LR Protokoll 28. Mai 1998 (Teil 2)
Protokoll der Landratssitzung vom 28. Mai 1998
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Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)
Rosy Frutiger: So euphorisch wie die Vorredner können die Grünen dem neuen UKBB und der Vorlage nicht zustimmen. Grundsätzlich begrüsst die Fraktion die Anstrengungen zu einem gemeinsamen Kinderspital, wir sind aber nach wie vor überzeugt, dass es sich um ein politisches Konstrukt handelt, ein Kinderspital an zwei Standorten vorzusehen. Umso mehr erwartet die Grüne Fraktion von der neuen Institution, dass sie alles daran setzen wird, dass für die kleinen Patienten im Kanton eine optimale Versorgung gewährleistet wird. Ein Klinikbetrieb an zwei Standorten stellt hohe Anforderungen an das Personal. Darum erscheint den Grünen eine gründliche Evaluation dringend notwendig, sie hofft auch, dass in dieser Zeit keine Präjudizien in finanzieller, baulicher oder personeller Art geschaffen werden, damit auch mögliche Anpassungen durchgeführt werden können.
Es wäre taktisch klug und wünschenswert gewesen, wenn der erste Leistungsauftrag bereits vorgelegen hätte.
Die vorgeschlagene Personaldotation stellt für R. Frutiger ein absolutes Minimum dar.
Auch hier scheint es dringend notwendig, dass möglichst bald geprüft wird, ob diese Dotation reicht oder eben nicht.
Die Erschliessung durch den ÖV ist ein weiteres Thema. Gemäss Fahrplan muss von Gelterkinden nach dem Bruderholzspital eine Stunde gerechnet werden. Doch zu diesem Thema wurde uns von RR E. Belser Besserung versprochen!
Die Grünen werden den Weg des neuen UKBB kritisch begleiten. Zu den Anträgen der SP ist zu bemerken, dass sie uns bekannt sind und von uns unterstützt werden.
Adolf Brodbeck: Wenn dem Kinderspitalvertrag zugestimmt wird, treffen wir einen strategischen Entscheid. Für A. Brodbeck stellen sich zwei Fragen:
1. Wir müssen davon ausgehen, dass inskünftig im Gebiet des Bruderholz zwei Spitäler betrieben werden, mit unterschiedlichen Anstellungsbedingungen. Der Kanton Baselland hat ein modernes Personalgesetz geschaffen, mit fortschrittlichen Arbeitsbedingungen. Für A. Brodbeck stellt sich die Frage, wie die Anstellungsbedingungen in Zukunft in diesem Kinderspital aussehen sollen. Findet ein Rückfall ins Mittelalter statt oder nicht?
2. Stichwort eigenes Lohnsystem Universitätsspital . Inwieweit werden mit der Anbindung an das BS Lohnsystem Lohnstrukturen und Lohnniveau zementiert? A. Brodbeck erinnert daran, dass im Kanton Baselland die Modernisierung der starren Ämterklassifikation in Arbeit ist. Inwieweit darf in punkto Lohnsystem mit einer gewissen Flexibilität gerechnet werden?
Roland Meury stellt eine Frage an RR E. Belser: Es geht um die Standortperspektiven. Welche finanziellen, taktischen und psychologischen Überlegungen führen dazu, dass das Projekt Schanzenstrasse , das als wünschenswert betrachtet wird - auch auf Basler Seite - zurückgestellt wird? Warum werden die Investitionen im alten Spital vorgenommen?
Gerold Lusser: Auch bei der CVP-Fraktion sind einige Fragen offen, viele Punkte sind nicht klar geregelt. So wissen wir nicht, in welcher Dimension der Basler Partner beabsichtigt, das Volumen dieses Spitals zu gestalten, an welchem Standort, und was für Kostenfragen damit verbunden sind. Sind wir - eingebunden ins Vertragswerk - im Kanton Baselland verpflichtet, die Finanzierung zu gleichen Teilen zu garantieren? Im weiteren stellt sich die Kompetenzfrage in Bezug auf die Weiterentwicklung. G. Lusser erinnert daran, dass es sich um eine universitäre Klinik handelt, also hat der Universitätsrat sicher eine gewisse Mitbestimmung in Forschung und Lehre. Wie gross sind hier die Einflussmöglichkeiten der Regierung? Damit wiederum sind die Bestellungen der Lehrstühle verbunden. Wer ist Wahlgremium? In einem gemischten Betrieb, in dem einerseits Lehre und Forschung betrieben wird, andererseits ein Leistungsauftrag erfüllt werden muss, gibt es immer wieder Überschneidungen; wer ist das Gremium, das zur Entflechtung und Lösung Hand bietet?
