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Postulat von Dieter Völlmin vom 26. September 1996: Schaffung eines Nordwestschweizerischen Konkordats zur Koordination von gemeinsamen Gesetzgebungs- oder Verwaltungsorganisationsprojekten (Rechtsetzungskonkordat)
Die Regierung beantragt Ablehnung.
Regierungsrat Andreas Koellreuter
begründet die Haltung der Regierung: Das Ziel, die in der Praxis wichtigen kantonalen Gesetze innerhalb der Nordwestschweiz inhaltlich zu harmonisieren, dient allen und verdient die Unterstützung. § 3 unserer Verfassung enthält den diesbezüglichen Auftrag zur Zusammenarbeit mit andern Kantonen. Speziell mit den Behörden des Kantons Basel-Stadt seien gemeinsame Institutionen zu schaffen und die beiden kantonalen Gesetzgebungen anzugleichen.
Gemäss einer entsprechenden Vereinbarung von 1972 sollen sich die beiden Kantonsregierungen zB dann informieren, wenn Expertenkommssionen beauftragt werden, Grundsätze für eine "gesetzgeberische" Vorlage zu erarbeiten.
Für die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt im speziellen regelt die Vereinbarung vom Februar 1977 die Zusammenarbeit auf Regierungs- und Parlamentsebene. Die Regierungen sind u.a. beauftragt, sich "laufend über Gesetzesrevisionen und Planungsprojekte zu informieren und alle Fragen von gemeinsamem Interesse zu beraten". Auch das Verfahren für die Beratung der sogenannten partnerschaftlichen Geschäfte durch die beiden Kantons- parlamente ist festgelegt.
Die gegenseitige Information und die Zusammenarbeit haben einen erfreulichen Stand erreicht und entwickeln sich weiter. Die Angleichung der kantonalen Gesetzgebungen ist bisher allerdings nicht weit gediehen, wohl deshalb, weil die tatsächlichen Verhältnisse innerhalb der Nordwestschweizer Kantone trotz der geographischen Nähe und vielen Gemeinschaftlichkeiten unterschiedlich sind. Die kantonale Gesetzgebung bringt die kantonalen Eigenarten zum Ausdruck. Das hat zur Folge, dass der angestrebten Gesetzesharmonisierung zum vornherein Grenzen gesetzt sind; je nachdem, welches Gesetz betroffen ist. Von Kanton zu Kanton ist auch der Stand der Gesetzgebung , der Gesetzesbegriff und das Gesetzgebungsverfahren unterschiedlich. Schliesslich hängt die Einleitung einer Gesetzesrevision in der Praxis davon ab, ob inhaltlich überhaupt ein Revisionsbedarf besteht. Diese Frage wird von den Kantonen allenfalls dann beantwortet werden können, wenn die kantonale Gesetzgebung neuen oder geänderten Bundesgesetzen anzupassen ist.
Trotz der erschwerten Umstände hat das Bestreben der beiden Basel, ihre Gesetzgebung anzugleichen, auch zum Erfolg geführt. Speziell zu erwähnen sind die beiden Umweltschutzgesetze. Auf bestem Wege dazu sind u.a. zur Zeit das Submissionsgesetz und auch das Konsumkreditgesetz.
All diesen Gesetzgebungsverfahren ist gemeinsam, dass die verfassungsmässigen Zuständigkeiten von Volk, Parlament, Gemeinden und politischen Parteien - wie sie in den jeweiligen Kantonsverfassungen verankert sind - voll gewahrt bleiben. Insbesondere die Autonomie von Parlament und Volk, harmonisierten Gesetzesentwürfen zuzustimmen, diese abzuändern oder zu verwerfen, wird in keiner Weise eingeschränkt. Die Kantonsregierungen und ihre Verwaltungen können ledigleich das Vorverfahren koordinieren und dabei auf grösstmögliche Gesetzesangleichung hinwirken.
Für die Zusammenarbeit der Kantone im Vorverfahren sind keine einheitlichen, im Rahmen eines Konkrodates festgelegten Verfahrensregeln notwendig. Im Gegenteil: Die Sachbearbeiter und interkantonalen Arbeitsgruppen sollen den Weg bis zum Gesetzesentwurf möglichst selbständig gestalten können, ohne dass sie durch Verfahrensregeln behindert werden, die möglicherweise gar nicht auf ihr Gesetzesprojekt abgestimmt sind. Bestimmte verfahrensmässige Leitplanken können - soweit erforderlich - im Auftrag an die Sachbearbeiter oder an die Arbeitsgruppen festgelegt werden.
