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Begrüssung, Mitteilungen
Landratspräsident
Erich Straumann
begrüsst alle Anwesenden herzlich zur heutigen Sitzung.
Erich Straumann
mahnt alle Subkommissionspräsidenten, Mitglieder der Büro- und Ratskonferenz usw., ihre Rechnungsstellung für a.o. Entschädigungen bis Ende dieses Monats der Landeskanzlei abzugeben.
Zur Traktandenliste
Hans Rudi Tschopp
bittet, Traktandum 2
abzusetzen. Erst nachträglich hat sich herausgestellt, dass der Kandidat nicht wählbar ist. Gemäss Statuten hat der Landrat Mitglieder aus seiner Mitte in die Verwaltungskommission der BL Beamtenversicherungskasse zu wählen. RR Hans Fünfschilling hat sich bereit erklärt, auf die nächste Landratssitzung eine entsprechende Statutenänderung vorzuschlagen.
Regierungsrat Hans Fünfschilling:
Die Statuten enthalten, dass von Arbeitgeberseite her sowohl der Landrat als auch der Regierungsrat frei wählen. Die Formulierung betreffend Landrat lautet:
Der Landrat wählt aus seiner Mitte ...
Aufgrund des neuen BVG und der neuen Bestimmungen des Bundesrates sind die Anforderungen an die Kommissionsmitglieder stark erhöht worden, sie treten auf den 1. Januar in Kraft. Wenn nun der Landrat von sich aus darauf verzichtet, dass die Mitglieder aus dem Landrat stammen müssen, kann dies ohne Vernehmlassung auf Arbeitnehmerseite geregelt werden.
H. Fünfschilling erklärt sich bereit, auf die nächste Landratssitzung eine entsprechende Statutenänderung vorzulegen.
Bruno Krähenbühl:
Dieses Problem sollte in einem grösseren Zusammenhang diskutiert werden. Ist es überhaupt richtig, dass der Landrat als Organ der Oberaufsicht selber Leute in Vollzugsorgane abordnet? B. Krähenbühl vertritt die Auffassung, dass der Landrat
niemanden
abordnet. Im Rahmen der Tätigkeit der GPK wird nächstens darüber diskutiert.
Eva Chappuis:
Es besteht ein weiteres Problem, das in diesem Zusammenhang zu beachten ist: Die Arbeitnehmerseite muss sich an die Bedingung halten, dass sie Leute in die Verwaltungskommission delegiert, die BVK-versichert sind, die also selber Angehörige dieser Kasse sind. Es ist der Arbeitnehmerseite nicht gestattet, ihrerseits BVG-SpezialistInnen in die Verwaltungskommission zu entsenden. Wenn also eine Änderung vorgenommen wird, sollten beide Seiten berücksichtigt werden.
Urs Wüthrich
beantragt, dass für beide Seiten die Bestimmungen gelockert werden, damit wird auch mehr Spielraum geschaffen.
Adolf Brodbeck:
Welche Rolle sieht der Landrat, die der Verwaltungskommission zugewiesen werden soll? Ist es der Landrat, der die Rolle des Verwaltungsrates wahrnehmen will, oder soll die Verwaltungskommission diese Rolle übernehmen? Schliesslich stellt sich die Frage, ob der Landrat daran festhalten will, in dieser Verwaltungskommission vertreten zu sein. Alle diese Fragen müssten gemeinsam geprüft werden, bevor eine Änderung vorgenommen wird.
Peter Tobler:
Wir müssen trennen zwischen:
– Streichung einer Bestimmung, die unbestritten ist
– Was alles in der BVK und anderen Gremien zu diskutieren ist?
Eine Trennung dieser beiden Aspekte erscheint notwendig.
Wir können nun einen Schritt in die richtige Richtung tun und einen Zustand korrigieren, der korrigiert werden muss.
Das andere ist die Diskussion der aufgeworfenen Fragen. Dazu gehört eine Vorlage und eine entsprechende Vorbereitung.
