LR Protokoll 17. Oktober 1996
Protokoll der Landratssitzung vom 17. Oktober 1996
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Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)
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Berichte des Regierungsrates vom 20. August 1996 und der Bau- und Planungskommission vom 23. September 1996: Sandoz Ausbildungszentrum in Muttenz (SAZM); Erwerbsvorlage
Rudolf Felber erläutert den Kommissionsbericht. Die Bau- und Planungskommission befasste sich an zwei Sitzungen mit der Vorlage, sie nahm auch einen Augenschein. Nachdem sich die Kommission bildungspolitisch orientiert hat, ist sie auf die Vorlage eingetreten. Sie hat zur Kenntnis genommen, dass viele Fragen noch offen sind, und viele Abklärungen noch getroffen werden müssen.
Im Vordergrund steht der Erwerb dieses Ausbildungszentrums, in dem die DMS 2 untergebracht werden kann.
Die BPK kann aber nicht Hand bieten zu einem Kauf dieses Gebäudes für 19 Mio Franken und einem zusätzlichen Umbau. Wäre dies notwendig, würden wir das falsche Gebäude kaufen!. Die Vertreter der DMS haben dann auch bestätigt, dass die Räumlichkeiten, so wie sie jetzt vorgefunden werden, übernommen und für den Unterricht genutzt werden können. Darum beantragt die BPK, dass die Projektierungskosten von 570'000 Franken nicht gesprochen werden, da sie nicht nötig sind. Das Gebäude ist in einem vorzüglichen Zustand und kann von der Schule genutzt werden.
Die Kommission stimmt dem Erwerb mit 9:0 Stimmen, ohne Enthaltungen zu und bittet den Landrat, dem Landratsbeschluss gemäss Kommissionsentwurf zuzustimmen.
Hans Herter: Die FDP-Fraktion stimmt der Vorlage, so wie sie von R. Felber vorgestellt worden ist, oppositionslos zu. Die Fraktion begrüsst, dass die BPK die Vorlage abgeändert und dem Projektierungskredit nicht entsprochen hat.
Die FDP deponiert schon heute, dass sie sich solch teuren Anpassungsarbeiten auch in Zukunft widersetzen wird. Sie bittet deshalb die Regierung und die Verwaltung, zusätzliche Ausbauten sorgfältig und kosten-nutzengerecht zu prüfen. Prioritäten müssen nach unserer Meinung auch im Bildungswesen gesetzt werden. Wünsche der Benutzer müssen im Einklang stehen mit den finanziellen Möglichkeiten des Kantons. Wir sind überzeugt, dass das Ausbildungszentrum für die vorhandenen schulischen Bedürfnisse ohne perfektionistische Aus- und Anbauten erfolgreich und optimal genutzt werden kann.
Rolf Rück: Die SP-Fraktion betrachtet den Kauf des Ausbildungszentrums als einen guten Kauf. Wir kaufen eine Bausubstanz, die noch tadellos in Ordnung ist, es handelt sich aber auch um einen finanziell guten Kauf. Darum ist die SP einstimmig dafür, den Kauf zu tätigen, ebenso klar ist sie aber auch dagegen, dass der Baukredit erfüllt wird.
Zum Raumnutzungsprogramm: Es hat für die SP zu wenig klar und überzeugend klargelegt werden können, darum muss dieses Konzept nochmals überprüft werden.
Einige Anpassungen müssen allerdings vorgenommen werden; es soll aber die grösstmögliche Nutzung derselben Räume, ohne grosse Veränderungen, angestrebt werden.
Theo Weller kann die einstimmige Zustimmung der SVP-EVP-Fraktion bekannt geben. Der Kaufpreis ist angemessen und hoffentlich auch richtig ausgehandelt worden. Es handelt sich um eine sehr gute Vorlage.
