LR Protokoll 26. November 1998 (Teil 1)
Protokoll der Landratssitzung vom 26. November 1998
Zur Traktandenliste dieser Sitzung
Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)
Begrüssung, Mitteilungen, Traktandenliste, persönliche Erklärung
Landratspräsident Claude Janiak begrüsst die Parlamentarierinnen und Paralamentarier zur Landratssitzung und heisst die ZuschauerInnen auf der Tribüne, die PressevertreterInnen sowie eine Klasse der Primarschule Muttenz mit ihrem Lehrer, Herrn Dobler, willkommen.
Mitteilungen
- Rita Kohlermann und Alfred Zimmermann gratuliert der Präsident zum Geburtstag.
- Im Anschluss an die Landratssitzung vom 17. Dezember wird im Foyer ein Apéritif ausgeschenkt; alle Parlamentsmitglieder sind dazu herzlich eingeladen.
Traktandenliste
- Die Traktanden 10 bis 12 werden gemeinsam und erst am Nachmittag behandelt.
- Zum aktuellen Thema findet um 12 Uhr ein kurze Ratskonferenz statt; dabei soll der Antrag der Regierung, dass bei diesem Geschäft auch der Obergerichtspräsident präsent sein soll, abgesegnet werden.
Persönliche Erklärung des Landratspräsidenten
"Ich teile Ihnen mit, dass die Sitzungsleitung der Traktanden 10 bis 12 durch den Vizepräsidenten übernommen wird. Da ich mich zum Thema auch als Politiker schon verlauten liess, möchte ich im Rat weder eine Leitungsfunktion übernehmen noch etwas dazu sagen. Andererseits finde ich, dass das Amt des Landratspräsidenten aus meiner Sicht nicht eine Funktion ist, die einen für ein Jahr lang zum politischen Eunuchen stempeln soll, weshalb ich mir weiterhin erlauben werde, ausserhalb dieses Saales dazu Stellung zu beziehen."
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
1 98/151
Berichte des Obergerichtes vom 27. August 1998 und der Justiz- und Polizeikommission vom 28. September 1998: Befristete Einsetzung von 5 ausserordentlichen Mitgliedern des Strafgerichtes für die Zeit vom Januar bis Ende Mai 1999; Wahl
Folgende Wahlvorschläge wurden von den Fraktionen eingereicht:
FDP-Fraktion: Rudolf Graf-Leuppi
SP-Fraktion: Daniel Münger- Di Vincenzo, Christel Burkhard-Würmlin
SVP Fraktion: Michael Guex-Holinger
CVP-Fraktion Felix Amrein
Landratspräsident Claude Janiak stellt fest, dass die Zahl der Vorgeschlagenen mit jener, die gewählt werden sollen, identisch ist, womit eine stille Wahl möglich wäre.
Alfred Zimmermann stellt die Frage, ob der seit 1985 als Richter des Verwaltungsgerichtes amtierende Herr Guex gleichzeitig auch noch Strafrichter sein könne.
Dieter Völlmin hat die Frage in der Fraktion vorgängig geprüft und ist zur Überzeugung gelangt, dass die Doppelfunktion möglich ist.
Alfred Zimmermann zeigt sich von der Antwort befriedigt, findet es aber störend, dass dieselbe Person in zwei Gerichten tätig sein kann.
://: Landratspräsident Claude Janiak erklärt die fünf Erwähnten als in stiller Wahl gewählt.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
2 98/106
Berichte des Regierungsrates vom 26. Mai 1998 und der Bau- und Planungskommission vom 18. November 1998: Volksinitiative "Für einen behinderten- und betagtengerechten öffentlichen Nah- und Regionalverkehr"
Rudolf Felber berichtet, dass die Bau- und Planungskommission die Vorlage an zwei Sitzungen beraten hat; eine Delegation der Behindertenorganisationen wurde angehört. Die Kommission beschloss, auf die Initiative einzutreten, hat aber auch festgestellt, dass die Umsetzung der Initiative ein pragmatisches Vorgehen verlangt. Eine Hauptfrage war, was beim öffentlichen Verkehr als behindertengerecht und was als behindertenfreundlich gelten kann. Wenn eine behinderte Person ein öffentliches Verkehrsmittel selbständig und ohne fremde Hilfe benützen kann, reden die Organisationen von behindertengerecht, behindertefreundlich dagegen heisst, dass die Benützung nur mit Hilfe anderer möglich ist. In Punkt 1 der Initiative wird diese Selbständigkeit verlangt, aber auch darauf hingewiesen, dass der Aufwand für die Verwirklichung dieser Forderung verhältnismässig sein soll.
