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Fragestunde (7)
02. Franz Ammann: Hat der Kanton Zürich miserable Oberärzte
Eine Zusammenstellung der Verdienste von Oberärzten in mehreren Kantonen ergibt, dass Oberärzte im Kanton Zürich durchschnittlich Fr. 158'000.– verdienen. Im Kanton St. Gallen bekommen sie durchschnittlich Fr. 150'000.–, im Kanton Neuenburg Fr. 149'000.– und im Kanton Aargau Fr. 172'000.–. Müsste man anhand dieser Löhne nicht folgern, dass der Kanton Zürich miserable Oberärzte hat, wenn man als Vergleich den Kanton Basel-Landschaft beizieht, dessen Oberärzte durchschnittlich Fr. 200'000.– verdienen?
Bisher wurde für die hohen Ärztelöhne im Baselbieter Spitalbereich immer angeführt, dass diese so hoch sein müssten, weil sonst der Standort Basel-Landschaft an Attraktivität für diese Ärzte verliere und weil dann das Niveau in der ärztlichen Versorgung sinke. Anhand der obigen Zahlen sticht aber dieses Argument nicht mehr. Derart überrissene Löhne sind schlicht nicht mehr gerechtfertigt!
Fragen:
1. Wie sind diese enormen Lohnunterschiede zu begründen?
2. Was macht der Kanton, um mittelfristig diese Löhne so zu reduzieren, dass unser Kanton diesbezüglich ins Mittelfeld der Oberärzteeinkommen rutscht?
Regierungsrat Eduard Belser:
Die in der Frage aufgeführten Zahlen betreffend Kanton Baselland stimmen nicht. Ein Oberarzt in Zürich verdient im Minimum 124'000, im Maximum etwa 153'000.-- Franken. Dazu kommen noch Inkonvenienzen. Im Kanton Baselland ist das Gehalt der Oberärzte in der Besoldungsordnung geregelt, nämlich in den Lohnklassen 5 und 4. Die Beträge laufen von 111'000 bis zu 200'000 im absoluten Maximum. Zudem kennt der Kanton Baselland keine Inkonvenienzzulagen für Oberärzte. Ein Oberarzt gelangt in den seltensten Fällen in das absolute Maximum, da dies 20 Jahre Dienst voraussetzt, in Ausnahmefällen kann diese Dauer noch weiter verlängert werden.
Franz Ammann
dankt für die Antwort.
01. Ludwig Mohler: Offene Wahlen an Gemeindeversammlungen
Am 29. Oktober 1996 hat der Regierungsrat erstaunlicherweise entschieden, dass Wahlen anlässlich von Gemeindeversammlungen immer geheim durchzuführen seien. Dies ist aber nach meinem Wissen in den Gemeinden selten der Fall. Es wird oft offen gewählt, was vernünftig ist. Geheime Wahlen finden nur selten bei umstrittenen Kampfwahlen statt. Vorschriften betreffend geheime Wahlen bei Gemeindeversammlungen sind nirgends zu finden.
Frage:
Weshalb sollen solche Wahlen geheim durchgeführt werden und auf was für Grundlagen basiert das?
Regierungsrat Eduard Belser:
Es musste eine Beschwerde von Seltisberg gutgeheissen werden. Es wurde nun eine Regelung gefunden, die wir den Gemeinden mitteilen möchten und die lebbar ist.
Wenn nur ein Sitz zu bestellen ist, ist eine Einzelwahl im Sinne von Art. 28 Abs. 2 des Gesetz über die politischen Rechte durchzuführen. Bei zwei und mehr zu bestellenden Sitzen ist immer eine Gesamtwahl durchzuführen. Wenn mehr Personen kandidieren als Sitze zu verteilen sind, muss die Wahl geheim durchgeführt werden. Wenn gleichviele Personen kandidieren wie Sitze zu verteilen sind, kann der Versammlungsleiter die Absicht bekannt geben, eine offene Wahl in Form einer Abstimmung durchzuzführen. Wird Antrag auf geheime Wahl gestellt, wenn dies ein Viertel der anwesenden Stimmberechtigen beschliesst, muss sie geheim durchgeführt werden.
Ludwig Mohler
dankt für die Antwort.
03. Willi Müller: Vollzug des Krankenversicherungs-Obligatoriums
Alle Personen müssen laut Krankenversicherungsgesetz eine Krankenversicherung abschliessen und versichert sein. Die Gemeinden sind für die Überprüfung des Obligatoriums zuständig.
