LR Protokoll 26. September 1996 (Teil 2)

Protokoll der Landratssitzung vom 26. September 1996



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Walter Jermann: Im Kanton Baselland ist die Forderung eines solidarischen Steuertarifes längst erfüllt. Wenn wir bedenken, dass 11% der Steuerzahler rund 42% der Einkommenserträge der natürlichen Personen und 5% der Steuerpflichtigen mit steuerbaren Vermögen über 500'000 Franken sogar 80% ausmachen, sind diese Leute bereits genügend zur Kasse gebeten.

Es ist einfach auszumachen, welche Gruppierungen die Steuerzuschlagsinitiative berappen sollen. Es wurde bereits erwähnt, dass sich die nicht-formulierte Volksinitiative auch diesmal kontra-produktiv auswirken wird. Statt Mehreinnahmen drohen Steuerausfälle; die Auswirkungen sind für den Wirtschafts-Standort Baselland nicht voraussehbar! Die Steuererhöhungen hindern sicherlich Unternehmer zu investieren.

Wenn wir eine tragbare Steuerbelastung in unserem Kanton haben wollen, dürfen nicht nur die hohen Einkommen und Vermögen besteuert werden, sondern wir sollten die Steuern miteinander bezahlen.

Die CVP-Fraktion lehnt die Initiative ab und unterstützt die Vorlage der Regierung und beantragt Eintreten.

Rudolf Keller: Mit dem Buch " Mut zum Aufbruch" haben die Wirtschaftsexponenten, die sich vordergründig zum Wohl der Schweiz haben vernehmen lassen, hintergründig den Initianten der Reichtumssteuer einen Gefallen getan, ja ihnen direkt in die Hände gearbeitet. Mit der zunehmenden Polarisierung zwischen Arm und Reich, zwischen Kapital und Arbeit, zwischen Arbeitslosen und Arbeitnehmern gewinnt die Frage nach dem Erhalt und dem partiellen Weiterausbau des Sozialstaates auch in unserem Kanton neue Aktualität. In der Tat sagt uns die Statistik, dass die Schweiz für Einkommen- und Vermögenszunahme der letzten Jahre und Jahrzehnte eines derjenigen Länder mit den grössten Unterschieden ist. Die Unterschiede haben sich in den letzten Jahren weiter akzentuiert. Verlierer sind mit der vorliegenden Initiative aber ganz eindeutig nicht die grossen Steuerzahler, sondern die mittleren bis kleineren Einkommensgruppen, die die Steuerausfälle zu berappen hätten.

Andererseits ist es nicht unwesentlich, dass mit dem zum Teil einseitigen Anstieg der grossen Einkommen und Vermögenszunahmen, aber auch mit dem Zufluss von ausländischem Fluchtkapital aufgrund der Standortattraktivität unseres Landes die schweizerische Volkswirtschaft insgesamt durch sehr niedrige Kapitalzinsen profitiert hat. Nicht unwesentlich ist in diesem Zusammenhang auch, dass in der Region Basel die Forschung, das Kultur- und Sportsponsoring, aber auch verschiedenste soziale Institutionen von vermögenden Persönlichkeiten und Donatoren in den letzten Jahren freiwillig erheblich finanziell gefördert und unterstützt wurden und immer noch werden. Auf solche Förderer kann unsere Region nicht verzichten.

So einleuchtend die Idee der Reichtumssteuer vordergründig auch ist, vermögende und hohe Einkommensgruppen noch stärker zu besteuern - es heisst für uns, dass wir in einem Wettbewerb stehen und in diesem Wettbewerb dann schlechtere, weniger lange Spiesse gegenüber anderen Kantonen hätten, aber auch weniger lange Spiesse gegenüber dem internationalen Vergleich. Die Reichtumssteuer-Initiative ist also ein sehr gefährliches Spiel. So muss die Frage der Reichtumssteuer nicht nur vordergründig allein nach der kantonalen Steuerprogression, der Sozialverpflichtungen und der Steuergerechtigkeit allein gewichtet werden, sondern auch im kantonalen und internationalen Vergleich. Für uns muss vor allem die Frage im Vordergrund stehen, wann die finanzielle Schmerzgrenze erreicht wird, und wann eine noch grössere progressive Steuerbelastung, die nun die SP mit ihrer Steuerinitiative verlangt, kontraproduktiv wird. In den Jahren 73/74 und in den Folgejahren hat die Reichtumssteuer statt bedeutender Mehreinnahmen für den Kanton Baselland einen kumulativen Steuerausfall von x-Mio Franken verursacht.

Der Kanton Baselland ist also in hohem Masse darauf angewiesen, dass er als Standortkanton weiterhin attraktiv bleibt.

