LR Protokoll 13. November 1997 (Teil 7)

Protokoll der Landratssitzung vom 13. November 1997



Zur Traktandenliste dieser Sitzung main.htm

Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)



3 97/164
Motion von Liselotte Schelble vom 4. September 1997: Unterstellung von Rechtsberatungsaufträgen unter das zukünftige Submissionsgesetz

Regierungsrätin Elsbeth Schneider: In § 2 Absatz 1 Ziffer c des Submissionsgesetzes ist aufgeführt, dass dieses auch für Dienstleistungsaufträge vorgesehen ist. Der Begriff wurde absichtlich weitgefasst und nicht detailliert aufgeführt. Eine Präzisierung für die Rechtsgutachten im Gesetz wird ausdrücklich abgelehnt. Damit soll erreicht werden, dass nicht alle Dienstleistungsaufträge im Gesetz aufgezählt werden, was sonst auch bei den Bauaufträgen und bei Aufträgen zur Beschaffung von Gütern erfolgen müsste. Sollte eine Präzisierung dennoch verlangt werden, könnte diese allenfalls in die entsprechende Verordnung aufgenommen werden, da solche Einzelheiten nicht im Gesetz verankert werden sollten. Das Gesetz wurde von Anfang an gemeinsam mit dem Kanton Basel-Stadt beraten, die Sozialpartner wurden angehört und die Vernehmlassung abgeschlossen. Das Gesetz ist auf gutem Wege. Eine Erweiterung müsste mit dem Kanton Basel-Stadt wiederum abgesprochen werden.


Urs Wüthrich: Wichtig ist, dass dieser Bereich der Dienstleistungen nicht vom Submissionsgesetz ausgeschlossen wird. Da sich der Rahmen der Verordnung offenbar besser als Verankerung eignet, sollte dieser Vorstoss in der Form eines Postulates überwiesen werden, damit es in die Weiterverarbeitung des Gesetzes und der Nebenerlasse einfliessen kann.


Regierungsrätin Elsbeth Schneider stellt sich auch gegen die Überweisung des Vorstosses als Postulat, da einzelne Bereiche nicht namentlich angeführt werden sollten. Selbstverständlich sollen Rechtsgutachten, die einen bestimmten Betrag überschreiten, künftig ausgeschrieben werden.


Dieter Völlmin: Aus der Sicht eines möglicherweise Halbwegsbetroffenen möchte ich festhalten, dass ich grundsätzlich nichts gegen die Unterstellung der Rechtsgutachten unter das Submissionsgesetz einzuwenden habe. Gemäss dem entsprechenden Bundesgesetz liegt der Schwellenwert für die Dienstleistungen bei 263'000 Franken. Nach der interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen liegt dieser bei 403'000 Franken. Können sich die anwesenden Regierungsräte daran erinnern, jemals einen Rechtsberatungsauftrag erteilt zu haben, der nur annähernd diesen Schwellenwert erreichte? M. E. hat dieses Begehren keine Bedeutung, da der Regierungsrat meist seinen Rechtsdienst mit solchen Aufträgen betraut und externe Rechtsgutachten kaum diesen Schwellenwert erreichen dürften.


Ich möchte zudem darauf hinweisen, dass die in Abschnitt 2 der Motion festgehaltenen Ausführungen falsch sind. Rechtsgutachten unterstehen dem Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen nicht. Die Formulierung im Bundesgesetz entspricht jener in der interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen. Mit der Aufnahme der Rechtsberatungsaufträge in das Submissionsgesetz erreicht man einzig einen grossen administrativen Aufwand und hat praktisch keinen Anwendungsfall.




://: Einstimmig mit einigen Enthaltungen wird beschlossen, die Motion nicht zu überweisen.






5 97/195
Interpellation von Ludwig Mohler vom 25. September 1997: Sanierung des Belchentunnels. Antwort des Regierungsrates


RR Elsbeth Schneider beantwortet den sieben Fragen umfassenden Katalog:


Frage 1: Wann kann mit ersten verbindlichen Projekten für die Sanierung gerechnet werden?