Regierungsrat Hans Fünfschilling:
Der Landrat regelt nur, dass die Arbeitnehmerseite von der Abgeordnetenversammlung gewählt wird. Das übrige ist Bestandteil des Reglementes der Abgeordnetenversammlung; es ist also ein Problem der Arbeitnehmer unter sich.
Jetzt geht es nur darum, in den Statuten die Definition derer, die der Landrat wählt, zu regeln.
://: Stillschweigend wird dem Antrag, Traktandum 2 zu streichen, zugestimmt.
1 96/231
Bericht der Landeskanzlei vom 22. Oktober 1996: Ersatzwahl eines Mitgliedes der Steuerrekurskommission
://: In stiller Wahl wird Klaus J. Aeschlimann, Liestalerstrasse 42, 4411 Seltisberg, als Mitglied der Steuerrekurskommission bis Ende der Amtsperiode vom 31.3.1998 gewählt.
3 96/147
Berichte des Regierungsrates vom 4. Juni 1996 und der Umweltschutz- und Energiekommission vom 31. Oktober 1996: Transportrisikoanalyse Strasse Basel-Landschaft. Antrag der Umweltschutz und Energiekommission auf Rückweisung der Vorlage an den Regierungsrat
Jacqueline Halder
begründet den Antrag der Kommission auf Rückweisung an die Regierung.
Vor ca. 4 Wochen waren es 10 Jahre her, seit der Unfall in Schweizerhalle geschah. Die Regierung hat eine Tagung organisiert unter dem Titel "Wieviel Risiko? – Gedanken 10 Jahre nach Schweizerhalle". Die wenigen Landräte, die an dieser Tagung teilgenommen haben, konnten feststellen, dass der Umgang mit Risiken recht kompliziert ist, dass Risiken schwer quantifizierbar sind, dass sehr viele Faktoren dafür verantwortlich sind, dass ein Risiko noch lange nicht bedeutet, dass ein Störfall eintritt. Wir leben in einer risikoreichen Gesellschaft; absolute Sicherheit gibt es nicht.
Wir konnten an der Tagung auch hören, dass die stationären Risiken abgenommen haben. Bei den mobilen Risiken allerdings kann dies nicht behauptet werden.
Die Risikoanalyse liegt nun vor. Der Schlussbericht ist eindrücklich. Berücksichtigt werden sehr viele Faktoren; das Gefahrenpotential der transportierten Güter, die Eintretenswahrscheinlichkeit, die Umgebungsverhältnisse, Frequenzen, Unfallraten usw.
Die Kommission war der Meinung, dass die Forderung, eine Risikoanalyse zu erstellen, mit dem vorliegenden Buch erfüllt ist. Trotzdem beantragt die Mehrheit Rückweisung dieser Vorlage an den Regierungsrat. Die Kommission hat sich vor allem daran gestossen, dass im Bericht von einer Verlagerung der gefährlichen Güter auf die Schiene gesprochen wird. Natürlich wird damit das Risiko auf der Strasse geringer; aber wie steht es mit dem Risiko auf der Bahn? Immerhin werden 4 Unfälle erwähnt, davon sind 3 auf den Schienen geschehen.
Es fehlt eine ausführliche Risikoanalyse "Schiene". Die Kommission war der Meinung, die Schlussfolgerungen, die der Regierungsrat gezogen hat, könnten nicht nachvollzogen werden.
Die Mehrheit der Kommission ist auch der Meinung, dass unsere Regierung mit einer Rückweisung Druck auf die SBB ausüben könne, damit endlich ein umfassender Bericht zur Risikolage "Schiene" erstellt wird.
Die Umweltschutz- und Energiekommission beantragt mit 7:5 Stimmen, die Vorlage an die Regierung zurückzuweisen.
Ernst Thöni
gibt die Stellungnahme zu diesem Geschäft im Auftrag der FDP bekannt.
Niemand wird behaupten wollen, die Transporte gefährlicher Güter seien auf der Strasse ungefährlich. Die Fahrzeuge mit den orangen Tafeln werden von Chauffeuren gesteuert, die eine spezielle Ausbildung absolviert haben, die Wiederholungskurse besuchen müssen. Die Fahrzeuge sind speziell ausgerüstet, sie werden auch jährlich von der Motorfahrzeugkontrolle überprüft. Man ist sich also bewusst, dass es sich um gefährliche Güter handelt.
