6 96/228
Interpellation von Ludwig Mohler vom 17. Oktober 1996: Gesamtsanierungsarbeiten im Belchentunnel, N2. Antwort des Regierungsrates
Regierungsrätin Elsbeth Schneider
beantwortet die Interpellation von L. Mohler.
1.
Wie präsentiert sich die heutige Situation aus geologischer Sicht?
Die im Tunnel installierten Messungen zeigen, das Tunnelgeröll weiterhin beansprucht wird. Aufgrund der neuesten Erfahrungen, aber auch der Forschungsergebnisse, muss angenommen werden, dass der Druck auch in den nächsten Jahren weiter anhalten wird.
2.
Ist eine umfassende Sanierung überhaupt möglich und wie lange dauert diese?
Ja, eine umfassende Sanierung ist möglich. Das Ziel aller Erneuerungsvarianten ist, die heute gewährleistete Gebrauchstauglichkeit und Verkehrssicherheit des Tunnels auch für die nächsten Jahrzehnte sicherstellen zu können. Ob eine Variante mit zeitlich konzentrierten Massnahmen oder ob eher eine Etappierung vorgesehen wird, diese Fragen sind noch offen.
3.
Wird die Verkehrsführung durch flankierende Massnahmen unterstützt, damit die Verkehrsteilnehmer schon frühzeitig auf die Verkehrsbehinderung aufmerksam gemacht werden können?
Hier kann E. Schneider ein ganz klares Ja zur Antwort geben.
4.
Ist eine weiträumige Signalisation mit Umfahrungsmöglichkeiten vorgesehen?
Grundsätzlich hat sich die Situation für den Verkehrsteilnehmer mit der durchgehenden Eröffnung der N3 Basel–Zürich entschärft. Weitere Fragen werden jetzt mit der Polizei angegangen und diskutiert.
5.
Wie hoch werden die entstehenden Kosten geschätzt und wo sind diese budgetiert?
Zur Zeit werden die Varianten geprüft, evaluiert; Angaben über Kosten können heute noch nicht gemacht werden.
6.
Ist mit Bundesbeiträgen zu rechnen und wenn ja, in welcher Grössenordnung in % der Gesamtkosten?
Wir sind auch der Meinung, dass der Subventionssatz die Belastung der nationalen Verkehrsstrassen mitberücksichtigen muss. In diesem Sinne haben wir auch beim Bund vorgesprochen.
7.
Kann von der ausführenden Firma eine Garantie erwartet werden und wenn ja, für wie lange?
Von der ausführenden Firma kann eine Garantie für Bauwerke im Rahmen der Nationalstrasse gemäss Weisung des Bundesamtes für Strassenbau im allgemeinen für 3 Jahre erwartet werden. Diese Garantiefrist ist nicht zu verwechseln mit der Lebensdauer eines Bauwerkes!
8.
Kann die zukünftige Situation im Gebiet Belchen mit einiger Wahrscheinlichkeit beurteilt werden?
Mit den heutigen Messeinrichtungen können die geologischen Veränderungen genau erfasst werden. Es kann auch prognostiziert werden, was in der Vergangenheit vor sich ging. Entsprechend verlässlich sind denn heute auch die Aussagen.
Morgen werden wir uns zu einer ersten Behördendelegationssitzung mit C. Füegg treffen und das weitere Vorgehen interkantonal besprechen.
Ludwig Mohler
dankt für die Antwort.
Die Interpellation ist damit erledigt.
7 96/222
Motion von Ludwig Mohler vom 17. Oktober 1996: Parkierungserleichterungen für Automobilisten vor öffentlichen Gebäuden
Regierungsrätin Elsbeth Schneider
erlaubt sich, zu dieser Motion einige geschichtliche Vorbemerkungen anzubringen.
In der Umsetzung des Luftreinhalteplans beider Basel hat die Regierung im November 1992 die Einführung der generellen Gebührenerhebung für die Benützung von staatseigenen oder vermieteten Parkplätzen, auch für die MitarbeiterInnen der kantonalen Verwaltung und auch für Privatpersonen, eingeführt. Bis zu diesem Zeitpunkt waren seit 1966 von privaten Fahrzeughaltern Parkiergebühren nur in der Gutsmatte sowie auf dem oberirdischen Parking der BUD, 50 Rappen pro Stunde, erhoben worden. Dieser Ansatz wurde auf den 1. Januar 1993 auf 1 Franken pro Stunde erhöht und die Gebührenpflicht gleichzeitig auf das gesamte Kantonsgebiet ausgedehnt.
