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Berichte des Regierungsrates vom 13. August 1996 und der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission vom 5. Februar 1997: Gesetz und Dekret über die Änderung der Gemeindebeiträge. 1. Lesung des Gesetzes
Kommissionspräsident
Marcel Metzger:
Das Gesetz über die Änderung der Gemeindebeiträge ist ein Teilpaket der Aufgabenteilung. Die Überprüfung der Aufgabenteilung wurde durch die Gemeindedinitiative ausgelöst. Eine derart umfassende Thematik kann technisch und politisch kaum in einem Block behandelt werden, weshalb die Regierung eine Dreiteilung vorgenommen hat.
Das Paket "Gemeindebeiträge" ist gut überblickbar und kann auf einfache Art kostenneutral ausgestaltet werden. Es geht darum, die Aufgaben dort anzusiedeln, wo sie fachlich mit gezieltem Mitteleinsatz am zweckmässigsten gelöst werden können, wo der beabsichtigte Nutzen mit dem geringsten Aufwand erreicht werden kann.
Das Gesetz über die Änderung der Gemeindebeiträge ist eine etwas eigenartige Konstruktion; es besteht aus lauter Gesetzesänderungen, welche die Bereiche Alkoholfürsorge, Betäubungsmittelsucht, Massnahmen und Drogentherapien, Alimentenbevorschussung, Alters- und Pflegeheime sowie Ergänzungsleistungen zu AHV und IV betreffen. Sämtliche Änderungen regeln ausschliesslich die Kostenaufteilung zwischen den Gemeinden und dem Kanton. Die meisten der vorgeschlagenen Änderungen sind unbestritten. Der Verband der Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten hat Bedenken wegen der steigenden Kosten im Pflegebereich und wegen der Kostenaufteilung nach Einwohnerzahl geäussert und sich für eine Kostenaufteilung nach Alters- und Pflegeheim-Regionen ausgesprochen.
Die Erfahrung der Vergangenheit zeigt, dass vermehrt Personen, die eine Rente der 2. Säule beziehen, in Alters- und Pfelegeheime eintreten. Dies wirkt sich dämpfend für die Gemeindekosten an diese Heime aus. Das neue KVG gestattet ebenfalls höhere Beiträge an Alters- und Pflegeheime.
Die Kostenaufteilung nach Einwohnerzahl wirkt sich bei den finanzschwachen Gemeinden in der Grössenordnung von 5 - 10 Franken pro Person aus, was bei Prokopfausgaben von 2500 - 3000 Franken eine Mehrbelastung von deutlich unter 1% ergibt.
Wegen unterschiedlichen Kapitaldiensten sind die Kosten in den Alters- und Pflegeheimen unterschiedlich. Es gibt ungleiche Vorleistungen, neuere und ältere Altersheime.
Die Aufteilung der Kosten nach Einwohnerzahl führt zu einer Solidarisierung und glättet die Belastung durch den Kapitaldienst.
Ich vertraue den Gemeinden, dass sie diese Aufgabe kostenbewusst wahrnehmen und dass aus diesem Grund die Kostenverteilung nach Alters- und Pflegeheim-Regionen nicht nötig ist.
Bei dieser Vorlage sind auch die Kosten der Mietzinsbeiträge einbezogen und ausgewiesen.
Bei der vorgeschlagenen Neuzuteilung der Aufgaben werden die Gemeinden um fast 3 Millionen entlastet. Damit die Aufgabenteilung kostenneutral ausgestaltet werden kann, wird eine Korrektur des Verteilschlüssels bei den Aufwendungen und Ergänzungsleistungen vorgeschlagen. Bis jetzt wurden diese Aufwendungen zu je 50% von Gemeinden und Kanton getragen, neu sollen die Gemeinden 56% und der Kanton 44% beitragen. So werden die knapp 3 Millionen Franken kompensiert. Diese Korrektur ist rein finanztechnischer Natur und hat auf den Leistungsumfang der Ergänzungsleistungen keinen Einfluss.
Die Kommission hat dem Entwurf "Gesetz über die Änderung der Gemeindebeiträge" mit 10 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt.
Ich beantrage im Namen der Kommission auf Gesetz und Dekret einzutreten und zuzustimmen.
