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Berichte des Regierungsrates vom 3. September 1996 und der Bau- und Planungskommission vom 18. November 1996: Ausbau Notfallstation Kantonsspital Bruderholz; Baukreditvorlage
Rudolf Felber
erläutert den Kommissionsbericht. Die Vorlage wurde an zwei Sitzungen beraten und dann auch beschlossen. An der ersten Sitzung besuchte die Kommission das Spital. Sie hat bald gesehen, dass die Vorlage berechtigt ist. Die Platzverhältnisse in der Notfallstation sind beengt, keine Intimsphäre ist möglich, das Personal hat zu weite Arbeitswege. Auch die Angehörigen haben zu wenig Platz, sie müssen in einem Gang warten. Auch ist zu wenig Platz für Behandlungsräume und für Büros vorhanden.
Die BPK hat in den Beratungen nachgefragt, warum die Notfälle dermassen zugenommen haben. Wir konnten feststellen, dass sich in den letzten 20 Jahren diese Fälle verdreifacht haben. Es konnte zur Kenntnis genommen werden, dass diese Zunahme an Notfällen auch in anderen Spitälern verzeichnet werden muss.
Im weiteren wurde den Kommissionsmitgliedern versichert, dass das Spital keine Strategie entwickelt, um noch mehr Notfallpatienten anzuziehen. Mit dem neuen Krankenversicherungsgesetz findet aber ein gewisser Wettbewerb unter den Spitälern statt.
Eine Notfallstation ist auch die Visitenkarte eines Spitals. Auch von dieser Warte aus ist eine Anpassung notwendig.
Wenn man die Pläne betrachtet, wird man im ersten Moment stutzig, ob eine dreifache Vergrösserung des Platzangebotes wirklich notwendig sei. In den Beratungen wurde diese Frage dann bejaht; es fehlen heute Dusche, Büros, Gips-, Schock- und Röntgenzimmer.
Die Bau- und Planungskommission befürwortet auch den einstöckige Bau, ohne spätere Aufstockung. Die Spitalanlage hat bessere Arealreserven.
Die BPK ist der Meinung, dass im Untergeschoss, auf der einen Seite, Fenster eingebaut werden, um später allenfalls die grossen Räume anders nutzen zu können. Dafür wird der Kredit um 80'000 Franken erhöht.
Die BPK ist erfreut, dass dem Landrat eine durchdachte und gereifte Vorlage präsentiert wurde. Trotz der relativ hohen Kosten hat die Kommission mit 9:0 Stimmen und 3 Enthaltungen dem vorliegenden Ratsbeschluss zugestimmt.
Hans Herter:
Der Ausbau der Notfallstation des Kantonsspitals Bruderholz ist nachgewiesenermassen dringend notwendig. Die BPK hat sich vor Ort von der heutigen Situation überzeugen können. Die heutige Notfallstation leidet unter akutem Platzmangel. Äusserst prekär sind vor allem die fehlenden Intimspähren. Die Behandlungsräume sind nur durch einen Vorhang abgetrennt und das Mithören ist durchaus gewährleistet! Ebenfalls fehlen heute genügend Warteräume für Angehörige.
Der notwendig Platzbedarf soll nun geschaffen werden, die Abläufe und besonders die Pirvatspähre werden wesentlich verbessert. Die Regierung hat ein Kostendach von 10,42 Mio Franken vorgesehen; in der Behandlung der Kommission wurde beschlossen, an der Westfassade des Untergeschosses den Einbau von Fenstern vorzusehen, was mit 80'000 Franken Zusatzkosten zu veranschlagen ist.
Die FDP-Fraktion beantragt dem Landrat, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen.
Rolf Rück:
Besteht überhaupt ein Bedürfnis für die Notfallstation und müssen auch in Zukunft die heute für die Notfallstation erbrachten Leistungen in dem vorgeschlagenen Rahmen abgedeckt werden? Diese beiden Fragen müssen eindeutig mit Ja beantwortet werden, weil die Eintritte der Hilfesuchenden im Kantonsspital nicht beeinflusst werden können. Ausserdem sind die Spitäler verpflichtet, jedermann Hilfe zu leisten, wenn sie darum gebeten werden. Ein wichtiger Punkt ist auch, dass ungefähr die Hälfte der Spitalpatienten über die Notfallstation in das Spital eintreten.
Warum genügen die heute vorhandenen Einrichtungen nicht mehr? Die Patientenzahl hat sich im Laufe der Zeit mehr als verdreifacht. Die Raumverhältnisse für eine ordentliche Abwicklung des Spitalbetriebes sind heute absolut ungenügend. Aber auch die vorhandene Infrastruktur ist veraltet und muss ersetzt oder ergänzt werden. Ganz besonders muss etwas bei den Patientenaufnahmekabinen geschehen. Die Verhältnisse des Spitalpersonals, das hier arbeiten muss, müssen als absolut schlecht bezeichnet werden.
Der Projektvorschlag des Regierungsrates – er hat vorweg verschiedene Lösungsmöglichkeiten untersucht – ist die beste Lösung.
Mit dem Einbau der Fenster kann sich die SP-Fraktion einverstanden erklären, weil dadurch zusätzliche Nutzungsmöglichkeiten für diese Räume geschaffen werden. Wir können uns auch dem Antrag, den Kredit zu erhöhen, anschliessen.
Nicht einverstanden sind wir mit der Äusserung in der Regierungsvorlage, dass die Betriebskosten mit dem neuen Projekt kostenneutral seien. Langfristig sollten bei den Betriebskosten Einsparungen möglich werden.
Die SP-Fraktion stimmt dem Bauprojekt einstimmig zu.
Peter Minder:
Auch die SVP-EVP-Fraktion stimmt der Vorlage zu. Dringlichkeit ist gegeben. Wir sind allerdings nicht einverstanden, dass wegen des Einbaus der Fenster der Kredit so massiv erhöht werden muss. Es wurde uns zwar versichert, dass die Kostenberechnung seriös vorgenommen worden sei, trotzdem sind wir der Meinung, dass in der heutigen Zeit der wirtschaftlichen Krise der vorgesehene Betrag zu hoch ist.
Bruno Weishaupt:
Auch die CVP spricht sich einstimmig für die Vorlage aus. Die Sanierung ist unbestrittenermassen notwendig. Auch im Interesse aller Patienten und des Personals stimmen wir der Vorlage und dem Kredit zu, so wie von der Bau- und Planungskommission vorgeschlagen.
B. Weishaupt bittet, der Vorlage zuzustimmen.
Willi Müller:
Bei der Detailberatung wurde der Kommission erklärt, dass das Untergeschoss nicht ausgebaut werden und nur als Lagerraum benützt werden soll. W. Müller spricht sich gegen die Fensterfront aus. Wenn auf drei Seiten kein Licht einströmen kann, wird den ganzen Tag durch künstliches Licht benötigt werden müssen. In der heutigen Zeit sollten keine solchen Arbeitsplätze mehr geschaffen werden. Zudem ist W. Müller der Auffassung, dass die vorgesehenen 80'000 Franken für den Einbau der Fenster nicht reichen werden.
W. Müller schlägt vor, das Geld dafür einzusetzen, dass das Fundament so gelegt wird, dass zu einem späteren Zeitpunkt aufgestockt werden könnte.
W. Müller stellt zur Vorlage zwei Anträge:
–
Die Fensterfront und Abböschung in der Höhe von Fr. 80'000.-- sind ersatzlos zu streichen.
–
Zu Ziffer 1 den LRB: Das Fundament ist so zu erstellen, dass eine spätere Aufstockung möglich ist.
Die Schweizer Demokraten können die Vorlage – mit den vorgeschlagenen Änderungen – einstimmig genehmigen.
Daniel Müller:
Das übliche Verständnis einer Notfallstation ist, dass man erst dort erscheint, wenn man "den Kopf unter dem Arm trägt". Die Bedürfnislage dieser Vorlage ist aber eine ganz andere. Es gibt einen grossen Teil von Bagatellunfällen, die problemlos von Hausärzten versorgt werden könnten. Die Versorgung im Spital ist sehr teuer.