Auch für das Verfahren in den Parlamenten drängen sich nach Auffassung des Regierungsrates keine einheitlichen Verfahrensregeln auf. Soweit gemeinsame, interkantonale Kommissionsberatungen und andere Formen der Zusammenarbeit sinnvoll sind, werden sie stattfinden können, ohne zum voraus in einem Konkordat vereinbart zu sein. Was die Zusammenarbeit zwischen den beiden Basel betrifft, sind entsprechende Regelungen bereits in der erwähnten Vereinbarung enthalten. Große praktische Bedeutung haben diese Verfahrensbestimmungen bisher allerdings nicht erlangt.
Der Sinn und die Notwendigkeit, die kantonale Gesetzgebung innerhalb der Nordwestschweiz zu harmonisieren und - soweit sinnvoll - auch gemeinsame Gesetzesprojekte zu realisieren - ist unbestritten. Ebenso selbstverständlich ist, dass die verfassungsmässigen Zuständigkeiten der verschiedenen Gesetzgebungsorgane dabei in keiner Weise geschmälert werden. Das vorgeschlagene Recht-setzungskonkordat ist jedoch weder für die Harmonisierung der kantonalen Gesetzgebung, noch für die Wahrung der verfassungsmässigen Zuständigkeiten erforderlich. Vielmehr müssen jeweils von Fall zu Fall Verfahrensregeln definiert werden, die dem jeweiligen Gesetzgebungsprojekt angepasst sind.
Falls diese Harmonisierung käme, würde die Gefahr bestehen, dass bei 5 bis 6 Partnern die Flexibilität verloren gehen könnte. Auch der Zeitfaktor ist zu erwähnen.
Dieter Völlmin:
Das Postulat wurde zum Teil falsch verstanden. Nirgends steht, dass die Gesetze in der Region alle harmonisiert oder in irgend einer Weise angeglichen werden sollten. Es geht darum, dass das Gewicht der Exekutive gegenüber der Legislative und der Judikative immer stärker wird. Das Problem wird immer dann akzentuiert, wenn es zu gemeinsamen Gesetzgebungsprojekten kommt. Der Anlass zu diesem Postulat war ein ganz konkreter Anlass im Zusammenhang mit dem Submissionsgesetz.
Die Bezeichnung "Rechtsetzungskonkordat" soll ein Versuchsballon sein, bestimmt ist der noch nicht der Weisheit letzter Schluss; darum auch die Postulatsform. Es ist etwas enttäuschend, dass der Regierungsrat das Postulat nicht zur Prüfung und zur Berichterstattung mit allfälliger Antragstellung entgegennehmen will. Falls es sich zeigt, dass die Sache keinen Sinn macht, kann sie immer noch abgeschrieben werden.
Bitte um Ueberweisung des Postulates.
Peter Tobler:
"Zwei Seelen wohnen ach in meiner Brust".
Einerseits verstehe ich das Anliegen, das die Stärkung des Parlamentes zum Ziel hat. Anderseits verstehe ich aber auch die Regierung, die sehr pragmatisch argumentiert. Ein Teil des Problemes der mangelnden Koordination sind natürlich der Landrat oder die Parteien, die handkehrum zu einer Vorlage sagen, man solle gleich handeln wie die Stadt und bei der nächsten Vorlage achselzuckend anders reagieren.
Wenn wir auf diesem Weg die Gesetzgebung harmonisieren, dann ist es noch gut. Wenn wir dann bei den Konkordaten landen, wo wie nur noch ja oder nein sagen können, ist es für den Landrat nicht mehr gut. Daher neige ich dazu, der Sache negativ zu begegnen. Ich sehe im jetzigen Moment nicht, was ein solches Konkordat letztlich bringt.
Andres Klein:
11 Leute meiner Fraktion haben diesen Vorstoss unterzeichnet. Wir sind mit det Zielsetzung einig. Ob das Konkordat der richtige Weg ist, kann nur eine eingehende Prüfung aufzeigen, daher ist das Postulat auch zu überweisen.
