LR Protokoll 3. September 1998 (Teil 1)
Protokoll der Landratssitzung vom 3. September 1998
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Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)
Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 3. September 1998
Begrüssung, Mitteilungen
Landratspräsident Claude Janiak begrüsst alle Anwesenden herzlich zur 1. Sitzung im letzten Amtsjahr des Legislaturperiode 1995-1999. Als erstes gratuliert der Präsident Röbi Ziegler zum 50. Geburtstag am 4. August.
- Gegen die im Landrat beschlossene Ausstandsregelung ist eine staatsrechtliche Beschwerde an das Bundesgericht eingereicht worden. Kopien der Beschwerden können bei der Landeskanzlei bezogen werden.
- Schon jetzt bittet C. Janiak, das folgende Datum zu reservieren: Am 20. Mai 1999 wird als Abschluss der Legislaturperiode der Landratsabend im Anschluss an die Landratssitzung stattfinden.
- Am Wochenende war der FC Landrat in Aktion: Er hat am Turnier der Schweizerischen Parlamentsmannschaften teilgenommen und ist dabei 10. geworden!
Für das Protokoll:
Marianne Knecht, Protokollsekretärin
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Keine Bemerkungen.
Für das Protokoll:
Marianne Knecht, Protokollsekretärin
1 98/134
Bericht der Landeskanzlei vom 1. Juli 1998: Anlobung von Eric Nussbaumer, Frenkendorf, als Mitglied des Landrates
://: Eric Nussbaumer wird angelobt.
Für das Protokoll:
Marianne Knecht, Protokollsekretärin
3 98/141
Bericht der Landeskanzlei vom 11. August 1998: Anlobung von Alfred Kurmann, Niederdorf, als Friedensrichter im Kreis Hölstein-Niederdorf-Oberdorf-Lampenberg-Liedertswil
://: Alfred Kurmann, Niederdorf, wird als Friedensrichter im Kreis 22 (Hölstein-Niederdorf-Oberdorf-Lampenberg-Liedertswil) angelobt.
Für das Protokoll:
Marianne Knecht, Protokollsekretärin
4 98/147
Bericht der Landeskanzlei vom 19. August 1998: Anlobung von Harry Widmer, Bubendorf, als Friedensrichter im Kreis Bubendorf-Lupsingen-Ziefen-Ramlinsburg
://: Harry Widmer, Bubendorf, wird als Friedensrichter im Kreis Bubendorf-Lupsingen-Ziefen-Ramlinsburg angelobt.
Für das Protokoll:
Marianne Knecht, Protokollsekretärin
Antrittsrede des Präsidenten Claude Janiak
Frau Regierungsratspräsidentin,
Herren Regierungsräte,
Kolleginnen und Kollegen,
meine Damen und Herren von der Presse und auf der Tribüne,
Mit der heutigen Sitzung beginnt das letzte Amtsjahr der Legislatur 1995/1999. Wahlen stehen bevor. Erfahrungsgemäss wirken sie sich auf den politischen Alltag aus. Wenn immer man sich Gedanken macht über unseren politischen Alltag, lohnt es sich, auf das "Helvetische Malaise" des wohl bedeutendsten Schweizer Staatsrechtlers der zweiten Jahrhundertwende, Prof. Max Imboden, zurückzugreifen. Seine Analyse unseres Systems aus dem Jahre 1964 ist aktueller denn je. Max Imboden betont die Bedeutung der politischen Parteien und damit der Fraktionen als notwendige Träger der Demokratie.
"Ihr Wettbewerb macht überhaupt erst eine demokratische Entscheidung möglich. Der Wähler (und zu ergänzen: die Wählerin) entscheidet sich bei der Neubesetzung des Parlamentes für jene politische Gruppe, deren Programm und Wirken er/sie in der konkreten Situation vorzieht. Im Wahlvorgang, der das Gegeneinander opponierender Machtgruppen zeigt, vollzieht sich die demokratische Meinungsbildung. Die Wahl gewinnt die Bedeutung eines programmatischen Kampfes."
