LR Protokoll 17. Oktober 1996
Protokoll der Landratssitzung vom 17. Oktober 1996
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9 96/176
Bericht des Regierungsrates vom 3. September 1996: Bildung des Amtes für Berufsbildung und Berufsberatung (Änderung des Dekretes zum Verwaltungsorganisationsgesetz). Direkte Behandlung
Regierungsrat Peter Schmid schickt voraus, dass es hier für den Landrat auf die Bezeichnung der Dienststellen und die klare Deklaration der Zuständigkeiten ankomme, während die Binnenstruktur von Dienststellen in den Aufgabenbereich des Regierungsrates falle und daher in der Vorlage nicht ausführlicher abgehandelt werde.
Mit der Zusammenlegung des Amtes für Berufsbildung und des Amtes für Berufsberatung werde der im Jahre 1960 unterbrochene Zustand wiederhergestellt. Die Regierung verfolge damit zwei Zielsetzungen:
1. In den beiden Zentren des oberen und unteren Kantonsteils wolle man die ganze Palette von Dienstleistungen anbieten, auf die ein junger Mensch, der erstmals in den Ausbildungs- und Berufsfindungsprozess einsteige, oder ein erwachsener Mensch, der sich diesem Prozess - aus welchen Gründen auch immer - nochmals unterziehen müsse, Anspruch hätten, also im gleichen Zentrum auf Beratung über
- Ausbildungsrichtung
- Ausbildungsplätze
- Ausbildungsfinanzierung
und Beratung bei Problemen
- während der Lehrzeit
- während der Ausbildung.
2. Was das Organigramm der Erziehungs- und Kulturdirektion angehe, wolle man die Organisationsstruktur durch Reduktion der Anzahl der dem Direktionsvorsteher direkt unterstellten Personen weiter straffen und einigermassen modernen Führungsgrundsätzen anpassen.
Mit der Zusammenlegung dieser beiden Ämter gehe keiner der jetzigen Aufgabenbereiche verloren, so dass es genüge, im Dekret zum Verwaltungsorganisationsgesetz die beantragten Umbenennungen vorzunehmen.
Beatrice Geier erklärt, dass die FDP-Fraktion der Dekretsänderung einstimmig zustimme, weil sie die Zusammenfassung und horizontale Ausrichtung der akademischen und der nichtakademischen Berufsberatung als sinnvoll erachte.
Gewisse Medienkommentare veranlassten sie, darauf hinzuweisen, dass der Rat seinerzeit bei der Behandlung eines Postulats von Lukas Ott die Führung der Studien- und Studentenberatung zusammen mit dem Kanton Basel-Stadt ganz klar abgelehnt habe, und zwar nicht aus mangelnder Bereitschaft zu partnerschaftlicher Zusammenarbeit, sondern aus der Erkenntnis heraus, dass es sinnvoller sei, den Jugendlichen und weiterbildungs- oder umschulungswilligen Erwachsenen im Baselbiet die gesamte Beratungspalette anzubieten. Dies gelte auch heute noch, zumal es jedermann unbenommen sei, sich bei der baselstädtischen Studien- und Studentenberatung weiter zu informieren.
Andrea Von Bidder gibt bekannt, dass auch die SVP/EVP-Fraktion dieser Fusion zustimme. Es leuchte ein, dass eine grosse Dokumentation sinnvollerweise zentral angelegt und die Berufs- und Studienberatung Jugendlichen wie Erwachsenen gemeinsam angeboten werden sollte.
Sie frage sich allerdings, ob es nicht gleichwohl bürgernäher wäre, die Berufsberatung - statt in je einer zentralen Stelle im oberen und unteren Kantonsteil - dezentralisiert, d.h. in mehreren Zweigstellen anzubieten, die beispielsweise in Laufen, Reinach, Binningen oder Sissach domiziliert sein könnten. Da die Reorganisation in der Basler Zeitung mit Stellenabbau in Verbindung gebracht worden sei, möchte sie wissen, ob man solche Befürchtungen haben müsse.
