LR Protokoll 17. Oktober 1996

Protokoll der Landratssitzung vom 17. Oktober 1996



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Berichte des Regierungsrates vom 19. März 1996 und der Justiz- und Polizeikommission vom 13. September 1996: Standesinitiative zur Abschaffung der Politischen Polizei

Dieter Völlmin, Präsident der Justiz- und Polizeikommission: Der Landrat hat am 22.9.1990 eine ursprüngliche Motion als Postulat mit grossem Mehr überwiesen, das die Regierung verpflichtet hat, dem Landrat den Entwurf für eine Standesinitiative zur Abschaffung der Politischen Polizei zu unterbreiten.
Der Regierungsrat hat einen solchen Entwurf vorgelegt, mit dem entscheidenden Schlussatz: Wir bitten deshalb die Bundesbehörden, die Politische Polizei abzuschaffen.
Gleichzeitig hat der Regierungsrat die Ablehnung dieser Standesinitiative beantragt. Die Kommission hat sich durch Mehrheitsentscheid diesem Antrag angeschlossen. Die Bundesversammlung hat bereits in diesem Jahr zu diesem Thema Beschlüsse gefasst. Mit der Initiative SOS - Schweiz ohne Schnüffelpolizei - wurde auf Bundesebene dasselbe Ziel angestrebt. Falls die Standesinitiative gutgeheissen würde, müsste neben der Bundesversammlung auch das Schweizervolk darüber befinden. Wir greifen hier in eine laufende Diskussion auf Bundesebene ein. Es ist daher auch eine Frage der Angemessenheit, wenn man im Prinzip mit dem gleichen Anliegen nochmals kommt. Man könnte darin aber auch ein politisches Signal sehen.

Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass es einen Staatsschutz braucht, und zwar im Bereich Terrorismus, verbotenem Nachrichtendienst, gewalttätigem Extremismus und organisiertem Verbrechen. Die GPK hat sich in Zusammenarbeit mit dem Regierungsrat mit dieser Linie befasst.
Eine Kommissionsminderheit vertritt die Meinung, es sei nicht notwendig, spezielle Staatsschutzinstrumente zu schaffen, die Möglichkeiten der Strafverfolgung seien genügend.

Die Kommission beantragt mit 8 zu 5 Stimmen ohne Enthaltung, die Standesinitiative abzulehnen. Mit 8 zu 3 Stimmen empfiehlt sie, das Postulat als formell erfüllt abzuschreiben.

Erich Straumann, Landratspräsident: Wir haben am Morgen beschlossen, gleichzeitig die Interpellation 96/153 mitzuberaten. Wir erhalten deshalb zuerst die Antworten von RR Andreas Koellreuter dazu. Anschliessend hat der Motionär das Wort.


96/153 Interpellation von Andres Klein vom 10.6.1996
Zusammenarbeit mit der Bundespolizei

In der Sonntags-Zeitung vom 2.6.1996 äusserte sich ein leitender Kriminalpolizist eines Kantons über die Zusammenarbeit mit der Bundespolizei. Dabei fallen massive Vorwürfe an die Adresse der Staatsschützer wie:
1. Die meisten Berichte der Bupo sind für unsere Arbeit unbrauchbar.
2. Die Vermischung von kriminalistischen Aufgaben, von Geheimdienstaktivitäten und Staatsschutz bei der Bupo ist staatsrechtlich sehr problematisch.
3. Wir haben den begründeten Verdacht, dass die Bupo unsere Angaben auch über unbescholtene Bürger gleich an ausländische Geheimdienste wie den CIA weitergibt.

Ich bitte die Regierung, mir folgende Fragen zu beantworten:

1. Teilt die Regierung die Auffassung in Punkt 1? Kann die Polizei Basel-Landschaft die Berichte aus Bern gebrauchen?
2. Hält die Regierung die heutige Aufgabenvermischung bei der Bupo auch für problematisch?
3. Hat die Regierung Hinweise, dass Daten über unbescholtene Bürgerinnen und Bürger an ausländische Geheimdienste weitergeleitet werden?
4. Wie beurteilt der Regierungsrat die Arbeitsweise der Bupo?