M. Imboden hat aber auch darauf hingewiesen, dass der Streit um Programme an Bedeutung verliere, während die eigentliche demokratische Meinungsbildung sich immer weniger in der Wahl als bei der Sachabstimmung vollziehe. Die Wahl hat deshalb in der Referendumsdemokratie nicht jene zentrale Bedeutung wie in Staaten, in denen der Wahlakt allein Gelegenheit gibt, an der Urne unmittelbar auf die Politik Einfluss zu nehmen. Deshalb kommt es kaum je zu erdrutschartigen Veränderungen der politischen Landschaft.
Man kann mit Fug darüber diskutieren, wie zeitgemäss unser System ist. Für den Moment heisst das aber, dass wir die Bedeutung von Wahlen nicht überschätzen dürfen. Und das wiederum kann in der Konsequenz nur dazu führen, dass unsere Arbeit auch im letzten Amtsjahr der Legislatur ebenso seriös bleiben muss wie zuvor. Die Wahlchancen steigen durch kompetente und durchschaubare Arbeit und nicht, wenn Aktionismus betrieben wird und die Show im Vordergrund steht. Ich bitte Sie, das auch im letzten Amtsjahr zu beachten und so den besten Beitrag zu einem weiteren Anliegen Max Imbodens zu leisten, dass nämlich ein starkes und ernst zu nehmendes Parlament Voraussetzung für eine funktionierende Demokratie darstellt.
Für das Protokoll:
Marianne Knecht, Protokollsekretärin
5
Wahl eines Mitgliedes der Erziehungs- und Kulturkommission anstelle der zurückgetretenen Elisabeth Nussbaumer
://: Auf Vorschlag der SP-Fraktion wird anstelle der zurückgetretenen Elisabeth Nussbaumer Philipp Bollinger in stiller Wahl als Mitglied in die Erziehungs- und Kulturkommission gewählt.
Verteiler:
- Gewählter durch Wahlanzeige
- Andrea von Bidder, Wassergrabenstrasse 18, 4102 Binningen
- Erziehungs- und Kulturdirektion
- Finanzkontrolle
- Finanzverwaltung
- Landeskanzlei (maz, rg)
Für das Protokoll:
Marianne Knecht, Protokollsekretärin
6
Wahl eines Mitgliedes der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission anstelle von Philipp Bollinger
://: Auf Vorschlag der SP-Fraktion wird anstelle des zurückgetretenen Philipp Bollinger in stiller Wahl Eric Nussbaumer als Mitglied in die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission gewählt.
Verteiler:
- Gewählter durch Wahlanzeige
- Marcel Metzger, Delsbergerstrasse 200, 4242 Laufen
- Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion
- Finanzkontrolle
- Finanzverwaltung
- Landeskanzlei (tr, rg)
Für das Protokoll:
Marianne Knecht, Protokollsekretärin
7 98/87
Berichte des Regierungsrates vom 12. Mai 1998 und der Justiz- und Polizeikommission vom 5. August 1998: Aufhebung des Schiessgesetzes vom 26. April 1852. 1. Lesung
Franz Bloch: Glücklich ein Parlament, welches in der heutigen Zeit der Gesetzesflut die Möglichkeit hat, ein nicht mehr ganz so taufrisches Gesetz aufzuheben! Dass dies nicht ohne formelles neues Gesetz vonstatten gehen kann, ist eine andere Sache.
Der Vizepräsident der JPK erläutert den Kommissionsbericht. Worum geht es beim Geschäft "Aufhebung des Schiessgesetzes vom 26. April 1852?