Bis jetzt sind uns keine Klagen bekannt geworden, wonach die relativ bescheidenen Parkgebühren als stossend oder als unzumutbar geschildert worden wären.
Auf den 1. August 1996 wurde dann die Verordnung insofern geändert, als Angehörigen oder Betreuern von Kranken gegen eine Pauschalgebühr von 30 Franken im Monat eine Dauerparkierkarte abgegeben werden kann.
Darum ist die Regierung der Auffassung, dass die Gebührenspitzen für regelmässige Spitalbesucher behoben werden konnten. Weitergehende Ermässigungen, wie z.B. die verlangte Gratisstunde, drängen sich in diesem Bereich nicht auf.
Der Motionär verlangt, dass Personen, die bei einem Amt oder einem Spital vorsprechen
müssen
, dies ohne Parkgebühr tun können. Diese Gebührenfreiheit ist aber davon abhängig gemacht, dass der Parkplatz im Zusammenhang mit dem Besuch einer öffentlichen Institution benützt werden muss. E. Schneider fragt sich, wie eine Kontrolle aussehen sollte. Es ist unmöglich, diesem Wunsch so Rechnung zu tragen.
Die jetzige Regelung hat sich bewährt und sollte beibehalten werden. Die Regierung lehnt die Überweisung der Motion ab.
Ludwig Mohler:
Es ist dem Steuerzahler in der heutigen Zeit nicht mehr zuzumuten, mit immer mehr Gebühren und Abgaben belastet zu werden. Die Parkplätze vor den Gebäuden werden mit öffentlichen Steuergeldern finanziert. Es wird hier wieder einmal auf Kosten der Automobilisten ein zusätzlicher Zustupf geschaffen. Zudem ist L. Mohler der Auffassung, dass der Unterhalt und die Kontrollen solcher Parkplätze jetzt schon viel Geld kosten.
Es stellt sich grundsätzlich die Frage, ob der Staat, wenn er von BürgerInnen eine Dienstleistung einholen will, die hohle Hand machen will, oder ob er nicht vielmehr im Sinne von Bürgernähe die Infrastruktur gratis zur Verfügung stellen soll.
Es geht nicht darum, dass die Parkplätze allen Verkehrsteilnehmern gratis zur Verfügung gestellt werden, sondern der Rahmen ist genau abgesteckt.
L. Mohler hofft und beantragt, dass die Motion überwiesen wird, dass Bürgernähe bewiesen und mitgeholfen wird, die Verwaltung auf ihrem Weg zum new public management zu unterstützen.
Max Ribi:
Der Streitwert der Motion beträgt einen Franken pro Stunde! Für diesen Franken erhält man eine Gegenleistung, nämlich relativ nah am Gebäude, das aufgesucht werden muss, parkieren zu können.
M. Ribi ist der Meinung, es sollten nicht mehr viele Worte darüber verloren werden – die FDP-Fraktion lehnt die Motion ab.
Karl Rudin:
Es wurde eigentlich schon alles angeführt. Die SP-Fraktion beantragt einstimmig Ablehnung der Motion.
Peter Minder:
Auch die SVP-EVP-Fraktion spricht sich mehrheitlich für Ablehnung der Motion aus, wenn sie auch festgestellt hat, dass wieder einmal auf einem Hinterweg Steuern eingeholt werden.
P. Minder spricht sich hingegen dafür aus, dass Punkt 3., der zwar grösstenteils schon erfüllt ist, zugestimmt wird. Allenfalls könnte in Form eines Postulates näher darauf eingegangen werden.
Alfred Zimmermann:
L. Mohler geht davon aus, dass jeder, der ein Amt aufsucht, mit seinem Auto angefahren kommt. Wenn beispielsweise M. Ribi oder er selber die Baudirektion aufsuchen, erreichen sie Liestal mit der Bahn oder allenfalls mit dem Bus. Es gibt also eine ganze Anzahl Menschen, die nicht mir ihrem Auto vorfahren!
Es gibt verschiedene Gründe, warum man gegen diese Motion sein muss. Wir würden umweltpolitisch argumentieren, die Gebühr könnte auch eine Lenkungsabgabe darstellen. Dafür ist ein Franken zu wenig! Wir müssten verlangen, dass die Gebühren erhöht werden, damit der Ansporn vorhanden ist, um mehr Leute in die öffentlichen Verkehrsmittel zu bringen.