Wie sehen die Transparenzen in Bezug auf die Finanzen aus? Welches Gremium befasst sich mit der Zukunftsentwicklung?
Sabine Pegoraro stellt an RR E. Belser die folgende Frage: Es geht um die Verteilung des Leistungsangebots auf die beiden Standorte. Es ist vorgesehen, dass die stationären Schwerpunkte der Pädiatrie am Standort Basel-Stadt vorgesehen sind, mit Ausnahme der Neuropädiatrie, die im Bruderholz bleiben soll. Wird also ein Teil der Schwerpunkte wieder herausgelöst, werden also wiederum zwei Zentren für diesen Bereich geschaffen? Diese Zweiteilung wurde verschiedentlich auch von der Ärzteschaft kritisiert. Gäbe es nicht eine bessere, einheitliche Lösung, alles an einem Standort vorzusehen?
Heidi Portmanns Frage betrifft die Neugeborenen-Intensivstation im Bruderholzspital. Ist beabsichtigt - und in welchem Zeitrahmen - die Station so mit fachlichem Pflegepersonal und im richtigen Verhältnis Pflegepersonal-Säuglinge auszustaffieren, dass sie die fachliche Anerkennung erhält? Zu diesem Anliegen hat H. Portmann schon mehrere Male interpelliert.
Zum OeV: In welchem Minutentakt stellt man sich eine öffentliche Verkehrsverbindung von Basel zum Bruderholz vor?
Regierungsrat Eduard Belser dankt vorerst für die insgesamt positive Aufnahme dieser Vorlage. Von Baselland aus besteht klar der Wille, ein Kinderspital mit guter Auslastung zu annehmbaren Preisen zur Verfügung stellen zu können. Die universitäre Medizin soll in unserem Raum erhalten bleiben. Dies wäre unserem Kanton im Alleingang nicht möglich. Auch ist für uns das Interesse vorhanden, noch viel mehr auf die zukünftige Entwicklung hin, zusammen zu arbeiten.
Es wurde erwähnt - und wir haben dies immer wieder betont - das gemeinsame Kinderspital ergibt für Baselland Kosten. Die 3.2 Mio Franken sind Planzahlen, die Grössenordnung wird aber stimmen. Warum kostet es den Kanton Baselland mehr? Wir gelten Pflegetage nach der Herkunft der Kinder ab. Dies erscheint E. Belser eine faire und auch transparente Lösung. Die verbleibenden Kosten, sei es aus ambulanten Leistungen, IV-Patienten und Patientinnen usw., werden gemeinsam abgegolten. Entscheidend ist, dass wir uns hälftig an den Kosten für Lehre und Forschung beteiligen. Diese Kosten sind auf ca. 12 Mio Franken geschätzt. Hieraus allein verbleiben unserem Kanton 4.2 Mio Franken. Aus der reinen Dienstleistung hingegen profitieren wir.
Wenn nun die Schweizer Demokraten den Antrag stellen, Einsparungen an den übrigen Spitälern vorzusehen - sonst könnten sie der Vorlage nicht zustimmen - muss E. Belser betonen, dass diese 3.2 Mio Franken nicht einfach in den anderen Spitälern erspart werden können. Bei allen Vergleichen sind nicht grosse "Polster" vorhanden. Diese Zusage kann E. Belser also nicht erbringen.
Zum öffentlichen Verkehr:
Es ist der Regierung ein Anliegen, den öffentlichen Verkehr zu verbessern.
Er existiert heute, wir sind nicht etwa bei einer Nulllösung! Wir möchten aber die Anbindung an den Bahnhof Basel über das Bruderholz erreichen. Wir haben dazu Vorstellungen bzw. bereits ein Projekt vorgelegt, das überarbeitet wird. E. Belser versichert, dass er sich dafür einsetzen wird, dass das Projekt auch verwirklicht wird. Welcher Minutentakt allerdings schliesslich eingeführt wird, kann E. Belser heute noch nicht sagen, er wird sich im Halbstundenbereich bewegen. Dazu ist übrigens kein Antrag an den Landrat notwendig. Vorsorglich hat der Landrat nämlich bereits beschlossen, dass betreffend Mittel für den ÖV die Kompetenz an die Regierung delegiert wird. Sollte das Anliegen nicht unter dem ÖV-Recht und dem Staatsvertrag untergebracht werden können, ist vorgesehen, die Realisierung über die Spitalfinanzierungen sowohl vom Bruderholzspital als auch vom UKBB zu erreichen. Es besteht also für den Landrat kein Handlungsbedarf. E. Belser dankt aber für die Unterstützung und signalisierte Bereitschaft, dass das Vorhaben etwas kosten darf!
