LR Protokoll 5. September 1996 (Teil 1)

Protokoll der Landratssitzung vom 5. September 1996



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Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)





Begrüssung, Mitteilungen

Landratspräsident Erich Straumann heisst alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie die Medienvertreter und Gäste auf der Tribüne, insbesondere die Klasse 4b der Sekundarschule Frenkendorf, zur ersten Sitzung nach den Sommerferien herzlich willkommen.

Den Organisatoren der ökumenischen Besinnung , Theo Weller und Paul Rohrbach, und allen anderen Personen, die zum guten Gelingen dieses Anlasses einen Beitrag geleistet hätten, danke er im Namen des Rates.

Er habe die schmerzliche Pflicht, alle vom Tode des langjährigen Protokollsekretärs Hans Artho in Kenntnis zu setzen, der am 23. August 1996 im Alter von 53 Jahren sanft entschlafen sei. Als jüngstes von 9 Geschwistern in Kaltbrunn / SG aufgewachsen, sei er nach Absolvierung einer kaufmännischen Ausbildung nach Pratteln gezogen und im Jahre 1967 in die Dienste der Landeskanzlei eingetreten. Dort habe er während mehr als 29 Jahren mit grossem Einsatz seine Aufgaben im Dienste des Landrates und der Verwaltung wahrgenommen. Als Protokollsekretär der Bau- und Planungskommission, der Personalkommission und der Spezialkommission betr. Raumplanungs- und Baugesetz habe der Verstorbene allseits grosse Wertschätzung genossen, und nach den Worten von Rudolf Felber, dem Präsidenten der Bau- und Planungskommission, habe er als guter Geist der BPK gegolten. Am 28. August hätten Delegationen des Landrates und der Landeskanzlei Hans Artho in Uznach / SG die letzte Ehre erwiesen. Hans Artho werde in seinen Protokollen dem Rat immer wieder begegnen.

Die Anwesenden erheben sich im Gedenken an Hans Artho von ihren Sitzen.

Landratspräsident Erich Straumann: Wir stehen am Anfang des zweiten Amtsjahres dieser Legislatur. In der neuen Zusammensetzung kennen wir uns nun schon recht gut, wir haben uns eingelebt in den Betrieb und an den Wechsel beim Präsidium werden Sie sich schnell gewöhnen, so dass wir in unserer Arbeit zügig voranschreiten können. Es gilt, den grossen Reformen-Berg abzutragen und zu verarbeiten. Es wird einiges auf uns zukommen in diesem Jahr, denn viele Vorlagen befinden sich in den Kommissionen in der Endberatung und werden demnächst im Plenum beraten und verabschiedet. Auch die Regierung sorgt für Nachschub mit verschiedenen Vorlagen von grosser Tragweite. Es wird also genug Arbeit geben.

Ein Zeichen unserer Zeit ist leider die Schnellebigkeit. Gesetze sind oft schon von den Gegebenheiten überholt, kurze Zeit nachdem sie in Kraft gesetzt worden sind. In der Politik scheint man immer zuwenig Zeit zu haben. Als Bauer macht mir das grosse Mühe, denn ich habe gelernt, dass alles, was wachsen und reifen soll, Zeit braucht. Man kann nicht heute säen und morgen ernten. Aber genau das scheint man in Politik und Wirtschaft nicht wahrhaben zu wollen. Dieses Tempo stellt natürlich auch die Demokratie in Frage, man stöhnt, sie sei zu schwerfällig, denn alles, was über die Volksabstimmung geht, beansprucht viel Zeit: aber ich glaube nicht, dass auch nur eine Person hier im Saal sich aus Tempogründen eine Diktatur wünscht. Also arbeiten wir zügig, aber lassen wir uns Zeit, Lösungen wachsen und reifen zu lassen, um Missernten möglichst zu vermeiden, deren Folgen vielleicht nicht nur wir, sondern auch unsere Nachkommen zu tragen hätten. Dazu gehört auch, dass wir wieder vermehrt lernen, langfristig zu denken und zu planen und die Auswirkung von Gesetzen und Verordnungen bei möglichen wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Veränderungen abzuschätzen, denn unsere Zeit ist nicht nur schnell, sondern auch kurzlebig. Was heute gut ist, kann morgen schon veraltet sein, darum finde ich es wichtig, unsere Arbeit als Politiker so zu tun, dass sie stabilisierende Wirkung hat.