Die Kantone Zürich und auch Neuenburg haben zu einer ähnlichen Steuerinitiative Nein gesagt. Im Kanton Basel-Stadt ist die ebenfalls ähnliche Reichtumssteuer-Initiative bereits im Stadium der Unterschriften-Sammlung gescheitert.

Soll also der Kanton Baselland leichtsinnig seine Standortvorteile aufs Spiel setzen? R. Keller sagt Nein zur überrissenen Reichtumssteuer-Initiative, auch wenn wir der Meinung sind, dass für gutsituierten Kreise im einen oder anderen Bereich eine progressivere Steuerbelastung vorgesehen werden könnte; aber diese Initiative steigt so linear nach oben, dass sie für uns nicht akzeptierbar ist. Die Fraktion der Schweizer Demokraten sagt Nein zur Initiative.

Regierungsrat Hans Fünfschilling: Wir sprechen heute nicht über eine Einnahmenerhöhung und eine Ausgabensenkung; wir sprechen nicht über Sozialabbau, sondern wir sprechen über eine Steuerinitiative. Die Haltung der Regierung, die die Steuerinitiative ablehnt, ist zum grossen Teil darin begründet, dass die Regierung sie als Steuer senkungs initiative betrachtet. So, wie sie sich gegen die letzten zwei Steuersenkungsinitiativen zur Wehr gesetzt hat, setzt sie sich hier ebenfalls zur Wehr. Es ist gut gemeint, man ist der Auffassung, Mehreinnahmen könnten erreicht werden. Es handelt sich aber ganz klar um eine Senkung der Steuereinnahmen.

Zu den Vorwürfen an die Regierung:

Es würde unseriös, salopp, fehlerhaft, haltlos in dieser Landratsvorlage argumentiert. Alle hier im Saal sind sich klar darüber, was eine Landratsvorlage ist: sie ist keine wissenschaftliche Arbeit. In einer Landratsvorlage werden die grundsätzlichsten Argumente vorgebracht und die grundsätzlichsten Themen diskutiert. In unserem Landrat haben wir das Instrument der Kommissionsarbeit: dort kann jederzeit auf die Argumentation eingegangen, und es können zusätzliche Informationen und Details verlangt werden.

H. Fünfschilling erinnert an die Zeit, als die Reichtumssteuer-Initiative zum ersten Mal "in der Luft stand": Er bat die SP-Parteileitung und das Initiativkomitee, die Überlegungen und Ergebnis der letzten Reichtumssteuer-Initiative vorstellen zu können. H. Fünfschilling erläuterte und zeigte, mit welchen Modellen gerechnet worden war und wie die FKD zu den Zahlen von Hunderten von Millionen Franken gelangte. Das Initiativkomitee fand diese Erläuterungen sehr interessant und wollte nochmals darüber diskutieren, was dann aber nicht mehr geschah.

In der Kommission hätten alle Argumente und Vorwürfe, die jetzt schriftlich vorliegen, angebracht werden können. Es wurde aber nicht diskutiert, niemand interessierte sich dafür, nach welchen Modellen gerechnet worden war. Es wurde hingegen ein Rückweisungsantrag der SP eingereicht. Nachdem dieser Antrag abgelehnt worden war, wurde nicht mehr materiell diskutiert.

Nun findet diese Diskussion und Kritik in der Öffentlichkeit statt. Hier handelt es sich zumindest um ein unübliches Vorgehen.

Zu den konkreten Vorwürfen:

Im Bericht ist erwähnt, dass die 200 Mio der Regierung eine saloppe, in den Raum geworfene Zahl sei, die nicht hergeleitet werde. H. Fünfschilling hatte der SP-Parteileitung das Modell vorgestellt; es wurde auf drei verschiedenen Arten gerechnet. Je nach Modell gelangten wir auf Steuerausfälle bis zu 900 Mio Franken. Seine persönliche Schätzung belief sich auf 300-400 Mio Franken. Die Regierung hat sich, um sich auf die sichere Seite zu begeben, auf die Aussage von mind. 200 Mio festgelegt.

Verschiedene Faktoren seien nicht berücksichtigt worden: z.B. die wirtschaftliche Entwicklung der Schweiz gegenüber Baselland. Der schweizerische Durchschnitt beträgt 4,2%, 3,7% für Baselland! Dies kann die enormen Differenzen nicht erklären. In der Regierungsvorlage kann nachgelesen werden, wie der Rückgang vor sich geht. Die Auswirkungen auf die Steuer waren gering, weil wir die Arbeitslosigkeit exportiert haben. Darum hat der Kanton Baselland den wirtschaftlichen Rückgang mit dem Nichteinstellen von Pendlern kompensiert - die Steuern flossen genau gleich. Einige der grossen Steuerzahler sind ins Tessin gezogen.

