LR Protokoll 26. September 1996 (Teil 1)

Protokoll der Landratssitzung vom 26. September 1996



Zur Traktandenliste dieser Sitzung

Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)





6 96/15
Berichte des Regierungsrates vom 23. Januar 1996 und der Finanzkommission vom 31. August 1996: Volksinitiative "Befristeter Steuerzuschlag für hohe Einkommen und Vermögen (Solidarischer Steuertarif)"


Roland Laube
teilt einleitend mit, dass er das Plenum mit seinen Ausführungen nicht lange strapazieren wird. Er geht davon aus, dass in der Debatte die verschiedenen Argumente vorgebracht werden.

Im Herbst 1994 wurde die unformulierte Volksinitiative "Befristeter Steuerzuschlag für hohe Einkommen und Vermögen (Solidarischer Steuertarif)" eingereicht. Sie verlangt, dass bei steuerbaren Einkommen über 100'000 Franken und steuerbaren Vermögen über 500'000 Franken, befristet auf 6 Jahre, Steuerzuschläge erhoben werden. Diese Zuschläge sollen dem Kanton über die 6 Jahre gerechnet gesamthaft 120 Mio Franken Mehreinnahmen erbringen.

Eine Delegation des Initiativ-Komitees wurde in der Finanzkommission angehört. Seitens dieser Delegation wurde unter anderem ausgeführt, dass die aus der Steuerinitiative resultierenden Mehreinnahmen in erster Linie als Beitrag an die Sanierung der Staatsfinanzen gedacht seien, im Sinne einer massvollen einnahmenseitigen Ergänzung der Sparmassen auf der Ausgabenseite.

In der anschliessenden Eintretensdebatte wurde ein Rückweisungsantrag gestellt, mit dem Ziel, dass der Regierungsrat im speziellen seine Aussagen, die er in der Vorlage bezüglich der Auswirkungen der über 20 Jahre zurückliegenden Reichtumssteuer gemacht hat, überprüfen soll.

Die Kommissionsmehrheit war der Ansicht, dass genügend aussagekräftige Daten verfügbar seien und hat den Rückweisungsantrag abgelehnt.

Die Kommissionsmehrheit hat dann auch in Übereinstimmung mit dem Regierungsrat beschlossen, die Initiative ohne Gegenvorschlag abzulehnen. Zur Hauptsache wurde dazu unter anderem folgendes angeführt:

- Man ist der Meinung, dass eine Annahme der Initiative statt der gewünschten Mehreinnahmen zu Mindereinnahmen führen würde
- In diesem Zusammenhang wird vor allem auf die Erfahrungen mit der Reichtumssteuer von 1973/74 hingewiesen
- Vor allem wird auch eine Abwanderung von Steuerzahlern befürchtet, weil die Kenntnis der zahlreichen Steuervermeidungsmöglichkeiten mittlerweile weit verbreitet sein sollen
- Ganz allgemein wird auch eine Verschlechterung des Steuerklimas befürchtet und ein Rückfall des jetzt günstigen Steuerkantons Baselland in die Reihe der durchschnittlichen Kantone.

Eine Kommissionsminderheit hat sich für die Annahme der Initiative ausgesprochen, u.a. mit dem Hinweis auf die im Vergleich mit der Reichtumssteuer 73/74 bescheidenen Steuerzuschläge.

Namens der 8:3 Mehrheit der Finanzkommission beantragt R. Laube, die Initiative ohne Gegenvorschlag abzulehnen und dem Landratsbeschluss gemäss Entwurf in der Regierungsratsvorlage zuzustimmen.

Adrian Ballmer: Eine Vorbemerkung: Die FIKO behandelte die Vorlage am 26. Juni 1996. Am 21. August 1996 traf sich die FIKO wiederum zu einer Sitzung. Von einem Parteigutachten, welches die SP in Auftrag gab, war nicht die Rede. Am 18. September hörte A. Ballmer erstmals beim Heimfahren am Autoradio ein Interview eines Tobias Bauer zu einem von ihm verfassten Gutachtens. Der Ton war nicht gerade wissenschaftlich zurückhaltend, sondern recht polemisch gegen den Regierungsrat. A. Ballmer hat dann am folgenden Tag, dem letzten Landratstag, das Parteigutachten vom SP-Parteisekretariat zum Preis von 12 Franken erworben und inzwischen die 90 Seiten gelesen. Für ihn ist das Vorgehen der SP schon sehr ungewöhnlich: Wenn man mit einem Gutachten operieren will, wäre es fair, wenn alle anderen Interessierten es rechtzeitig lesen können.