Lieselotte Schelble stellt fest, dass der Landrat zu dieser Sache schrecklich wenig zu sagen habe. Sie habe weder zu dieser Ämterzusammenlegung, noch zur Integration der Abteilung für Stipendienwesen auch nur eine einzige kritische Stimme vernommen. Es sei auch beruhigend zu hören, dass bis auf den Wegfall einer halben Sekretariatsstelle, der zudem über den sogenannten natürlichen Abgang erfolge, kein Abbau, sondern nur ein Umbau des Berufsberatungs- und Berufsbildungsangebotes stattfinde. Die SP-Fraktion stimme der schlanken Vorlage zu.
Regierungsrat Peter Schmid sieht sich im Hinblick auf den von Andrea von Bidder angesprochenen gestrigen BAZ-Artikel zur Berichtigung veranlasst, dass die Anzahl der Berufsberaterinnen und Berufsberater gleich bleibe, aber der Aufgabenbereich sich teilweise verändere. So finde ein Abbau individueller Beratungsstunden für Einzelpersonen statt, der jedoch durch die Ausgestaltung des Berufsinformationszentrums zu einer Art Begegnungsstätte kompensiert werde, wo die Beraterinnen und Berater ohne Voranmeldung angesprochen werden könnten. Weil sich diese Qualitätsvermehrung unmöglich in mehreren Zweigstellen realisieren lasse, komme nur eine Zentralisierung in Frage, die man übrigens auch mit der Hoffnung verknüpfe, dass die sich im Umfeld der beiden Berufsinformationszentren befindenden Sekundarschulen dorthin wenden und auf den Aufbau eigener Dokumentationen verzichten würden.
Hans Herter erkundigt sich nach dem Grund, weshalb im Organigramm das Berufsinformationszentrum in Laufen fehle.
Regierungsrat Peter Schmid antwortet, dass nicht vorgesehen sei, dieses Angebot im Laufental über das Jahr 2003 hinaus aufrecht zu erhalten.
://: Eintreten ist unbestritten.
Landratsbeschluss
Titel und Ingress: Keine Wortbegehren
I.: Keine Worbegehren
§ 4 Abs. 1: Keine Worbegehren
II.: Keine Worbegehren
://: Die Änderung des Dekrets zum Verwaltungsorganisationsgesetz wird einstimmig verabschiedet.
Dekret
zum Verwaltungsorganisationsgesetz
Aenderung vom 17. Oktober 1996
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
I. Das Dekret vom 6. Juni 1983 zum Verwaltungsorganisationsgesetz wird wie folgt geändert:
§ 4 Absatz 1
Amt für Berufsberatung wird aufgehoben.
Amt für Berufsbildung wird aufgehoben.
neu: Amt für Berufsbildung und Berufsberatung.
II. Der Regierungsrat bestimmt das Inkrafttreten dieser Aenderung.
Für das Protokoll:
Erich Buser, Protokollsekretär
10 96/115
Motion von Max Ribi vom 29. April 1996: Verkürzung der Behandlungsdauer von Beschwerden, Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetz
Regierungsrat Andreas Koellreuter begründet die Ablehnung durch die Regierung: Der Motionär geht von zwei Annahmen aus, die in ihrer allgemeinen Formulierung nicht zutreffen. Nach seiner Auffassung hängt es allein von der Beschwerdeinstanz ab, wie rasch ein Entscheid gefällt wird. Ausserdem liegt der Motion die Annahme zugrunde, dass in der Regel die Beschwerde führende Instanz mit ihrer Beschwerde etwas verhindern wolle, das eine andere Person oder Behörde zu verwirklichen beabsichtige.