Am 20. Mai 1996 reichte Peter Holinger gemeinsam mit 22 Mitunterzeichnern und Mitunterzeichnerinnen die Motion zur Aufhebung des Schiessgesetzes von 1852 (96/131) ein. Am 31. Oktober 1996 wurde diese Motion vom Landrat an den Regierungsrat überwiesen. Mit Bericht vom 12. Mai 1998 beantragt der Regierungsrat, das bestehende Gesetz betreffend das Schiessen aufzuheben und durch eine "Rahmenverordnung" zu ersetzen, welche ein Mindestmass an kommunalen und kantonalen Regelungen zum Schutz der Bevölkerung vor den ernstzunehmenden Gefahren, die sich aus dem Schiessen am Banntag unvermeidlicherweise ergeben, ermöglicht.
Die Justiz- und Polizeikommission beriet die Vorlage des Regierungsrates betreffend die Aufhebung des Schiessgesetzes an ihrer Sitzung vom 22. Juni 1998.
In seiner ursprünglichen Vernehmlassungsvorlage vom Dezember 1997 (und nicht vom Dezember 1977, wie es fälschlicherweise im Bericht der Justiz- und Polizeikommission an den Landrat steht) hatte der Regierungsrat vorgeschlagen, ein Gesetz - und nicht eine Verordnung - über das Schiessen am Banntag zu erlassen. Der Gesetzesentwurf fand allerdings in der Öffentlichkeit keinen breiten Rückhalt. Der Regierungsrat schlägt dem Landrat daher vor, das Schiessgesetz durch eine regierungsrätliche Verordnung über das Schiessen am Banntag zu ersetzen.
Was wird in der regierungsrätlichen Verordnung festgelegt?
- Das Schiessen am Banntag ohne Kugeln ausserhalb von Schiessanlagen während einer bestimmten Zeit und innerhalb von festgelegten Schiesszonen ist gestattet;
- die Gemeinden werden allerdings auch ermächtigt, das Schiessen ausserhalb von Schiessanlagen gänzlich zu verbieten;
- Veranstalter und Gemeinderat sind dafür verantwortlich, dass alle Massnahmen getroffen werden, die zum Schutz von Leben, Gesundheit und Eigentum der beteiligten Personen erforderlich sind. Die Bevölkerung muss rechtzeitig über die Schiesszeiten informiert werden, und die Schützen sind verpflichtet, in der Nähe stehende Personen jeweils rechtzeitig zu warnen, bevor sie schiessen;
- schliesslich sind die Gemeinden für den Vollzug der Verordnung und damit für den Erlass der Detailbestimmungen zuständig.
In der Kommissionsberatung waren sich die Kommissionsmitglieder darin einig, dass das Schiessgesetz schon allein aufgrund seines nicht mehr ganz jugendlichen Alters grundsätzlich revisionsbedürftig ist. Eintreten auf die Vorlage war folglich auch unbestritten. Bei den Gründen für die Revisionsbedürftigkeit war die Einigkeit aber bald einmal vorbei.
Der Rückweisungsantrag wurde von der Kommission schliesslich mit 4:7 Stimmen abgelehnt.
Aufgrund dieser Ausführungen beantragt die Justiz- und Polizeikommission dem Landrat mit 7:4 Stimmen, das unveränderte Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes vom 26. April 1852 betreffend das Schiessen gutzuheissen; und mit 7:0 Stimmen und 4 Enthaltungen, die Motion 96/131 von Peter Holinger betreffend Aufhebung des Schiessgesetzes als erfüllt abzuschreiben.
Hans Ulrich Jourdan beantragt namens der FDP-Fraktion Eintreten und die Anträge der Kommission zu beschliessen. Die Motion von P. Holinger kann abgeschrieben werden.
Das Gesetz, das abgeschafft werden soll, stammt aus dem Jahr 1852. Das Umfeld, in dem das Gesetz damals gültig war, hat sich seither stark geändert, es ist heute überholt. Der von der Regierung vorgeschlagenen Regelung kann deshalb ohne weiteres zugestimmt werden.