Regierungsrat Andreas Koellreuter:

zu Frage 1 : Die Polizei Basel-Landschaft bekommt von der Bupo regelmässig Lageberichte über die weltweiten Bewegungen in den Bereichen Terrorismus, Extremismus, Nachrichtendienst und Nuklearkriminalität. Wir erhalten auch Berichte über besondere Gruppierungen wie zB die PKK, die Tamil-Tigers oder die Skinheads. Diese Berichte zeigen uns die Aktivitäten in den jeweiligen Organisationen auf und sind durchaus brauchbar.
Nachrichtendienstliche Hinweise sind in der Regel wegen des Quellenschutzes nicht gerichtsverwertbar. Sie dienen vorerst nur der Orientierung, sind aber trotzdem nützlich und notwendig, zB der Hinweis auf das im letzten Jahr geplante Skinheads-Treffen in unserem Kanton.
Fallen solche Hinweise im Zusammenhang mit einem kantonalen Ermittlungsverfahren an, so kann der zuständige Untersuchungsrichter gestützt auf den Hinweis bei der Bundesanwaltschaft einen sogenannten Amtsbericht anfordern. Die entsprechenden Hinweise können dann offiziell in das Ermittlungsverfahren miteinbezogen werden.

zu Frage 2 : Die Bekämpfung der organisierten Kriminalität ist in erster Linie Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden und nicht der Bupo. In der Regel liegt nämlich ein Strafbestand vor. Das Strafrecht umfasst nicht nur sogenannte "Erfolgsdelikte", sondern in bestimmten Bereichen auch Straftatbestände im Vorfeld: Strafbar ist beispielsweise, wer sich an einer kriminellen Organisation beteiligt oder diese unterstützt. Allerdings können nachrichtendienstliche Mittel, über welche die Bupo im Rahmen des präventiven Staatsschutzes verfügt, notwendig sein, um kriminelle Strukturen bereits im Vorfeld möglicher Straftaten aufzudecken.
Der Einsatz der Instrumente des präventiven Bundesstaatsschutzes ist Sache des Bundes. Die entsprechende Gesetzesberatung durch die eidgenössischen Räte ist noch nicht abgeschlossen.

zu Frage 3 : Der Regierungsrat hat keine Möglichkeit, die Geschäftstätigkeit der Bupo zu überprüfen. Wir haben jedoch keine Hinweise, dass die Daten unbescholtener Bürgerinnen und Bürger an ausländische Geheimdienste weitergeleitet werden.

zu Frage 4 : Es ist nicht die Aufgabe des Regierungsrates und er sieht sich dazu auch nicht in der Lage, die Arbeit der Bupo zu bewerten. Dies obliegt den Bundesbehörden, vor allem auch der Bundesanwaltschaft. Die Zusammenarbeit mit der Bundesanwaltschaft, insbesondere auch mit der Bupo, kann als gut bezeichnet werden. Die Oberaufsicht liegt letztlich bei den eidgenössischen Räten.