Verschiedene Faktoren und Umstände können die Dauer eines Beschwerdeverfahrens beeinflussen. So kann z.B. die verfahrensleitende Instanz auf Gesuch des Beschwerdeführers hin eine Frist für die nachträgliche Begründung der Beschwerde einräumen. Eine rasche Behandlung liegt dabei - wie die Mehrzahl der Fälle zeigt - in erster Linie im Interesse des Beschwerdeführers selbst.
Die Notwendigkeit, das Beschwerdeverfahren innert angemessener Frist zum Abschluss zu bringen, ist im Rechtsstaat unbestritten. Ein entsprechender Anspruch wird direkt aus Art. 4 der Bundesverfassung - Verbot der Rechtsverweigerung und Rechtsverzögerung - interpretiert. Zusätzlich garantiert § 9 der Kantonsverfassung in Abs. 3 den Parteien ausdrücklich den Anspruch auf einen begründeten, mit einer Rechtsmittelbelehrung versehenen Entscheid innert angemessener Frist. Welche Frist als angemessen gilt, lässt sich nicht allgemein bestimmen und hängt nicht zuletzt von der Komplexität des konkreten Falles ab. Massgebend sind nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung vielmehr die Natur und der Umfang der Sache sowie die Gesamtheit der übrigen Umstände. Die gesetzliche Fixierung allgemeiner, starrer Behandlungsfristen wird der Vielfalt der Sachverhalte, die in einer Beschwerde zu berücksichtigen sind, nicht gerecht.
Im übrigen lässt sich mit Fug und Recht sagen, dass verwaltungsrechtliche Beschwerden in unserem Kanton im allgemeinen innert angemessener Frist entschieden werden. Das zeigt auch die Tatsache, dass Rechtsverzögerungsbeschwerden in Verwaltungssachen äusserst selten sind. Darum drängt sich eine allgemeine gesetzliche Festsetzung von Behandlungsfristen für verwaltungsinterne Beschwerdeverfahren nicht auf.
Mit der vorliegenden Motion wird eine Regelung vorgeschlagen, die höchstens für diejenigen Beschwerdefälle sinnvoll erscheint, in denen die Beschwerde als Verhinderungsmittel eingesetzt wird. Grundsätzlich ist der Beschwerdeführer selbst an einem möglichst schnellen Abschluss des Beschwerdeverfahrens interessiert. Dabei handelt es sich vor allem um Verfügungen, mit denen die Vorinstanz ein Gesuch des Beschwerdeführers abgelehnt hat, z.B. ein Bau- oder ein Stipendiengesuch. Es besteht kein Grund, für solche Fälle starre Behandlungsfristen einzuführen. Im übrigen können, unabhängig von der Komplexität des Falles, verschiedene Gründe, auch verfahrens- und verwaltungsökonomischer Art, sich als relevant erweisen. Durch Einschaltung zusätzlicher Verfahrensschritte muss halt eine längere Verfahrensdauer in Kauf genommen werden.
Sinn und Ziel des Beschwerdeverfahrens liegen nicht darin, möglichst innert kurzer Frist zu einem Entscheid zu gelangen. Im Vordergrund soll nach wie vor die materielle Richtigkeit und Korrektheit des Entscheides stehen. Ausserdem hat das Beschwerdeverfahren auch eine wichtige friedensstiftende oder Versöhnungsfunktion, und zwar nicht nur im Verhältnis des Bürgers zu den Behörden, sondern gelegentlich auch in der Beziehung von Bürgerinnen und Bürgern untereinander. Starre Behandlungsfristen, wie vorgeschlagen, können dem Empfinden eines Ausgleichs entgegenstehen. Die Regierung empfiehlt Ihnen, die Motion abzulehnen.