Inhaltlich handelt es sich nicht um ein wissenschaftliches Gutachten, sondern um ein Parteigutachten der SP.

Man kann über quantitative Aussagen der Regierung streiten: Wenn man die effektive Entwicklung - mit Reichtumssteuer 1973/74 mit einer hypothetischen Entwicklung nämlich ohne Reichtumsteuer 1973/74 vergleichen will und die Wirkzusammenhänge komplex sind, dann sind exakte quantitative Aussagen selbstverständlich nicht möglich. Qualitativ sind die Kernaussagen des Regierungsrates nach A. Ballmers Erachten schlüssig.

Nun aber zur Reichtumsteuer-Initiative II:

1 Die Reichtumssteuer-Initiative würde dem Steuersubstrat des Kantons BaselLandschaft schaden, denn Steuerzahler sind keine Milchkühe, die geduldig darauf warten, gemolken zu werden.

Schon die Reichtumssteuer I von 1973/74 hat ihren Zweck gründlich verfehlt. Wenige, aber sehr potente Steuerzahler verlegten ihren Wohnsitz. Die Reichtumssteuer I brachte in der Folge nicht den anvisierten Zusatzertrag, sondern sie bewirkte einen Ausfall von Dutzenden oder von einigen 100 Mio. Franken. Die negativen Auswirkungen beschränkten sich nicht auf die beiden Jahre 1973/74, sondern sie wirkten nachhaltig.

Die heutige Initiative ist zwar auf den ersten Blick etwas moderater, aber die Strategie ist dieselbe. Und in der Zwischenzeit hat sich die Ausgangslage verschärft, indem zum Beispiel die Gemeindesteuer - als Prozentsatz der Staatssteuer erhoben - ebenfalls progressiv ist. Deshalb handelt es sich materiell eben um eine Reichtumssteuer II.

Die SP spricht gerne von vernetzten Systemen und von nachhaltiger Nutzung der Ressourcen. Bei der Steuerbelastung vergisst sie aber, dass wir uns bei der kantonalen Steuerpolitik ebenfalls in einem vernetzten und dynamischen System bewegen, und dass wir unser Steuersubstrat nachhaltig nutzen sollten, statt Raubbau zu treiben.

Steuerzahler sind - wie gesagt - keine Milchkühe, die geduldig darauf warten, gemolken zu werden. Wer kann, wird angemessen reagieren.

Steuervermeidungsstrategien gibt es mehrere: an reduziert sein steuerbares Einkommen, man wandert ab, man verschiebt bloss sein Vermögen. Wer noch Nachhilfe braucht, kann die Möglichkeiten der Steuervermeidung auf Seite 65f. des SP-Parteigutachtens nachlesen.

Es genügt die Abwanderung von ein paar Dutzend sehr potenter Steuerzahler. Im übrigen war das Baselbiet auch mit dem 8%igen Steuerrabatt von 1991 bis 1994 keine Steueroase.

Der Zürcher Finanzdirektor Erich Honegger erklärte in einem FACTS-Interview vom 19. September 1996: "Im Kanton Zürich erbringen 2% der Bevölkerung 28% des gesamten Steueraufkommens. Diesen Leuten müssen wir Sorge tragen, im Interesse aller Steuerzahler. Es geht ... darum, den Wirtschaftskanton Zürich als Wohn- und Steuerplatz attraktiv zu erhalten. Schon heute beobachten wir eine Absetzbewegung in Richtung steuergünstigere Plätze wie die Kantone Zug oder Schwyz."

2 Die Reichtumssteuer II ist kein Beitrag zur Sanierung des Staatshaushaltes

- Die Initiative bezweckt einen jährlichen Mehrertrag von 20 Mio. Franken, befristet auf 3 Steuerperioden.
- Die Massnahme ist also auf 6 Jahre befristet. Aber bei den Kantonsfinanzen haben wir ein strukturelles Problem, nicht bloss ein vorübergehendes konjunkturelles. Ein strukturelles Dauerproblem kann man nicht mit einer vorübergehenden Massnahme lösen.
- Die anvisierten 20 Mio. Franken machen bei einem Aufwand der Laufenden Rechnung von bald 2 Milliarden CHF gerade 1%. A. Ballmer will nicht behaupten, 20 Mio. seien Peanuts. Aber Chance - nämlich 120 Mio. in 6 Jahren zu gewinnen - und Risiko - nämlich Steuersubstrat langfristig zu verlieren oder zusätzliches nicht zu gewinnen - sind nicht gerade günstig verteilt.