Esther Maag:
Grundsätzlich sind wir Grünen für Straffung und Vereinheitlichung. Wir unterstützen aber das Postulat, damit die Sache geprüft werden kann.
Regierungsrat Andreas Koellreuter
glaubt nicht, dass die Parlamente gestärkt werden. Eher das Umgekehrte kann passieren, indem man viel mehr in Strukturen hineingerät, aus denen man nicht mehr zurückkommen kann.
Da geht es irgendwie um Gleichmacherei. In der Nordwestschweizerischen Regierungskonferenz werden be- stimmt alle abwinken.
Dieter Völlmin:
Es geht mir nicht um Gleichmacherei. Es geht mir um die Sicherung, dass die Parlamente entsprechend ihren Aufgaben in der gesetzgebenden Funktion tätig sein können und nicht alles schon fertig abgekocht ist.
Ich bitte daher den Regierungsrat, die dargelegten Aspekte näher zu prüfen. Es kann ja nicht sein, dass die Behandlung eines Postulates mit der regierungsrätlichen Antwort bereist erledigt ist und der Landrat sich dazu gar nicht äussern kann.
Roland Meury
wehrt sich für das Parlament. Es ist irrelevant, ob ein Mitglied der Regierung findet, eine Sache sei prüfenswert oder nicht. Wichtig ist, dass man solche Fragen seriös prüft. Die Regierung hat dies zur Kenntnis zu nehmen. Der Vorentscheid der Regierung kann nicht als endgültig akzeptiert werden. Das Postulat ist daher zu unterstützen.
Adrian Ballmer:
Das Postulat ist zu überweisen, denn das Problem ist gewichtig genug. Es ist klar, dass es für die Administrationen und für die Gesetzgebung schwierig ist. Wir sind hier aber in einem gemeinsamen Wirtschaftsraum, und hier sind einheitliche Normen wichtig. Darüber nachzudenken ist schon richtig.
://: Das Postulat wird mit grosser Mehrheit überwiesen.
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Motion von Claude Janiak vom 5. September 1996: Einreichung einer Standesinitiative zwecks gesetzlicher Neuregelung von Cannabisprodukten
Erich Straumann, Landratspräsident:
Die Regierung ist bereit, die Motion entgegenzunehmen. Es soll keine materielle Diskussion stattfinden. Wer Manuskripte zur Sache vorbereitet hat, muss diese sparen, bis allenfalls eine Vorlage vorliegt. Es geht jetzt nur darum: Ueberweisung ja oder nein?
Bruno Steiger
meldet an, dass die SD grundsätzlich gegen die Standesinitiative sind. Es ist sehr verantwortungslos, wenn in dieser Richtung eine Standesinitiative angestrebt wird. Schlussendlich könnte man von einem Parlament der Drogenförderer sprechen.
Kurt Schaub:
Zu meiner persönlichen Freude hat heute morgen die FDP gegen die Einreichung der Motion Janiak gestimmt. Ich habe bedauert, dass die Motion an der letzten Landratssitzung nicht an die Kommission zurückgegeben wurde, um sie im Gesamtrahmen betrachten zu können. Die Freigabe der Cannabisprodukte ist eine weitere Liberalisierung des Einstiegs in die Drogen. Am Schluss geht es nicht um eine parteipolitische Frage, sondern um ethische und moralische Standpunkte. Das Argument, das Gesetz werde heute schon unterlaufen, sticht nicht, wenn wir der Justiz die notwendigen Instrumente geben, damit ein Unterlaufen verhindert werden kann. Wenn wir der Motion hier zustimmen, tun wir einen Schritt in die falsche Richtung. Wir machen hier in Aufweichungstaktik. Aus moralischen Gründen empfehle ich Ablehnung der Motion.
Rudolf Keller:
Offensichtlich will die SP zusammen mit einigen Bürgerlichen eine möglichst rasche Liberalisierung des Drogengebrauches anstreben. Ich habe nichts gegen die Verwendung von Hanf zur Herstellung gewisser Naturprodukte. Ich wehre mich aber gegen die Freigabe der Anpflanzung dieser Pflanze. Dann wird es gefährlich und der Schritt geht in die falsche Richtung. Es gibt keine harmlosen Drogen. Als Politikerinnen und Politiker haben wir hier eine klare Verantwortung, wir dürfen nicht einfach nachgeben. Eine Gesellschaft, die überall nachgibt, ist über kurz oder lange dem moralischen Verfall geweiht.