Das Behindertenproblem ist eng mit der Altersproblematik verbunden; beide Gruppen werden in ihrer Mobilität eingeschränkt. Mit technischen Hilfsmitteln kann zwar eine bessere Mobilität erreicht werden, doch muss dabei beachtet werden, dass nicht neue Gefahrenquellen, wie zum Beispiel ungleich hohe Haltestellen, geschaffen werden. Punkt 2 der Initiative verlangt für die Behinderten frei zugänglich benützbare Haltestellen. Vor allem in deutschen Städten wurden diesbezüglich bereits grosse Anstrengungen unternommen.
Die Bau- und Planungskommission velangt, dass die technischen Lösungen gesamtschweizerisch angegangen werden und hat deshalb eine neue Ziffer 3 in den Landratsbeschluss aufgenommen.
Nach Meinung der Bau- und Planungskommission bräuchte es an sich kein neues Gesetz, sinnvollerweise könnte man die Thematik dem Gesetz über den öffentlichen Verkehr oder besser noch dem Angebotsdekret beifügen.
Der Kommission ist es wichtig, die Verhältnismässigkeiten zu wahren und bei der Lösungssuche eine differenzierte Betrachtungsweise anzuwenden; sie bittet einstimmig, dem vorliegenden Landratsbeschluss mit der neuen Ziffer 3 zuzustimmen.
Max Ribi unterstützt - auch im Namen der FDP-Fraktion - das Begehren der Initianten. Im Gegensatz zur Umsetzung in einen Paragrafen ist die Umsetzung in die Praxis schwieriger und wichtiger. Es herrscht die Meinung vor, pragmatisch vorzugehen, bei der Anschaffung neuer Fahrzeuge die technischen Anpassungen vorzunehmen bzw. beim Umbau der Haltestellen die Bedürfnisse der Initianten zu beachten und in besonders schwierigen Fällen auch mal eine provisorische Lösung zu akzeptieren. Max Ribi betont die Wichtigkeit der neu aufgenommenen Ziffer 3, weil mit einer gesamtschweizerischen Normierung Kosten gespart und für die Behinderten überall gleiche Bedingungen geschaffen würden.
Max Ribi weist auf den inneren Zusammenhang der Volksinitiative mit dem folgenden Traktandum "Motion Öffentlicher Verkehr und Behinderte gemeinsam" von Peter Brunner hin. Die FDP-Fraktion stimmt dem Vorschlag der Regierung zu, die Motion als Postulat zu überweisen, weil in den Forderungen von Herrn Brunner auch neue Gefahrenquellen stecken. So kann es bei einer Erhöhung an einer Haltestelle passieren, dass beim Aussteigen auch Nichtbehinderte oder Personen mit einer anderen, beispielsweise einer Sehbehinderung, stolpern könnten.
Weiter gilt es zu beachten, dass der Landrat gegenüber Basel-Stadt nicht motionieren kann, was dort zu geschehen hat.
Rolf Rück unterstützt die Initiative im Namen der SP-Fraktion und macht dem Rat beliebt, gemäss Antrag der Bau- und Planungskommission zu beschliessen. Er weist darauf hin, dass das Problem nicht einfach mit ein paar Schwellenerhöhungen gelöst werden kann und dass auch beachtet werden muss, welche Lösungen an den Rollstühlen selbst möglich sind.
Theo Weller wertet es als besonders positiv, dass die Volksinitiative nicht nur für den behinderten-, sondern auch für den betagtengerechten öffentlichen Nah- und Regionalverkehr von Bedeutung ist. Noch nicht beantwortet ist die in der Bau- und Planungskommission diskutierte Frage, ob nicht auch die Rollstühle mit technischen Möglichkeiten verbessert werden könnten. Das Aus- und Einfahren der Rampen, das zu Verzögerungen von zwei Minuten an den Haltestellen führt, kann laut Theo Weller verkraftet werden, wenn man den Gewinn, nämlich die ungehinderte Fahrt für Behinderte und Betagte mit dem öffentlichen Verkehrsmittel, gegenüberstellt.
