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3.
Peter Degen: AGR-Genossenschafter
2500.-- Franken sollen die AGR-GenossenschafterInnen und Genossenschafter für die überschuldete Automobilgenossenschaft zahlen. Der Kanton als moralisch Mitbetroffener, will je nach finanzieller Situation der Genossenschafter, zwischen 125'000.-- Franken und 350'000.-- Franken mitzahlen.
Massgebend soll vor allem die finanzielle Situation (Vermeidung von finanziellen Härtefällen) der Genossenschafter sein.
Fragen:
1. Was versteht der Regierungsrat unter einem finanziellen Härtefall der AGR-Genossenschafte-rinnen und Genossenschafter (Einkommenshöhe, Vermögen)?
2. Warum ist der Regierungsrat nicht bereit, analog anderer öffentlicher Autobuslinien im Kanton Baselland, den noch ausstehenden Betrag als kantonale Defizitgarantie gemeinsam mit den involvierten Gemeinden zu übernehmen. Gemäss BLT-Jahresrechnung sind ja die meisten öffentlichen Autobuslinien im Kanton Baselland defizitär, so dass der Staat und die Gemeinden zwingend das Defizit zu zahlen haben?
3. Begreift der Kanton, dass sich die Betroffenen immer mehr als Betrogene vorkommen und wie stellt er sich dazu?
Regierungsrat Hans Fünfschilling:
Der Kanton steht in zwei Beziehungen zur Automobilgenossenschaft Reigoldswil (AGR).
Einerseits
ist er Auftraggeber für die Betreibung von Linien. Dazu besteht ein Leistungsauftrag. Das Defizit aus dem Betreiben dieser Linien, wird über diesen Leistungsauftrag entschädigt. Es sind der Automobilgenossenschaft keine Kosten aus dieser Tätigkeit entstanden, die der Staat nicht über den Leistungsauftrag entschädigt hat.
Andererseits
ist der Kanton Genossenschafter der Automobilgenossenschaft und somit wie die anderen Genossenschafter vom Liquidationsfall betroffen. Die Defizite und Probleme der AGR sind aus anderen Tätigkeiten entstanden (Reisebüro, Autobusvermietung). Sie hat sich bei Investitionen in grosse Autobusse übernommen. Der Kanton war zuständig für die Formulierung des Leistungsauftrags. Er konnte der AGR als Genossenschafter aber nicht vorschreiben, welchen übrigen Tätigkeiten sie nachgehen darf. Dagegen hätten sich die anderen Genossenschafter gewehrt. Der Kanton hatte nur als Auftraggeber eine alleinentscheidende Rolle. Zur Zeit befindet sich die AGR in Liquidation. Dank der Anstrengungen des Liquidators ist es gelungen, das im Konkursfall drohende Defizit, das von den Genossenschaftern hätte getragen werden müssen, auf einen wesentlich niedrigeren Betrag zu senken. Jetzt finden Verhandlungen mit den Genossenschaftern statt. Es handelt sich nicht um rechtliche Forderungen, sondern um Verhandlungen im Rahmen der Liquidation. Die verschiedenen Genossenschaftskategorien sollen nach Massgabe ihrer Leistungsfähigkeit mitbeteiligt werden. Die Genossenschafter wurden mit dem Betrag von 2'500 Franken, die beteiligten Firmen, Gemeinden, und Genossenschafter in führenden Positionen mit Entscheidbeteiligung mit höheren Beträgen konfrontiert. In dieser Verhandlungssituation können keine Zahlen und Härtefallbedingungen genannt werden. Wir wollen niemanden, der kein Geld hat, mit der Forderung von 2'500 Franken plagen, können aber auch nicht darauf verzichten, diesen Betrag von zahlungskräftigen Genossenschaftern einzufordern. Immerhin waren sie vorher auch an den anderen Aktivitäten beteiligt und mitverantwortlich.