Eintretensdebatte
Rita Kohlermann:
Die FDP-Fraktion ist für Eintreten auf das Gesetz. Die FDP unterstützt die Leitlininien, dass Aufgaben, Entscheidungskompetenz und Finanzierung in die gleichen Hände gehören. Wir meinen, dass es mit dieser Vorlage einigermassen gelungen ist, diesem Grundsatz nachzuleben, bis auf den vom Kommissionspräsidenten angesprochenen Bereich im § 5 "Beiträge an Heim- und Pflegekosten". Die FDP-Fraktion hat zu den vorliegenden Lösungen eine Anzahl Fragen aufgeworfen. Wir möchten diese Fragen in der Kommission noch einmal ansehen, bevor wir Antrag stellen. Vielleicht haben wir diesem Bereich etwas zuwenig Aufmerksamkeit geschenkt. Die wichtigste Frage ist die Klärung der Vor- und Nachteile der Solidaritätslösung gegenüber der Individualisierungslösung der Kosten im Vergleich.
Bei § 13 (Änderung des Ergänzungsleistungsgesetzes) , wo als Ausgleichsmechanismus die Prozentsätze der Aufwendungen für die Ergänzungsleistungen geändert werden, stört uns, dass der Landrat nach zwei Jahren zwar nochmals eine Anpassung vornehmen kann, dass es aber danach definitv ist. Wir meinen, die Anpassung müsste alle zwei Jahre vorgenommen werden. Deshalb die Rückweisung und der Wunsch, diese Fragen noch einmal zu prüfen.
Philipp Bollinger:
Die SP-Fraktion hat diesem Geschäft bei zwei Enthaltungen ohne Gegenstimme zugestimmt.
Es ist wichtig, dass die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden periodisch auf ihre Zweckmässigkeit überprüft wird. Die jetzige Diskussion wurde durch die bekannten Gemeindeinitiativen entfacht. Wir begrüssen die Aufteilung der komplexen Materie in drei Pakete. Die Gemeindeautonomie und die finanziellen Möglichkeiten zur Lösung von Gemeindeproblemen stehen oft in einem Widerspruch zueinander. Das muss man sich beim unablässigen Ruf der Gemeinden nach mehr Autonomie unter dem Motto "Wer zahlt, befiehlt," vor Augen halten. Es ist aber unabdingbar, dass der Kanton Aufgaben übernimmt, zB im Drogenbereich, weil er über die nötigen Fachkräfte verfügt. Gleichzeitig wirkt er koordinierend. Wie der Kommissionspräsident ausgeführt hat, handelt es sich bei den angesprochen Umverteilungen um marginale Verschiebungen. Der Widerstand gegen die Umverteilung, der vom Gemeindepräsidenten und -präsidentinnen-Verband immer wieder signalisiert wird, ist daher nicht verständlich.
Die vorgesehene Aufteilung der Kosten im Bereich der freiwilligen Drogentherapie macht Sinn, und wir sollten daran festhalten. Wir unterstützen auch die vorgesehene Regelungen im Bereich Altersheim. Der Wunsch des Gemeindepräsidenten-Verbandes nach einer Aufteilung nach Verursacherprinzip führt zu relativ starken Verschiebungen.
Fritz Graf:
Wir begrüssen das Gesetz und die Dekretsänderung. Das Paket A löst die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden gut. Schwieriger wird es dann bei der Bildungsgesetzgebung. Im Bereich Altersheime ist eine vertieftere Diskussion notwendig, und wir unterstützen die Rückweisung von § 16a Abs. 2 an die Kommission zur weiteren Beratung. In diesem Sinne sind wir für Eintreten.
Rita Bachmann:
Die CVP-Fraktion steht einstimmig hinter dem Antrag der Regierung. Die jetzige Vorlage ist ein Muss im Nachgang zur Diskussion über die Gemeindeautonomie. Eine totale Entflechtung zwischen Bund, Kanton und Gemeinden wir aber wohl eine Illusion bleiben.
Peter Degen:
Auch wenn die Gemeindeinitiativen in vielen Punkten zum Teil widersprüchlich sind, besteht im Bereich der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden im Interesse der Steuerzahler ein unbestrittener Handlungsbedarf. Bei dieser Neuverteilung entstehen nicht nur wünschbare Synergie- und Spareffekte, es wird auch Verlierer geben, vor allem zwischen den reicheren und weniger bemittelten Gemeinden. Im Sinne der Mehrheit der Gemeinden sind wir Schweizer-Demokraten für Eintreten und Zustimmung zu diesem Gesetz.