Wir stellen fest, dass die Schweizer Demokraten immer mehr automobilisten-freundliche Vorstösse einreichen. Wir bedauern, dass keine umweltpolitischen Vorstösse mehr eingebracht werden, die die Grünen unterstützen könnten.
://: Mehrheitlich wird eine Überweisung der Motion abgelehnt.
8 96/225
Interpellation von Bruno Krähenbühl vom 17. Oktober 1996: Ausdehnung der öffentlichrechtlichen Eigentumsbeschränkung für Boden im Gemeingebrauch zu Lasten des Kantons und der Gemeinden. Antwort des Regierungsrates
Regierungsrätin Elsbeth Schneider
beantwortet die Interpellation.
1.
Hatte die Regierung Kenntnis von der geplanten Ausdehnung der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkung für Boden im Gemeingebrauch zu Lasten der Kantone und der Gemeinden?
Zur Zeit der Vernehmlassung war dies dem Regierungsrat nicht bekannt.
2.
Findet es die Regierung richtig, dass die durch Steuermittel finanzierten öffentlichen Strassen und Wege den Telekommunikationsunternehmen kostenlos überlassen werden sollen, damit diese dort mit ihrer Tätigkeit Gewinne erzielen, welche u.U. auch ins Ausland abfliessen können?
Ja, die Regierung spricht sich für eine Liberalisierung des Fernmeldemarktes aus und empfindet dies als zweckmässige Lösung. Dass dadurch auch strukturelle Veränderungen entstehen werden – weil auch ausländische Anbieter dabei sein können – stellt eine Folge dieser Liberalisierung dar. Die Telecom hat – im Gegensatz zu den Werkleitungsverlegungen – bis jetzt keine Bewilligung für Ausgrabungen gebraucht, sondern es wurde lediglich Meldung erstattet. Die Regierung ist der Meinung, dass im neuen Fernmeldegesetz unbedingt eine Bewilligungspflicht vorgesehen werden muss – wir werden entsprechend intervenieren. Es handelt sich dabei nicht zuletzt auch um ein Mittel, um die Koordination im Strassenraum sicherstellen zu können.
3.
Wäre es nicht sinnvoller, nur jene Unternehmen diesbezüglich zu privilegieren, die vom Bundesrat ermächtigt oder beauftragt werden, die landesweite Grundversorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft mit Telekommunikationsdiensten sicherzustellen?
Wenn dies geschehen würde, würde wiederum vor allem die Monopolstellung der Telecom entstehen, statt auch den kleinen und mittleren Betrieben eine Chance zu geben.
4.
Sind die Gemeinden in dieser Angelegenheit angehört worden? Wie haben sie sich allenfalls dazu gestellt?
Die Gemeinden sind im Moment der Vernehmlassung vom Kanton und speziell von der Finanz- und Kirchendirektion nicht angefragt worden, weil der Schweiz. Gemeindeverband vom Bund her zur Vernehmlassung eingeladen worden ist.
5.
Besteht für die Regierung Handlungsbedarf? Wie will sie allenfalls vorgehen?
Nein, für die Regierung besteht kein Handlungsbedarf, weder aus medien- noch aus marktpolitischer Sicht.
Bruno Krähenbühl
beantragt Diskussion, da er noch einige Anschlussfragen stellen möchte.
://: Diskussion wird bewilligt.
Bruno Krähenbühl:
– Wer in der Schweiz verfügt über die Strassenhoheit? Was beinhaltet diese Hoheit?
– Ist es der Regierung bekannt, dass das Strassenrecht, mit Ausnahme des Strassenverkehrsrechts, grundsätzlich Kantonssache ist?
– B. Krähenbühl weist darauf hin, dass laut eines Bundesgerichtsentscheides es sich beim Verlegen von Fernsehkabeln in öffentlichen Strassen um eine Sondernutzungsform handelt, und dass gemäss desselben Bundesgerichtsurteils der Strasseneigner dank seiner Sachherrschaft ein Entgelt für diese Sondernutzung verlangen darf. Welches ist der Unterschied zwischen einem Fernsehkabel und einem Telecomkabel? Liegt bei einem Telecomkabel nicht auch eine Sondernutzung vor, sodass die Gemeinden und Kantone ein Entgelt geltend machen könnten?
Bruno Krähenbühl ist der Auffassung, dass es den Gemeinden nicht bewusst war, was hier abläuft. Er ist deshalb enttäuscht, dass der Kanton diese Rechte und Möglichkeiten nicht besser gegenüber dem Bund geltend macht. Es geht nicht darum, das Monopol zu zementieren, denn der Auftrag zur Versorgung kann auch einem Dritten erteilt werden.