Die SVP/EVP-Fraktion stimmt den Anträgen der Bau- und Planungskommission einstimmig zu.
Bruno Weishaupt ist es im Namen der CVP-Fraktion ein Anliegen, dass alle Behinderten und Betagten möglichst optimal in das öffentliche Leben integriert werden. Die Fraktion ist sich aber auch bewusst, dass nicht alle Forderungen sofort und hundertprozentig erfüllt werden können; deshalb kann es keine Maximallösungen, sondern nur pragmatische Lösungen geben.
Die Motion Brunner möchte die CVP-Fraktion als Postulat überweisen lassen.
Peter Brunner erachtet die Vollintegration von Menschen mit einer Behinderung für den Kanton Basel-Landschaft als Verpflichtung und erklärtes sozialpolitisches Ziel. Wenn auch einiges verwirklicht worden ist, so ist der Kanton von diesem Anspruch doch noch weit entfernt; so sind Rollstuhlfahrer und Sehbehinderte bis heute noch weitgehend vom öffentlichen Verkehr ausgeschlossen, obwohl mit relativ einfachen technischen Hilfsmitteln wie Ausfahrrampen, sektoriellen Erhöhungen bei Personeninseln oder Aufmerksamkeitsfeldern diesen Menschen das Recht auf Mobilität garantiert werden könnte. Als Zwischenlösung leistet der Kanton zwar finanzielle Unterstützug an TIXI, doch ist dieses Angebot für die Betroffenen oft unbefriedigend. Konsequenz dieser Umstände war die Initiative, welche keine unrealistischen Forderungen stellt, was auch das Behindertenkonzept der städtischen Verkehrsbetriebe in Bern oder die Weisungen des Bundesamtes für öffentlichen Verkehr aufzeigen. Als fortschrittlicher Kanton im Bereich des öffentlichen Verkehrs soll und darf der Kanton Basel-Landschaft nicht aus falschen Sparüberlegungen gewisse Gruppen vom öffentlichen Verkehr ausschliessen. In den folgenden Jahren stehen zudem bauliche Sanierungsarbeiten und umfangreiche Renovationsarbeiten beim Rollmaterial an. Damit kann ohne grossen finanziellen Mehraufwand den Anliegen der Behinderten weitgegehnd entsprochen werden.
Die Schweizer Demokraten unterstützen nach Rücksprache mit dem Initiativkomitee den Kommissionsantrag, möchten aber die neue Ziffer 3 folgendermassen präzisieren: Der Regierungsrat wird beauftragt dahinzuwirken, dass gesamtschweizerisch durch die Realisierung technischer Verbesserungen an Anlagen und Fahrzeugen die Beförderung mobilitätsbehinderter Personen erleichtert wird.
Abschliessend hält Peter Brunner fest, dass er mit dem Überweisen seiner Motion als Postulat einverstanden ist, wenn der Rat nun auf die Initiative eintritt.
Daniel Wyss ist ausserordetlich erfreut, dass ein von der Grünen Fraktion seit langem unterstütztes Anliegen nun als Initiative an den Regierungsrat überwiesen werden soll. Mit einer kleinen redaktionellen Änderung in Punkt 3 stimmt die Fraktion deshalb dem Landratsbeschluss zu. In der zweiten Linie soll für den Behindertentransport durch einen behindertengerechten öffentlichen Verkehr ersetzt werden.
In Zukunft sollen die Behinderten den öffentlichen Verkehr nicht in einer Sonderstellung, sondern ganz selbstverständlich benützen; damit wäre die soziale Rehabilitation eher gewährleistet.
Damit die Ziele der Initiative erreicht werden, ist es unabdingbar, dass die betroffenen Organisationen bei der Erarbeitung der Vorlage miteinbezogen werden.
Die Grüne Fraktion unterstützt die Motion Brunner als Postulat.
Rolf Rück erklärt als Autor der erwähnten neuen Ziffer 3, dass mit dem Begriff Behinderte nicht bloss 4500 RollstuhlfahrerInnen gemeint sind, sondern auch Hör-, Sehbehinderte, psychisch und geistige Behinderte. Ziel wäre es, gesamtschweizerisch Richtlinien festzulegen, damit nicht in jedem Kanton teure Einzellösungen realisiert werden.