Bruno Weishaupt: Auch die CVP-Fraktion stimmt der abgeänderten Vorlage einstimmig zu, wie sie die BPK ausgearbeitet hat. Es ist eine gute und für den Kanton sinnvolle Lösung. Vor allem können die prekären Raumverhältnisse der DMS bald günstig und gut gelöst werden. Verschiedene Fragen sind noch offen, vor allem das Nutzungskonzept, darum warten wir ebenfalls mit Spannung auf das Konzept!
Willi Müller: Die Schweizer Demokraten stimmen dem Kauf zu, lehnen jedoch die Umnutzungskosten in dieser Höhe ab. Dass neue Räumlichkeiten benötigt werden, ist unbestritten.
Daniel Müller: Der Bedarf ist unbestritten, die Grüne Fraktion stimmt dem Kauf zu. Eine gewisse Unsicherheit betreffend den Erwerb bleibt allerdings bestehen. 19 Mio Franken werden als sehr attraktiven Preis dargestellt; er stimmt im Vergleich zu einem Neubau, aber er stimmt nicht im Hinblick auf den Immobilienmarkt.
Noch eine Frage: Lakonisch wird in der Vorlage erwähnt, dass auf den Erwerb der Parzelle nebenan verzichtet wird, im Hinblick auf mögliche Altlasten. Wie ist der Stand der Altlasten-Sanierung?
Regierungsrätin Elsbeth Schneider ist froh, dass der Landrat mindestens dem Kauf zustimmt und die 19 Mio vermutlich bewilligen wird. E. Schneider möchte hier erwähnen, dass - auch wenn sich der Immobilienmarkt verändert hat - der Preis der Liegenschaft als sehr gut bezeichnet werden kann. E. Schneider betont nochmals, dass sie aber bestimmt früher oder später mit einer Kreditvorlage an den Landrat gelangen wird, denn gewisse Anpassungsarbeiten stehen an; die Grössenordnung kann heute allerdings noch nicht bekannt gegeben werden. So ist aber beispielsweise zu bemerken, dass das Dach rinnt, also eine Dachsanierung bestimmt ansteht.
Was die Nutzung angeht, möchten wir das Haus 1:1 übernehmen, das heisst, wir gehen davon aus, dass für die effektive Nutzung nicht viel investiert werden muss. In diesem Zusammenhang erinnert E. Schneider auch an die Umweltschutzgesetzgebung! Der Landrat verlangt immer, dass seitens des Kantons die Vorschriften erfüllt werden; diese Auflage erachten wir übrigens ebenfalls als wichtig und richtig.
Den Kauf des Parkplatzes haben wir bewusst abgelehnt, da dort Altlasten zu erwarten sind. Wir haben aber mit der Sandoz Gespräche geführt, und sie erklärte sich einverstanden, dass wir aufgrund der Folgekosten auf einen Kauf verzichten.
Zum Stand des Altlastenkatasters: Im Regierungsprogramm ist enthalten, dass der Kataster laufend angepasst wird.
Emil Schilt: Was unternimmt der Regierungsrat, wenn die Altlasten entsorgt werden müssen?
Regierungsrätin Elsbeth Schneider: Wenn der Parkplatz erneuert oder ein Bau auf diesem Platz anstehen sollte, werden der Sandoz gemäss unserer Gesetzgebung Auflagen gemacht.
Landratspräsident Erich Straumann: Eintreten ist unbestritten.
Zum Landratsbeschluss:
Keine Wortbegehren.
://: Dem folgenden Landratsbeschluss wird einstimmig zugestimmt.
Landratsbeschluss
betreffend Erwerb des Sandoz Ausbildungszentrums in Muttenz (SAZM)
Vom 17. Oktober 1996
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. Dem Erwerb des Sandoz Ausbildungszentrums wird zugestimmt und der erforderliche Verpflichtungskredit von Fr. 19'000'000.-- zu Lasten des Kontos 2320.703.30-122 wird bewilligt.
2. Zu Lasten des Kontos 2320.703.30-122 wird ein Verpflichtungskredit für die Projektierung bis und mit Baukreditvorlage von Fr. 570'000.-- bewilligt.
