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Berichte des Regierungsrates vom 17. Oktober 1995 und der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission vom 15. Januar 1997: Ladenschlussgesetz. 1. Lesung
Fortsetzung der Detailberatung
§ 4 Oeffnungszeiten an Werktagen
Paul Schär
beantragt in Abs. 1 eine tägliche Ladenöffnungszeit von 06.00 bis 19.00 Uhr.
Der Kunde steht eigentlich im Zentrum, aus seiner Sicht zeigen sich zwei Bedürfnisse, nämlich
– Ladenöffnung über die Mittagszeit und
– ein Abendverkauf pro Woche.
Seitens der Arbeitgeber - im Landrat hat es keine Detaillisten mehr - besteht eindeutig der Wunsch für 19.00 Uhr. Da spielen wohl vor allem Kostenfragen, vor allem Personalkosten, hinein. Die beantragte Lösung wäre ein guter Kompromiss.
Esther Aeschlimann:
Die Mehrheit der SP-Fraktion bevorzugt die Kommissionsvariante, also Ladenöffnung bis 20.00 Uhr.
Robert Piller:
Die große Mehrheit der FDP-Fraktion ist für die Kommissionsfassung, also für 06.00 bis 20.00 Uhr. Das ist das Piece de résistance der bescheidenen Teilliberalisierung, woran wir unbedingt festhalten sollten. Die FDP plädierte in der Eintretensdebatte gegen Eintreten, weil der Vorschlage zu wenig Liberalisierung beinhaltet. Aus der Sicht der Gewerbeleute und Detaillisten wäre die Kommissionsfassung eine echte Chance für die kleinen und mittleren Betriebe, Marktlücken zu entdecken.
Sabine Stöcklin
beantragt namens einer Minderheit der SP-Fraktion ... bis 19.00 Uhr. Damit wären auch die Aspekte des Arbeitnehmerschutzes berücksichtigt. Eine Ausdehnung bis 20.00 Uhr wäre nachteilig für das gesellschaftliche Leben.
Danilo Assolari
plädiert namens der CVP für die Kommissionsfassung. Der Arbeitnehmerschutz ist im Arbeitsgesetz geregelt. Der Wunsch der Bevölkerung nach längeren Ladenöffnungszeiten ist zu respektieren.
Willi Müller
kann sich nicht vorstellen, dass pro Woche zwei Abendverkäufe bis 22.00 Uhr stattfinden sollen und zugleich von Montag bis Freitag eine Oeffnungszeit bis 20.00 Uhr gelten soll. Er plädiert daher für eine Schliessungszeit um 18.30 Uhr.
Ruedi Zimmermann
beantragt als direkt Betroffener (Metzgerei) eine Oeffnungszeit von 06.00 bis 19.00 Uhr. Der Hauptwunsch der Kundschaft liegt bei der Offenhaltung über die Mittagszeit. Eine Verlängerung am Abend figuriert erst an zweiter oder dritter Stelle. Bei zwei Abendverkäufen kann man ruhig um 19.00 Uhr aufhören.
Bei einer Offenhaltung bis 20.00 Uhr müssten drei bis vier Voll-Job’s in der Metzgerei in etwa sechs Teilzeitstellen umgewandelt werden.
Alfred Zimmermann
gibt der Vollständigkeit halber bekannt, dass eine starke Minderheit der Grünen dem Antrag von Paul Schär zustimmt. Man denkt da vor allem an das Verkaufspersonal. Es handelt sich hier aber nicht um das Piece de résistance dieses Gesetzes.
Peter Brunner
spricht sich namens einer grossen Mehrheit seiner Fraktion für die Kommissionsfassung aus. Das bedeutet ja nicht, dass man den Laden bis 20.00 Uhr offen halten muss; diese Möglichkeit wird lediglich geboten.
Marcel Metzger:
Dieser Punkt wurde in der Kommission recht eingehend diskutiert. Es muss immer wieder gesagt werden, dass niemand gezwungen wird, seinen Laden bis 20.00 Uhr offen zu halten. Hier geht es lediglich um den Rahmen, innerhalb welchem man die idealen Zeiten festlegen kann.
://: Anträge (4) auf 19.00 Uhr erhalten
29 Stimmen
Antrag Willi Müller auf 18.30 Uhr erhält
24 Stimmen
://: Kommissionsfassung wird mit grosser Mehrheit beschlossen.