Noch zu erwähnen bleibt das Brauchtum . Es geht darum, dass an den Banntagen nicht mehr geschossen werden darf - das meinen die einen - die anderen sind der Auffassung, dass weiterhin geschossen werden darf - unter geordneten Verhältnissen. Traditionen sollen nicht gestraft und abgeschafft werden - dazu gehört auch das Schiessen am Banntag.
Man kann sich fragen, warum ausgerechnet der Banntag - und ausgerechnet der Liestaler Banntag - als Ausnahme geregelt werden soll; bei anderen Festen wie Geburtstagen, Hochzeiten, Silvester usw. werden dabei "beide Augen geschlossen".
H.U. Jourdan ist der Auffassung, dass die von der Regierung vorgeschlagene Verordnung Sinn macht, da sie den individuellen Gepflogenheiten in den Gemeinden Rechnung trägt. Man kann nicht immer nur von Gemeindeautonomie reden , und wenn es dann ernst wird, überträgt man die Verantwortung doch wieder dem Kanton.
H.U. Jourdan empfiehlt namens der FDP-Fraktion, das Schiessgesetz abzuschaffen und vom Vorschlag der Regierung Kenntnis zu nehmen.
Esther Bucher: Das Schiessgesetz aus dem Jahr 1852 ist in dieser Form überholt. Aus Sicht der SP-Fraktion ist eine Neuregelung des Banntagsschiessens sinnvoll und unbestritten. Wir brauchen eine klare Gesetzgebung.
In der heute vorliegenden Verordnung über das Schiessen am Banntag fehlen jedoch wichtige Regelungen zum Schutz der Bevölkerung, die Vorschriften dürften strenger sein. Die SP-Fraktion beantragte deshalb in der Kommission Rückweisung an den Regierungsrat. Im speziellen sind folgende weitere Punkte zu regeln:
In § 1: Ein generelles Schiessverbot im Siedlungsgebiet, dies sowohl aus Gründen des Lärmschutzes als auch der Sicherheit.
In § 4: Ein generelles Alkoholverbot für Schützinnen und Schützen.
Im Interesse einer sicheren und zeitgemässen Regelung des Banntagsschiessens ist die SP-Fraktion mit grossem Mehr für Eintreten und Rückweisung an die Regierung.
Die SP beantragt die Rückweisung der Vorlage 98/87 mit dem Auftrag an die Regierung, ein generelles Schiessverbot im Siedlungsgebiet sowie ein generelles Alkoholverbot bei Schützinnen und Schützen auf Gesetzesstufe auszuarbeiten.
Willy Grollimund: Das kantonale Schiessgesetz ist fast so alt wie der Kanton Baselland. Die SVP-EVP-Fraktion ist der Auffassung, dass dieses Gesetz keine Gültigkeit mehr hat und auch nicht mehr notwendig ist. Die Auslegung dieses Gesetzes ist auf Waffensysteme abgestützt, die heute nicht mehr existieren, zudem könnten ohnehin nur noch Spezialisten mit diesen Waffen umgehen. Es gibt gewisse Personen, die die jahrhundertealten Gegebenheiten und das Brauchtum in ihrer Stadt gar nicht oder mindestens zu wenig kennen, und denen es ein Dorn im Auge ist, dass hier etwas Gesetzwidriges stattfindet - eben das Banntagsschiessen. In allen übrigen Baselbieter Gemeinden kennt der Banntag - mit und ohne Schiessen - keine Probleme - im Gegenteil, es handelt sich dabei um die Volksfeste Nummer eins!
Um das Brauchtum und die Traditionen weiter leben zu lassen, möchten wir keine engeren Gesetzesschranken aufstellen. Die Gemeinden können nach ihren Bedürfnissen und in ihrer Eigenverantwortung solche Anlässe im geordneten Rahmen durchführen. Darum stellt sich die SVP-EVP-Fraktion einstimmig hinter die Regierungsvorlage und den Antrag der Kommission. Auch die Motion von P. Holinger soll abgeschrieben werden.