Zur Frage 2:
Die Defizitgarantie aus dem Öffentlichen Verkehr wurde über den Leistungsauftrag geleistet. Die Probleme sind auch nicht daraus, sondern aus dem Teil "Reisebüro" entstanden, zudem der Kanton keinen Auftrag erteilt hat. Er muss daher auch keine Defizitgarantie übernehmen. Schlussendlich wird er als wirtschaftlich stärkster Genossenschafter sicher den höchsten Beitrag leisten, was aber auf freiwilliger Basis erfolgt.
Peter Degen
dankt für die Antwort.
4.
Willi Müller: Was meint unser Kanton zu der Stiftung aus den Erträgen von Goldreserven?
In Finanz und Wirtschaft vom 8.3.1997 ist folgendes zu lesen: "Das deutsche Finanzministerium und die deutsche Bundesbank haben sich stets dagegen gewehrt, die "brachliegenden" Goldreserven für irgendwelche gutgemeinten Zwecke zu mobilisieren. Erstens stellen Goldverkäufe eine Vermehrung der Geldmenge dar, die man dann eventuell mit einer restriktiven Geldpolitik ausgleichen muss. Zweitens will die Bundesbank auch deswegen nicht an ihren Goldbeständen rühren, weil diese indirekt das Vertrauen in die Währung stärken." Die G-10-Länder haben am Anfang dieses Jahres aus schwerwiegenden währungspolitischen Gründen beschlossen, keine weiteren Goldbestände mehr zu verkaufen.
Von der Rechtsform her gesehen, ist die Schweizerische Nationalbank eine Aktiengesellschaft. Das Aktienkapital ist zu 57% im Besitz der Kantone und Kantonalbanken. Im Zusammenhang mit der angekündigten Stiftung aus den Erträgen von Goldreserven stelle ich dem Regierungsrat deshalb folgende
Fragen:
1. In welchem Stadium wurde unser Kanton über die vorgesehene Stiftung informiert?
2. Hat unser Kanton sein Mitspracherecht wahrge-nommen und in welcher Form?
3. Wie steht er - auch in Kenntnis der einleitenden Ausführungen - zu der angekündigten Stiftung?
Regierungsrat Hans Fünfschilling:
Der Regierungsrat hat die zeitgeschichtliche Diskussion über die "Schatten des 2. Weltkriegs" selbstverständlich auch verfolgt und begrüsst es, dass der Bund reagiert hat und in der Bewältigung der ganzen Thematik aktiv geworden ist. Die Aufwertung der Währungsreserven muss in einem viel weiteren Rahmen diskutiert werden. Dazu kann von uns im jetzigen Zeitpunkt keine Stellungnahme abgegeben werden. Die Mehrheit der Aktien ist in den Händen der Kantone und Kantonalbanken, doch liegt die Disposition über die Währungsreserven nicht bei den Aktionären, sondern gemäss Münzgesetz beim Bund (eidg. Räte). Es wurde immer wieder betont, dass die Währungsreserven schlussendlich dem Schweizer Volk gehören, das über die Bildung der Stiftung auch entscheiden können wird.
Zur Frage 1:
Der Regierungsrat wurde, wie alle anderen Kantonsregierungen, einige Tage nach der Veröffentlichung der Stiftung durch den eidg. Finanzminister schriftlich mit Begründungen über die Haltung des Bundesrates orientiert.
Zur Frage 2:
Der Kanton konnte das Mitspracherecht bisher nicht wahrnehmen. Er wird seine Meinung im Rahmen der Beratung dieses Geschäftes auf den üblichen Wegen und im Vernehmlassungsverfahren einbringen. Schliesslich werden auch alle Stimmbürgerinnen und Stimmbürger dazu Stellung nehmen können. Der Regierungsrat hat Verständnis dafür, dass der Bundesrat versucht, aus dieser Situation eine positive Lösung zu finden und begrüsst das Ergreifen der Aktivitäten. Eine abschliessende Stellungnahme kann nicht gegeben werden, da die genaue Ausgestaltung noch nicht bekannt ist.