Rosy Frutiger:
Die Aufgabenteilung ist sicher nicht das Gelbe vom Ei. Wir werden es auch nie finden. Die Gemeindeautonomie bringt mehr Gestaltungsmöglichkeiten, aber auch mehr Pflichten für die Gemeinden. Die meisten Gemeinden wollen die Autonomie, folglich sollen sie sie auch tragen. Die Lasten sind, wie gesagt wurde, marginal, etwa bei Fr. 5.-/Kopf. Das Schul- und Bildungspaket wird aber einiges mehr an Widerstand bringen. Die Gemeindepräsidenten hätten die Pakete lieber gleichzeitig behandelt, um eine bessere Transparenz zu erhalten. Je nach dem sollten die finanzschwächeren Gemeinden vermehrt vom Finanzausgleich profitieren können. Wir sollten nun die Sache mal laufen lassen, daher sind die Grünen für Eintreten.
Regierungspräsident Eduard Belser:
Wir sind beim ersten Paket der Aufgabenteilung. Der Blick auf das Ganze darf nicht verloren gehen. Auch Teillösungen sind ins Gesamtbild einzuordnen.
Es liegen Anträge zu § 5 betreffend Ausgleichsmechanismus vor. Als neues Element ist der Altersheim-Kreis in die Diskussion einbezogen worden. Ich wende mich nicht gegen eine nochmalige Ueberprüfung in der Kommission, obwohl ich klar zu einer gewissen Solidarität neige.
Zu einem weiteren Antrag ist festzuhalten, dass das Grundanliegen der Aufgabenteilung bezweckt, dass gewisse Aufgaben entweder beim Kanton oder bei den Gemeinden optimal wahrgenommen werden können, auch aus finanzieller Sicht. Die resultierende Dynamik muss dann auch denjenigen zu gute kommen, welche die Sache gut machen. Der Kanton darf nicht nach zwei Jahren abholen, was die Gemeinde besser gemacht hat als 1986. Die zwei Jahre sind einzig und allein wegen dem neuen KVG aufgenommen worden, das im Moment keine Klarheit gibt für die Basis der Kranken- und Pflegheime. Der Landrat soll daher die Möglichkeit haben, nach zwei Jahren eine Justierung vorzunehmen. Diese Möglichkeit ist nachher nicht mehr wiederholbar. In der Debatte schien diesbezüglich Unklarheit zu bestehen.
Die grossen Diskussionen über den Finanzausgleich werden im Zusammenhang mit den Schulpaketen anfallen, nicht hier. Hier muss wieder einmal erwähnt werden, dass wir im Kanton Basel-Landschaft einen ziemlich weitgehenden Finanzausgleich haben. Die Ausstattungen der Gemeinden sind bis gegen zehn Prozent angenähert. Von diesem guten Finanzausgleich will ich nichts abgehen. Im Gesamten darf aber die Solidarität zwischen den Gemeinden nicht überstrapaziert werden.
://: Eintreten unbestritten
Detailberatung
(gemäss Kommissionsfassung)
Gesetz
://: Titel und Ingress unbestritten
§§ 1 bis 4 unbestritten
§ 5 Alters- und Pflegeheime
Erich Straumann, Landratspräsident:
Hier liegen drei gleichlautende Anträge auf Rückgabe an die Kommission vor (Fritz Graf, Max Ribi, Rita Kohlermann).
://: Rückweisung zur Überarbeitung mit grossem Mehr beschlossen.
§ 6 unbestritten
§ 7
Aenderung des Ergänzungsleistungsgesetzes zur AHV und IV
Urs Steiner
war Befürworter des Aenderungsantrages. Regierungspräsident Eduard Belser hat ihn überzeugt, dass dieser Aenderungsantrag nicht sinnvoll wäre. Was passiert aber, wenn in ein paar Jahren ein Sprung nach oben gemacht würde, wie könnte man dann ausgleichen?
Hansruedi Bieri:
Das Ganze hat innerhalb der Pakete auch eine gewisse Dynamik. Das erste Paket ist relativ einfach und klar in sich abgeschlossen. Es könnte aber sein, dass man im Paket B oder beim Finanzausgleich feststellen müsste, dass die Sache anders zu betrachten wäre. Es sollte daher möglich sein, allenfalls auf die Sache zurückzukommen. Die Behandlung des zweiten Paketes könnte durchaus neue Gesichtspunkte bringen.