3. Die durch Teuerung ab 1. April 1996 verursachten Mehrkosten des Kredites unter Ziffer 2 werden bewilligt und sind in der Abrechnung nachzuweisen.
4. Die Ziffern 1, 2 und 3 dieses Beschlusses unterstehen gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung.
Für das Protokoll:
Marianne Knecht, Protokollsekretärin
Begründung der persönlichen Vorstösse
96/218
Motion von Claudia Roche vom 17. Oktober 1996: Berufsmaturität für Berufe im Gesundheitswesen
96/219
Motion von Dieter Völlmin vom 17. Oktober 1996: Schaffung eines kantonalen Untersuchungsrichteramtes für besondere Delikte
96/220
Motion von Bruno Steiger vom 17. Oktober 1996: Mehr Transparenz bei den Bezirksrichterwahlen
96/221
Motion von Ludwig Mohler vom 17. Oktober 1996: Standesinitiative für die Einführung einer kantonalen Oberaufsicht für Krankenkassen
96/222
Motion von Ludwig Mohler vom 17. Oktober 1996: Parkierungserleichterungen für Automobilisten vor öffentlichen Gebäuden
96/223
Postulat von Claudia Roche vom 17. Oktober 1996: Fachhochschule Gesundheit
96/224
Interpellation von Peter Tobler vom 17. Oktober 1996: Strukturanalyse Gerichte; wie geht es weiter? Schriftliche Antwort vom...
96/225
Interpellation von Bruno Krähenbühl vom 17. Oktober 1996: Ausdehnung der öffentlichrechtlichen Eigentumsbeschränkung für Boden im Gemeingebrauch zu Lasten des Kantons und der Gemeinden
96/226
Interpellation von Heidi Portmann vom 17. Oktober 1996: EBM-Propaganda für Klimageräte
96/227
Interpellation von Bruno Steiger vom 17. Oktober 1996: Anpassung der Geburtsdaten bei türkischen Staatsangehörigen in der Schweiz
96/228
Interpellation von Ludwig Mohler vom 17. Oktober 1996: Gesamtsanierungsarbeiten im Belchentunnel, N2
96/229
Interpellation von Ludwig Mohler vom 17. Oktober 1996: Finanzielle Beteiligung des Kantons Basel-Landschaft an das Projekt Basel 2001, Kulturstadt Europas
96/230
Schriftliche Anfrage von Hans Rudi Tschopp vom 17. Oktober 1996: 32 %, 40,5 % oder 44,4 %? Schriftliche Antwort vom...
Zu keinem der 13 persönlichen Vorstösse wird das Wort verlangt.
Für das Protokoll:
Marianne Knecht, Protokollsekretärin
6 96/168
Berichte des Regierungsrates vom 13. August 1996 und der Justiz- und Polizeikommission vom 26. September 1996: Formulierte Verfassungsinitiative betreffend die Einführung eines Rats der Gemeinden
Dieter Völlmin , Präsident der Justiz- und Polizeikommission: Gemäss Verfassung haben die Gemeinden, es müssen ihrer mindestens fünf sein, die Möglichkeit, eine Verfassungsinitiative einzureichen.
Im vorliegenden Fall haben fünfzehn Gemeinden von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Der Rat der Gemeinden soll als neue Instanz im Gesetzgebungsverfahren tätig werden. Dieser Rat soll eine dritte Lesung erzwingen können. Es geht nicht darum, dass er zB Beschlüsse des Landrates abändern könnte, er kann die Zustimmung verweigern und dadurch erreichen, dass der Landrat nochmals über die Bücher gehen muss. Es soll aber kein Zweikammersystem eingeführt werden. Es würde eher ein gewisser Verzögerungseffekt entstehen, falls der Rat mit einer Sache nicht einverstanden sein sollte.
Die Gemeinden haben heute bereits mehrere Möglichkeiten, auf kantonaler Ebene mitzuwirken. Die Initianten sind mit dem Status quo nicht zufrieden. Den Gemeinden werde beim Vollzug nicht genügend Rechnung getragen.