Aus diesen Folgerungen erkenne ich, dass wir nur Gesetze verabschieden, die bis in jedes Detail ausgereift und in der Praxis durchführbar und auch umsetzbar sein müssen. Es darf nicht sein, dass die Gerichte die Auslegung übernehmen müssen. Wir als Gesetzgeber müsse diese Aufgabe wahrnehmen.
Wir alle sind aber gefordert, die Probleme nicht nur mit Gesetzen zu lenken und zu korrigieren, sondern die Ursachen ganz unten bei der Wurzel zu packen und auf die richtige Bahn zu bringen. Meine Gedanken möchte ich mit einem Beispiel aus dem täglichen Leben aufzeigen. Wenn wir in einer Pfanne Milch wärmen und sie zu überkochen droht, nützt es nichts, den Deckel aufzulegen. Nein, wir müssen die Pfanne vom Feuer nehmen, nur so können wir Schaden vermeiden.


Ziele
- Öffentlichkeitsarbeit weiterführen
- das gegenseitige Verständnis fördern


Wünsche
- die Meinung Andersdenkender achten
- als gesetzgebende Behörde darauf achten, dass der Graben zwischen reich und arm nicht grösser wird. Dies können wir nur mit der Stärkung des Mittelstandes erreichen
- eine einfache und allgemeinverständliche Sprache sprechen, damit unsere Politik vom Volk besser verstanden wird.

Zum Schluss wünsche ich mir Aufmerksamkeit im Saal, so dass ich die Glocke nur zu Beginn der Sitzung einsetzen muss.

Ich freue mich auf eine angenehme Zusammenarbeit und danke für Ihre Aufmerksamkeit.


Für das Protokoll:
Erich Buser, Protokollsekretär





Zur Traktandenliste

Landratspräsident Erich Straumann schlägt vor, Traktandum 9 zufolge Abwesenheit des Interpellanten Dieter Völlmin abzusetzen.

://: Die Absetzung von Traktandum 9 ist unbestritten, und die bereinigte Traktandenliste wird stillschweigend genehmigt.

Für das Protokoll:
Erich Buser, Protokollsekretär




1 96/172
Bericht der Landeskanzlei vom 14. August 1996: Anlobung von Roland Plattner, Reigoldswil, als Ersatzrichter des Enteignungsgerichtes


://: Roland Plattner legt das Amtsgelübde ab.


Für das Protokoll:
Erich Buser, Protokollsekretär




2 96/161
Bericht des Regierungsrates vom 2. Juli 1996: Wiederwahl der drei Mitglieder des Technikumsrates der Ingenieurschule beider Basel vom 1. April 1996 bis zur Einsetzung eines Fachhochschulrates. Direkte Beratung

Peter Tobler erklärt sich namens der FDP-Fraktion erstaunt darüber, heute diese vom 31. März 1992 datierte Vorlage behandeln zu müssen. Nachdem der Regierungsrat gleich selbst die zur Wiederwahl anstehenden Mitglieder angefragt habe, ob sie sich weiterhin zur Verfügung stellen wollten, komme sich der für die Wahl zuständige Rat überflüssig vor. Gleichwohl sei seine Fraktion mit den Wahlvorschlägen einverstanden.