Regierungspräsident Eduard Belser
dankt Urs Steiner für seine Einsicht. Es kann durchaus neue Dynamiken geben. Auch hier geht es um Geben und Nehmen. Bei der Alimentenbevorschussung herrscht zur Zeit eine starke Dynamik nach oben. Im Moment geht es bei den Drogen-/Therapiekosten als gewisser Ausgleich etwas zurück. Die Gemeinden übernehmen einen Teil bei den Alters- und Pflegheimen. Da kann es Verschiebungen geben. Für das Paket A ist aber der Prozentsatz klar festzulegen. Das heisst nicht, dass im zweiten Paket nicht wieder ein Antrag enthalten sein könnte, einen Teil des Ausgleichs wieder über die Ergänzungsleistungen laufen zu lassen. Dort müsste dann eine Abgrenzung stattfinden. Deshalb ist die zweijährige Anpassung notwendig.
Rita Kohlermann
zieht den Rückweisungsantrag aufgrund der gewalteten Diskussion zurück.
Dekret
://: Titel und Ingress unbestritten
§§ 1 - 3 unbestritten.
1. Lesung abgeschlossen.
7 96/260
Postulat von Paul Rohrbach vom 28. November 1996: Prävention zur Verhütung von Blaufahren
Regierungsrat Andreas Koellreuter:
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, das Postulat nicht zu überweisen.
Die Polizei Basel-Landschaft ist gemäss geltendem Strassenverkehrsgesetz des Bundes nicht befugt, Alkoholkontrollen durchzuführen. Einzig bei speziellen Kontrollen, wie z.B. bei Geschwindigkeitskontrollen, wird ein Atemprüfgerät mitgeführt und bei speziellen Verdachtsmomenten eingesetzt. Kontrollen ohne begründete Verdachtsmomente sind rechtlich nicht zulässig.
Die verkehrspolizeiliche Tätigkeit der Polizei Basel-Landschaft hat sowohl präventiven als auch repressiven Charakter. Durch die Verkehrsinstruktionen an unseren Schulen wird eine Sensibilisierung der künftigen VerkehrsteilnehmerInnen zur Thematik ‘Alkohol im Strassenverkehr’ und ein entsprechendes Verhalten angestrebt. Gleichzeitig finden landesweite Informationskampagnen statt. Kürzlich hat die Polizei die Aktion ‘Nez rouge’ unterstützt.
Allein in der Silvesternacht vom 31.12.96 hat ‘Nez rouge’ 61 Personen transportiert. Im Ausweisentzugsverfahren besteht seit dem ersten Semester 96 die Regelung, dass freiwillig ein Kurs ‘Trinken und Fahren’ bei der BL Beratungsstelle für Alkoholprobleme absolviert werden kann. Je nach Kursdauer wird die Entzugsdauer um einen bzw. drei Monate reduziert, wobei die gesetzliche Mindestentzugsdauer nicht unterschritten werden darf. Bei längerer Entzugsdauer besteht zudem die Möglichkeit, sich freiwillig einer sechsmonatigen kontrollierten Alkoholabstinenz zu unterziehen.
Repressive Massnahmen dienen in erster Linie der allgemeinen Verkehrssicherheit und zielen u.a. darauf ab, ungeeignete Fahrerinnen und Fahrer vom Strassenverkehr fernzuhalten. Im Bereich des Fahrens in angetrunkenem Zustand (FIAZ) besteht bezüglich der Administrativmassnahmen eine konsequente Praxis. So sind 1995 im Kanton Basel-Landschaft 391 Führerausweise wegen FIAZ entzogen worden, was rund 28% aller Ausweisentzüge entspricht. Fahrzeugführer müssen sich zudem nach dem dritten Ereignis innerhalb von 10 Jahren und bei einem Blutalkoholgehalt von mehr als 2.8%o einer sechsmonatigen kontrollierten Alkoholabstinenz und einer Verkehrsunterweisung ‘Trinken und Fahren’ bei der BL Beratungsstelle unterziehen.
Betreffend Ankündigung einer Kontrolle ist die Polizei Basel-Landschaft überzeugt, dass diese Ankündigung die erwünschte Präventivwirkung nicht bringt. Eher werden die Automobilisten animiert, die Kontrollen zu umgehen.