Der grosser Vorwurf lautet dahingehend, dass die Regierung fehlerhaft gerechnet habe: H. Fünfschilling hat dazu allen Landräten eine korrigierte Statistik betreffend Steuerertrag der natürlichen Personen mit einem steuerbaren Einkommen über 500'000 Franken austeilen lassen. An der Aussage der Regierung wird aber dadurch überhaupt nichts geändert.

Ein weiterer Vorwurf wurde erhoben, indem behauptet wurde, es sei eine willkürliche Auswahl von Leuten mit einem Einkommen von über 500'000 Franken getroffen worden. Dies zeigt genau, dass die SP nicht begriffen hat, um was es geht. Es ist klar, dass diejenigen mit 500'000 Franken und nicht diejenigen mit 100'000 ausgewählt wurden: Keiner, der 100'000 Einkommen versteuert, hat dieselbe Mobilität wie jemand, der ein Einkommen von 500'000 Franken hat. Und genau diese Leute reagieren; dieses Steuersubstrat ginge uns verloren.

H. Fünfschilling kann der SP-Fraktion in einem Punkt zustimmen: Die Lage ist heute anders als 73/74. Die jetzige Situation ist wirtschaftlich anders: wir haben nicht eine konjunkturelle Flaute, sondern wir haben eine strukturell konjunkturelle Flaute. Es besteht also eine total andere Situation. H. Fünfschilling zitiert Bundesrat K. Villiger: " Der Kampf der Unternehmer untereinander ist einem Kampf der Wirtschaftsstandorte gewichen". Die Politik schaut im Moment hilflos zu. Das einzige, was die Politik beitragen kann, ist, Fehler zu machen. An so einem Fehler sind wir nun!

Die Regierung ist nach wie vor überzeugt, dass allein durch die psychologische Wirkung einer Reichtumssteuer diejenigen Leute, die die Freiheit besitzen, entscheiden zu können, wo sie ihre Steuern bezahlen, dagegen protestieren, indem sie bei uns nicht mehr zahlen werden.

Auswirkungen auf Arbeitsplätze: Nicht der Staat schafft Arbeitsplätze, die Unternehmer schaffen Arbeitsplätze. Dabei ist klar, dass sie mehr verdienen. Beim Standortentscheid stellt sich immer die Frage der Steuersituation im betreffenden Kanton; diese Frage ist äusserst relevant.

Es wurde uns ein Check angeboten: Damit wird die Behauptung provoziert, dass es sich dabei um einen ungedeckten Check handelt! Denn ob die 120 Mio Franken je eingenommen werden könnten, bezweifeln wir.

Wir alle wissen nicht, wer recht hat, wir haben unsere Überzeugungen, aufgrund unserer Beurteilung der Lage entscheiden wir. Wenn die SP-Fraktion recht hat, was ändert sich dann? Der Unterschied ist auf jeden Fall nicht sehr gross. Es könnte aber sein, dass wir andererseits einige Millionen Franken Steuersubstrat und einige Tausend Arbeitsplätze verlieren!

Esther Maag: Es ist nicht unsere Absicht, der SP in den Rücken zu fallen, wir verwerfen die Initiative auch nicht grundsätzlich, sondern unterstützen ihre Stossrichtung. Eine seriöse Finanzpolitik muss sich zwangsläufig auch um die Einnahmen kümmern. Zudem ist die SP-Initiative auch sozial, was wir ebenso begrüssen. Sie hat aber drei Pferdefüsse, darum verlangen wir eine Rückweisung der Vorlage an die Regierung.

- Der erste Pferdefuss betrifft die Zweckbindung. Die Angst vor Verlust an Arbeitsplätzen ist auch unsere Angst. Wir möchten wissen, was mit dem Geld geschehen soll; wir haben uns auch gewundert, dass die SP nicht daran gedacht hat. Das Geld darf sicher nicht für Zivilschutzbauten oder die J2 verwendet werden. Aber nicht nur die Steuer an sich soll sozial sein, sondern auch die Verteilung. Dies ist unser oberstes Gebot. Wir benötigen heute vor allem Geld, um assnahmen gegen die Erwerbslosigkeit und Bereiche ergreifen zu können, die die Wirtschaft vernachlässigt. Dazu gehören sozialer Wohnungsbau, Natur- und Umweltschutz, Spitex. Wir verlangen also eine Zweckbindung des Geldes. Mit diesen zusätzlichen Steuergeldern sollen volkswirtschaftlich dringende Bereiche finanziert werden.

Darum unterstützen wir die kantonale Initiative für einen Solidaritäts-Fonds - Umverteilung des Reichtums statt Erwerbslosigkeit. Diese Initiative wurde im März eingereicht; gehört hat man nie etwas davon. Wir fordern, dass beide Initiativen zusammen zur Abstimmung gelangen.