E. Thöni ist der Behauptung in der Vorlage nachgegangen, was mit den 96% Flüssigtransporten durch den Kanton (nicht mit Ziel Baselland) als Transit bezeichnet wird. In der Schweiz gibt es noch sechs gleiche Umladestellen wie im Auhafen. Die benzingeschwängerte Luft der Benzinfahrzeuge, die beladen werden, wird geschlossen abgesogen. Wenn wir also an jedem Bahnhof umladen würden, erwiesen wir der Luft einen sehr schlechten Dienst.
Wir empfinden als sehr störend in dieser Vorlage, dass die gesamte Anzahl Unfälle pro Millionen Kilometer als statistische Zahl zugrunde gelegt ist und nicht nur diejenige Zahl, an der SDR-Fahrzeuge beteiligt waren. Aus der Praxis wissen wir, dass diese Fahrzeuge sehr selten an Unfällen beteiligt und noch seltener schuldig sind.
Ganz besonders kritisieren wir das Fehlen der Risikoanalyse für Bahntransporte.
Es muss nochmals erwähnt werden, dass von den 4 Unfällen 3 mit der Bahn geschehen sind. Der grösste Schaden entsteht durch die freigesetzte Menge. Darum ist es besonders störend, dass die Regierung zum Schluss gelangt, dass statt eines Lastenzuges mit 13 t über 20 Bahnwagen a 40 t transportiert werden sollen. Dazu ist noch beizufügen, dass im Gegensatz zu den Lastwagen die Bahnwagen keine speziellen Kammern besitzen.
Die FDP-Fraktion ist einstimmig der Meinung, der Regierung nicht eine Schelte zu erteilen, sondern ihr ein Druckmittel in die Hand zu geben, um die SBB endlich zum Transport-Risikobericht über die Schienen anzuhalten. Nur so kann mit gleicher Elle verglichen werden.
Die FDP-Fraktion empfiehlt Rückweisung der Vorlage an den Regierungsrat.
Röbi Ziegler:
Die Transportrisikoanalyse hat nachgewiesen, dass das Risiko des Gefahrenguttransportes hoch ist. Die Strassen in unserem Kanton führen fast ausschliesslich durch dicht besiedeltes Gebiet. Wenn man ausrechnet, welche Tonnagen allein im Sektor Mineralöltransporte gefahren werden und wieviele Fahrzeuge dies betrifft, wird einem Vieles klar: Täglich rollen 9000 t Mineralöl über die beiden Nationalstrassenzweige; ungefähr 1400 t Mineralöltransporte rollen zur Feinverteilung über das Kantonsstrassennetz. Das heisst, dass täglich ca. 600 vollbeladene Camions mit Mineralöltransporten auf den Autobahnen und ca. 80 auf den Kantonsstrassen unterwegs sind. Auch wenn Vieles an Sicherheitsmassnahmen geleistet worden ist, dürfen wir uns nicht damit zufrieden geben.
Zwei Schlussfolgerungen können aus der Transportrisikoanalyse gezogen werden:
– Der Auftrag, der an die Regierung gegeben worden ist, wurde erfüllt.
– Das aufgezeigte Risiko ist nicht einfach tragbar. Es müssen Massnahmen folgen, die das Risiko entweder in der Menge minimieren oder als Risiko optimieren. Sonst sind auch die Kosten, die die Analyse zur Folge hatte, in den Sand gesetzt!
Die Verantwortung gegenüber unserer Bevölkerung zwingt uns, in der Erkenntnis dieser Analyse nicht untätig zu bleiben. Welche Massnahmen möglich sind, muss Gegenstand von weiteren Abklärungen sein.