Hans Rudi Tschopp erklärt namens der SVP/EVP-Fraktion, dass sie den Wahlvorschlägen zustimme. Er persönlich könne nicht umhin, darauf hinzuweisen, dass der in Ziffer 1 und 2 der Vorlage erwähnte Artikel 16 des Abkommens zwischen den beiden Basler Kantonen zum Betrieb der Ingenieurschule ein schönes Beispiel dafür sei, wie ein paritätisches Geschäft sauber geregelt werden könne.

Regierungsrat Peter Schmid erwidert, dass diese partnerschaftliche Angelegenheit viel komplizierter sei, als sie sich in der Vorlage dargestellt habe, da Basel-Stadt die Amtsdauern des Regierungsrates und des Grossen Rates, aber u.a. auch der Mitglieder des Technikumsrates verlängert habe und aus diesem Grund heute keine Wahl treffen müsse.

Der Vorwurf, dass die Baselbieter Regierung dieses Geschäft dem Landrat zu spät unterbreite, sei berechtigt und werde von ihm entgegengenommen. Allerdings hätte es wenig Sinn gemacht, für das Übergangsjahr neue Mitglieder zu suchen. Ein nahtloser Übertritt aller Mitglieder des Technikumsrates in den 1997 zu bildenden Fachhochschulrat Beider Basel sei wegen der Ausdehnung auf den HWV-Bereich nicht denkbar; dies bedeute für die meisten, dass ihre Arbeit im Technikumsrat Mitte nächsten Jahres enden werde. Man habe sie aber für die Idee gewinnen können, noch ein Jahr in ihrem Amt auszuharren.

://: Der Rat folgt einstimmig dem Antrag des Regierungsrates gemäss Ziffer 5 der Vorlage 96/161 vom 2. Juli 1996.

Landratsbeschluss
betreffend Wiederwahl der Mitglieder des Technikumsrates der Ingenieurschule beider Basel vom 1. April 1996 bis zu Einsetzung eines Fachhochschulrates

Vom 5. September 1996

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft wählt wider:

- Thomas Glanzmann, dipl. Bau-Ing. ETH, Bottmingen
- Robert Marti, Ing. HTL, Oberwil
- Bernhard Theiler, Pat. Ing. Geometer, Muttenz

als Mitglieder des Technikumsrates der Ingenieurschule beider Basel.

Verteiler:
- Gewählte durch Wahlanzeige
- Ingenieurschule beider Basel, Muttenz
- Finanzverwaltung
- Landeskanzlei


Für das Protokoll:
Erich Buser, Protokollsekretär




3 96/92
Berichte des Regierungsrates vom 2. April 1996 und der Justiz- und Polizeikommission vom 7. Juni 1996: Gesetz über die Einführung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (EG SchKG). 1. Lesung

Claude Janiak , Vizepräsident der Justiz- und Polizeikommission, fasst die wesentlichen Gesichtspunkte der Vorlage und des Kommissionsberichtes stichwortartig wie folgt zusammen:

- Anpassung von Verfahrens- und Organisationsvorschriften
- Anpassung der Zivilprozessordnung
- Umsetzung von Empfehlungen der Strukturanalysen "Bezirksschreibereien" und "Gerichte"
.

Der vorliegende Gesetzesentwurf, der vom Bund genehmigt werden müsse, habe den Segen der Bundesbehörden bereits zum voraus erhalten.

Die Justiz- und Polizeikommission habe diese Vorlage einstimmig verabschiedet. Er bezweifle allerdings, dass es im Zuge des obligatorischen Gesetzesreferendums in breiteren Bevölkerungskreisen zu einer intensiven Auseinandersetzung mit dem SchKG kommen werde.

Im Namen der Kommission danke er der Verwaltung - insbesondere Wolfgang Meier - für die kompetente Präsentation der komplexen Materie.

Peter Tobler bezeichnet diese Einführungsgesetzgebung als unumgänglich. Obwohl bei dieser Gelegenheit zusätzlich noch das eine oder andere hätte geändert werden können, habe die Kommission richtigerweise darauf verzichtet. Besonderes Lob verdiene die Verwaltung für die Vorlage, für deren Qualität auch der Umstand spreche, dass sie von einigen jungen Juristen als exzellente Zusammenfassung der Änderungen der Bundesgesetzgebung zur Vorbereitung auf das Anwaltsexamen herangezogen worden sei.