B. Krähenbühl ist der Meinung, dass diejenigen, die die Rosinen herauspicken – ohne einen Versorgungsauftrag übernehmen zu müssen – den Kantons- und Gemeindekassen eine Gebühr entrichten müssten.
Dieter Völlmin
ist über die Antwort der Regierung enttäuscht. Es scheint, dass nicht ganz erkannt wurde, dass hier in einem Bereich von einem anderen Grundsatz – nämlich Leistungen vermehrt gebührenpflichtig zu gestalten – abgewichen wird. Es handelt sich um einen poltischen Entscheid, ob man dies will oder eben nicht, und es hat auch mit den Gemeinden zu tun.
D. Völlmin hat den Eindruck, dass diese Bedeutung nicht realisiert wurde, und man sie heute auch nicht mehr wissen will, da die Vernehmlassung schon abgeschlossen ist.
Es handelt sich aber um eine wichtige und letztlich auch politische Frage.
Regierungsrätin Elsbeth Schneider:
Zur Strassenhoheit: B. Krähenbühl hat die Antwort gleich selber gegeben, sie liegt selbstverständlich beim Kanton. Die Vernehmlassung gegenüber dem Bund wurde von der Finanz- und Kirchendirektion erstellt; wir sind der Meinung, dass mindestens für die Verursacherkosten aufgekommen werden muss.
Im Rahmen der Liberalisierung, der Öffnung, können wir nicht einfach einige grosse Firmen beauftragen. Wir von der Regierung sind der Auffassung, dass dem kleinen und mittleren Gewerbe auch in Zukunft vermehrt Aufträge übergeben werden sollten.
Regierungsrat Hans Fünfschilling:
In unserem Vernehmlassungsentwurf war die Eigentumsbeschränkung gar nicht enthalten. Das Bewusstsein, was eigentlich gratis zur Verfügung gestellt wird, ist wirklich wenig vorhanden.
Basel-Stadt hat eine elegante Lösung gefunden: das gesamte Strassennetz des Kantons stellt eine Parzelle dar. Das Bundesamt hat sich prompt damit auseinandergesetzt und kommt zum Schluss, dass dem ein Riegel geschoben werden müsse.
Wir sind der Meinung, dass der Kanton als ursprünglicher Eigner des Bodens eine gewisse Privilegierung geniessen sollte. Im Moment warten wir darauf, was mit dem Gesetz in der definitiven Form vorgesehen wird.
Die Kantone als Gesamtes haben gegenüber der Bundesgesetzgebung eine zu wenig grosse Lobby, denn die eidgenössischen Parlamente in Bern entscheiden. Die Interessen einzelner Kantone werden von den jeweiligen Vertretern wahrgenommen, übergeordnete Interessen der Kantone aber fallen meist zwischen Stuhl und Bank. Die Vernehmlassungen der Kantone als Ganzes werden zu wenig ernst genommen.
Robert Piller:
Es handelt sich um eine wirtschaftlich interessante Fragestellung. R. Piller versteht die persönlichen Telecomsympathien von B. Krähenbühl, er glaubt aber, er sei zu weit gegangen.
R. Piller möchte E. Schneider herzlich für ihre klaren wettbewerbs-politischen Aussagen danken. Es ist eine Tatsache, dass die Liberalisierung im Telecombereich ganz Europa überzieht. Aufgrund dieser Liberalisierung handelt es sich auch um eine Anpassung an die europäischen Wettbewerbsverhältnisse. Wenn die Schweiz diesem Trend nicht folgen würde, würde die Telecom arbeitsplatzmässig schwer darunter leiden.
Im Namen der FDP-Fraktion dankt R. Piller E. Schneider nochmals für ihre Liberalisierungshaltung, die einen Zwang darstellt, um im harten Konkurrenzkampf nicht nur in Europa bestehen zu können.
Bruno Krähenbühl:
Der Zug der Liberalisierung der Telecom fährt in die richtige Richtung! Es geht lediglich um die Frage der Kostenwahrheit. Die Kosten müssen von denjenigen getragen werden, die sie verursachen und die etwas in Anspruch nehmen.
Bruno Krähenbühl hätte erwartet, dass die Regierung das Gespräch mit den eidg. Vertretern sucht.
Damit ist die Interpellation erledigt.