Fragen:
1. Ging die Durchsetzung des Obligatoriums problemlos über die Bühne?
2. Gibt es noch Leute, die sich dem Obligatorium widersetzen und was geschieht mit solchen Leuten?
3. Wie nimmt der Kanton diesbezüglich die Oberaufsicht über die vollziehenden Gemeinden wahr?
Regierungsrat Eduard Belser:
10 Gemeinden wurden angefragt, wie sie den Vollzug durchgeführt haben. Es gibt Gemeinden, die alles erledigt haben und es gibt Gemeinden, die noch an der Arbeit sind. Die Aufsicht des Kantons soll so gehandhabt werden, dass im ersten Quartal 1997 eine Vollzugsumfrage für den gesamten Kanton gestartet werden soll. Grosse Probleme bestehen nicht.
Willi Müller
dankt für die Antwort.
04. Gregor Gschwind: Erlenhof/Ebenrain: Direktzahlungen
Der Gutsbetrieb Ebenrain gehört dem Kanton und wird von einem Verwalter geführt.
Er bekommt deshalb keine Direktzahlungen.
Fragen:
1. Erhält der Erlenhof in Reinach Direktzahlungen?
Er gehört der Stadt Basel und wird von einem Verwalter geführt.
2. Wenn ja. Wieso der Erlenhof und der Ebenrain nicht?
Regierungsrat Eduard Belser:
Die unterschiedliche Behandlung des Erlenhofes und des Ebenrains: der Erlenhof wird betrieben und bewirtschaftet vom Verein für Jugendfürsorge mit Sitz in Basel. Der Verwalter und die Mitarbeiter des Erlenhofes sind von diesem Verein angestellt. Damit gehört der Erlenhof auch nicht der Stadt Basel und wird nicht von einem vom Staat angestellten Verwalter geführt. Unter diesem Aspekt werden dem Erlenhof Direktzahlungen ausbezahlt und dem Ebenrain entgehen diese 40'000 Franken.
Begründung der persönlichen Vorstösse
96/274
Motion von Uwe Klein vom 12. Dezember 1996: Vollständiger steuerlicher Abzug der Krankenkassenrichtprämien
96/275
Postulat von Peter Holinger vom 12. Dezember 1996: Verbesserungen im Verkehrsfluss und im Lärmschutz an der J2 und der Rheinstrasse im Abschnitt Liestal, Frenkendorf und Füllinsdorf
Keine Wortmeldungen.
Überweisungen des Büros
Landratspräsident
Erich Straumann
gibt Kenntnis von folgenden Überweisungen:
96/270 Bericht des Regierungsrates vom 3. Dezember 1996: Archäologische Notgrabungen im Werkhof der Firma E. Frey AG in Augst;
an die Erziehungs- und Kulturkommission
96/272 Bericht des Regierungsrates vom 10. Dezember 1996: Änderung des Landratsgesetzes als Gegenvorschlag zur formulierten kantonalen Gesetzesinitiative zur Ausstandspflicht der Landrätinnen und Landräte;
an die Justiz- und Polizeikommission
Petition vom 28. November 1996 betreffend "Nachtbusse für Basel und Umgebung";
an die Petitionskommission
Petition vom 28. November 1996 "gegen Zentralismus und Gleichschaltung in der Lehrerbildung";
an die Petitionskommission
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Fragestunde (Fortsetzung)
05. Uwe Klein: Strassenbeleuchtung auf der Rheinstrasse ab der Hülften
Seit einiger Zeit ist die Strassenbeleuchtung auf der Rheinstrasse ab der Hülften Richtung Pratteln, bis zum Kreisel Wannen demontiert. Es stehen nur noch die Kandelaber ohne die Beleuchtungskörper.
Zusätzlich ist die Strassenbeleuchtung ab Hülften auf der Frenkendörferstrasse bis Augst ausgeschaltet.
Fragen:
1. Welche Überlegungen führten zu dieser Reduzierung der Beleuchtung?
2. Hat die Verdunkelung System?
3. Kann wieder mit einer Strassenbeleuchtung auf diesen Abschnitten gerechnet werden?
Regierungsrätin Elsbeth Schneider:
Uwe Klein befragt den Regierungsrat, welche Überlegungen dazu geführt haben, die Strassenbeleuchtung auf der Rheinstrasse ab Hülften zu reduzieren. Im Rahmen der BUB 93 wurde die Notwendigkeit der Strassenbeleuchtung und der Zustand der Kandelaber auf allen Kantonsstrassen überprüft. Die Überprüfung führte zum Entscheid, die Beleuchtung in diesem Abschnitt abzuschalten und die Ausleger mit den Lampen zu demontieren. Im Rahmen der Strukturanalyse wurden alle Ausserortsabschnitte überprüft und im Sinne der Sparmassnahmen wurde dort die Beleuchtung abgeschaltet, wo man es verantworten kann. Aufgrund der gemachten Erfahrungen drängt sich eine erneute Inbetriebnahme der Beleuchtung im Abschnitt auf der Rheinstrasse ab Hülften nicht auf.