- Zum zeitlichen Faktor: Die SP-Initiative ist auf 6 Jahre befristet. Was geschieht nachher? Dann werden die Bürgerlichen die Steuer wiederum senken, die SP erhöht sie usw. So darf es nicht weiter gehen. Die Staatsfinanzen können so nicht gerettet werden, denn sie sind nicht nur von der Konjunktur abhängig, sondern sie haben auch einen strukturellen Hintergrund. Wir brauchen darum langfristige Perspektiven. Denn nur so können die Staatsfinanzen geplant werden. Darum ist auch unser Gegenvorschlag unbefristet.

- Grundsätzliche Überlegungen: Wir brauchen einen Systemwechsel, ein grundsätzliches Überdenken des Steuersystems. Die eine Stossrichtung, die wir einschlagen möchten, ist die Kapitalgewinn-Steuer, die andere ist die ökologische Steuerreform. Die Kapitalgewinnsteuer heisst, dass finanzielle Transaktionen und Gewinne zukünftig besteuert werden sollen. Die Firmen sollen nicht reich werden, indem sie fusionieren und Arbeitsplätze abbauen, sondern wenn sie möglichst viele Leute beschäftigen. In diese Richtung zielt auch die ökologische Steuerreform. Es soll nicht weiterhin die menschliche Arbeitskraft durch ständige Lohnprozente verteuert werden, weil ja Arbeitskräfte im Überfluss vorhanden sind, sondern es geht darum, dass endlich die Ressourcen besteuert werden. Darum die ökologische Steuerreform. Auch dazu liegt ein Vorstoss der Grünen schon lange in der Schublade der Regierung.

Im Gegensatz zur SP-Initiative möchten wir keine Einkommensbesteuerung, sondern eine Vermögenssteuer. Wir möchten also nicht Geld der mittleren Einkommen besteuern, sondern nur der wirklich Vermögenden. Das heisst, zur Kasse gebeten werden schliesslich nur die Millionäre. Darum ist unser Gegenvorschlag eindeutig massvoller. Diese Bestimmung würde im Kanton Baselland nur 6,1% aller Unternehmungen betreffen, immerhin aber über 60% des gesamten steuerbaren Kapitals. Klein- und Mittelbetriebe erfahren keine Mehrbelastung. Auf die steuerbaren Vermögen ab 100'000 Franken würde ein zusätzlicher Beitrag erhoben. Sämtliche geltenden Abzüge könnten weiterhin vorgenommen werden.

Die Unternehmer würden einen Solidaritätsbeitrag von 9‰ auf den Ertrag, plus Zuschlag, der sich nach dem Verhältnis von Gewinn und Kapital bemisst, berappen müssen. Je besser die Rendite, desto höher der Solidaritätsbeitrag. Diese Bestimmung würde vor allem Banken und die chemische Industrie betreffen.

Was würde daraus resultieren? 20 Mio Franken pro Jahr. Wir benötigen einen Zusammenschluss der Weit- und Vernünftigdenkenden. Es geht nicht darum, irgendwelche ideologischen Gefechte auszutragen, sondern darum, einen langfristigen Wandel anzustreben. Der von der SP-Fraktion vorgeschlagene Steuertarif stellt nur eine kurzfristige Massnahme dar; unser Antrag ist grundsätzlicher Natur.

Darum lautet unser Gegenvorschlag: Die Vorlage 96/15 wird an den Regierungsrat zurückgewiesen. Der Regierungsrat wird beauftragt, eine Vorlage auszuarbeiten, die die gleichzeitige Stellungnahme des Landrates und des Volkes zu beiden Initiativen ermöglicht.

Roland Laube: In der Finanzkommission wurde schon ein Rückweisungsantrag eingebracht, wobei er aus einer anderen Motivation heraus erfolgte; er wurde abgelehnt. Die Grünen möchten die Ausarbeitung eines Gegenvorschlages. Die Finanzkommission hat sich klar dafür ausgesprochen, dass die Initiative ohne Gegenvorschlag den Stimmberechtigten unterbreitet werden soll. Soweit R. Laube informiert ist, ist es nicht möglich, eine Initiative einer anderen als Gegenvorschlag gegenüberzustellen.

R. Laube beantragt im Namen der Finanzkommission, den Rückweisungsantrag abzulehnen.

Regierungsrat Hans Fünfschilling: Eine Initiative kann auch tel quel übernommen werden. Wenn also der Landrat in seiner Mehrheit die Regierung beauftragen würde, auf die Initiative der Grünen einzutreten und sie als Gegenvorschlag zu bringen, wäre dies durchaus möglich. Die Regierung wird dies aber nicht von sich aus vorschlagen.