Solche Standesinitiativen braucht es gar nicht, sie werden in Bern nicht sehr ernst genommen. Der Fahrplan in Bern dürfte auch klar sein. Es sind entsprechende Initiativen hängig. Erst wenn die diesbezüglichen Volksentscheide gefallen sind, wird in Bern weitergearbeitet. Der Ständerat hat bereits eine Standesinitiative behandelt, die in dieser Richtung zielt, nämlich diejenige des Kantons Solothurn.
Der Ständerat hat der Initiative keine Folge gegeben.
Man ist in Bern also am Ball, eine weitere Standesinitiative macht somit keinen Sinn. Wir SD werden aber jegliche Liberalisierung mit allen möglichen Mitteln bekämpfen.
Adrian Ballmer
ist seit 25 Jahren mit der Strafjustiz beschäftigt und damit auch mit dem Problem der Drogen. Die Grenzen zwischen akzeptierten und geächteten Drogen verläuft mitten durch unsere Gesellschaft. Das Betäubungsmittelgesetz wird von den einzelnen Kantonen so unterschiedlich gehandhabt, dass die Situation bei aller Liebe zum Föderalismus rechtstaatlich unhaltbar ist. Der Staat muss bereit sein, seine Verbote zu überdenken. Einerseits verbieten und anderseits wegschauen, rüttelt als doppelte Legalität an den Grundfesten des Rechstaates. Verbote, die in breiten Kreisen keine Akzeptanz finden, sind sinnlos. Cannabisprodukte sind mit den legalen Genussmitteln Alkohol und Nikotin absolut vergleichbar. Die eigentliche Gefährlichkeit der Cannabisprodukte liegt bei der Funktion als Einstiegsdroge.
Die rechtliche Freigabe von Cannabis als legales Genussmittel löst selbstverständlich die gesellschaftlichen Probleme nicht, es bietet sich aber eine Chance für die Entflechtung der harten und weichen Drogen. Ein zusätzliches Risiko würde die Freigabe nicht bringen, da Cannabis von der Gesellschaft faktisch frei gegeben ist. Die Motion ist daher zu unterstützen.
Paul Rohrbach
erklärt, dass sich je nach Verlauf der Diskussion wahrscheinlich ein grosser Teil der CVP-Fraktion der Stimme enthalten werde. Mit Ideologien und Emotionen komme man hier nicht weiter. Da das Gesetz in der Praxis nicht mehr durchgesetzt werde, weil man der Strafbarkeit eine generalpräventive Wirkung abspreche, schere sich niemand mehr darum, schon gar nicht im Schulbereich. Es falle ja auch niemandem ein, den Jugendalkoholismus unter Strafe zu stellen, obwohl er in Zunahme begriffen sei. Diese Ungleichbehandlung von zwei ähnlichen Tatbeständen müsse einem, vor allem aus medizinischer Sicht, zu denken geben, denn ein einziger schwerer Rausch führe zu einer grösseren Schädigung des Gerhirns als der Genuss einer vernünftigen Dosis Haschisch.
Andererseits warnten auch liberale Experten vor der Gefahr, die psychoaktive Stoffe für Jugendliche darstellten. Euphorie bezüglich des Hanfes sei also nicht angebracht.
Er persönlich könne mit der Motion leben. Aber alle, die der Liberalisierung zustimmten, sollten sich bewusst sein, dass sie damit auch den Mitteln zustimmten, die künftig für Prävention und Therapie aufgewendet werden müssten.
Abschliessend verweise er auf die Vorlage der Regierung des Kantons Zürich an das Parlament, in der geeignete Jugendschutzmassnahmen verlangt würden. Er bitte die Regierung, diesen Aspekt zu berücksichtigen, da er im Baselbiet gemeinhin zu wenig beachtet werde.