Die Initianten argumentieren, die dringliche Sanierung des
Staatshaushaltes dürfe nicht nur auf der Ausgabenseite, sondern müsse auch auf der Einnahmenseite angepackt werden. Sie wollen damit suggerieren, die bisherigen Sanierungsmassnahmen seien einseitig auf der Ausgabenseite erfolgt. Dies trifft nachweislich nicht zu (wie Aufhebung des Steuerrabatts, nicht kompensierter Mehrertrag aus der Revision des Gewässerschutzgesetzes). Der Kanton Basel-Landschaft - wie andere finanzstarke Kantone - hat nicht zu wenig Einnahmen, sondern er gibt zu viel aus. Es fällt doch auf und ist bedenkenswert, dass die finanzstarken Kantone die grössten Finanzprobleme haben, nicht die finanzschwächeren.

3 Die SP gefällt sich am Sonntag in der Rolle des Wirtschaftsförderers; aber am Werktag - so mit der Reichtumssteuer fördert sie nicht Unternehmer, sondern Unterlasser

Es ist schon sehr blauäugig, wenn die Initianten behaupten, die Reichtumssteuer habe nichts mit Unternehmungen zu tun; sie betreffe nur natürliche Personen. Unternehmungen werden bekanntlich von natürlichen Personen geleitet.

Zu den günstigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, zur Attraktivität im Standortwettbewerb gehören selbstverständlich nicht allein, sondern nebst anderen Faktoren - auch die objektive steuerliche Belastung und das subjektive Steuerklima. Bereits das Lancieren einer Reichtumssteuerinitiative verschlechtert das Steuerklima. Würde sie eingeführt, würde das Baselbiet nicht nur subjektiv verlieren, sondern auch objektiv in der kantonalen SteuerHitparade absteigen.

Weil die Förderung der Wirtschaft doch so wichtig ist, gebührt den wirtschaftlichen Leistungsträgern unseres sozialen Systems eigentlich eine Medaille statt einer Diskriminierung. Wenn - wie bei der Einkommenssteuer - 11% der Kunden 42% des Ertrags bringen, wird jede vernünftige Unternehmung diese 11% Top-Kunden besonders pfleglich behandeln.

4 Mit ihrer Initiative für einen "solidarischen Steuertarif" suggerieren die Initianten, unser Steuertarif sei zu wenig solidarisch. Effektiv ist im Baselbiet aber die Steuersolidarität bereits stark ausgeprägt.

Wir haben im Baselbiet bereits einen ausgesprochen "solidarischen" Steuertarif mit einer ausgeprägt progressiven Steuerkurve. Progressiv ist nicht nur die Staatssteuer, sondern auch die Gemeindesteuer.

Im übrigen gibt es auch noch andere Progressionen, welche stark einschenken, wie die Bundessteuer, die AHV, die Krankenversicherung.

Wer verordnete Solidarität überstrapaziert, muss sich über wachsenden Steuerwiderstand und konsequente und findige Steuervermeidung nicht wundern.

5 Ist das Baselbiet wirklich ein steuergünstiger Kanton?

Der Kanton BL gehört zwar noch zu den steuergünstigeren Kantonen. Doch dies gilt nur im Durchschnitt und für einzelne Gruppen, wie die Rentner. Für die anvisierte Gruppe der wirtschaftlichen Leistungsträger ist das Baselbiet nicht steuergünstig.

6 Wer bezahlt eigentlich die Zeche?

Die Reichtumssteuer zielt auf die "Reichen". Reiche haben legale Möglichkeiten zur Steuervermeidung. Wenn sie die Möglichkeiten nicht kennen, werden sie sich einen findigen Berater leisten. Dass sie auch erfolgreich in der Steuervermeidung sind, zeigte die Reichtumssteuer 1973/74.

Wer aber hat denn den Verlust an Steuersubstrat kompensieren müssen? - Der Mittelstand. Der Mittelstand bezahlte die Zeche bei der Reichtumssteuer I, und der Mittelstand müsste die Zeche auch bei der heutigen ReichtumsteuerInitiative bezahlen. Denn der Mittelstand hat noch wenig Möglichkeiten zur Steuervermeidung, und er kann sich auch nicht einen teuren Berater leisten.

Die Reichtumssteuer ist von einigen vielleicht gut gemeint, aber sie ist kurzsichtig, weil sie ihren Zweck durch Verlust an Steuersubstrat verfehlt, und sie ist unsozial, weil der Mittelstand zusätzlich zu seinen bereits erheblichen Lasten die Zeche bezahlt.