Zu den Anstellungsbedingungen:
Die Anstellungsbedingungen im Raum Kantonsspital Bruderholz einerseits und UKBB andererseits befinden sich in einem Spannungsfeld. Wir sehen, wenn wir von der heutigen Lohnkurve ausgehen, dass die Anfangsbesoldungen in BL höher sind, die Karrierekurve aber flacher als in der Stadt verläuft.
Die eigentliche Besoldungsregelung ist noch in Arbeit. Wir gehen vom revidierten Basler Besoldungssystem aus; diese Parameter gelten auch für die Diskussion in unserem Kanton. Wir möchten schliesslich eine gewisse Flexibilität erreichen, damit der Kinderspitalrat in den Besoldungsfragen Anpassungen vornehmen kann. Diesbezüglich muss auch festgestellt werden, dass die Freiheit des Kinderspitalrats keineswegs grenzenlos ist! Die Regelungen sollen in einem Gesamtarbeitsvertrag festgehalten werden. Auch dies ergibt gewisse Einflussnahmen des Personals, in diesem Sinne hat auch das eigene Lohnsystem Grenzen. Es muss akzeptiert werden und soll auch motivierend sein können.
Standortperspektiven:
Wir sind erst unterwegs zum Kinderspital beider Basel! Es kann in den nächsten zwei bis drei Jahren auch in der Dienstleistungsverteilung durchaus noch gewisse kleinere Anpassungen geben. E. Belser spricht die Überzeugung aus, dass sich die Organisation vorerst einmal "einspielen" muss. Schliesslich muss auch für die Einheit gedacht werden können! Das eigene Standortdenken war bis anhin immer noch bei Vielen vorhanden. Die neue Organisation muss für die gemeinsame Zukunft und eine möglichst optimale Lösung denken lernen.
Die Investitionsverantwortung muss auch bei denjenigen vorhanden sein, die betreiben müssen, die ausweisen müssen, wie teuer ihre Leistungen sind. Es dürfen nicht einfach durch Steuergelder Gebäude und die Infrastruktur erstellt werden, und auf der anderen Seite wird eine Gesundheitsrechnung geführt. Es muss eine ganzheitliche Betrachtung stattfinden. E. Belser möchte der neuen Mannschaft diesbezüglich keine Entscheide vorausnehmen.
Bau und Kompetenzen :
Auch auf diesem Sektor sind Möglichkeiten offen. Es ist aber klar, dass das Parlament in diese Entscheidungen miteinbezogen wird.
Weiterentwicklungen:
E. Belser kann dazu klar sagen, dass alle universitären Funktionen auch nach universitärem Verfahren gewählt werden. So ist jetzt auch schon die Besetzung der Chirurgie gemäss ordentlichem Verfahren mit internationaler Ausschreibung usw. erfolgt. Auf gewissen Stufen allerdings wird eine grosse Kompetenz zur Anstellung bei der Institution selber liegen. Wie das Verhältnis Kinderspitalrat-Spitalleitung-Direktion sein wird, muss noch ausgehandelt werden.
Wir wissen, dass wir die Kosten für Lehre und Forschung im Auge behalten müssen.
Neuropädiatrie Kantonsspital Bruderholz:
Es gibt dazu zwei Überlegungen, warum sie im Bruderholz vorgesehen ist: Sie ist instrumentiert und ausgerüstet, aber auch personell mit einem Schwerpunkt im Bruderholz versehen. Neuropädiatrie stellt einen Dienst dar. Die weitere Überlegung ist, dass die Orthopädie sehr viel Bedürfnis von der Neuropädiatrie her aufweist. Damit ist sie sehr nah am Ort, wo ein wesentlicher Teil des neuropädiatrischen Geschehens auch stattfindet, weil die Orthopädie im Bruderholz angesiedelt ist. Es handelt sich hier aber um eher kleine Einheiten, für den Start aber ist dies sicher "eine gute Sache".