06. Theo Weller: Vergabe der Lüftungsanlagen im Kantonsspital
Die Lüftungs- und Klimaanlagen des oben genannten Neubaus wurden an eine Firma im Kanton Jura für 4,3 Mio. Franken vergeben. Offenbar um gut 20 % günstiger als die übrigen Offerten.
Die ergibt eine Einsparung von gut und gern ca. Fr. 900'000.–! Dies ist bei den heutigen tiefen Preisen ein respektabler Betrag, der nicht einfach durch "steuerzahlenden, einheimischen" Unternehmer hingenommen werden kann.
Fragen:
1. Wie hoch sind die vergleichbaren Positionen im Kostenvoranschlag?
2. Ein grosser Betrag der Lüftungsanlagen machen jeweils die Monoblöcke (Apparate) aus. Sollten französische Apparate zur Anwendung gelangen, wer sagt auf Grund der Qualitätskontrolle, dass andere, qualitativ bessere Lüftungsaggregate eingebaut werden müssen?
3. Wäre ein unabhängiger Prüfingenieur, der die Qualitätskontrolle der Materialien vorher und der Arbeiten vor Ort durchführt, nicht sinnvoll?
So wie ich es weiss, wird dies in Deutschland auf Grund der schlechten Erfahrungen, jetzt von den ortsansässigen Unternehmern, gefordert.
4. Kann der jurassische Unternehmer mit nur vier eigenen Monteuren die Termine einhalten?
5. Wer garantiert, dass der Gesamtarbeitsvertrag für die Monteure auf der Baustelle eingehalten wird?
Regierungsrätin Elsbeth Schneider:
Ist froh um diese Frage von Theo Weller, um Gerüchten, es sei bei dieser Vergabe nicht mit rechten Dingen zugegangen, entgegentreten zu können.
Zu Frage 1: Der Vergabesumme von 4,198 Mio steht ein Kostenvoranschlag von 3,539 Mio gegenüber. Die Überschreitung ist entstanden, weil sich die Konkurrenzsituation der Apparatelieferanten seit der Einholung der Richtofferte stark verringert hat.
Zu Frage 2: Die Qualitätsanforderungen der Monoblöcke (Apparate) sind im Leistungsbeschrieb genau fixiert und von der Unternehmung bestätigt worden. In der Wahl des Lieferanten war der Unternehmer frei.
Zu Frage 3: Wir haben einen unabhängigen Prüfingenieur der Consulting- Firma Hofstrasser [?] in Zürich engagiert. Diese Firma wird sowohl die Qualitätskontrolle der Materialien vor der Montage, die Ausführungsarbeiten, die Abnahme und sämtliche Messungen nach der Abnahme durchführen.
Zu Frage 4: Die jurassische Unternehmung wird, wie das in dieser Branche üblich ist, Montageequipen, die dem Gesamtarbeitsvertrag unterstellt sind, einbetten. Eine Bestätigung der Unternehmung, dass sie sich an den GAV hält, liegt der Regierung vor. Die Unternehmung hat sich auf die Einhaltung aller Termine verpflichtet, was die Regierung auch überprüfen wird.
Zu Frage 5: Die Montageequipen werden namentlich bekanntgegeben. Dazu sind regelmässige, unangemeldete Kontrollen auf den Baustellen vorgesehen. Sobald etwas nicht korrekt ablaufen sollte, würde die Direktion den Auftrag zurücknehmen.
Peter Holinger:
Wer übernimmt später die Servicearbeiten? Ist es die jurassische Unternehmung? Kommt der Lieferant aus der Schweiz?
Regierungsrätin Elsbeth Schneider:
Solange es um Garantiearbeiten geht, muss die jurassische Unternehmung verantwortlich sein.
Der Lieferant kommt aus Frankreich. Er hält sich an die Vorschriften. Es handelt sich um ein Siemens - Modell.