In der Eintretensdebatte der Umwelt- und Energiekommission haben wir uns an einer vorgeschlagenen Massnahme und an der ungeschickten Abfassung dieser Vorlage völlig festgebissen. Zu Beginn werden 4 Unfälle erwähnt, 3 waren grosse Bahnunfälle, einer geschah auf der Strasse, und dazu im Ausland. Relativ isoliert wird unter den Massnahmen die Verlagerung der Mineralöltransporte auf die Schienen verlangt. Dabei wurde ein Widerspruch festgestellt. Aus der Kommissionsdiskussion ging dann aber klar hervor, wenn Transporte auf die Bahn verlagert werden sollen, müssen wir auch wissen, mit welchem Risiko dort gerechnet werden muss. Konsequent weitergedacht müsste dies zur Folge haben, dass nichts weiter unternommen wird, bis wir von der Bahn die Risikoanalyse erhalten haben und eine klare Vergleichsmöglichkeit vorhanden ist. Wenn wir aber solange warten, würden wir einen Grundsatzfehler begehen.
Die Unfälle auf der Bahn können zwar ein grösseres Ausmass annehmen, sind aber zahlenmässig weniger häufig. Eine absolut vergleichbare Risikotransportanalyse "Schiene", die gegen die Analyse "Strasse" ausgespielt werden könnte, werden wir nie erhalten. Die SBB wartet darauf, dass das BUWAL die notwendigen Erhebungs- und Beurteilungsrisiken vorlegt. Die Beurteilung der SBB wird darum andere Beurteilungskriterien als Ausgangslage nehmen. Die politische Verantwortung wird uns niemand abnehmen können – wir werden sie zu tragen haben, wir werden handeln müssen.
Das weitere Vorgehen:
Es gibt zwei erkennbare Bereiche:
– Das eine ist der Transitverkehr von Mineralöl und anderen Gefahrengütern. Er spielt sich auf der Nationalstrasse ab; dieses Verkehrsmittel ist nicht in der Kompetenz von kantonalen Behörden und damit nicht in der Kompetenz des Landrates. Rein theoretisch aber ist ein grosser Teil dieser Transporte verlagerbar auf die Schienen.
– Das andere ist das Kantonalstrassennetz, auf dem die Feinverteilung stattfindet, betroffen sind ca. 13% der Mineralöltransporte auf der Strasse. Dieses Strassennetz fällt in die Kompetenz des Landrates und unserer Regierung. Eine Verlagerung dieses Verkehrs auf die Schiene ist von niemandem gefordert und wäre auch völlig unrealistisch.
Die Konsequenzen sind in einer Doppelstrategie zu sehen: Es soll postuliert werden, dass der Transitverkehr von den Nationalstrassen auf die Schienen verlagert wird. Wo sich der Gefahrengüterverkehr auf Kantonalstrassen abspielt, haben wir abzuklären, welche Möglichkeiten einer Risikominimierung sich bieten können.
Aufgrund dieser Überlegungen beantragt die SP-Fraktion Eintreten auf die Vorlage und wünscht, dass sie an die UEK zur Detailberatung überwiesen wird.
Hans Schäublin:
Wir würdigen die Arbeit der Regierung und der Verwaltung sehr. Doch möchte die SVP-EVP-Fraktion die Vorlage an die Regierung zurückweisen. Es kann nicht angehen, dass wir auf etwas hinweisen, das noch gar nicht besteht, nämlich auf die Risikoanalyse "Schiene". Wir sind uns bewusst, dass wir mit einem hohen Risiko leben müssen; darum müssen wir mit unserer Rückweisung dem Bund Druck aufsetzen, dass er endlich handelt.
Erich Straumann
weist darauf hin, dass es jetzt nur um Rückweisung geht; es sollte noch keine materielle Diskussion geführt werden.
Adrian Meury:
Das Ereignis "Schweizerhalle" hat in unseren Köpfen ein starkes Risikodenken ausgelöst. So ist heute bekannt, wo überall und wieviele gefährliche Stoffe in den einzelnen Unternehmen gelagert sind. Eine grosse Unbekannte war aber damals der Transport gefährlicher Güter, weil diese Transporte bei der Risikoanalyse über stationäre Betriebe im Kanton Baselland ganz klar ausgeklammert worden sind. Der Auftrag des Landrates von 1989, eine Risikoanalyse über den Strassentransport gefährlicher Güter zu erstellen, ist mit dieser Vorlage als abgeschlossen zu betrachten.