Die FDP-Fraktion beantragt deshalb einstimmig, den Anträgen von Regierungsrat und Finanzkommission zu folgen und die Reichtumssteuer-Initiative II ohne Gegenvorschlag abzulehnen.

Urs Wüthrich: Das Budget 1997 des Kantons Baselland steht unter dem Titel " Ertragseinbruch" . Vor diesem Hintergrund steht ein sehr gutes Gefühl, wenn wir jetzt dem Regierungsrat einen Check über 120 Mio Franken anbieten können; einen Check zugunsten der Baselbieter Bevölkerung.

Mit einem vom Umfang her bescheidenen und begrenzten und von daher sicher zumutbaren Steuerzuschlag sollen die Sparbemühungen des Regierungsrates und des Parlamentes ergänzt werden. Es kann niemand bestreiten, dass der Kanton Baselland dieses Geld dringend benötigt. Er braucht das Geld auch darum dringend, weil bisherige Sparbemühungen kompensiert wurden durch Steuerausfälle und politische Entscheide.

Obwohl der Regierungsrat und der Kanton das Geld dringend benötigen, stellen sich Regierungsrat und bis jetzt in der Diskussion bürgerliche Mehrheiten ganz klar gegen den Beitrag zur Sanierung der Staatsfinanzen.

Die SP hat in der Kommissionsberatung die Rückweisung der Vorlage beantragt und verlangt, dass der Regierungsrat seine Behauptungen und Einschätzungen nochmals sorgfältig überprüft. In der Zwischenzeit wissen wir, wie wichtig und notwendig die Überprüfung war.

Die Kritik an der Initiative, die sehr vernichtend ausgefallen ist, trifft schliesslich die Vorlage selber. Sie trifft eine Vorlage, die aus einem hohen Anteil nahtloser Polemik besteht. Die Schlussfolgerungen, die schliesslich zur Haltung des Regierungsrates führen, kommen nur zustande, weil die Grundlagen, Annahmen konstruiert wurden, die sich auf gravierende methodische Mängel bei der Ausführung stützen.

Eine wichtige Schwäche der regierungsrätlichen Argumentation ist sicher die Folge aus einer falschen Periodenabgrenzung, das heisst, für die Entwicklung des Steuerbetrages 1975 bei den hohen Einkommen kann sicher nicht die Reichtumssteuer 73 und 74 verantwortlich gemacht werden, sondern das geltende Steuerrecht, das ab dieser Zeit herrschte.

Ein weiterer wichtiger Mangel ist einerseits die willkürliche Auswahl der Einkommensgruppen und der unzulässige Direktvergleich mit der Reichtumssteuer-Initiative von 1973/74. Obwohl die Steuermehrbelastung 73/74 ungefähr zwölfmal so hoch war wie sie jetzt mit der Initiative vorgeschlagen wird, werden unserer Initiative dieselben Mängel und Konsequenzen unterstellt wie damals.

Wegen dieser methodischen Mängel zeichnet sich die Argumentation des Regierungsrates durch Schwarzmalerei aus und klammert wesentliche Aspekte aus.

Es wurde heute bereits verschiedenes zum Thema " Steuerklima" erwähnt. Es wird dabei davon ausgegangen, dass die Steuerbelastung einer von vielen verschiedenen Aspekten ist. Die Steuerbelastung kann aber nicht isoliert betrachtet werden, wichtig ist der Preis-Leistungsvergleich.

Zum Thema " Steuervermeidung": U. Wüthrich kann ohne weiteres der Aussage von E. Honegger zustimmen, der sagte: "Man macht die Armen nicht reicher, wenn man die Reichen ärmer macht". Niemand kann ernsthaft behaupten, dass die steuerliche Mehrbelastung durch die Initiative unter dem Titel " Raubzug auf Einkommen und Vermögen der Betroffenen" angesiedelt werden kann. Die Tatsachen, dass die Erhöhungen sehr bescheiden ausfallen, dass sie zeitlich beschränkt sind und vor allem auch, dass sie nur ein Stück weit das kompensieren, was wir den SteuerzahlerInnen in den letzten Jahren geschenkt haben, sprechen für sich.

Konsequenterweise ist es sicher auch unzulässig, wenn suggeriert wird, der Kanton Baselland werde zu einer Steuerhölle . Der Kanton Baselland behauptet seine Stellung als steuergünstiger Wohnkanton.