Bei der heutigen Zunahme der Notfälle und auch – nachdem die Rede vom Spitalgesetz ist – sollten grundsätzliche Gedanken angestellt werden. Im heutigen Sinne handelt es sich nämlich nicht um eine Notfallstation, sondern um eine Patientenaufnahmestelle, eine Poliklinik.
Zum Ausbau selber: Die Grüne Fraktion unterstützt den Ausbau mehrheitlich. Es wurde viel gejammert über das Kostendach. Wir beschliessen heute aber über ein stattliches Projekt, das die wichtigen Bedürfnisse mehr als angemessen abdeckt.
D. Müller kann namens der Grünen Fraktion mehrheitlich Zustimmung bekannt geben.
Peter Holinger:
Das Geschäft weist einen kleinen Wermutstropfen auf: Bei diesem Geschäft hier wird der Architekt aus Bern geholt. Offenbar handelt es sich um einen ausgewiesenen Spezialisten; sein Honorar ist nicht mehr separat aufgeführt, aber P. Holinger nimmt an, es seien ca. 5 Mio.
Wir werden im Baselbiet nie Spezialisten für Spitäler erhalten, wenn wir keinem eine Chance geben – dies würde doch auch Wirtschaftsförderung bedeuten. Selbstverständlich wird auch die Ökologie nebst der Ökonomie hinterfragt. Die Statistik des KIGA zeigt 14 arbeitslose Architekten auf, 54 Ingenieure und Techniker sowie rund 250 Zeichner und technische Fachleute, die in unserem Kanton arbeitslos sind. P. Holinger bittet den Kanton und die zuständigen Stellen, seine Überlegungen in Zukunft einzubeziehen.
Regierungsrat Eduard Belser
äussert sich kurz zur Vorlage aus der Sicht der VSD: Wir haben bewusst eine Beschränkung vorgesehen. E. Belser versichert, dass immer von Leuten, die direkt mit dem Spital zu tun haben, die Forderung ausgeht, es dürfte noch etwas mehr sein!
Vom Kubus her hat man sich an die Beschränkung gehalten, was in dieser Zeit auch richtig ist.
Es wurde nun eine Änderung mit dem Einbau der Fenster gegenüber dem ursprünglichen Projekt vorgenommen. In der Zwischenzeit hat sich in der gesamten Spitalszene, auch in der Stellung des Bruderholzspitals, einiges verändert. Wir haben neu ein Ordinariat übernommen, es gibt Ausbildung und Forschung. Es laufen Diskussionen im Zusammenhang mit der Zusammenlegung der Kinderspitäler; zwischenzeitlich sind auch Umgruppierungen im Haus dazugekommen.
E. Belser ist dankbar, wenn der Landrat der Vorlage zustimmt, wie sie von der Kommission verabschiedet wurde.
Regierungsrätin Elsbeth Schneider
dankt vorerst für die positive Grundhaltung, die dem Um-/Neubau der Notfallstation entgegengebracht wird.
Im Blickwinkel des Sparauftrages weist E. Schneider darauf hin, wie in der Auftraggebung vorgegangen wurde: es wurde ein Auftrag erteilt, die Notfallstation unter 10 Mio Franken Kostendach zu vergeben. Es wurde daran gearbeitet, man bemühte sich. Zusammen mit der VSD mussten wir aber feststellen, dass uns dies nicht ganz gelang. Darum wurde schliesslich der Betrag auf 10,42 Mio Franken in der Vorlage festgelegt. Inzwischen kommen noch die Fenster im Sousol dazu. Auch von seiten der BUD unterstützen wir diesen Einbau sehr, da der Raumbedarf im Bruderholzspital nachgewiesenermassen vorhanden ist.
Zu den Anträgen von W. Müller: Es wurde nachgeprüft, ob der Betrag von 80'000 Franken für den Einbau der Fenster und die Abböschung reicht; diese Bestätigung ist eingetroffen.
Auch die Verstärkung des Fundamentes wurde besprochen. Es wurde aber vermehrt bemerkt, dass auch in kommenden Jahren darauf verzichtet werden soll. Wenn in 20 oder 30 Jahren ein genereller Ausbau notwendig würde, stehen noch andere Landreserven zur Verfügung.
Warum wurde der Auftrag in einen anderen Kanton vergeben? Es ist sicher bekannt, dass wir ein Binnenmarktgesetz, Gattvereinbarungen, Gegenrechtsvereinbarungen haben, die eine Liberalisierung ermöglichen. Dies allein ist aber nicht die Begründung für die auswärtige Vergabe. Wir haben eine Präqualifikation vorgenommen mit mehrheitlicher Beteiligung von Büros aus dem Kanton Basellandschaft; im nachhinein hat sich ergeben – auch die Kommission konnte sich davon überzeugen – dass ein guter Fachplaner beigezogen worden ist und sich das Büro bewährt hat.
E. Schneider konnte sich im übrigen vergewissern, dass über 60% der Aufträge, die der Kanton vergibt, im Kanton Basel-Landschaft vergeben werden.
Rosy Frutiger:
In der Notfallaufnahme sollen neu Kojen mit Türen vorgesehen werden? Dies würde dem Konzept einer Notfallstation widersprechen, da dann keine Überwachung mehr möglich wäre.
Regierungsrat Eduard Belser:
Die Kojen werden so angeordnet, dass sie überwachbar sind. Auf der anderen Seite muss etwas mehr getan werden: Es kann schwere und leichtere Fälle geben – hier ein Gleichgewicht und die richtige Abtrennung zu finden, wird nach dem Umbau möglich sein.
Erich Straumann:
Eintreten ist unbestritten.
ZUM LANDRATSBESCHLUSS
Zu Ziffer 1:
Peter Minder
stellt Antrag, dass der Verpflichtungskredit auf die 10'450'000 Franken reduziert wird. Eine Aufrundung auf 10'500'000 Franken ist in der heutigen Zeit unseriös.
Regierungsrätin Elsbeth Schneider:
Im Rahmen der Kommissionsberatung wurden 80'000 Franken für Böschung und Fenster geschätzt. Wenn dieser Betrag zu hoch ist und nicht benötigt wird, wird er selbstverständlich auch nicht ausgegeben. E. Schneider bittet, den von der Kommission festgelegten Betrag nicht herabzusetzen.
Willi Müller:
Es handelt sich nicht nur um 4 Fenster. Wenn eine so lange Front mit Fenstern vorgesehen wird, reicht der Betrag von 80'000 Franken nicht.
://: Der Antrag von W. Müller zu Ziffer 1 des Landratsbeschlusses, das Fundament so zu erstellen, dass eine spätere Aufstockung möglich ist, wird mehrheitlich abgelehnt.
://: Der Antrag von W. Müller, die Fensterfront und Abböschung in der Höhe von Fr. 80'000.-- ersatzlos zu streichen, unterliegt in der Gegenüberstellung zum Antrag von P. Minder, den Verpflichtungskredit auf 10'450'000 Franken festzulegen, mit 15:9 Stimmen.
://: Der Antrag der Kommission, den Verpflichtungskredit auf 10'500'000 Franken festzusetzen, wird gegenüber dem Antrag von P. Minder auf Kürzung auf Fr. 10'0450'000 mit grosser Mehrheit gutgeheissen.
Zu Ziffer 2 und 3:
Keine Wortbegehren.
://: Dem folgenden Landratsbschluss wird einstimmig zugestimmt.
Landratsbeschluss
betreffend Ausbau Notfallstation Kantonsspital Bruderholz; Baukreditvorlage
Vom 28. November 1996
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. Dem Ausbau der Notfallstation im Kantonsspital Bruderholz wird zugestimmt und der erforderliche Verpflichtungskredit von Fr. 10'500'000.-- zu Lasten des Kontos 2320.703.30-195 wird bewilligt.
2. Die durch Teuerung ab 1. April 1996 verursachten Mehrkosten des Kredites unter Ziffer 1 werden bewilligt und sind in der Abrechnung nachzuweisen.
3. Die Ziffern 1 und 2 dieses Beschlusses unterstehen gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung.
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Fragestunde (15)
01. Fritz Graf: Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen durch Wildschweine
Zunehmende Schwarzwildbestände verursachen enorme Schäden an Kulturen und verärgern die Bauern, auch die Kantonsfinanzen werden dadurch strapaziert.