Daniel Müller (ab Manuskript): Es ist schlichtweg eine Zumutung, dass sich die Regierung fast sechs Jahre Zeit gelassen hat, die Sache vorzulegen und zudem mehrmals versuchte, sie auf dem kalten Weg über die GPK abschreiben zu lassen. Dies wäre wohl kaum so gelaufen, wäre der Vorstoss aus einer andern Ecke des Landrates gekommen. Die Begründung für die Verzögerung hat mehrmals geändert, lange Zeit war es die Laufentalfrage. Neusten entschuldigt man sich mit der grossen Dynamik in diesem Bereich, vieles sei im Fluss. Diese Begründung ist absurd, denn in der Politik ist immer alles im Fluss, auch in der Landwirtschaftspolitik. Dort war es aber zB trotzdem möglich, innert 14 Tagen eine geforderte Standesinitiative vorzulegen.
Der Gipfel der Zumutung ist aber, dass man zuwarten wollte bis zur Beratung der Volksinitiative SOS. Laut Kommissionsbericht sei es nun aber nach der Beratung der Volksinitiative nicht mehr opportun, mit unserem Anliegen an die Bundesversammlung zu gelangen. Hier haben wir ein Paradebeispiel einer Politik des Erledigens durch Aussitzen.
Im Kern hat die Sache aber etwas Wahres, denn es war tatsächlich eine besondere Stimmung, welche diese doch erstaunliche Mehrheit für meinen Vorstoss ermöglichte.
Rückblickend bleibt für mich schon ein Stück Verwunderung über die hohe politische Stabilität, die praktisch keinerlei Konsequenzen hatte. Vergleiche hinken immer, aber man schaut schon etwas mit Wehmut nach Italien, wo praktisch alle wichtigen Figuren des politischen Establishments der Nachkriegszeit im Knast hocken oder nahe daran sind. Das einzige, das einen tröstet, ist der Gedanke, dass offenbar nichts besseres nachkommt.
Zum sachlichen Inhalt:
Ich bin nach wie vor der gleichen Ueberzeugung wie bei der Einreichung des Standesinitiative. Diese deckt sich mit der Formulierung der Regierung und mit der Meinung der Kommissionsminderheit. Die heutigen Mittel der Strafverfolgung sind absolut ausreichend für die Durchsetzung der strafrechtlich geschützten Rechtsgüter. Um diese geht es sachlich in dieser Frage, um nichts anderes.
Wer dies widerlegen will, soll Beweise bringen, konkrete Erfolge und nicht irgendwelche irrationale Phantasien. Soll belegen, dass der Nutzen aufgrund des immensen Aufwandes mehr war als Null.
Jeglicher Staatsschutz verfolgt, wie immer man ihn formuliert und eingrenzt, andere Ziele als er vorgibt. Staatsschutz, wie er betrieben wurde und wie er für die Zukunft vorgesehen ist, ist ein irrationales Wahnsystem. Ueber weite Strecken vielleicht harmlos, aber auch gefährlich. Für dieses Wahngebäude gilt das gleiche wie für den pathologischen Wahn eines Individuums. Man darf sich nicht darauf einlassen.
Fazit: Wir brauchen keinen nutzlosen Staatsschutz, weil die heutigen Mittel der Strafverfolgung absolut zureichend sind.
Die GPK Baselland hat gegenüber dem Bund in dieser Sache einerseits auf dem Hintergrund der speziellen Ereignisse im Kanton und aufgrund der geschlossenen Hartnäckigkeit der GPK-Mitglieder und - das sei auch zugegeben - aufgrund der Haltung des heutigen Polizeidirektors, wichtige Zugeständnisses erzwungen, die mit der Kontrollmöglichkeit erstaunlich weit gehen.
Ich glaube, das ist mehr als nur eine formelle Kontrollmöglichkeit, sondern ein Prinzip; wenn man es vom System her bedenkt, eigentlich das Ende des Staatsschutzes. - Warum also diesen Schritt nicht konsequent und politisch-öffentlich vollziehen?
Voraussichtlich nächstes Jahr steht die Grundsatzdebatte in einer eidg. Abstimmung zur Diskussion.
Die über Jahre verschleppte Standesinitiative betrachte ich heute als Gelegenheit, sich zu dieser Grundsatzfrage politisch zu äussern, daher bitte ich Sie, dieser zuzustimmen.

Heidi Tschopp zur langen Zeit, die seit der Eingabe der Standesinitiative verstrichen ist: Daniel Müller hat den Regierungsrat beschuldigt für die Verzögerung und zum Ausdruck gebracht, dass er das nicht gut findet. Es stimmt, dass die Regierung die Sache einmal unter die abzuschreibenden Geschäfte einstufte. Es stimmt aber auch, dass die GPK beschlossen hat, die Sache stehen zu lassen. Bekanntlich hat die GPK lange Zeit mit dem Bund verhandelt betreffend Einsichtnahme in Staatsschutzakten. Um diese Verhandlungen nicht zu gefährden, hat man die Initiative nicht vor den Landrat gebracht. Die Einsichtnahme war uns sehr wichtig zur Entlastung unserer Beamten, die involviert waren. Daniel Müller war Mitglied der GPK und der Verhandlungsdelegation beim Bund. Nachdem wir als einziger Kanton Einsicht nehmen konnten, stellte sich die Frage, ob die Standesinitiative überhaupt noch Sinn macht.
Wenn man die Regierung beschuldigt, muss man auch die GPK beschuldigen.