07. Walter Jermann: Polizei 2000
Mit der Polizei 2000 wird der Kanton Basel-Landschaft eine gut ausgerüstete Polizei haben. Die Polizeiposten werden nach Konzept, alle mit der gleichen Ausrüstung ausgestattet werden. Beim Fahrzeugpark werden städtische wie ländliche Posten mit den gleichen Fahrzeugen ausgerüstet. Dies hat sich als ein Nachteil bei Eis und Schnee herausgestellt. Bei Einsätzen müssen zum Teil weitere Wege in Kauf genommen oder Ketten montiert werden.
Fragen:
1. Sind diese Nachteile bekannt?
2. Können diese Polizeiposten mit Autos ausgerüstet werden, die mit 4-Rad Antrieb versehen sind und höheren Bodenabstand aufweisen?
3. Wenn ja, in welchem Zeitraum könnte dies realisiert werden?
Regierungsrat Andreas Koellreuter:
Vorbemerkung: Seit 1995 erfolgt die Fahrzeugbeschaffung und deren Bewirtschaftung durch eine Kommission, die der Leiter der Abteilung Technik präsidiert. Diese Kommssion besorgt den Austausch und Ersatz der Fahrzeuge. Die Fahrzeuge haben verschiedene Bedingungen zu erfüllen: Platzangebot, geringer Treibstoffverbrauch, Anschaffungskosten, Unterhalt usw.
Zu Frage 1: Als Patrouillenfahrzeug ist ein Fahrzeug der Firma Opel in der sogenannten Behördenversion vorgesehen. Es ist uns bewusst, dass mit diesem Auto nicht sämtliche Extremsituationen bewältigt werden können. Nach Abwägung aller Vor- und Nachteile hat die Fahrzeugkommission beschlossen, generell keine Allradfahrzeuge anzuschaffen. Bei entsprechender Bereifung sind die gewählten Fahrzeuge bei jeder Witterung genügend einsatzfähig. Das Befahren von unwegsamem Gelände beschränkt sich auf einen Bereich von 1–5%. Deshalb drängen sich auch für ländliche Regionen die aufwendigeren Allradfahrzeuge nicht auf. Das Fahren auf Matsch, Schnee und Eis bedarf auch mit Allradfahrzeugen einiger Übung. Da die Polizisten und Polizistinnen häufig die Fahrzeuge wechseln müssen, könnte die Umstellung von zweirad- auf allradbetriebene Fahrzeuge zusätzliche Probleme verursachen.
Zu Frage 2. Die Fahrzeugkommission hat festgehalten, dass die Erfahrungen der nächsten Jahre zeigen muss, ob man auf die Frage des 4-Rad Antriebes zurückkommen muss. Das ausnahmsweise notwendige Montieren von Schneeketten ist kein Grund, das bewährte Konzept zu verändern.
Zu Frage 3: Evaluation, Budgetierung und Lieferfristen geeigneter Allradfahrzeug würden einen Zeitraum von etwa einem Jahr beanspruchen, sofern es einmal so weit kommen sollte. Zur Zeit aber besteht kein Anlass, am bestehenden Konzept etwas zu ändern.
Persönliche Erklärung
Emil Schilt:
Heute morgen habe ich wohl ein sehr hartes Votum abgegeben. Ich habe damit Frau Schneider persönlich getroffen. Dies war nicht meine Absicht, ich entschuldige mich dafür in aller Form.