Aus der vorliegenden Analyse werden nun Massnahmen abgeleitet, um das Risiko auf der Strasse zu minimieren. Einen Beigeschmack hat die Vorlage trotzdem, indem bereits in einer Analyse Massnahmen vorgeschlagen werden, obwohl von seiten der SBB keine umfangreiche oder detaillierte Studie vorliegt. Wir wissen allerdings auch, dass die SBB bezüglich Analyse nicht so schnell reagieren kann. Wenn wir die Vorlage zurückweisen, wissen wir, dass es noch Jahre dauern kann, bis wir eine Risikobewertung im gleichen Ausmass erhalten werden.
Da aber bereits in der Vorlage Massnahme vorgeschlagen werden, die nicht belegbar sind, stimmt die CVP-Fraktion der Rückweisung an die Regierung bei einigen Enthaltungen zu.
Peter Brunner:
Auch die Schweizer Demokraten sind für Rückweisung der Vorlage an den Regierungsrat. Nicht, weil wir der Meinung sind, die Massnahmen zur Verminderung des Transportrisikos wären überflüssig – im Gegenteil. Mit der vorliegenden Vorlage wird aber indirekt suggeriert, die teilweise Verlagerung der Transporte von der Strasse auf die Schiene sei sicherer; andererseits wird aber begründet, dass zur Zeit nur ein Kurzbericht über die "Schiene" existiert. Wenn der Landrat wertneutral beurteilen und sinnvolle Verlagerungs- und Verbesserungsmassnahmen beurteilen soll, braucht er als Vergleich auch eine Transportrisikoanalyse der SBB.
Mit der Rückweisung an den Regierungsrat vertreten wir die Meinung, dass selbstverständlich im Strassenbereich alle jene Massnahmen ausgeführt werden, die sinnvoll sind und die die Sicherheit der Bevölkerung erhöhen. Mit der Rückweisung wird zugleich der Druck auf die Regierung und von ihr auf die SBB verstärkt, ihre Transportrisikoanalyse endlich an die Hand zu nehmen.
Maya Graf:
Die Grüne Fraktion ist gegen Rückweisung dieser Vorlage an die Regierung. Die Argumente der bürgerlichen Seite sind überhaupt nicht stichhaltig. Es sieht eher so aus, als ob sie eine Verschleppungstaktik anwendet. Der Landrat hat eine Transportrisikoanalyse gefordert: jede einzelne Massnahme wird mit einer nächsten Vorlage hier im Landrat nochmals besprochen werden. Dann ist die Zeit gekommen, sich darüber zu streiten und einen politischen Entscheid zu fällen. Es geht mit dieser Vorlage heute um eine reine Analyse. Es ist kein Argument, dass mit der Risikoanalyse "Strasse" gewartet werden soll, bis die entsprechende Analyse "Schiene" der SBB vorliegen wird. Ausserdem sind wir der Ansicht, dass die Kommission die Möglichkeit gehabt hätte, sich mit dem SBB-Kurzbericht zusätzlich zu informieren, die Kommission hätte auch die Möglichkeit gehabt, zu den Schlussfolgerungen entsprechende Anträge zu stellen. Die Rückweisung ist unverständlich – umso unverständlicher, als eigentlich alle Fraktionen die Vorlage für gut befinden.
Die Grüne Fraktion wehrt sich dagegen, dass die Vorlage nochmals an die Regierung zurückgewiesen wird. Sie beantragt, dass die Vorlage zur Detailberatung an die Kommission gewiesen wird.
Andres Klein
begreift, dass in gewissen Fraktionen viel Ärger über diesen Bericht entstanden ist. A. Klein begreift, wenn problematische Schlussfolgerungen in einem Bericht nachgelesen werden können, die nicht gut fundiert sind; er begreift auch, wenn auf der einen Seite Zahlen falsch interpretiert worden sind; sehr gut begreift A. Klein auch, dass es Ärger gibt, wenn die SBB langsam oder gar nicht handeln.