Hans Ulrich Jourdan: Der Vorstoss wurde am 12.11.1990 als Motion eingereicht. Schon zehn Tage später hat der Landrat die Motion als Postulat überwiesen. Das ist eine relativ lange Zeit. Teilweise haben die Betrachtungsweisen geändert. In dieser Zeit hat die GPK mit dem EJPD in einer Vereinbarung festgelegt, wie und in welchem Volumen eine Kontrolle möglich ist. Im Februar 1995 wurde die Sache abgeschlossen. Auf Bundesebene wurde die SOS-Initiative eingereicht. Die Zielrichtung deckt sich in etwa mit unserer Standesinitiative.
Die Regierung kam daher zur Auffassung, das Postulat sei mit dem seinerzeitigen Amtsbericht abzuschreiben. GPK und Landrat waren aber anderer Meinung. Der politische Stellenwert ist nun in der Regierung anders als im Parlament. Die Regierung hat sachlich zu entscheiden, Emotionen sind dem Landrat vorbehalten.
Für die FDP-Fraktion ist Staatsschutz keine Gefahr, sondern eine Notwendigkeit. In der Vorlage ist die Rede von politischen Signalen. Es wäre ein zu billiges Argument, wenn man die Standesinitiative missbrauchen würde, nur um ein Signal zu setzen. Namens der FDP-Fraktion beantrage ich Ihnen daher, die Standesinitiative abzulehnen und das Postulat formell abzuschreiben.

Claude Janiak: Die Standesinitiative ist nicht das stärkste politische Instrument. Die Signale sind hier zu setzen und nicht in Bern. Vor sechs Jahren stand der Landrat hinter der Forderung. Warum soll er nun von der damaligen Haltung abweichen? Diese Frage muss eigentlich schon gestellt werden. Unsere Fraktion sieht keinen Grund dazu. Die Gesetzgebung ist auf Bundesebene in Bewegung geraten, man steht kurz vor dem Abschluss und es werden auch entsprechende Abstimmungen folgen. Die Gesetzgebung hat nach unserer Auffassung wenig gebracht. Die politische Opposition soll in der Schweiz weiterhin überwacht werden. Das Denunziantentum und die Verletzung intimer persönlicher Daten gehört weiterhin zum System. Das ist ein Rückschritt gegenüber dem, was man nach der Fichenübung erreicht hat. Das Recht zur Einsichtnahme soll ja bereits wieder abgeschafft werden. Wir meinen, dass die Instrumente des Strafgesetzes genügen Der riesige Aufwand hat nichts gebracht als Kosten, das Vertrauen der Bevölkerung in den Staatsschutz wurde jedenfalls nicht gestärkt. Darum bitten wir Sie, den Anträgen von Daniel Müller zu entsprechen.

Willy Grollimund: 1990 wurde die Standesinitiative sicher mit Recht eingereicht. In der Zwischenzeit hat sich aber einiges geändert. Die GPK hat intensiv gearbeitet, auch zusammen mit Bern und hat in unserem Kanton für Ordnung gesorgt. Es sind auch Erfolge auszuweisen. Da zur gleichen Zeit auch die Initiative SOS eingereicht wurde, ist die Verfassungsinitiative ein Aufspringen auf einen fahrenden Zug. Wir würden auch quer in der Landschaft stehen mit der Einreichung dieser Initiative. Darum ist die SVP/EVP-Fraktion einstimmig für Ablehnung.

Gregor Gschwind: Die CVP-Fraktion schliesst sich dem bisher Gesagten an. Wir sind auch für einen gewissen Staatsschutz. Wir sind der Auffassung, dass die Standesinitiative nichts Wesentliches bringen würde, sicher hätte sie keinen Einfluss auf die laufende Gesetzgebung. Die Initiative ist abzulehnen und das Postulat ist abzuschreiben.

Bruno Steiger: Es ist absolut unglaubhaft, wenn der Polizeidirektor sich einerseits für die Beibehaltung der Politischen Polizei einsetzt, angeblich im Interesse der inneren Sicherheit und anderseits vorhat, Ausländer ins Baselbieter Polizeicorps aufzunehmen. Offenbar hat er auch keine bessern Argumente als den Polizeieinsatz in Hölstein. Man hat ein richtiges Theater inszeniert, obwohl sich die Leute in keiner Weise gesetzeswidrig verhalten haben. Es bleibt nur zu hoffen, dass unser Polizeidirektor künftig auch bei Geburtstagsfesten linker Gruppierungen und bei Ausländerdemos genau gleich handelt wie in Hölstein.
Terrorismus, kriminelle Organisationen sowie Aktivitäten ausländischer Gruppierungen bedrohen die innere Sicherheit und fallen in den Aufgabenbereich der Strafverfolgungsbehörden und haben mit Politik überhaupt nichts zu tun. Also brauchen wir auch keine Politische Polizei, als Vorwand, um gegen einige Andersdenkende vorzugehen.
Wir Schweizer Demokraten sind der Auffassung, dass die Einreichung der Standesinitiative unserem Kanton ganz gut anstehen würde und stimmen dem Postulat zu.

