gesellschaftsfragen an den basellandschaftlichen Schulen, René Glauser, und der Beauftragte für Suchtprävention, Udo Kinzel, arbeiten eng zusammen mit den Delegierten der Sekundarstufe I. Die Aufklärungsarbeit erfolgt in erster Linie über Lehrkräfte, Eltern, Fachleute, Tagungen und Veranstaltungen mit den Delegierten und gewährleistet den Informationstransport in die Schulen. Auch die Gesundheitsförderung, die Polizei und die Jugendanwaltschaft entfaltet präventive Aktivitäten. Zur Zeit ist in Zusammenarbeit mit den Lärmschutzbeauftragten des Kantons eine Kampagne in Vorbereitung, die einem weiteren unguten, nicht zu unterschätzenden Nebeneffekt der Techno-Kultur gilt, nämlich den Gehörschäden.
4. Das Bundesamt für Gesundheitswesen hat bis 1993 eigene Analysen durchgeführt. Heute verzichtet es darauf mit der Begründung, dass es sich um eine Aufgabe der Rechtsmedizin und nicht der Gesundheitsvorsorge handle. Das Bundesamt für Gesundheitswesen hat sich bereit erklärt, Daten in periodisch erscheinenden Bulletins zu veröffentlichen. Auch die Abteilung Forensische Chemie und Toxikologie der Schweizerischen Gesellschaft für Rechtsmedizin , die diese Daten sammelt, beabsichtigt, die Öffentlichkeit vermehrt über ihre Tätigkeit zu orientieren. Das kantonale Labor führt im Rahmen seiner Dienstordnung im Auftrag der Drogenfahndung, der Statthalterämter, der Staats- und Jugendanwaltschaft regelmässig solche Untersuchungen durch; der Kanton ist der Schweizerischen Gesellschaft beigetreten, um am Puls zu bleiben. Vor einiger Zeit sind im Kanton Basel-Landschaft konfiszierte Tabletten untersucht worden; dabei sind auch Spuren von Heroin und Kokain festgestellt worden. Auf Anregung des Kantonsarztes ist darüber Bericht erstattet worden. Das Echo ist - auch über die Landesgrenzen hinaus - gross gewesen. Interessant waren vor allem die Reaktionen auf die Feststellungen: Während die einen die öffentliche Warnung begrüsst haben, wollten die anderen nichts davon wissen, dass auch Heroin- und Kokainspuren nachgewiesen wurden. Wieder andere haben unentgeltliche staatliche Analysen von Tabletten an Techno-Partys verlangt. Dies ist aber nicht möglich. Vom 1. Januar bis Ende 1995 sind vom Labor insgesamt 42 Proben untersucht worden, die folgenden Befund ergeben haben:
- 16 Kokain
- 12 Heroin
- 2 Amphetamine
- 4 Designer-Drogen.
Esther Aeschlimann verdankt diese Auskünfte und erklärt, dass die Produkteanalyse schon eine wichtige Rolle spiele und es schade sei, dass sich der Kanton in dieser Hinsicht nicht verpflichtet fühle.
Regierungsrat Eduard Belser antwortet, dass der Handel dieser Drogen verboten sei und das Labor nur von der Polizei beschlagnahmte Ware analysieren könne, weil sie auf anderem Wege kaum ins Labor gelange. Der Kanton mache aber öffentlich darauf aufmerksam, dass es sich um keine harmlosen Drogen handle, schon gar nicht in Kombination mit anderen Mitteln. Die Verharmlosung finde anderswo statt.
://: Damit ist die Interpellation erledigt.
Für das Protokoll:
Erich Buser, Protokollsekretär
17 96/65
Motion von Peter Brunner vom 14. März 1996: Zusammenlegung der Stellen des Ombudsman und des Büros für Gleichstellung von Frau und Mann
Regierungsrat Andreas Koellreuter gibt bekannt, dass die Regierung die Motion aus folgenden Gründen ablehne:
- Die Kantonsverfassung führt die Ombudsstelle mit den drei klassischen Gewalten systematisch auf gleicher Ebene auf und dokumentiert damit, dass sie unabhängig sein soll, selbstverständlich vorbehältlich Oberaufsichtsrecht des Landrates.
- Im Gegensatz dazu handelt es sich beim Büro für Gleichstellung von Frau und Mann um eine Stabsstelle, die auch Weisungen des Regierungsrates erhalten darf und soll.