Max Ribi stellt fest, der tägliche Blick in die Zeitungen zeige, dass man sich in einem Rechtsmittelstaat befinde; und darunter leide man auch zu einem gewissen Grad. Sobald sich jeweils eine Möglichkeit ergebe, im legislatorischen Bereich auf eine Beschleunigung hinzuwirken, würden gleich die Qualitätssicherung und die Notwendigkeit ausreichender Zeit für Abklärungen und dergleichen als Gegenargumente bemüht. In anderen Lebensbereichen werde im Gegensatz dazu mit Terminen operiert, und es stelle sich die Frage, weshalb nicht auch hier. Die Idee zu diesem Vorstoss sei ihm anlässlich der Beratung des Raumplanungs- und Baugesetzes einerseits und angesichts einiger Vorfälle andererseits gekommen, so z.B. in Allschwil, wo eine ungültig erklärte Initiative erst nach 704 Tagen behandelt und eine Beschwerde mit aufschiebender Wirkung erst nach mehr als 4 Monaten entschieden worden sei.
Lange Entscheidungsfindung halte er nicht für ein Merkmal höherer Qualität, denn auch im öffentlichen Bereich habe der Kunde, also der Bürger, Anrecht auf einen zeitgerechten Entscheid und eine gewisse "Rechtsgeschwindigkeit". In seinem Vorstoss gehe es nicht darum, dass alle Fälle innert 3 Monaten abgewickelt sein müssten, sondern etwa 90% aller Fälle, und zwar vom Datum der Einreichung der Begründung an. Für die Fälle, die besonders kompliziert seien oder auf eine Einigung der Parteien hinausliefen, könne es durchaus länger dauern.
Immer, wenn man frage, ob Beschwerdeführern, die mit dem Instrument der Beschwerde Verzögerungstaktik betrieben, Kosten auferlegt würden, heisse es, dass man von dieser Möglichkeit selten Gebrauch mache. Wenn dies anders wäre, hätte er wahrscheinlich auf die Motion verzichtet.
Christoph Rudin bezeichnet eine rasche Behandlung von Beschwerden als wichtiges Kriterium des Rechtsstaates, denn der gescheiteste Entscheide nütze nichts, wenn er zu spät oder gar nicht eintreffe. Rechtsverzögerung sei formell nichts anderes als Rechtsverweigerung und demnach ein Verstoss gegen die Bundesverfassung einerseits sowie sogar gegen die Europäische Menschenrechtskonvention andererseits. Dazu bestehe schon eine reichhaltige Praxis, und das Gericht könne wegen Rechtsverweigerung angerufen werden, wenn es eine Behörde unterlasse, innert nützlicher, d.h. einer der Natur und Komplexität der Sache angemessenen Frist zu entscheiden. Dabei spielten einige Kriterien eine Rolle, die relativ schwierig generell und abstrakt festzulegen seien, z.B. Art und Umfang des Verfahrens, die Schwierigkeit der Materie, das Verhalten der Beteiligten , so dass sehr viel Ermessensspielraum bestehe.
Wenn man die Behörden mit fixen Fristen unter Druck setzen wolle, führe dies unweigerlich zu einer Personalaufstockung und möglicherweise zu Schadenersatzpflichten des Staates. Die SP-Fraktion habe letztlich Vertrauen in die Gerichte, die Beschwerdeinstanzen und die klare, gut anwendbare Praxis. Er persönlich hoffe, dass von der Möglichkeit, Trölereibussen zu verhängen, vermehrt Gebrauch gemacht werde, wenn das Beschwerderecht offensichtlich missbräuchlich in Anspruch genommen werde.
Die SP-Fraktion lehne die Motion aus diesen Gründen ab.
Adrian Ballmer erstaunt es überhaupt nicht, dass sich die "Bürokratie" gegen Termine und Fristen wehre, und er habe dafür sogar ein gewisses Verständnis. Andererseits seien Rechtsverzögerungs- und Rechtsverweigerungsbeschwerden weiss Gott keine grosse Hilfe, denn die Justiz sei genau im gleichen Spittel krank und brauche jeweils sehr viel Zeit für ihre Entscheide.