Trotz Verhütungsmassnahmen in Form von Einzäunungen nehmen die Schäden sprunghaft zu - eine Besserung ist nicht in Sicht.
Es scheint, dass das Problem "Wildsau" nicht in den "Griff" zu bekommen ist.
Fragen:
1. Was gedenkt die Regierung gegen die starke Zunahme der Schwarzwildbestände zu unternehmen?
2. Drängt sich nicht eine stärkere, restriktivere Bejagung auf?
3. Führt die viel gepriesene Ablenkfütterung mit Mais im Wald nicht zu einer unverhältnismässigen Vermehrung der Wildschweinbestände?
4. Warum fehlen die Abschusszahlen im Statistischen Jahrbuch 1996?
Regierungsrat Eduard Belser
zeigt Verständnis für die Verärgerung der betroffenen Landwirte und hält fest, dass die Jagdverwaltung versuchen wird, die Schwarzwildzahlen mit höherem Jagddruck zu reduzieren (Zahlen: 1995 168 Abschüsse; bis am 26. Nov. 1996 bereits 270 Abschüsse).
Beantwortung der einzelnen Fragen:
1. Die Jägerschaft ist aufgefordert worden, bis zum 31. Januar insgesamt 300 Wildschweine zu schiessen. Wird diese Zahl nicht erreicht, so soll über den Massnahmenartikel 12 des Bundesgesetzes (nach Rücksprache mit der eidgenössischen Jagdverwaltung) die Jagdzeit verlängert und die Schonzeit verkürzt werden.
2. Die Zahlen zeigen, dass schon jetzt eine intensive Bejagung betrieben wird. Die Jäger werden aufgefordert, innerhalb der Bestände vermehrt auch Alttiere zu schiessen, um eine Verminderung des Nachwuchses zu erreichen.
3. Würden keine Ablenkfütterungen vorgenommen, wäre das Ausmass der Schäden noch viel grösser. Der Sinn der Fütterung liegt darin, dass das Schwarzwild im Wald "beschäftigt" wird (Bedingung ist aber, dass die Tiere massvoll gefüttert werden). Die Ablenkfütterung dient auch der Bejagung (über 90% der Abschüsse an den Futterstellen).
Durch das reichliche Angebot und den besseren Konditionen ist der Saubestand so hoch und die Geschlechtsreife tritt schon im ersten Jahr ein, was wiederum zu einer erhöhten Vermehrung führt.
4. Die Abschusszahlen sind bis in die 80er Jahren nicht relevant gewesen. Vom 96er Jahrbuch an werden sie auf- und nachgeführt .
Fritz Graf
dankt für die Antworten.
Heidi Portmann
möchte wissen, ob der Kanton bereit ist, die Methode eines deutschen Bundeslandes zu übernehmen, indem man eine Spur mit den Haaren aus Coiffeurläden um die Maiskulturen legt. (Der Geruch der Haare hält das Schwarzwild ab.)
Regierungsrat Eduard Belser:
Der Kanton ist bereit, alle Möglichkeiten (Schweisskonzentrat, subventionierte Einzäunungen) auszuprobieren. Man ist offen für jede wirksame "haarige" Massnahme.
Ursula Jäggi
möcht wissen, was mit dem Fleisch geschieht.
Regierungsrat Eduard Belser:
Das Fleisch wird selbstverständlich verwertet (anständige Preise).
Ludwig Mohler:
Wie sieht es mit Nachtabschussbewilligungen aus?
Regierungsrat Eduard Belser
meint, dass ein grosser Teil des Schwarzwildes nachts geschossen wird.
02. Matthias Zoller: Dreiländerkongress und das "Forum Junior"
Im Sommer '97 wird wiedereinmal ein Dreiländerkongress durchgeführt. Diesmal wird er unter dem Vorsitz von Herr Regierungsrat Eduard Belser in der Schweiz stattfinden.
Fragen:
1. Wer vertritt (nebst dem Vorsitzenden) die Schweiz in diesem Gremium?
2. Falls auch Landräte daran teilnehmen können, wer wählt diese aus bzw. wo kann man sich melden?
3. Was wird das Thema des diesjährigen Dreiländerkongresses sein?
4. Wird der Regierungsrat zu gegebener Zeit den Landrat über seine Stellungnahmen und Versprechungen im Rahmen des Dreiländerkongresses informieren?
5. Wird auch im '97 ein Vorbereitungstreffen (und eine anschliessende Teilnahme) von Jugendlichen aller drei Länder stattfinden?
6. Wenn ja, wer organisiert dieses Vorbereitungstreffen (auch "Forum Junior" genannt)?
Regierungsrat Eduard Belser
informiert den LR:
1. Der 6. Dreiländerkongress wird am 13./14. Nov. 1997 im Kongresszentrum der Messe Basel stattfinden (Co-Präsidium mit dem/der Chef/in VSD-Baselstadt). Die internationale Koordinationsstelle Regio hat die inhaltliche und koordinative Vorbereitung an die Hand genommen und wird dann auch die Nachbearbeitung des Kongresses begleiten. An der Durchführung ist das OK, die drei Fachgruppen und das Kongressekretariat beteiligt.
2. Landräte/innen können jederzeit auf dem Kongressekretariat (IKR-BS, bei Frau Dr. Letzi) ihre Interessen an einer Teilnahme anmelden. Im Frühling '97 wird die Schweizer Einladungsliste zusammengestellt.
3. Thema: Handwerk und Gewerbe am Oberrhein, Chancen und Risiken. Die Fachgruppen werden sich mit folgenden Bereichen befassen: Bauwesen und Handwerk; produzierendes Gewerbe und Kleinindustrie; Einzelhandel und Dienstleistungen.
4. Es wird ein Kongressprotokoll bzw. eine Beschlusserklärung geben, die allen Interessenten zur Verfügung stehen wird. Die Umsetzung der Kongressresultate erfolgt dann an der deutsch-, französisch-, schweizerischen Oberrheinkonferenz, deren Arbeitsgruppe "Regionale Wirtschaftspolitik" bereits in diese Kongressvorbereitungsarbeiten eingebunden ist.
5. Auch Jugendliche aus den Bereichen Handwerk und Gewerbe sollen angesprochen werden. Die gewünschten Themen müssen aber von ihnen selber anlässlich des vorgezogenen 3. "Forum Junior am Oberrhein '97" fomuliert und ausgearbeitet werden. Die dort erziehlten Ergebnisse werden in Form eines schriftlichen Berichtes, einer mündlichen Präsentation und als aktive Teilnahme und Mitgestaltung der Junior-Teinehmer/innen an den Work-Shops in den Dreiländerkongress einfliessen.
6. Im OK-"Forum Junior" vertritt Frau Dr. Letzi die Kantone BL und BS. Auf Seiten der Jugendlichen arbeiten Frau Werner (Präsidentin des Vereins Forum Junior Oberrhein Schweiz) als Kontaktstelle mit.
Matthias Zoller
bedankt sich für diese Informationen.
03. Rudolf Keller: Zusätzliche Sozialabgaben für chefärztliche Leistungen?
Das Eidgenössische Versicherungsgericht hat den Kanton Luzern angewiesen, den Chefärzten die Hälfte der Sozialbeiträge für privatärztliche Tätigkeit zu zahlen. Noch nicht klar ist, ob dies gar für 5 Jahre rückwirkend zu geschehen hat. Der Kanton Luzern muss als Folge dieses Entscheides Millionen von Franken zusätzlich ausgeben, andere Kantone offenbar auch.
Fragen:
1. Ist unser Kanton von diesem Gerichtsurteil auch betroffen?
2. Wenn ja, für welche Sozialleistungen sind diese Beiträge zu bezahlen und ist abzuschätzen, was für zusätzliche Kosten auf den Kanton Basel-Landschaft zukommen?
3. Wenn ja, ist der Regierungsrat bereit, wie andernorts auch angestrebt wird, den Versuch zu machen, die Chefärzte davon zu überzeugen, dass es im heute angespannten Klima gescheiter wäre, die zusätzlichen Sozialbeiträge nicht durch den Kanton bezahlen zu lassen?