9 96/226
Interpellation von Heidi Portmann vom 17. Oktober 1996: EBM-Propaganda für Klimageräte. Antwort des Regierungsrates
Regierungsrätin Elsbeth Schneider
beantwortet die Interpellation. Alle kennen das Heft "Strom". Dazu stellt H. Portmann ihre Fragen. Das Heft wird in etwa einer Millionenauflage versandt, in alle Haushaltungen des Versorgungsgebietes der Elektra Birseck. Die EMB hat ausdrücklich kundgetan, dass sie nicht immer sehr glücklich über gewisse Beiträge ist; insgesamt wird die Zeitschrift aber als gut beurteilt. Eine eigene Zeitschrift herzustellen, wäre zu teuer und erscheint nicht als notwendig.
Der von H. Portmann erwähnte Artikel erschien im Juni letzten Jahres und bezweckte nach Meinung der EBM nicht, Klimageräte zu propagieren. Es sollte vielmehr aufgezeigt werden, wie ein Kunde allenfalls zu strom- und klimamässig guten Apparaten gelangen kann.
In der Stellungnahme betont die EBM, dass sie sich als Energie-Dienstleister am Energiedienstleistungsbedarf ihrer Kunden orientiert, und sie dabei unterstützen will, ihre Nutzungsbedürfnisse möglichst sparsam und rationell einzusetzen.
Zu den Fragen:
1.
Ist die Regierung, in Anbetracht der Grundsätze im Energiegesetz, mit dieser Verbraucher-auf-Vorrat-Politik einverstanden?
Der Artikel war nach Ansicht des Regierungsrates nicht "glücklich", es kann trotzdem nicht die Schlussfolgerung gezogen werden, die EBM wolle den unnötigen Verbrauch elektrischer Energie propagieren. Die EBM hat sich statuarisch u.a. auch der Förderung von sparsamer und rationeller Energieverwendung verschrieben und mit ihren Aktivitäten immer auch bewiesen, dass sie diesem Grundsatz treu bleibt.
Das Amt für Umweltschutz und Energie hat übrigens bereits anlässlich einer Energie-Koordinationskonferenz im Juni 96 den fraglichen Artikel kritisiert und ist bei allen Teilen auf Verständnis gestossen.
2.
Ist es den Stromkundinnen und Stromkunden unter diesen Umständen wirklich zuzumuten, die EBM als Energieberaterin zuziehen zu müssen?
Trotzdem werden die StromkundInnen bei der EBM als Energieberaterin nach Ansicht des Regierungsrates gut bedient und auch gut beraten.
Heidi Portmann
gibt zwei Bemerkungen zu dieser Antwort ab: Es wird behauptet, es sei gar nicht die EBM, die das Heft herausgibt; interessant ist, dass die Ausbildung der Energieberater zum Teil von derselben Firma übernommen wird.
Der erwähnte Artikel ist eindeutig ein Aufruf zum Kauf eines Klimagerätes.
Die EBM ist eine sehr grosse Elektrizitätsgesellschaft; wenn ihr Einfluss nicht grösser als dieses Heft ist, sollte dieses Heft gar nicht mehr verschickt werden. Es handelt sich ohnehin nicht um Informationen zu einer Spartechnik, versteckt wird sehr oft zu mehr Stromverbrauch aufgerufen.
Damit ist die Interpellation erledigt.
10 96/262
Postulat von Alfred Zimmermann vom 28. November 1996: Mehr Sicherheit für Velofahrer und Velofahrerinnen
Regierungsrätin Elsbeth Schneider:
Mit den Forderungen dieses Postulates werden bei der Regierung offene Türen eingerannt! Seit Jahren werden im Baselbiet an Knoten (Lichtsignalanlagen) grundsätzlich vorgezogene Haltebalken markiert. Voraussetzung für diese Massnahme ist allerdings ein separater Velostreifen im Knotenbereich.
In dieser Regelung kann sich ein Zweiradfahrer während der Rotphase in das Sichtfeld des Motorfahrzeugverkehrs vor dem Ampel begeben und auf die Grünphase warten. Beim Start haben dann die VelofahrerInnen einen kleinen, aber entscheidenden Vorsprung vor dem Motorfahrzeugverkehr.
Im Baselbiet sind in den vergangenen Jahren etliche vorgezogene Haltebalken im Bereich von Lichtsignalanlagen angeordnet worden, z.B. Allschwil – Baselstrassestrasse – Fabrikstrasse, Hegenheimerstrasse – Grabenring; Bottmingen – Schlossgasse –Neumattstrasse; Oberwil – Postplatz – Bottmingerstrasse usw.
In derselben Art werden selbstverständlich auch in Zukunft an neuen oder umgestalteten Lichtsignalanlagen vorgezogene Haltebalken angeordnet.