Matthias Zoller: Denken wir an die Basler Fasnacht, an den Vogel Gryff - dort gibt es Lärm und Böllerschüsse, denken wir an den Chienbäse oder andere Feste, an denen Feuer herumgeschossen wird - sollen alle diese Feste abgeschafft werden?
M. Zoller ist überzeugt, dass wir ein Gesetz, das bald 150 Jahre alt ist, nicht hervor nehmen und meinen können, es sei heute anders auszulegen als damals, und damit eine Tradition, die noch viel älter ist, einfach verbieten. Die möglichen Gefahren sind mit einer Verordnung in den Griff zu bekommen. Sind wir also konsequent und schaffen das Gesetz ab!
Die CVP-Fraktion sagt Ja zum Eintreten und Nein zum Rückweisungsantrag der SP.
Esther Maag: Auch die Grünen setzen sich für die Erhaltung alter Bräuche ein! Hingegen hält sie es für unzumutbar, dass im Siedlungsgebiet nach wie vor Schiessen erlaubt sein soll. Dies entspricht nicht den Vorstellungen einer ernstgemeinten Gesundheitsvorsorge! Ganz dieser Meinung ist auch ein Fachmann für Akustik der Suva, der zudem festhält, dass die volle Schutzwirkung eines Gehörpfropfens nur bei richtiger Anwendung erreicht werden kann, d.h. sie müssen gut gerollt, in den Gehörgang eingeführt und während der Ausdehnung in einem 30 Gradwinkel mit dem Finger gedrückt werden müssen. Im weiteren weist E. Maag daraufhin, dass die Gehörschutzpfropfen auch nicht immer in den engen Gehörgang von Kindern passen. Damit ist der Schutz ebenfalls nicht gewährleistet.
Auch die Banntagserfahrungen in Liestal von 1996 und 1997 haben deutlich gemacht, dass sich die Schützen nicht an die Warnvorschriften halten. Wie sollte dies auch aussehen und konkret vor sich gehen?
Aus diesen Gründen lehnt die Grüne Fraktion das Schiessen innerhalb des Siedlungsgebietes ganz ab. Wir möchten die entsprechende Bestimmung ins Gesetz einfügen.
Ein weiterer Punkt - er wurde von der SP ebenfalls bereits angesprochen - betrifft das Schiessen im alkoholisierten Zustand. Dies stellt klar ein erhebliches Gefahrenpotential dar. Nicht umsonst sind wir so streng im Verkehr betreffend alkoholisiertem Fahren!
E. Maag stellt folgenden Antrag auf Rückweisung an den Regierungsrat mit der Forderung nach
- strikter Umsetzung der Lärmschutzverordnung,
- besseren Massnahmen zur Gesundheitsvorsorge und
- Alkoholverbot für Schützen.
Bruno Steiger: Der Regierungsrat weist für dieses Mal richtigerweise darauf hin, dass für das kantonale Schiessgesetz von 1852 verschiedene Rechtserlasse auf Kantons-, Bundes- und Gemeindeebene bestehen, die sich mit dem Schiessen befassen. Von daher ist auch für die Schweizer Demokraten klar ersichtlich, dass das bestehende kantonale Schiessgesetz mit seinen teilweise veralteten Paragraphen in der heutigen Zeit kaum mehr Anwendung findet. Der offensichtliche Auslöser zu dieser Vorlage war zum einen ein bedauerlicher, von den Medien mit Absicht gross aufgespielter Vorfall am Liestaler Banntagsschiessen im Jahr 1995; zum anderen das emanzipatorische Theater betreffend Schiesslärm sowie die erstmalige Beteiligung einer speziellen Frauenrotte am Banntag.