Regierungsrat Eduard Belser
geht wie folgt auf die Fragen ein: Der Kanton BL wird vom Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgericht nicht betroffen. 1983 hat der Kanton in einer Überprüfung aller Chefärztevertäge festgestellt, dass die Gehälter bzw. die Einkommen, die über den Grundlohn hinaus gehen, als unselbständiger Erwerb zu betrachten sind. Gleichzeitig sind die Abgaben der Chefärzte an die Spitäler erhöht worden. Damit wurden die Einkommen angepasst und die Ausstellung eines Lohnausweis verlangt, damit keine weiteren Erwerbsunkosten abzuziehen sind, d.h. diese Einkommen müssen beim Kanton voll versteuert werden.
Er weist noch auf eine Nebenwirkung hin. Falls der Kanton BS anpassen muss, dann sind ein Teil der Chefärzte nicht mehr Selbständigerwerbende, die ihre Steuern am Arbeitsort (in der Stadt), sondern am Wohnort (im Baselbiet) zahlen.
Rudolf Keller
verdankt die Auskünfte.
04. Rudolf Keller: Mehr Grenzgängerbewilligungen / höhere Arbeitslosigkeit
Trotz hoher Arbeitslosigkeit im Kanton Basel-Landschaft nahm der Bestand der Grenzgängerbewilligungen innerhalb eines Jahres (30.09.1995 bis 30.09.1996) um rund 666 Personen zu.
Für viele der 4'784 Baselbieter Arbeitslosen ist es unverständlich, dass die Zahl der Grenzgängerbewilligungen in diesem Ausmass ansteigen konnte, während viele von ihnen sich vergeblich um eine Arbeitsstelle bemühten.
Es stellt sich daher aufgrund der massiven Zunahme der Grenzgängerbewilligungen auch die grundsätzliche Frage, wieweit das KIGA überhaupt willens und fähig ist, die Zahl der Arbeitslosen im Kanton Basel-Landschaft durch Vermittlung und/oder Umschulung entsprechend der Wirtschaftsnachfrage zu vermitteln?
Fragen:
1. Für welche Wirtschaftsbereiche und Berufe wurden diese 666 Grenzgängerbewilligungen innerhalb eines Jahres (30.09.1995 bis 30.09.1996) ausgestellt?
2. Wo liegen die Probleme und Ursachen, dass trotz höherer Arbeitslosigkeit die Nachfrage der offenen Stellen nicht prioritär auch von Baselbieter Arbeitslosen besetzt werden kann, zumal gemäss der Rubrik "Wirtschaftszweige", alle Berufssparten durch eine hohe Zahl von Arbeitslosen betroffen sind?
3. Ist der Regierungsrat bereit, durch entsprechende Interventionen beim KIGA darauf hinzuwirken, dass mit der weiteren prognostizierten Zunahme der Arbeitslosigkeit, die Grenzgängerbewilligungen endlich auch restriktiver gehandhabt werden?
Regierungsrat Eduard Belser
stellt vorbemerkend fest, dass die Grenzgängerbewilligungen um fast 2% zugenommen haben. Man muss aber sehen, wie diese 600 Bewilligungen zusammengesetzt sind: Ein Drittel davon sind Neubewilligungen; rund die Hälfte sind Transfers aus anderen Kantonen und den angrenzenden ausländischen Regionen (Betriebverlegungen mit der Belegschaft ins Baselbiet). Die effektive Zahl der Neubewilligung beläuft sich also auf rund 200. Er kann nicht genau sagen (wie verlangt), aus welchen Wirtschafts- und Berufsbereichen diese Bewilligungen stammen. Die Kriterien sind jedoch klar: Es muss kein Inländer mit den entsprechenden Qualifikationen zur Verfügung stehen (es sind praktisch keine gelernte Köche oder Metzger unter den Arbeitslosen zu finden). Diese Zahl 200 ist beim schrumpfenden Stellenangebot trotzdem beachtlich. Er werde seinerseits noch Abklärungen vornehmen. Natürlich will man das Gleichgewicht halten.
Rudolf Keller
zeigt sich mit der Antwort zufrieden.
05. Esther Maag Zimmer: Einsitz des Direktionspräsidenten der Basellandschaftlichen Kantonalbank im Verwaltungsrat der Metrovest Immobilien AG
Mitte Oktober eröffnete das Bezirksgericht Liestal den Konkurs über die Metrovest Immobilien AG, Liestal. Auslöser des Konkurses war die aus einer Fehleinschätzung des Immobilienmarktes rührende Beteiligung an nicht realisierbaren Bauprojekten (u.a. "Ergolz-Center" Liestal). Von 1992 bis 1995 gehörte Paul Nyffeler, Direktionspräsident der Basellandschaftlichen Kantonalbank, dem Verwaltungsrat der Metrovest Immobilien AG an.
Fragen:
1. Welcher Schaden ist der Basellandschaftlichen Kantonalbank aus dem Scheitern des Projektes "Ergolz-Center" bzw. aus dem Konkurs der Metrovest Immobilien AG erwachsen?
2. Nahm Paul Nyffeler in seiner Funktion als Kantonalbank-Direktionspräsident oder als Privatmann im Verwaltungsrat der Metrovest Immobilien AG Einsitz?
3. War Paul Nyffeler an der Gewährung von Krediten der Basellandschaftlichen Kantonalbank an die Metrovest Immobilien AG bzw. an die Balit AG im Zusammenhang mit dem Bauprojekt "Ergolz-Center" beteiligt?
4. Welche privaten Engagements sind nach Ansicht des Regierungsrates für leitende Angestellte der Kantonalbank statthaft?
5. Ist der Regierungsrat bereit, die Vorkommnisse, die zum Konkurs der Metrovest Immobilien AG geführt haben, durch den Bankrat untersuchen zu lassen?
Regierungsrat Hans Fünfschilling
führt aus, dass er aufgrund des eidgenössischen BankenG (Bankgeheimnis) zur 1. und 3. Frage keine Auskunft über individuelle Kontenstände oder gar Kunden der Kantonalbank geben darf. Mit der 2. Frage wird man oft konfrontiert: Mitarbeiter/innen der Kantonalbank dürfen nur in einen Verwaltungsrat eintreten, wenn dies vom Bankenausschuss bewilligt wird. Zusätzlich wird im einzelnen noch abgeklärt, ob dies im Interessen der Bank liegt. Weiter greifen in solchen Fällen auch die Ausstandsregelungen. Über allem gilt noch die Kompetenzordnung, die sich auf das Geschäftsreglement der Kantonalbank abstützt. Grosse Kredite fallen in die Kompetenz des Gesamtbankrates und mittlere Kredite in die Kompetenz des Bankausschusses, womit die entsprechende Kontrolle gesichert ist.
Esther Maag
bemerkt enttäuscht, dass sie "genauso schlau" sei wie vorher.
06. Rita Bachmann: Besoldungsrevision
Im Rahmen der Besoldungsrevision wurde eine Projektgruppe eingesetzt, der Angestellte aus der Kantonsverwaltung angehören.
In Anbetracht dessen, dass gewichtige Anliegen aus Berufsgruppen, in welchen viele Frauen beschäftigt sind, bearbeitet werden, frage ich den Regierungsrat:
Fragen:
1. Ist diesem Umstand in bezug auf die Besetzung dieser Projektgruppe entsprechend Rechnung getragen worden, indem die Frauen adäquat vertreten sind?
2. Wenn dem nicht so sein sollte, was gedenkt der Regierungsrat zu tun, um die Frauen angemessen zu berücksichtigen?
Regierungsrat Hans Fünfschilling:
Im dreiköpfigen Leitungsausschuss sitzt eine Frau, in der zwölfköpfigen Projektguppe sind vier Frauen vertreten. Zudem gedenkt man zusätzlich das Büro für Gleichstellung bei entsprechenden Fällen und bei der Projektarbeit miteinzubeziehen
Rita Bachmann
bedankt sich für die Auskunft.
07. Roger Moll: Hauptstrasse Aesch: Einmündung Pfeffingerstrasse
Die Kantonshauptstrasse in Aesch wurde vor einiger Zeit saniert. Bei der Einmündung der Pfeffingerstrasse in die "Aescher Hauptstrasse" scheint mir, dass den Planern ein kleiner Fehler unterlaufen ist.