9 96/204
Berichte des Regierungsrates vom 17. September 1996 und der Erziehungs- und Kulturkommission vom 25. November 1996: Kantonale Beiträge an die Einwohnergemeinden für die freiwillige Einführung umfassender Blockzeiten mittels Unterricht an der Primarschule
Andrea Von Bidder:
Vor sieben Jahren begann sich die EKD mit neuen Schulzeitmodellen zu befassen. 1992 starteten drei Gemeinden in Pilotprojekten mit dem Blockunterricht. Zweieinhalb Jahre später fielen die Reaktionen bei Eltern, Lehrern, Behörden und Schülern wie Schülerinnen überwiegend positiv aus. In harten und zähen Verhandlungen entstand die heutige Vorlage, welche 8 Abteilungslektionen pro Schulkind und 33 Lehrerlektionen pro Klasse verlangt. Dieser Vorschlag ist ein Maximum, das der Kanton zu finanzieren bereit wäre. Unter Blockzeit ist eine fixe Anzahl Stunden zu verstehen, während denen das Kind im Schulhaus anwesend ist. Während der Blockzeit ist das Kind von einer Lehrkraft betreut. Damit ist gewährleistet, dass es von einer Fachperson Ausbildung geniesst, sei dies in einer Lern- , Erholungs- oder Spielphase. Neben den Vormittagen besuchen alle Primarschüler den Unterricht auch noch an zwei bis drei Nachmittagen. Dafür hat der Erziehungsrat die Stundentafel für die Unterstufe, 1. und 2. Klasse, erweitert. Andere Schulbesuchszeiten bedingen auch andere Unterrichtsformen: Dirigierte die Lehrkraft früher die Klasse im Frontalunterricht, so wechseln sich heute Einzel- , Partner-, und Gruppenarbeit ab. Die Kinder gestalten ihren eigenen Arbeitsplan und schaffen einen persönlichen Wochenplan in Zusammenarbeit mit der Lehrkraft. Die eigenaktiven Lehr- und Lernformen werden unter dem Kürzel ELF zusammengefasst. Das Ziel der regierungsrätlichen und von der Kommisssion unterstützten Vorlage ist es, diese selbständigen Lernformen an der Unterstufe einzuführen und sie dann an der Mittelstufe einzuüben und anzuwenden. Dafür wurden an der Mittelstufe die Abteilungsstunden reduziert. In der Kommissionsberatung war Eintreten unbestritten. Mit der Einführung der Blockzeiten passt sich die Schule den gewandelten Gesellschafts- und Familienstrukturen an. Die Gemeindeautonomie bleibt gewahrt, da es ihnen freigestellt ist, ob und für welche Variante sie sich entscheiden. Wenn die Befürworter und Befürworterinnen von umfassenden Blockzeiten mit mehr Lektionen pro Schüler und Klasse einverstanden sind, so müssen wir auch den Mehrkosten zustimmen. Die Mehrkosten setzen sich aus den Besoldungsbeiträgen gemäss dem gebundenen Finanzausgleich im Bildungswesen und dem fixen Anteil an den Grundkurs IMS von 25% zusammen. Würden alle Baselbieter Gemeinden umfassende Blockzeiten einführen und beschliessen, alle acht Abteilungsstunden in den beiden ersten Schuljahren zu wählen, so entstünden Mehrkosten in der Höhe von 5,9 Millionen. Davon hätten die Gemeinden 4,5 Millionen und der Kanton 1,4 Millionen zu übernehmen. In sechs Gemeinden ist die konkrete Einführung auf Sommer '97 möglich und in Vorbereitung.
Arisdorf und Binningen sind die Versuchsgemeinden, welche nicht mehr zum früheren Zustand zurückkehren möchten und heute auf die landrätliche Zustimmung hoffen. Dazu bitte ich Sie, einen einmaligen Kredit von 100'000 Franken zu genehmigen.
Die Ermöglichung von Blockzeiten in der vorgeschlagenen Form beschliessen wir heute als Rahmenkredit. Die Zustimmung heute würde den Kanton schäzungsweise kaum mehr als 500'000 Franken kosten. Um über den Rahmenkredit abstimmen zu können und nicht über eine an Bedingungen geknüpfte Abstimmung, hat die Kommission eine Formulierung vorgelegt, die Sie im Bericht finden.
Barbara Fünfschilling:
Die FDP hat sich sehr interessiert zum Thema Blockzeiten unterhalten. Für die FDP-Fraktionsmitglieder war klar, dass die Einführung der Blockzeiten den heutigen gesellschaftlichen Gegebenheiten entspricht. Die FDP-Fraktion bittet aber die Kommission, noch einmal zusammenzusitzen und zu prüfen, wie eine kostenneutrale Lösung gefunden werden könnte.
Claudia Roche:
Die SP - Fraktion ist gegen die Zurückweisung der Vorlage an die Kommission. Der strittige Punkt war bereits am 14. November in der Kommission behandelt worden.
Eine persönliche Bemerkung: Für mich als Deutsche und Mutter von zwei Kindern ist es ein besonderer Moment, zu den Blockzeiten reden zu können. Ich empfand die Zeiteinteilung in Kindergarten und Schule als merkwürdig.Die Organisation der Familienarbeit hat unter den Stundenplänen der Kinder gelitten. Frauen sind heute im öffentlichen Leben integriert, Beruf und Familie schliessen sich nicht mehr aus. Diese Entwicklung gilt es zu respektieren.