Claude Janiak
ist erfreut über die Bereitschaft der Regierung, die Motion entgegenzunehmen, und den unerwarteten Sukkurs, der ihr seitens des Kantons Zürich zuteil geworden sei. Er bedaure, dass die Emotionen - wie immer in Fragen der Drogenpolitik - auch hier wieder zu einem Glaubenskrieg ausgeartet seien. Einige schienen nicht begriffen zu haben, dass sein Vorstoss nur einem ganz kleinen Aspekt der Drogenpolitik gelte, nämlich der Strafbarkeit, und die Frage zur Diskussion stelle, ob Repression tatsächlich ein geeignetes Mittel im Kampf gegen den Genuss von Suchtmitteln sein könne. In diesem Zusammenhang von
Euphorie
zu sprechen, sei absolut unangebracht. Während seiner etwa zwanzigjährigen Berufstätigkeit habe er feststellen können, wie wenig Repression tauge. Zu dieser Einsicht müsse mit der Zeit jeder gelangen, der mit Drogenfällen zu tun habe; als Beispiel dafür erwähne er nur den ehemaligen Drogenexperten und jetzigen Basler Regierungsrat Jörg Schild, der seine ursprüngliche Meinung ebenfalls revidiert habe. Die Baselbieter Justiz habe diesbezüglich immer die richtige Linie verfolgt.
Die CVP- und insbesondere die FDP- Fraktion erinnere er daran, dass ihre Parteien sich auf eidgenössischer Ebene einst auf ein Papier geeinigt hätten, das genau die Forderungen der vorliegenden Motion aufgenommen habe, und im Jahre 1991 mit gleichlautenden Programmen zum Wahlkampf angetreten seien.
Abgesehen davon gebe es keine Rechtfertigung dafür, jene Droge, die von Jugendlichen bevorzugt werde, unter Strafe zu stellen und die bei den älteren Gerationen beliebteren Suchtmittel zu tolerieren.
Er bitte den Rat, zur Kenntnis zu nehmen, dass es selbstverständlich angezeigt sei, alle anderen Pfeiler der Drogenpolitik weiterzuverfolgen, weil es eine
suchtfreie Gesellschaft
nicht gebe. Er sei selbstverständlich damit einverstanden, dass die Vorlage, die der Regierungsrat aufgrund dieser Motion ausarbeiten müsse, wenn sie überwiesen werde, dannzumal an die Umwelt- und Gesundheitskommission zu weisen sei.
Landratspräsident
Erich Straumann
bittet den Rat, die materielle Diskussion im Rahmen der Vorlage zu führen, die der Regierungsrat dem Landrat zu unterbreiten haben werde, falls es heute zur Überweisung der Motion komme.
Oskar Stöcklin
konstatiert nicht nur eine allgemeine Unsicherheit in Fragen der Drogenpolitik, auch wenn sie sich zum Teil hinter fundamentalistischen Standpunkten und Patentrezepten verberge, sondern auch einen eklatanten Widerspruch zwischen gesetzlichen Vorgaben und gesellschaftlicher Realität. In dieser Situation komme man ehrlicherweise nicht darum herum, eine Neuformulierung des Betäubungsmittelgesetzes und auch eine Freigabe der Cannabisprodukte zumindest zu diskutieren. Dazu verschaffe man sich durch Überweisung der Motion eine Gelegenheit. Die CVP-Fraktion plädiere dafür, ohne damit die Drogenproblematik verharmlosen zu wollen.
Maya Graf
erklärt namens der Fraktion der Grünen Zustimmung zur Motion und erinnert daran, dass sie vor zwei Wochen mit der Verteilung von Samen den Rat bewusst auf die zwei Gesichter des Hanfes - Rauschmittel einerseits und eine der ältesten Kultur- und Nutzpflanzen andererseits - aufmerksam zu machen versucht habe. Ein historischer Rückblick sei nicht unangebracht, denn viele wüssten nicht, dass Cannabisprodukte und der Handel damit in Europa erst in den dreissiger Jahren auf massiven wirtschaftlichen und anderen Druck seitens der USA verboten worden sei und sich gerade die Schweiz als eines der letzten Länder dagegen gewehrt habe.
Vielleicht diene ein Vergleich der Versachlichung dieser Diskussion: Niemandem würde es doch einfallen, ein Verbot des Weinrebenanbaus in der Schweiz mit der Begründung zu fordern, dass mit dem Alkohol Missbrauch getrieben werde, obwohl wissenschaftlich unbestritten sei, dass dieses Suchtmittel den Körper weit schwerer schädige. Insofern, und weil Suchtverhalten noch niemals mit Repression zu verhindern gewesen sei, bereite ihr die fundamentalistische Argumentation von Rudolf Keller und Kurt Schaub Mühe.