Wir sind der Meinung, dass die Initiative der Grünen einen anderen Ansatz als die heute diskutierte enthält. Eine einzelne Abstimmung darüber sollte dem Stimmbürger nicht vorenthalten werden.

Esther Maag: Es ist unser Anliegen, dass beide Initiativen zusammen zur Abstimmung gelangen.

Urs Baumann: " Nur die allergrössten Kälber wählen ihre Metzger selber" . Diese Stossrichtung enthält die SP-Initiative. Unter dem Deckmantel von Solidarität und sozialem Ausgleich versucht sie, etwas zu erreichen, indem sie Leute ausquetscht, die sehr wohl wissen, wie sie vorgehen müssen, um eben nicht ausgequetscht zu werden.
Reichlich naiv ist die Überreichung des Checks. Der Begriff "ungedeckt" ist bereits gefallen. Die Unterlagen zeigen alle in dieselbe Richtung: es geht klar hervor, dass mit der Reichtumssteuer-Initiative 73/74 eine nachhaltige Verschlechterung der Einnahmen erfolgt ist.

Der Vergleich zwischen der Initiative vor 20 Jahren und derjenigen von heute zeigt, dass die Stossrichtung zwar dieselbe ist, nur hat man heute vergessen, dass desfür die Leute viel einfacher und schneller möglich ist, sich dem Zugriff entziehen zu können. Ob die Steuermehrbelastung in Franken tragbar ist oder nicht, spielt keine Rolle. Wesentlich ist die psychologische Wirkung; wesentlich ist die ergriffene Massnahme; wesentlich ist auch das Verhalten der Angesprochenen.

Wir müssen uns klar darüber werden, dass heute, in einer so schnellebigen Zeit, auch die Attraktivität eines Kantons wie Baselland an einem Fädchen hängt. U. Baumann kommt sehr oft mit Leuten in Kontakt, die sich überlegen, ob sie sich in dieser Region ansiedeln sollen oder nicht. Die erste Frage ist meist diejenige nach den Steuern. Allein mit dieser Initiative wurde jetzt schon eine wesentliche Verschlechterung des Steuerklimas erreicht.

Durchschnittlich betrachtet sind wir kein attraktiver Kanton. Wir sprechen ja diejenigen mit grossen Einkommen an. Unser Steuerklima ist heute schon relativ schlecht; es darf nicht absichtlich noch mehr verschlechtert werden.

Die psychologische Wirkung betrachtet U. Baumann als dramatisch, darauf muss geachtet werden. Er beantragt, die Initiative gemäss Regierungsrats-Antrag zu beschliessen.

Urs Wüthrich äussert sich zum Rückweisungsantrag der Grünen: Aus folgenden drei Gründen lehnen wir ihn ab:

- Wir gehen davon aus, dass grundsätzlich die Verwendung und Verteilung dann diskutiert wird, wenn die Ausgabendiskussion geführt wird.
- Massnahmen, die einer Ertragssteigerung dienen, sollen klar im Sinne einer indirekten Zweckbestimmung den Bereichen zugute kommen, die uns speziell am Herzen liegen, also im Bereich der Ökologie und der Sozialpolitik.
- Es wird in jedem Fall das Gesamttotal der Mittel aufgerechnet werden, das für einen Bereich eingesetzt wird.

In diesem Sinne appelliert U. Wüthrich an die Solidarität der Grünen.

Bruno Krähenbühl ist erschüttert über den Verlauf dieser Debatte, sie erhält keine gute Note. Anstatt gemeinsam eine seriöse Finanzpolitik zu betreiben, artet sie in ein ideologisches Hickhack aus. Die ganze Abhandlung könnte unter dem Titel "schludrige Finanzpolitik" laufen. Es geht heute nicht um Vergangenheitsbewältigung; es geht heute nicht nur um die Steuerinitiative. Heute geht es zum grossen Teil darum, welche Finanzpolitik in der Zukunft für uns gelten soll.

Bei der Beantwortung B. Krähenbühls schriftlicher Anfrage betreffend Finanzpolitik hat die Regierung im Juni dieses Jahres festgehalten, dass
- eine dauerhafte Haushaltsanierung noch nicht stattgefunden hat
- die mittelfristigen Perspektiven keineswegs beruhigend sind
- der Regierungsrat die Auffassung hegt, dass die klassischen Sparbemühungen weitgehend ihre Früchte getragen hätten und wenig zusätzliche anhaltende Wirkung ausübten
- der Regierungsrat Handlungsbedarf zur Sanierung des Staatshaushaltes in den nächsten Jahren sieht und schliesslich
- es unumgänglich ist, dass in die drei grossen Bereichen des Staatshaushaltes geplant eingegriffen wird.