An der Sitzung der Belchenkommission vom 17. September 1997 wurde beschlossen, bis Ende Januar 1998 eine Zweckmässigkeitsprüfung für die verschiedenen Varianten durchzuführen. Im Februar 1998 wird sich die Belchenkommission aufgrund der Resultate dieser Prüfung für die weiter zu bearbeitende Variante entscheiden. Vorher ist offen, ob nur eine konventionelle Sanierung oder auch der Bau einer dritten Röhre weiterverfolgt wird. "Verbindlich" werden die anschliessend zu erarbeitenden Projekte mit ihrer Genehmigung durch die zuständigen Bundesstellen (Bundesamt für Strassenbau bzw. EVED/Bundesrat für eine allfällige dritte Röhre).




2. Frage: Wann liegen genauere Kostenschätzungen für dieses Projekt vor?


Aufgrund des heutigen Projektierungsstandes belaufen sich die Kosten auf rund 50 Millionen Franken für die Sanierung der bestehenden beiden Röhren und auf 200 Millionen Franken für den Bau einer allfälligen dritten Tunnelröhre (Kantons- und Bundesanteil).




3. Wann ist der genaue und verbindliche Subventionssatz des Bundes bekannt, und wie hoch ist dieser?


Dies kann so nicht beantwortet werden. Die heutigen Beitragssätze des Bundes betragen 84 % für den Bau (Ausbau, Umgestaltung) bzw. 47 % für den baulichen Unterhalt (Instandsetzung, Erneuerung). Diese Sätze werden für die Jahre 1998 und 1999 einheitlich auf 84 % festgesetzt. Die Sätze für die Jahre ab 2000 sind noch nicht bekannt.




Frage 4: Wie hoch wäre entsprechend der Kostenanteil für den Kanton Solothurn?


Der Kanton Solothurn beteiligt sich gemäss Vereinbarung aus dem Jahre 1962 entsprechend der Tunellänge auf seinem Kantonsgebiet mit 44,4 % an allen Unterhaltskosten des Belchentunnels.




Frage 5: Mit welcher realistischen Zeitspanne rechnet der Regierungsrat bei der Sanierung?


Die Zeitspanne ist abhängig von der Variante, die zur Weiterbearbeitung ausgewählt wird. Der Regierungsrat ist sich bewusst, dass rasch gehandelt werden muss und wird sich dafür einsetzen, der - unter Berücksichtigung aller technischen, terminlichen und finanziellen Aspekte - gesamtwirtschaftlich günstigsten Lösung zum Durchbruch zu verhelfen.




Frage 6: Wie setzt sich die - von Frau RR Schneider erwähnte - Expertenkommission namentlich zusammen?


Als Experten für die Begleitung des Ingenieurteams und die Beratung der Bauherrengremien (Belchenkommission und Projektkommission) wurden beigezogen:


- Prof. Dr. K. Kovari, ETH Zürich, Institut für Geotechnik


- Prof. Dr. L. Lauber, Geologe, Riehen


- G. Schillinger, Dipl. Ing. ETH, Riehen




Frage 7: Wäre bei einer Sanierung der Autobahn-Tunnelröhre am Belchen nicht zugleich auch der Ausbau auf eine Doppelspur (ähnlich Gotthard) möglich oder ist dies so vorgesehen?


Die Frage ist unverständlich. Von "Ausbau auf Doppelspur" wird im Zusammenhang mit Bahnprojekten gesprochen. Vermutlich meint der Interpellant richtungsgetrennte Fahrbahnen. Solche getrennten Fahrbahnen bestehen im Belchentunel mit seinen beiden Röhren seit Inbetriebnahme, ganz im Gegensatz zum Gotthardtunnel, der nur eine einzige Röhre aufweist und im Gegenverkehr betrieben werden muss, mit allen betrieblichen Nachteilen wie eingeschränkte Verkehrssicherheit, höherer Energieverbrauch usw. Es ist sicher nicht vorgesehen, am Belchen langfristig Gotthardverhältnisse zu schaffen. Hingegen ist klar, dass ohne eine dritte Röhre jahrlelang eine der bestehenden Röhren im Gegenverkehr betrieben werden müsste, damit in der andern Röhre die erforderlichen Sanierungsarbeiten durchgeführt werden könnten.




Landratspräsidentin Heidi Tschopp fragt den Interpellanten, ob er mit der Beantwortung seiner Fragen einverstanden ist.


Ludwig Mohler bedankt sich bei Regierungsrätin Elsbeth Schneider für die Beantwortung der Interpellation.




Fortsetzung des Protokolls vom 13. November 1997


Back to Top