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass in Knoten ohne Lichtsignalanlagen die Markierung eines vorgezogenen Haltebalkens für den Veloverkehr leider nicht möglich ist.
Da die Anliegen des Postulanten bereits erfüllt sind oder in Zusammenhang mit neuen Lichtsignalanlagen erfüllt werden, bittet die Regierung, das Postulat entgegenzunehmen und gleichzeitig als erfüllt abzuschreiben.
Alfred Zimmermann
hat tatsächlich vorher keinen solchen Haltebalken gekannt. Er wurde dann darauf hingewiesen, dass es solche Haltebalken gibt. Es muss allerdings bemerkt werden, dass es nicht sehr viele solcher Haltebalken gibt, vor allem, weil offenbar nur in Kombination mit einer Lichtsignalanlage und einer Velospur ein solcher Haltebalken sinnvoll ist.
A. Zimmermann möchte sich noch über den Hintergrund seines Vorstosses äussern: er entstand aus dem schrecklichen Velounfall in Allschwil. Es wurde damals bemerkt, dass die Kreuzung schlecht ist, dass sie verbreitert werden sollte. A. Zimmermann hat sich in der Zwischenzeit überzeugen lassen, dass die heutige Situation gut und sicher ist.
A. Zimmermann ist mit der Überweisung und gleichzeitigen Abschreibung einverstanden.
Willy Grollimund:
Es muss alles unternommen werden, dass ein solch schrecklicher Unfall in Zukunft verhindert wird.
Es gibt heute Panoramaspiegel an den Lastwagen; sie reichen aber nicht, um Rechtsabbiegerunfälle auszuschliessen. Die Chauffeure sind Menschen wie wir alle auch, nur können bei ihnen die Fehler zu fatalen Folgen führen.
W. Grollimund beantragt, das Postulat nicht abzuschreiben, denn im Strassenverkehr ist es das wichtigste Gebot, dass Fussgänger, Autofahrer und Velofahrer Sichtkontakt haben. Die Sicherheit mit Haltebalken ist nach Meinung von W. Grollimund an allen wichtigen Knotenpunkten möglich.
Regierungsrätin Elsbeth Schneider
erkennt die Besorgnis von W. Grollimund und unterstützt sie. Auch für die Regierung war der Unfall schrecklich. Wir werden uns in allen Teilen bemühen, Sicherungen anzubringen. E. Schneider nimmt das Anliegen von W. Grollimund mit; dafür muss aber das Postulat nicht stehen bleiben.
Willy Grollimund
zieht seinen Antrag zurück.
://: Mehrheitlich wird der Überweisung und gleichzeitigen Abschreibung des Postulates zugestimmt.
Mitteilungen
Landratspräsident Erich Straumann
gratuliert zu Beginn der Nachmittagssitzung Ratskollege Adrian Ballmer zum 50. Geburtstag. Auf der Geburtstagskarte steht der Text von Marie von Ebner-Eschenbach: "Dass alles vergeht, weiss man schon in der Jugend; aber wie schnell es geht, erfährt man erst im Alter."
Ständchen
des Schüler- und Lehrerchors des Gymnasiums Muttenz, gedacht als kleines Dankeschön an den Landrat für die Zustimmung vom 17. Oktober 1996 zur Vorlage 96/273 betreffs Kaufs des Ausbildungszentrums der Firma Sandoz.
Landratspräsident
Erich Straumann
verdankt namens des Plenums die beiden Vorträge. Diese Rückmeldung für einen guten Landratsbeschluss - er fasst eigentlich immer nur gute Beschlüsse - freut den Landrat. In der Sprache der Jugend war dieser Beschluss "mega geil"
Überweisungen des Büros
Landratspräsident
Erich Straumann
gibt Kenntnis von folgenden Überweisungen:
97/9 Bericht des Regierungsrates vom 21. Januar 1997: Schaffung einer Vorlehre Baselland; an die
Erziehungs- und Kulturkommission
Im Sinne eines
Rückkommens
wird auf Wunsch der Präsidentin der Umweltschutz- und Energiekommission, Jacqueline Halder, die Vorlage 96/277 neu der UEK zugewiesen.
2 97/7
Fragestunde (4)
1. Bruno Steiger: Schweinefett in Kaffee- und Halbrahmprodukten
Von verschiedenen Seiten wurde mir zugetragen, dass auch bei uns mit Schweinefett angereicherter Kaffeerahm und Halbrahmprodukte auf dem Markt sein sollen, welche von der ahnungslosen Kundschaft gekauft und konsumiert werden.