Im übrigen habe man es hier mit einem Musterbeispiel für jene Gesetze zu tun, die man - einem früheren Vorstoss der FDP-Fraktion entsprechend - eigentlich dem fakultativen Gesetzesreferendum unterstellen können sollte.

Seine Fraktion stimme dem Gesetz einstimmig zu und empfehle den anderen Fraktionen, ihr dabei zu folgen.

Ursula Jäggi erklärt namens der SP-Fraktion Eintreten auf das Geschäft und hebt hervor, dass man mit der Neuregelung der verschiedenen Gerichtsverfahren, der Verfahren betreffend Privatkonkurse und Feststellung von neuem Vermögen, der Einsprachemöglichkeiten gegen Arrestbefehle, der Einführung der Schuldenbereinigung und der Ermöglichung einer negativen Feststellungsklage den Bezirksgerichten neue, aufwendige Aufgaben übertrage, weil diese nach Rechtsprechung des Bundesgerichtes nicht an eine Gerichtsschreiberin oder einen Gerichtsschreiber delegiert werden könnten. Dadurch werde eine Aufstockung der ohnehin schon überlasteten Gerichtspräsidien der Bezirke Arlesheim und Liestal unumgänglich. Sollte diese Mehrarbeit gleichwohl einer Gerichtsschreiberin oder einem Gerichtsschreiber aufgebürdet werden, so sei deren Stellung entsprechend aufzuwerten. Aufgrund der massiven Zunahme der Geschäfte sollten auch die befristeten Stellen bei den Betreibungs- und Konkursämtern in feste Stellen umgewandelt werden. Die Zunahme der Gebühreneinnahmen rechtfertige diese Personalaufstockung.

Die flexiblere Zuständigkeitsregelung in bezug auf die Behandlung von Konkursverfahren werde von ihrer Fraktion eben so begrüsst wie die von der Kommission beantragte Änderung von § 5 Abs. 3, wonach bei Beizug Privater ausnahmslos der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit genügender Deckung zu verlangen sei, und die klare Aufsichtsregelung.

Die SP-Fraktion beantrage dem Rat, dieser Gesetzesrevision zuzustimmen.

Theo Weller erklärt, dass die einstimmige SVP/EVP-Fraktion auf die Vorlage eintrete und der Gesetzesrevision zustimme. Sie habe sowohl von der Umsetzung der Erkenntnisse aus den Strukturanalysen als auch von der zufolge der grösseren Regelungsdichte auf die Betreibungs- und Konkursämter zukommenden Mehrbelastung Kenntnis genommen. Dass man die letztere durch flexible Gestaltung der Arbeitsplätze aufzufangen beabsichtige, sei zu begrüssen; ob dies gelingen werde, stehe allerdings auf einem anderen Blatt.

Zustimmung habe bei seiner Fraktion auch die neue Aufsichts- und Beschwerderegelung trotz der damit verbundenen Mehrbelastung der Gerichte sowie die Obligatorischerklärung des Nachweises einer Berufshaftplichtversicherung seitens privater Nachlassverwalter gefunden.

Gregor Gschwind erklärt, dass dieses Geschäft in der CVP-Fraktion keine grossen Diskussionen ausgelöst habe. Sie könne sich der Kommissionsfassung anschliessen, begrüsse insbesondere die flexiblere Zuständigkeitsregelung im Konkursverfahren sowie die klare Trennung der administrativen Aufsicht von der Rechtsmittelaufsicht und beantrage dem Rat, das Einführungsgesetz zu befürworten.