§ 5 Abendverkauf
Willi Müller
beantragt pro Woche einen Abendverkauf bis 21.00 Uhr. Damit wären die Bedürfnisse genügend abgedeckt.
Regierungspräsident Eduard Belser:
Es wird nirgendwo in diesem Kanton regelmässig zwei Abendverkäufe geben, der Antrag Müller ist daher abzulehnen. Es gibt aber saisonale Sachen/Situationen, in welchen man froh ist um solche Oeffnungsmöglichkeiten. Diese Flexibilität sollte man stehen lassen. Alles, was hier verboten wird, führt zu Ausnahmegesuchen.
Sabine Stöcklin:
Da nun generell 20.00 Uhr beschlossen ist, findet ja im Prinzip jeden Tag ein Abendverkauf bis 20.00 Uhr statt, also können wir auf weitere Abendverkäufe verzichten. Eine Minderheit der SP-Fraktion beantragt daher Streichung von § 5.
://: Eventualiter obsiegt der Antrag Stöcklin gegen den Antrag Müller mit klarer Mehrheit.
://: Mit grosser Mehrheit wird der Kommissionsfasssung zugestimmt.
§ 6 Oeffnungszeiten an öffentlichen Ruhetagen
Willi Müller
beantragt, es seien in Absatz 1 pro Jahr drei Sonntagsverkäufe im Monat Dezember festzulegen.
Thomas Hügli
beantragt:
1. An öffentlichen Feiertagen dürfen Milchhandlungen, Bäckereien, Konditoreien, Confiserien, Lebensmittelgeschäfte mit einer max. Verkaufsfläche von 120 m2 und Blumengeschäfte von 06.00 bis 18.00 Uhr offenhalten.
2. An drei öffentlichen Feiertagen im Jahr, ausgenommen an hohen Festtagen
, können auch weitere Geschäfte
von 10.00 bis 16.00 Uhr offenhalten.
Das vorliegende Gesetz macht immer noch viel zu viele Einschränkungen. Es kann nicht als grosser Wurf bezeichnet werden. Für die Laufentaler ist es im Vergleich zum bernischen Gesetz eher ein Rückschritt. Bsp. Vogelförderverein Brislach, der mit seiner Ausstellung wegen unterschiedlicher Gesetzgebung ins solothurnische Thierstein ausweichen muss.
Regierungspräsident Eduard Belser
bittet, das ‘Paket Sonntag’ so zu beschliessen, wie es von der Kommission vorgeschlagen wird. Was Herr Hügli meint, können wir machen; siehe § 7, Abs. c. Es geht hier um die Bewilligung. Wir wollen im Rahmen der bewilligten Sachen eine gewisse Flexibilität. Massgebend ist immer, welcher Anlass der eigentliche Auslöser ist. Die erwähnte Vogelbörse macht uns aber bestimmt keine Probleme.
://: für 3 Sonntage 21 Stimmen
für 2 Sonntage 18 Stimmen
://: für Kommissionsantrag große Mehrheit
Antrag Hügli 1 Stimme
§ 7 keine Wortmeldung
§ 8 Wirkung des Ladenschlusses
Roger Moll
beantragt ersatzlose Streichung von Abs. 2, da in § 2 bereits umschrieben. Es gibt Gewerbe, die nach Ladenschluss noch Auslieferungen haben.
Regierungspräsident Eduard Belser:
Wir müssen versuchen, nicht alles durcheinander zu bringen. § 2 wird in der Kommission nochmals überarbeitet. Die tel quel Freigabe des Verkaufs über die Gasse schafft Probleme. Der Pizza-Kurier ist so oder so gestattet.
Roger Moll:
Wenn bei der Ueberarbeitung durch die Kommission eine entsprechende Ergänzung erfolgt, kann auf die Streichung verzichtet werden.
://: Rücknahme in die Kommission stillschweigend beschlossen.
Barbara Fünfschilling:
Muss Abs. 3 wirklich im Gesetz stehen, das ist doch so etwas Normales? Antrag auf Streichung.
Regierungspräsident Eduard Belser:
Lassen Sie dies im Gesetz stehen, es dient zum Schutz des Ladenbesitzers und des Kunden. Es tut niemandem weh.