Der Regierungsrat hat es allerdings tunlichst vermieden, seine Absichten zu konkretisieren. Auch im Regierungsprogramm 95-99 hat er nur dumpfe Andeutungen gemacht, ohne aber sein Rezept für die Konsolidierung des Haushaltes aufzudecken.

Das Modell der SP, den Haushalt mit Mehreinnahmen zu sanieren, wird einfach abgelehnt und zwar wiederum ohne aufzudecken, wie die Regierung konkret das Ziel der Haushaltsanierung erreichen will. Dies ist unseriös.

Das Konzept II - Modell SP - Sanierung über Mehreinnahmen - die Zahlen liegen auf dem Tisch, das Konzept ist konkret. Die Aufgabe des Parlamentes ist, zwischen den beiden Modellen zu wählen. Wenn wir die Katze nicht im Sack kaufen wollen, müssen beide Modelle ausgearbeitet und konkretisiert vorliegen. Das heisst, wir müssen die Regierung zwingen, eine detaillierte Gesamtübersicht vorzulegen, wie sie den Staatshaushalt konkret stabilisieren will. Erst dann kann das Parlament, in Kenntnis aller Fakten, die Modellwahl treffen.

B. Krähenbühl bittet den Regierungsrat, seine Karten aufzudecken. Er muss aufzeigen, wie und in welchem Umfang der angekündigte Einschnitt in den grossen Bereichen der Staatsaufgaben Bildung, Gesundheit und soziale Wohlfahrt erfolgen soll. Im weiteren soll der Regierungsrat uns mitteilen, wie er die bisherigen kantonalen Subventionen im Totalbetrag von 400 Mio Franken kürzen will. Wenn die Kürzungsmodelle vorliegen, dann können sie der SP-Initiative gegenübergestellt werden. Dann besteht auch die Freiheit der Wahl.

Claude Janiak: Es zeigt sich wieder einmal, dass Diskussionen über Steuern sachlich kaum möglich sind. Wir von der SP haben sicher eine grössere Klientschaft im Auge als diejenigen RednerInnen, die man bis anhin gehört hat! Die letztjährigen Steuersenkungen kamen zudem alle aus der "FDP-Küche". Wenn 120 Mio pro Jahr eingespart werden können von Leuten, die mehr als eine Viertelmillion versteuern, ist dies doch nichts anderes als eine Vorbeugung für die grosse Mehrheit der Bevölkerung, die zunehmend mit Gebühren und Abgaben belastet wird. Es ist doch auch so, dass alle ernst zu nehmenden Exponenten immer wieder betonen, dass Sanierungen eines Haushaltes nicht möglich sind, ohne auch die Einnahmenseite anzutasten.

Wenn die grosse Mehrheit ständig mehr belastet wird - dies ist der Fall - und Wenige ganz entscheidend entlastet werden, führt dies dazu, was auch in diesem Rat laufend beklagt wird; dass wir uns nämlich in Richtung Dreiklassenwirtschaft bewegen. Die Initiative ist möglicherweise zu bescheiden; sie will nicht neue Steuern, sondern sie will zum Teil Geschenke zurücknehmen, die vor einigen Jahren beschlossen worden sind. Dies halten wir für zumutbar.

Elisabeth Nussbaumer: Das Wort "Solidarität" haben wir nun schon einige Male gehört. Solidarität ist eines der wichtigsten Grundprinzipien eines gut funktionierenden Staatswesens. Wir haben gehört und in der Zeitung gelesen, dass unser Kanton einen Ertragseinbruch verzeichnen muss; wir haben auch von den diversen Steuergeschenken gehört. Die Folgen dieses Einnahmeneinbruchs sind klar: Leistungsabbau innerhalb unseres Staates auf den verschiedensten Gebieten. Solidarität ist ein hoher Anspruch an uns alle. Sie ist vor allem dann gefragt, wenn es uns nicht mehr so gut geht; dann ist die Ausübung auch am schwierigsten. Steuergeschenke nützen vor allem den besser Situierten; sie haben auch die besten Möglichkeiten, auf legale Weise gewisse Steuern zu umgehen. Staatlicher Leistungsabbau andererseits trifft vor allem die Schwächeren und die finanziell schlechter Gestellten. Sie haben auch kaum Möglichkeiten, sich irgendwo von Steuern zu befreien.

Wir appellieren in diesem Zusammenhang nur an die Solidarität in einem ganz bescheidenen Mass!

Roland Meury möchte kurz zum Antrag der Grünen Stellung nehmen und festhalten, dass ihn die Debatte nicht erschüttert. Sie verläuft nicht anders, als zu erwarten war. In der Politik hat Moral keinen Platz. Realitäten im Leben sind offensichtlich ganz andere. Ökonomisches Denken ist gefragt, und soziales Gewissen hat einen etwas schlechten Nebengeschmack.