Bruno Steiger ordnet dieser eher trockenen Materie eine nicht zu unterschätzende Bedeutung zu, weil in einer Zeit des Stellenabbaus und der Firmenkonkurse auch der Laie unfreiwillig mit diesem Gesetz in Kontakt kommen könne. Die Vorlage trage den Erkenntnissen aus den Strukturanalysen Rechnung und gehe grundsätzlich in Ordnung. Den einzige Wermutstropfen dieser Revision sehe seine Fraktion darin, dass sie mit einem personellen und finanziellen Mehraufwand bei den Betreibungs- und Konkursämtern verbunden sein werde, doch hoffe sie, dass diese Nachteile dank der neuen und teuren Informationstechnologie in erträglichen Grenzen gehalten werden könne. Insbesondere erwarte sie, dass die bis Ende 1996 befristeten 5,4 Stellen bei den Bezirksschreibereien abgebaut werden könnten.

Die SD-Fraktion stimme dem Gesetz in der Kommissionsfassung einstimmig zu.

Esther Maag erklärt namens der Fraktion der Grünen Zustimmung zum vorliegenden Revisionsentwurf und bezeichnet diese Materie im Hinblick auf die davon betroffenen Menschen als traurig. Immerhin werde mit der grundsätzlichen Anpassung der Verfahren an die heutige Gerichts- und Behördenpraxis zu einem möglichst reibungs- und schmerzlosen Ablauf beigetragen und mit der Beibehaltung der dezentralen Konkursämter der Anonymität entgegengewirkt. Ihre Fraktion begrüsse auch die neue Aufsichts- und Beschwerderegelung.

Regierungsrat Andreas Koellreuter dankt für die gute Aufnahme des Gesetzes und versichert dem Rat, die heute überreichten Blumen dem Verfasser der Vorlage, Wolfgang Meier, zukommen zu lassen. Gleichzeitig danke er der Justiz- und Polizeikommission für die von ihr nicht nur in diesem Falle, sondern ganz allgemein geleistete effiziente Arbeit. Wenn die vorliegende Gesetzesrevision heute auch noch vom Rat in erster Lesung verabschiedet werde, bestehe gute Aussicht, sie auf den 1. Januar 1997 in Kraft setzen zu können.

Die von den meisten Fraktionen angesprochene Mehrarbeit, die mit dieser Gesetzgebung verbunden sei, werde nicht vom Kanton seinen Behörden auferlegt, sondern vom Bund, der die Regelungsdichte erheblich verstärkt habe. Davon würden hauptsächlich das Obergericht und die Justiz-, Polizei- und Militärdirektion betroffen sein, diese, weil sie eine zusätzliche halbe Stelle schaffen müsse.

Das Schuldbetreibungs- und Konkurswesen sei in der heutigen Zeit leider eine Wachstumsbranche , wie aus der erschreckenden Statistik in der Vorlage hervorgehe. Dank der elektronischen Datenverarbeitung habe man den Schaden auf eine Grössenordnung von 5,4 Stellen beschränken können; der Regierungsrat wolle sie jedoch nicht in den Sollstellenplan überführen, um sie bei einer Verbesserung der Situation wieder abbauen zu können. Auf Ende dieses Jahres sei dies nicht denkbar, ohne einen riesigen Pendenzenberg und entsprechende Schadenersatzforderungen in Kauf nehmen zu müssen. Weil man sich hier im Bereich von Bundesvorschriften bewege, dürfe man nicht mit einem bedeutenden Zuwachs bei den Gebühreneinnahmen rechnen. Rund 4 Mio Franken müssten auf etwa 40 Stellen verteilt werden, und 100'000 Franken pro Stelle reichten nicht aus für eine volle Kostendeckung. Weil der Bund auf den 1. Januar 1997 die Pfändungsgebühren nur um 3% erhöhen werde, hielten sich die kantonalen Erwartungen diesbezüglich in Grenzen. Bei den Gerichts- und Konkursgebühren liege möglicherweise etwas mehr drin, doch dürfe man sich auch dort nicht der Illusion hingeben, dass am Ende eine Vollkostendeckung herausschauen werde. Mit der Einführung des elektronischen Grundbuches werde man langfristig , d.h. etwa in den Jahren 2002 oder 2003, 3 Stellen einsparen können, sofern alles reibungslos laufe.