Man spreche heute von kunden- und wirkungsorientierter Administration und von Leistungsaufträgen, und dort sei, wie man der einschlägigen Vorlage habe entnehmen können, von Produkten, Mengen, Qualität, Terminen, Kosten und Erlösen die Rede, u.a. auch von einem Produkt Beschwerdeentscheide . Der Auftrag sei in Zusammenhang mit dem letzteren aus seiner Sicht erfüllt, wenn der Entscheid inhaltlich richtig, verfahrensmässig korrekt und zeitgerecht erfolge.
Er habe ein gewisses Verständnis dafür, dass man dieses in der Stossrichtung richtige und wichtige Anliegen nicht in der Striktheit einer Motion überweisen wolle, möchte aber dem Rat sehr beliebt machen, den Vorstoss als Postulat zu überweisen, umso mehr, als auch noch andere Lösung als im Rahmen des Verwaltungsverfahrensgesetzes denkbar wären, beispielsweise über einen Leistungsauftrag.
Dieter Völlmin erklärt, dass die SVP/EVP-Fraktion für die Stossrichtung der Motion viel Verständnis habe. S.E. habe sie aber den grossen Mangel, dass sie im Prinzip den Missbrauchfall zum Normalfall erhebe und die Regelung darauf ausrichte. Im Laufe dieser Debatte habe sich auch noch herausgestellt, dass jetzt nicht mehr klar sei, was die Motion eigentlich wolle, weil Max Ribi eben gesagt habe, dass für die Frist der Eingang der Begründung massgebend sein müsse. Wenn dies so wäre, würde das Ziel, die Bekämpfung von missbräuchlicher Verwendung des Rechtsmittels Beschwerde , verfehlt, weil dann die Versuchung nahe liege, möglichst lange Erstreckungen der Begründungsfrist zu erwirken und so das Verfahren zu verzögern. Zudem müsste auch reellen Verzögerungsgründen wie Sistierung im Hinblick auf eine Einigung der Parteien , bei Expertisen und Oberexpertisen usw. Rechnung getragen werden.
Er könne sich gut vorstellen, dass die SVP/EVP-Fraktion der Überweisung in Form eines Postulats zustimmen werde.
Paul Schär bestätigt aus eigener Erfahrung, dass sich die Justiz teilweise sehr viel Zeit für ihre Entscheide nehme. Die Behauptung von Christoph Rudin, dass es zwangsläufig zu Personalaufstockungen führe, wenn man der Verwaltung bezüglich Fristen Dampf aufsetze, könne er nicht akzeptieren. Gerade im Baurecht müsse man eine grosse Anzahl trölerischer Beschwerden konstatieren, so sei kürzlich der Bau eines Einfamilienhauses in Aesch auf diese Weise anderthalb Jahre lang verzögert worden, obwohl von Anfang an klar gewesen sei, dass gebaut werden könne. Ein weiteres Beispiel sei der Bau der Handelsschule in Reinach, wo durch Beschwerden, die sich nicht etwa auf den Bau, sondern bloss auf die Öffnungszeiten der Cafeteria und den Parkplatz bezogen hätten, 150'000 Franken Mehrkosten entstanden seien.
Er bitte den Rat, den Vorstoss Ribis zumindest als Postulat zu überweisen.
Bruno Weishaupt gibt bekannt, dass die CVP-Fraktion dem Anliegen Sympathie entgegenbringe, andererseits aber auch Verständnis für die Haltung der Regierung habe. Die Forderungen der Motion seien zu undifferenziert und zu generell, müssten jedoch zum Anlass genommen werden, nach Mitteln und Wegen zu suchen, die Verzögerungen durch Beschwerden zumindest zu vermindern.
Wenn Max Ribi bereit sei, die Motion in ein Postulat umzuwandeln, könnte die CVP-Fraktion der Überweisung zustimmen.
Claude Janiak weist darauf hin, dass mit der vorgeschlagenen Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes keinerlei Einfluss auf die Verfahrensdauer bei den Gerichten Einfluss genommen werden könne.