Fragen:
1. Trifft das zu?
2. Wenn ja, wäre das nicht Betrug und Verstösse gegen das Lebensmittelgesetz?
Regierungspräsident Eduard Belser:
Diese Frage wird ab und zu gestellt. Es handelt sich aber um ein Gerücht. Technisch wäre es allerdings möglich. Die schweizerischen Kaffeerahm und Halbrahmprodukte enthalten ausschliesslich Milchfett. Der Fettgehalt der einzelnen Produkte ist in Art. 67 der eidgenössischen Lebensmittelverordnung festgehalten. Es werden periodische Kontrollen durchgeführt. Im Kanton Basel-Landschaft werden keine solchen Produkte hergestellt.
Antworten:
1. Nein, es trifft nicht zu.
2. Wenn ja, wäre dies ein schwerer Verstoss gegen die Lebensmittelgesetzgebung.
2. Hans Rudi Tschopp:
Auswirkungen höherer Gewinnausschüttungen der SNB
Vor einigen Wochen konnte der Presse entnommen werden, dass die Schweizerische Nationalbank (SNB) dem Bund - entgegen bisherigen Erwartungen - sowohl 1997, wie besonders auch in den Folgejahren, wesentlich höhere Beiträge ausschütten könne. Ein Teil dieser Ausschüttungen steht den Kantonen zu.
Bei der Erstellung des Budgets 1997 und des Finanzplanes 1997-2000 dürften Leistungen des Bundes zugrunde gelegt worden sein, welche nicht auf den erst kürzlich bekannt gewordenen höheren Ausschüttungen der SNB an den Bund beruhen.
Fragen:
1. Resultieren Verbesserungen unserer Staatsrechnung aufgrund der höheren Ausschüttungen der SNB?
2. Mit welchen Verbesserungen zugunsten unseres Kantons ist für die Jahre 1997 - 2000 schätzungsweise zu rechnen?
3. In welchen Bereichen wirken sich diese Verbesserungen aus?
Regierungsrat Hans Fünfschilling:
Wir haben keine offiziellen Meldungen der SNB. Informell wissen wir, dass in dieser Richtung etwas beschlossen werden soll.
Für das Budget 1997 wird dies aber keine Wirkungen haben. In den Folgejahren könnten allenfalls Auswirkungen im Promille-Bereich auftreten, die aber keine Aenderung des Finanzplanes nach sich ziehen würden.
Hans Rudi Tschopp:
Ich wollte nur wissen, ob allenfalls etwas zu erwarten sei. Man konnte allerdings recht konkrete Zahlen lesen, also muss es doch einen konkreten Hintergrund geben.
Regierungsrat Hans Fünfschilling:
Ausgehend von den heutigen Beträgen könnte man einen Mehrertrag von ca. 5 Mio. Franken erwarten. Eine Aenderung des Finanzplanes würde aber nicht notwendig.
3. Bruno Steiger: Fürsorgeabhängige Ausländer
Gemäss schriftlicher Antwort des Regierungsrates wurde 1996 in 3 Fällen die Nichtverlängerung der Jahresaufenthaltsbewilligung für Ausländer aufgrund von Fürsorgeunterstützung verfügt. Alle 3 Fälle sind zur Zeit noch nicht rechtskräftig, weil gegen die entsprechenden Verfügungen der Fremdenpolizei Rekurs eingelegt wurde.
Fragen:
1. Wie heissen die Personen, welche diese Rekurse angestrebt haben und welchen Kreisen oder Organisationen gehören diese an?
2. Wenn bei der Beurteilung dieser 3 Fälle die Richtlinien angeblich nicht genügen, welche allein auf der Höhe der Unterstützungsleistungen basieren, so existieren offen bar noch andere Gründe, um diese Jahresbewilligung nicht mehr zu verlängern? Welche?
3. Wer kommt für die durch diese Rekurse verursachten Anwalts- und Gerichtskosten auf?
4. Aus welchen Herkunftsländern stammen diese in den obgenannten 3 Fällen weggewiesenen Personen und wie hoch ist deren Anzahl?
Regierungsrat Andreas Koellreuter:
Antworten:
1. Aus Gründen des Datenschutzes kann der Regierungsrat diese Frage nicht beantworten.
2. Der Regierungsrat ist sich nicht bewusst, in der erwähnten Interpellationsantwort von Richtlinien gesprochen zu haben. Im Gegenteil: Man ging davon aus, dass die Beurteilung von Fall zu Fall erfolgt.