Barbara Fünfschilling
lehnt die Motion aus Sicht einer täglich mit der Drogenproblematik Konfrontierten ab, weil sie die Erfahrung gemacht habe, dass Jugendliche und Kinder dazu neigten, alles, was verboten sei, auszuprobieren. Durch die Freigabe würden die Cannabisprodukte für sie plötzlich nicht mehr interessant mit der Folge, dass sie den Kitzel einfach auf höherem, gefährlicherem Level suchten.
Immer wieder werde behauptet, dass die Repression nichts gebracht habe, aber noch niemand habe nachgewiesen, was sie möglicherweise verhindert habe.
Es widerspreche ihrem Verständnis eines sinnvollen Umganges mit der Gesundheit, wenn vom Staat die Abgabe von sogenannt
reiner Substanz
verlangt werde.
Ruedi Zimmermann
macht geltend, dass im Gegensatz zu den sogenannt
weichen Drogen
der Alkohol und das Nikotin immerhin die AHV- und IV-Kassen des Bundes mit etwa 700 Mio Franken alimentierten. Bei einer allfälligen Freigabe des Cannabis müsse Rechtsgleichheit geschaffen werden.
Peter Tobler
stört nicht die Liberalisierung, sondern die vom Staat geforderte
Qualitätskontrolle
. Er bitte die Regierung, in ihrem Bericht auf die Problematik des künftigen Umganges mit Suchtmitteln einzugehen.
Bruno Steiger
bezeichnet es als Ungerechtigkeit, dass nur Leuten, die von harten Drogen abhängig seien, ihr Stoffbedarf täglich abgedeckt werde und Alkoholabhängigen nicht. Es mache keinen Sinn, durch die Einreichung dieser Standesinitiative weiter Öl ins Feuer zu giessen.
Kurt Schaub
ist froh, dass sich die Gesundheitskommission sehr intensiv mit dem Drogenbericht befassen werde. Diesem sollte nicht vorgegriffen und daher die Überweisung der Motion abgelehnt werden.
Ludwig Mohler
kann aus ethischen Gründen einem staatlich kontrollierten Vertrieb, also einem Handel mit Drogen nicht zustimmen und bittet den Motionär, seinen Vorstoss zurückzuziehen.
Max Ritter
gestattet sich als Produzent dieses "Chrütlis" einige Worte. Im Kanton Basel-Landschaft laufe seit dem Jahre 1994 zusammen mit dem Bundesamt für Landwirtschaft ein Projekt
Nachwachsende Rohrstoffe
, zu denen auch die Hanfpflanze gehöre, ein Stoff, aus dem früher die Aussteuer der Mütter und Väter gemacht worden sei. Nicht nur aus wirtschaftlichen, sondern auch aus ökologischen Gründen verdiene die natürliche Faser Hanf den Vorzug gegenüber synthetischen Fasern.
Regierungsrat Andreas Koellreuter
bekräftigt die Bereitschaft der Regierung, die Motion entgegenzunehmen und eine Standesinitiative auszuarbeiten. Mit diesem Vorgehen werde dem Landrat die Möglichkeit geboten, die Problematik später nochmals eingehend zu diskutieren.
Das Instrument der Standesinitiative habe in Bern natürlich ein ganz anderes Gewicht, wenn sich mehrere Kantone, besonders auch der Kanton Zürich, seiner bedienten. Bemerkenswert sei der Umstand, dass die Meinungen auch innerhalb der Parteigrenzen auseinandergingen und beispielsweise eine FDP Zürich eine Standesinitiative einreiche, während sich eine FDP Baselland damit schwer tue.
Die Gesundheitskommission müsse bei der Behandlung der Vorlage nicht allein den gesundheitlichen, sondern auch den wirtschaftlichen Aspekt berücksichtigen. Es führe zu Rechtsungleichheiten, wenn in der Schweiz wie bisher
weitergewurstelt
werde und jeder Kanton seine eigene Interpretation verfechte.
Ferner mache es keinen Sinn, Cannabiskonsumenten zu verfolgen und zu bestrafen, wenn man den Handel dieser Produkte längst nicht mehr im Griff habe. Es sei wesentlich sinnvoller, die vorhandenen Kapazitäten auf die Bekämpfung harter Drogen zu konzentrieren.
://: Die Motion wird mehrheitlich an die Regierung überwiesen.
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