Andres Klein: Ich danke Regierungsrat Andreas Koellreuter für die klare und eindeutige Beantwortung. Ich be- neide ihn darum, dass er anscheinend wieder Vertrauen gefasst hat in unsere Politische Polizei. Ich gehöre leider zu dem Teil der Bevölkerung, der noch kein Vertrauen hat. Wir haben in der GPK vieles gemacht, wir haben Kontrollmöglichkeiten, trotzdem merke ich, dass ich nicht allein bin, der noch kein Vertrauen hat. Anscheinend gibt es auch kantonale Polizeibeamte, die gleich denken. Ich frage mich, was zB Andreas Koellreuter oder Hans Ulrich Jourdan dazu beitragen können, damit ich das Vertrauen wieder finde. Wenn wir dieses Problem einfach beiseite schieben, sind wir wieder genau am Anfang. Daher erachte ich das Signal als eine der Möglichkeiten, aufzuzeigen, dass wir weiterhin wachsam sind, vor allem dort, wo es die linke Seite am meisten getroffen hat. Dort, wo man unbescholtene Bürgerinnen und Bürger überwacht hat bei ihren demokratischen Aktivitäten.

Hans Rudi Tschopp hat Verständnis für den Aerger von Daniel Müller; Heidi Tschopp hat die Sache relativiert. Die Regierung hat einen wesentlichen Schritt gemacht, indem sie deklariert hat, was die kantonalen Beamten tun oder nicht tun dürfen. Die Verhandlungen zwischen Bund und Kanton (GPK) haben stattgefunden. Der erste Bericht steht noch aus. Die GPK hat die Kontrollen vollzogen. Die Einsichtnahme in die Geschäftskontrolle funktioniert. Heute sind Fichen wie damals völlig ausgeschlossen. Der Ablauf ist genau festgelegt und auch da hat die Subkommission 4 der GPK Kontrollmöglichkeiten. Eine Wiederholung früherer Vorkommnisse ist ausgeschlossen. Ein gewisser Staatsschutz ist aber nach wie vor nötig.

Röbi Ziegler: Daniel Müller hat von Wahn gesprochen, eine Beurteilung, die ich durchaus bestätigen kann. Auch über mich wurde eine Fiche angelegt. Wo aber hört der Wahn auf, und wo beginnt die Wirklichkeit? Dazu zwei konkrete Fragen:
1. Wieviele Polizeibeamte sind in unserem Kanton mit dieser Aufgabe befasst?
2. Falls die Politische Polizei abgeschafft würde, welche polizeilichen Aufklärungstätigkeiten würden in unserem Kanton dadurch verunmöglicht?

Daniel Müller: Die Ausführungen von Heidi und Hans Rudi Tschopp erwecken den Eindruck, als ob ich im Rahmen der GPK dem Vorgehen zugestimmt hätte. Dem ist bei weitem nicht so. Ich habe mich 1994 darüber beklagt, dass die Initiative nicht endlich auf den Tisch kommt. Ich habe ausdrücklich erklärt, dass wir nach wie vor an der Forderung festhalten.