A. Klein bittet aber, diesen Ärger beiseite zu legen, denn Ärger verdeckt die Sicht. Ist das Hauptproblem die Verlagerung des Risikos von einem Verkehrsträger auf den anderen? Oder ist nicht vielmehr das Hauptproblem, wie das Risiko – auf der Strasse und der Bahn – eingeschränkt werden kann? Für A. Klein folgt der Schluss, dass in beiden Bereichen so rasch als möglich gehandelt werden muss. Wenn die SBB langsam ist, heisst das nicht, dass der Kanton auch langsam handeln muss. Von daher bittet A. Klein, die Vorlage nicht zurückzuweisen, sondern zu diskutieren und die notwendigen Beschlüsse zu fassen.
Es gibt noch einen weiteren Punkt: eine Landratskommission hat vor 7 Jahren die Risikoanalyse verlangt. Nun ist es wiederum der Landrat, der den Regierungsrat dämpft. Wo bleibt unsere Glaubwürdigkeit?
A. Klein hat den Eindruck, die Distanz sei etwas gross geworden; die FDP hat seinerzeit sogar eine Standesinitiative verlangt! Wenn ein Unfall geschieht, ob mit der Bahn oder auf der Strasse, dann "hängen" wir! A. Klein bittet, die Vorlage nicht zurückzuweisen, sondern die Probleme möglichst rasch zu lösen.
Peter Tobler:
Wir wollen nicht eine sektorielle, sondern eine ganzheitliche Lösung! Wir möchten das Risiko als ganzes eliminieren. Die Industrie hat ihre Aufgaben längst gelöst. Mit der heutigen Vorlage wird wiederum nur ein Segment geprüft, ein Gesamtbild fehlt.
Röbi Ziegler:
Es gibt immer noch einen beachtlichen Sektor, wo keine Verlagerungen stattfinden wird. Hier wird der Faktor "Zeit" ausser acht gelassen. Wenn in einem Jahr beispielsweise ein Tankwagen verunglückt und zwischen Aesch und Ettingen eine Grundwasserzone verschmutzt, kann geantwortet werden, es werde auf die die Analyse der SBB gewartet! Im weiteren wurde als Argument aufgeführt, dass der SBB Druck aufgesetzt werden müsse: wenn die Vorlage an die Kommission zur Detailberatung übergeben wird, haben wir nicht grünes Licht signalisiert, dass nur ein Tropfen statt auf der Strasse auf der Schiene transportiert wird. Der Bund wird keine solche Massnahme treffen, bevor er das Risiko auf der Schiene wirklich abgeklärt hat.
Wie üben wir auf den Bund Druck aus? Wir üben mehr Druck aus, wenn der Landrat zum Ausdruck bringt, dass wir in unserem Bereich vorwärts machen und gleichzeitig erwarten, dass auch der Bund aktiv wird.
Regierungsrätin Elsbeth Schneider
konnte an der einzigen Kommissionssitzung, an der diese Vorlage behandelt wurde, nicht teilnehmen, weil sie während ihrer Ferien stattfand. Wenn E. Schneider die Möglichkeit gehabt hätte, sich an der Kommissionsberatung zu beteiligen, wäre die Ausgangslage heute vermutlich eine andere.
Fast allen Voten konnte man entnehmen, dass der Auftrag, den der Landrat 1989 der Umweltschutzdirektion erteilte, eine Transportrisikoanalyse "Strasse" zu erarbeiten, mit dem dicken Bericht (Kosten rund eine Million Franken) abgeschlossen ist. Der Auftrag war damals ganz klar, ein Segment, das Risiko "Strasse", aufzunehmen. Da nun die Folgerungen der Fachleute ergaben, dass eigentlich das Risiko "Strasse" nur behoben werden kann, indem die Risikotransporte auf die Schiene verlagert werden, kann auch eine Überarbeitung des Berichtes schliesslich nichts anderes ergeben. Es ist feste Überzeugung der Fachleute, dass die 93 km Kantonsstrasse nur entschärft werden können, wenn nicht mehr soviel Risikotransporte auf diesen Abschnitten stattfinden.