Frage:
Warum wurde der "Verkehrsspiegel" der vis a vis des alten Einlenkers vorhanden war nicht wieder montiert?
Regierungsrätin Elsbeth Schneider
hält fest, dass durch die Korrektion der Pfeffingerstrasse die Einmündung in die Hauptstrasse so ausgebaut worden ist, dass die Sichtverhältnisse für die Verkehrsteilnehmer (gegenüber dem früheren Zustand) wesentlich verbessert worden sind. Aus diesem Grund ist in Absprache mit der Verkehrsabteilung der Polizei auf die Installation eines Spiegels verzichtet worden.
Roger Moll
ist der Ansicht, dass eine Verbesserung gegeben aber der Zustand nicht optimal ist. Durch das Fehlen des Spiegels muss sich ein Fahrrad- oder Autofahrer "nach vorne tasten", was die Unfallgefahr wesentlich erhöht. Für ihn geht die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer vor und er fagt, was man unternehmen kann, dass der Spiegel trotzdem montiert wird.
Regierungsrätin Elsbeth Schneider
kann auf diese Frage im Moment keine klare Antwort geben, denn man ist der Meinung , dass es den Spiegel nicht braucht.
08. Roger Moll: Pfeffingerstrasse in Aesch
Bei der Pfeffingerstrasse scheint mir, dass den verantwortlichen Planern eine Meisterleistung gelungen ist: Ein Strassenrandabschluss der eckig konstruiert wurde. Ein absolutes Novum der "neuen Verkehrstechnik".
Frage:
Wenn schon überfahrbare Abschlüsse gewählt wurden, warum die eckige Konstruktion?
Vis a vis der Kirche an der Pfeffingerstrasse wurde ein eckiger Rabattenabschluss konstruiert, der von der Fahrgeometrie in das Fahrprofil hinein ragt. Gleichenorts sind die Randabschlüsse (Stellplatten) für die Parkfelder abgerundet.
Frage:
Warum kann der beanstandete Rabattenabschluss nicht gleich konstruiert werden wie bei den Parkbuchten?
Regierungsrätin Elsbeth Schneider
stellt fest, dass die heutige Strassenplanung (im Gegensatz zur Planung in den 60er Jahren) so weit als möglich auch Rücksicht auf bestehende Bauten nimmt. In diesem Sinne ist die Geometrie dieser Strasse ganz bewusst so gewählt worden, dass der Rand dem abgewinkelten Verlauf dieser Gebäude folgt. Dadurch wurde zudem erreicht, dass die Geschwindigkeit reduziert und damit die Sicherheit auf dieser Strasse erhöht werden konnte.
Zu den Stellplatten des Rabattenabschlusses fügt sie an, dass diese so gewählt worden sind, wie sie bereits schon vorhanden gewesen sind. Die Stellplatten sind ein durchaus üblicher Fahrbahnrandabschluss und sollen (im Gegensatz zu den Parkbuchten) ein Überfahren verhindern.
Roger Moll
fragt, warum man nicht "Stellriemen" verwendet hat, wenn die eckig konstruierten und tiefliegenden Entwässerungsschalen überfahrbar sind? Damit hätte man nämlich für den Fussgänger die Sicherheit, dass das Trottoir nicht überfahren werden kann.
Zum beanstandeten Ecken der Rabatte meint er noch, dass man die "spitzige" Rabatte, die ins Fahrprofil hineinragt, zu einem Bogen abändern kann.
09. Peter Brunner: Quecksilber im Rhein
Quecksilber ist ein sehr giftiger Stoff, der Lebewesen wie die Umwelt massiv schädigen kann.
Quecksilber im Wasser kann zu Missbildungen bei den Fischen und durch den Verzehr der Fische für Menschen und Tiere zu gesundheitlichen Folgen führen.
Aktuelle Beispiele aus Südamerika (illegale Goldausbeutungen) sind ja bekannt.
Vor noch nicht allzulanger Zeit wurde im Rhein, auf der Höhe Solbad in Schweizerhalle, eine grössere Menge Quecksilber festgestellt und abgesaugt.
Ende Oktober 1996 fand eine Rheinputzete statt und es wurde wiederum eine ca. gleichgrosse Menge Quecksilber auf dem Rheinboden festgestellt.
Fragen:
1. Aufgrund der beschriebenen Mengen Quecksilber muss nun zwingend angenommen werden, dass diese Mengen Quecksilber nur von einem industriellen Prozess stammen kann.
Ist bezüglich dieser Umweltvergiftung schon ein konkreter Verdacht oder Verursacher ermittelt?
2. Sind weitere Untersuchungen betreffend einer allfälligen Quecksilberkontamination im Bereiche Schweizerhalle geplant?
3. Wurde im Sinne einer gesundheitlichen Vorsichtsmassnahme auch ein Fischfangverbot (und längerfristig auch ein Badeverbot) in dieser Rheinregion in Erwägung gezogen?
Regierungsrätin Elsbeth Schneider
bestätigt, dass bei der Rheinputzete im Oktober '96 nochmals Quecksilber entdeckt worden ist (10 kg im lockeren Gestein in ca. 6 m Tiefe über der wasserundurchlässigen Felsplatte des Rheingrundes). Bei diesen erneuten Funden handelt es sich um ein sogenanntes "Nachbluten"; die Sanierungen sind dementsprechend vorgenommen worden.
Beantwortung der einzelnen Fragen:
1. Wie bereits den Medien zu entnehmen war stammt die Quecksilberverunreinigung beim Schiffssteg Solbad möglicherweise von der Säurefabrik Schweizerhalle. Eine entsprechende eventell viele Jahre zurückliegende Havarie konnte bis jetzt jedoch noch nicht rekonstruiert werden. Die Säurefabrik hat aber die anlaufenden Sanierungskosten voll abgeckt.
2. Die Fundstelle wird selbstverständlich überwacht. Falls weiteres Quecksilber zum Vorschein kommen sollte, wird es abgesaugt.
3. Es ist weder ein Fischfang- noch ein Badeverbot in Erwägung gezogen worden. Laut Fachleuten ist die Quecksilberbelastung des Rheins absolut vernachlässigbar.
Peter Brunner
verdankt die Antworten.
10. Esther Maag Zimmer: Neugestaltung des Kronenplatzes in Binningen
Im Zusammenhang mit der Wettbewerbsausschreibung zur Neugestaltung des Quartiers Kronenmatt Süd in Binningen stellen sich einige grundsätzliche Fragen.
Fragen:
1. Welche Interessen bestehen von seiten des Kantons an einer Verlegung der Tramschlaufe ins Quartier Kronenmatten Süd?
2. Gemäss Auskunft des Tiefbauamtes Liestal ist die Verlegung der Tramschlaufe nicht zwingend. Es wäre auch möglich, diese am Kronenplatz zu belassen und zu sanieren. Weshalb verfolgt der Kanton nur die Variante Verlegung weiter, obwohl diese bei Scheitern des Quartierplanes nicht durchführbar ist?
Welche Schritte müssen unternommen werden, damit diese Setzung nochmals diskutiert wird und auf den Entscheid zurückgekommen werden kann?
3. Warum hält es der Kanton für sinnvoll, durch die Verlegung der Tramschlaufe ein Wohnquartier zu belasten und auf dessen Kosten dem Individualverkehr Platz zu schaffen?
4. Wie wurde das geplante Projekt in das Konzept für den öffentlichen Verkehr im Leimental integriert, auch im Hinblick auf die künftige Verkehrsentwicklung?
5. Weshalb wurde für die Verlegung der Tramschlaufe keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt?
6. Wie teuer kommt den Kanton die Verlegung der Tramschlaufe zu stehen?
Wann wird ein entsprechendes Kreditbegehren dem Landrat vorgelegt?
7. War sich der Kanton bei der Vergabe des Projektierungsauftrages für die Sanierung Hauptstrasse/Kronenplatz an das Büro Glaser und Saxer bewusst, dass dies auf Gemeindeebene möglicherweise zu Interessenkonflikten führen könnte?