Im verwaltungsinternen Verfahren gebe es schon jetzt Möglichkeiten, auf eine Beschleunigung der Verfahren hinzuwirken, beispielsweise durch eine Präxisänderung, indem die verfahrensleitende Instanz der Beschwerde die aufschiebende Wirkung entziehe oder Trölbussen verhänge.
Die Forderungen der Motion einfach in Postulatform zu überweisen, halte er für fragwürdig, weil der an sich klare Text nicht einfach in einen allgemeinen Prüfungsauftrag im Sinne dieser Debatte uminterpretiert werden könne.
Max Ribi wandelt die Motion in ein Postulat um.
Adrian Ballmer gibt Dieter Völlmin und Claude Janiak zu bedenken, dass das Ziel des Vorstosses Ribi ganz klar die Verkürzung der Behandlungsdauern sei und mit der Umwandlung in ein Postulat der Regierung hinsichtlich der Lösungsmöglichkeiten keine Schranken auferlegt würden.
Für ihn sei es ein zentrales Anliegen, das Ungleichgewicht im Verhältnis der Bürokratie, die den Parteien einfach zehn Tage Frist zur Einreichung einer Beschwerde und eine Begründungsfrist setze, zum Bürger zu verringern.
Regierungsrat Andreas Koellreuter bittet den Rat, auch von einer Überweisung des Vorstosses in Postulatform abzusehen, weil es für den Regierungsrat verhältnismässig schwierig wäre, den Prüfungsauftrag aus dem Protokoll dieser Debatte sozusagen herauszuinterpretieren.
://: Der in ein Postulat umgewandelte Vorstoss wird mit 35:26 Stimmen überwiesen.
Für das Protokoll:
Erich Buser, Protokollsekretär
11 96/131
Motion von Peter Holinger vom 20. Mai 1996: Aufhebung des Schiessgesetzes von 1852
Landratspräsident Erich Straumann beantragt, dieses Traktandum wegen Abwesenheit des Motionärs abzusetzen.
://: Das Traktandum wird stillschweigend ausgestellt.
Für das Protokoll:
Erich Buser, Protokollsekretär
12 96/119
Interpellation von Dieter Völlmin vom 29. April 1996: Verunsicherung der Bevölkerung infolge von Einbruchserien und Gewaltkriminalität. Antwort des Regierungsrates
Regierungsrat Andreas Koellreuter: Mit der Beantwortung dieser Interpellation kann an die Debatte über das einschlägige Postulat von Hanspeter Frey angeknüpft werden, das der Rat seinerzeit abgelehnt hat, weil er den Eindruck hatte, dass die Baselbieter Polizei ihre Aufgabe gar nicht so schlecht löse.
Zu Frage 1 : Den ersten Teil der Frage kann der Regierungsrat selbstverständlich mit Ja beantworten, denn die Gewährleistung der Sicherheit ist eine primäre hoheitliche Aufgabe und wird ausschliesslich von damit beauftragten Beamtinnen und Beamten wahrgenommen. Gegen die Unterstellung im zweiten Teil der Frage wehrt sich der Regierungsrat mit Entschiedenheit, weil es einer Des-avouierung gleichkommt, wenn der Interpellant meint, dass der Kanton und im speziellen die Polizei seine bzw. ihre Aufgabe nicht mehr verfassungskonform erfülle. Die Polizei erledigt ihre Arbeit nach wie vor erstens verfassungskonform, zweitens mit den dazu bewilligten Mitteln, drittens nach den rechtsstaatlichen Grundsätzen der Recht- und Verhältnismässigkeit und viertens nach der derzeitigen Sicherheitslage im Kanton und in den Gemeinden.