Mit den Blockzeiten profitieren alle: Die Kinder, die Eltern, die Lehrkräfte. Der finanzielle Aufwand bewegt sich für uns im Rahmen und ist vertretbar. Die Frauen werden flexibler für den Arbeitsmarkt, die Lehrkräfte können individuell auf die neuen Bedingungen reagieren. Mit der Einführung der Blockzeiten schaffen wir eine notwendige Anpassungsleistung an die moderne Zeit. Die SP- Fraktion ist mit den finanziellen Konsequenzen einverstanden
und unterstützt die Vorlage einstimmig. Die Abschreibung von Postulat 87/169 und der Landratsbeschluss 472 werden von uns abgelehnt. Wir beantragen die Streichung der entsprechenden Passage.
Fritz Graf:
Ich weiss nicht, wie die Fraktion zum Rückweisungsantrag steht. Da wir den fünfzigsten Geburtstag von Hans Schäublin feiern mussten, hatten wir keine Zeit, uns mit dem Antrag zu befassen. An der Fraktionssitzung vom Mittwochabend zeigte sich aber, dass etwa die Hälfte
der Mitglieder die Vorlage unterstützt, während die andere Hälfte nicht überzeugt ist. Persönlich bin ich nur halbherzig bei der aktuellen Vorlage. Blockzeiten erachte ich als sinnvoll. Es verwundert mich bloss, dass man erst jetzt über dieses Thema so viel redet und dass die Einführung der Blockzeiten in den Gemeinden so viel Mehrkosten verursacht. Unbestritten ist in der Fraktion auch, dass der Abteilungsunterricht sinnvoll ist. Man muss sich aber fragen, warum kostet die Einführung der Blockzeiten so viel und warum dürfen sich einzelne Gemeinden dagegen wehren. Es stört mich, dass wir 1,4 Millionen Franken vom Kanton aus an vielen Orten verteilen, wo es gar nicht nötig wäre, nur damit ein kleines Zückerchen für die Einführung der Blockzeiten gegeben ist. Einerseits wollen die Gemeinden immer mehr Autonomie, was auch richtig ist,
und jetzt wollen sie wieder Geld vom Kanton. Im Bildungswesen stehen uns grosse Veränderungen bevor.
Uwe Klein:
Die CVP - Fraktion ist nicht für Zurückweisung an die Kommission. Das Thema Blockzeiten ist seit 25 Jahren im Gespräch. Die Gemeinden haben mit den verschiedenen Vorlagen alle Möglichkeiten, Blockzeiten in ihrem Sinne einzuführen. Es ist nicht anzunehmen, dass alle 84 Gemeinden sofort Blockzeiten einführen werden, also werden auch nicht die gesamten 1,4 Millionen fällig.
Ludwig Mohler:
Auch die Schweizer Demokraten unterstützen die Einführung der umfassenden Blockzeiten an den Primarschulen. Trotzdem erachten auch wir die Kosten von 1,4 Millionen Franken als zu hoch. Die Kommission soll die Angelegenheit noch einmal prüfen. Wir unterstützen deshalb den Rückweisungsantrag der FDP-Fraktion.
Roland Meury:
Es ist leicht zu verstehen, dass eine Fraktion einen Kommissionsbericht zurückweist, wenn neue Aspekte dazugekommen sind. Dies ist im aktuellen Beispiel nicht der Fall, weshalb man den Eindruck nicht los wird, dass die FdP - Fraktion bremsen will.
Rudolf Felber:
Es kann eben vorkommen, dass eine Kommission nicht alles genau beachtet hat. Wie durch Teilpensen eine kostenneutrale Lösung möglich ist, hat die Kommission nicht angeschaut. Wir wären froh, wenn wir endlich den Entscheid für die Blockzeiten hätten. Um einen Vorschlag für die kostenneutrale Lösung zu erhalten, soll das Geschäft zurück an die Kommission.
Beatrice Geier:
Es entsteht nun ein ungutes Gefüh, das wir mit dem Rückweisungsantrag hätten verhindern wollen. Plötzlich sind nun in der Fraktionssitzung neue Varianten aufgetaucht, über die in der Kommission nicht diskutiert wurde. Es geht jetzt wirklich noch darum, herauszufinden, ob es eine kostenneutrale Lösung geben kann. Das heisst aber nicht, dass wir dem Landrat oder der Kommission in den Rücken schiessen, wir wollen einfach die neuen Aspekte noch einmal in Ruhe diskutieren.
Ernst Thöni:
Es geht nicht darum, das Geschäft auf die lange Bank zu schieben, sondern um die Behandlung der neuen Erkenntnisse, die wir erst seit einer Woche haben.Deshalb Rückweisung an die Kommission.