8. Welche Notwendigkeit besteht für den Abbruch der Liegenschaft an der Schlossgasse 20 zum jetzigen Zeitpunkt?
Regierungsrätin Elsbeth Schneider
geht auf die Fragen wie folgt ein:
1. Falls der Quartierplan zustande kommt, haben sowohl der Kanton und die Gemeinde ein Interesse an einer Verlegung, weil auf diese Weise die Endhaltestelle der Linie 2 in Bezug auf das Ein- und Aussteigen und die Verkehrsführung des Kronenplatzes selber wesentlich verbessert wird.
2. Es ist richtig, dass die Verlegung nicht zwingend ist, doch sie ist jeder anderen Variante vorzuziehen. Bei einem Scheitern des Quartierplanes sieht der Kanton keine andere Möglichkeit. Die LR-Vorlage ist bereits in Vorbereitung und wird noch weitere Alternativen aufzeigen.
3. Zuerst lag der Quartierplanvorschlag vor, aus dem sich dann ergeben hatte, dass die Verlegung der Schlaufe eine Möglichkeit sein könnte. Die Ausgestaltung kann aber erst entscheidend beuteilt werden, wenn man genau weiss, was man machen will und wie eine allfällige Belastung aussehen wird.
4. Mit der Planung will man die "Umsteigebeziehung" Tram - Bus (Linie 37 und 61) verbessern.
5. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung dürfte für dieses Projekt nicht nötig sein. Im übrigen könnte man erst eine solche durchführen, wenn das konkrete Projekt vorläge und man sähe, welche umweltrelevanten Auswirkungen dieses Projekt hätte.
6. Die Frage der Kosten ist eng mit der Frage der Landnutzung im Rahmen des Quartierplanes verknüpft. Entsprechend der Ausgestaltung des Quartierplanes könnten auch die Kosten varieren. Genauere Angaben sind aus der kommenden LR-Vorlage zu entnehmen.
7. Das Projekt wird von einer Ingenieurgemeinschaft (Büro Glaser/Saxer und Gruner) geführt. Ausschlaggebend bei der Vergabe waren die Vertrautheit der örtlichen Gegebenheiten und die guten Kontakte zur Gemeinde.
8. Der Abbruch der Liegenschaft ist im Moment kein Thema. Erst wenn der Ideenwettbewerb Kronenmatte Süd abgeschlossen ist, wird entschieden, ob die Liegenschaft an der Schlossgasse 20 abzureissen ist oder nicht.
Esther Maag Zimmer
möchte noch wissen, ob der Ideenwettbewerb mindestens auch für die Verlegung der Tramschlaufe "geöffnet" werden kann.
Regierungsrätin Elsbeth Schneider
meint, dass sie diese Frage dem Gemeinderat Binnigen stellen muss, denn der Kanton hat beim Ideenwettbewerb nur eine beratende Funktion.
11. Esther Maag Zimmer: Direkterschliessung des Gewerbegebietes Gräubern (Liestal) ab der Waldenburgerstrasse - positive Stellungnahme des Bundesamtes für Verkehr
Nachdem die Baudirektion der geplanten Erschliessung des Gewerbegebietes Gräubern (Liestal) a niveau über das Trasse der Waldenburgerbahn die Zustimmung verweigerte, überwies der Landrat am 11. September 1995 ein Postulat von Lukas Ott (95/126), in dem der Regierungsrat eingeladen wurde, eine Direkterschliessung nochmals zu überprüfen. Der Landrat sprach sich für die Direkterschliessung aus, weil aufgrund des Entscheides der kantonalen Bau- und Umweltschutzdirektion der Stadt Liestal einzig die Möglichkeit geblieben wäre, das Gebiet Gräubern durch das Wohnquartier Frenkenbündten zu erschliessen. Eine solche Erschliessung hätte aber verschiedene negative und unerwünschte Auswirkungen mit sich gebracht. Am 21. Mai führte das Bundesamt für Verkehr zusammen mit der Bau- und Umweltschutzdirektion, dem Stadtrat Liestal und der Waldenburgerbahn einen Augenschein an Ort und Stelle durch. Mit Schreiben der Sektion Baubewilligung und Recht vom 31. Oktober 1996 kommt das Bundesamt für Verkehr nun zum Schluss, dass unter Vorbehalt einer rechtskonformen Absicherung keine Sicherheitsgründe gegen eine verkehrsmässige Erschliessung des Gebietes Gräubern ab der Waldenburgerstrasse sprechen.
Fragen:
1. Wie beurteilt der Regierungsrat die positive Stellungnahme des Bundesamtes für Verkehr vom 31. Oktober 1996 für eine Direkterschliessung des Gebietes Gräubern?
2. Ist der Regierungsrat bereit, im vorliegenden Fall gemäss dem Wunsch der Stadt Liestal, der Waldenburgerbahn und des Landrates die Zustimmung für eine a niveau-Kreuzung der Waldenburgerbahn zur Erschliessung des Gewerbegebietes Gräubern zu erteilen?
3. Wann kann der Entscheid des Regierungsrates erwartet werden?
Regierungsrätin Elsbeth Schneider
beantwortet die erste und zweite Frage zusammen: Aufgrund der positiven Stellungnahme des Bundesamtes für Verkehr ist der Regierungsrat bereit, die a niveau-Erschliessung des Gebietes Gräubern im Zuge einer Strassennetzplanmutation zu bewilligen (aber ohne Präzedenzwirkung für andere solche Bahnübergänge).
Zur dritten Frage: Die Kompetenz des Regierungsrates beschränkt sich in diesem Falle auf die Genehmigung der Strassennetzplanmutation Gräubern. Die Strassennetzplanmutation Gräubern muss aber von der Stadt Liestal beantragt werden. Die Genehmigung wird dann je nach dem Vorliegen des genehmigungsreifen Planes erteilt. Die anschliessende Genehmigung wird nach dem Eisenbahngesetz auf Antrag der WB vom Bundesamt für Verkehr erteilt (und nicht von der Regierung).
Ester Maag Zimmer
bedankt sich für die Informationen.
12. Maya Graf: Ornithologisches Inventar: Herstellung von Handexemplaren für einen möglichst unkomplizierten Zugang zu den Ergebnissen
Um einer besorgniserregenden Abnahme der Tier- und Pflanzenbestände, einem starken Rückgang zahlreicher Lebensraum-Typen, einer lückenhaften Kenntnis über die Verbreitung der Arten bzw. Biotope, einer zunehmenden Isolierung der schützenswerten Biotope bzw. Populationen und einer ungenügenden Pflege und mangelnden Aufsicht der geschützten Biotope wirkungsvoll begegnen zu können, hat der Landrat im Rahmen eines detaillierten Massnahmekataloges des kantonalen Natur- und Landschaftsschutzkonzeptes (90/84) unter dem Titel "Arten- und Biotopschutz generell" zahlreiche Massnahmen zur Kenntnis genommen. Dazu gehörte auch das Ornithologische Inventar, für das in der Folge vom Landrat die notwendigen Gelder bewilligt wurden. Die Arbeiten am ornithologischen Inventar konnten in der Zwischenzeit abgeschlossen werden, und die erhobenen Daten sollen nun von den AnwenderInnen (Forstbehörden, kommunale Behörden, Landwirtschaft etc.) berücksichtigt und umgesetzt werden können. Zur Zeit sind aber nur wenige Exemplare auf Liestaler Amtsstellen einsehbar. Diese Praxis ist viel zu benutzerfeindlich. Der Zugang zu den Ergebnissen des Ornithologischen Inventars muss möglichst niederschwellig und unkompliziert stattfinden können.
Fragen:
1. Ist der Regierungsrat bereit, durch die Herstellung einer genügenden Anzahl von Handexemplaren (Kopien) den unkomplizierten Zugang zu den Ergebnissen des Ornithologischen Inventars sicherzustellen, und diese Handexemplare an die interessierten, anwendenden Stellen so rasch wie möglich weiterzuleiten?
2. Ist der Regierungsrat auch bereit, die Ergebnisse der Erhebung durch Drucklegung im kantonseigenen Verlag einem breiteren Publikum bekannt zu machen?