Zu Frage 2: Selbstverständlich nimmt der Regierungsrat und mit ihm die Polizei die Sorgen unserer Bürgerinnen und Bürger ernst. Das entspricht auch meinem ganz persönlichen Verständnis von Nähe zur und Verständnis für unsere Bevölkerung sowie des Begriffes Bürgernahe Polizei. Um den Puls des Sicherheitsgefühls zu messen, verlassen wir uns nicht nur auf Gefühle, Wahrnehmungen und Aussagen einzelner Personen oder Gruppen. Im Rahmen der uns zur Verfügung stehenden Mittel lässt sich die Höhe der Sicherheit und des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung auch wissenschaftlich ermitteln. Im Sommer 1991 hat ein renommiertes Institut eine repräsentative Bevölkerungsbefragung durchgeführt, und im nächsten Jahr werden wir, sofern Sie das Budget bewilligen, diese Umfrage wiederholen. Daneben erfolgt die Kriminalitätseinschätzung gestützt auf die Kriminialitätslage und -statistik selbstverständlich laufend und ohne Verzögerung. Allerdings machen wir - und ich meine nicht nur im Basel biet, sondern auch in anderen Kantonen und beim Bund - die Erfahrung, dass individuelles Sicherheitsgefühl und reale Sicherheitssituation nicht immer übereinstimmen. Die tägliche Nachrichtenflut trägt natürlich dazu bei, das subjektive Unbehagen zu steigern.
Zu Frage 3: Kein Staat und keine Polizei der Welt kann eine hundertprozentige Sicherheit anbieten; eine andere Aussage wäre falsch. Die Bevölkerung kann keine vollständige Sicherheit erwarten. Der Staat kann realer- und reellerweise eine den Gegebenheiten angemessene Sicherheit anbieten. Die Selbstverantwortung jedes Einzelnen ist darum nach wie vor gefordert. Dazu gehört auch, private Sicherheitsvorkehrungen wie beispielsweise bauliche Massnahmen zu treffen und vor allem Vorsicht gegenüber persönlicher Nachlässigkeit wie das Offenlassen von Fenstern und dergleichen walten zu lassen. Die persönliche Aufmerksamkeit muss nicht zu verbarrikadierten Häusern und Wohnungen führen. In diesem Sinne gibt es eben nicht nur Schwarz und Weiss , Alles oder Nichts , sondern auch Grautöne .
Zu Frage 4: Der Regierungsrat, die Justiz-, Polizei- und Militärdirektion und die Polizei beobachten die Sicherheitsentwicklung und beurteilen die Lage laufend. Vorausleistungen und Personalrekrutierungen werden zeitgerecht geplant. Aufgrund der aktuellen Sicherheitslage genügen momentan die Mittel, um die sicherheits-, verkehrs- und kriminalpolizeilichen Aufgaben zu erfüllen. Reserven hat es allerdings nicht. Aktuellen Entwicklungen vor allem im sicherheits- und kriminalpolizeilichen Bereich wird durch zeitlich befristete Schwergewichtsbildung und -verlagerung begegnet. Dabei nehmen wir unter Beachtung der rechtlichen Grundsätze in Kauf, dass es in anderen Aufgabenbereichen temporär zu Engpässen kommen kann. Gleichzeitig werden aber auch Synergien genutzt, z.B. mit der Zusammenarbeit der Polizeibehörden von Bund, Kanton und Gemeinden. Dabei wird uns nicht zuletzt auch das nordwestschweizerische Polizeikonkordat helfen. Selbstverständlich gehört es zur Lagebeurteilung und Lösung allfälliger Probleme, eine Verstärkung der polizeilichen Grundversorgung, des Aussendienstes und der kriminalpolizeilichen Fahndung mitzuberücksichtigen.
Zu Frage 5: Wie bereits gesagt, reicht die Kapazität der Polizei im Moment noch aus. Im übrigen kann ich den Überlegungen des Interpellanten nicht folgen, dass die Polizei seiner Einschätzung nach nicht den Auftrag haben soll, auch einfachen Einbrüchen nachzugehen. Die Polizei des Kantons Basel-Landschaft geht selbstredend auch solchen Hinweisen und Anzeigen nach.