Gerold Lusser:
Jetzt haben wir, was wir nicht haben wollten: eine Detaildebatte. Besinnen wir uns auf das Wesentliche, die Blockzeiten. Unter Berücksichtigung aller Faktoren bin ich gegen eine Zurückweisung. Der finanzielle Rahmen ist nicht so bedeutend, dass ein erneutes Aufrollen gerechtfertigt wäre. Der Landrat kann heute mit Fug und Recht ja sagen.
Eva Chappuis:
Die FDP-Fraktion zeigt grosse Mühe, ihre Haltung zwischen Kommissionsberatung und Plenum einigermassen aufrecht zu erhalten. Die Frage einer Lösung bei der Einführung der umfassenden Blockzeiten mit Teilzeitlehrkräften wurde in der Kommission am 14. 11. diskutiert. Es ist nicht einzusehen, warum die Kommission nun noch einmal an diesen Punkt zurück soll, nachdem sich die FDP nicht dazu geäussert hatte.
Oskar Stöcklin:
Ich fragte mich, was wohl der Grund sein könnte, warum die Vorlage an die Kommission zurückgewiesen werden sollte. Alle sind für die Einführung der Blockzeiten. Aber kann man sich im Ernst vorstellen, dass man ein Schulmodell in der Primarschule einführt, das die Lehrkräfte im Teilpensum beschäftigt?
Danilo Assolari:
Die Debatte erstaunt mich schon. Wir haben einen einstimmigen Kommissionsentscheid für die Einführung der Blockzeiten. Ich empfinde die Debatte hier als ein kleinliches Spiel, als Desavuierung der Kommissionsmitglieder.
Regierungsrat Peter Schmid:
Im Gegensatz zum Schluss der Debatte war zu Beginn viel von Liebe die Rede. Aber vor Ihnen liegt etwas viel Einfacheres: Eine moderne, bildungspolitische Vorlage. Modern in zweierlei Hinsicht: Erstens nimmt sie das alte Anliegen für zusammenhängende Schulzeiten auch für die kleinen Schülerinnen und Schüler auf. Zweitens setzt die Vorlage für Landrat und Erziehungsrat einen Rahmen. Einen minimalen und einen maximalen Rahmen und belässt dabei den Gemeinden sehr viel Spielraum. Heute debattieren wir um die Frage: Welches ist die maximalste und teuerste Variante, die eine Gemeinde wählen kann? Das heisst, dass die Gemeinden kostengünstigere Lösungen wählen können bis hin zum Verzicht. Der Vorschlag, mit Teilpensen eine günstigere Lösung zu finden, ist möglich und wird durch die Vorlage nicht verhindert . Aber es geht natürlich nicht, zwangsweise Vollpensen für Lehrerinnen und Lehrer abzuschaffen. Man stelle sich vor, was es für eine grosse Gemeinde bedeuten würde, wenn man sagen würde, das Einführen der Blockzeiten sei nur möglich, wenn die Lehrkräfte ausschliesslich in Teilpensen angestellt würden. Es ist auch nicht so, wie Fritz Graf meint, dass der Kanton mit dieser Vorlage eine Art Einführungsbeitrag ("Zückerchen") an die Gemeinden leisten will. Der Kantonsbeitrag ergibt sich aus der heute gültigen gesetzlichen Regelung des gebundenen Finanzausgleiches. Sollte die Aufgabenteilung dereinst zum Ergebnis führen, dass alle Kosten der Gemeindeschulen von den Gemeinden selbst zu tragen seien, dann müssten sie auch alles übernehmen.
Andrea Von Bidder:
Die Diskussion in den Fraktionssitzungen hat gezeigt, dass einzelne Kommissionsmitglieder nicht alle Detailfragen ausführlich und verständlich genug in den Fraktionen diskutiert haben. Nicht allen Kommissionsmitgliedern ist es gelungen, ihre Fraktionen von der Vorlage zu überzeugen. Eine klare Stellungnahme ist jetzt angezeigt.
Barbara Fünfschilling:
Es war für mich nicht eine besonders angenehme Aufgabe, dem Rat die Haltung der Fraktion mitzuteilen. Zu beurteilen, ob die Kommission richtig besetzt ist, soll Danilo Assolari beurteilen.Nach den Ausführungen des Erziehungsdirektors ist zu hoffen, dass die Frage der Kostenneutralität geklärt ist. In diesem Sinne ziehe ich meinen Rückweisungsantrag zurück, in der Hoffnung, dass jede Gemeinde das für sie passende Modell finden kann.