Regierungsrätin Elsbeth Schneider
führt zur ersten Frage aus, dass es der Regierung von Anfang an ein Anliegen gewesen ist, die Ergebnisse des ornithologischen Inventars beider Basel der breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Für den Kanton BL besteht ein Bedarf von ca. 500 Exemplaren des Schlussberichtes (alle ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen, Naturschutzvereine, Gemeinden, Landräte/innen, Verwaltung etc.). Die Kopierkosten werden sich auf ca. 18'000.-- belaufen; diese Kosten sind jedoch aus Spargründen aus dem Budget '97 gefallen und die Herstellung des von Frau Graf gewünschten Handexemplar ist frühsten auf 1998 möglich. Sie hat aber noch prüfen lassen, ob man eine Kurzfassung (mit einfachen Kopien) machen könnte; eine solche Fassung für den täglichen Gebrauch (mit max. 50 Seiten) liesse sich im nächsten Jahr verteilen.
Die zweite Frage hängt stark von den Kosten ab. Die vom Regierungsrat eingesetzte Begleitgruppe hat die Kosten für eine leserfreundliche Publikation geprüft. Wegen den zu hohen absehbaren Kosten (Autorenhonorare, Farbdruck etc.) wurde dieses Projekt nicht mehr weiter verfolgt. Kosteneinsparungen wären nur mit ehrenamtlichen Autorenarbeiten möglich. Falls die beiden Vogelschutzverbände daran interessiert wären, würde der Regierungsrat ein solches günstigeres Konkzept nochmals prüfen.
Maya Graf
verdankt die Antworten.
13. Paul Rohrbach: Straf- und Massnahmevollzug
Gemäss Verordnung über den Straf- und Massnahmevollzug (Änderung vom 22. Oktober 1996) können Strafen bis zu 3 Monaten neu in Form der gemeinnützigen Arbeit vollzogen werden. Dies bedeutet einen weiteren Fortschritt in der Behandlung von Straftätern und eine Minderbelegung von Gefängniszellen.
Pressemitteilungen zufolge schliesst der Kanton Zürich einige Bezirksgefängnisse wegen Überkapazität. Vollzugsanstalten in "unserem" Konkordat sollen auch substantiell unterbelegt sein. Dabei hatten wir noch vor kurzem zu wenig Vollzugsplätze!
Fragen:
1. Wie ist die momentane Belegung in unsern Bezirksgefängnissen und was sind die Aussichten für den künftigen Belegungs-Bedarf?
2. Wie ist die Belegung in den Vollzugsanstalten des Konkordats? Wer trägt die Kosten für die allfällige Unterbelegung?
3. Drängen sich Massnahmen auf - allenfalls welche - im Hinblick auf die künftige Planung der Unterbringung von Untersuchungs-/Strafgefangenen in unserem Kanton?
Regierungsrat Andreas Koellreuter
beantwortet die Fragen wie folgt:
1. Am 25. November 1996 waren 37 von 64 Bezirksgefängnisplätzen belegt. Man rechnet mit einer durchschnittlichen Belegung von 60%, wobei allerdings Schwankungen zwischen 30-100% möglich sind. Daneben gibt es noch 28 Zellen auf den verschiedenen Polizeiposten, die aber nur in den seltensten Fällen länger als 48 Stunden benutzt werden (Problem des dem täglichen Spazierganges). Selbstverständlich wird mit den Nachbarkantonen (BS) zusammengearbeitet. In den letzten Jahren sind die Gefängnisse auch laufend saniert worden. Es ist sehr schwer eine Prognose über die Entwicklung aufzustellen; gefordert wird grosse Flexibilität.
2. Die durchschnittliche Belegung im Konkordat betrug am 31. Oktober 1996 ca. 90% (85% muss man haben). Hier gibt es viel kleinere Schwankungen als bei den Untersuchungsgefängnissen. Der Kostendeckungsgrad liegt heute noch bei 75%. Eine allfällige Unterbelegung und damit eine finanzielle Unterdeckung geht zu Lasten des jeweiligen Standortkantons. Im Moment führt unser Konkordat ca. 150 Plätze für das Konkordat Ostschweiz.
3. Es ist zu differenzieren: Im Baselbiet gibt es keine Strafgefangenen; es gibt aber den Massnahmenvollzug, die Untersuchungshaft und die Halbgefangenschaft. Deshalb betreffen alle Prognosen und die Fragen der Bewirtschaftung (der Strafgefangenschaft und des Massnahmenvollzuges) eigentlich das Konkordat, dem eine ständige "Belegungskommission" zur Seite steht.
Wie der LR weiss, wird der Kanton BL gelegentlich mit zusätzlichen Halbgefangenschaftsplätzen konfrontiert (z.B. wurden in Sissach neue Plätze geschaffen).
Paul Rohrbach
bedankt sich für diese Auskünfte.
14. Alfred Zimmermann: Vermeidung von Velo-Lastwagen-Unfällen
In der letzten Oktoberwoche wurde in Allschwil eine zwölfjährige Velofahrerin von einem nach rechts abbiegenden Lastwagen zutode gefahren. Das Mädchen befand sich im toten Sichtwinkel des Lenkers. Diese typische Art Unfälle ist relativ häufig, 1995 waren es 162 in der ganzen Schweiz. Wenn gewisse Unfallarten mit schweren, oft tödlichen Folgen typisch und häufig sind, müssen alle Massnahmen zur Vermeidung ergriffen werden.
Fragen:
1. Bei neuen Lastwagen ist ein seitlicher Unterfahrschutz vorgeschrieben. Sieht der Regierungsrat eine Möglichkeit, die älteren Lastwagen ebenfalls mit einer solchen Vorrichtung zu versehen?
2. Ist der Regierungsrat bereit, einen Panoramaspiegel oder einen zweiten Spiegel an den Lastwagen vorzuschreiben oder sich im Bund dafür einzusetzen?
3. Ist der Regierungsrat bereit, einen Versuch mit einem Panoramaspiegel an Verkehrsampeln durchzuführen?
Regierungsrat Andreas Koellreuter
bedauert den tödlichen Unfall in Allschwil zu tiefst.
Er beantwortet die 1. und 2. Frage zusammen: Die Kompetenz zur Einführung der vorgeschlagenen Vorrichtungen für Lastwagen liegt beim Bund. Er hat Anfangs November '96 Bundesrat Koller in einem Brief gebeten, folgende Massnahmen zu prüfen und bald möglichst zu realisieren:
– Die seitlichen Schutzvorrichtungen sollen nicht bloss für Lastwagen, die erst seit dem 1. Okt. 94 neu in Verkehr gesetzt worden sind, sondern mit einer Übergangsfrist auch für ältere Fahrzeuge obligatorisch gelten.
– Aussenspiegel: Die Bundesverordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge ist so zu ändern, dass die Aussenspiegel für Lastwagen nicht nur links und rechts erforderlich sind, sondern dass konnexe Weitwinkelspiegel obligatorisch sein sollten. Die Gefahr des "toten Sichtwinkels" könnte so auf ein Minimum reduziert werden.
Die Hersteller haben die Gefahren erkannt und rüsten die Neufahrzeuge zum Teil freiwillig mit diesen Zusatzausstattungen um. Er ist sich bewusst, dass eine solche Zusatzausrüstung Geld kostet und dass dies zur Opposition von Seiten des Lastwagengewerbes führen könnte. Doch er denkt, dass diese Massnahmen auch im Interessen der Chauffeure, die solche Lastwagen lenken müssen, sinnvoll sind.
Zur 3. Frage meint er, dass sich die Polizei BL mit dem deutschen Erfinder dieses sogenannten "Trixispiegels", der an den Ampeln und Verkehrssignalen angebracht wird, in Verbindung gesetzt hat. In der Zwischenzeit verfügt die Verkehrsabteilung über ein Exemplar und wird ihn in Zusammenarbeit mit der BUD testen.
Alfred Zimmermann
verdankt diese Antworten.
Ernst Thöni
möchte noch wissen, ob die Möglichkeit besteht, die Primarschüler/innen anhand eines Anschauungsunterichts mit einem Lastwagen auf die Gefahr des "toten Winkels", den es trotz dieser Spezialspiegels immer noch gibt, aufmerksam zu machen.
Regierungsrat Andreas Koellreuter
erklärt, dass heute sieben Verkehrserzieher/innen während der Schulzeit Tag für Tag im Einsatz stehen. In der dritten Primarschulklasse findet ein intensiver Verkehrsuntericht auf und mit dem Velo statt, wobei in der Regel ein Lastwagen organisiert wird, um den Schülern die Gefahr des "toten Winkels" näher zu bringen. Er weiss jedoch nicht, ob jedesmal ein Lastwagen zur Verfügung steht.