Zu Frage 6: Grundsätzlich kann die Frage mit Ja beantwortet werden. Es besteht in Ausnahmefällen mit vielen Festnahmen die Möglichkeiten, dass kurzfristig die Inhaftierungsplätze nicht für alle Bagatellfälle ausreichen. Die Polizei nimmt in solchen Situationen eine sorgfältige Güterabwägung vor und setzt Prioritäten. Sie hat auch genügend Flexibilität im Kanton mit 4 Untersuchungsgefängnissen und momentan 64 Plätzen, von denen gestern 36 belegt waren. Daneben stehen noch 28 Zellen auf den Polizeiposten zur Verfügung, die derzeit nicht belegt sind. Die Situation kann in einem halben Jahr wieder anders aussehen, und dann haben wir die Möglichkeit, auf einen Nachbarkanton auszuweichen. Jetzt gerade beherbergen wir 5 bis 6 Untersuchungshäftlinge, für die Basel-Stadt keine Plätze hat.
Dieter Völlmin gestattet sich zwei bis drei kurze Bemerkungen zur Interpellationsbeantwortung. Die Verharmlosung beginne schon bei der Traktandierung, indem es im Titel nur "... Einbruchserie ..." heisse, während in der Überschrift der Interpellation von "... Einbruchserie n ..." die Rede sei, und finde ihre Fortsetzung in folgendem Passus aus dem Konzept Polizei 2000 :
"... deren vorrangigstes Ziel nicht die Verbrechensbekämpfung, sondern das Eingehen auf die Bedürfnisse des Bürgers und des Gemeinwesens ist."
Er vertrete die Auffassung, dass das erstrangige Bedürfnis der Bevölkerung hinsichtlich der Polizei gerade die Verbrechensbekämpfung sei. In Amerika habe man sich von dieser Art Polizeiarbeit bereits wieder verabschiedet, nachdem sie bei der zunehmenden Kriminalität nicht sehr viel gebracht habe. Diese Trendwende werde hier wie immer mit einer gewissen Verzögerung nachvollzogen.
In Frage 3 habe er nicht die von Andreas Koellreuter erwähnten Auflagen an die Bevölkerung im Auge gehabt, sondern wirklich einschneidende Einschränkungen. Er erlaube sich in diesem Zusammenhang ein Zitat aus einem BAZ-Artikel vom 17.9.1996 zum Thema Sicherheit beginnt nicht erst bei der Verteidigung :
"Frauen sollten begleitet werden oder zumindest ein Taxi nehmen, wenn sie zu später Stunde unterwegs sind... Der Taxichauffeur sollte auch gebeten werden, die Kundin zur Haustür zu begleiten oder zumindest so lange zu warten, bis sie in ihrem Haus ist."
Da gehe man schon einen Schritt zu weit, genau gleich wie mit der Forderung an die Ladenbesitzer, Überwachungskameras einzurichten.
Was die angebliche Diskrepanz zwischen subjektivem Sicherheitsgefühl und tatsächlicher Sicherheitslage anbelange, empfehle er jedermann folgenden Test:
Wie beurteilen Sie die Chance, ihr Velo abends wieder vorzufinden, wenn Sie es vor 20 Jahren oder heute ohne abzuschliessen vor dem Bahnhof abgestellt hätten?
Nach der Statistik würde die Antwort eigentlich Heute lauten müssen, aber jeder werde sich wohl darüber im klaren sein, dass die Wahrscheinlichkeit vor zwanzig Jahren grösser gewesen sei.
Landratspräsident Erich Straumann: So lange kann eine kurze Erklärung sein! Künftig bitte ich Interpellanten, Diskussion zu beantragen, wenn sie so weit ausholen wollen.
Für das Protokoll:
Erich Buser, Protokollsekretär
Die nächste Landratssitzung findet statt am Donnerstag, 31. Oktober 1996, 10.00 Uhr