://: Streichungsantrag mit klarer Mehrheit abgelehnt.
§§ 9 bis 14 keine Wortbegehren
Kein Rückkommen
Roland Meury
zum weiteren Vorgehen: Mit Bestürzung musste ich feststellen, dass die CVP als einzige Fraktion eine klare Haltung hatte. Ihr Antrag wurde am Morgen knapp abgelehnt. Gewisse Punkte wurden an die Kommission zurückgewiesen. Kann man anlässlich der 2. Lesung den Antrag ein zweites Mal stellen oder müsste man es jetzt und heute tun?
Erich Straumann:
Es gibt ja einen neuen, bereinigten Entwurf, über den wir dann diskutieren werden. Da sind Aenderungen wiederum möglich.
Thomas Hügli:
Ist der Kommissionspräsident bereit, zu Handen der 2. Lesung abzuklären, ob es rechtlich möglich wäre, zu diesem Gesetz eine Variantenabstimmung zu verlangen, mit dem Ziel, das bisherige Ladenschlussgesetz ersatzlos zu streichen? Ich behalte mir einen entsprechenden Antrag für die 2. Lesung vor.
Marcel Metzger
nimmt diesen Auftrag entgegen.
Schluss der 1. Lesung
3 96/188
Postulat von Rudolf Keller vom 5. September 1996: Gesetzliche bzw. strafrechtliche Massnahmen gegen unlauteren Wettbewerb von Gewinnversprechungen mit Kaufzwang
://: Das Postulat wird ohne Diskussion an die Regierung überwiesen.
4 96/208
Interpellation von Rudolf Keller vom 19. September 1996: Allschwiler Gemeinderat macht sich über Landhus-Volksabstimmung verächtlich und die Baselbieter Regierung macht mit! Antwort des Regierungsrates
Regierungsrat Andreas Koellreuter
gibt Antwort:
1. Die Gesuchsteller sind die Freunde des Landhus Allschwil. Dabei handelt es sich um eine Genossenschaft, die letztes Jahr gegründet und im Handelsregister eingetragen wurde. Präsident: Paul Schüpbach.
2. Es wird niemand geprellt. Lotteriefonds-Gelder sind keine Steuergelder und sind zweckbestimmt. Sie sind dazu da, Projekte mit gemeinnützigem Charakter zu unterstützen, die dem Bedürfnis einer breiten Oeffentlichkeit entsprechen. Der Regierungsrat begrüsst die Initiative zum Erhalt der Liegenschaft.
3. Es ist ja der eigentliche Sinn und Zweck des Lotteriefonds, dort zu helfen, wo ein gesetzlicher Handlungsauftrag fehlt.
Das Allschwiler Stimmvolk hat zu einem Kreditbegehren von 1,32 Mio. Franken nein gesagt. Es hat aber die Unterstützung durch den Lotteriefonds nicht abgelehnt. Man könnte in Allschwil durchaus zufrieden sein, dass Gelder dieses Fonds dem Landhus zugute kamen. Parallele zum Hügli-Haus in Therwil.
Schlussfolgerung: Der Regierungsrat hat in letzter Zeit bewiesen, dass unser Lotteriefonds, verglichen mit der restlichen Schweiz, sehr transparent ist.
://: Diskussion auf Wunsch von Rudolf Keller gewährt.
Rudolf Keller:
Ich habe nichts dagegen, wenn auf privater Basis solche Aktionen gemacht werden. Was aber aus meiner Sicht gegenüber einer Mehrheit der Allschwiler Bevölkerung nicht in Ordnung ist, ist die Tatsache, dass man Steuergelder der Gemeinde Allschwil in der Höhe von Fr. 20'000.- einsetzt und diese mit dem Kantonsbeitrag verkoppelt. So müssen sich Leute aus Allschwil als geprellt vorkommen, nachdem die entsprechende Abstimmung klar war. Es geht hier um ein Prinzip. Hier wird ein demokratischer Entscheid unterlaufen.
Max Ribi
stört sich am Ton der Interpellation und zeigt an Bespielen, wo man auch von Volksrechten und Demokratie reden könnte. Jedes Ratsmitglied sollte einmal überdenken, wie es sich in der Vergangenheit bezüglich Volksrechte verhalten hat.
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