Fazit: Durch die bestehende Gesetzgebung wird die polizeiliche Tätigkeit im Bereich der Alkoholkontrolle erheblich erschwert. Dies wurde bei den zuständigen Bundesstellen schon mehrmals deponiert.
Aufgrund des Gesagten kommt die Regierung zum Schluss, dass die von Landrat Paul Rohrbach eingebrachte Idee der angekündigten Alkoholkontrolle abzulehnen sei.
Paul Rohrbach:
Es waren drei persönliche Erfahrungen innert einer kurzen Zeitspanne, die mich veranlassten, das Postulat einzureichen. Zweimal hatte ich die Familie dabei.
Ich verdanke der Regierung ihre Ausführungen. Die Postulatsform lässt Möglichkeiten offen. Es geht darum, zwei- bis dreimal pro Jahr Verkehrskontrollen in Aussicht zu stellen und bei dieser Gelegenheit Alkoholkontrollen durchzuführen. Diese Vorgehensweise würde sehr gut in die ‘Polizei 2000' passen. Der Kostenaufwand wäre wohl sehr gering.
Regierungsrat Andreas Koellreuter:
Leider geht die Rechnung nicht auf, die Idee ist gegen das Bundesgesetz.
Peter Tobler:
Zwei Sachen dürfen wir nicht vergessen:
Erstens bitte ich den Polizeidirektor, weiterhin präventiv zu wirken und zweitens haben wir es hier mit einem Suchtmittel und mit seinen Folgen zu tun. Dabei möchte ich an einen alten Slogan der Unfallverhütung erinnern: Alkohol tötet.
://: Die Ueberweisung des Postulats wird mit 26 gegen 24 Stimmen abgelehnt.
8 96/266
Interpellation von Alfred Zimmermann vom 28. November 1996: Tempo 30. Antwort des Regierungsrates
Frage 1: Muss eine Volksinitiative in einer Gemeinde vom Kanton vorgeprüft werden? Wenn ja, nach welcher gesetzlichen Grundlage?
Regierungsrat Andreas Koellreuter:
Weder das Gesetz über die Politischen Rechte noch das Gemeindegesetz sehen vor, dass eine Initiative in der Gemeinde durch den Kanton vorgeprüft werden muss.
Frage 2: Ist der Regierungsrat bereit, auf die Unterscheidungen zwischen Verkehrssicherheit und Umweltschutz zu verzichten und die Einführung von Tempo 30 auf Gemeindestrassen unzweideutig dem Zuständigkeitsbereich der Gemeinden zuzuordnen?
Regierungsrat Andreas Koellreuter:
Es ist weder der BUD noch der Verkehrsabteilung der Polizei Basel-Landschaft bekannt, dass je eine Unterscheidung bei der Zuständigkeit über die Einführung von Tempo-30-Zonen gemacht worden wäre. Eine solche Unterscheidung wäre unsinnig, weil eine Temporeduktion immer zwei Zielsetzungen dient. Die Zuständigkeiten sind eindeutig geregelt und liegen aufgrund der Bundesbestimmungen bei den zuständigen kantonalen Behörden.
Frage 3: Ist der Regierungsrat bereit, die Gemeinden in geeigneter Form an § 16 Abs. 2 des USGBL, das heisst, an ihre Pflicht für die Anordnung von Tempo-30-Gebieten, zu erinnern?
Regierungsrat Andreas Koellreuter:
Der zitierte § des USGBL statuiert in keiner Art und Weise eine Pflicht der Gemeinden, Tempo-30-Zonen einzuführen. Die Gemeinden können in dichtbesiedeltem Wohngebiet Reduktionen einführen, soweit dies das Bundesrecht, und damit insbesondere auch das Strassenverkehrsgesetz vorsieht. Demgemäss können Reduktionen nur durch die zuständige kantonale Behörde und nur aufgrund eines entsprechenden Gutachtens vorgenommen werden. Eine Ermahnung an die Gemeinden im Sinne des Interpellanten ist somit nicht erforderlich.
://: Dem Wunsch auf Diskussion wird stattgegeben.
Alfred Zimmermann
verdankt die klärenden Worte von Regierungsrat Andreas Koellreuter. Die Interpellation hat eine Geschichte. Eine der Volksinitiativen, die vor einem Jahr oder noch früher eingereicht wurde, lag ein halbes Jahr auf der JPMD, weil scheinbar niemand so recht wusste, was damit zu geschehen hat. Es ist nicht akzeptabel, dass niemand so recht weiss, was mit einer Volksinitiative aus einer Gemeinde zu geschehen hat. Der Zweck der Interpellation war, herauszufinden, wer überhaupt zuständig ist, eine solche Initiative zu prüfen. Hoffentlich ist dies nun klar.