Die Kommission hat den Argumenten der Initianten mit unterschiedlicher Gewichtung Verständnis entgegengebracht. Einstimmig und ohne Enthaltung war man aber der Auffassung, dass der richtige Gebrauch der heutigen Möglichkeiten die Befürchtungen der Initianten entkräften wird. Man hatte Bedenken wegen der Gewaltenteilung und davor, dass der Betrieb noch schwerfälliger würde. Daher empfiehlt die Kommission einstimmig die Ablehnung der Initiative.
Peter Tobler: Die FDP-Fraktion empfiehlt Ablehnung der Initiative, weil sie eine untaugliche Lösung vorschlägt. Die Autonomie der Gemeinden muss verstärkt werden. Wenn aber der Landrat die Gemeindeautonomie beschneiden möchte, dann hilft auch ein Rat der Gemeinden nichts, dann käme es zur Volksabstimmung oder zur Einführung eines Zweikammersystems, ähnlich dem Ständerat. Ein wesentlicher Punkt der Verfassungsrevision war die Verstärkung der Gemeindekompetenzen. Wir haben das Syndrom geerbt. Das Baselbiet wurde von den gnädigen Herren geknechtet, es kämpfte sich frei und fing prompt an, die Gemeinden möglichst kurz zu halten, weil es ihnen nicht getraut hat. Die Baselbieter Gemeinden haben zT viel weniger Kompetenzen als Gemeinden in anderen Kantonen. Es ist also noch Spielraum vorhanden. Die Gemeindeinitiative bringt dies zum Ausdruck.
In der Kommission haben wir die Hauptverantwortlichen gesucht für den Umstand, dass die Gemeindeautonomie
noch nicht weiter ist. Wir müssen in den Spiegel schauen, denn der Landrat setzt den Rahmen und trägt somit auch die Hauptverantwortung. In diesem Zusammenhang ist an die kürzliche Debatte über die Spitex-Initiative zu erinnern.
Wenn man den Gemeinden einen gewissen Freiraum lässt, kann man das Vertrauen fördern, und dann braucht es den Rat der Gemeinden nicht.
Elisabeth Nussbaumer: Auch die SP lehnt die Initiative ab. Die Anliegen der Initiative können gar nicht wahrgenommen werden. Der Rat der Gemeinden kommt bei der Entstehung/Entwicklung eines Gesetzes noch gar nicht zum Zug. Er wirkt für den Landrat im Hintergrund als Damoklesschwert. Der Rat hätte keine Präventivwirkung. Er hätte die Funktion einer Notbremse. Das neue Gremium würde unsere Politik noch schwerfälliger machen.
Problematisch ist der § 70 c, wonach die Mitglieder des Rates ohne Instruktion beraten und beschliessen; also vertreten sie ja die Meinung ihrer Gemeinden gar nicht. Die Initiative ist daher klar abzulehnen, mit der Einladung an die Gemeinden, alle heute schon bestehenden Einflussmöglichkeiten voll auszuschöpfen.
Willy Grollimund: Die SVP/EVP-Fraktion, die mehrheitlich aus Mitgliedern aus Oberbaselbieter Gemeinden zusammengesetzt ist, setzt sich ebenfalls für eine starke Gemeindeautonomie ein. Wir lehnen die Initiative trotzdem ab, weil nach unserer Auffassung die heutigen Mitwirkungsmöglichkeiten der Gemeinden völlig genügen. Neben der Mitwirkung bei Vernehmlassungen und in Expertenkommissionen bestehen die Verbände der Gemeindepräsidenten und -schreiber. Die Kontakte zwischen den Gemeinden und den Landratsmitgliedern des jeweiligen Wahlkreises sollten vermehrt gepflegt werden.