Regierungsrat Andreas Koellreuter: Daniel Müller redet von Zumutung. Ich habe die Initiative nicht vergessen. Zu Beginn meiner Amtszeit hatte ich allerdings anderes zu tun, als mich mit der speziellen Materie der Standesinitiative auseinanderzusetzen. Es hat aber bald ein intensiver Gedankenaustausch zwischen mir und der GPK stattgefunden. Man kam überein, die Verhandlungen mit dem Bund nicht zu stören mit dieser Standesinitiative. Die Rückstellung hat in gegenseitiger Absprache stattgefunden.
Dass mit dem Staatsschutz, wie er früher praktiziert wurde, viel Geschirr zerschlagen wurde, bestreite ich keineswegs. Das störte auch mich schon als Landrat. Ich kann die masslose Enttäuschung nachvollziehen über die ganze Fichenangelegenheit.
Die Regierung hat versucht, Ordnung zu schaffen. Wir waren der erste Kanton, der die Fichen dem Staatsarchiv zuwies. Den Staatsschutz, den wir im Auftrag des Bundes ausüben, haben wir enorm herabgeschraubt. Heute ist noch 1/3 eines Beamtenpensums für den Staatsschutz eingesetzt (1. Frage von R. Ziegler). Die Subkommission der GPK hat erstmals Einsicht genommen, bevor eine Bewilligung aus Bern vorlag.
Ein gewisser Staatsschutz ist aber nach wie vor notwendig. Dazu stehe ich als Polizeidirektor aus Erfahrung. Wenn wir die Information im Zusammenhang mit den Skinheads nicht gehabt hätten, wären wir blind dagestanden, da mag Herr Steiger noch so laut votieren.
Wenn wir nun die Politische Polizei ablehnen, verzichten wir auf das Frühwarnsystem. Also: Augen schliessen von Amtes wegen. Das Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit verbietet jedes Sammeln von Informationen über politische Betätigungen und Ausübung von Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Aber : Machen Sie uns nicht blind, und lehnen Sie die Standesinitiative ab.


Für das Protokoll:
Heinz Buser, Protokollsekretär



Peter Tobler korrigiert eine Aussage von Claude Janiak in dem Sinne, dass der Landrat der Standesinitiative nicht zugestimmt, sondern eine entsprechende Motion als Postulat einstimmig überwiesen habe. Der Anlass für diese Einstimmigkeit sei die Überlegung gewesen, dass man die Standesinitiative unterstütze, wenn da nicht Ordnung geschaffen werde. Heute könne man feststellen, dass im Baselbiet Ordnung geschaffen worden sei. Über den Rest werde das Schweizer Volk - mit oder ohne Standesinitiative - zu befinden haben.

Roland Meury ortet die Problematik in der heute mehrfach gehörten Aussage, man brauche einen gewissen Staatsschutz , und im Umstand, dass jede und jeder diesen Begriff etwas anders interpretiere. Solange niemand die Schnittstelle genau zu bezeichnen in der Lage sei, wo das politisch und menschlich Vertretbare aufhöre und wo der schon gehabte Staatsschutz wieder anfange, müsse die Standesinitiative lanciert werden. Die zu Gebote stehenden rechtsstaatlichen Mittel reichten für alle denkbaren Fälle aus, und die nicht denkbaren decke man mit einem gewissen Staatsschutz auch nicht ab.

://: Eintreten ist unbestritten.

Antrag der Justiz- und Polizeikommission

://: Der Rat folgt dem Antrag der Justiz- und Polizeikommission und lehnt die Standesinitiative für die Abschaffung der politischen Polizei mit 40:33 Stimmen ab.

://: Das Postulat betreffend Standesinitiative zur Abschaffung der politischen Polizei (90/270) wird grossmehrheitlich als formell erfüllt abgeschrieben.

Für das Protokoll:
Erich Buser, Protokollsekretär




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Berichte des Regierungsrates vom 21. Mai 1996 und der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission vom 30. September 1996: Überprüfung und Neuregelung der Beitragsleistung an das Wohn- und Bürozentrum für Körperbehinderte (WBZ) in Reinach ab 1996

Marcel Metzger , Präsident der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission, fasst den Kommissionsbericht zusammen und bittet den Rat, dem korrigierten Entwurf des Landratsbeschlusses zuzustimmen.

Paul Schär beantragt namens der einstimmigen FDP-Fraktion, auf die Vorlage einzutreten und dem Antrag der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission zuzustimmen. Sie wolle diese Gelegenheit auch nutzen, dem WBZ ihre Anerkennung für die geleistete auszusprechen.

Esther Aeschlimann bittet den Rat im Namen der SP-Fraktion, dieser Vorlage, die eine ziemlich komplizierte Sachlage ausführlich und verständlich klarstelle, zuzustimmen. Die Anpassung der Finanzierungsstruktur sei unumgänglich. Mit den klaren Vorgaben ermögliche man der Institution die Weiterarbeit und mit dem Wechsel von der Restdefizitgarantie zu fixen Tagespauschalen übertrage man ihr auch mehr Verantwortung. Mit dieser Lösung müsse man noch Erfahrungen sammeln.