Im Gesetz heisst es nicht ...kann..., sondern ...die Gemeinde verfügt..., dies entspricht gemäss Auskunft eines namhaften Juristen einer eigentlichen Verpflichtung.
Heute entsteht bezüglich der Einführung von Tempo 30 der Eindruck, die kantonale Verwaltung wirke eher als Bremse.
Roland Meury:
Sind - im Hinblick auf kommende Debatten über Lärmschutzmassnahmen - die Abläufe und rechtlichen Grundlagen auf Kantons- und Gemeindestrassen die gleichen?
Willi Müller
hat in der Gemeinde Münchenstein einen Anlauf betreffend Tempo 30 unternommen. Immer wieder wurde er darauf hingewiesen, dass der Kanton zuständig sei und die Sache verhindere. Wer die Situation aufmerksam beobachtet, stellt fest, dass die Angestellten des Kantons eigentlich sehr wenig Geschäftsinteresse an den Tag legen.
Hanspeter Frey:
In Allschwil wird bald ein Exempel im Masstab 1:1 vorliegen. Es wird sich dann zeigen, ob ein Gutachten überhaupt nötig sein wird oder nicht.
Regierungsrat Andreas Koellreuter:
Das Problem liegt gleich wie beim Traktandum 7. Wir können nicht ignorieren, dass es auch noch eine Bundeshauptstadt namens Bern gibt. Wir können nicht einfach etwas Anderes machen. Gutachten sind notwendig. Bei den Nationalstrassen ist der Bund zuständig, was Luzern erfahren musste.
Der Landrat hat der Regierung den Auftrag erteilt, ein Pilotprojekt ‘Tempo 30' erarbeiten zu lassen. Man hat das gemacht, das Echo war gut. Wenn man aber flächendeckend etwas unternimmt, müssen die Gemeinden dann auch den Mut aufbringen, auf den Gemeindestrassen die entsprechenden Geschwindigkeitskontrollen auch durchzuführen. Ohne bauliche Massnahmen, einfach am Anfang und am Ende ein Signal aufzustellen, bringt nichts. In Pratteln hat man diesbezüglich Erfahrungen gesammelt.
Alfred Zimmermann:
Ein Gutachten ist sinnvoll. Ohne einfache bauliche Massnahmen wird man aber keinen Erfolg haben.
Mir ist nun aber wichtig, dass im Hinblick auf künftige Initiativen der Verwaltungsablauf und die Zuständigkeiten geklärt sind.
Heinz Giger
zu HP Frey: Es gibt in Allschwil keine Initiative ‘Tempo 30-ohne’. Es gibt eine entsprechende Vorlage an den Einwohnerrat.
Regierungsrat Andreas Koellreuter:
Es besteht keine Pflicht für den Kanton, eine Gemeindeinitiative zu überprüfen. Auf freiwilliger Basis würde dies wohl gemacht, allenfalls mit Kostenfolge.
Max Ribi:
Die betroffenen Gesetze stammen aus der Zeit, als noch Geld vorhanden war. Gutachten verlangten je nach dem bauliche Massnahmen, die etwas kosteten. Heute hat sich die finanzielle Situation verschlechtert. Daraus ist die Konsequenz abzuleiten, dass heute Tempo 30 nicht eingeführt wird wegen finanziellen Knappheiten, die bauliche Massnahmen nicht mehr erlauben. Sollte man nicht endlich umdenken und Tempo 30 einführen ohne bauliche Massnahmen?
Willi Müller
hat sich in Deutschland umgesehen und viele Tempo-30-Quartiere ohne bauliche Massnahmen entdeckt. Man zeichnet deutlicher und auffälliger, mehr macht man nicht. Auch in Luzern kann man solche Lösungen feststellen. Die Gemeinden haben alle ihre Aggregate, um die Geschwindigkeiten zu kontrollieren.
Damit ist die Interpellation erledigt.
Mitteilungen
Landratspräsident Erich Straumann:
Man trifft sich heute ab 16.00 Uhr im Baselbieterstübli in der MUBA.
Die nächste Landratssitzung findet statt am 20. März 1997, 10.00 Uhr
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