Gregor Gschwind: Die CVP-Fraktion nimmt die Anliegen der Gemeinden sehr ernst, trotzdem kam sie zum Schluss, der Rat der Gemeinden sei nicht das richtige Mittel. Die Gemeinden haben genügend Möglichkeiten, Einfluss zu nehmen und ihre Anliegen einzubringen. Ein Rat der ... Gemeinderäte ..., wie er richtigerweise heissen sollte, würde den Gesetzesapparat nur aufbauschen und die Gesetzgebung unnötig verzögern. Im übrigen sind die Gemeinden nicht immer so einig, wie dies hier demonstriert wird. Auch die Kooperation zwischen den Gemeindebehörden und den Landratsmitgliedern lässt zu wünschen übrig. Hier liegen unseres Erachtens weitere Möglichkeiten zur Mitwirkung drin.
Die CVP-Fraktion lehnt die Initiative klar ab.
Bruno Steiger: Nach Meinung der Initianten hätten wir im Kanton Basel-Landschaft bald eine dritte Macht im Staat, nämlich die "Gesetzeszustimmungsbehörde". Sie könnte aber im Landrat mit ihrem Veto nicht verhindern, sondern nur verzögern. Die nötige Effizienz des Landratsbetriebes wäre nicht mehr gewährleistet. Die Gemeinden verfügen bereits heute über zahlreiche Einflussmöglichkeiten. Nicht zu vergessen ist, dass einige Gemeinderätinnen und -räte im Landrat sitzen, die dadurch die Möglichkeit haben, Anliegen der Gemeinden direkt einfliessen zu lassen.
Die Initiative ist ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen.
Esther Maag: Bei genauem Hinsehen stellt man fest, dass keine basisdemokratischen Ueberlegungen mitspielen, da sich der Rat der Gemeinden aus bereits gewählten Gemeindepräsidentinnen oder -präsidenten zusammensetzen würde. Wir Grünen lehnen die Initiative ebenfalls klar ab, schon weil der Rat eine ablehnende statt zustimmende Behörde wäre. Eine solche Behörde besteht zudem in keinem andern Kanton. Die Gemeinden haben heute schon rein zahlenmässig einen recht grossen Einfluss, und sie kommen sehr wohl zum Zug, wenn es um ihre Anliegen geht. Mit dem Rat der Gemeinden würde das Verfahren verzögert und auch verteuert, ein weiterer Grund, die Initiative abzulehnen.
Hansruedi Bieri ist als Alt-Gemeindepräsident immer noch sehr an den Anliegen der Gemeinden interessiert: Unsere Gemeinde hat die Initiative vor allem unter dem Aspekt unterstützt, weil sie ja Teil eines ganzen Paketes ist. Gewisse Vorbehalte wurden aber angebracht. Besser wäre, den Landrat aufzuheben und den Rat der Gemeinden einzusetzen, dann würde im Kanton Ordnung herrschen.
Das Vorziehen dieser Initiative hat die Grundsatzdebatte über die ganze Aufgabenteilung verhindert, das ist schade. Mein Wunsch war, über die vorliegende Initiative erst zu diskutieren, nachdem die andern behandelt gewesen wären. Da hätte man dann allenfalls den Bedarf an weiteren Mitwirkungsmöglichkeiten abschätzen können. Das Argument betr. Gewicht der Gemeinden bei Vernehmlassungen ist relativ. Die Gemeinden können wegen ihrer unterschiedlichen Grössen und Zusammensetzungen gar nicht einheitlich auftreten, zum Glück.
Der Rat der Gemeinden passt aber nicht in die heutige Konstruktion, ein Probelauf für ein, zwei Perioden macht auch keinen Sinn.
Eine Möglichkeit zur Verbesserung der Situation besteht darin, periodisch Treffen der Gemeinderäte mit den Landräten ihres Wahlkreises durchzuführen. Diese Kontakte fehlen nämlich, und es erstaunt, wie wenig man gegenseitig voneinander weiss, was dann und wann auch hier im Rat zum Ausdruck kommt.
Meine Empfehlung an die Gemeinden: Mehr Kontakt und Kommunikation zwischen ihnen und den Landratsmitgliedern. Dem Landrat empfehle ich, sich bei den bevorstehenden Aufgabenteilungsinitiativen und Vorlagen mehr zu engagieren, dann ist der Rat der Gemeinden gar nicht nötig. Ein solcher Zweitrat würde übrigens Tür und Tor öffnen für Prestigedenken.