Landratspräsident
Erich Straumann:
Nach Rückzug des Zurückweisungsantrages ist Eintreten unbestritten.
Detailberatung
Titel und Ingress, Punkte 1-5
Keine Wortmeldungen.
Punkt 6
Claudia Roche
beantragt die Streichung folgender Passage:" Das Postulat 87/169 von Landrätin Renata Sandrin - Sandroni vom 7. September 1987, der Landratsbeschluss Nr. 422 vom 3. Februar 1992."
Andrea Von Bidder:
Die Auffassungen über die beiden Pendenzen waren in der Kommission geteilt in der Frage der Gemeinde- beziehungsweise der Kantonszuständigkeit bezüglich der freiwilligen öffentlichen Tagesschulen für Primarschülerinnen und Primarschüler. Mit der Einführung der Blockzeiten sind die Anliegen aufgenommen und für die Einführung von Tagesschulen auf Primarstufe sind die Gemeinden zuständig. Entgegengehalten wurde dieser Argumentation, dass Tagesschulen nicht bloss die Vormittage betreffen und mit Vorteil nicht kommunal, sondern regional zu organisieren sind. Die Kommission war mit 7 zu 4 Stimmen für Abschreiben der beiden Pendenzen.
Regierungsrat Peter Schmid:
In den beiden Vorstössen wird die versuchsweise Einführung von Tagesschulen besprochen.Tatsächlich ist die politische Forderung nach Tagesschulen im Kanton BL nicht erfüllt. Die versuchsweise Einführung, wie sie gefordert wird, ist ein Irrtum. Es gibt nichts zu erproben. Wenn eine Gemeinde eine Tagesschule einführen will, so legt ihr der Kanton keine Steine in den Weg. Der Kanton ermöglicht Tagesschulen, leistet aber keine finanziellen Beiträge.
://: Der Antrag der SP-Fraktion wird grossmehrheitlich abgelehnt.
://: Der Landratsbeschluss wird mit vereinzelten Gegenstimmen angenommen.
Landratsbeschluss
betreffend kantonale Beiträge für die freiwillige Einführung umfassender Blockzeiten mittels Unterricht an den Primarschulen und an den Sonderschulen des 1. bis 5. Schuljahres
Vom 12. Dezember 1996
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
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1
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An Primarschulen des Kantons Basel-Landschaft wird die Einführung umfassender Blockzeiten mittels Unterricht ermöglicht. Die definitive Entscheidung über die Einführung von Blockzeiten liegt bei den Einwohnergemeinden.
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2
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Damit die vom Erziehungsrat genehmigte Stundentafel mit erweiterter Unterrichtszeit an der ersten und zweiten Primarschulklasse in Kraft gesetzt werden kann, beauftragt der Landrat den Regierungsrat, ab Kalenderjahr 1998 einen jährlich wiederkehrenden Rahmenkredit von maximal 1,4 Millionen Franken (gemäss Kostenstand 1996 und Klassenbildungsplan im Schuljahr 1995/96) ins Budget einzustellen.
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3
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Zwecks Inkraftsetzung des Reglements über die Einführung von Blockzeiten an der Primarschule auf das Schuljahr 1997/98 wird ein einmaliger Kredit in der Höhe von Fr. 100'000.- bewilligt. Der Betrag ist auf das Konto 2522.362.12-2 für den Beitrag an die Löhne der Primar-, Real- und Sonderschullehrkräfte und auf das Konto 2522.362.10 für den Beitrag an Jugendmusikschulen aufzuteilen.
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4
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Die Kredite gemäss Ziffer 2 und 3 sind gebunden an die Leistung kantonaler Beiträge für die Besoldung der Lehrerinnen und Lehrer der Primarschulen, der Sonderschulen der 1. bis 5. Klasse sowie der Jugendmusikschulen gemäss § 144 Absatz 1 Buchstaben a. und c. des Schulgesetzes vom 26. April 1979.
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5
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Die Ziffern 2 und 3 dieses Beschlusses unterstehen gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b. der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft vom 17. Mai 1984 der fakultativen Volksabstimmung.
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Das Postulat 87/61 von Landrätin Ruth Heeb-Schlienger vom 30. März 1987, das Postulat 87/169 von Landrätin Renata Sandrin-Sandroni vom 7. September 1987, der Landratsbeschluss Nr. 472 vom 3. Februar 1992 sowie die Postulate 93/18 und 93/19 von Landrätin Liselotte Schelble vom 21. Januar 1993 werden als erledigt abgeschrieben.
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