Willi Müller
dankt für die Antwort.
5.
Andres Klein: Kontrollen im Umweltbereich
Fragen:
1. Stimmt es, dass Beamte des Gewässerschutzes Basel-Stadt Betriebe auf dem Boden des Kantons Basel-Landschaft ohne Wissen der zuständigen baselbieter Behörden kontrolliert haben?
2. Wenn ja, wie ist die Rechtsgrundlage?
3. Wie wird der Vollzug in Zukunft koordiniert?
Regierungsrätin Elsbeth Schneider
zur Frage 1:
Ja. Am 4. Oktober 1996 hat ein Mitarbeiter des Gewässerschutzamtes des Kantons Basel-Stadt ohne Wissen des Amtes für Uweltschutz und Energie Basel-Landschaft einen Malerbetrieb im Dreispitzareal auf Baselbieterboden kontrolliert. Der Malerbetrieb hat seinen Geschäftssitz im Kanton Basel-Stadt, seine Werkstatt aber auf dem Dreispitzareal des Kantons Basel-Landschaft. Die Kontrolle erfolgte nachdem die Firma beim Gewässchschutzamt BS ein Gesuch um Kanalisationsbewilligung eingereicht hatte. Irrtümlicherweise nahm der Mitarbeiter des Kantons Basel-Stadt an, dass er für diese Bewilligung zuerst eine Kontrolle des Betriebes durchführen müsse.
Zur Frage 2:
Für den basellandschaftlichen Teil des Dreispitzareals ist die Baselbieter Behörde zuständig, es gilt auch basellandschaftliches Recht. Hierbei darf die historische Komponente nicht vergessen werden. Das Dreispitzareal ist weitgehend im Besitz der Christoph-Merian-Stiftung und wurde von dieser im Baurecht an die Einwohnergemeinde Basel-Stadt abgegeben. Das Areal war früher weit weg vom Baugebiet der Einwohnergemeinde Münchenstein und somit auch ausserhalb des generellen Kanalisationsprojektes der Gemeinde Münchenstein. Durch die historische Entwicklung sind die Entwässerungssysteme vom basellandschaftlichen Dreispitzareal auf das Entwässerungsnetz des Kantons Basel-Stadt ausgerichtet. In Absprache zwischen den beiden Kantonen ist die Kanalisationsbewilligung (Anschlussbewilligung) in diesem Gebiet seit Jahrzehnten durch das Gewässerschutzamt BS erteilt worden und wird dies noch heute. Die historisch gewachsene Bewilligungspraxis stützt sich bis heute auf keine schriftliche Vereinbarung, passiert aber in gegenseitigem Einvernehmen. Inzwischen beschäftigt sich aber eine Arbeitsgruppe der beiden Kantone damit, einen Entwurf einer Regelung zur Umsetzung des Gewässerschutzgesetzes und der Störfallverordnung im Dreispitzareal zu erarbeiten. Es muss noch eine Regelung gefunden werden, wie die Kompetenz der Gemeinde Münchenstein an den Kanton Basel-Stadt abgetreten werden kann.
Zur Frage 3:
Die Kanalisationsbewilligung wurde bisher durch das Gewässerschutzamt BS erteilt, die Kontrolle und die Sanierungsverfügungen liegen aber in der Hand des Amtes für Umweltschutz und Energie BL; vorbehalten bleibt die noch auszuhandelnde Neuregelung.
Andres Klein
dankt für die Antwort.
6.
Bruno Steiger: Erschreckende Zunahme der Jugendkriminalität
Gemäss Statistik der Jugendanwaltschaft Basel-Landschaft haben sich die angezeigten Zuwiderhandlungen gegen das Strafgesetzbuch zwischen 1995 und 1996 von 581 auf 929 erhöht, was einer erschreckenden Zunahme von 348 Jugendstraftaten entspricht.