Walter Jermann: Das Herz des Alt-Gemeindepräsidenten schlägt immer noch für die Gemeinde. Der Rat der Gemeinden soll die Anliegen der Gemeinden vertreten. Das Problem wird in verschiedenen Kantonen diskutiert. Im Ausland gibt es solche Institutionen, in Deutschland zB den Bundesrat als Länderkammer neben dem Bundestag. Mit dem Veto-Recht des Rates könnte dafür gesorgt werden, dass der Landrat nicht nur kantonslastig diskutiert und beschliesst. Das Rücktrittschreiben von heute morgen zeigt doch, dass immer weniger Leute Doppelmandate bekleiden können, weil die Belastung einfach zu gross ist.
Es gibt Landratsmitglieder, die innerhalb von vier Jahren überhaupt keinen Kontakt pflegen zu ihren Gemeinden.
Die vielgenannte Verzögerung findet nicht statt, es kann höchstens einen Monat mehr beanspruchen, was auf eine Gesetzesberatung kaum von Nachteil wäre. Es wäre für den Kanton, der immer für Neuerungen offen war, ein weiterer Schritt in die richtige Richtung. Ich bitte um Zustimmung.
Peter Holinger: Obwohl auch ich gegen diesen Rat der Gemeinden bin, die Stadt Liestal hat nicht mitgemacht, muss immer wieder betont werden, dass mehr Gemeindeautonomie nötig und wichtig ist. Die heutige Abstimmung über die Initiative darf aber nicht Signalwirkung haben für kommende Geschäfte im gleichen Zusammenhang. Das Paket enthält noch viele gute Punkte, die die Gemeinden beschäftigen werden (Schulen, Zivilstandsämter usw.).
Regierungsrat Andreas Koellreuter hat beim ersten Lesen eine Hilflosigkeit registriert. Es kommt aber auch ein Unwohlsein im Verhältnis zwischen Gemeinden und Kanton zum Ausdruck. Auch wenn der Landrat heute die Initiative richtigerweise zur Ablehnung empfiehlt, muss es aber für das Parlament, die Regierung und für die Verwaltung ein Ansporn sein, die Gemeinden ernst zu nehmen. Die Gemeinden haben bei Vernehmlassungen gezeigt, dass sie durchaus Gewicht haben, zB beim Gastwirtschaftsgesetz etc. Den Gemeinden werden auch vorfrageweise Varianten zur Stellungnahme unterbreitet.
Wie schon gesagt wurde, ist der Kontakt zwischen Landrat und Gemeinden zu intensivieren. Es schadet auch gar nichts, wenn hier im Landrat dann und wann die Glocken der Heimat läuten.
Das ganze Paket wurde auseinandergenommen, weil sehr viele Gesetze betroffen sind. Es sind übrigens viele interessante Punkte darin enthalten. Wenn nun diese Initiative abgeleht wird, besteht kein Grund, den Kopf hängen zu lassen, denn sicher können positive Sachen realisiert werden. Bei allen Diskussionen sollte man aber auch an die Bevölkerung denken und sich fragen, was für sie am besten wäre.
://: Eintreten ist unbestritten.
Keine Wortmeldungen zu den einzelnen Punkten
://: In der Schlussabstimmung wird dem Landratsbeschluss im Verhältnis 72 : 1 zugestimmt.
Landratsbeschluss
betreffend formulierte Verfassungsinitiative (Gemeindeinitiative) betreffend die Einführung eines Rats der Gemeinden
Vom 17. Oktober 1996
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. Die formulierte Verfassungsinitiative betreffend die Einführung eines Rats der Gemeinden wird ohne Gegenvorschlag abgelehnt.
2. Den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern wird empfohlen, die Verfassungsinitiative abzulehnen.
Für das Protokoll:
Heinz Buser, Protokollsekretär
Fortsetzung des Protokolls vom 17. Oktober 1996