Patrizia Bognar erklärt, die SVP/EVP-Fraktion begrüsse sowohl den neuen Vertrag als auch die neue Finanzierungsstruktur und wünsche der neuen Führung des WBZ viel Glück hinsichtlich der Erfüllung ihrer Hoffnungen und Wünsche.

Rita Bachmann gibt bekannt, dass die CVP-Fraktion der Vorlage einstimmig zustimme, und hebt hervor, dass der Systemwechsel durchaus auch zu einer Kostenersparnis führen und für die Institution gleichzeitig ein Anreiz sein könne, Überschüsse für den Ausbau der Dienstleistungen und für Rückstellungen zu erwirtschaften. Dass es sich um eine gute, moderne Lösung handle, werde dadurch bestätigt, dass das Bundesamt für Sozialversicherung sich mit dem Gedanken trage, sie zu übernehmen.

Rudolf Keller stimmt der Vorlage namens der SD-Fraktion zu. Sie erachte es als zwingend notwendig, die Arbeitstherapie mit einem finanziellen Anreiz für die Behinderten zu verbinden und ihnen dadurch nicht nur ein Gefühl für den Wert der eigenen Arbeit sowie für eine gewissen Gleichberechtigung zu vermitteln, sondern sie auch zur Selbständigkeit und Selbstverantwortung zu motivieren. Sie danke dem Regierungsrat für diese Lösung, die dem einmaligen Charakter des WBZ entgegenkomme. Der Landrat wäre gut beraten, ihr zuzustimmen, obwohl künftig mit Erhöhungen gerechnet werden müsse; diese würden aber den normal Budgetrahmen nicht sprengen.

Rosy Frutiger erklärt für die einstimmige Fraktion der Grünen Zustimmung zur Vorlage. Die Ausführungen des Vorvotanten müsse sie insofern korrigieren, als die Behinderten im WBZ keine Arbeitstherapie, sondern ganz normale Arbeit für Lohn leisteten sowie völlig und nicht nur in einem gewissen Sinne gleichberechtigt seien.

Regierungsrat Eduard Belser verdankt die sehr gute Aufnahme des neuen Vertrages durch alle Fraktionen und gibt bekannt, dass ihn der Regierungsrat anlässlich seiner letzten Sitzung auf drei Jahre verlängert habe. Er hoffe, dass man mit dieser Lösung gute Erfahrungen machen werde und der kaum mehr zu überbietenden Komplexität der Finanzierungen im Sozialbereich entgegenwirken könne.

Die Folgegeschäfte werde in Zukunft nicht mehr die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion, sondern die aufgrund einer Strukturanalyse seit 1.7.1996 für den Bereich der jugendlichen und jungen erwachsenen Behinderten zuständige Erziehungs- und Kulturdirektion vertreten.

://: Eintreten ist unbestritten.

Landratsbeschluss

Titel und Ingress: Keine Wortbegehren

Ziffern 1 bis 4: Keine Wortbegehren

://: Der Landratsbeschluss wird einstimmig verabschiedet.

Landratsbeschluss
betreffend Überprüfung und Neuregelung der Beitragsleistung an das Wohn- und Bürozentrum für Körperbehinderte (WBZ) in Reinach ab 1996

Vom 17. Oktober 1996

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

1. Es wird von der Überprüfung Kenntnis genommen.
2. Dem Wohn- und Bürozentrum für Körperbehinderte (WBZ) in Reinach werden, gestützt auf § 2 Absatz 1 Buchstaben b und c des Spitalgesetzes und im Rahmen des Subventionsvertrages von 1996, an die Kosten des Bürozentrums und des Wohnheimes für die Jahre 1996, 1997 und 1998 Beiträge von je Fr. 750'000.-- zulasten des Kontos Nr. 2725.365.40-1 bewilligt.
3. Die Erfahrungen mit dem neuen Abrechnungssystem werden ausgewertet und bei der Ueberprüfung des Vertrages nach Ablauf berücksichtigt.
4. Ziffer 2 dieses Beschlusses untersteht gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung.

Für das Protokoll:
Erich Buser, Protokollsekretär

Fortsetzung des Protokolls vom 17. Oktober 1996


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