://: Eintreten ist unbestritten.

Detailberatung (Kommissionsfassung nach Prüfung durch die Redaktionskommission)

Titel und Ingress: Keine Wortbegehren

§§ 1 - 17: Keine Wortbegeheren

Rückkommen wird nicht beantragt.

Landratspräsident Erich Straumann erklärt, dass damit die 1. Gesetzeslesung abgeschlossen sei.

Für das Protokoll:
Erich Buser, Protokollsekretär




4 96/16
Berichte des Regierungsrates vom 23. Januar 1996 und der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission vom 15. Juli 1996: Veränderungen im Bereich der Schulzahnpflege; neues Kinder- und Jugendzahnpflegegesetz; Aufhebung des Amtes für Schulzahnpflege. 1. Lesung


Marcel Metzger , Präsident der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission, fasst den Kommissionsbericht zusammen, stellt abschliessend fest, dass die Kommission dem Gesetz bei einer Enthaltung und den beiden Dekretsänderungen ohne Enthaltung zugestimmt habe, und empfiehlt dem Rat, ihren Anträgen zu folgen.

Paul Schär erklärt namens der FDP-Fraktion Eintreten auf die Vorlage, da mit dem neuen Gesetz eine optimale Schulzahnpflege nicht in Frage gestellt werde und die angestrebten Einsparungen in der Grössenordnung von jährlich 450'000 Franken realisiert werden könnten. Zu begrüssen sei auch die neue Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden, weil damit die Organisationsautonomie der letzteren gewährleistet werde. Die personellen Lösungen, die Vorverlegung des Beginns der organisierten Zahnpflege in das Kindergartenalter und die Gewährleistung der freien Zahnarztwahl seien zweckmässig. Aus diesen Gründen werde seine Fraktion der Kommissionsfassung zustimmen.

Peter Meschberger schildert die positiven Auswirkungen der organisierten Schulzahnpflege in den letzten zwanzig Jahren und beantragt dem Rat namens der einstimmigen SP-Fraktion Eintreten auf die Vorlage. Als ungerecht erachte er den Umstand, dass den vom Kanton angestellten Schulzahnärzten die Bewilligung zur Eröffnung einer zivilen Praxis verweigert werde, da er nicht davon ausgehe, dass diese weniger qualifiziert seien als ihre zivilen Kollegen. Die Gewährleistung der freien Arztwahl und die Zusicherung der Zahnärztegesellschaft, die Kinder künftig zu einem Spezialtarif zu behandeln, seien nebst den anderen Vorteilen, die die Neuordnung bringe, positiv zu erwähnen.

Kritisch beurteile die Fraktion die nach wie vor starre Subventionsregelung und die nicht konsequent durchgezogene Aufgabenteilung, doch sei sie zu Kompromissen bereit. Trotz dieser Vorbehalte und offener Wünsche hinsichtlich der Information der Eltern über die Subventionsmöglichkeiten könne sie sich einstimmig und ohne Enthaltung hinter die Anträge der Kommission stellen.

Patrizia Bognar begrüsst das neue Gesetz namens der SVP/EVP-Fraktion als sinnvolle und gute Lösung und dankt der Regierung für die Verbesserung der Subventionsregelung in § 15. Während die freie Zahnarztwahl auf allgemeine Zustimmung gestossen sei, habe es wegen der Subventionsregelung einige kritische Stimmen gegeben. Die Fraktion trete auf die Vorlage ein und folge den Anträgen der Kommission.

Peter Degen erklärt namens der SD-Fraktion Eintreten auf die Vorlage. Sie stimme den Gesetzes- und Dekretsänderungen vorbehaltlos zu.