Neonatologie:
Es ist klar, auch wenn die Neonatologie an zwei Standorten betrieben wird, handelt es sich um eine Neonatologie. Sie hat eine Leitung, einen Personalkörper, es gibt nicht eine Neonatologie Bruderholz und eine Neonatologie Schaffhauser Rheinweg! Die Verantwortlichen haben sicher zu stellen, dass ihre Klinik als Ausbildungsstätte anerkannt ist. Als Gesamtes hat sie auch den universitären Status.
E. Belser ist froh, wenn der Landrat ein klares Zeichen setzt. Es werden sich noch viele kleinere Probleme stellen. Es ist immer besser, wenn alle klar informiert sind und wissen, wie die Zukunft aussehen soll. In diesem Sinne dankt E. Belser für den Entscheid.
Bruno Steiger spricht sich ebenfalls für Partnerschaft aus, nur sollte sie nicht so einseitig sein. Meist sind die badische und elsässische Nachbarschaft Nutzniesser solcher Partnerschaftsverträge. Immer wieder wird vom Verursacherprinzip gesprochen - wenn also schon Partnerschaft beschlossen wird, ist es doch eigenartig, dass uns mehr Kosten auferlegt werden, und Basel-Stadt soviel besser "wegkommt".
Wie sieht der Regierungsrat die Einbindung der badischen und elsässischen Nachbarschaft in die Abmachungen; erhalten wir von ihnen auch Beiträge?
Max Ribi muss eine Berichtigung betreffend ÖV anbringen: P. Schär hat gefragt, ob eine Vorlage notwendig sei, RR E. Belser hat sich für die Unterstützung bedankt.
Die FDP-Fraktion hat aber Skepsis geäussert, denn, falls sich herausstellen sollte, dass sich die vorgesehene Verbindung zum Bruderholz als "Geisterbus" entpuppt, müsste die "Übung abgebrochen" werden, denn dies ist eben auch Bestandteil des erteilten Leistungsauftrags.
Regierungsrat Eduard Belser nimmt vorerst zur Kenntnis, dass er die Aussage von P. Schär offenbar missverstanden hat. E. Belser ist aber der Auffassung, dass ein Versuch gemacht werden muss. Sollte die Verbindung wirklich nicht benützt werden, wäre mindestens ein Tatbeweis vorhanden.
Einbezug der badischen und elsässischen Nachbarschaft:
B. Steiger spricht einen Punkt an, der weiter entwickelt werden soll. Unsere zukünftige Entwicklung geht dahin, unser Einzugsgebiet zu vergrössern. Viel höhere Grenzen als die Landesgrenzen stellen heute aber die Sozialversicherungs- bzw. Krankenkassengrenzen dar. Dort müssen zuerst Regelungen gefunden werden, wenn ein Austausch stattfinden soll. Wir werden selbstverständlich versuchen, einen möglichst optimalen Anteil an unsere Kosten zu erhalten.
Esther Aeschlimann: Im Sinne einer Klärung bittet E. Aeschlimann noch um eine Stellungnahme von RR E. Belser zum Mitwirkungsrecht des Parlamentes beim Leistungsauftrag. Es ist ja nicht so, dass wir uns an das Finanzhaushaltgesetz anlehnen können, denn diese Organisation UKBB wird aus der Verwaltung ausgegliedert.
Regierungsrat Eduard Belser: Gemäss Vertrag besteht heute dieselbe Situation, die in der Verwaltung selber angewendet wird. Wir schaffen die Leistungsaufträge aus, die Regierung genehmigt sie. Dem Parlament stehen die Leistungsaufträge als Orientierungsinstrument für den Globalkredit zur Verfügung. Ohne Kenntnis des Leistungsauftrages wird kein Kredit gesprochen. Damit kann das Parlament auch den Kredit ändern und Forderungen stellen.
Heidi Portmann ist mit der Antwort des Regierungsrates zum Fahrplantakt nicht einverstanden. Alle halbe oder viertel Stunde ist zu wenig! Die Kinder müssen jeden Tag besucht werden, evt. sogar zweimal täglich. Weder von der Stadt noch vom Baselbiet aus genügt eine viertel oder halbe Stunde. Viele Menschen, die sich kein Auto leisten können, müssen auf das Bruderholz, um ihre Kinder zu besuchen.