Für E. Schneider ist der Rückweisungsantrag mehr als nur unverständlich. Sie ist der Meinung, dass alle offenen Fragen, die heute in den Raum gestellt werden, in der Kommissionsberatung hätten beantwortet werden können.
E. Schneider hat heute mehrmals gehört, dass der Kurzbericht der SBB nicht bekannt ist. Dieser Bericht wurde von der Kommission auch nicht verlangt! In einer 2. Sitzung hätte dieser Kurzbericht ohne weiteres vorgelegt werden können.
Die Kommission verlangt nun als erstes, den Kurzbericht "Schiene" zu erhalten. Dieser Bericht kann ohne weiteres zur Kenntnisnahme abgegeben werden. Die Kommission verlangt im weiteren eine Risikoanalyse "Schiene"; dabei handelt es sich um einen einseitigen Auftrag an die SBB. Wir dürfen uns nicht einbilden, wenn wir heute von der SBB in ihrer momentanen misslichen finanziellen Situation eine Risikoanalyse "Schiene" verlangen, dass sie diese sofort in Angriff nimmt! Die Analyse "Strasse" hat ja allein für einen Kanton eine Million Franken gekostet.
Die Kommission möchte im weiteren, dass Punkt 7.2 überarbeitet wird. Selbstverständlich können mehr Unterlagen von seiten der SBB zur Verfügung gestellt werden, die aber erst noch verlangt werden müssen. Die Fachleute des Sicherheitsinspektorates, die die Analyse begleitet haben, können aber bestimmt kein anderes Resultat lieferen, als heute in Form der Folgerungen vorliegt.
Wir konnten der Kommission auch nicht mitgeben, dass die SBB für das Jahr 1997 Pilotprojekte plant, das heisst, im nächsten Jahr sollen zwei Analysen erstellt werden. Die eine soll auf offener Bahnstrecke irgendwo in der Schweiz und die andere auf einem Rangierbahnhof stattfinden. Wir werden uns bewerben, es wäre für uns ausserordentlich wichtig, dass beispielsweise die Pilot-Risikoanalyse "Rangierbahnhof" bei uns auf dem Bahnhof Muttenz erstellt würde.
E. Schneider bittet, die Rückweisung nochmals gut zu überlegen. Alle Fragen hätten in der Kommission intensiv beraten werden können.
Alfred Zimmermann
war vier Jahre lang Mitglied der Bau- und Planungskommission. Wenn ein nur etwas brisantes Geschäft vorlag, wurde der Entscheid immer mindestens auf eine weitere zweite Sitzung vertagt. Die Debatte heute deutet darauf hin, dass hier allzu schnell entschieden wurde. Es spricht alles dafür, die Vorlage an die Kommission zurückzuweisen, damit auf die Einzelheiten eingegangen werden kann.
Hanspeter Frey:
Warum beantragen wir Rückweisung? Verschiedene Argumente haben wir bereits gehört. Wir sprechen von einer Risikooptimierung; es geht nicht um ein Ausspielen von Strasse gegen Schiene. Es liegt daran, dass wir heute in diesem Bericht nachlesen können, dass gewisse Transporte auf die Schiene verlagert werden sollen. Wir wissen aber nicht, ob dies eine Optimierung darstellen würde, da eine Risikoanalyse der Bahn fehlt. Aus diesen Gründen soll der Regierungsrat den Bericht nochmals überarbeiten.
Emil Schilt
stellt eine Detailfrage: E. Schneider hat im Landrat erwähnt, dass der Kanton aus Basel-Stadt betreffend KVA eine Rechnung erhalten hat, aber kein Kilo Sondermüll in Basel verbrannt worden ist. Sondermülltransporte sind nach Meinung von E. Schilt Risikotransporte, nicht Mineralöltransporte.
Regierungsrätin Elsbeth Schneider:
Es handelt sich mit der heute diskutierten Vorlage nicht um eine Risikoanalyse betreffend Mineralöl, sondern es handelt sich um eine generelle Risikoanalyse. Sondermülltransporte sind eines der Risiken, die unserer Meinung nach nicht mehr auf die Strasse gehören.