Rosy Frutiger bezeichnet die Neuregelung als zeitgemäss, nicht zuletzt deshalb, weil sie dem Präventionsgedanken Rechnung trage und ein "Sozialplan" vorliege. Die Fraktion der Grünen sei bereit, auf die Vorlage einzutreten und den Anträgen der Kommission zu folgen.

://: Eintreten ist unbestritten.


Detailberatung des Kinder- und Jugendzahnpflegegesetzes (Kommissionsfassung nach Prüfung durch die Redationskommission)

Titel und Ingress: Keine Wortbegehren

§§ 1 und 2: Keine Wortbegehren

§ 3

Lieselotte Schelble bezeichnet die Beschränkung "bis zur Vollendung des 18. Altersjahres" als nicht praxisgerecht, weil Mündigkeit nicht mit "eigenes Geld verdienen" gleichgesetzt werden könne. Sie beantrage deshalb folgende Ergänzung

§ 3 2neu (Abs. 2 bzw. 3 werden zu Abs. 3 bzw. 4)
Jugendliche, die während der obligatorischen Schulzeit dem schulzahnärztlichen Dienst angehörten, können diesen Dienst als Lehrlinge oder Absolvierende einer öffentlichen Schule weiterhin beanspruchen.


Regierungsrat Eduard Belser bittet den Rat, diesen Antrag abzulehnen, weil er von der falschen Voraussetzung ausgehe, dass der Anspruch mit dem Ende der obligatorischen Schulzeit aufhöre. Gemäss § 3 Abs. 1 erlösche er mit der Mündigkeit. Gegenüber dem geltenden Gesetz habe man 2 Jahre zugelegt, jedoch für alle Jugendlichen und nicht nur für Studenten und Absolvierende einer öffentlichen Schule. Zudem habe man die Anspruchsberechtigung nach unten auf den Beginn der Kindergartenzeit erweitert. Die Kommission sei auch nach oben etwas weiter gegangen (s. § 15 Abs. 1). Somit reduziere sich der Antrag Schelble auf eine Verlängerung um ein gutes Jahr. Diese sei jedoch abzulehnen, weil damit nur Komplikationen heraufbeschworen würden; mit der Mündigkeit seien nun einmal auch Pflichten verbunden.

Lieselotte Schelble ist mit dieser Argumentation nicht einverstanden, obwohl sie die Fortschritte des neuen Rechts gegenüber dem geltenden nicht bestreite. Ihr gehe es lediglich um eine gerechtfertigte Verbesserung zugunsten der Lehrlinge oder Absolvierenden einer öffentlichen Schule. Sie halte am Antrag fest.

://: Der Antrag Schelble wird mit 43:24 Stimmen abgelehnt.

§§ 4 - 14: Keine Wortbegehren


§ 15

Lieselotte Schelble zieht einen Antrag auf Änderung des 2. Satzes von Abs. 1 lautend:

"... Bei Jugendlichen, die nicht mehr die Voraussetzungen gemäss § 3 Abs. 2 erfüllen, werden Beiträge bis zum Abschluss der Behandlung ausgerichtet."

zurück, da er nach Ablehnung ihres Antrages zu § 3 obsolet geworden sei.

§§ 16 - 24: Keine Wortbegehren

Rückkommen wird nicht beantragt.

Detailberatung des Dekrets zum Verwaltungsorganisationsgesetz (Von der Redationskommission bereinigte Fassung)

Keine Wortbegehren

Detailberatung des Dekrets über die Unterstellung der nicht mehr schulpflichtigen Schüler und Lehrlinge unter den gesundheitlichen Dienst (Von der Redationskommission bereinigte Fassung)

Keine Wortbegehren

Landratspräsident Erich Straumann erklärt, dass damit die 1. Lesung des Gesetzes und der beiden Dekrete abgeschlossen sei.

Für das Protokoll:
Erich Buser, Protokollsekretär

Fortsetzung des Protokolls vom 5. September 1996


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