Gerold Lusser desillusioniert betreffend die sog. überregionale Zentrumsfunktion: Wir müssen uns im klaren darüber sein, dass keine grossen Ausweitungen mehr möglich sein werden. In den vergangenen Jahrzehnten wurden unsere Universitätskliniken durch vielerlei Änderungen von einem doch recht grossen Teil einer Bevölkerung, die früher ohne weiteres Zugang hatte, abgekoppelt. Die entsprechenden Regionen, nämlich Baden und Elsass, haben sich seither selber organisiert. So besitzt Lörrach heute eine eigene Kinderklinik mit allen Disziplinen, die sogar mit der Universität Freiburg partizipiert.
Mittlerweile sind auch im oberen Elsass, so in Mühlhausen bzw. in Colmar, Zentren entstanden, die dieses Gebiet entsprechend abdecken. Wir sollten nun nicht in einen Konkurrenzkampf eintreten und hier noch viel erwarten.
Landratspräsidentin Heidi Tschopp: Eintreten ist unbestritten.
Detailberatung
Entwurf eines Spitalgesetzes, 1. Lesung
Titel und Ingress, I., § 9, Zwischentitel nach § 15, III. bis , § 15a, § 15b
Keine Wortbegehren.
§ 15 c
Absätze 1 und 2
Keine Wortbegehren.
Absatz 3
Urs Wüthrich beantragt namens der SP-Fraktion folgenden Zusatz als neuen Absatz 3:
Er regelt die Anstellungsbedingungen des Personals. Die Lohnordnung hat Gleichwertigkeit mit dem Lohngesetz des Kantons Basel-Stadt zu gewährleisten.
Der bisherige Absatz 3 wird bei Annahme zu Absatz 4.
Die Zielsetzungen eines gemeinsamen Universitätskinderspitals wurden ausführlich beschrieben und auch begründet - nämlich die längerfristige Sicherung einer universitären Kindermedizin zu vertretbaren und auch verkraftbaren Kosten. Richtigerweise soll dies durch den Abbau von Überkapazitäten und Vermeidung von Doppelspurigkeiten, durch die Nutzung von Synergien und eine optimale Arbeitsorganisation realisiert werden. Es kann aber nicht die Meinung sein, dass die Einsparungen zur Verschlechterung der Arbeitsbedingungen des Personals realisiert werden. Tatsache, dass für die gemeinsame Trägerschaft dieses UKBB ein neues organisatorisches Dach notwendig ist, darf nicht bedeuten, dass sich die beiden Trägerkantone aus ihrer Verantwortung gegenüber ihren MitarbeiterInnen zurückziehen. Konsequenterweise muss darum der Anspruch auf Gleichbehandlung - wenigstens im Grundsatz - auf Gesetzesstufe verankert werden.
Mit der vorgeschlagenen Erweiterung soll ein Zusammenhang zur kantonalen Lohngesetzgebung hergestellt werden.
Rudolf Keller: Die Fraktion der Schweizer Demokraten sieht im Besoldungsbereich keinen Handlungsbedarf. Für uns ist wichtig, dass wir im Baselbiet ein soziales Besoldungswesen haben, das vor allem die niedrigen Lohnempfänger tendenziell besser stellt, dort sind doch auch diejenigen Lohnkategorien, die Arbeiten verrichten müssen, die nicht sehr angenehm sind.
Da ja eine Besoldungsrevision bevorsteht, die sich zudem eng an das Basler Lohngefüge angleichen wird, ist umso weniger Handlungsbedarf vorhanden.
An Regierungsrat E. Belser bemerkt R. Keller, dass schon noch Sparpotential vorhanden wäre, wenn man sieht, was für unverschämt hohe Löhne gewisse Spitzenärzte in unserem Kanton aber auch in BS beziehen!
Eva Chappuis: Bei dem Antrag der SP-Fraktion handelt es sich keineswegs um ein Misstrauen! Es geht lediglich darum, dass Basel-Stadt bereits eine Lohngesetzrevision hinter sich hat; Baselland arbeitet noch daran, beide werden sich angleichen. Das UKBB wird frei sein in seiner Lohngestaltung, wenn wir es nicht an die Systeme beider Kantone anbinden. Da heute das Baselstädtische Lohnsystem das neuere ist, und weil es von der Praxis her einfacher ist, die rund 120 Angestellten des Bruderholzspitals in das städtische System überzuführen, darum nur wird der Ausdruck "Basel-Stadt" erwähnt.