Esther Aeschlimann unterstützt im Namen der SP-Fraktion die Überweisung des Postulates Brunner. Der Landrätin ist es ein Anliegen, dass man von der grundsätzlichen Integration bei Fahrten von Behinderten ausgeht, Behinderte sollen mit den Nichtbehinderten unterwegs sein dürfen und nicht auf separate Lösungen angewiesen sein müssen.
In der neuen Ziffer 3 soll nicht von Behindertentransport oder von Behindertenbeförderung, sondern von Fahrten für Behinderte gesprochen werden.
RR Elsbeth Schneider nimmt gleichzeitig zur Initiative und zur Motion Brunner Stellung.
Die Regierung hat mit ihrer Vorlage gezeigt, dass sie beim Behinderten- und Betagtentransport Verbesserungen als notwendig erachtet. Sie ist auch gewillt, im Rahmen einer Gesetzesänderung festzulegen, was künftig zu gesche- hen hat; trotzdem weist die Regierungsrätin darauf hin, dass keine Maximallösung zu erwarten ist. Der regierungsrätliche Vorschlag wird somit in einem Kompromiss enden.
Zu den Anträgen meint die Baudirektorin, die unteschiedliche Begriffswahl werte sie als Wortspielerei, sie strebe eine gesamtschweizerische Lösung an, was bedeute, dass die zur Zeit - bis Ende 1999 - in Überarbeitung befindlichen Normen, welche das Bundesamt für Verkehr vorgibt, an Stelle einer Lösung Baselland aufgenommen werden.
://: In Ziffer 1 wird am Schluss nicht wird zugestimmt , sondern die in der Gesetzgebung übliche Formulierung wird Folge gegeben eingesetzt.
In Ziffer 3 stehen einander folgende zwei Anträge gegenüber:
Antrag Daniel Wyss: Der Regierungsrat wird beauftragt dahinzuwirken, dass gesamtschweizerische technische Lösungen für einen behindertengerechten öffentlichen Verkehr ausgearbeitet werden.
Antrag Peter Brunner: Der Regierungsrat wird beauftragt, dahinzuwirken, dass gesamtschweizerisch durch Realisierung technischer Verbesserungen an den Anlagen und Fahrzeugen die Beförderung mobilitätsbehinderter Personen erleichtert wird.
://: Der Antrag Wyss setzt sich in der Eventualabstimmung gegen den Antrag Brunner durch.
Claude Janiak stellt die Kommissionsfassung der Version von Daniel Wyss gegenüber.
Rudolf Felber weist darauf hin, dass die Kommission bewusst darauf geachtet hat, die Thematik aus einer Gesamtsicht zu beurteilen. Er möchte beliebt machen, die Formulierung der BPK zu übernehmen, weil damit nicht nur Fahrzeuge, sondern auch alle Anlagen mitgemeint sind.
Daniel Wyss versteht unter Behindertentransport vor allem TIXI-Fahrzeuge, die als Individualverkehrsmittel gelten. Er aber möchte, dass explizit der behindertengerechte öffentliche Verkehr angesprochen wird.
Max Ribi weist darauf hin, dass mit den Erläuterungen des Kommissionspräsidenten klar wurde, dass den gesamten Anliegen gedient werden soll.
://: Der Landrat entscheidet sich für die Kommissionsfassung und gegen den Antrrag von Daniel Wyss.
Schlussabstimmung
://: Der Landrat genehmigt den wie oben beschrieben abgeänderten Landratsbeschluss einstimmig.
Landratsbeschluss
betreffend zur nichtformulierten Initiative "Für einen behinderten- und betagtengerechten öffentlichen Nah- und Regionalverkehr"
Vom 26. November 1998
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. Der nichtformulierten Initiative "Für einen behinderten- und betagtengerechten öffentlichen Nah- und Regionalverkehr" wird Folge geleistet.
2. Der Regierungsrat wird beauftragt, eine entsprechende Gesetzesvorlage auszuarbeiten.
3. Der Regierungsrat wird beauftragt dahinzuwirken, dass gesamtschweizerische technische Lösungen für den Behindertentransport ausgearbeitet werden
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
3 98/93
Motion von Peter Brunner vom 14. Mai 1998: Öffentlicher Verkehr und Behinderte gemeinsam
Landratspräsident Claude Janiak erinnert an das Einverständnis der Regierung sowie von Peter Brunner selbst, die Motion als Postulat zu überweisen und erklärt damit den Vorstoss als Postulat für überwiesen.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Fortsetzung des Protokolls vom 26. November 1998