Fragen:
1. Warum versucht der Regierungsrat immer wieder, solche Fakten gegen aussen zu beschönigen ?
2. Wie gedenkt die Regierung solch unerfreulichen Entwicklungen wirksam entgegenzutreten ?
3. Wie hoch ist die Anzahl der ausländischen Straftäter und aus welchen Herkunftsländern stammen sie ab ?
4. Mit welchen Zuwiderhandlungen gegen das Strafgesetzbuch musste sich die Jugendanwaltschaft am häufigsten auseinandersetzen ?
5. Ist der Regierungsrat nicht auch der Meinung, dass vor allem ausländische Straftäter von unserer Justiz oft mit Samthandschuhen angefasst werden, das heisst, die Täter werden zum Opfer gemacht ?
6. Müssen die bestehenden Führungsstrukturen der Arbeitserziehungsanstalt Arxhof nicht In Frage gestellt werden, da die Anzahl der Angestellten die der Insassen übersteigt
Peter Schmid:
Bei der
Frage 1
handelt es sich nach Meinung des Regierungsrates um eine unsinnige Behauptung. Vor kurzem hat der Vorsteher der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion deutlich zur Entwicklung der Delikte im Kanton Basel-Landschaft Stellung genommen. Dabei wurde nichts beschönigt.
Zur Frage 2:
Dass es ein Problem unter dem Stichwort "Jugendkriminalität" gibt, ist allen seit langem bekannt. Im Quervergleich ist die Entwicklung im Kanton Basel-Landschaft aber nicht besonders auffällig oder besonders alarmierend. Anstrengungen, um die Jugendkriminalität verhindern zu können, werden von Schulen, Beratungsstellen, Jugendarbeit und Jugendanwaltschaft unternommen, was auch zu Erfolgen geführt hat. Dass die Problematik der Verknappung der Lehrstellen und die Jugendarbeitslosigkeit auch auf die Jugendkriminalität Auswirkungen hat, ist nicht zu bestreiten. Es zeigt sich immer wieder, dass vor allem arbeitslose Jugendliche ohne Ausbildungsstelle oder Arbeitsplatz besonders gefährdet sind. Daran gilt es immer wieder zu denken, wenn an verschiedenen Orten Diskussionen über den Abbau von Ausbildungsplätzen geführt werden.
Zur Frage 3:
Wir sind nicht in der Lage, über diese Anteile und die Verteilung Auskunft zu geben, da die Jugendanwaltschaft unter dieser Fragestellung keine detaillierte Statistik führt.
Zur Frage 4:
Bei der Statistik wird einzig zwischen sog. Widerhandlungen gegen das Strafgesetzbuch, gegen die Strassenverkehrsgesetzgebung und gegen das Betäubungsmittelgesetz unterschieden. Im Rahmen der erfassten Kategorien hat sich die Jugendanwaltschaft am meisten mit Handlungen gegen das Strafgesetzbuch auseinander zu setzen (Ladendiebstähle, Sachbeschädigungen inkl. "Frisieren von Mofas" usw.). Bei den Zahlen, die aus dem Amtsbericht entnommen werden können, handelt es sich um Handlungen gegen das Strafgesetzgebuch (StGB) , die gelegentlich auch untypische Schwankungen aufweisen können. Wenn längere Zeitperioden verglichen werden, sind folgende Ergebnisse zu ersehen: 1993 869 StGB-Anzeigen, 1994 827, 1995 581, 1996 929. Der Grund für die gesteigerte Zahl der Delikte liegt möglicherweise daran, dass 1995 weniger Serienfälle (keine Vielzahl von Delinquentinnen und Delinquenten beteiligt) zu verzeichnen waren. Auch beim Vergleich der Zahlen der angezeigten Täter und Täterinnen zeigen sich Schwankungen: 1993 700, 1994 895, 1995 768, 1996 762.