Peter Tobler bittet, den Antrag der SP-Fraktion abzulehnen. Zum mindesten sollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Gelegenheit zu Verhandlungen erhalten! Dies würde mit dem SP-Antrag verhindert. Im weiteren ist die Praxis doch so, dass bei allen Spitälern und spitalähnlichen Organisationen in unserer Region einerseits die Löhne, die Basel-Stadt und andererseits die Löhne, die Baselland bezahlt, gelten. Es besteht eine grosse Bewegung zwischen den einzelnen Institutionen, und keine Institution kann es sich leisten, stark abzuweichen. Der faktische Druck einer Gleichwertigkeit ist so gross, dass meist Änderungen tel quel übernommen werden. Es besteht also absolut keine Notwendigkeit für den beantragten Gesetzespassus.
Eva Chappuis: Gleichwertigkeit bedeutet nicht Gleichheit. Es geht um gleichwertige Anstellungen, es geht nicht darum, dass wir nicht verhandeln wollen.
Regierungsrat Eduard Belser bittet ebenfalls, den Antrag der SP-Fraktion abzulehnen.
://: Der Antrag der SP-Fraktion wird mehrheitlich abgelehnt.
§§ 15d, 15e, 15f
Keine Wortbegehren.
II.
Urs Wüthrich stellt zu II Absatz 1 namens der SP-Fraktion folgende Erweiterung der Übergangsregelung:
.... sowie die Finanzierung des Sozialplans und der sozialpartnerschaftlich ausgehandelten Überführungsregelung.
Es geht darum, dass bei einem allfälligen Sozialplan nicht die Kosten für Informatik und Infrastruktur, sondern auch die Überführungskosten im Personalbereich, Gegenstand des Überführungskredites werden sollen.
Es geht nicht um die Zementierung eines Besitzstandes für alle Ewigkeit, sondern es geht darum, den Umfang der Anpassungsschritte bei den Löhnen auch sozialpartnerschaftlich aushandeln zu können.
Regierungsrat Eduard Belser ist überzeugt, dass dieser Antrag nicht notwendig ist. Das Thema wird auch anlässlich des ersten Globalbudgets behandelt werden.
://: Der Ergänzungsantrag der SP-Fraktion wird mehrheitlich abgelehnt.
III.
Keine Wortbegehren.
Damit ist die 1. Lesung des Entwurfs des Spitalgesetzes beendet.
Spitaldekret
Keine Wortbegehren.
Zum Staatsvertrag
Barbara Fünfschilling schickt voraus, dass sie dem Staatsvertrag zustimmt. Es gibt allerdings FDP-Fraktionsmitglieder, die vom Staatsvertrag nicht sehr begeistert sind. Was uns stört ist, dass tendenziell aus den Staatsverträgen "Rosinen" herausgepickt werden wie die Besitzstandwahrung usw. Es ist aber notwendig, dass bei partnerschaftlichen Geschäften dargelegt wird, dass sie in Etappen stattfinden. Die Bestimmungen gelten also nicht für alle Ewigkeit, sondern alles ist noch in Bewegung.
B. Fünfschilling wünscht sich für weitere Staatsverträge, dass das Ziel noch klarer betont wird. So soll, was unser heutiges Geschäft betrifft, das Kinderspital eines Tages an einem Ort sein. Wir befinden uns also heute auf einer Zwischenstufe - was auch klar als solche bezeichnet werden muss.
Bruno Krähenbühl: § 19 des Staatsvertrages legt die Oberaufsicht durch die Regierungen fest. Die gesamte Auslagerung der Kindermedizin richtet sich nach § 80 der Kantonsverfassung, die in Absatz 3 aussagt, dass
.... die Aufsicht durch Landrat und Regierungsrat muss in jedem Fall sichergestellt sein.
B. Krähenbühl wünscht die Bestätigung der Regierung, dass durch diesen Staatsvertrag das Oberaufsichtsrecht des Parlamentes in diesem Bereich nicht eingeschränkt wird.
Regierungsrat Eduard Belser bestätigt dies gerne. Aufsicht wird im übrigen auch noch durch den Kinderspitalrat wahrgenommen. Die parlamentarische Oberaufsicht bleibt gewährleistet, wie sie die Verfassung vorsieht.
Für das Protokoll:
Marianne Knecht, Protokollsekretärin
Fortsetzung des Protokolls vom 28. Mai 1998