- Eine Vermischung der Gewalten auch nur auf administrativer Ebene ist nicht angebracht.
- Für die Ombudsstelle gelten Sonderregeln, z.B. das Zeugnisverweigerungsrecht, während das Gleichstellungsbüro sich nicht darauf berufen kann.
- Auch die räumliche Zusammenlegung ist nicht sinnvoll. Der Regierungsrat hat im Jahre 1987 in seiner Vorlage betreffend das Ombudsman-Gesetz festgehalten, dass diese Institution sinnvollerweise nicht in einem Verwaltungsgebäude untergebracht werden solle, um nach aussen die Unabhängigkeit deutlich zu machen.
- Das Gleichstellungsbüro ist auch Sitzungsort des Frauenrates und von Fachgruppen. Die vom Ombudsman zurecht verlangte Diskretion und Wahrung des Persönlichkeitsschutzes wäre bei einer Zusammenlegung nicht mehr gewährleistet.
- Beide Stellen befassen sich zwar mit Gesetzestexten, führen Beratungsgespräche und verhandeln mit Verwaltungsstellen, doch ist die Stossrichtung unterschiedlich. Der Ombudsman arbeitet auftragsgemäss vor allem nach innen und das Büro für Gleichstellungsfragen von Frau und Mann hat den zusätzlichen Auftrag, Öffentlichkeitsarbeit zu leisten.
- In beiden Büros gibt es keine ungenutzten Personalressourcen.
Peter Brunner hält an der Motion fest und macht dafür auch Spargründe geltend, denn mit einer Zusammenlegung würde man Synergien nutzen und darüber hinaus auch seiner alten Forderung nach paritätischer Zusammensetzung entsprechen können.
Hildy Haas bezeichnet namens der SVP/EVP-Fraktion die auf den ersten Blick an sich bestechende Idee letztlich als suspekt, weil die beiden Stellen, wie Regierungsrat Andreas Koellreuter nachgewiesen habe, unterschiedliche Funktionen zu erfüllen hätten. Die grosse Mehrheit der Fraktion empfehle dem Rat, die Motion abzulehnen.
Maya Graf stellt fest, dass die SD-Fraktion jede Gelegenheit benutze, gegen das Gleichstellungsbüro vorzugehen. Aus diesem Grund wolle die Fraktion der Grünen inhaltlich gar nicht auf diese Motion eingehen, sondern dem Rat Ablehnung zu beantragen.
Ruth Heeb erklärt, dass auch die SP-Fraktion den Vorstoss ablehne, und zwar aus den Gründen, die Andreas Koellreuter bereits dargelegt habe. Was die Taktik der SD-Fraktion abelange, teile sie die Auffassung der Vorvotantin.
Rita Bachmann verteidigt als Privatperson und amtierende Frauenrätin das Gleichstellungsbüro und fordert die SD-Fraktion auf, endlich Farbe zu bekennen und in einem Vorstoss offen und ehrlich die Abschaffung zu verlangen. Den Leistungsausweis des Gleichstellungsbüros habe der Rat heute morgen dem Bericht der Geschäftsprüfungskommission entnehmen können. Was die Forderung nach paritätischer Zusammensetzung angehe, gestatte sie sich, die Aussage von Marie-Therese Kuhn zu zitieren, dass solange die Gleichstellung der Frauen nicht vollzogen sei, ein enormer Nachholbedarf vorhanden sei und kein Grund für die Einsitznahme eines Mannes bestehe, dass aber nach Verwirklichung der Gleichstellung die paritätische Zusammensetzung kein Problem mehr sein werde.
Hans Ulrich Jourdan ist der Meinung, dass im Zusammenhang mit diesen beiden Stellen allein von ihrem unterschiedlichen Leistungsauftrag her von Doppelspurigkeit nicht die Rede sein könne. Die FDP-Fraktion lehne die Motion ab.
Adrian Meury gibt namens der CVP-Fraktion bekannt, dass sie die Motion einstimmig ablehne.
://: Die Überweisung der Motion wird grossmehrheitlich gegen einige Stimmen abgelehnt.
Für das Protokoll:
Erich Buser, Protokollsekretär
Die nächste Landratssitzung findet statt am Donnerstag, 26. September 1996, 10.00 Uhr