Zur Frage 5:
Nein. Der Regierungsrat teilt diese Meinung nicht, da er sich nicht zu pauschalen, verallgemeinernden Aussagen hinreissen lässt. Objektiv und unter Wahrung der Unabhängigkeit der Gerichte ist der Regierungsrat der Auffassung, dass die Justiz ihre Aufgabe erfüllt. Auch die Jugendanwaltschaft, die kein Gericht bildet, behandelt die Jugendlichen ungeachtet ihrer Herkunft gleich.
Die
Frage 6
hat nichts mit dem ursprünglichen Thema zu tun, doch beantwortet sie der Regierungsrat dennoch mit einem klaren Nein. Die Relation zwischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Bewohnerinnen und Bewohnern des Arxhof entspricht dem Verhältnis der therapeutischen Einrichtungen, die rund um die Uhr tätig sein müssen und Berufsausbildung durchführen. Der Regierungsrat ist nicht der Meinung, dass schon wieder Änderungen an diesen Strukturen erfolgen sollen.
Bruno Steiger:
Warum weigert sich der Regierungsrat, die Frage 3 klar abzuklären? Ich hätte die Fragen nicht gestellt, wenn die Antworten aus dem Amtsbericht ersichtlich gewesen wären und hätte gerne eine aussagekräftigere Antwort bezüglich des Ausländeranteils. Gegen derart ausweichende Antworten muss ich energisch protestieren.
Regierungsrat Peter Schmid:
Der Regierungsrat hat dies zur Kenntnis genommen.
7.
Rudolf Keller: Brasilianerin nicht einbürgern...
Eine 37jährige Brasilianerin stand letzthin vor dem Baselbieter Strafgericht. Sie soll für ihren Mann, der im Gefängnis sass, Haschisch und ein Telephongerät eingeschmuggelt haben. Nach längerem Hin- und Her wurde dann diese Frau freigesprochen und die Schwägerin und deren Ehemann dieser Tat für schuldig gesprochen. Strafgerichtspräsident Adrian Jent hielt fest, dass der Verdacht gegenüber dieser Frau bestehen bleibe, doch sei dies nachdem die belastenden Aussagen durch die Schwägerin und deren Ehemann zurückgezogen worden seien, nicht mehr absolut beweisbar.
Es bleibt die Vermutung, dass die Familie diese Frau decken wollte, denn sie lebt von der Fürsorge und wolle mit weisser Weste dastehen, wenn sie sich einbürgern lasse. Offenbar hat diese Frau ein Einbürgerungsgesuch gestellt oder will es noch stellen, obwohl im Laufe des Gerichtverfahrens zusätzlich klar wurde, dass sie mangelnde Deutschkenntnisse hat.
Fragen:
1. Ist der Regierungsrat auch der Meinung, dass eine solche Person nicht eingebürgert werden kann, weil erstens an ihrem guten Leumund gezweifelt werden muss, zweitens extrem mangelnde Sprachkenntnisse in Deutsch festgestellt wurden und sie drittens erst noch fürsorgeabhängig ist?
2. Wird man spätestens auf kantonaler Ebene ein solches Einbürgerungsgesuch stoppen?
Regierungsrat Peter Schmid:
Die Recherchen beim Strafgericht haben ergeben, dass gegen das Urteil appelliert wurde, dieses also noch keine Rechtskraft hat. Die angesprochene Frau wohnt nicht im Kanton Basel-Landschaft. Der Ehemann ist nicht Baselbieter Kantonsbürger. Die Frau könnte, vorausgesetzt, dass sie seit mindestens 5 Jahren in der Schweiz wohnt und 3 Jahre in ehelicher Gemeinschaft gelebt hat, ein Gesuch für eine erleichterte Einbürgerung stellen. Für diesen Entscheid ist allerdings allein der Bund zuständig. Leumundserhebungen erfolgen durch den Wohnsitzkanton. Die erleichterte Einbürgerung würde im Heimatkanton des schweizerischen Ehemannes erfolgen. Unser Kanton ist von einem allfälligen Einbürgerungsverfahren in keiner Art und Weise berührt.
Rudolf Keller
dankt für die Antwort.
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