B. Steiger weist darauf hin, dass auch im Unterbaselbiet gelegentlich Banntage durchgeführt werden, in gewissen Gemeinden alle zwei Jahre. Es wird hingegen hier nicht geschossen. Im Oberbaselbiet stellt das Schiessen ohne Kugeln am Banntag eine alte Tradition dar. Wir sind der Meinung, dass es zu weit gehen würde, wenn eine solche Tradition auf Biegen und Brechen "abgewürgt" würde. Von daher spricht sich die Fraktion der Schweizer Demokraten dafür aus, dass sich die Gemeinden auf kommunaler Ebene selber regeln können. Die notwendigen Instrumente, wie die Möglichkeit der Schaffung eines kommunalen Polizeireglements, sind gegeben.
Die SD stimmt der Aufhebung des alten Schiessgesetzes und der vorliegenden Verordnung über das Schiessen am Banntag zu.
Peter Holinger ergänzt: Der 1. August wird mit viel Rauch und Knall in der gesamten Schweiz gefeiert; in Genf beispielsweise wird mitten in der Stadt geschossen. Baselland und Liestal kennen die Fasnacht mit lauten Guggenmusiken, den Chienbäsenumzug mitten durch das Siedlungsgebiet. Es gibt aber auch den Banntag in unserem Kanton, wo in etwa 30 Gemeinden geknallt wird. Unser Brauchtum ist wichtig. Seit bald 600 Jahren feiern wir dieses Brauchtum in Liestal, der Banntag hat einen sehr hohen Stellenwert. Das soziale Zusammenleben wird an den Banntagen gelebt!
Das Gesetz, das wir heute aufheben werden, ist 146 Jahre alt und entstand im Zusammenhang mit den Wirren, die dannzumal hier im Kanton stattgefunden haben. Sicher wurde damals auch scharf aufeinander geschossen!
Das Gesetz wurde ausgegraben - es war nämlich in Vergessenheit geraten - von einer Zeitung und hat damit wieder einen hohen Stellenwert erhalten. Es ist aber überholt und hat keine Gültigkeit mehr - und muss deshalb aufgehoben werden. P. Holinger bittet, der Aufhebung zuzustimmen und den Rückweisungsantrag abzulehnen.
Regierungsrat Andreas Koellreuter hat damals, als er als Regierungsrat seine Arbeit aufgenommen hat, nicht gedacht, dass er sich einmal über das Banntagsschiessen äussern darf!
Er hat sich auch nicht träumen lassen, dass er sich mit einem Gesetz, das mehr als 140 Jahre in der Gesetzessammlung geschlummert hat und während vieler Jahrzehnte vergessen war, beschäftigen darf und das nun abgeschafft werden soll. Dies zeigt auch auf, wie dringend notwendig es wäre, periodisch die Gesetzessammlung durchzuarbeiten; mangels Mitarbeitern und Zeit konnte diese Arbeit noch nicht in Angriff genommen werden.
Ein neues Gesetz mit einem Schiessverbot, wie es die SP mit ihrem Rückweisungsantrag an die Regierung vorschlägt, verlangt nach Konsequenz! Dann müssten nämlich auch andere Volksbräuche unter die Lupe genommen werden, die ebenfalls mit Gefährlichkeiten verbunden sind. Die Statistik der letzten paar Jahre zeigt z.B. auf, dass im Baselbiet bedeutend mehr Unfälle im Zusammenhang mit dem 1. August geschehen, sei dies betreffend Lärm oder durch Verletzungen.
A. Koellreuter bittet, den Rückweisungsantrag abzulehnen und dem regierungsrätlichen Vorschlag zuzustimmen. Mit der Verordnung geben wir den Gemeinden das notwendige Rüstzeug in die Hand, mit dem sie arbeiten können.
://: Mit 23:43 Stimmen wird der Rückweisungsantrag der SP-Fraktion/der Grünen abgelehnt.
1. Lesung des Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes vom 26. April 1852 betreffend das Schiessen
Keine Wortbegehren.
://: Damit ist die 1. Lesung beendet.
Für das Protokoll:
Marianne Knecht, Protokollsekretärin
Fortsetzung des Protokolls vom 3. September 1998