Wir sind selbstverständlich daran, den Sondermüll in Richtung Sondermüll-Verbrennungsofen Basel-Stadt zu kanalisieren, damit er dort auch verbrannt wird. In den Vereinbarungen mit Basel-Stadt wurde abgemacht, dass wir die fehlenden Tonnen, die nicht geliefert werden können, bezahlen müssen.
Emil Schilt:
Wie soll der freien Marktwirtschaft vorgeschrieben werden, in Basel ihren Sondermüll zu verbrennen? In der ganzen Schweiz können Tonnagen zum gleichen Preis verbrannt werden. Alles andere ist nicht lukrativ.
Uwe Klein:
Die Diskussion weicht nun vom Thema ab. Es geht darum, ob wir diesen Bericht zur Kenntnis nehmen oder ob wir ihn zurückweisen möchten. Die Schlussfolgerungen im Bericht konnten die Kommission nicht ganz zufriedenstellen. Wenn E. Schneider bereit ist, die Schlussfolgerungen so zu ändern, dass sie von der Kommission akzeptiert werden können, kann die Diskussion wieder aufgenommen werden.
Regierungsrätin Elsbeth Schneider:
Genau dies ist nicht möglich. Die Schlussfolgerung des Berichtes sagt deutlich aus, dass vermehrt Transporte auf die Schienen gebracht werden müssen. Wenn die Kommission mit dieser Folgerung nicht einverstanden ist, dann hätte dies im Kommissionsbericht aufgenommen und entsprechende Anträge gestellt werden müssen. Uns ist es nicht möglich, andere Schlussfolgerungen zu bringen, wenn wir überzeugt sind, dass die vorliegenden richtig sind.
Jacqueline Halder:
Die Kommissionsmehrheit hat Rückweisung an die Regierung beschlossen. Als Kommissionspräsidentin ist J. Halder klar, dass, wenn die Rückweisung nicht stattfindet, der Bericht wiederum in die Kommission gelangt und dann weitere Unterlagen benötigt werden.
://: 15 Landräte beantragen namentliche Abstimmung.
://: Mit 49:34 Stimmen wird Rückweisung an den Regierungsrat beschlossen.
Mit Ja stimmen:
Ammann Franz, Bachmann Rita, Ballmer Adrian, Baumann Urs, Bieri Hansruedi, Bognar Patrizia, Brodbeck Dölf, Brunner Peter, Buholzer Susanne, Dalcher Paul, Degen Peter, Felber Rudolf, Franz Remo, Frey Hanspeter, Fünfschilling Barbara, Geier Beatrice, Graf Fritz, Haas Hildy, Herter Hans, Holinger Peter, Hügli Thomas, Jermann Walter, Jourdan Hans Ulrich, Keller Rudolf, Klein Uwe, Kohlermann Rita, Minder Peter, Mohler Ludwig, Moll Roger, Müller Willi, Piller Robert, Ribi Max, Schär Paul, Schaub Kurt, Schäublin Hans, Schenk Dieter, Schneeberger Robert, Steiger Bruno, Steiner Urs, Straumann Erich, Thöni Ernst, Tobler Peter, Tschopp Hans Rudi, Tschopp Heidi, Umiker Therese, Völlmin Dieter, Weller Theo, Zimmermann Ruedi, Zoller Matthias.
Mit Nein stimmen:
Aebi Heinz, Aeschlimann Esther, Bollinger Philipp, Chappuis Eva, Frutiger Rosy, Giger Heinz, Graf Maya, Gschwind Gregor, Halder Jacqueline, Jäggi Ursula, Klein Andres, Krähenbühl Bruno, Laube Roland, Maag Esther, Meschberger Peter, Metzger Marcel, Meury Adrian, Meury Roland, Müller Daniel, Nussbaumer Elisabeth, Portmann Heidi, Roche Claudia, Rudin Christoph, Rudin Karl, Rück Rolf, Schelble Liselotte, Schilt Emil, Speiser Dominic, Stöcklin Oskar, Stöcklin Sabine, Weishaupt Bruno, Wüthrich Urs, Ziegler Röbi, Zimmermann Alfred.
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