R. Meury hat heute von " Milchkühen" gehört. Diese Milchkühe sind eigentlich heilige Kühe; sie dürfen nicht angetastet werden, vor ihnen muss man auf die Knie! Sie dürfen nicht vergrämt werden, sonst verlassen sie uns. R. Meury stellt sich darum die Frage, wie eine Demokratie funktioniert, wenn die heiligen Milchkühe eine solch starke Stellung innehaben, dass der grosse Teil der anderen Kälber, Kühe, Rinder usw. quasi geiselhaft neben diesen heiligen Tieren leben muss?

Wir sind also in einer Demokratie nicht mehr ganz frei, gewisse Forderungen durchzusetzen, die Solidarität verlangen. Muss man, damit man ein Leistungsträger dieses Staates ist, ein Einkommen von über 500'000 Franken aufweisen? Sind die anderen, die weniger verdienen, keine Leistungsträger unserer Gesellschaft?

Welches ist das Steuerklima, in Bezug gesetzt zu einem guten Lebensklima in einem Staat? Könnte sich die vermögende Person nicht freuen, dass sie immer noch einige Mio Franken Vermögen ihr Eigen nennt?

R. Meury bittet die SP um Verständnis: Es ist klar, dass eine Haushaltsanierung auch mit der SP-Initiative nicht möglich sein wird, wir erreichen damit keine dauerhafte Sanierung unseres Staatshaushaltes. Darum möchten die Grünen das Geld gezielt einsetzen und die Zweckbindung vom Volk absegnen lassen. R. Meury appelliert, dieses Vorgehen zu unterstützen.

Andres Klein: Es ist interessant, wenn zwei Menschen, drei Meter weit auseinander, denselben Vortrag des Bundesrates anhören - wie Hans Fünfschilling und A. Klein letzte Woche - und wie Unterschiedliches hängen bleibt! A. Klein blieb sehr deutlich hängen, als Bundesrat Villiger betonte, dass wir in unserem Staat Mehreinnahmen benötigen; auch die Betonung auf mehr sozialer Verantwortung der Banken und Gutsituierten blieb A. Klein in Erinnerung.

Betreffend Psychologie möchte A. Klein fragen, welche psychologische Wirkung zu erwarten ist, wenn jemand damit droht, seinen Wohnsitz in sein Ferienhaus zu verlegen, seinen Wohnort wegen der Steuern zu verlassen? Welchen Einfluss wird ein solches Vorgehen auf jemanden haben, der ausgesteuert ist? Auf jemanden, der Ergänzungsleistungen beziehen muss?

Danilo Assolari: B. Krähenbühl zeigte sich über die ideologische Auseinandersetzung enttäuscht; wir würden unsere Aufgabe nicht richtig erfüllen. D. Assolari betont, dass Ideologie zur Politik gehört. Wir vertreten hier im Landrat das Volk mit den verschiedensten Richtungen und Ansichten. Dass ein Grossteil des Parlamentes sich nicht mit der Idee der SP auseinandersetzen kann, ist rechtens.

Es ist enttäuschend, wenn Worte "missinterpretiert" werden. Wenn also beispielsweise das Wort Solidarität so verbogen wird, als wenn wir in unserem Kanton nicht bereits Solidarität bestünde. Unser Steuersystem, das eine Progression kennt, ist bereits solidarisch; es ist auch Solidarität vorhanden, wenn 11% der Steuerzahler 42% des gesamten Steuereinkommens berappen. Es ist im weiteren solidarisch, dass in guten Zeiten 8% allen zurückgegeben werden, und zwar linear. Jeder konnte profitieren.

Die SP-Initiative wird darum von der CVP abgelehnt, weil sie keine Gesamtschau der Finanzen, sondern einen Beutezug auf eine kleine Minderheit, darstellt.

Ruth Heeb: Es stehen einige Aussagen im Raum, die R. Heeb stören. Es handelt sich insbesondere um das sog. Steuerklima unseres Kantons, das wiederholt angesprochen wurde. 1991 lag der Kanton Baselland im interkantonalen Vergleich betreffend Steuerbelastung im 2. Rang, 1991 im 2. Rang, 1992 im 3., 1993 im 6., 1994 im 5. und 1995 im 6. Rang. Handelt es sich also bei uns um ein so herrliches Steuerklima?

://: Mit grossem Mehr wird Eintreten beschlossen. Damit ist der Rückweisungsantrag der Grünen Fraktion abgelehnt.

://: 12 Mitglieder des Landrates verlangen namentliche Abstimmung zu Ziffer 1 des Landratsbeschlusses.

Antrag der SP-Fraktion zu Ziffer 1 des LRB:
1. Die nichtformulierte Volksinitiative "Befristeter Steuerzuschlag für höhere Einkommen und Vermögen (Solidarischer Steuertarif) wird angenommen.