3. Gemäss § 20 des Gesetzes über das Verwaltungsverfahren sind erstinstanzliche Verfahren und Beschwerdeverfahren grundsätzlich kostenlos. § 23 des gleichen Gesetzes erwähnt die unentgeltliche Rechts- pflege. Da die Verfahren noch nicht abgeschlossen sind, lässt sich im jetzigen Zeitpunkt über die Kosten nichts Konkretes sagen.
4. Zur Zeit sind vier Fälle im Rekursverfahren. Dabei handelt es sich um Personen aus der Türkei und aus Ex-Jugoslawien, zwei davon mit vier Familien.
Bruno Steiger
wünscht zur Frage 2 genauere Angaben über die Ablehnungsgründe.
Regierungsrat Andreas Koellreuter:
Eine genauere Antwort ist im Moment nicht möglich, da die Gründe sehr verschieden sind.
Bruno Steiger
ist von dieser Antwort nicht befriedigt.
4. Hans Rudi Tschopp:
Akteneinsichtsrecht für Landratsmitglieder
Wer Einsicht in Akten beansprucht, wird deren Inhalt auch festhalten wollen. Weil Abschreiben zeitraubend ist und das Risiko von Abschreibefehlern einschliesst, liegt es nahe, dass eine Kopie gewünscht wird. Diesen Wunsch kann vermutliche jede Amtsstelle problemlos erfüllen, weil Kopiergeräte überall vorhanden sein dürften. Wer eine Kopie wünscht, ist bereit, eine Gebühr zu entrichten. Deshalb erwachsen der Verwaltung keine Mehrkosten und sie spart erst noch Zeit, wenn der Besucher sich nur kurz bei ihr aufhält.
Mir scheint, dass - bei vorhandenem Einsichtsrecht - grundsätzlich nichts gegen die Aushändigung einer bezahlten Kopie des entsprechenden Aktenstücks sprechen kann. Trotz angestrebtem NPM scheint aber immer noch die Bereitschaft zu einer solchen sinnvollen Dienstleistung, die für die Verwaltung und Landratsmitglieder gleichermassen ökonomisch wäre, zu fehlen.
Fragen:
1. Was spricht bei bestehendem Akteneinsichtsrecht gegen die Aushändigung einer Kopie des betreffenden Aktenstücks?
2. Falls zwingende Regeln gegen die Aushändigung einer Kopie sprechen sollten: Wäre die Regierung bereit, diese Dienstleistung zu ermöglichen?
3. Welche Voraussetzungen müssten erfüllt sein, damit bei bestehendem Einsichtsrecht die Aushändigung von Kopien möglich wird?
4. Könnte sich der Regierungsrat im Zuge des NPM gegenüber Landratsmitgliedern noch zu eleganteren Lösungen (Aktenauflage bei der Landeskanzlei, Aushändigung der Akten-Kopie auf der Landeskanzlei, Postzustellung der Akten-Kopie an die Privatadresse, Fax-Uebermittlung der Akten-Kopie an die Privatadresse, etc.) bereitfinden?
Regierungsrat Andreas Koellreuter:
Das Aktenein- sichtsrecht gibt laut Bundesgericht den Anspruch, Akten am Sitz der Behörden einzusehen und davon Notizen zu machen. Nach neuerem BG-Entscheid besteht bei Akten- einsichtsrecht der Anspruch, gegen eine Gebühr Kopien zu verlangen, falls dies nicht zu einem unverhältnismässigen Aufwand für die Verwaltung führt.
Antworten:
1 Es spricht nichts dagegen, solange der Aufwand nicht unverhältnismässig wird.
2. Es bestehen keine entsprechenden Regeln. Das ganze hat nichts mit NPM zu tun. Die Sache lässt sich in einer Atmosphäre guter Kommunikation unbürokratisch und rasch erledigen.
3. Siehe Eingangsbemerkungen
4. Wenn das Einsichtsrecht besteht, ist die Verwaltung und auch die Landeskanzlei in der Lage, Kopien herzustellen und diese den Adressaten zur Verfügung zu stellen. Es bleibt den Direktionen oder Verwaltungsstellen überlassen, gemäss Bundesgerichtsentscheid Gebühren zu verlangen, oder, wenn der Aufwand zu gross würde, eben nur Akteneinsicht zu gewähren.
Hans Rudi Tschopp
ist von den Antworten befriedigt und hofft, dass sie von allen Verwaltungsstellen gebührend zur Kenntnis genommen werden.
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