In diesem Zusammenhang möchte U. Wüthrich an all denjenigen, die heute die Absicht haben, den Untergang des Kantons Baselland zu beschwören, appellieren und zu überlegen geben, ob wir mit solchen Beschwörungen die Attraktivität des Standortes "Kanton Basel-Landschaft" beitragen. Eine steuerliche Mehrbelastung im Durchschnitt von 940 Franken oder 0,6% dürften kaum der Auslöser dafür sein, dass jemand einen Berater aufsucht, um mit ihm über die steuerliche Situation zu sprechen!

Es wurde der SP unterstellt, dass sie nur am Sonntag für Wirtschaftsförderung sei. Die Wirtschaft hat der Initiative unterstellt, dass sie konjunkturpolitisch ohne Wirkung sei - was auch nie behauptet worden ist. Ganz abgesehen davon, dass im Rahmen der bescheidenen Möglichkeiten, die der Kanton zur Stützung der Konjunktur zur Verfügung hat, 20 Mio Franken nicht nichts sind.

Wichtig ist auch, dass die steuerliche Mehrbelastung für die Betroffenen in einem Bereich ausserhalb ihres Konsums wirksam ist. Sie kann also keinesfalls verantwortlich gemacht werden für weitere Verschlechterungen der Konsumstimmung. Es wurde auch bereits bestätigt, dass ausdrücklich Rücksicht auf die Rahmenbedingungen der Wirtschaft genommen worden ist: es wurde darauf verzichtet, die juristischen Personen ebenfalls für die steuerlichen Mehrbelastungen vorzusehen.

Es ist richtig, wenn u.a. A. Ballmer bei finanzpolitischen Diskussionen regelmässig darauf hinweist, dass wir unsere Verantwortung gegenüber zukünftigen Generationen wahrnehmen müssen. Die Zustimmung zur Initiative stellt sicher einen Beitrag dazu dar, der Verantwortung gerecht zu werden.

Hildy Haas: Das Ziel der Initiative der SP ist ein hohes! Sie möchte mithelfen, die maroden Staatsfinanzen zu gesunden, und sie möchte helfen, den sozialen Abbau zu stoppen. Im ganzen sollten 120 Mio mehr Einnahmen für den Staat resultieren.

Die Untersuchung der SP sagt aus, dass 10% der Steuerpflichtigen einen Drittel des Steueraufkommens im Kanton erbringen. Gleichenorts ist nachzulesen, dass die Vermögenden ihr Geld jetzt schon ausserhalb des Kantons Baselland anlegen. Dasselbe kann in der Regierungsrats-Vorlage gelesen werden. Interessant sind dann höchstens die Schlussfolgerungen: die Initianten kommen zum Schluss, dass keine Abwanderung stattfinden wird, die Erhöhung werde keine Auswirkungen auf die Wirtschaft haben. In einem Punkt sind wir uns sicher alle einig: Ohne Geld nützen die schönsten Träume nichts.

Auch viele Klein- und Mittelunternehmen, die auf dem Dienstleistungssektor arbeiten, sind darauf angewiesen, dass jemand ihre Dienste benötigt und sie auch bezahlen kann.

Ob sich Unternehmungen ansiedeln oder nicht, hängt u.a. auch von den steuerlichen Verhältnissen ab. Wenn 10% einen so grossen Teil unserer Steuern bezahlen, ist schon 1% Abwanderung zuviel.

Auch der SVP-EVP-Fraktion macht das Auseinanderklaffen Sorgen, dass nämlich einige Reiche immer reicher werden und ein Grossteil der Menschen kaum mehr überleben kann, u.a. auch die kleinen und mittleren Betriebe, zu denen H. Haas die Landwirtschaft zählt.

Trotzdem müssen wir den grossen Steuerzahlern Sorge tragen. Man kann nicht mit den Steuern die Gegensätze aufheben. Mit dem progressiven Steuersystem, das bei uns gilt, wird etwas ein Ausgleich geschaffen. Es muss auch daran gedacht werden, dass die grossen Einkommen nicht von Prämienverbilligungen in der Krankenkasse usw. profitieren können.

Das Risiko der Initiative ist zu gross. H. Haas möchte keine Experimente wagen. Ausserdem enthält sie auch einen unfairen Ansatz.

Der Antrag der EVP-SVP-Fraktion lautet: Ablehnung gemäss Antrag der Regierung und der Finanzkommission.

Fortsetzung des Protokolls vom 26. September 1996


Back to Top