://: Der Gegenantrag der SP-Fraktion zu Ziffer 1 des Landratsbeschlusses wird in der namentlichen Abstimmung mit 25:49 Stimmen und 4 Enthaltungen abgelehnt. Damit ist der Antrag der Regierung beschlossen.

Mit Ja haben gestimmt:
Heinz Aebi, Esther Aeschlimann, Eva Chappuis, Rosy Frutiger, Heinz Giger, Maya Graf, Jacqueline Halder, Ruth Heeb, Claude Janiak, Andres Klein, Roland Laube, Esther Maag, Peter Meschberger, Roland Meury, Daniel Müller Elisabeth Nussbaumer, Claudia Roche Engler, Christoph Rudin, Karl Rudin, Rolf Rück, Lieselotte Schelble, Emil Schilt, Sabine Stöcklin, Urs Wüthrich, Röbi Ziegler

Mit Nein haben gestimmt:
Franz Ammann, Danilo Assolari, Rita Bachmann, Adrian Ballmer, Urs Baumann, Hansruedi Bieri, Patrizia Bognar, Adolf Brodbeck, Peter Brunner, Susanne Buholzer, Paul Dalcher, Peter Degen, Remo Franz, Fritz Graf, Willy Grollimund, Hildy Haas, Thomas Hügli, Walter Jermann, Hans Ulrich Jourdan, Rudolf Keller, Uwe Klein, Rita Kohlermann, Gerold Lusser, Marcel Metzger, Adrian Meury, Peter Minder, Roger Moll, Willi Müller, Robert Piller, Max Ribi, Max Ritter, Paul Schär, Kurt Schaub, Hans Schäublin, Dieter Schenk, Robert Schneeberger, Bruno Steiger, Urs Steiner, Oskar Stöcklin, Erich Straumann, Ernst Thöni, Peter Tobler, Hans Rudi Tschopp, Heidi Tschopp, Therese Umiker, Dieter Völlmin, Bruno Weishaupt, Theo Weller, Matthias Zoller

Enthalten haben sich:
Bruno Krähenbühl, Paul Rohrbach, Dominic Speiser, Andrea von Bidder

Antrag der SP-Fraktion zu Ziffer 3 des Landratsbeschlusses

3. Den Stimmberechtigten wird empfohlen, die Volksinitiative anzunehmen.

://: Der Antrag der SP wird mehrheitlich abgelehnt. Damit ist der Antrag des Regierungsrates beschlossen.

://: In der Schlussabstimmung wird dem folgenden Landratsbeschluss mit 49:26 Stimmen zugestimmt.

Landratsbeschluss
betreffend Volksinitiative "Befristeter Steuerzuschlag für höhere Einkommen und Vermögen (Solidarischer Steuertarif)"

Vom 26. September 1996

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

1. Die nichtformulierte Volksinitiative "Befristeter Steuerzuschlag für höhere Einkom,men und Vermögen (Solidarischer Steuertarif) wird abgelehnt.
2. Die Volksinitiative wird den Stimmberechtigten ohne Gegenvorschlag zur Abstimmung unterbreitet.
3. Den Stimmberechtigten wird empfohlen, die Volksinitiative abzulehnen.


Für das Protokoll:
Marianne Knecht, Protokollsekretärin




Begründung der persönlichen Vorstösse

96/212
Motion von Peter Brunner vom 26. September 1996: Befristeter Aufnahmestopp von Asylbewerbern im Kanton Baselland

96/213
Postulat von Dieter Völlmin vom 26. September 1996: Schaffung eines Nordwestschweizerischen Konkordats zur Koordination von gemeinsamen Gesetzgebungs- oder Verwaltungsorganisationsprojekten (Rechtsetzungskonkordat)

96/214
Postulat von Esther Maag Zimmer vom 26. September 1996: Bereitstellung von günstigem Wohnraum

96/215
Schriftliche Anfrage von Esther Maag Zimmer vom 26. September 1996: Bis wann will der Regierungsrat das überwiesene Postulat zur ökologischen Steuerreform (ÖSR) noch in der Schublade warten lassen? Schriftliche Antwort vom ...

96/216
Schriftliche Anfrage von Esther Maag Zimmer vom 26. September 1996: Wann wird eine kantonale Studie zur neuen Armut in Auftrag gegeben? Schriftliche Antwort vom ...

96/217
Schriftliche Anfrage von Hans Rudi Tschopp vom 26. September 1996: 220, 256 oder 270 Millionen? Schriftliche Antwort vom ...

Keine Wortbegehren.


Für das Protokoll:
Marianne Knecht, Protokollsekretärin



Fortsetzung des Protokolls vom 26. September 1996

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