Claudia Roche Engler:
Wie hoch sind die Kosten um einen Lastwagen mit den entsprechenden Vorrichtungen auszurüsten?
Regierungsrat Andreas Koellreuter:
Eine solche Nachrüstung beläuft sich auf ca. 300.--.
15. Rudolf Keller: Stimmt es, dass ein schizophrener Mörder im Baselbiet frei herumlaufen darf?
Da es sich meines Erachtens um eine Extremsituation handelt, erlaube ich mir für einmal einen längeren Fragestundentext einzugeben, weil eine sofortige Antwort und allenfalls Reaktion entscheidend sein kann.
Zum Sachverhalt: Die Zeitung "Blick" schreibt am Samstag, 23. November 1996, folgendes: (Zitat) Februar 1994. Der damals 29jährige Tunesier bedroht seine Frau mit dem Messer. Die Polizei weist den offensichtlich seelisch Gestörten in die Psychiatrische Klinik Hasenbühl in Liestal ein. Nach zwei Wochen ist er wieder draussen - als "ungefährlich" entlassen. 1. März 1994, eine Woche später. K. tötet seine Frau mit sieben Messerstichen. K. bei der Verhaftung: "Eine innere Stimme befahl es mir!". Erst nach dem Mord wird diese Diagnose gestellt: K. ist schizophren, ein Mensch mit gespalteter Persönlichkeit. Juli 1996. K. steht vor den Schranken des Baselbieter Strafgerichts. Eine Gutachterin: "Der Mann leidet unter einer schizophrenen Psychose. Er kann zwischen Gedanken- und Aussenwelt nicht unterscheiden." Freispruch für K. - wegen Schulunfähigkeit. Er kommt in eine Klinik. November 1996. Die Schwester der Ermordeten erfährt: K. ist wieder an seinem alten Arbeitsplatz aufgetaucht. Gerhard Mann, Leiter der Baselbieter Polizeiabteilung: "Ja, der Mann kommt zu gelegentlichen Arbeitseinsätzen. Da er nicht zu einer Strafe, sondern nur zu einer Massnahme verurteilt wurde, entscheiden die Ärzte, wann er raus darf. Uns wurde versichert, dass er für Dritte absolut ungefährlich ist." Im Hasenbühl wird K. stationär mit Medikamenten behandelt. Die zuständige Ärztin: "Ich bin an die Schweigepflicht gebunden." Die Schwester der Getöteten kann das ganze nicht verstehen: "Ich habe Angst. Ich sehe heute noch, wie uns K. im Gerichtssaal höhnisch ausgelacht hat." (Ende Zitat)
Fragen:
1. Stimmt obiger Sachverhalt ganz oder teilweise?
2. Wenn ja, auf welchen juristischen Grundlagen fusst ein derartiger Gerichtsentscheid?
3. Wenn ja, findet es der Regierungsrat nicht auch skandalös, dass ein "schizophrener Mörder" bereits nach so kurzer Zeit wieder frei herumläuft, selbst wenn er in medikamentöser Behandlung ist? Hat die Gesellschaft kein Anrecht darauf, vor solchen Menschen geschützt zu werden, indem diese für einen längeren Zeitraum total verwahrt werden?
4. Wenn ja, muss ein solcher Mensch keine Sühne leisten?
5. Wenn ja, ist es nicht üblich, dass man vor der Freilassung eines solchen Menschen mit den Angehörigen der Opfer Kontakt aufnimmt und sie darüber informiert?
6. Wenn ja, wie kann künftig sichergestellt werden, dass keine derart stossenden Gerichtsentscheide mehr gefällt werden?
Regierungsrat Andreas Koellreuter
äussert sich zu den Fragen wie folgt:
1. Er korrigiert den Sachverhalt in einem Punkt: Das Statthalteramt, und nicht die Polizei, nimmt eine Klinikeinweisung mittels FFE vor. Die Klinik unternimmt in Abwägung der Risiken Integrationsversuche (in unserem Fall stufenweise und je nach Verhalten des K.). Weil K. gut auf die Behandlung angesprochen hat, ist das Gefährdungspotential durch die Klinik (in Kenntnis der FFE-Vorgeschichte) als gering eingeschätzt worden.
2. Der Art. 10 Strafgesetzbuch (StGB) stellt die juristische Grundlage dar. Unser Strafrecht ist ein Schuldstrafrecht und setzt die individuelle Vorwerfbarkeit voraus. Deshalb greift es nicht, wenn dem Täter aus psychiatrischen Gründen keine Schuld angelastet werden kann. In solchen Fällen wird nur eine Therapie angeordnet. Öfters kommen Fälle mit teilweiser Schuldunfähigkeit vor, denen Art. 11 StGB mit Therapie und Strafe Rechnung trägt.
3. Der Regierungsrat versteht die Bestürzung (insbesondere der Angehörigen der Opfer). Der Sicherungsaspekt ist ein wesentlicher Faktor im Strafrecht. Das StGB sieht zwei Arten von Verwahrung vor:
– gemäss Art. 42 StGB für Gewohnheitsverbrecher (trifft in unserem Fall nicht zu)
– gemäss Art. 43 Ziff. 1 Abs. 2 StGB für geistesgestörteTäter mit Gemeingefährlichkeitspotential.
Das psychiatrische Gutachten hat bei K. (mit entsprechender medizinischer Versorgung) sowohl Rückfallgefahr, als auch die Gemeingefährlichkeit verneint; deshalb hat das Gericht lediglich eine therapeutische und keine sichernde Massnahme gemäss Art. 43 Ziff. 1 Abs. 1 ausgesprochen.
4. Aus den oben erwähnten rechtlichen Gründen ist die Antwort "nein". Richtig ist, dass das Strafrecht in solchen Fällen wenig für das Opfer leisten kann. Andererseits sind von den Angehörigen Unterstützungen im Sinne des Opferhilfegesetzes nicht beansprucht worden, obwohl man sie auf diese Möglichkeit hingewiesen hat.
5. Im allgemeinen nimmt man mit den Angehörigen vor einer Freilassung des Täters keinen Kontakt auf (vor allem nicht, wenn die Angehörigen den Vollzugsbehörden nicht bekannt sind). Auch das Opferhilfegesetz kennt eine solche Informationspflicht im Zusammenhang mit dem Strafvollzug nicht (Information nur bis und mit Urteil). Trotz dieser Ausgangslage wird versucht (falls ein Opfer danach fragt), die wesentlichen Fakten und Verfahrenswege unter Abwägung der Persönlichkeitsrechten aller Beteiligten darzulegen. Im vorliegenden Fall hat man aufgrund der Ereignisse, jedoch erst als man die Lage realisiert hatte, Kontakt mit den Angehörigen aufgenommen und sie soweit als möglich über den Stand der Dinge und das weitere Verfahren informiert.
6. Im Rahmen des geltenden StGB könne gar nichts gemacht werden (dies ist Sache des Bundesgesetzgebers). Zudem darf der Regierungsrat aus Gründen der Gewaltenteilung den Gerichten keine Anweisungen geben.
Er hält abschliessend fest, dass sich die Gerichte, der Straf- und Massnahmenvollzug in solchen Fällen weitgehendst auf die Fachkompetenz der Gutachter und behandelnden Ärzte verlassen müssen. In Zweifelsfällen werden Zweit- oder Obergutachten eingefordert, was in unserem Fall wegen den klaren und übereinstimmenden Aussagen nicht nötig war.
Er fügt noch eine Zusatzinformation an. Dem K. ist die Aufenthaltsbewilligung durch die Fremdenpolizei entzogen bzw. nicht mehr verlängert worden. Seit dem 24. November 1996 ist K. wieder in seinem Herkunftsland.
Rudolf Keller
bedankt sich für diese Informationen.
Remo Franz
möchte wissen, ob die Interpellation 96/268 (mit gleichem Wortlaut), die heute Morgen verteilt worden ist, nun auch beantwortet ist.
Erich Straumann:
Ja, diese ist damit erledigt.
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